Um das System der Ergänzungsleistungen (EL) zu entlasten, kündigte der Bundesrat an, den Vorbezug der obligatorischen beruflichen Vorsorge zum Erwerb von Wohneigentum hinterfragen zu wollen, und stiess damit auf heftige Gegenwehr. Laut Daten der UBS griff ein Viertel bis ein Drittel aller Eigentumserwerber auf diese Form der Eigenkapitalfinanzierung zurück. 10% aller Hausbesitzer könnten sich den Erwerb von Wohneigentum ohne diese Möglichkeit gar nicht leisten, doppelte Comparis nach. Sollte der Vorbezug aus der zweiten Säule nicht mehr möglich sein, sei mittelfristig mit einem markanten Rückgang der Nachfrage nach Wohneigentum zu rechnen, befürchteten die Banken. Kurzfristig hingegen dürfte es die Nachfrage befeuern, da viele Personen dazu veranlasst sein könnten, ihren Hauskauf noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung abzuschliessen. Irritiert zeigte sich auch der Hauseigentümerverband (HEV) an seiner Delegiertenversammlung. Gerade im Abstimmungskampf zu seiner Bausparinitiative sei oft auf die bestehenden Fördermöglichkeiten aus der zweiten und dritten Säule hingewiesen worden. Kritisch aufgenommen wurde der Vorschlag darüber hinaus, weil bis anhin keine zuverlässigen Daten dazu vorliegen, wie sich der Kapitalbezug der zweiten Säule auf die Ergänzungsleistungen auswirkt. Bundesrat Berset gab bekannt, dass hierzu gegenwärtig Studien erarbeitet würden.

Vorbezug der obligatorischen beruflichen Vorsorge