Réinitialiser la recherche

Contenu

  • Politique économique

Acteurs

  • Parti écologiste Suisse, les verts (PES)

Processus

5 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die Grüne Fraktion im März 2023 ein Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial, um die Abrüstung von solchen Waffen voranzutreiben. Die aktuelle Kriegsmaterialgesetzgebung verbiete nur die direkte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial – darunter fallen Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition. Die indirekte Finanzierung verbiete das aktuelle Gesetz nur dann, wenn diese zur Umgehung der direkten Finanzierung verwendet werde. Die Fraktion argumentierte, dass sich aber gemäss der NGO ICAN auch Schweizer Finanzinstitute indirekt an der Entwicklung und Produktion solcher Waffen beteiligen würden – die NGO nannte hier einen Betrag zwischen CHF 6 bis 8 Mrd. in den vergangenen Jahren – weshalb es ein komplettes Verbot brauche. Die SiK-NR beschäftigte sich im selben Monat mit der Initiative und beantragte mit 15 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, ein solches Verbot sei unverhältnismässig und würde je nach Definition eine grosse Anzahl an Unternehmen betreffen. Des Weiteren gab die Kommission zu bedenken, dass es für Investorinnen und Investoren schwierig sei, betroffene Unternehmen auszumachen und von anderen korrekt abzugrenzen, die «nur am Rande verbotenes Kriegsmaterial herstellen» würden. Für eine Kommissionsminderheit sei es hingegen «inakzeptabel», dass sich Schweizer Finanzinstitute indirekt an verbotener Kriegsmaterialproduktion beteiligen würden. Ferner sei eine Desinvestition in die Produktion notwendig für eine weltweite nukleare Abrüstung, so die Kommissionsminderheit.

Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial (Pa. Iv. 22.416)

Ende August 2022 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes. Mit der Totalrevision sollen die rechtlichen Grundlagen für die Arbeiten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – bis zum 1. Januar 2022 hiess das Bundesamt noch EZV – harmonisiert und gleichzeitig die Digitalisierung im Sinne des bestehenden Transformationsprogramms DaZiT vorangetrieben werden. Das BAZG soll dadurch eine aufgabenorientierte Organisation erhalten und Prozesse sollen vereinfacht, harmonisiert und digitalisiert werden. Die Anpassung erfolgt in Umsetzung verschiedenster parlamentarischer Vorstösse für einfachere Verfahren im Zollwesen (Mo. 15.3551, Mo. 15.4153, Mo. 17.3376, Po. 17.3377, Mo. 18.3315).

Wie der Bundesrat erklärte, soll das bestehende Zollgesetz aus dem Jahr 2005 in zwei Teile aufgeteilt werden. Einerseits soll im neuen BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) die Harmonisierung des Aufgabenbereichs des BAZG infolge der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwachtkorps geregelt werden. Andererseits soll das bestehende Zollgesetz (ZG) zu einem reinen Abgabeerlass (Zollabgabengesetz; ZoG) – ohne Anpassung der abgabenrechtlichen Bestimmungen – umgeschrieben werden. Diese Transformation sei nötig, da sich das wirtschaftliche Umfeld in den vergangenen Jahren drastisch verändert habe: Sowohl der Personen- als auch der Warenverkehr – Letzterer aufgrund des Onlinehandels – seien stark angestiegen und sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft verlangten effiziente Grenzprozesse und effektive Grenzkontrollen. Dank der Digitalisierung sollen diese Prozesse effizienter gestaltet werden, was die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz stärke und sowohl die Wirtschaft als auch das BAZG entlaste. Nebst der klassischen Zollaufgabe der Abgabenerhebung soll das BAZG-VG die verschiedensten Arten von Warenkontrollen, die dabei verwendeten Hilfsmittel, die Datenerhebung sowie die Strafverfolgung regeln und harmonisieren.

Die Vernehmlassung dazu hatte zwischen September und Dezember 2020 stattgefunden. Von 118 eingegangenen Stellungnahmen hatten 43 den Vorentwurf befürwortet, 22 hatten ihn kritisch beurteilt und der Rest hatte sich gespalten gezeigt oder nur zu einzelnen Anpassungen Bemerkungen abgegeben. Gegen die Gesetzesrevision als Ganzes sprachen sich etwa die SP und die Grünen aus. Sie standen der Digitalisierung und Automatisierung gewisser Zollprozesse skeptisch gegenüber, da Erfahrungen aus anderen Ländern gravierende Mängel gezeigt hätten. Grundsätzlich für die Revision sprachen sich die SVP, die FDP und die CVP aus, wenn auch mit Einschränkungen. Die SVP forderte etwa eine Wirksamkeitsprüfung der Digitalisierungsmassnahmen, die FDP unter anderem eine genauere Auslegung der Datenschutzmassnahmen und die CVP hielt fest, dass in der Umsetzung und Definition der Kompetenzen insbesondere die Kantone stark miteinbezogen werden müssten, damit das Vorhaben erfolgreich werden könne.

Totalrevision des Zollgesetzes (Transformation der Zollverwaltung; BRG 22.058)
Dossier : Révision totale de la loi sur les douanes (MCF 22.058; mise en œuvre de diverses motions)
Dossier: Modernisation et numérisation de l'Administration fédérale des douanes (DaziT)
Dossier: Demandes de renforcement du Corps des gardes-frontière et transformation de la AFD (2016–)

Im ersten Halbjahr 2014 befassten sich National- und Ständerat mit dem Revisionsaufsichtsgesetz, das der Bundesrat im Zuge der eingeleiteten Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften überarbeitet und dem Parlament im August 2013 unterbreitet hatte. Im Kern sah es eine Zusammenführung aller Aufsichtsaufgaben bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) vor. Unter geltendem Recht hatte neben der Revisionsaufsichtsbehörde auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Aufsichtskompetenzen inne. Der Nationalrat hiess im März 2014 den Gesetzesentwurf nach der Detailberatung mit 129 zu 51 Stimmen im Grundsatz gut, sprach sich jedoch dafür aus, dass die FINMA auch in Zukunft selbst direkte Prüfungen bei Banken, Bankgruppen und Finanzkonglomeraten durchführen konnte, sofern dies notwendig sein sollte. Die grosse Kammer hatte sich zu Beginn der Debatte zuerst über einen Nichteintretensantrag einer von SVP-Vertretern gestützten Kommissionsminderheit hinwegzusetzen. Diese RK-Mitglieder monierten, dass bei der materiellen Aufsicht und bei der Analyse der Prozesse hätte angesetzt werden müssen und nicht beim Organigramm. Die SP und die Grünen waren ihrerseits in der Detailberatung unterlegen. Sie wollten auch für Personen mit ausreichender Fachpraxis keine Ausnahmen von den Zulassungsauflagen für die Leitung von Aufsichtsprüfungen erlauben und den Überprüfungsrhythmus nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf fünf Jahre erhöhen, sondern bei drei Jahren belassen. Der Ständerat trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein, schuf jedoch zusätzliche Differenzen zum Nationalrat: Zur Gewährleistung des Berufsgeheimnisses sollten Selbstregulierungsorganisationen (SRO) Prüfungen von Anwälten und Notaren nur von Anwälten bzw. Notaren durchführen lassen dürfen. Um die Qualität dieser Prüfungen zu gewährleisten, nahm der Ständerat zudem in die Vorlage mit auf, dass Anwälte und Notare nachweisen müssen, dass sie über einschlägige Kenntnisse im Bereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) verfügen und vom zu prüfenden Mitglied unabhängig sind. In der Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates bei einer Enthaltung mit 131 zu 41 Stimmen zu, womit das Geschäft in die Schlussabstimmung gelangte. Dort wurde es vom Nationalrat mit 162 zu 35 Stimmen aus einer gespaltenen SVP-Fraktion verabschiedet; der Ständerat stimmte der Vorlage mit 40 zu 4 Stimmen zu. Nach Ablauf der Referendumsfrist im Herbst 2014 setzte der Bundesrat die Gesetztesänderung auf den 1. Januar 2015 in Kraft.

Revisionsaufsichtsgesetz (BRG 13.066)

Die Motion der Grünen Fraktion „Förderung ökologischer und innovativer Wirtschaftsinitiativen“, die der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats im Rahmen der ausserordentlichen Session zu Konjunktur und Arbeitslosigkeit im Herbst 2009 überwiesen hatte, wurde im Herbst 2010 vom Ständerat abgelehnt. Die Mehrheit der kleinen Kammer teilte die Einschätzung des Bundesrats, dass eine breite und umfassende Förderung ökologischer Innovationen bereits mit dem bestehenden Instrumentarium erreicht wird.

Förderung ökologischer und innovativer Wirtschaftsinitiativen

Förderungsmassnahmen für die Hotellerie und das Gastgewerbe werden in der Schweiz weniger als Hilfe an einen bestimmten Wirtschaftszweig, denn als regionalpolitisches Instrument betrachtet. Dies wurde besonders deutlich bei der Revision des «Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortskredites» und einem dazugehörigen Finanzierungsbeschluss. Der Bundesrat verfolgte mit dieser Vorlage im wesentlichen drei Ziele: Die Aufstockung der Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) um CHF 80 Mio für die nächsten zehn Jahre, die zeitliche Erstreckung der Zinsverbilligungsmassnahmen sowie die Ausdehnung dieser Massnahmen auf gewisse Tourismusregionen, die nicht im Berggebiet liegen. Bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hatten der Vorort und vor allem der Arbeitgeberverband – nicht aber der Gewerbeverband – ordnungspolitische Einwände gegen die staatliche Subventionierung von privaten Unternehmen angemeldet. Diese Kritik – gepaart mit ökologischen Einwänden gegen die Tourismusförderung – wurde im Nationalrat auch von Vertretern des LdU, der POCH und der Grünen sowie einem Freisinnigen (Auer, BL) vorgebracht, ein Nichteintretensantrag Fierz (gp, BE) scheiterte jedoch mit 118:16 Stimmen deutlich. Für die Regierungsparteien überwogen die regionalpolitischen Argumente zugunsten der Vorlage, obwohl auch in ihren Voten Zweifel an der Systemkonformität und am Nutzen dieser Finanzbeihilfen für die Renovation von Beherbergungsbetrieben nicht zu überhören waren.

Revision des Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortskredites (BRG. 87.039)
Dossier: Mesures de promotion de l'économie suisse dans les années 1980