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Wie kann der Meinungsbildungsprozess vor absichtlichen Falschmeldungen und «algorithmusgetriebenen Anzeigen» im Rahmen politischer Werbung im Internet geschützt werden? Diese Frage wollte Jon Pult (sp, GR) vom Bundesrat in einem entsprechenden Postulatsbericht beantwortet haben. Zwar würden Abstimmungs- und Wahlkämpfe zunehmend im Internet ausgetragen, es gebe dort aber keine Regelungen hinsichtlich politischer Werbung. Während diese in TV und Radio verboten sei und in den Printmedien zumindest mittels Branchenregelungen kontrolliert würde – der Presserat sorge etwa dafür, dass transparent gemacht werde, von wem politische Werbung in Printmedien stamme –, sei das Internet sozusagen ein rechtsfreier Raum, in dem ungestraft Fake News und intransparente Werbung geschaltet werden könnten. Der Bundesrat müsse hier skizzieren, wie dies geändert werden könne, forderte Pult.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Auf Internetplattformen werde zwar «nachweislich falsche oder irreführende Information zur Täuschung der Öffentlichkeit» verbreitet, die Plattformen würden aber die Meinungsbildung auch stärken, da sie Hürden senkten und die Verbreitung von zahlreichen unterschiedlichen Meinungsäusserungen vereinfachten. Das Postulat sei aber deshalb nicht nötig, weil der Bundesrat beim BAKOM bereits einen Bericht in Auftrag gegeben habe, der Chancen und Risiken von «digitalen Intermediären» aufzeigen soll, wobei auch politische Werbung und Transparenzvorschriften ein Thema seien. Dieser Bericht erschien Ende November 2021. Das Postulat wurde Mitte Dezember 2022 abgeschrieben, weil es nicht innert zweier Jahre im Rat behandelt worden war.

Politische Werbung im Internet (Po. 20.4431)

Mitte Oktober 2022 lancierte der Bundesrat seinen Instagram-Account. Unter @gov.ch werde die Kommunikationsabteilung der Bundeskanzlei entsprechend der Gepflogenheiten dieses sozialen Netzwerkes «audiovisuell, attraktiv und interaktiv» über wichtige Entscheide und Auftritte des Regierungskollegiums berichtet. Sie nehme ihren Informationsauftrag wahr, passe ihre Informationspolitik an die veränderte Informationsverarbeitung an und wolle damit vor allem ein jüngeres Publikum erreichen, erklärte die Regierung in einer Medienmitteilung. Durch die Verbreitung behördlicher Informationen setze man zudem «den kursierenden Falschinformationen und Desinformationskampagnen etwas entgegen».
In den Medien stiess der neue Informationskanal vorwiegend auf leicht hämische Kritik. Pressekonferenzen könnten bereits jetzt online verfolgt werden. «Und die strukturierte Inhaltslosigkeit», die schon in den Pressekonferenzen geboten werde, werde kaum besser durch fotografische Instagram-Umsetzung, unkte etwa die WoZ. Die Aargauer Zeitung fragte sich, ob es mit dem «biederen Image» einzelner Bundesräte überhaupt möglich sei, die auf diesem Kanal nötige Mischung aus Information und Unterhaltung zu schaffen. Der Sonntags-Blick kritisierte, dass der Account «Bundesrat» von der zweiten Kammer in Deutschland besetzt sei. 24Heures berichtete freilich einen Tag nach der Aufschaltung des Kanals, dass dieser bereits mehr als 15'000 Abonnierende habe und die Zahl weiter zunehme. Man dürfe gespannt sein, welche Entwicklung das Pilotprojekt nehme.

Digitale Kommunikation des Bundes

Obwohl der Nationalrat der parlamentarischen Initiative von Gabriela Suter (sp, AG) für Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten mit 108 zu 7 Stimmen deutlich Folge gegeben hatte, insistierte das Büro-SR einstimmig auf seinen ursprünglichen Entscheid, dem Anliegen keine Folge zu geben. Barrierefreiheit – die Initiative verlangte insbesondere, dass die Internetübertragung der Ratsdebatten mit Untertiteln versehen wird, damit auch hörgeschädigte Menschen ihnen folgen können – sei wichtig, so die Sprecherin des Büros, Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG); die Kosten für die hier vorgesehene Umsetzung (z.B. mittels Live-Untertitelung in mehrere Sprachen oder Simultanübersetzung in Gebärdensprache) seien aber nicht verhältnismässig. Der Ständerat habe bereits 2015 einen Vorschlag für eine Simultanübersetzung in die Landessprachen abgelehnt, der es einem grossen Teil der Bevölkerung erlaubt hätte, die Debatten in der jeweiligen Muttersprache zu verfolgen. Auch damals sei man vor den Kosten von über CHF 600'000 jährlich zurückgeschreckt. Eine Untertitelung oder eine «Verdolmetschung in Gebärdensprache» via Livestream sei auch deshalb nicht nötig, weil die provisorischen Ratsprotokolle wenige Minuten nach den Voten im Internet publiziert würden. Wenn Barrierefreiheit angestrebt werden solle, müsse eine Gesamtschau angestrebt werden, mit der Übersetzungs- und Untertitelungsfragen mit technischen Mitteln gelöst würden, die nicht derart hohe Kosten verursachten – so die Sprecherin des Büros.
Der Empfehlung des Büros stand ein Antrag von Maya Graf (gp, BL) gegenüber, welcher der parlamentarischen Initiative Folge geben wollte. Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichte die Schweiz, die politische Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sichern. Untertitel seien aber auch für Menschen mit Migrationshintergrund wichtig, um Ratsdebatten folgen zu können. Mit Folgegeben würde den beiden Büros ja lediglich der Auftrag erteilt, eine gut umsetzbare und nicht zu kostenintensive Lösung zu finden. Graf zeigte sich zudem zuversichtlich, dass mit der immer besser funktionierenden automatischen Spracherkennung die Kosten mit der Zeit abnehmen würden, da etwa Untertitelung nicht mehr von Dolmetschenden, sondern von Computern übernommen werden könne. Isabelle Chassot (mitte, FR) brachte zudem den Vorschlag ins Spiel, ein neues System zuerst einmal lediglich im Nationalrat anzuwenden und erst nach einiger Zeit und einer Evaluation auf den Ständerat zu übertragen. Mit 24 zu 16 Stimmen (4 Enthaltungen) entschied sich der Ständerat gegen sein Büro und gab der Initiative Folge. Damit wird das Büro-NR beauftragt, rechtliche Grundlagen für mehr Barrierefreiheit zu schaffen.

Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten (Pa.Iv. 20.505)

Damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen die per Internet live übertragenen Diskussionen in den beiden Kammern verfolgen können, forderte Gabriela Suter (sp, AG) Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten (Pa.Iv. 20.505). In der Tat können hörbeeinträchtigte Personen diese Debatten nicht mitverfolgen, weshalb die Sozialdemokratin einen Abbau der Hürden in Form von Untertiteln und Übersetzungen mittels Gebärdensprache forderte.
Das Büro-NR empfahl in einer ersten Beratung im Mai 2021 einstimmig (mit 12 zu 0 Stimmen), der Initiative Folge zu geben. Menschen mit Behinderungen müssten besser eingebunden werden – so die Begründung. Zudem habe ein Pilotversuch der Parlamentsdienste in der Wintersession 2020 gut funktioniert. Es sei allerdings noch zu klären, in welchen Sprachen Untertitel verfasst werden müssten und ob mittels Gebärdensprache Simultanübersetzungen angeboten werden sollten.
Weil das Büro-SR dieser Empfehlung allerdings im August 2021 nicht zustimmen wollte, beriet sich das Büro-NR im Februar 2022 ein zweites Mal. Das Nein der ständerätlichen Kommission beruhte auf der Überlegung, dass die Kosten von mehreren CHF 100'000 zu hoch seien. Die spezielle Situation im Ständerat – vor allem die Kultur der Mehrsprachigkeit, aber auch die technische Ausstattung – habe die kleine Kammer zudem bereits 2015 dazu bewogen, auf eine Simultanübersetzung der ständerätlichen Debatten zu verzichten. Das Büro-NR hielt allerdings an seinem Entscheid fest. Mit 11 zu 1 Stimme begründete es, dass hohe Kosten möglicher Lösungen kein Grund dafür sein dürften, hörbehinderte Menschen von der politischen Teilnahme auszuschliessen.
Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession mit 180 zu 7 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) sehr deutlich seinem Büro. Zwar lag ein schriftlicher Antrag von Erich Hess (svp, BE) gegen Folgegeben vor – der Berner monierte die Kosten, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden, da die Ratsdebatten ja sehr zeitnah auch schriftlich in Form des Amtlichen Bulletins vorlägen –, der Vorstoss wurde aber diskussionslos auch von der Mehrheit der Fraktionskolleginnen und -kollegen von Erich Hess angenommen.

Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten (Pa.Iv. 20.505)

Im Juni 2021 kündigte der Bundesrat an, zehn neue Stellen zu schaffen, mit denen die digitale Kommunikation des Bundes in den sozialen Netzwerken organisiert werden soll. Via Twitter und Instagramm sollen «wichtige Entscheide, Geschäfte oder Tätigkeiten» des Bundesrats verbreitet werden. Darüber hinaus soll ein audiovisuelles Zentrum geschaffen werden, mit dem komplexe Geschäfte vereinfacht und animiert erklärt werden sollen. Ziel sei es auch, «zu einer sachlichen Debatte und zur Eindämmung von Desinformation» beizutragen. Die klassische mediale Informationsarbeit werde damit aber nur ergänzt und nicht ersetzt, so die Medienmitteilung der Regierung.

In den Medien wurde diese Ankündigung unterschiedlich aufgenommen. Die NZZ vermutete, man wolle damit wohl eher «vom Wesentlichen ablenken». Digital-Skills seien nämlich in der Verwaltung bisher nicht wirklich verbreitet. Das nicht mehr einzelne Bundesratsmitglieder auf eigenen Kanälen informieren, sondern gebündelt informiert werde, wurde von der NZZ zwar begrüsst, allerdings auch davor gewarnt, dass der Grat zwischen Information und Propaganda schmal sei. Der Aargauer Zeitung ging «diese Inszenierung [...] zu weit». Es sei problematisch, wenn immer mehr Verwaltungsstellen «nichts anderes tun, als zu kommunizieren und ihre Vorgesetzten ins rechte Licht zu rücken» und die Bürgerinnen und Bürger mit «Regierungspropaganda auf allen Kanälen» eindeckten. Auch der Sonntags-Blick urteilte, dass der «direkte Draht zum Volk – ohne mediale Störgeräusche» ein «Rezept von Populisten» sei. Erfreut zeigte sich hingegen der Tages-Anzeiger: «Endlich Influencer», titelte er. Die Modernisierung der Kommunikation sei dringend nötig und komme eigentlich reichlich spät.

Digitale Kommunikation des Bundes

In der Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen seien auf der Basis eines Schwerpunktplans bereits zahlreiche Massnahmen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung umgesetzt worden; so etwa ein Online-Schalter für Unternehmen («EasyGov.swiss») oder Services wie «E-Mehrwertsteuer», «E-Umzug» oder «E-Voting». In Zukunft würden weitere Möglichkeiten für elektronische Kontakte zwischen der Bevölkerung oder der Wirtschaft und den Behörden geschaffen. Deshalb sehe der Bundesrat das Anliegen der Motion Noser (fdp, ZH) als erfüllt, erklärte die Regierung in ihrem Bericht vom 8. März 2019 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2018 (BRG 19.006). Der entsprechende Antrag auf Abschreibung wurde von den Kammern gutgeheissen.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Im Rahmen der Beratungen zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 hatte der Bundesrat auch die Abschreibung der Motion der UREK-SR beantragt. Die Motion wollte rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data zur Verfügung gestellt werden können. Zwar hatte der Ständerat dem bundesrätlichen Vorschlag entsprochen, im Nationalrat legte jedoch Christian Wasserfallen (fdp, BE) sein Veto ein. Sein Antrag auf Nichtabschreiben wurde mit 113 zu 72 Stimmen gutgeheissen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Nachdem die SPK-SR die Motion Noser (fdp, ZH) zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, überwies in der Frühjahrssession 2016 auch die kleine Kammer das Anliegen ohne Diskussion.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Ohne Diskussion überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2015 eine Motion von Ruedi Noser (fdp, ZH), der damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben will. Noser will den Bundesrat insbesondere verpflichten, auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen und elektronische Informations- und Kommunikationsmedien derart anzubieten, dass Behördengänge möglichst unbürokratisch und effizient auf elektronischer Basis abgewickelt werden können. In seiner Begründung zitierte der Zürcher Freisinnige den Global Information Technology Report 2015 des WEF, laut dem die Schweiz bezüglich der Fähigkeit der Behörden, ICT zu nutzen, lediglich den 48. Rang belegt (von 143 untersuchten Staaten). Der Bundesrat beantragte Annahme der Motion und verwies auf die in diese Richtung tätige Arbeitsgruppe E-Government.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Im Rahmen der Diskussion um Open Government Data – die Öffnung von Datenbeständen des Bundes – forderte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie die Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für einen freien Zugang zu den Daten von Meteo Schweiz. Der Bundesrat unterstützte die Idee, wies aber auf zusätzlichen finanziellen Bedarf hin, da eine Umsetzung von Open Government Data bei Meteo Schweiz zu Einnahmeverlusten führe und Ausgaben für den Betrieb des Datenbezugs nach sich ziehe. Nach wie vor ausstehend war die Beratung des 2011 eingereichten Postulats Riklin (cvp, ZH) (11.3902), das einen eigentlichen Masterplan für Open Government Data fordert.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Die durch den Ständerat 2011 vorgenommene Änderung der Motion Noser (fdp, ZH), die eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Einführung von E-Billing vorsah, wurde im Berichtjahr vom Nationalrat gutgeheissen. Damit wurde die modifizierte Motion überwiesen und der Bundesrat beauftragt, den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung möglichst rasch elektronisch zu organisieren.

E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung (09.3396)
Dossier: E-Government

Die 2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz, die zum Ziel hat, dass Wirtschaft und Bevölkerung Geschäfte mit Behörden elektronisch abwickeln können, war Gegenstand verschiedener, die Bundesverwaltung betreffender Vorstösse im Berichtsjahr. Thema war dabei die Idee der Open Government Data, also die Öffnung der Datenbestände des Bundes. Verschiedene Interpellationen fragten etwa die Organisation des Zugangs zu solchen Daten, allfällige Kosten oder die Zusammenarbeit mit den Kantonen nach (11.3445 (Riklin (cvp, ZH)), 11.5039 und 11.5040 (Graf-Litscher (sp, TG))). In der Wintersession nahm der Nationalrat zudem ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE) an, das den Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der Zugänglichkeit zu Daten und Dokumenten des Bundes abzuschätzen. Eingereicht aber noch nicht behandelt wurde zudem das Postulat Riklin (11.3902), das einen Masterplan zu Open Government Data verlangt. Der Bundesrat beurteilte das Thema als neu und deshalb wichtig, wollte aber zuerst Grundlagen schaffen. Er beantragte deshalb die Annahme des Postulats Wasserfallen, aber die Ablehnung des Vorstosses von Kathy Riklin.

Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government (11.3884)
Dossier: E-Government

Ebenfalls im Rahmen der Strategie E-Government überwiesen beide Räte eine Motion Noser (fdp, ZH), die zum Ziel hat, E-Billing einzuführen, also den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung künftig nur noch elektronisch zu organisieren. Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, dass die Bundesverwaltung von Lieferanten nur noch elektronische Rechnungen entgegennimmt und somit ein Signal für die Wirtschaft setzt. Der Bundesrat selber beantragte die Annahme der Motion, bedingte sich aber eine längere Übergangsfrist aus. Der Motionär hatte die Frist auf 2012 angesetzt. Der Nationalrat nahm die Motion mit dieser relativ kurzen Frist, die auch von Seiten der Vertreter der KMU bemängelt wurde, an. Der Ständerat änderte sodann die Frist und nahm die modifizierte Motion knapp mit Stichentscheid des Präsidenten an. Die Beratung des Nationalrats über die modifizierte Fassung stand im Berichtjahr noch aus.

E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung (09.3396)
Dossier: E-Government

Der Ständerat überwies die Motion von Nationalrat Barthassat (cvp, GE) ebenfalls; sie verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können. Er schwächte sie aber stark ab, da ihm die verlangte Umsetzung sowohl inhaltlich als auch zeitlich unmöglich erschien. Der Bund soll gemäss dem neuen Motionstext vor allem die häufig genutzten Behördenkontakte und -dienstleistungen möglichst bald und vollständig in elektronischer Form anbieten. Der Nationalrat schloss sich dieser realistischeren Version an.

E-Government bis 2009? (07.3545)
Dossier: E-Government

Die Realisierung des E-Government kommt voran, nachdem im Vorjahr keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden. Im Sommer unterzeichneten der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in diesem Bereich. Sie einigten sich darin insbesondere auf einen Katalog von Vorhaben mit hoher Priorität und auf eine enge Koordination. Verantwortlich für die Umsetzung der gemeinsamen Ziele ist ein Steuerungsausschuss, der sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zusammensetzt. Der Nationalrat überwies eine Motion Barthassat (cvp, GE), die verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können.

E-Government bis 2009? (07.3545)
Dossier: E-Government

Die Realisierung des E-Government kommt nach Ansicht der Nationalrats zu zögerlich voran (im Vergleich zu den europäischen Ländern hat die Schweiz einen enormen Rückstand aufzuholen). Er überwies deshalb eine Motion Vollmer (sp, BE), welche von der Regierung so rasch als möglich einen Bericht über die Umsetzungsstrategie verlangt. Die Ständekammer verweigerte dem Vorstoss aber die Unterstützung; sie war der Auffassung, es brauche jetzt eine Umsetzung der bereits vorhandenen Strategien und nicht zusätzliche Berichte. (Siehe zu diesem Thema auch die Interpellation Graf (sp, TG) (05.3570). Der Bund unterbreitete den Kantonen eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Projekt des Internet-Portals www.ch.ch. Die Unterzeichner verpflichten sich dabei, dieses Portal als primären Internet-Zugang der Bevölkerung zu den Behörden zu fördern und die dabei entstehenden Harmonisierungsanforderungen zu berücksichtigen. Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss sie von mindestens 18 Kantonen mit dem Bund abgeschlossen werden. Der Kanton Zürich, welcher sich zeitweilig aus der Projektentwicklung verabschiedet hatte, nahm seine Mitarbeit wieder auf. Die von einem Privaten erworbenen Domain-Namen schweiz.ch, suisse.ch sowie svizzera.ch werden gegen Entschädigung an den Bund abgetreten.

E-Government: Motion für eine Strategie zur Aufholung des Rückstandes (05.3141)
Dossier: E-Government

Eine im Auftrag der EU erstellte Analyse konstatierte bei der Realisierung des E-Government für die Schweiz einen beträchtlichen Rückstand auf fast alle anderen europäischen Staaten. Der Bericht und auch der Delegierte für die Informationsstrategie des Bundes erklärten dies unter anderem mit den föderalistischen Strukturen und – ähnlich wie beim ebenfalls schlecht platzierten Deutschland – mit der starken Stellung des Datenschutzes. Für Bundeskanzlerin Huber-Hotz ist der Strategiewechsel bei der für das schweizerische E-Government zentralen Internet-Seite www.ch.ch weitgehend darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz die meisten Kontakte der Bürger mit der Verwaltung (Steuern, Dienstleistungen, Bewilligungen etc.) nicht mit dem Zentralstaat, sondern mit den kommunalen und kantonalen Behörden stattfinden. Angesichts der Vielzahl dieser Anbieter sei es deshalb ein Gebot der Vernunft gewesen, die Internet-Seite als nationales Einstiegsportal und als Kontaktvermittlerin und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als umfassendes „guichet virtuel“ zu realisieren. (Siehe dazu die Antworten des Bundesrates auf die Anfrage Leutenegger (fdp, ZH) (05.1011), sowie die Interpellationen Amgwerd (cvp, JU) (05.3082) und Riklin (cvp, ZH) (05.3057)). Mit der Überweisung eines Postulats Noser (fdp, ZH) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, abzuklären, ob Fortschritte beim E-Government möglich wären, wenn für gewisse Bereiche (z.B. Informationsvermittlung) auch Private zugelassen würden.

E-Government im freien Wettbewerb (05.3239)
Dossier: E-Government

Im Februar nahm das sogenannte „Guichet virtuel“ des Bundes mit dem Namen www.ch.ch den Testbetrieb auf. Es handelt sich dabei um ein Internetportal, das die verschiedenen staatlichen Dienste auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene nach Sachthemen ordnet und leichter zugänglich macht. Die Benutzer finden darin sowohl Informationen über Dienstleistungen und Vorschriften als auch die Adressen der zuständigen Amtsstellen und – soweit vorhanden – die erforderlichen Formulare und Ähnliches in elektronischer Form (vgl. auch «E-Switzerland»).

„Guichet virtuel“ / Internetplattform www.ch.ch (2003)
Dossier: E-Government

Unter dem Titel E-Schweiz resp. E-Switzerland verlangten eine vorberatende Nationalratskommission in Richtlinienmotionen (00.3190, 00.3194 und 00.3208) und die FDP-Fraktion in einer Motion (00.3298) besondere Anstrengungen des Bundes zur Förderung der Anwendung der modernen Informationstechnologien und der entsprechenden Schulung. Speziell für den politischen Bereich wurde die Anbietung von Dienstleistungen der Verwaltung auf elektronischem Weg (sog. guichet virtuel) und die rasche Nutzung der neuen Technologien für die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmen, Unterschriftensammeln) verlangt. Die einzelnen Vorschläge (00.3194; 00.3208) wurden zumeist in Postulate umgewandelt. In Motionsform gutgeheissen wurde die Forderung, Chancen und Risiken der elektronischen Form der politischen Beteiligung abzuklären. Die Bundesverwaltung selbst war in diesem Bereich nicht untätig gewesen. So war das Informationsangebot auf Internet kontinuierlich ausgebaut worden, und als europäische Novität konnten die Bürgerinnen und Bürger die Fragebogen für die Volkszählung 2000 auf elektronischem Weg ausfüllen. Für die Entwicklung der beiden Bereiche «guichet virtuel» und «e-voting» setzte die Bundeskanzlei Arbeitsgruppen und mit den erforderlichen Ressourcen (CHF 29 Mio. für 2001 und jeweils über CHF 20 Mio. für die beiden anschliessenden Jahre) ausgestattete Projektgruppen ein. Um eine Zweiteilung der Gesellschaft in Personen, welche diese neuen Informations- und Partizipationsmöglichkeiten nutzen können und solche ohne entsprechende Fähigkeiten, zu verhindern, möchte der Bundesrat auch die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern. Zur Finanzierung derartiger Bildungsprojekte könnte seiner Ansicht nach ein Teil des Ertrags der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank eingesetzt werden (vgl. zur Strategie des Bundesrates die ausführliche Antwort auf eine Interpellation Briner (fdp, SH); Ip. 00.3242).

«E-Switzerland» (Mo. 00.3190)
Dossier: Vote électronique
Dossier: E-Government