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  • Problèmes politiques fondamentaux

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Un comité composé de neuf personnes a lancé une initiative demandant une révision totale de la Constitution. Il a jusqu'au 19 octobre 2023 pour rassembler les 100'000 signatures nécessaires afin que le projet aboutisse à une votation populaire. À la tête du comité se trouve l'argovien Pius Lischer, connu pour son combat en faveur du revenu de base inconditionnel (RBI). Le RBI est justement l'une des revendications des initiant.e.s, qui désirent l'inscrire dans la nouvelle Constitution. Parmi leurs autres propositions figure l'introduction d'une taxe sur les combustibles. Celle-ci devrait remplacer les impôts et cotisations obligatoires, qui seraient purement et simplement supprimés. Pour rappel, la Constitution actuelle date de 1999. La dernière révision totale a notamment permis d'instaurer un catalogue de droits fondamentaux complet, alors que ceux-ci étaient jusqu'alors garantis par le droit constitutionnel non-écrit, via la jurisprudence du Tribunal fédéral.

Initiative pour une révision totale de la Constitution

Im April 2019 lancierte ein Komitee um Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) und Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) eine Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung». Dem Komitee angehörig war ebenfalls der Bauer Armin Capaul, welcher zuvor mit seiner Hornkuh-Initiative Bekanntheit erlangt hatte.
Die nun eingereichte Initiative verlangte, dass in der Schweiz ganzjährig die mitteleuropäische Zeit gelten und auf eine «Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit und umgekehrt» verzichtet werden soll. Bei einer Annahme der Initiative würde somit per 1. Januar des Jahres nach der erfolgten Abstimmung dauerhaft die Winterzeit beibehalten werden.
Als Begründung für ihr Anliegen fügte Estermann bei der Präsentation der Initiative an, dass die Zeitumstellung beispielsweise für das menschliche Hormonsystem eine Belastung darstelle. Sie bevorzuge es deshalb, von der «Normalzeit» und nicht von der mit Dunkelheit assoziierten Winterzeit zu sprechen, wie das St. Galler Tagblatt berichtete. Der Bergbauer Capaul hob unterdessen hervor, dass sich Bauern an der Winterzeit und nicht an der Sommerzeit orientieren würden: Man könne nicht früher heuen, wenn noch «Schatten oder Tau auf der Wiese» liege, weshalb die Sommerzeit für die Landwirtschaft in der Praxis nicht funktioniere.
Im Oktober berichtete die Sonntagszeitung, dass die Unterschriftensammlung laut dem Initiativkomitee «hervorragend» laufe und schon «Tausende Unterschriften» zusammengekommen seien. Die Sammelfrist für die Initiative dauert bis zum 9. Oktober 2020, wird jedoch aufgrund des Corona-bedingten Fristenstillstands verlängert.

Bereits 2010 und 2016 hatte Estermann im Parlament Motionen zur Abschaffung der Zeitumstellung eingereicht, doch waren diese damals mit der Begründung abgelehnt worden, die Schweiz dürfe nicht zur Zeitinsel innerhalb Europas werden. Dieses Argument könnte bald an Gültigkeit verlieren, denn zu Beginn des Jahres sprach sich eine Mehrheit im EU-Parlament für eine Abschaffung der Zeitumstellung per 2021 aus – allerdings müssen sich die EU-Staaten erst darüber einig werden, ob sich die Winter- oder Sommerzeit durchsetzen soll.

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung»
Dossier: Changement d'heure

Zehn Jahre nach der Annahme des Beitritts der Schweiz zur UNO befürwortet die Bevölkerung die Neutralität der Schweiz noch immer sehr deutlich. Die jährlich durchgeführte ETH-Studie zur Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz zeigte auf, dass rund 95% aller Befragten der Meinung sind, dass die Neutralität erhalten bleiben müsse. In den frühen 1990er Jahren lag dieser Anteil noch bei knapp 80%. Damit erwies sich die Angst der damaligen UNO-Beitritts-Gegner vor einem Popularitätsverlust der Schweizer Souveränität als unbegründet. Dass das Thema Souveränitätsverlust in der Bevölkerung nicht vordringlich ist, musste auch die Auns feststellen, die Ende Berichtjahr die Unterschriftensammlung für ihre Neutralitätsinitiative einstellte.

Neutralität der Schweiz

Die im Vorjahr von einigen in ökologischen und sozialen Interessenorganisationen tätigen Aktivisten lancierte Volksinitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung kam erwartungsgemäss nicht zustande. Es war den Initianten nicht gelungen, von ihren Organisationen Unterstützung für die Unterschriftensammlung zu erhalten.

Volksinitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung

Am 22. September lehnte das Volk sowohl die SVP-Initiative als auch den Gegenvorschlag mit knappen Mehrheiten von 52,4% resp. 51,8% ab. Das Ständemehr war von beiden Vorlagen deutlich verfehlt worden. Die SVP-Initiative hatte in der Nordostschweiz und im Tessin am meisten Unterstützung gefunden, die Variante mit der Solidaritätsstiftung wurde in Basel-Stadt (56%), Jura, Neuenburg, sowie hauchdünn in Bern, Zürich und Luzern angenommen. Die nicht mehr relevante Stichfrage ging knapp zugunsten der Solidaritätsstiftung aus. Die nach dem Urnengang durchgeführte Meinungsumfrage (Vox-Analyse) ergab, dass das wichtigste, allerdings nicht das einzige Motiv für die Ablehnung des Gegenvorschlags die darin enthaltene Solidaritätsstiftung gewesen war. Diese war nur von den unter 40jährigen und den Personen mit Hochschulabschluss mehrheitlich gutgeheissen worden. Während die Sympathisanten der FDP und der CVP gespalten waren, folgten diejenigen der SP und der SVP weitgehend den Parolen ihrer Parteien; das vom Gewerkschaftsbund und einem Teil der SP propagierte doppelte Ja hatte nur ein gutes Viertel der SP-Anhängerschaft zu überzeugen vermocht. Die Befragung ergab nur wenige Hinweise auf die gewünschte Verwendung der Nationalbankgelder. Am ehesten schien eine Aufteilung auf verschiedene Bereiche mehrheitsfähig zu sein, wobei der Verwendungszweck Schuldenabbau deutlich weniger Sympathien genoss als die Zuweisung an die AHV, an das Bildungswesen oder an die Kantone.


Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“
Abstimmung vom 22. September 2002

Beteiligung: 45,2%
Ja: 984 058 (47,6%) / 6 Kantone
Nein: 1 085 072 (52,4%) / 14 6/2 Kantone

Parolen:
– Ja: SVP, SD, FPS; SGB
– Nein: SP (3*), FDP, CVP, GP, LP, EVP, EDU, CSP; economiesuisse, SGV, CNG.
– Stimmfreigabe: SBV
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Utilisation des résereves d'or excédentaires de la banque nationale suisse

Im März lancierte ein aus in ökologischen und sozialen Interessenorganisationen tätigen Aktivisten gebildetes Komitee eine Volksinitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung. Würde diese Initiative zustande kommen und vom Volk angenommen werden, käme es zu einer Neuwahl der Bundesversammlung, welche dann eine neue Verfassung ausarbeiten und dem Volk zur Abstimmung vorlegen müsste.

Volksinitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung

Die Auseinandersetzung um die Verwendung der nicht mehr für die Währungspolitik benötigten Goldbestände der Nationalbank ging im Berichtsjahr weiter. Der Bundesrat veröffentlichte im Februar seine Position zu der im Vorjahr von der SVP eingereichten Volksinitiative für eine Zuweisung aller Erträge aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Goldreserven an die AHV. Er empfahl sie zur Ablehnung, da dadurch nicht nur die Solidaritätsstiftung verhindert würde, sondern auch der Bund und die Kantone auf unbefristete Zeit hinaus ein Anrecht auf diese Mittel verlören. Ein aus SP-Politikern gebildetes Komitee lancierte schliesslich noch eine zweite Volksinitiative. Diese will nicht die überflüssigen Goldreserven, sondern den jährlichen Reingewinn der Nationalbank (abzüglich einer Mia Fr. pro Jahr für die Kantone) in den AHV-Ausgleichsfonds einfliessen lassen.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Utilisation des résereves d'or excédentaires de la banque nationale suisse

Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative der SVP zur Verteilung der von der Nationalbank nicht mehr benötigten Währungsreserven oder deren Erträge wurde Ende Oktober mit 126 000 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass diese in vollem Umfang auf den Ausgleichsfonds der AHV zu übertragen sind und lässt damit keinen Raum für die Gründung einer Solidaritätsstiftung. Die CVP-Fraktion hatte im März im Nationalrat eine neue Idee in die Diskussion eingebracht: mit einer Motion verlangte sie, dass ein Drittel des Erlöses aus dem Verkauf der gesamten Goldbestände, d.h. nahezu der ganze für die Solidaritätsstiftung vorgesehene Betrag (der Verkaufserlös von 425 der 500 Mio t Gold) an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) übergeben wird. Damit würde, so lautete die Begründung der CVP, der an sich unterstützenswerten aber vagen und dem Volk schwer vermittelbaren Idee einer Solidaritätsstiftung ein konkreter Inhalt gegeben. Bei der Behandlung der Motion im Nationalrat in der Herbstsession, als die Botschaft des Bundesrates zur Solidaritätsstiftung bereits vorlag, verteidigte die CVP ihre Idee nur noch lauwarm. Der Vorstoss wurde mit 72:38 Stimmen abgelehnt.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Utilisation des résereves d'or excédentaires de la banque nationale suisse

Die von Nationalrat Blocher 1997 als Konkurrenz zur Solidaritätsstiftung initiierte eigene, aus privaten Mitteln von Vermögenden zu äufnende Stiftung kam nicht zustande. Anstelle der angestrebten 50 Mio Fr. wurden nur gerade 3,5 Mio (inkl. Blochers Startmillion) auf das Konto überwiesen.

Die von Nationalrat Blocher 1997 als Konkurrenz zur Solidaritätsstiftung initiierte eigene, aus privaten Mitteln von Vermögenden zu äufnende Stiftung kam nicht zustande

Ohne lange Diskussionen hiessen National- und Ständerat die von den Schweizer Demokraten am 25. Oktober 1990 eingereichte „Volksinitiative Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag“ mit 62 zu 2 resp. 22 zu 6 Stimmen gut. In bezug auf den Begriff arbeitsfrei, welcher im Initiativtext nur ungenau definiert war, wies der Kommissionssprecher der kleinen Kammer darauf hin, dass dieser Feiertag gemäss Bundesrat nicht kompensiert wird, falls er auf einen Sonntag fällt, dass er aber von Arbeitnehmern kompensiert werden kann, wenn er in den Ferien auf einen andern Tag als auf den Sonntag fällt.

Obwohl die Schweizer Demokraten mit der Lancierung der Initiative patriotische Ziele verfolgten, war ihr Vorschlag praktisch unbestritten, da auch die Attraktivität eines zusätzlichen Feiertages sowie der Aspekt der einheitlichen Regelung eine wichtige Rolle im Entscheidprozess spielten. Bis anhin war der 1. August in den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Genf ein Feiertag, während in den andern Kantonen entweder halbtags oder bis vier Uhr gearbeitet wurde. Im Vorfeld der Abstimmung gaben einzig die allfälligen Kosten für die Arbeitgeber Anlass zu Diskussionen.

Für die Volksabstimmung gaben alle Parteien ausser den Grünen und der LP die Ja-Parole heraus. Für die Liberalen bedeutete die Bundeskompetenz einen zu starken Eingriff in den Föderalismus, weshalb sie das Begehren ablehnten; die Grünen entschlossen sich für Stimmfreigabe, weil sie keine Initiative aus der rechtsnationalistischen Ecke unterstützen wollten. In der SP sorgte der Umstand, dass zwölf sozialdemokratische Abgeordnete im Abstimmungskomitee zusammen mit Mitgliedern oder Sympathisanten der Schweizer Demokraten vertreten waren, für Unmut. Die Gewerkschaften empfahlen die Ja-Parole, während sich der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband wegen der Belastung der Wirtschaft durch einen zusätzlichen Feiertag bei voller Lohnzahlung gegen die Initiative stellten.


„Volksinitiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag“
Abstimmung vom 26. September 1993

Beteiligung: 39,9%
Ja: 1'492'285 (83,8%) / 20 6/2 Stände
Nein: 289'122 (16,2%)

Parolen:
Ja: FDP (*6), SP, CVP (*3), SVP (*2), AP, SD, LdU, EVP, PdA, EDU, Lega; SGB, CNG.
Nein: LP (*2); ZSAO, SGV.
Stimmfreigabe: GP (*3).
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen


In der Abstimmung vom 26. September befürworteten 83,8% der Stimmenden die Initiative, wobei alle Kantone zustimmten. Der Kanton Appenzell Innerrhoden, der schon überdurchschnittlich viele Feiertage kennt, unterstützte die Initiative mit 59,3% am knappsten, während das Tessin und Genf mit 92,9% resp. 90,2% am deutlichsten zustimmten.

Volksinitiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (92.050)

Das Thema der europäischen Integrationspolitik beherrschte auch die Reden, welche am Nationalfeiertag vielerorts gehalten wurden; unter anderem fand mit dem Schweizer Tag an der Weltausstellung in Sevilla, an welcher Bundesrat Ogi Bundespräsident Felber vertrat, die grösste Bundesfeier ausserhalb der Landesgrenzen statt. Bei der Behandlung der 1989 eingereichten parlamentarischen Initiative Ruf (sd, BE) sowie der von den Schweizer Demokraten eingereichten eidgenössischen Volksinitiative "Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" gelangte die zuständige Petitions- und Gewährleistungskommission aufgrund eines Gutachtens von Prof. Richli zur Auffassung, dass ein eidgenössischer Bundesfeiertag auch auf Gesetzesstufe zu verwirklichen sei. In der Folge hat sie einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über den Bundesfeiertag ausgearbeitet, der sich von einer stillschweigenden Bundeskompetenz aus der Natur der Sache ableitet. Da der Bundesrat sich einer möglichst breiten Abstützung im Volk gewiss sein wollte und eine bessere Gewährung der Rechtssicherheit wünschte, zog er den Weg über eine Initiative und damit eine Verfassungsänderung einer Lösung auf Gesetzesstufe vor. Der Bundesrat empfahl damit erst zum vierten Mal eine ausformulierte Initiative zur Annahme.

Volksinitiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (92.050)

Die Vereinigung für Verfassungsreform (VVR), welche 1984 als parteipolitisch unabhängiger Verein mit Einzel- und Kollektivmitgliedern (darunter Jugend-, Frauen-, Konsumenten- und Umweltorganisationen) gegründet worden war, um auf der Grundlage des Verfassungsentwurfs der Staatsrechtsprofessoren Alfred Kölz und Jörg Paul Müller die Idee der Totalrevision weiterzutragen, kündigte zu Jahresbeginn eine Volksinitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung und eine solche für die Schaffung eines Verfassungsrates an; zu deren Lancierung kam es aber noch nicht.

Verfassungsentwurf von Kölz und Müller und Vereinigung für Verfassungsreform (VVR)
Dossier: Révision totale de la Constitution fédérale 1/2: Les précedents (1966 à 1996)