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2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die ausserparlamentarische, sprich gesellschaftliche Debatte im Sektor Raumplanung des Jahres 2019 drehte sich in den Printmedien vor allem um die Probleme der Kantone bei der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG). Dies vor allem deshalb, weil der Bundesrat im Frühling 2019 einen Einzonungsstopp verhängte, der nicht weniger als acht Kantone betraf. Bereits Mitte Februar 2019, nur wenige Tage nach der klaren Ablehnung der «Zersiedelungsinitiative» der Jungen Grünen, berichteten Tages-Anzeiger und Aargauer Zeitung von den Absichten des Bundesrates, fünf Kantone mit einem Einzonungsstopp zu belegen. Aufgrund des 2013 per Volksabstimmung angenommenen RPG mussten alle Kantone bis Ende April 2019 ihren revidierten Richtplan genehmigen lassen. Auch sollte bis dann überall die Einführung einer Mehrwertabgabe abgeschlossen sein. Beide Massnahmen dienen der Verkleinerung der Bauzonen und dem verdichteten Bauen darin. Im April folgte dann die definitive Entscheidung, dass wegen fehlender Mehrwertabschöpfungsregelung für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich ab sofort ein Einzonungsstopp gelte. Dazu kamen dann ein paar Tage später die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin, deren Richtpläne nicht fristgerecht eingereicht worden waren. In quasi letzter Minute genehmigt wurden dagegen die Richtpläne von Baselland, Jura, Freiburg, Wallis und Zug; zudem wurde die Aufhebung des Einzonungsstopps für Zug in Aussicht gestellt, sobald die Volksabstimmung über die Regelung der Mehrwertabgabe am 19. Mai 2019 vorbei sein und die Regelung in Kraft treten würde. In der Tat nahm das Zuger Wahlvolk die Teilrevision seines Planungs- und Baugesetzes klar mit 67 Prozent Ja-Stimmen an. Der Einzonungsstopp für Luzern wurde schliesslich im November 2019 aufgehoben, da der Kanton seine Mehrwertabgabe mittlerweile bundesrechtskonform angepasst hatte.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Révision de la loi fédérale sur l’aménagement du territoire LAT

Bei den kantonalen Gesamterneuerungswahlen, die im Berichtsjahr in den sechs Kantonen Zürich, Luzern, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Tessin stattfanden, musste die CVP einige Verluste verkraften. Insgesamt gab die Partei in diesen sechs Kantonen sieben Parlamentsmandate und ein Regierungsratsmandat ab. In ihrer Hochburg Luzern verzeichnete die CVP gar dramatische Sitzverluste – ein Trend, der im Innerschweizer Kanton seit den kantonalen Wahlen im Jahr 2011 zu beobachten ist. In Luzern verlor sie vier Sitze in der Legislative (neu: 34 Sitze) sowie 3.4 Prozentpunkten der Wählerschaft (neu: 27.5%). Auch im Kanton Tessin erlitt die CVP eine – wenn auch weniger bittere – Niederlage. Nicht nur verlor die Partei in diesem Kanton ein Parlamentsmandat (neu: 16 Sitze) und einen Prozentpunkt der Wählerschaft (neu: 17.6%), sondern kassierte auch die unerwartete Abwahl des amtierenden Regierungsrates Paolo Beltraminelli. An Beltraminellis Stelle wählte die Tessiner Stimmbevölkerung allerdings einen anderen CVP-Vertreter, nämlich Raffaele De Rosa. Im Kanton Zürich verlor die CVP einen Sitz im Parlament, konnte aber den Sitz in der Exekutive verteidigen. Im Kanton Basel-Landschaft, wo die CVP traditionell eher schwach ist, konnte die Partei ihre Sitze sowohl in der Legislative (acht Sitze) als auch in der Exekutive (einen Sitz) halten. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden verlor die CVP einen Parlamentssitz (neu: drei Sitze) und im Kanton Appenzell Innerrhoden blieb sie dominierende Kraft in die Exekutive, trotz Verlust eines Sitzes (neu: zwei Sitze) zugunsten von Parteilosen.

Erfolge und Verluste der CVP in den kantonalen Wahlen

Bei den kantonalen Gesamterneuerungswahlen, die im Berichtsjahr in sechs Kantonen (ZH, LU, BL, AR, AI, TI) stattfanden, testete die FDP mit sogenanntem «Door2Door» eine neue Wahlkampfstrategie: In den Kantonen Zürich, Luzern und Basel-Landschaft führte die Partei Hausbesuche durch, um in direkten Kontakt mit der Wählerschaft treten und so die Wähleranteile erhöhen zu können. Die FDP arbeitete mit einer App, die jeden Strassenzug nach sozialer Zusammensetzung sortierte. Dies sollte sichtbar machen, wo sich ein Wählerkontakt lohnte. Dieses Tool wurde im Kanton Basel-Landschaft stark kritisiert, wie die lokale Presse mitteilte. Ob die Strategie funktionierte, liess sich an den Wahlergebnisse nur bedingt ablesen. Im Kanton Zürich verlor die FDP zwei Sitze im Parlament (neu: 29 Sitze) und einen ihrer beiden Regierungsratssitze. Eine Tages-Anzeiger-Umfrage, durchgeführt vom Forschungsinstitut Sotomo, hatte bereits darauf hingedeutet, dass der zweite Regierungsratssitz der FDP auf der Kippe stehen würde. Gewählt wurde Martin Neukom von den Grünen. Der Wähleranteil des Zürcher Freisinns ging um 1.6 Prozentpunkte zurück (neu: 15.7%). Nach der Schlappe der FPD in Zürich wurden interne Kritiken am Kurs der Partei laut, wie der Tages-Anzeiger einige Tage nach den Wahlen berichtete. Kritisiert wurde vor allem die klimapolitische Kursänderung, die Parteipräsidentin Petra Gössi Mitte Februar 2019 angekündigt hatte. Mit dieser Kursänderung seien die grünen politischen Kräfte begünstigt worden. Auch im Kanton Luzern musste die FDP Verlusten einfahren. Hier verlor sie drei Sitze in der Legislative (neu: 22 Sitze), konnte aber ihren Regierungsratssitz verteidigen. In Luzern hatte sich die FDP 1.5 Prozentpunkte Zuwachs an Wähleranteil zum Ziel gesetzt; stattdessen verlor sie gut 1.5 Prozentpunkte. Im Kanton Basel-Landschaft hingegen konnte die FDP ihre Sitze in der Legislative (17 Sitze) verteidigen, verlor aber einen Sitz in der Regierung (neu: ein Sitz). Auch im Kanton Tessin kassierte die Partei eine Niederlage. Hier verlor sie einen Sitz im Parlament (neu: 23 Sitze) und der Wähleranteil ging um 1.4 Prozentpunkte zurück. Einzig im Kanton Appenzell-Ausserrhoden konnte die FDP einen Sitz im Parlament gewinnen (neu: 24 Sitze). Zusammenfassend musste die FDP somit Sitzverluste in fast allen Kantonen verzeichnen.

Erfolge und Verluste der FDP in den kantonalen Wahlen

Die SP verzeichnete bei den kantonalen Gesamterneuerungswahlen, die im Berichtsjahr in sechs Kantonen (ZH, LU, BL, AR, AI, TI) stattfanden, einige Erfolge.
Im Kanton Zürich verlor die Partei zwar einen Sitz im Parlament (neu: 35 Sitze); sie bestätigte aber ihre zwei Sitze in der Exekutive. Der Wähleranteil ging um 0.4 Prozentpunkte zurück (neu: 19.3 Prozent).
Im Kanton Luzern feierte die SP hingegen Erfolge. Der Wähleranteil stieg um 2 Prozentpunkte (neu: 13.8%) und die Genossinnen und Genossen konnten so um drei Sitze in der kantonalen Legislative zulegen (neu: 19 Sitze). Der Eingang in die Exekutive blieb der SP in Luzern aber auch bei den Wahlen 2019 verwehrt.
Im Rahmen des sogenannten Dreikönigstreffens, das im Januar stattfand, lancierte die SP ihre Kampagne im Kanton Basel-Landschaft. Die Partei verfolgte hier eine klare Wahlstrategie: Vorgesehen war, 10'000 Gespräche am Telefon und auf der Strasse durchzuführen. Dies bestätigte Parteipräsident Adil Koller in einem Interview in der Basellandschaftlichen Zeitung. Bis Mitte März, also gut zwei Wochen vor den Wahlen, hatte die SP 4'500 Gespräche mit 200 Freiwilligen durchgeführt. Als weiteres Element im Wahlkampf der Sozialdemokraten setzten sich alle Landratskandidierenden mit ihren Freunden, Verwandten und Bekannten an einen Tisch, um über Politik zu reden. Diese Kampagne entstand auch als Strategie gegen die von der FDP eingesetzte (und teils umstrittene) «Door2Door»-Wahlkampagne. Die Strategie schien aufzugehen, gewann die SP am Wahlsonntag doch einen zusätzlichen Sitz im Parlament (neu: 22 Sitze) und holte sich vor allem den Sitz in der Regierung zurück. In die Exekutive wurde Kathrin Schweizer gewählt. Die SP erhöhte zudem ihren Wähleranteil um knapp einen Prozentpunkt (neu: 22.8 Prozent).
Die Sozialdemokraten gewannen auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Hier schaffte es die Partei, zwei Sitze im Parlament zu erobern (neu: 9 Sitze). Zudem bestätigte sie ihren Sitz in der Regierung. Der Wähleranteil stieg hier gar um 3.2 Prozentpunkte (neu: 14.7%).
Im Tessin bestätigte die SP ihre 13 Sitze im Parlament und den Sitz in der Regierung. Der Wähleranteil betrug neu 17.1 Prozent, 2.25 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2015 und die Partei wurde damit wieder die vierte politische Kraft in der Südschweiz. Der Parteipräsident Igor Righini zog entsprechend eine positive Bilanz, auch weil der Sitz der SP in der Exekutive im Vorfeld der Wahlen von den bürgerlichen Parteien FDP und SVP beansprucht worden war. Eine Befragung der Tessiner Zeitung Corriere del Ticino hatte dieses mögliche Szenario mit Hilfe eines Wahlbarometers bestätigt: Die Umfrage sagte voraus, dass die SP einen Sitzverlust riskiere. Die Wiederwahl von Manuele Bertoli stellte für die Tessiner SP entsprechend einen wichtigen Erfolg dar.
Im Kanton Appenzell-Innerrhoden präsentierte die SP keine Kandidatur.

Erfolge und Verluste der SP in den kantonalen Wahlen

2019 kann als das Erfolgsjahr der Grünen bezeichnet werden: Bei den kantonalen Gesamterneuerungswahlen, die im Berichtsjahr in den sechs Kantonen Zürich, Luzern, Basel-Landschaft, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden und Tessin stattfanden, wurde eine von den Medien sogenannte «grüne Welle» ausgelöst, die der Partei Erfolge in fast allen sechs Kantonen in Form von (neuen) Sitzen und einer grösseren Wählerschaft bescherte. Bei den Zürcher Wahlen stieg der Wähleranteil der Grünen um 4.7 Prozentpunkte auf 11.9 Prozent, was als historischer Sieg bezeichnet wurde. Die Partei gewann neun Sitze im Parlament und etwas überraschend sogar einen Sitz in der Regierung. In die Exekutive wurde Martin Neukom gewählt. Im Kanton Luzern gewannen die Grünen acht Sitze im Parlament (neu: 15 Sitze) und einen Sitz im Regierungsrat (neu: ein Sitz). Dieser grosse Erfolg ging auf Kosten der bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP. Das von den Grünen gesetzte Ziel von drei bis vier zusätzlichen Sitzen wurde – so der Kantonalpräsident Maurus Frey in der Luzerner Zeitung – «weit übertroffen». Die Partei konnte auch von einem Anstieg des Wähleranteils profitieren: Dieser stieg um 5 Prozentpunkte auf 11.7 Prozent an. Die Partei konnte auch die Wahl der jüngsten Kandidaten und Kandidatinnen im Kantonsrat – um die 20 Jahre alt – für sich verbuchen. Auch im Kanton Basel-Landschaft feierten die Grünen Erfolge. Hier gewann die Partei 6 Sitze im Parlament hinzu (neu: 14 Sitze). Zudem bestätigte sie ihren Sitz in der Exekutive. Der Wähleranteil stieg um 5.6 Prozentpunkte (neu: 15.2 Prozent). Für die Erfolge der Grünen in Basel-Landschaft wurden von der Basler-Zeitung verschiedene Gründe aufgezählt, so etwa das enorme Engagement, die Glaubwürdigkeit einzelner Partei-Exponenten und -Exponentinnen sowie die im Vergleich mit der Stadt weniger ausgeprägte Ideologie. Im Kanton Tessin konnten die Grünen zwar keine Erfolge feiern, bestätigten aber immerhin die sechs Sitze in der Legislative, wobei alle gewählten Kandidaten und Kandidatinnen neu angetreten waren. Gewählt wurden dabei drei Frauen der insgesamt 50 Frauen auf der Liste (von insgesamt 90 Kandidaten und Kandidatinnen). Der Wähleranteil im Südkanton stieg um 0.6 Prozentpunkte – ein vergleichsweise kleiner Anstieg, der aber für den Co-Koordinator Ronnie David sehr bedeutend sei, wie er im Corriere del Ticino berichtete, da die Partei im Südkanton die vergangenen vier von vielen parteiinternen Konflikten gekennzeichneten Jahre damit insgesamt positiv überlebt habe. Die Partei schaffte es allerdings nicht, einen Sitz in der Exekutive zu erobern. Die Wahlresultate im Kanton Tessin legen nahe, dass die «grüne Welle» den Südkanton eher nicht erreicht hat. In den beiden Appenzell, in denen 2019 ebenfalls kantonale Wahlen stattfanden, traten die Grünen nicht an.
Zusammenfassend halfen die auf der Strasse manifestierten Klimaproteste den Grünen, ihren Wähleranteil in den Kantonen zu erhöhen und neue Sitze in Kantonsparlamenten und -regierungen zu erobern. Der Sonntags-Blick resümierte: «Der Klimaprotest ist von der Strasse an die Wahlurnen angelangt». Die Grünen gewannen, weil sie neue Wähler und Wählerinnen mobilisiert hätten, vermutete so Claude Longchamp in der Schweiz am Wochenende. Die Partei habe erfolgreich Junge, Frauen und Bauernvertreter und -vertreterinnen überzeugen können.

Erfolge der Grünen in den kantonalen Wahlen

Bei den kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2019, die in sechs Kantonen stattfanden (ZH, LU, BL, AR, AI und TI) verzeichnete die SVP sowohl Sitz- als auch Wählerverluste. Im Kanton Zürich verlor die kantonale SVP – die im Januar ihren Wahlkampf mit den Themen Steuersenkungen, Sozialhilfeabbau und Sicherheit startete – total neun von 54 Sitzen im Kantonsrat (neu: 45 Sitze). Lediglich 24 der 54 im Jahr 2015 gewählten SVP-Vertreterinnen und Vertreter kandidierten erneut. Die Partei verlor in fast allen Gemeinden Wähleranteile. Insgesamt sank die Wählerstärke der SVP im Kanton Zürich um 5.5 Prozentpunkte (neu: 25.5%). Die Volkspartei blieb aber die stärkste Partei im Kanton Zürich. Diese bitteren Verluste machten deutlich, dass sich die Partei in einer Abwärtsspirale befand – wie der Tages-Anzeiger schrieb. Eine Abwärtsspirale, die bereits mit Verlusten bei den vergangenen kommunalen Wahlen begonnen habe (vgl. Stadt Zürich und Winterthur). Gemäss Tages-Anzeiger lag der Grund für die Verluste bei den kantonalen Wahlen darin, dass es der Partei nicht gelungen sei, ihre Wähler und Wählerinnen zu mobilisieren. Die SVP hingegen gab den Medien die Schuld für die Schlappe im Kanton Zürich. Albert Rösti – zitiert im Tages-Anzeiger – äusserte den Vorwurf, dass das Staatsfernsehen «aus dem Klimastreik eine nie da gewesene Propagandaschlacht gemacht» habe. Dies hätte – so der Präsident der nationalen SVP – den Grünen und den Grünliberalen bei den Wahlen geholfen und sei zulasten der SVP gegangen.
Auch im Kanton Luzern musste die SVP Verluste einstecken. Hier ging die Anzahl Sitze im Kantonsparlament um sieben zurück (neu: 22 Sitze). Die Partei verzeichnete auch ein Minus von 4.5 Prozentpunkten Wähleranteil (neu: 19.6 Prozent). Gründe für die Verluste der SVP lagen wohl auch hier bei der fehlenden Thematisierung der Klimadebatte und der ungenügenden Mobilisierung – obwohl Parteipräsidentin Angela Lüthold gegenüber den Medien meinte, die SVP habe sehr gut mobilisiert.
Auch im Kanton Basel-Landschaft erlitt die SVP eine Niederlage. Im Landrat verlor sie sieben Sitze (neu: 21 Sitze) und der Wähleranteil reduzierte sich um 4 Prozentpunkte (neu: 22.7%).
Verluste kassierte die SVP auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Hier verlor sie fünf Sitze (neu: sieben Sitze) im Parlament. Der Wähleranteil ging um 4.1 Prozentpunkte zurück (neu: 12.2%).
Einzig im Kanton Tessin konnte die SVP zulegen und eroberte zwei Sitze im Parlament (neu: 7 Sitze). Zudem gewann die Partei Wähleranteile in zahlreichen Gemeinden. Diese positiven Resultate feierten Parteipräsident Piero Marchesi und die Parteisektion mit einiger Euphorie.
Zusammenfassend war es hinsichtlich der kantonalen Wahlen aber ein bitteres Jahr für die SVP. Ausser im Tessin verzeichnete die Partei Sitz- und Wählerverluste in allen Kantonen, in denen 2019 Wahlen stattfanden.

Erfolge und Verluste der SVP in den kantonalen Wahlen

Die FDP setzte bei den kantonalen Wahlen in den Kantonen Basel-Landschaft, Luzern und Zürich sowie bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen 2019 eine von den Medien als umstritten definierte Wahlstrategie ein, die sogenannte Door2Door-Strategie. Bei dieser Strategie, die vor allem in den Vereinigten Staaten genutzt wird, machte die Partei Haustürbesuche, um direkt mit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Kontakt zu treten und mit ihnen über Politik zu reden. Die zwei Baselbieter Sektionen der Partei aus Allschwil und Sissach starteten das Pilotprojekt im Januar 2019, weiter meldeten sich Sektionen aus den Kantonen Zürich und Luzern für das Pilotprojekt an. Neben dem erhofften Werbeeffekt für die Wahlen wollte die Partei herausfinden, ob diese Art von Wahlkampf die Leute anspricht.
Um die Door2Door-Strategie erfolgreich umzusetzen, nutzte die Partei ein Datenerfassungstool mit dem Namen «NationBuilder», das in der Presse stark kritisiert wurde. Dieses sollte sogenanntes Microtargeting ermöglichen, bei dem «potenzielle Wähler und Wählerinnen mit individuellen zugeschnittenen Informationen» erreicht werden sollten, wie die Basellandschaftliche Zeitung Anfang Januar 2019 berichtete. Die App sollte es ermöglichen, FDP-Wahlkämpferinnen und -Wahlkämpfer in die Quartiere und Strassen potenzieller FDP-Wählerinnen und -Wähler zu lotsen. Auch wenn die Medien über die Benutzung von Personendaten sprachen, wurden auf der App Personennamen und andere Daten zur Person nicht gezeigt; es tauchten nur Hausadressen und Strassen auf, wie Matthias Leitner, Verantwortlicher des FDP-Wahlkampfs, im St.Galler Tagblatt betonte. Um die Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer auszubilden, wurden zudem verschiedene Weiterbildungskurse und Workshops angeboten.
Die Medien berichteten über die Erfahrungen einzelner Kandidierender mit dieser Methode; im Kanton Zürich waren die Parteimitglieder beispielsweise aufgefordert worden, in ihrer Nachbarschaft an Türen zu klopfen – egal in welchem Quartier sie wohnten. In beiden Berichten waren die Aktionen kaum von Erfolg geprägt und auch in der Stadt Luzern reagierten viele Personen misstrauisch. Dennoch schien diese Wahlkampfstrategie zumindest im Kanton Zürich erfolgreich gewesen zu sein: Überall dort, wo FDP-Wahlkämpfer und -Wahlkämpferinnen im Einsatz gewesen waren, fielen die in den kantonalen Wahlen eingebüssten Verlusten geringer aus, berichtete die NZZ. Entsprechend beschloss die FDP gemäss NZZ, die Strategie auch bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen 2019 einzusetzen.

Door2Door-Wahlstrategie der FDP

Im Oktober 2019 publizierte der Bundesrat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz für Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose. Solche Überbrückungsleistungen sollen Personen erhalten, die nach vollendetem 60. Altersjahr aus der ALV ausgesteuert werden, mindestens während 20 Jahren mit einem Mindesteinkommen von CHF 21'330 in der AHV versichert sind – davon mindestens 10 der letzten 15 Jahre vor der Aussteuerung –, die ein Vermögen unter CHF 100'000 (respektive 200'000 bei Ehepaaren) besitzen und keine IV- oder AHV-Rente beziehen. Somit sollen vor allem Personen unterstützt werden, die «in erheblichem Umfang erwerbstätig waren», aber kein grosses Vermögen besitzen. Mit der bisherigen Regelung müssten diese Personen ihre Vermögen sowie häufig ihre Altersguthaben aus zweiter und dritter Säule aufbrauchen, bevor sie sich bei der Sozialhilfe anmelden könnten, erklärte der Bundesrat. Diese Vorlage sei nun Teil eines neuen Massnahmenpakets für die Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Personen. Die ÜL sollen mit zwei Ausnahmen gleich berechnet werden wie die Ergänzungsleistungen, also als Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen einer Person.

Zuvor hatte der Bundesrat zwischen Juni und September 2019 eine Vernehmlassung durchgeführt, an der sich 73 Organisationen beteiligt hatten. 52 Teilnehmende begrüssten die Einführung von ÜL für Arbeitslose, darunter 19 Kantone (AG, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH), die SP, die CVP und die EVP. Auch die FDP sprach sich für die Massnahme aus, jedoch nur für Personen, denen der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt definitiv nicht gelingt. Auch der SGB, TravailSuisse und KV Schweiz befürworteten die Vorlage, genauso wie unter anderem die Organisationen Avenir50plus, AVIVO, Agile, EKF und Procap, die sich jedoch eine tiefere Altersgrenze für ÜL wünschten. Auf Ablehnung stiess die Massnahme bei sechs Kantonen (AI, BL, NW, SZ, TG, ZG), die vor allem die Gefahr von Fehlanreizen, offene Durchführungs- und Koordinationsfragen, die Schaffung einer Konkurrenz zum erleichterten Zugang für ausgesteuerte Personen über 60 Jahren zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen sowie die Unterstützung einer kleinen Bevölkerungsgruppe mit Steuergeldern kritisierten. Auch die GLP, die BDP und die SVP sowie der SVV, der SBV, Swissmem, GastroSuisse und Centre Patronal sprachen sich gegen die Regelung aus. Die GLP sah darin faktisch eine Frühpensionierung, die BDP kritisierte sie als reine Symptombekämpfung und für die SVP würde die Massnahme das Problem noch verschärfen.

Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (BRG 19.051)
Dossier: Situation des travailleurs âgés sur le marché du travail

Bei den Nationalratswahlen 2019 im Kanton Obwalden galt es, den einzigen Obwaldner Nationalratssitz neu zu besetzen. Der bisherige Amtsinhaber, Karl Vogler (csp), setzte nach zwei Legislaturen einen Schlussstrich unter seine Karriere in Bundesbern. Seine Partei fand in ihren eigenen Reihen keine möglichen Ersatzkandidaten. Sie hoffte deshalb darauf, zusammen mit der SP, der FDP und der CVP eine Mittekandidatur unterstützen zu können. Der Versuch, eine derart breit abgestützte Mittekandidatur auf die Beine zu stellen, erwies sich jedoch als aussichtslos. Die CSP empfahl schliesslich Peter Krummenacher (cvp) zur Wahl. Krummenacher konnte, zusätzlich zu seiner offiziellen Nomination durch die kantonale CVP, auf ein überparteiliches Unterstützungskomitee, bestehend aus Personen aus der CVP, der CSP und der FDP zählen. Die SVP – 2015 mit ihrem Angriff auf das einzige Nationalratsmandat noch mit einer deutlichen Niederlage gescheitert – schickte dieses Jahr ihre Kantonsrätin und Parteipräsidentin Monika Rüegger ins Rennen. Bei ihrer Nomination kam es jedoch zu heftigen Diskussionen. Mehrere Teilnehmer aus den bäuerlichen Kreisen monierten, dass der an der vorbereitenden Delegiertenversammlung unterlegene Kantonsrat Peter Seiler bessere Chancen auf einen Sitz habe. Auch das Nominationsverfahren wurde kritisiert. Ein Antrag, der eine Abstimmung über beide Kandidaturen gefordert hätte, wurde jedoch abgelehnt. So war der Weg frei, für eine letztlich dann doch beinahe einstimmige Nomination von Rüegger. Auch die FDP lancierte eine eigene Kandidatur. Mit dem Kernser Alt-Gemeinderat Marco De Col gab es eine dritte bürgerliche Kandidatur für die Nachfolge von Vogler. Auf der linken Seite des Spektrums trat die 19-Jährige Klimaaktivistin Mirjam Hostetmann (Juso) an. Sie sorgte im Wahlkampf vor allem durch ihre Abwesenheit bei Podien und Interviews für Aufsehen und damit bei der Mutterparte für einige rote Köpfe. Trotzdem empfahl die SP sie für die Wahl. Das Kandidatenfeld wurde komplettiert durch den parteilosen Luke Gasser. Gasser, der sich selber der politischen Mitte zuordnet, hatte schon 2007 erfolglos für den Nationalrat kandidiert.

Am Wahlsonntag durfte sich Monika Rüegger als Siegerin feiern lassen. Sie erhielt 5'412 Stimmen und gewann damit das Rennen knapp vor Peter Krummenacher (5'325 Stimmen). Rüegger wird somit als erste Frau den Kanton Obwalden im nationalen Parlament vertreten. Krummenacher trug das Resultat mit Fassung und verwies auf die schwierige Ausgangslage mit drei Kandidierenden, welche sich die Mittestimmen aufteilten. Dahinter erhielten Marco De Col (1'683 Stimmen) und Luke Gasser (1'675) praktisch gleich viele Stimmen, was beide als enttäuschendes Resultat werteten. Abgeschlagen auf dem letzten Platz landete Mirjam Hostetmann (424). Die Wahlbeteiligung betrug 55.1 Prozent – ein Minus von 4.4 Prozentpunkten gegenüber den letzten eidgenössischen Wahlen vor vier Jahren.

Nationalratswahlen 2019 – Obwalden
Dossier: Elections fédérales 2019 - aperçu

Die Ständeratswahlen 2019 im Kanton Obwalden waren vorbei bevor sie angefangen hatten. Der bisher amtierende Erich Ettlin (CVP) strebte eine zweite Legislatur an, nachdem er sich 2015 im zweiten Wahlgang gegen den Vertreter der FDP durchgesetzt hatte. Die Nomination durch seine Partei war dabei reine Formsache. Da sich keine weiteren Kandidierenden mehr meldeten, wurde Ettlin in stiller Wahl für weitere vier Jahre in den Ständerat gewählt.

Ständeratswahlen 2019 – Obwalden
Dossier: Résultats des élections au Conseil des Etats 2019 (par canton)
Dossier: Elections fédérales 2019 - aperçu

Die WAK-SR hat die Ergebnisse ihrer im Frühling 2019 eingeleiteten Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Heute bezahlen Besitzer von Wohneigentum, in dem sie selber wohnen, Einkommensteuern auf einen fiktiven Mietertrag (sog. Eigenmietwert). Die Kommission schlug vor, den Eigenmietwert für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum zusammen mit verschiedenen Abzugsmöglichkeiten (z.B. für den Unterhalt oder die Instandstellung) abzuschaffen. Ausserfiskalisch motivierte Abzüge (z.B. für Energiesparen) würden lediglich auf Bundesebene abgeschafft; die Kantone könnten sie weiterhin erlauben. Zweitliegenschaften wären zwar vom Systemwechsel nicht betroffen, doch würden ausserfiskalisch motivierte Abzüge trotzdem nicht mehr erlaubt. Schliesslich sollte auch die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen mehr oder weniger eingeschränkt werden; hierzu erarbeitete die Kommission fünf Varianten. Als Ausgleich würde ein neuer «Ersterwerberabzug» von CHF 10'000 für Ehepaare (CHF 5'000 CHF Alleinstehende) eingeführt, der aber nach 10 Jahren endet. Insgesamt gingen 110 Stellungnahmen ein. Der kurze Zeit später veröffentlichte Vernehmlassungsbericht zeigt auf, dass 21 Kantone, FDK, SP und die Grünen sowie der Mieterverband und SGB die Vorlage ablehnen. Einzig die Kantone GE, NW, OW, SZ und ZH unterstützen den Systemwechsel, doch auch sie lediglich mit gewichtigen Vorbehalten, allen voran bezüglich Ersterwerberabzugs. Das gleiche gilt für die grundsätzlich befürwortenden Parteien (SVP, FDP, CVP, BDP und Grünliberale). Am positivsten haben Verbände der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer (HEV) und Economiesuisse reagiert. In Anbetracht der zahlreichen umstrittenen Fragen hat die WAK-SR jedoch die Verwaltung damit beauftragt, weitere Abklärungen vorzunehmen. Diese sollen vor allem folgende Punkte betreffen: Zweitliegenschaften, Schuldzinsenabzüge und ausserfiskalisch motivierte Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Pa.Iv. 17.400)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2023)

Ende August 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Anpassung des DNA-Profil-Gesetzes. Die Strafverfolgungsbehörden sollen aus einer am Tatort gefundenen DNA-Spur nicht mehr nur das Geschlecht, sondern neu auch die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft und das Alter der Person bestimmen dürfen. Ziel dieser sogenannten Phänotypisierung ist es, Ermittlungen und Fahndungen fokussierter durchführen, den potenziellen Täterkreis eingrenzen und Unbeteiligte rasch ausschliessen zu können. Eine Phänotypisierung soll auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und nur bei Verbrechen, d.h. Straftatbeständen mit einer minimalen Strafandrohung von drei Jahren Freiheitsstrafe, durchgeführt werden dürfen. Die Verwendung der Analyseergebnisse ist auf die Ermittlungen in einem konkreten, aktuellen Fall begrenzt; sie sollen nicht in der DNA-Datenbank gespeichert werden. Damit wird eine vom Parlament überwiesene Motion Vitali (fdp, LU; Mo. 15.4150) umgesetzt, die eine gesetzliche Grundlage für die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte forderte. Weiter will der Bundesrat in Umsetzung des Postulats 16.3003 die Regelung zur Löschung von DNA-Profilen vereinfachen. Er sieht vor, dass neu bereits im Strafurteil festgelegt werden soll, wie lange das DNA-Profil eines Täters oder einer Täterin in der DNA-Datenbank aufbewahrt wird. Zudem soll die vom Bundesstrafgericht für zulässig erklärte Ermittlungsmethode des erweiterten Suchlaufs mit Verwandtschaftsbezug ausdrücklich im Gesetz verankert werden: Kann einer am Tatort gefundenen DNA-Spur kein Treffer in der Datenbank zugeordnet werden, darf geprüft werden, ob im System sehr ähnliche Profile, d.h. nahe Verwandte der gesuchten Person, verzeichnet sind. Über eine Kontaktaufnahme zu den Verwandten können die Strafverfolgungsbehörden anschliessend versuchen, die gesuchte Person ausfindig zu machen.
In der Presse zeigte sich die Luzerner Staatsanwaltschaft entschlossen, die Ermittlungen im sistierten «Fall Emmen» wieder aufzunehmen, sobald die neue Gesetzesgrundlage in Kraft trete. Im Sommer 2015 hatte die Vergewaltigung einer seither querschnittgelähmten jungen Frau in Emmen (LU), bei der der Täter trotz DNA-Massentest bisher nicht gefunden werden konnte, eine öffentliche Debatte über die DNA-Analyse als Ermittlungsmethode angestossen. Der Fall hatte auch am Ursprung der Motion Vitali gestanden, die mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung umgesetzt werden soll. Bedenken wegen des zusätzlichen Eingriffs in die Grundrechte äusserte dagegen der EDÖB Adrian Lobsiger. Er zöge es vor, wenn die Phänotypisierung nur bei schweren Verbrechen gegen Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Integrität zulässig wäre und nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern nur von einem Zwangsmassnahmengericht angeordnet werden dürfte. Ausserdem betonte er die eingeschränkte Genauigkeit der Phänotypisierung – bei blonden Haaren beispielsweise sei die Vorhersage nur zu 69 Prozent zutreffend –, weshalb die Analyseergebnisse nicht als Beweise missverstanden werden dürften.

Änderung des DNA-Profil-Gesetzes (BRG 20.088)
Dossier: Profils d'ADN

Zu dem am 20. Mai 2019 in Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf der SGK-NR zum indirekten Gegenvorschlag der Pflegeinitiative gingen bis zum 14. August 2019 insgesamt 152 Stellungnahmen ein. Während die Vorlage von weiten Kreisen grundsätzlich befürwortet wurde, nahmen drei Kantone (SZ, ZG und ZH), die SVP, Economiesuisse, Santésuisse und die Helsana eine ablehnende Haltung ein, die sie unter anderem mit dem Föderalismus oder im Falle von Santésuisse mit einem fehlenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründeten.
Bezüglich der einzelnen Massnahmen, die von der Kommission vorgeschlagen worden waren, zeigte sich, dass insbesondere die Beiträge der Kantone zu den Ausbildungsleistungen der Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen im Allgemeinen sehr gut aufgenommen wurden – dies unter anderem von der GDK, 18 Kantonen, von allen Parteien (ausser der SVP), dem SGV, dem Centre Patronal, aber auch von den Gewerkschaftsdachverbänden, den Leistungserbringenden, Berufsverbänden und Bildungseinrichtungen sowie von Curafutura und drei der Santésuisse angehörigen Versicherern.
Nicht unterstützt wurden von der GDK und 14 Kantonen indes Beiträge für Auszubildende in der Krankenpflege an einer HF oder FH. Dabei stellte für sie vor allem die Verpflichtung der Kantone ein Problem dar; einer Kann-Formulierung würden sie jedoch zustimmen. Mit Ausnahme der FDP.Liberalen und der SVP befürworteten neben allen Parteien auch die Gewerkschaften, alle Leistungserbringende, Berufsverbände und Bildungsinstitutionen die Ausbildungsbeiträge. Gespalten zeigten sich die Versicherer.
Ebenfalls umstritten war die Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes auf acht Jahre. Während die GDK, 17 Kantone wie auch vier Parteien, die Gewerkschaften, der SGV und eine Mehrheit der Leistungserbringenden sich dagegen aussprachen, weil sie eine zeitliche Limitierung nicht für wirksam hielten, resp. der Ansicht waren, dass das Problem des Fachkräftemangels innerhalb dieses Zeitrahmens nicht gelöst werden könne, unterstützten diejenigen Versicherer, die dem Gegenvorschlag positiv gegenüberstanden, eine solche Begrenzung.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sprach sich für eine gesetzliche Verankerung von bestimmten Leistungen, welche die Pflegefachpersonen selbstständig durchführen dürfen, aus. Es wurden allerdings einige Änderungsvorschläge angebracht. So war es der GDK und 17 Kantonen wichtig, dass Pflegefachkräfte nicht nur in der Lage seien, die pflegerische Grundversorgung in eigener Verantwortung durchzuführen, sondern diese für limitierte Zeiträume selbst auch delegieren zu können. Curafutura, Swica und Visana befürworteten die Einräumung der neuen Kompetenzen, forderten aber eine Vereinbarung der Modalitäten zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden. Die FDP.Die Liberalen, die GLP und der SGV wollten, dass ein Zulassungsvertrag mit einem oder mehreren Versicherern abgeschlossen werden müsse. Gutgeheissen wurde die Kompetenzerweiterung im Bereich der Grundpflege von der FMH, für den Bereich der psychiatrischen Grundpflege hingegen sprach sie sich dagegen aus.
Für die beiden Dachverbände der Versicherer, Curafutura und Santésuisse, hatten Leistungsaufträge, die verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Ausbildungsleistungen enthalten, im KVG keinen Platz. Bei den Kantonen war die Mehrzahl der Auffassung, dass sie selbst über diese Regelung verfügen können sollten. Leistungserbringende und Berufsverbände wünschten sich eine Verknüpfung solcher Leistungsaufträge mit den von den Kantonen erteilten Betriebsbewilligungen.
Was die Einführung der Vertragsfreiheit von Pflegefachleuten betrifft, so stiess diese bei den meisten Kantonen, den Gewerkschaften, Leistungserbringenden, Berufsverbänden wie auch bei Curafutura und der Visana nicht auf offene Ohren. Wenn es hingegen nach Santésuisse ginge, müssten, falls die Kompetenzen der Pflegefachfrauen und -männern erweitert würden, der Vertragszwang gelockert oder eine Einzelvereinbarung zwischen den Versicherern und den Pflegevertretern getroffen werden.
Die Pflicht, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, fand abgesehen von den Gewerkschaften, linksgrünen Parteien und Bildungsinstitutionen keine Unterstützung.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: L'initiative sur les soins infirmiers et sa mise en œuvre

Der Bundesrat beabsichtigte im September 2018, die seit 2012 existierende Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) zu ändern. Unter anderem wollte er die Stellung der Anlegerversammlung stärken und diese für die Wahl des Stiftungsrates zuständig machen, das bereits bestehende Verbot der Nachschusspflicht – also die Pflicht, bei Verlusten weiteres, über das bereits einbezahlte Kapital hinausgehendes Geld einzuschiessen – ausdrücklich festschreiben und nichtkotierte Sacheinlagen, fokussierte Strategien sowie gemischte Anlagegruppen mit höherem Anteil Aktien oder alternativer Anlagen ermöglichen.
Dazu führte das BSV zwischen September und Dezember 2018 eine Vernehmlassung durch, an der sich 19 Kantone, die SVP, drei Dachverbände der Wirtschaft (SGB, SAV, SGV) und 17 weitere Organisationen und Durchführungsstellen beteiligten. Gemäss Vernehmlassungsbericht des BSV wurde die Vorlage allgemein positiv aufgenommen, unter anderem zeigten sich die Kantone mehrheitlich zufrieden damit. Folglich entschied der Bundesrat im Juni 2019, die Änderungen auf den 1. August 2019 in Kraft zu setzen.

BVG: Anlagestiftungen erhalten mehr Flexibilität

Mit einem Postulat bat die KVF-SR den Bundesrat um die «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten». Konkret soll der Bund bei Nationalstrassen-Projekten mit Überdeckungen fachliche Unterstützung für Kantone, Gemeinden, Städte oder Dritte vorsehen, sofern die Überdeckung einer städtebaulichen oder landschaftsverträglichen Zielsetzung folgt oder dem Lärmschutz dient. Die gesetzlichen Möglichkeiten der Mitfinanzierung durch den Bund seien auszuschöpfen und eine Anpassung der Verordnungen und der Gesetzesgrundlagen sei zu prüfen, falls dies erforderlich sei.
Das Postulat war im April 2019 eingereicht worden, im Mai beantragte der Bundesrat die Annahme und im Juni 2019 behandelte der Ständerat das Postulat in der Debatte zum Ausbauschritt 2019. Ständerat Graber (cvp, LU) erläuterte die Umstände: Der Bypass Luzern werde vom Kanton Luzern begrüsst, stosse aber in der Stadt Luzern und auch in der Stadt Kriens auf massiven Widerstand: Es wird eine unzumutbare Lärmbelastung der Anwohnenden befürchtet. Ein überparteiliches Komitee aus Kriens habe beim Bund die Petition «Ein Herz für Kriens. Bypass - so nicht!» mit 3'000 Unterschriften eingereicht, welche eine weitergehende Eintunnelung verlangt. Ständerat Graber sah das Kommissionspostulat quasi als «flankierende Massnahme zum Bundesbeschluss», denn wenn der Bund Hand biete und Bestrebungen für eine weitere Überdeckung (Eintunnelung) nach Kräften unterstütze, könne mit Luzern und Kriens eine Lösung gefunden werden, wie der Bypass Luzern zu realisieren sei.
Nach der einstimmigen Annahme des Bundesbeschlusses zum Ausbauschritt 2019 am 6. Juni 2019 wurde auch das «flankierende» Postulat vom Ständerat stillschweigend gutgeheissen.

Städtebauliche und landschaftsverträgliche Zielsetzungen bei Nationalstrassen-Bauprojekten

Im Januar 2019 debattierte die FK-SR über die Standesinitiative des Kantons Luzern zu den Fehlanreizen in der NFA. Die Kommission bezweifelte, dass es sinnvoll sei, den mit der FiLaG-Revision geschmiedeten Kompromiss wegen dieser Forderung nochmals aufzuschnüren. Der Kanton Luzern verfüge zudem über die Möglichkeit von Steuererhöhungen; der Standesinitiative solle daher keine Folge gegeben werden, erklärte die Kommission.
In der Sondersession im Mai 2019 beriet der Nationalrat den Luzerner Vorschlag zusammen mit der FiLaG-Revision. Franz Grüter (svp, LU) hatte zuvor einen Minderheitsantrag auf Folge geben eingereicht und legte die Luzerner Sicht dar: Von der Beseitigung der Fehlanreize in der NFA würden Geber- und Nehmerkantone profitieren – die Initiative betreffe also nicht nur den Kanton Luzern –, erklärte er. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 136 zu 52 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen Folge geben. Lediglich eine Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP- und der CVP/EVP-Fraktion befürworteten die Standesinitiative.

Abschaffung von NFA-Fehlanreizen (Kt.Iv. 17.316)
Dossier: Révision de la péréquation financière et la compensation des charges (depuis 2015)

Die UREK-NR verabschiedete Ende April 2019 mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung einen Entwurf zur Präzisierung der Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen, wonach bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftwerken – wie in der parlamentarischen Initiative Rösti (svp, BE) gefordert – neu vom Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung und nicht wie bisher vom ursprünglichen Zustand vor dem Bau der Anlage ausgegangen werden soll. Die entsprechende Forderung war in der vorangegangenen Vernehmlassung mehrheitlich auf offene Ohren gestossen: 19 Kantone, Verbände aus der Elektrizitätswirtschaft sowie viele weitere Akteure hatten die bisher vorherrschende Praxis als unbefriedigend, nicht praktikabel und als im Widerspruch zur Energiestrategie 2050 stehend beurteilt. Fünf Kantone (LU, BS, SH, TI, GE) sowie die SP, einige Umweltschutzorganisationen und weitere Akteure hatten den Vorentwurf abgelehnt und den Schutz von Natur, Landschaft und von beeinträchtigten Lebensräumen unterstrichen. Jener Forderung nach mehr Naturschutz war auch eine Kommissionsminderheit nachgekommen: Sie forderte sowohl im Vorentwurf als auch im Entwurf zuhanden des Erstrats, dass bei Neukonzessionierungen – unabhängig davon, ob neue Eingriffe in die Natur erfolgen würden – zusätzlich Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismässigkeit erfolgen sollen. Mit diesem Zusatz soll eine Grundlage geschaffen werden, um die Natur – trotz des neuen Ist-Ausgangspunktes – verhältnismässig zu schützen.

Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Neukonzessionierungen von Wasserkraftanlagen (Pa.Iv 16.452)
Dossier: Mesures de sécurité pour la préservation de la production d'électricité hydraulique en Suisse à partir de l'année 2015
Dossier: Hydroélectricité: renouvellement des concessions et mesures environnementales
Dossier: Expansion et préservation des énergies renouvelables versus protection de l'environnement

Knapp ein Jahr vor den Kantonsratswahlen 2019 im Kanton Luzern machte die Luzerner Zeitung eine Bestandsaufnahme bei den Parteien. Dabei zeigten sich alle grossen Luzerner Parteien für die anstehenden Wahlen optimistisch – sie alle planten, ihre Sitzzahl auszubauen. Die CVP (38 Sitze) versprach sich als stärkste Partei zwei zusätzliche Sitze, während die SVP (29 Sitze) insbesondere die Differenz zur CVP überwinden und stärkste Partei werden wollte. Die FDP, die 2015 vier Sitze hinter der SVP zu liegen gekommen war, beabsichtigte die Wahlen 2019 als zweitstärkste Partei zu beenden. Die SP (16 Sitze) erhoffte sich eine Steigerung um 2 bis 5 Sitze, die Grünen (7 Sitze) wollten ihren Verlust von 2015 wettmachen und ebenfalls drei bis vier Sitze hinzugewinnen. Die aktuell kleinste Fraktion im Kantonsrat, die Grünliberalen (5 Sitze), hatten sich einen Gewinn von drei Sitzen auf die Fahnen geschrieben.
Zu Listenverbindungen kam es in der Folge vor allem im Wahlkreis Luzern-Stadt. Hier wurden schon früh entsprechende, medial stark begleitete Diskussionen geführt. So lehnte die Stadt-Luzerner CVP eine Listenverbindung mit der städtischen SVP wie bereits vier Jahre zuvor ab – die FDP der Stadt Luzern hatte sich ein Bündnis der drei bürgerlichen Parteien gewünscht. Die FDP Stadt Luzern bevorzugte in der Folge eine Zusammenarbeit mit der SVP gegenüber derjenigen mit der CVP, während auch die BDP eine Kooperation mit der CVP ablehnte – sie erachtete deren Politik als zu konservativ. Stattdessen beteiligte sich die BDP in der Stadt Luzern an einer Listenverbindung der SP, der Grünen und der GLP, während sich die CVP diesbezüglich mit der EVP zusammenschloss. In den anderen Wahlkreisen kam es nur zu vereinzelten Listenverbindungen: Die SP und die Grünen schlossen sich konsequent in allen Wahlkreisen zusammen, teilweise beteiligten sich auch die GLP (Luzern-Stadt, Luzern-Land, Hochdorf, Sursee) sowie die BDP (Luzern-Stadt, Sursee) und die EVP (Sursee) an dem Bündnis. In Luzern-Land traten EVP und BDP mit einer eigenen Listenverbindung an, während sich CVP und FDP in Hochdorf in einer gemeinsamen Liste zusammenschlossen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist vermeldeten die Medien einen neuen Kandidierendenrekord für die Luzerner Kantonsratswahlen: Mit 801 Personen kandidierten 170 Personen mehr für die zu vergebenden 120 Sitze als vier Jahre zuvor – so viele wie nie zuvor. Darunter befanden sich auch 103 amtierende Kantonsrätinnen und Kantonsräte; nur 17 aktuelle Kantonsratsmitglieder traten somit nicht mehr an. Die Frauenquote bei den Kandidierenden war verglichen mit 2015 von 32.5 Prozent auf 39.2 Prozent angestiegen und lag damit ebenfalls höher als je zuvor. Im Gegensatz zu den Regierungsratswahlen, wo zahlreiche Parteien für fehlenden Frauenkandidaturen kritisiert wurden, wusste die Luzerner Zeitung im Vorfeld der Kantonsratswahlen bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern mehrheitlich Positives zu berichten. Sie lobte insbesondere die Arbeit des überparteilichen Netzwerks «Frauen Luzern Politik», welches seit ihrer Gründung 2016 Kandidaturen von Frauen im Kanton förderte und unterstützte.
In den kommenden Wochen wurden über verschiedene Aspekte der Wahlen diskutiert, etwa über den Einfluss und das Empfehlungsverfahren des kantonalen Gewerbeverbandes, über die grosse Anzahl Gemeinderätinnen und -räte im Luzerner Kantonsrat und über deren allfällige Interessenskonflikte, über die sinkende Wahlbeteiligung bei Kantonsratswahlen oder über die Höhe der Wahlkampfausgaben, die nur von einzelnen Parteien offengelegt wurden. Der Wahlkampf verlief zudem nicht völlig ohne Nebengeräusche, so berichteten die Medien etwa darüber, dass einige der Kandidierenden auf den Wahllisten der BDP ihre Teilnahme nicht bewusst unterschrieben hätten und/oder ihre in der Zeitung «Rontaler» publizierten Porträts nicht selbst verfasst oder freigegeben hätten. Dies dementierte die BDP teilweise, so seien alle als Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführten Personen «mündlich und schriftlich» informiert worden, zwei Personen hätten jedoch unwissentlich Informationen zu ihrer Person abgegeben. Mediale Aufmerksamkeit fand auch ein FDP-Kantonsratskandidat, dessen Umfeld zusammen mit einem Empfehlungsbrief 200 handschriftlich vorkumulierte Wahlzettel verschickt hatte. Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie von der wahlberechtigten Person selbst ausgefüllt werden. Trotz der Beteuerung des Kandidaten, dass hinter der Aktion keine böse Absicht gesteckt habe, prüfte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, ob diesbezüglich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege.

Der Wahlsonntag in Luzern stand schliesslich unter dem Eindruck der Zürcher Kantonsratswahlen, die eine Woche zuvor stattgefunden hatten und bei denen sich die Grünen (+5.3 Prozentpunkte) und die Grünliberalen (+4.7 Prozentpunkte) als die grossen Gewinnerinnen herausgestellt hatten. Obwohl sich die Ausgangslage für den gemäss Luzerner Zeitung «ländlichen, konservativen und sehr autofreundlichen Kanton Luzern» deutlich von derjenigen im Kanton Zürich unterscheide, zogen verschiedene Zeitungen Parallelen und wagten Prognosen. Während die Luzerner Zeitung «ein grünes Wunder» in Luzern in den Raum stellte und der Tages-Anzeiger den linksökologischen Parteien «gute Erfolgsaussichten» zugestand, erwartete die NZZ «kein[en] Linksrutsch».
Diese Einschätzung der NZZ sollte jedoch einige Tage später widerlegt werden: «Grüne Welle überschwemmt das Land», titelte die NZZ nach den Kantonsratswahlen 2019. Wahlgewinnerin war nämlich die Grüne Partei des Kantons Luzern, die ihre Sitzzahl von 7 auf 14 verdoppeln konnte – gar noch grösser war der Anstieg, wenn der neu erworbene Sitz der Jungen Grünen hinzugezählt wird (2015: 7 Sitze, 6.7% Stimmenanteil, 2019: 15 Sitze, 11.7%). Wie bereits in Zürich konnten auch die Grünliberalen einen Sieg verbuchen, sie steigerten ihre Sitzzahl von 5 auf 8 (2015: 5 Sitze, 4.3%; 2019: 8 Sitze, 6.6%). Die Gewinne der Grünen gingen aber nicht zulasten der SP, die ebenfalls an Stimmenanteilen und Sitzen zulegen konnte: Sie gewann 3 Sitze (2015: 11.9%, 16 Sitze; 2019: 13.8%, 19 Sitze).
Als Verliererinnen gingen die bürgerlichen Parteien aus den Wahlen hervor; sie verloren zusammen 14 Sitze. Besonders schlecht fiel das Resultat für die SVP aus, die 7 Sitze verlor (2015: 29 Sitze, 24.1% Stimmenanteil; 2019: 22 Sitze, 19.6%). Der CVP gelang es zwar, stärkste Kraft im Kantonsrat zu bleiben, auch sie verlor jedoch 4 Sitze (2015: 38 Sitze, 30.9%; 2019: 34 Sitze, 27.5%). Ihr Ziel zumindest teilweise erreichen konnte die FDP: Dadurch, dass sie geringere Verluste erzielte als die SVP, waren die beiden Parteien bezüglich Wähleranteilen und Sitzen nun gleichauf (2015: 25 Sitze, 21%; 2019: 22 Sitze, 19.6%). Die FDP stieg somit – zusammen mit der SVP – zur zweitstärksten Partei im Kantonsparlament auf. Trotz dieser Verluste blieb die Dominanz der Bürgerlichen im Parlament ungebrochen, sie verfügten mit 78 von 120 Sitzen weiterhin über eine deutliche Mehrheit der Sitze. Keine Sitze holten sich die EVP und die BDP mit 1.5 respektive 0.5 Prozent der Wählerstimmen.
Überdies konnte ein Anstieg des Frauenanteils im Luzerner Kantonsrat von 29 Prozent (2015) auf 34.2 Prozent (2019) beobachtet werden – 41 von 120 Sitzen werden somit zukünftig von Frauen besetzt. Am grössten war die Zunahme bei der SP und den Grünen (je +3 Frauen), aber auch bei der GLP und der SVP stieg die Anzahl Parlamentarierinnen an (je +1). Da auch auf den «vorderen Ersatzplätzen» viele Frauen zu finden seien, könnte dieser Anteil in der neuen Legislatur gar noch stärker ansteigen, prophezeite die Luzerner Zeitung.
In der Folge wurde insbesondere über die Gründe für das schlechte Abschneiden der SVP spekuliert: Das Thema Klimaschutz habe – medial befeuert – den Wahlkampf beeinflusst, betonte SVP-Kantonalpräsidentin Angela Lüthold. Sie folgte damit gemäss NZZ der Argumentation von Parteipräsident Albert Rösti, der wenige Tage zuvor das Abschneiden der Partei in Zürich ähnlich begründet hatte. Rösti verteidigte denn auch die Präsidentin der Kantonalpartei und betonte, dass die SVP Luzern vielmehr «vom nationalen Trend überfahren» worden sei.

Wahlen im Kanton Luzern
Dossier: Elections cantonales - Lucerne
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 2019

Die erste grosse Weiche zu den Ende März 2019 stattfindenden Regierungsratswahlen des Kantons Luzern stellte sich bereits im Januar 2018, als der bisherige Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, Robert Küng (fdp), seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur für den Regierungsrat bekannt gab. Er wolle wieder mehr Freiheiten haben, begründete er diesen Entscheid. Die amtierenden Regierungsräte Reto Wyss (cvp) und Paul Winiker (svp) sowie kurze Zeit später auch Guido Graf (cvp) gaben hingegen ihre erneuten Kandidaturen bekannt, Fragezeichen stellten sich einzig bezüglich der erneuten Kandidatur von Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos). Der Parteilose sei gemäss Luzerner Zeitung aufgrund der Sparpakete der letzten Jahre, für die er als Finanzminister verantwortlich gemacht werde, umstritten. Zudem habe aus einer Konkordanz-Perspektive die SP Anspruch auf seinen Sitz – vier Jahre zuvor war diese aus der Regierung ausgeschieden.

Bereits kurz nach der Mitteilung von Küng begann sich das Kandidatenkarussell zu drehen – im Zentrum des Interesses standen männliche Kandidaten der FDP, grösstenteils amtierende Kantonsräte und/oder Gemeinderäte: Rolf Born, Gemeindepräsident von Emmen und Kantonsrat; Fabian Peter, Kantonsrat; Roland Emmenegger, Gemeinderat von Hochdorf; Jim Wolanin, Sozialvorsteher von Neuenkirch und Kantonsrat; sowie Charly Freitag, Gemeindepräsident von Beromünster und Kantonsrat. Frauen fanden sich keine, was zu breiter Kritik daran führte, dass es die FDP verpasst habe, frühzeitig mögliche Kandidatinnen aufzubauen. Umstritten war innerhalb der FDP, ob die Partei mit einem oder zwei Kandidaten antreten solle. Mit zwei Kandidaten hätte man die Chance, zwei Sitze zu erobern, ginge aber auch die Gefahr ein, dass beide Kandidaten das absolute Mehr im ersten Wahlgang verpassen. Rein arithmetisch stünde der FDP zudem nur ein Sitz zu, gab die Luzerner Zeitung zu bedenken. Während die Delegiertenversammlung des Wahlkreises Sursee nur Jim Wolanin, nicht aber zusätzlich Charly Freitag als Regierungsratskandidaten empfahl, setzte der Wahlkreis Hochdorf auf Rolf Born und auch auf Fabian Peter. Obwohl die Parteileitung eine Zweierkandidatur bevorzugt hätte, entschieden sich die Delegierten der FDP Kanton Luzern in der Folge aber, lediglich mit Fabian Peter ins Rennen zu ziehen – in zwei Wahlgängen setzte er sich gegen seine zwei Konkurrenten durch.
Die SP gab bekannt, mit dem laut Luzerner Zeitung gemässigten, über die Parteigrenzen hinaus vernetzten Kantonsrat Jörg Meyer um den Wiedereinzug in den Regierungsrat zu kämpfen. Man greife dabei aber nicht den freiwerdenden Sitz der FDP an – da man deren Anspruch auf einen Sitz für «unbestritten» halte (Jörg Meyer) –, sondern denjenigen des parteilosen Marcel Schwerzmann. Der Entscheid der SP für Meyer stiess jedoch auch auf Kritik: Die Partei habe zuvor immer das Fehlen der Frauen im Regierungsrat kritisiert, trete nun aber selbst mit einem Mann an.
Als einzige Partei setzten die Grünen auf eine Frauenkandidatur: Korintha Bärtsch, Fraktionschefin der Grünen im Grossstadtrat setzte sich gegen drei weitere Kandidatinnen durch (Christina Reusser, Kantonsrätin und Bildungskommission Ebikon; Monique Frey, Kantonsrätin und Fraktionschefin; Verena Kleeb, ehemalige Grossrätin, Präsidentin Grüne Willisau und Region). In der Folge bildete sich ein «breit abgestütztes» Frauenkomitee (Luzerner Zeitung), das die Kandidatur von Korintha Bärtsch unterstützte. Bis zum Wahlsonntag waren die in den meisten Parteien fehlenden Frauenkandidaturen sowie das seit 2015 rein männliche Regierungsquintett Thema medialer Diskussionen und Kritik.
Keine Diskussionen zu den Nominierungen gab es bei CVP und SVP, die auf ihre bisherigen Regierungsräte Reto Wyss, Guido Graf (beide cvp) und Paul Winiker (svp) setzten. Überdies kandidierten alt-Nationalrat und Präsident der Kantonalpartei Roland Fischer für die Grünliberalen und Rudolf Schweizer für die Gruppe «parteilose Schweizer», denen jedoch in der Presse kaum Chancen zugeschrieben und somit auch deutlich weniger Aufmerksamkeit gewidmet wurde als den übrigen Kandidierenden.

Beim ersten Wahlgang der Regierungsratswahlen am 31. März 2019 gelang bei einer Stimmbeteiligung von 40.3 Prozent lediglich den beiden bisherigen CVP-Regierungsräten Guido Graf (59'291 Stimmen) und Reto Wyss (58'088 Stimmen) sowie dem neuen FDP-Kandidaten Fabian Peter (56'410 Stimmen) der direkte Einzug in den Regierungsrat. Die übrigen Kandidierenden erreichten das absolute Mehr von 54'369 Stimmen nicht – wenn auch im Falle des Bisherigen Paul Winiker (53'675) nur wegen weniger als 700 Stimmen. Die Kommentare zu seinem Abschneiden schwankten zwischen einem Zufallsresultat, zumal Winiker das absolute Mehr nur knapp verpasst hatte, und Kritik an der Taktik der SVP, insbesondere da diese in den gleichzeitig stattfindenden Kantonsratswahlen grosse Verluste hatte einstecken müssen.
Einen sehr guten fünften Platz belegte die Grüne Korintha Bärtsch (42'946 Stimmen), die 400 Stimmen mehr erzielte als SP-Kandidat Jörg Meyer (42'546 Stimmen). Dies führte sofort zu Spekulationen, welche oder welcher der beiden Kandidierenden sich nun allenfalls für den zweiten Wahlgang zurückziehen würde. Abgemacht sei gewesen, dass sich diejenige Person, die weniger Stimmen erzielt, zurückziehen werde, war aus dem Lager der Grünen zu hören. Obwohl dies von der SP nicht bestätigt wurde, zog sich Jörg Meyer wenig später zurück. Man wolle zusammen mit den Grünen auf eine Einerkandidatur setzen, um das Hauptziel einer linken Vertretung in der Regierung erreichen zu können, begründete er den Rückzug.
Nur am siebtmeisten Stimmen erzielte der amtierende Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (39'500 Stimmen), der damit vor dem GLP-Kandidaten Roland Fischer (35'365 Stimmen) und dem parteilosen Ruedi Schweizer (4'234 Stimmen) zu liegen kam.

Nachdem sich auch Fischer und Schweizer aus dem Rennen zurückgezogen hatten, kam es zu einem Dreikampf zwischen Paul Winiker, Korintha Bärtsch und Marcel Schwerzmann um die zwei freien Sitze. Die FDP, die SVP sowie die Wirtschaftsverbände unterstützten Schwerzmann und Winiker, während die CVP – eher überraschend – Stimmfreigabe beschloss: Vor dem ersten Wahlgang hatte CVP-Kantonalpräsident Christian Ineichen in verschiedenen Interviews den Anspruch der SP auf einen Sitz betont und auch vier Jahre zuvor hatte die CVP SP-Kandidatin Zopfi unterstützt. An der Delegiertenversammlung der CVP war zwar der Sitzanspruch der SVP unbestritten, darüber hinaus überwogen jedoch diejenigen Stimmen, welche aufgrund der Niederlage der CVP in den Kantonsratswahlen, bei der die links-grünen Parteien zu den Gewinnern gehört hatten, Letztere nicht unterstützen wollten. Zudem solle die Unruhe, die innerhalb der Partei durch eine Entscheidung für Schwerzmann oder Bärtsch entstünde, verhindert werden. Hingegen entschied sich die GLP, genauso wie die SP und die Grünen, für eine Unterstützung von Bärtsch, was ihr kritische Kommentare von der FDP einbrachte.

Beim zweiten Wahlgang am 19. Mai 2019 blieb die Überraschung aus: Die beiden Bisherigen, Winiker und Schwerzmann, setzten sich bei einer Stimmbeteiligung von 40.8 Prozent mit 65’887 Stimmen respektive 59'746 Stimmen deutlich durch. Dennoch konnte Korintha Bärtsch mit 51’640 Stimmen, fast 9'000 Stimmen mehr als im ersten Wahlgang, einen Achtungserfolg erzielen. Sie erreichte damit mehr Stimmen als jemals eine Kandidatin oder ein Kandidat der Grünen bei Luzerner Regierungsratswahlen zuvor. In der Folge diskutierte die Presse, ob ihre Niederlage eher auf die fehlenden Stimmen aus den ländlichen Regionen oder auf die fehlende Unterstützung der CVP zurückzuführen sei – womöglich hätte die formelle Unterstützung der CVP für eine Wahl ausgereicht, wurde gemutmasst. Damit blieb also die Machtverteilung in der Luzerner Regierung trotz Rücktritts eines Bisherigen wie gehabt: Weiterhin sollten fünf bürgerliche Männer den Kanton regieren.

Die im zweiten Wahlgang ausgebliebene Überraschung folgte dann einige Tage nach den Wahlen, als der Regierungsrat eine grössere Ämterrochade bekannt gab: So übernahm Reto Wyss das Amt des Finanzdirektors von Schwerzmann, welcher in das Bildungs- und Kulturdepartement wechselte. Der neu gewählte Fabian Peter übernahm das freiwerdende Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement. Diese Rochade führte gemäss Luzerner Zeitung zu einem «Sturm der Entrüstung»: Ein Teil der Wählerschaft fühle sich verschaukelt, zumal man Schwerzmann mit dem Versprechen auf Kontinuität, welche in seinem Wahlkampf hervorgestrichen worden sei, gewählt habe. Die Linke erhoffte sich hingegen vom Amtswechsel eine «Entspannung in der Finanzpolitik», wie es Grünen-Präsident Maurus Frey formulierte. In der Folge wurde in der Presse spekuliert, wie es zu dieser Rochade gekommen sei, zumal sich die Betroffenen nicht dazu äusserten. Des Rätsels Lösung präsentierte schliesslich die Luzerner Zeitung, deren Recherchen «wasserdicht auf[gezeigt hätten]», dass sich Reto Wyss zusammen mit seinem Parteikollegen Guido Graf und dem neugewählten Fabian Peter in der Abstimmung zur Ämterverteilung durchgesetzt und Schwerzmann zu einem Wechsel gezwungen hätten. Sachpolitisch ändere damit nicht viel, staatspolitisch hätten Wyss, Graf und Peter hingegen «einen fahrlässigen Umgang mit dem Wählerwillen» bewiesen, bilanzierte die Luzerner Zeitung.

Regierungsratswahlen Luzern 2019
Dossier: Elections cantonales - Lucerne
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2019

Ende Februar 2019 legte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des BetmG und der damit verbundenen Ausführungsverordnung vor. Damit entsprach er Forderungen von fünf gleichlautenden Motionen zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen, welche die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe ermöglichen soll. Die Motionen waren jeweils in den erstberatenden Räten auf Zustimmung gestossen (Nationalrat: Mo. 17.4111; Mo. 17.4112; Mo. 17.4113; Mo.17.4114. Ständerat: Mo. 17.4210). Verschiedene Städte und Kantone hatten in der Vergangenheit Interesse an entsprechenden Projekten bekundet, um Erkenntnisse zu alternativen Regulierungsmodellen zu generieren, da die momentane Situation mit florierendem Schwarzmarkt, fehlender Qualitätskontrolle und hohen Repressionskosten unbefriedigend sei. Aufgrund der bisher gültigen Rechtsgrundlage war die Realisierung solcher Studien bisher jedoch nicht möglich gewesen.

Der bundesrätliche Entwurf sah für die einzelnen Pilotversuche eine örtliche Begrenzung auf eine oder mehrere Gemeinden und eine zeitliche Begrenzung auf maximal fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um zwei Jahre) pro Studie vor. Weiter soll die Zahl der an einer entsprechenden Studie teilnehmenden Personen nicht mehr als 5'000 betragen. Zur Gewährleistung des Jugendschutzes müssten die Partizipantinnen und Partizipanten volljährig sein, bereits vor Studienbeginn Cannabis konsumiert haben und in einer Gemeinde wohnen, die an einem entsprechenden Pilotversuch teilnimmt. Der Gesamt-THC-Gehalt soll auf 20 Prozent beschränkt werden. Ebenso sollen die Bezugsmenge einer Begrenzung unterliegen, das Produkt zum Eigenverbrauch verwendet werden und die Weitergabe des Cannabis an Drittpersonen verboten sein. Während der Bezug der Droge nicht unentgeltlich erfolgen soll, soll diese aber von der Tabaksteuer befreit werden. Abgegeben werden soll das Produkt an speziell im Rahmen der Studien festzulegenden Verkaufsstellen wie Apotheken oder Cannabis Social Clubs. Der Konsum im öffentlich zugänglichen Raum soll nicht zulässig sein und der Gesundheitszustand der Studienteilnehmenden müsse überwacht werden. Auch soll verschiedenen Pflichten zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nachgekommen werden. Als Bewilligungsbehörde würde das BAG für die Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verantwortlich sein. Ferner wollte der Entwurf des Bundesrates die Gültigkeit des Experimentierartikels auf zehn Jahre einschränken. Danach sollen die durch die unterschiedlichen Versuche gemachten Befunde im Hinblick auf die Weiterführung einer evidenzbasierten Diskussion über die Cannabispolitik zusammengeführt werden. Das allgemeine Cannabisverbot gelte aber weiterhin in der ganzen Schweiz. Nicht Bestandteil des Entwurfes sei zudem die Diskussion um den medizinischen Cannabis.

Anlässlich der Vernehmlassung, die vom 4. Juli 2018 bis zum 25. Oktober 2018 dauerte, gingen 126 Stellungnahmen ein. Im Grossen und Ganzen waren die Vernehmlassungsteilnehmenden positiv gegenüber der Änderung des BetmG und der Ausführungsverordnung eingestellt. Bei den Kantonen hatten Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Solothurn keine Vorbehalte, Bern, Glarus, Nidwalden und Schwyz sprachen sich jedoch grundsätzlich gegen die Vorlage aus. 18 weitere Kantone stimmten ihr mit Vorbehalten und Änderungswünschen zu, währenddem der Kanton Freiburg eine grundsätzliche Überarbeitung verlangte. Die Piratenpartei war die einzige Partei, die den Entwurf ohne Weiteres begrüsste. BDP, FDP, GPS, SP und up! zeigten sich unter Vorbehalten damit einverstanden, die SVP, CVP, EVP und EDU waren hingegen dagegen. Zehn Gemeinden (Bern, Zürich, Luzern, Lausanne, Winterthur, Biel, Ostermundigen, St. Gallen, Thun, Werdenberg) hiessen die Vorlage generell gut; es wurden jedoch noch einzelne Vorbehalte und Änderungswünsche angebracht. Von den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich Gesundheit/Sucht und Wissenschaft sagten 31 mit Vorbehalten und vier (Vereinigung Cerebral Schweiz, RADIX, Infodrog, SNF) ausdrücklich Ja zum Entwurf, drei (JoD, EgD, DAD) lehnten ihn ab. Es war in erster Linie die Verordnung, auf die in den Stellungnahmen eingegangen wurde. Dabei waren hauptsächlich die Besteuerung der Cannabisprodukte, die Teilnahmebedingungen an den wissenschaftlichen Studien und Fragen zum Vollzug im öffentlichen Raum ein Thema.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Créer des conditions pour la réalisation des études scientifiques sur la consommation récréative du cannabis

Im Januar 2019 gab das Bundesgericht einer Beschwerde von betroffenen Personen recht, wonach die Einkommensgrenze bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) für Kinder und junge Erwachsene im Jahr 2017 im Kanton Luzern zu tief angesetzt war. Die Senkung der Grenze der Nettoeinkommen gemäss Steuererklärung für Ehepaare von CHF 75'000 auf CHF 54'000, mit der nur gerade der unterste Bereich der mittleren Einkommen unterstützt wurde, entspreche nicht dem KVG, das eine Unterstützung von «unteren und mittleren Einkommen» durch Prämienverbilligungen vorsehe. Die Kantone hätten zwar grosse Freiheiten bezüglich der Umsetzung der entsprechenden Regelung, die Ausführungsbestimmungen der Kantone dürften jedoch nicht gegen «Sinn und Geist der Bundesgesetzgebung» verstossen, erklärte das BGer. Das Kantonsgericht hatte zuvor eine Prüfung der entsprechenden Verordnung abgelehnt.
Die Medien führten die Senkung der Einkommensgrenze in Luzern auf eine vom Volk abgelehnte Steuererhöhung im Mai 2017 zurück. Da diese Gelder ausgeblieben seien, habe der Kanton die Einkommensgrenze für Kinder und junge Erwachsene rückwirkend gesenkt und somit CHF 15 Mio. gespart. Rund 8'000 Familien seien von dieser Änderung betroffen gewesen. Verschiedene Haushalte hätten gar bereits ausbezahlte Prämienverbilligungen zurückzahlen müssen.
Doch nicht nur im Kanton Luzern, auch in acht weiteren Kantonen läge die Einkommensgrenze unterhalb des Mittelstandes, erklärte die Presse mit Verweis auf einen Bericht des BAG. Insgesamt sei der Anteil der Prämienverbilligungskosten, welche die Kantone übernehmen, von etwa der Hälfte auf 41.7 Prozent gesunken – dabei gäbe es aber grosse kantonale Unterschiede.
Als «Steilpass des Bundesgerichts» für die SP erachtete der Blick dieses Urteil. So forderten die Sozialdemokraten in der Folge, dass alle Kantone ihre entsprechenden Regeln überprüfen. Man rechne damit, dass 200’000-300'000 Haushalte zu wenig Geld erhalten, erklärte die SP in einer Pressekonferenz. Die Kantone hätten einen Monat Zeit, bevor die Partei rechtliche Schritte einleite. Zudem seien nationale Regeln in diesem «föderalistischen Flickenteppich» dringend, erklärte etwa Barbara Gysi (sp, SG). Genau solche plante die SP mit ihrer Prämienentlastungsinitiative, deren Lancierung für Februar 2019 geplant war.
Doch nicht nur auf linker, auch auf bürgerlicher Seite begrüssten Gesundheitspolitiker gemäss Medien das Urteil. Der Präsident der Sozialdirektorenkonferenz, Martin Klöti (SG, fdp), erklärte etwa eine Harmonisierung der IPV als nötig. Andere bürgerliche Stimmen kritisierten hingegen, dass das Gericht hier in föderale Strukturen und somit in die Freiheit der Kantone eingreife.

Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen (2019)
Dossier: Réduction de primes

Im Jahr 2019 wählten sechs Kantone ihre Parlamente neu (AI, AR, BL, LU, TI, ZH). Insbesondere in den drei Deutschschweizer Kantonen Basel-Landschaft, Luzern und Zürich erzielten die Grünen deutliche Gewinne. Alleine in diesen drei Kantonen konnte die Partei ihre Sitzzahl von 28 auf 51 Sitze steigern. Auch die Grünliberalen profitierten von der vielzitierten «grünen Welle» und gewannen Mandate dazu (von 22 auf 34 Sitze in diesen drei Kantonen). Grösste Verliererin war die SVP, welche in allen Kantonen – abgesehen vom Tessin – zwischen 4 und 6 Prozentpunkten an Wähleranteilen einbüsste. In fünf von sechs Kantonen stieg der Frauenanteil im Parlament gegenüber den letzten Wahlen. Einzig im Kanton Appenzell Innerrhoden sank der Anteil von 30.0 auf 24.0 Prozent. Um je rund 10 Prozentpunkte und damit am deutlichsten stieg der Frauenanteil in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (von 23.1% auf 33.8%) und Tessin (von 24.4% auf 34.4%).

Die Wahlbeteiligung blieb in allen Kantonen im Vergleich zu den Vorwahlen auf tiefem Niveau relativ konstant (zwischen 33.5% und 41.5%). Einen Sonderfall in dieser Hinsicht stellte der Kanton Tessin dar, wo 59.3 Prozent der Stimmberechtigten an die Urne gingen.

Dieselben sechs Kantone wählten 2019 auch ihre Kantonsregierungen neu. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Luzern blieb beinahe alles beim Alten, denn alle Bisherigen wurden wiedergewählt und alle Zurückgetretenen wurden von Personen aus derselben Partei ersetzt. Im Tessin blieb die Parteizusammensetzung der Regierung zwar ebenfalls konstant, doch der bisherige CVP-Regierungsrat Paolo Beltraminelli (TI, cvp) verpasste die Wiederwahl und wurde von seinem Parteikollegen Raffaele De Rosa (TI, cvp) überflügelt. Im Kanton Appenzell Innerrhoden verlor die CVP einen Sitz an einen weiteren "Unabhängigen" (sprich: Parteilosen), von denen somit vier in der Innerrhoder Kantonsregierung sassen. Gleich zwei Regierungsmandate verlor die FDP – im Kanton Zürich an die Grünen und im Kanton Basel-Landschaft an die SP. In drei weiteren Kantonen (BS, AG, VD) kam es zudem zu Ersatzwahlen für einen freigewordenen Regierungssitz. In allen drei Fällen vermochten die jeweiligen Parteien ihre Sitze zu verteidigen. Die Anzahl Frauen in den Kantonsregierungen blieb 2019 beinahe unverändert. In den Kantonen Waadt und Zürich übernahm je eine Frau einen Sitz von einem Mann, während im Kanton Aargau der Regierungsrat nach der Ersatzwahl wieder rein männlich wurde. Insgesamt hatten Ende 2019 fünf Kantone eine rein männliche Regierung (AR, LU, TI, GR, AG) und elf weitere hatten lediglich ein weibliches Regierungsmitglied. Von den total 154 kantonalen Regierungsratsmitgliedern in der Schweiz waren Ende 2019 38 weiblich.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2019
Dossier: Elections des législatifs cantonaux 2019
Dossier: Elections des exécutifs cantonaux 2019
Dossier: Elections communales 2019
Dossier: Récapitulatif des élections cantonales et communales

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

An der Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zwischen September und Dezember 2018 beteiligten sich 150 Einheiten und Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grossen nationalen Parteien, der Städte- und der Gemeindeverband, Dachverbände der Wirtschaft, Konsumenten-, Patienten-, Leistungserbringenden- sowie Versichererverbände. Entsprechend breit war trotz Lobes für die Bemühungen des Bundesrates zur Kostensenkung auch die Kritik an dem neuen Projekt. Insbesondere wurde vor Wechselwirkungen mit anderen Revisionen, vor Finanzierungs- oder Versorgungsproblemen sowie vor einer verstärkten Bürokratisierung oder staatlichen Steuerung gewarnt, wie das BAG in seinem Ergebnisbericht erklärte.

Erstes Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (BRG 19.046)
Dossier: Freiner l'augmentation des primes des assurances-maladie (depuis 2020)