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  • Luzern

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  • Objet du conseil fédéral
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Im Vorjahr hatte die kleine Kammer oppositionslos der Verlängerung der befristeten Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zugestimmt und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. gesprochen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird dieses Bundesgesetz aufgehoben werden können. Der Nationalrat stimmte inhaltlich vollumfänglich zu. Da die alte Gesetzesgrundlage aber Ende 2007 ausgelaufen war, konnte er diese nicht wie der Ständerat bloss verlängern, sondern musste sie neu beschliessen. Er fand dabei die Unterstützung der kleinen Kammer, und das Geschäft konnte definitiv verabschiedet werden.

Verkehrshaus der Schweiz

Der Bundesrat schlug vor, die befristete Rechtsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bis 2011 zu verlängern und dafür einen Zahlungsrahmen von 5,32 Mio Fr. zu sprechen. Mit dem Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes, welches unter anderem die Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter, die dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen, durch den Bund regelt, wird diese provisorische Rechtsgrundlage aufgehoben werden können. Der Ständerat, der diese Anträge als Erster behandelte, stimmte ihnen oppositionslos zu.

Verkehrshaus der Schweiz

Praktisch oppositionslos nahmen beide Kammern einen Rahmenkredit von CHF 10 Mio. sowie dessen Etappierung in den Jahren 2008-2011 für die Sanierung und Erweiterung des Verkehrshauses in Luzern, des meistbesuchten Museums der Schweiz an. Die gesamten Baukosten werden auf CHF 50 Mio. geschätzt. Die wesentlichsten Elemente des Vorhabens bestehen im Abbruch der Gebäude der ersten Baugeneration von 1959 und der Erstellung eines neuen Eingangsbereichs sowie einer neuen Ausstellungshalle. Die Bauarbeiten sollen 2009 abgeschlossen sein. Kanton und Stadt Luzern haben sich bereit erklärt, je CHF 5 Mio. zu übernehmen, die Privatwirtschaft will weitere CHF 20 Mio. beisteuern. Die Zustimmung zum Bundesbeitrag erfolgte unter der Bedingung der definitiven Zusage von Kanton, Stadt und Privaten.

Investitionsbeitrag für das Verkehrshaus Luzern (BRG. 06.029)

Der Bundesrat zeigte sich bereit, trotz allgemeiner Sparbemühungen das Verkehrshaus Luzern (VHS) weiterhin im bisherigen Rahmen finanziell zu unterstützen. Er beantragte dem Parlament, das Museum in den Jahren 2004-2007 mit jährlich CHF 1.6 Mio. zu subventionieren. Dieser Betrag stellte einen für alle beteiligten Parteien tragbaren Kompromiss dar. Einerseits war eine Studie zum Ergebnis gekommen, dass das Verkehrshaus – das meistbesuchte Museum der Schweiz – eine gemeinwirtschaftliche Leistung von CHF 7 bis 8 Mio. erbringt, die abgegolten werden müsste; andererseits war befürchtet worden, dass der Bund als Folge des Entlastungsprogramms das Verkehrshaus, das nicht der Eidgenossenschaft gehört, ganz fallen lässt. Das Parlament stimmte der Unterstützung ohne grössere Diskussionen zu. Kanton und Stadt Luzern wollen bis 2007 gemeinsam weitere CHF 3.7 Mio. pro Jahr an den Betrieb dieses Museums von Weltrang beisteuern.

Finanzhilfe 2004-2007 für das Verkehrshaus Luzern (BRG. 03.055)

Auf der Basis eines neuen Bundesgesetzes und eines Finanzierungsbeschlusses beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Zahlungsrahmen von CHF 7,5 Mio. für die Ausrichtung einer jährlichen Finanzhilfe von höchstens CHF 1,5 Mio. während fünf Jahren an das seit Jahren in finanziellen Nöten steckende Verkehrshaus der Schweiz in Luzern. Die Zahlung ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass sich auch Kanton und Stadt Luzern angemessen an der Sanierung beteiligen. Die Finanzhilfen der öffentlichen Hand sollen für die Erhaltung der Sammlung deren Pflege, wissenschaftlicher Bearbeitung, Erschliessung und Ausbau – zweckgebunden sein, also für das eigentliche Kerngeschäft sowie die dafür notwendigen Investitionen. Der Ständerat beschloss, auf ein eigenständiges Bundesgesetz zu verzichten, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, dass damit ein dauernder Subventionstatbestand geschaffen wird, und die Finanzhilfe in einem auf fünf Jahre befristeten, allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu regeln. Der Nationalrat übernahm oppositionslos das Konzept der kleinen Kammer.

Verkehrshaus der Schweiz. Finanzhilfen (BRG 98.039)