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  • Abus sexuels

Acteurs

  • Parti démocrate-chrétien (PDC; -2020)

Processus

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Der ehemalige Nationalrat Yannick Buttet (cvp/pdc, VS) wurde im November 2021 der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Strafanzeige gegen Buttet war im September 2020 von der Walliser Lokalpolitikerin Laude-Camille Chanton (VS, fdp/plr) eingereicht worden, woraufhin Buttet von einer erneuten Kandidatur als Gemeindepräsident seiner Gemeinde Collombey-Muraz absah.
Bereits im August 2018 war Buttet in einem anderen Fall wegen Nötigung und unrechtmässiger Aneignung verurteilt worden. Das Bekanntwerden jenes Falls hatte zur «Buttet-Affäre» und zu seinem Rücktritt aus dem Nationalrat sowie aus dem Vizepräsidium der CVP Schweiz geführt; an seinem Amt als Gemeindepräsident hatte er damals indessen noch festgehalten.

Erneuter Schuldspruch gegen Buttet

Am 3. September 2015 war die Vernehmlassungsfrist zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative abgelaufen. Im Februar 2016 veröffentlichte das Bundesamt für Justiz die Vernehmlassungsergebnisse. Nebst allen 26 Kantonen hatten fünf Parteien (BDP, CVP, FDP, SP und SVP), drei gesamtschweizerische Dachverbände (SSV, SGV und SGB) sowie 41 weitere interessierte Organisationen und Institutionen eine Stellungnahme abgegeben. Auf eine Stellungnahme ausdrücklich verzichtet hatten der Schweizerische Gemeindeverband, der Arbeitgeberverband sowie die Bundesanwaltschaft. Der Vernehmlassungsbericht zeigte deutlich, dass eine grosse Mehrheit der Stellungnehmenden – darunter die FDP, 24 Kantone sowie zahlreiche Organisationen aus den Bereichen Sport und Freizeit – dem ersten Entwurf des Bundesrates positiv gegenüberstanden und die darin vorgesehene Ausnahmebestimmung begrüssten. Der hiermit gewährte gerichtliche Ermessensspielraum sei wichtig, um Spannungen zwischen Art. 123c BV und rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere der Verhältnismässigkeit, sowie den internationalen Menschenrechtsgarantien abzubauen. Für die SP barg auch diese Umsetzungsvariante noch zu viel Konfliktpotenzial; sie plädierte für eine „konsequent grund- und völkerrechtskonforme Umsetzung“ des Verfassungsartikels. Im Gegensatz dazu lehnten die BDP, die CVP und die SVP, die Kantone Schwyz und Wallis sowie das Komitee „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ die Umsetzungsvariante mit Härtefallklausel ab. Die Ausnahmebestimmung erfülle in ihren Augen die Forderung des Verfassungsartikels und damit den Willen des Stimmvolkes nicht, indem sie dem Gericht die Möglichkeit gebe, vom zwingenden, lebenslangen Tätigkeitsverbot abzusehen. Die einzig zulässige Ausnahme müsse auf die einvernehmliche Jugendliebe beschränkt bleiben. Nur die zweite Variante ohne generelle Ausnahmebestimmung komme dieser Forderung nach. Mit dieser Position befanden sie sich unter den Vernehmlassungsteilnehmenden jedoch klar in der Minderheit.

Umsetzung der Pädophilen-Initiative (16.048)
Dossier: Initiative sur les pédophiles

Die Volksabstimmung über die Volksinitiative fand am 30. November statt und endete mit einem knappen Sieg der Initiantinnen. Die Kampagne war praktisch inexistent gewesen. In den Medien erklärten zwar Politiker und Juristen die Unzulänglichkeiten des Volksbegehrens. Befürworter, die ihre Argumente vortrugen, liessen sich aber kaum finden. Inserate und Plakate waren fast keine auszumachen. Etwas intensiver verlief die Diskussion in der Westschweiz, wo die Initiantinnen und ihre 2001 nach belgischem Vorbild gegründete Organisation „Marche blanche“ und deren Präsidentin Christine Bussat zu Hause sind, und wo sie am Fernsehen auftraten. Von den Parteien stellten sich nur die SVP und die kleinen Rechtsparteien EDU, Lega und SD hinter das Volksbegehren, ohne aber dafür viel Werbung zu machen.

Ähnlich wie 2004 bei der Volksinitiative für die lebenslängliche Verwahrung von Sexual- und Gewalttätern gab es wieder eine Überraschung: Das Volk stimmte der Initiative mit 1'206'323 Ja gegen 1'119'119 Nein zu, und bei den Ständen waren die Befürworter mit 16 4/2 Ja gegen 4 2/2 Nein in der Mehrheit. Die Beteiligung lag mit 47,5% leicht über dem Mittel. Abgelehnt hatten einzig die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Neuenburg und Bern, sowie Obwalden und Appenzell Innerrhoden. Am deutlichsten Ja sagten die Westschweizer Kantone Freiburg und Wallis sowie Tessin, Schwyz, St. Gallen und Schaffhausen. In der Presse wurde dieses Ergebnis als ein Bekenntnis zugunsten der Opfer von Gewalttaten und für härtere Strafen interpretiert. Die Vox-Analyse zeigte, dass trotz der unterschiedlichen Parolen die Parteisympathie keine Rolle für den Abstimmungsentscheid gespielt hatte. Eine gewisse Rolle kam hingegen der formalen Bildung zu, indem Personen mit einem Hochschulabschluss die Vorlage ablehnten, allerdings mit einem Neinanteil von 56% auch nicht überwältigend. Das Hauptargument der Befürwortenden war, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern eine derart schwere Straftat sei, dass sie nie verjähren dürfe.


Abstimmung vom 30. November 2008

Beteiligung: 47,5%
Ja: 1'206'323 (51,9%) / 16 4/2 Stände
Nein: 1'119'119 (48,1%) / 4 2/2 Stände

Parolen: Ja: SVP (3)*, EDU, SD, Lega.
Nein: FDP (2)*, CVP (2)*, SP, GP, BDP, GLP, EVP, LP, CSP, PdA, FPS.
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» (07.063)
Dossier: Initiative populaire «pour l'imprescriptibilité des actes de pornographie enfantine» – votation et mise en oeuvre

An ihrer Delegiertenversammlung Ende August in Basel verabschiedete die CVP ein Positionspapier zur Volksschule, das unter anderem folgende Forderungen enthielt: Eine gezieltere Sprachförderung, ein striktes Schulobligatorium, Naturwissenschaften ab der ersten Klasse, die Schaffung von Tagesstrukturen und eine stärkere Einbindung der Eltern. So sollen etwa Elternabende und andere Termine mit Eltern von den Schulen obligatorisch erklärt werden können und Bussen bei unentschuldigtem Fernbleiben möglich sein. Die CVP richtete sich gegen die freie Schulwahl, weil diese den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Qualität der Schule gefährden könne. Kantone sollen Privatschulen zwar unterstützen dürfen, es soll jedoch keine Bildungsgutscheine geben, um den staatlichen Schulen nicht die Mittel zu entziehen. Die Delegierten sprachen sich auch für das Konkordat Harmos aus. Die CVP fasste weiter für ein mögliches Referendum über die Personenfreizügigkeit die Parole: Mit 213 zu 1 Stimme stimmten sie der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU zu. Die Partei gab zudem die Nein-Parole zur Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern bekannt.

CVP-Positionspapier zur Volksschule

An ihrer ersten Versammlung mit zwei eigenen Bundesräten beschlossen die SVP-Delegierten in Wil (SG) dreimal die Ja-Parole für die Abstimmung vom 8. Februar. Bundesrat Blocher, der das Nein der Regierung zur Verwahrungsinitiative vertrat, wies darauf hin, dass er über die politischen Schwerpunkte des Bundesrats spreche, bevor die erste Bundesratssitzung in der neuen Zusammensetzung stattgefunden habe. Er sei beauftragt zu sagen, was Bundesrat und Parlament dazu bewogen habe, die Initiative abzulehnen, seine persönliche Meinung spiele hier keine Rolle. Die Delegierten befürworteten die Initiative mit 398:16 Stimmen, den Gegenentwurf zur Avanti-Initiative mit 282:25 und die Mietrechtsrevision mit 311:52 Stimmen.

SVP befürwortet Verwahrungsinitiative

Infolge des Referendums der EDU und des Vereins «Recht auf Leben» fand am 17. Mai 1992 eine Volksabstimmung über das neue Sexualstrafrecht statt. Die wesentlichsten Punkte der Revision waren die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen nahezu gleichaltrigen Kindern (bei Beibehaltung des Schutzalters 16), die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe, die vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellem Verhalten sowie die Differenzierung zwischen weicher und harter Pornographie und analog zum Brutaloverbot die Bestrafung der letzteren (z.B. sexuelle Darstellungen mit Beteiligung von Kindern oder Tieren). Für die breite Front der Befürworter bedeutete die Revision primär eine fällige Anpassung der rund fünfzig Jahre alten Bestimmungen an die gewandelten Verhaltensweisen und Moralvorstellungen. Die Gegner, zu denen sich neben den beiden im Referendumskomitee vertretenen Gruppierungen noch die Schweizer Demokraten und die Auto-Partei gesellten, sahen in den neuen Bestimmungen einen Angriff auf die guten Sitten, den christlichen Glauben und die in der Bibel festgelegten Prinzipien.

Die Stimmberechtigten hiessen die Revision mit 73.1% Ja-Stimmen gut. Abgelehnt wurde die Vorlage einzig im Wallis, wo die CVP wie auch in Freiburg die Nein-Parole ausgegeben hatte (das deutschsprachige Oberwallis nahm das Sexualstrafrecht mit 58% Ja an). Die ebenfalls stark katholisch geprägten Kantone der Innerschweiz stimmten hingegen deutlich zu. Die nach der Abstimmung durchgeführte Vox-Befragung ergab, dass es sich für die Ja-Stimmenden vor allem um die Anpassung eines veralteten Gesetzes an die heutigen Verhaltensweisen und Moralvorstellungen gehandelt hat, während bei den Gegnern gerade der Widerstand gegen diesen Wandel im Vordergrund stand. Die neuen Bestimmungen traten auf den 1.10.1992 in Kraft.


Sexualstrafrecht: Abstimmung vom 17. Mai 1992

Beteiligung: 39,2%
Ja: 1'255'604 (73,1%)
Nein: 461'723 (26,9%)

Parolen:
- Ja: FDP (1*), SP, CVP (2*), SVP (1*), GP, LP, LdU, EVP (1*), PdA; SGB, CNG, SGV.
- Nein: AP, SD, EDU.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Revision des Sexualstrafrechts (BRG 85.047)
Dossier: Révision du code pénal concernant les abus sexuels - l'integrité sexuelle et le viol conjugal