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Die Schweizer Demokraten lancierten im Sommer eine eidgenössische Volksinitiative „Für eine Stabilisierung der Gesamtbevölkerung“. Sie fordert eine Anpassung der Bundesverfassung mit der expliziten Verankerung der Regulierungsfunktion des Bundes zur Bekämpfung der Überbevölkerung. Das Ziel des Begehrens ist unter anderem die Vermeidung eines positiven Wanderungssaldos, wobei die Auslandschweizer ausgenommen seien.

„Für eine Stabilisierung der Gesamtbevölkerung“

Mit einem Ja-Stimmenanteil von 68% hiess das Volk am 26. November die Harmonisierung der Familienzulagen klar gut. Das Gesetz wurde einzig in Appenzell Innerrhoden mit 54,4% abgelehnt. Am grössten war die Zustimmung mit 83,7% im Kanton Jura. Es ist dies jener Kanton, in dem die Familien vom neuen Gesetz am meisten profitieren werden, weil dort die Kinderzulagen am tiefsten waren. Auch die Kantone Neuenburg, Waadt und Bern, deren Zulagen ebenfalls deutlich unter dem künftigen Minimum lagen, stimmten der Harmonisierung mit Mehrheiten von über 70% zu. Mit Ausnahme von Genf lagen die durchschnittlichen Ja-Stimmenanteile in den Kantonen der Westschweiz und im Tessin höher als in der Deutschschweiz.


Abstimmung vom 26. November 2006

Beteiligung: 45,0%
Ja: 1 480 796 (68,0%)
Nein: 697 415 (32,0%)

Parolen: Ja: CVP, SP, EVP, CSP, PdA, PSA, GPS, SD, EDU, Lega; SBV, SGB, Travail.Suisse.
Nein: FDP (4*), SVP, LP, FPS; Economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Für die Harmonisierung der Familienzulagen sprachen sich die SP, die GP und die übrigen linken Parteien, die CVP, die EVP, die EDU, die SD sowie die Gewerkschaften aus. Sie begrüssten die nationale Harmonisierung und den verbindlichen Minimalsatz, der für die meisten Kantone eine Erhöhung der Leistungen bedeutet. Sie waren der Ansicht, durch die Vorlage könne die finanzielle Lage vieler Familien verbessert und Ungerechtigkeiten wegen unterschiedlichen Regelungen zwischen den Kantonen vermindert werden.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Die Volksinitiative der SD für eine „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“ („Wanderungsbilanzinitiative“) scheiterte bereits im Unterschriftenstadium. Sie hatte erreichen wollen, dass die Zahl der in einem Jahr aus einem Nicht-EU-Land einwandernden Personen nicht höher sein darf als die Zahl der im Vorjahr definitiv ausgereisten.

Initiative „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“

Die Schweizer Demokraten (SD) lancierten zum fünften Mal in ihrer Geschichte eine Volksbegehren zur Senkung der Ausländerzahl. Die Initiative „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“ verlangt die Limitierung der Einwanderung, Asylsuchende inbegriffen, auf das Ausmass der Auswanderung im Vorjahr. Ausgenommen wären EU-Angehörige sowie Kurzaufenthalter.

Initiative „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“

Die Volksinitiative der SD mit dem Titel "Masshalten bei der Einwanderung" kam knapp nicht zustande. Diese Initiative verlangte ein Migrationsgesetz mit dem Grundsatz, dass die jährliche Einwanderung das Ausmass der Auswanderung des Vorjahres nicht übersteigen darf. Durch Einbürgerungen hätte sich so der Ausländerbestand allmählich reduziert.

Volksinitiative «Masshalten bei der Einwanderung»

Auch der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates und erklärte die SD- Volksinitiative „für eine vernünftige Asylpolitik“ für ungültig. Hauptargument war auch hier, dass der Inhalt der Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstosse. Damit ist dieses Volksbegehren das vierte seit 1891, welches auf Parlamentsbeschluss der Volksabstimmung entzogen wird. Die Gründe, welche bisher zur Ungültigkeitserklärung geführt hatten, waren Impraktibilität des Vorgehens (Chevalier-Initiative von 1954) bzw. mangelnde Einheit der Materie (Teuerungsinitiative der PdA 1977 und Rüstungsinitiative der SP 1995). Bei der SD-Initiative wurde erstmals der Begriff des übergeordneten Rechts für die Ungültigerklärung beigezogen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Initiatives populaires "pour une politique d'asyle raisonnable" et "contre l'immigration clandestine" (BO 94.061)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Initiative der Schweizer Demokraten „für eine vernünftige Asylpolitik“ für ungültig zu erklären und somit gar nicht zur Abstimmung zu bringen. Die 1992 eingereichte Initiative will den Flüchtlingsbegriff einschränken und die Asylgewährung zu einem freiwilligen staatlichen Akt erklären. Illegal eingereiste Asylbewerber sollen ohne Prüfung ihres Gesuches ausgeschafft werden, selbst wenn damit eine individuelle Gefährdung verbunden sein könnte. Dieser letzte Punkt stellt nach Auffassung des Bundesrates eine krasse Verletzung des Prinzips des Non-refoulement dar, welches besagt, dass niemand in ein Land zurückgeschoben werden darf, in dem ihm Verfolgung, Folter oder Lebensgefahr drohen. Dieser Grundsatz ist in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und zudem aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den UNO-Menschenrechtspakten abzuleiten. Darüber hinaus ist er gemäss der neueren schweizerischen und internationalen Rechtslehre Teil des „zwingenden Völkergewohnheitsrechts“, welches in einem Rechtsstaat nie verletzt werden darf, weshalb die von der SD verlangte unbedingte Ausschaffung auch dann völker- und menschenrechtswidrig wäre, wenn die Schweiz die entsprechenden Abkommen und Konventionen aufkündigen würde. Falls das Parlament dem Antrag des Bundesrates folgt, würde erstmals in der Geschichte des Bundesstaates eine Initiative aus materiellen Gründen für ungültig erklärt.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Initiatives populaires "pour une politique d'asyle raisonnable" et "contre l'immigration clandestine" (BO 94.061)

Die Volksinitiative der SD "für eine vernünftige Asylpolitik" kam mit 118 971 gültigen Unterschriften zustande. Nach dem Initiativtext sollen illegal eingereiste Asylsuchende umgehend und ohne Beschwerdemöglichkeit aus der Schweiz weggewiesen werden. Weil diese Forderung klar gegen völkerrechtliche Verträge verstösst, verlangt das Volksbegehren gleich noch die Kündigung der entsprechenden Flüchtlings- und Menschenrechtskonventionen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Initiatives populaires "pour une politique d'asyle raisonnable" et "contre l'immigration clandestine" (BO 94.061)

Trotz steigender Fremdenfeindlichkeit kam die von einer Splittergruppe der SD lancierte Volksinitiative "gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten" nicht zustande. Den Hauptgrund sahen die Initianten in der abwartenden bis ablehnenden Haltung ihrer Partei, welche anfangs Jahr eine eigene Volksinitiative "für eine vernünftige Asylpolitik" lancierte.

Volksinitiative "gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten"

Die zunehmende Fremdenfeindlichkeit will sich die siebte Überfremdungsinitiative «gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten» zunutze machen, die von einer Minderheit der SD (ehemals NA) lanciert wurde. Gemäss diesem Volksbegehren soll die Zahl der jährlich zum Daueraufenthalt einreisenden Ausländer auf die Hälfte der im Vorjahr definitiv ausgereisten Personen reduziert werden. Von dieser Begrenzung ausgenommen wären Lehrbeauftragte an höheren Lehranstalten, qualifizierte Wissenschafter sowie das Spital und Pflegepersonal. Im weiteren verlangen die Initianten, dass die Niederlassungsbewilligung keinem Ausländer vor Ablauf von zehn Jahren erteilt werden darf. Die Mehrheit der SD wollte die Initiative nicht mittragen, da sie der Ansicht war, so kurz nach der Abstimmungsniederlage vom Dezember 1988 sei es unklug und unrealistisch, schon wieder mit demselben Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten.

Volksinitiative "gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten"