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Ein Postulat Bircher (sp, AG), welches anregte, der Bund solle weitere Massnahmen zur Realisierung des obligatorischen Sportunterrichts in den Berufsschulen ergreifen, wurde diskussionslos überwiesen.

Realisierung des obligatorischen Sportunterrichts in den Berufsschulen (Po. 91.3175)

An einem nationalen Sportsymposium in Magglingen legte Bundespräsident Cotti die Haltung der Landesregierung zum Sport dar. Er liess erkennen, dass der Bundesrat hinter dem Sport als Ganzes steht und gewillt ist, die Anliegen der Sporttreibenden wirksam zu unterstützen. Allerdings schloss er eine Unterstützung des Hochleistungssports mit Geldern der öffentlichen Hand – wie dies etwa in den Nachbarländern der Fall ist – kategorisch aus. Er relativierte auch die Möglichkeiten des Bundes in der Sportförderung: Bau, Betrieb und Modernisierung der Sportstätten werden auch in Zukunft primär Aufgaben der kommunalen und kantonalen Institutionen bleiben. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über einen Verpflichtungskredit von CHF 30 Mio. für Finanzhilfen an Anlagen für sportliche Ausbildung zugeleitet habe.

Finanzhilfen zugunsten Anlagen für sportliche Ausbildung (BRG 91.046)

Die Schweiz soll der am 1. März 1990 in Kraft getretenen Europäischen Konvention gegen Doping beitreten, weil ein fairer, dopingfreier Sport im Interesse der gesamten Gesellschaft liegt. So begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ratifizierung des Abkommens, den er im Lauf des Sommers in die Vernehmlassung schickte. Nach klar positivem Echo beauftragte der Bundesrat das EDI, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Als erster einschlägiger Vertrag mit Gesetzeskraft will die Konvention die Dopingbekämpfung vereinheitlichen, ohne die innere Rechtsordnung der Unterzeichnerstaaten in Frage zu stellen.

Beitritt zur Europäischen Konvention gegen Doping (BRG 92.015)

Gleich wie vor ihr der Nationalrat regte die kleine Kammer an, die untere Alterslimite von «Jugend und Sport» auf zwölf, allenfalls auf zehn Jahre zu senken. Da Bundespräsident Cotti bereits laufende Arbeiten ins Feld führen konnte, wurde eine entsprechende Motion Rüesch (fdp, SG) nur in Form eines Postulates überwiesen.

Senkung der Alterslimite bei Jugend und Sport (Mo. 90.758)

Eine von der FDP-Fraktion im Sinn einer vermehrten Sportförderung eingereichte Motion mit dem Ziel, bei den Veranstaltungen von «Jugend und Sport» die untere Alterslimite auf 12, allenfalls auf 10 Jahre zu senken, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen.

Senkung der Alterslimite bei Jugend und Sport (Mo. 90.758)

CVP und FDP veröffentlichten im Laufe des Jahres je ein Thesenpapier zum Thema Sport. Dies veranlasste die Zeitung «Sport», den Standpunkt aller Parteien aufzulisten oder einzuholen. Sie kam dabei zum Schluss, dass die grosse Mehrheit – CVP, SVP, LdU und GP – in diesem Bereich wenig profiliert ist und die SP über unverbindliche Äusserungen nicht hinauskommt; einzig der FDP wurde konkretes und innovatives sportpolitisches Engagement zugestanden.

Positionen der Parteien zum Thema «Sport» (1990)

Die Motion Büttiker (fdp, SO), welche den Bundesrat beauftragen wollte, die rechtlichen Grundlagen zur Durchsetzung eines Dopingverbotes zu schaffen, wurde im Rat bekämpft und ihre Diskussion demzufolge auf später verschoben.

Konvention des Europarates gegen Doping (1989)

Beide Räte sprachen sich einstimmig für die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen aus.

Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen (BRG 89.073)

Am 9. Mai 1989 unterschrieb die Schweiz in Strassburg das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, und am 15. November verabschiedete der Bundesrat die entsprechende Botschaft. Das Übereinkommen sieht eine Reihe von Massnahmen zur Eindämmung der Gewalt und zum Schutz der Zuschauer vor (genügendes Aufgebot von Ordnungskräften, geeignete Bauweise der Stadien, Alkoholverbot, Trennung der Supporter, internationale Zusammenarbeit bei der Bestrafung von Randalierern).

Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen (BRG 89.073)

En matière de sport, l'organisation des futurs Jeux Olympiques (JO) d'hiver et des Championnats du monde de ski à Crans-Montana (VS) ont eu des répercussions sur la scène politique. Suite au forfait de Saint-Moritz (GR) et de Lucerne, seules les candidatures des villes de Lausanne et d'Interlaken (BE) sont restées en lice pour l'organisation des JO d'hiver de 1994. Si l'intention de recevoir les JO dans le canton de Vaud ou de Berne a rencontré un écho favorable auprès des autorités et d'une partie de la population, diverses organisations écologiques ont cependant émis un avis défavorable au sujet de la candidature de ces deux régions en concurrence. Le WWF et la Ligue suisse pour la protection de la nature craignent qu'une telle manifestation ne provoque de graves atteintes aux sites et aux équilibres régionaux. Mais la préparation des Championnats du monde de ski 1987 à Crans-Montana a également entraîné des conflits entre tenants du sport et partisans de l'environnement. Principale pomme de discorde entre les deux parties, le déboisement pour l'aménagement des pistes jugé nécessaire au bon déroulement des compétitions sportives. Les écologistes portèrent l'affaire devant le Tribunal fédéral, lequel les débouta en confirmant la nécessité de ce déboisement. Ils réagirent à cette décision par le dépôt d'une motion qui demandait au Conseil fédéral de rayer du budget 1987 la garantie de déficit pour les Championnats du monde de ski, mais en vain puisqu'elle fut rejetée par le Conseil national.

Jeux Olympiques d'hiver et des Championnats du monde de ski à Crans-Montana (VS; MCF 86.052)
Dossier: Candidatures olympiques

Neben der Erhaltung der wenigen noch frei fliessenden Gewässer forderten die Umweltorganisationen auch den Schutz der letzten intakten Berggebiete vor der Überbauung durch touristische Grossprojekte. Sie wiesen namentlich auf die schweren und teilweise irreversiblen Landschaftsschäden hin, zu denen die Entwicklung des Wintersportes in den Alpen geführt habe, und verlangten ein Verbot neuer Anlagen. Der Bundesrat kündigte in diesem Zusammenhang eine Verordnung an, mit der die wiederholt kritisierten Planierungen von Skipisten eingeschränkt und mit strengen Auflagen versehen werden sollen.

Schutz der letzten intakten Berggebiete vor der Überbauung durch touristische Grossprojekte (A 86.668)