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Contenu

  • Allocations de maternité

Acteurs

  • Parti évangélique populaire (PEP)
  • Parti libéral-radical (PLR) FDP

Processus

  • Objet du conseil fédéral
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Im November 2018 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft für eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) zur Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen, wie sie die Motion der SGK-SR vom August 2016 (Mo. 16.3631) gefordert hatte. Grund für die Revision des EOG sei eine Rechtslücke bei der Mutterschaftsentschädigung, da die Mütter bei über dreiwöchigem Spitalaufenthalt der Neugeborenen heute zwar die Mutterschaftsentschädigung aufschieben könnten, jedoch weder das EOG noch eine andere Versicherung bei Aufschub der Mutterschaftsentschädigung Leistungen vorsähen. Daher schlug der Bundesrat 56 zusätzliche Entschädigungstage (Wochentage, nicht Arbeitstage) sowie eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und des Schutzes vor Kündigung zur Unzeit vor, sofern Neugeborene mindestens drei Wochen im Spital verbleiben müssten und die Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnähmen. Die Zusatzkosten von jährlich CHF 5.9 Mio. würden durch die aktuellen Einnahmen der EO gedeckt.

Bei der Vernehmlassung von März bis Juni 2018, an der sich alle 26 Kantone, fünf im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahlreiche Verbände beteiligten, traf der Vorschlag ausser bei der SVP und dem Gewerbeverband mehrheitlich auf Zustimmung. Die SVP argumentierte, dass die Erholung der Mutter und der Aufbau einer Bindung zum Kind – der Zweck des Mutterschaftsurlaubs – auch im Spital geschehen könnten. Der SGV hielt die Nachweispflicht für die Mütter, dass sie bereits vor der Geburt geplant hätten, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder zu arbeiten, für unpraktikabel und forderte das Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags. Auch SAV, SGB und Travail.Suisse erachteten diesen Nachweis als zu komplex und sprachen sich stattdessen für eine Überprüfung durch die Ausgleichskassen anhand der später entrichteten Beiträge aus, während die SP eine Ausdehnung der Entschädigung auf alle Frauen unabhängig ihrer Erwerbstätigkeit forderte. Darüber hinaus kritisierten SGB und Travail.Suisse, dass die Vorlage nicht alle Lücken im sozialen Netz bezüglich Mutterschaftsentschädigung schliesse.

Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen (BRG 18.092)

Mitte Juni präsentierte Bundesrätin Dreifuss ihren Kollegen ihren Vorschlag für die Mutterschaftsversicherung. Danach sollen alle Frauen in den Genuss von 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub gelangen. Die Lohnfortzahlung an die berufstätigen Mütter (693 Mio. Fr. pro Jahr) würde über eine Erhöhung der Lohnprozente von 0,24%, die Entschädigung an die nichtberufstätigen Mütter (125 Mio. Fr.) zu Lasten der Bundeskasse erfolgen. Der Bundesrat nahm den Vorschlag durchaus wohlwollend zur Kenntnis, vertagte aber seinen Entscheid über die Form der Finanzierung. Kaum zwei Wochen später distanzierte sich Finanzminister Villiger jedoch bereits wieder von der Aussage, der Bundesrat habe dem Modell grundsätzlich zugestimmt, und er sprach sich für eine Lösung aus, die allein die erwerbstätigen Frauen berücksichtigt. Gleichzeitig scherten auch die FDP-Frauen aus der gemeinsamen Plattform aus, indem sie einen Brief von Vertreterinnen der CVP, SP und SVP, welche die Aufschiebung eines verbindlichen Beschlusses kritisierten, nicht unterzeichneten. Nach der Sommerpause fiel der für August versprochene Entscheid über die Finanzierung erneut nicht. Der Bundesrat nahm die Diskussion erst wieder bei seiner Beratung des IDA-FiSo-Berichts im September auf. Dabei beschloss er, die Frage der Finanzierung erneut auszusetzen und an die anstehenden Revisionen von IV und EO zu koppeln.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)