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Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Die 2011 von der CVP lancierte Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" kam am 8. März 2015 zur Abstimmung. Es war dies die erste Volksinitiative der Christlichdemokraten seit 1941. Damals hatten die Katholisch-Konservativen die Einführung der Kinderzulagen gefordert und 1945 nach der Annahme eines parlamentarischen Gegenentwurfs einen Teilerfolg verbuchen können. Anders präsentierte sich die Ausgangslage 70 Jahre später: Zwar drehte sich das Begehren der CVP, wohl auch aufgrund der nahenden Nationalrats- und Ständeratswahlen, wieder um das Thema der Kinderzulagen, diesmal hatte das Parlament aber auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs verzichtet und Volk und Ständen empfohlen, Kinder- und Ausbildungszulagen nicht von den Steuern auszunehmen. Bei der Parolenfassung im Vorfeld des Urnenganges hatte sich auf nationaler Ebene Überraschendes abgespielt: Neben der CVP, die als Initiantin naturgemäss bereits im Parlament geschlossen für ihr Ansinnen gestimmt hatte, sprach sich auch eine Mehrheit der SVP-Delegierten (144 zu 96 Stimmen) und die EVP für eine Annahme der Volksinitiative aus. Im Nationalrat hatten sich nur vereinzelte Exponentinnen und Exponenten der Volkspartei für das Anliegen stark gemacht, eine Mehrheit hatte gegen die steuerliche Entlastung von Familien gestimmt. So auch bei der EVP: Die beiden EVP-Parlamentarierinnen, die der CVP-Fraktion angehörten, hatten entgegen der Fraktionslinie votiert, die Partei beschloss dann aber gleichwohl die Ja-Parole. Die Nein-Parole fassten neben den Grünen auch die SP, die BDP und die FDP. Der Abstimmungskampf verlief dann trotz der Konfliktlinie durch die Regierungsparteien verhältnismässig lau. Die Kampagne der Befürworter wurde fast ausschliesslich von der CVP getragen. Auf Plakaten, in Inseraten und im Internet war sie mit dem Slogan "Familien stärken" präsent. Einen herben Dämpfer erlitten die Befürworter, als im Januar alle elf amtierenden für ein kantonales Finanzdepartement zuständigen CVP-Regierungsräte im Abstimmungskampf Stellung gegen die Initiative bezogen. Sie brachten vor, dass bei einer Annahme gerade die Kantone mit hohen finanziellen Ausfällen zu rechnen hätten und dass Steuererhöhungen oder Sparpakete nötig würden, um diese Einbussen zu kompensieren. Die von linker Seite vorgebrachten Argumente, wonach von einer Annahme fast ausschliesslich privilegierte Familien profitieren würden, waren im lauen Abstimmungskampf kaum zu hören. Die Volksinitiative wurde schliesslich von Volk und Ständen deutlich verworfen. Nur gerade 24,6% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 42,1%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Jura (42,8%), Freiburg (32,6%) und Wallis (32,2%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den Kantonen Glarus (16,9%), Appenzell Ausserrhoden (20,4%) und Zürich (20,4%).

Abstimmung vom 8. März 2015

Beteiligung 42,1%
Ja 537'795 (24,6%) / Stände 0
Nein 1'650'109 (75,4%) / Stände 20 6/2

Parolen:
-Ja: CVP, SVP, EVP
-Nein: SP, FDP, BDP, GPS

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Die Kantone hatten im Berichtsjahr gemäss der offiziellen Rechnung Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr. Damit ergab sich ein Finanzierungsüberschuss von 2,4 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,2 Mia Fr. besser aus als erwartet. 17 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, neun Kantone (UR, SZ, OW, GL, FR, BS, TI, JU, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 81,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 4,5 Mia Fr. 24 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen. Zwei Kantone (GL, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr.

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1840 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 3,8 Mia Fr. 22 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); vier Kantone (GL, JU, TI, ZH) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%).

Kantone Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr.

Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 6895 Mio Fr. (68,3 Mia resp. 31 Mio ohne Erlöse aus dem Verkauf der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank). Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 9,5 Mia Fr. (resp. 2,6 Mia). Mit Ausnahme von Genf schlossen alle Kantone mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); betrachtet man die um die Sondereffekte des Golderlöses bereinigten Rechnungen, wiesen neun Kantone (BL, GE, GL, GR, JU, NW, OW, UR, ZH) einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%); für Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ. Diese dreizehn Kantone hätten sich ohne die Ausschüttung des Golderlöses der Nationalbank zur Finanzierung ihrer Nettoinvestitionen neu verschulden müssen. Bei den Kantonen AG, AI, BE, GE, VD und VS sind die offiziellen und die um den Golderlös bereinigten Rechnungen identisch.

Kantone Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr.

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsfehlbetrag von 255 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 2,5 Mia Fr. Siebzehn Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Vier Kantone (BL, UR, VD, ZH) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Basel-Land betrug der Selbstfinanzierungsgrad 51,2%, für Uri 99,7%, für die Waadt 56,0% und für Zürich 19,7%; für Genf, Glarus, Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ.

Kantone Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr.

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 67,4 Mia Fr. einen Finanzierungsfehlbetrag von 2,7 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verschlechterung von 583 Mio Fr. Zehn Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Sechzehn Kantone (AR, BL, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, ZH, ZG) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Appenzell Ausserrhoden betrug der Selbstfinanzierungsgrad 96,3%, für Luzern 75,7%, für Graubünden 73,9%, für Basel-Land 58,3%, für St. Gallen 51,9%, für Uri 49,4%, für den Jura 43,2%, für Schaffhausen 43,1%, für Zug 41,7%, für Neuenburg 25,2% und für Glarus 1,5%; für Zürich, Schwyz, Genf, das Tessin und die Waadt waren die Werte negativ.

Kantone Gesamtausgaben von 67,4 Mia Fr.

Das Steuerpaket hat insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge; deshalb lehnten die kantonalen Finanzdirektoren die Steuerreform ab. In der Folge reichten elf – nötig gewesen wären acht – kantonale Regierungen resp. Parlamente (BE, BS, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VS, VD) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Für das Jahr 2002 budgetierten die Kantone Ausgaben von 67 Mia Fr., das sind 4% (2,6 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 2,2 Mia und waren mit 65 Mia Fr. um 1,9% höher als 2002. 11 Kantone erwarteten einen schlechteren Abschluss als im Vorjahr. Mit schwarzen Zahlen rechneten Bern, Obwalden, Glarus, Wallis und Genf. Die grössten Defizite sahen die Budgets Zürichs (360 Mio), des Tessin (227 Mio) und der Waadt (153 Mio) vor. 

11 Kantone erwarteten einen schlechteren Abschluss als im Vorjahr

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 62,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen wurde eine Verbesserung von 1,7 Mia Fr. erreicht. 19 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Sieben Kantone (GL, SO, BS, BL, VS, NE, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Glarus betrug der Selbstfinanzierungsgrad 51,7%, für den Jura 52,2%, für Basel-Land 58,6%, für Solothurn 61,8%, für Neuenburg 85,4%, für Basel-Stadt 93,5% und fürs Wallis 94%.

Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 62,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mia Fr