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Die SPK-NR hatte am 7. November 2019 die vom Ständerat angenommene Kommissionsmotion behandelt und dabei die Punkte vier bis sechs diskutiert. Die ersten drei Forderungen der Motion – Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen – waren durch die Annahme einer gleichlautenden Motion der WAK-NR (Mo. 19.3420) bereits erfüllt worden. Die Kommission befürwortete die Forderung nach Sicherstellung direktdemokratischer Partizipationsmöglichkeiten im Falle der dynamischen Rechtsübernahme und die Forderung nach Klarstellung der Streitbeilegung. Die Abstimmungen über die beiden Punkte fielen mit jeweils 12 zu 11 Stimmen jedoch äusserst knapp aus. Dies jedoch nicht wegen grosser inhaltlicher Differenzen, sondern weil einige Kommissionsmitglieder der Meinung waren, dass die beiden Forderungen bereits im institutionellen Abkommen umgesetzt worden seien. Ebenjene Minderheit Jauslin (fdp, AG) forderte daher die Ablehnung aller drei Punkte. Mit 17 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission zumindest die dritte Forderung – die Volksabstimmung über die Begrenzungsinitiative vorzuziehen – ab. Die Initiative sei in der Wintersession desselben Jahres im Ständerat behandelt worden, demnach käme es so oder so erst im Frühling 2020 zu einer Volksabstimmung, begründete die Kommission den Entscheid.

In der Wintersession 2019 beriet der Nationalrat über die Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU. Die Minderheit um Matthias Jauslin argumentierte, dass der Inhalt dieser Motion rein demokratisch gesehen nicht Sache des Parlaments sei. Es liege im Verantwortungsbereich der Exekutive über das Abkommen zu verhandeln, die Vorgaben umzusetzen und diese dann wiederum dem Parlament zu präsentieren. Auch der anwesende Bundesrat Cassis empfahl dem Nationalrat, die Motion abzulehnen. Dies tat die grosse Kammer schliesslich auch, indem sie den Minderheitsantrag mit 130 zu 53 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) überraschend deutlich annahm. Die Mitte-Fraktion und jene der Grünen stimmten fast geschlossen für den Mehrheitsantrag, unterlagen jedoch der überparteilichen Allianz der restlichen Fraktionen.

Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU (Mo. 19.3416)
Dossier: Accord-cadre institutionnel

Au mois d'avril 2019, la CER-CN (19.3420) et la CER-CE (19.3416) ont déposé deux motions de teneur identique chargeant le Conseil fédéral de mener des négociations complémentaires ou de prendre d'autres mesures appropriées pour améliorer l'accord institutionnel avec l'UE. Les commissions compétentes demandent notamment davantage de garanties en ce qui concerne la protection des salaires, la Directive relative au droit des citoyens de l'Union, les aides d’État, la législation d'exécution et la reprise du droit européen par la Suisse ainsi que les procédures de règlement des différends. L'exécutif fédéral est également sommé de faire en sorte que le traitement de l'initiative populaire fédérale «Pour une immigration modérée (initiative de limitation)» soit avancé dans le temps.
Favorable au rejet des motions précitées, le Conseil fédéral estime que le «résultat des négociations correspond dans une large mesure aux intérêts de la Suisse et au mandat de négociation». Si l'accord cadre n'a jusqu'alors toujours pas été ratifié et a été soumis à une phase de consultation au printemps 2019, l'exécutif fédéral juge néanmoins prématuré de statuer sur des négociations additionnelles avec l'UE.
Au Parlement, le Conseil des États a accepté (22 voix pour, 14 contre et 6 abstentions) la motion de la CER-CE en date du 12 juin 2019, aux dépens de la minorité Noser (plr, ZH) qui s'opposait alors à un texte qualifié d'obsolète, superflu et inutile. A peine quelques jours plus tard, le Conseil national a confirmé la décision de la chambre haute en adoptant à son tour la motion de sa commission (122 voix pour, 38 contre et 24 abstentions).

Négociations complémentaires au sujet de l'accord institutionnel avec l'UE (Mo. 19.3416 et 19.3420)
Dossier: Accord-cadre institutionnel

Im März 2019 reichte Filippo Lombardi (cvp, TI) eine Motion ein, welche die Intention hatte, die gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens zu gewährleisten. Für den Fall, dass der Bundesrat das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU unterzeichnen sollte, brauche es eine eindeutige Regelung der dynamischen Übernahme von EU-Recht, damit das Mitspracherecht von Parlament, Volk und Kantonen garantiert sei, begründete der Motionär seinen Vorstoss. Ständerat Lombardi erhoffte sich durch diese Motion auch, dass durch ein frühzeitiges Mitspracherecht die demokratische Legitimation und Akzeptanz des Abkommens gesteigert und die parlamentarischen Kompetenzen geklärt werden würden.
Der Bundesrat beantragte im Mai die Annahme der Motion. Neuerungen im EU-Recht hinsichtlich der Marktzugangsabkommen würden zwar die Mitspracherechte von Parlament, Kantonen und Volk grundsätzlich nicht beeinträchtigen, erklärte er. Im Rahmen des Verhandlungsmandats habe man aber bereits die Überprüfung einer stärkeren Mitsprache des Parlaments und der Kantone beim Abschluss des institutionellen Abkommens eingeleitet. Ausserdem werde man im Falle einer Unterzeichnung des Abkommens prüfen, inwiefern die Partizpationsrechte im Rahmen der Umsetzung gestärkt werden könnten.
Im Juni gelangte das Geschäft in den Ständerat, wo Damian Müller (fdp, LU) einen Ordnungsantrag – zur Zuweisung der Motion an die zuständige Kommission zur Vorprüfung – stellte. Ständerat Müller begründete den Antrag mit der kurz zuvor erfolgten Annahme einer ähnlichen Motion der WAK-SR Die Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit und die Relevanz des Themas machten seiner Meinung nach die Zuweisung sinnvoll. Dagegen wehrte sich der Urheber der Motion zwar, weil diese inhaltlich mehr umfasse als die WAK-Motion, doch sein Drängen fand nicht genug Gehör. Der Ständerat sprach sich mit 23 zu 16 Stimmen für den Ordnungsantrag aus.

Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens (Mo. 19.3170)
Dossier: Accord-cadre institutionnel

Im April 2019 reichte die WAK-SR eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU» ein. Diese soll den Bundesrat damit beauftragen, das institutionelle Abkommen mit der EU zu verbessern, indem entweder Zusatzverhandlungen geführt oder andere geeignete Massnahmen, die jedoch in der Motion nicht weiter ausgeführt werden, ergriffen werden. Insbesondere im Bereich des Lohnschutzes, der Unionsbürgerrichtlinie, bei staatlichen Beihilfen, der dynamischen Rechtsübernahme und der Streitbeilegung sah die Kommission noch zu behebende Mängel. So forderte sie unter anderem eine nationale Gesetzgebung, die der Bevölkerung auch bei einer dynamischen Rechtsübernahme das letzte Wort zugesteht, sofern dies nicht schon im Rahmenabkommen geregelt würde. Zudem verlangte die Motion die zeitlich vorgezogene Behandlung der Volksinitiative «für eine massvolle Zuwanderung», da deren Abstimmungsausgang über die weiteren Verhandlungen sämtlicher bilateraler Verträge mit der EU entscheiden dürfte. Parallel dazu wurde ausserdem eine eigenständige Motion Lombardi (cvp, TI; Mo. 19.3170) besprochen, welche den Umgang mit der dynamischen Rechtsübernahme noch differenzierter behandelte.
In seiner Stellungnahme vom Mai 2019 bezeichnete der Bundesrat das bisherige Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen als «in weiten Teilen im Interesse der Schweiz». Bezüglich der flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz und der Unionsbürgerrichtlinie sei eine Konsultation durchgeführt worden, wobei die Auswertung der Ergebnisse zu diesem Zeitpunkt noch ausstehe. Der Bundesrat wollte aber erst nach der Auswertung über potenzielle Zusatzverhandlungen entscheiden. Daher beantragte er die Ablehnung der Motion.
In der Sommersession beriet der Ständerat die Motion, wobei sich eine Minderheit um Ruedi Noser (fdp, ZH) gegen deren Annahme einsetzte. Ständerat Noser bezeichnete die Motion als gegenstandslos und empfahl, dass man das Verhandlungsresultat zwischen der Schweiz und der EU abwarten solle. Damit nahm er Bezug auf ein Schreiben des Bundesrats an die EU vom 7. Juni, das dieser also nach seiner Stellungnahme zur Motion verfasst hatte. In diesem forderte der Bundesrat Klarstellungen und Präzisierungen in drei Problembereichen (Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen), welche auch die Kommissionsmotion aufgriff. Mit dieser Argumentation vermochte sich die Minderheit jedoch nicht durchzusetzen. Der Ständerat nahm die Motion entgegen dem Wunsch des Bundesrats mit 22 zu 14 Stimmen an (bei 6 Enthaltungen). Ebenfalls angenommen wurde die fast gleichlautende Motion der WAK-NR (Mo. 19.3420), welche nur Forderungen zum Lohnschutz, der Unionsbürgerrichtlinie und den staatlichen Beihilfen enthielt.

Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU (Mo. 19.3416)
Dossier: Accord-cadre institutionnel

Au mois de mars 2019, le Conseil des Etats a rejeté (5 voix pour, 34 contre, 0 abstention) la motion déposée par Thomas Minder (indépendant, SH), intimant le Conseil fédéral à pas signer l'accord institutionnel entre la Suisse et l'UE.

Le Conseil fédéral ne doit pas signer l'accord institutionnel entre la Suisse et l'UE (Mo. 18.4165)
Dossier: Accord-cadre institutionnel

Die APK-SR hatte vor der Sommersession 2016 Stellung zur Motion Reimann (svp, SG) mit dem Titel «EU-Beitrittsgesuch, Klarheit schaffen» genommen und nach Stichentscheid des Präsidenten die Ablehnung ebenjener beantragt. Die Mehrheit der Kommission hatte die Motion für überflüssig befunden, während eine Minderheit Keller-Sutter (fdp, SG) gehofft hatte, durch die Annahme endlich Klarheit in der Sache schaffen zu können.
In der Beratung des Geschäfts während der Sommersession 2016 äusserte sich Ständerätin Seydoux-Christe (cvp, JU) als Sprecherin der Kommissionsmehrheit und bezeichnete den Inhalt der Motion als «unnötig», «bizarr» und «lächerlich». Die Vertreterin der Kommissionsminderheit – Karin Keller-Sutter – wies darauf hin, dass der Rückzug des Gesuchs aus Brüssel zwar keinen Vorteil, aber auch keinen Nachteil mit sich bringe und man dennoch nachdrücklich einen Schlussstrich ziehen würde. Der Ständerat tat es schliesslich dem Nationalrat gleich und nahm die Motion mit 27 zu 13 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an.

Der Bundesrat beantragte im darauffolgenden Jahr die Abschreibung der Motion. Durch ein offizielles Schreiben setzte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann den EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker davon in Kenntnis, dass das Gesuch gegenstandslos sei und als zurückgezogen angesehen werden müsse. Die EU nahm davon Kenntnis, womit die Motion erfüllt worden war. National- und Ständerat schrieben das Geschäft in der Sommersession 2017 ab.

EU Beitrittsgesuch, Klarheit schaffen

Im Rahmen des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016 (17.006) beantragte der Bundesrat die Abschreibung der SVP-Motion zu den strategischen Positionen im Verhältnis zur EU. Gemäss Bundesrat vertrete er die genannten Positionen der Schweiz gegenüber der EU in sämtlichen Verhandlungen, was auch das Verhandlungsmandat für das institutionelle Rahmenabkommen zeige. In Bezug auf Ziffer vier, welche das EU-Beitrittsgesuch der Schweiz als «gegenstandslos» bezeichnete, habe man im Juli 2016 brieflich den Rückzug desselbigen beantragt. Der Ständerat unterstützte den Abschreibungsantrag in der Sommersession 2017.

Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union

Mittels einer Motion «EU-Beitrittsgesuch, Klarheit schaffen» forderte Antragsteller Lukas Reimann (svp, SG) vom Bundesrat, das Gesuch über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU zurückzuziehen. Reimann kritisierte den Bundesrat dafür, dass es durch den versäumten Rückzug bereits mehrfach zu Irritationen in der Interaktion mit EU-Vertretenden gekommen sei. Zudem habe der Bundesrat wiederholt geäussert, dass ein Rückzug nicht möglich sei. Dass dies doch ginge, habe das EFTA-Mitgliedsland Island jedoch 2014 gezeigt. Reimann fürchtete zudem, dass neue Verhandlungen – etwa das Rahmenabkommen – durch die Pendenz belastet würden.
In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass das EU-Beitrittsgesuch durch das Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum 1992 gegenstandslos geworden sei. Überdies beeinflusse das Weiterbestehen desselben die gegenwärtigen Verhandlungen mit der EU in keiner Weise und bringe ein Rückzug keinerlei Vorteile mit sich. Der Bundesrat empfahl daher die Ablehnung der Motion.
Mit seinem Anliegen reihte sich Lukas Reimann in eine Riege ähnlicher parlamentarischer Vorstösse vonseiten der SVP ein. Dazu gehören die Motion des damaligen Ständerats Maximilian Reimann (svp, AG; Mo. 11.3053) aus dem Jahr 2011 sowie jene der SVP-Fraktion von 2013 (Mo. 13.4117).
Der Nationalrat entschied sich in der Frühjahrssession 2016, der Empfehlung des Bundesrats nicht zu folgen, und nahm die Motion stattdessen mit 126 zu 46 Stimmen (bei 18 Enthaltungen) an. Womöglich trug auch das Votum des anwesenden Bundesrats Burkhalter zur Annahme bei: Dieser verdeutlichte zwar die Position des Bundesrats und hob hervor, dass die Schweiz von der EU weder als Mitgliedskandidat, noch als potentielles Mitglied angesehen werde und die Motion bereits geschaffene Tatsachen wiederhole. Jedoch forderte er daraufhin den Nationalrat auf, die Motion anzunehmen, um «diese sinnlose Debatte ein für alle Mal zu beenden».

EU Beitrittsgesuch, Klarheit schaffen

Le 19 mars 2014, le groupe socialiste déposait une motion visant, selon les termes exposés ci-après, à garantir la collaboration de la Suisse avec l'Europe: "Le Conseil fédéral est chargé de préserver la qualité de nos relations avec l'Union européenne. Il doit proposer au Parlement les dispositions législatives nécessaires au maintien, au développement et à la consolidation de ces relations."
Ce texte faisait alors suite à l'acceptation, le 9 février 2014, de l'initiative populaire "Contre l'immigration de masse", dont découlaient certaines craintes quant à sa compatibilité avec le maintien de la relation bilatérale entre la Suisse et l'UE. Le groupe socialiste avait dès lors jugé nécessaire, non seulement de réfléchir à un nouveau partenariat helvético-européen, mais surtout d'empêcher que les Bilatérales ne puissent être rompues sans une consultation préalable du peuple.
Le 21 mai 2014, le Conseil fédéral a formulé un premier avis favorable à l'adoption de la motion du groupe socialiste, confirmant par la même occasion la nécessité de réfléchir à une solution susceptible de préserver à la fois la libre circulation des personnes et la relation unissant la Suisse à l'UE.
Dans un premier temps combattue par le conseiller national Roland Büchel (udc, SG) en juin 2014, la motion du groupe socialiste a finalement été acceptée par la chambre basse en mai 2015 (101 voix pour l'adoption, 85 pour le rejet et 4 abstentions).
Le Conseil des Etats s'est également prononcé en faveur de l'adoption de la motion le 24 septembre 2015 (28 voix pour l'adoption, 15 pour le rejet, 0 abstention), suivant ainsi l'avis de la majorité de la CPE-CE qui, lors d'un rapport daté du 29 juin 2015, rappelait l'importance accordée par une grande majorité de la population suisse à la voie bilatérale et mettait en garde contre le signal extrêmement négatif qui serait envoyé à l'UE si la présente motion venait à être rejetée.

Garantir notre collaboration avec l'Europe

Die kleine Kammer befasste sich in der Herbstsession 2015 mit der Motion zu den «strategischen Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union». Der Sprecher der APK-SR, Felix Gutzwiller (fdp, ZH), sprach sich im Namen der Kommission für die Annahme der Motion und der parallel diskutierten Motion Sommaruga (sp, GE; Mo. 14.3120) aus. Die beiden Motionen würden den Rahmen für die europapolitische Positionierung der Schweiz bilden und die Verhandlungen vereinfachen, so die Kommission. Eine Minderheit Berberat (sp, NE) forderte die Ablehnung der Motion, da sie «nichts Neues bringe» und eher einen «Rückschritt in der Debatte über die europäische Frage» darstelle. Der Ständerat nahm die Motion schliesslich aber doch mit 27 zu 12 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an.

Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union

Im Oktober 2013 hatte die APK-NR Stellung zur Verhandlungsposition der Schweiz hinsichtlich des institutionellen Abkommens mit der EU bezogen. Insbesondere verlangte sie vom Bundesrat, der EU vier Punkte darzulegen: 1. Die Schweiz wolle der EU weder direkt noch indirekt beitreten. 2. Die Schweiz unterhalte zwar vertragliche Beziehungen zur Regelung des Marktzutritts, wolle aber nicht Teil des europäischen Binnenmarkts werden. 3. Die Schweiz sei nicht bereit, Verträge abzuschliessen, welche ihre Souveränität beeinträchtigen und würde europäisches Recht nicht automatisch übernehmen und sich damit EU-/ oder EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen. 4. Das seit 1992 bestehende Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU sei als gegenstandslos zu betrachten.
Mit der Motion «Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union» forderte die SVP-Fraktion im Oktober 2013 den Bundesrat dazu auf, die vier oben genannten Kommissionsbeschlüsse der EU aktiv mitzuteilen und in den Verhandlungen konsequent zu vertreten. Für die SVP sei es von Bedeutung, dass das Parlament, der Bundesrat und die Verwaltung diese strategischen Positionen verinnerlichten und damit Klarheit in Fragen der schweizerischen Souveränität geschaffen werden könne.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, da die Forderungen der Motion sich mit der Haltung des Bundesrats deckten und in den laufenden Verhandlungen eingebracht würden. Er hob jedoch auch hervor, dass er der EU gegenüber die Bedeutung des guten und stabilen Verhältnisses und die wirtschaftliche Prosperität betonen werde.
Eigentlich hätte die Motion bereits in der Frühjahrssession 2014 im Nationalrat bearbeitet – und aufgrund der Zustimmung des Bundesrates stillschweigend angenommen – werden sollen, doch aufgrund der Bekämpfung durch Martin Naef (sp, ZH) kam es in der Sondersession im Mai 2015 zu einer Debatte. Martin Naef bat die Mitglieder des Nationalrats um die Ablehnung der Motion, da diese keinen konstruktiven Beitrag zur Lockerung des angespannten bilateralen Klimas darstelle. Eine zusätzliche «Baustelle» brauche es nach dem 9. Februar 2014 (Annahme der Masseneinwanderungsinitiative) nicht, so Naef. EDA-Departementschef Didier Burkhalter verteidigte allerdings das Anliegen der Motion und empfahl es zur Annahme, präzisierte jedoch auch, dass es zwar keine automatische aber zumindest eine dynamische Übernahme europäischen Rechts unter Achtung des Schweizer Systems gäbe. Der Nationalrat nahm alle vier Punkte der Motion mit deutlicher Mehrheit an, nur zur Ziffer 3 (die Übernahme von EU-Recht) fiel der Entscheid mit 97 zu 91 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) knapp aus.

Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union

Le conseiller national Fässler (pdc, AI) a déposé une motion visant à instaurer des lignes rouges si la Suisse s’engageait dans des négociations fiscales avec l’UE. En clair, le motionnaire souhaite premièrement éviter toute reprise du code de conduite européen en matière de fiscalité des entreprises. Deuxièmement, toute modification légale devrait être soumise à un délai transitoire de dix ans. Finalement, les Etats membres de l’UE devraient renoncer à leurs règlementations qui défavorisent fiscalement les entreprises établies en Suisse par rapport à celles établies dans leur pays respectif. Lors de son passage devant la chambre basse, cette motion a dessiné un véritable clivage gauche-droite. Malgré le refus unanime du PS et des verts, elle a été acceptée par 131 voix contre 59 et 1 abstention. La motion a connu un sort différent au Conseil des Etats. Contre l’avis de sa commission de l'économie et des redevances (CER-CE), le Conseil des Etats a refusé la motion de quelques voix (13 voix contre 15 et 3 abstentions).Toujours à ce sujet, le Conseil fédéral a mis en consultation un projet de réforme du régime fiscal des entreprises afin de mettre un terme aux désaccords avec l’UE.

Lignes rouges dans le cas de négociations fiscales avec l’UE

Le Conseil des Etats s’est aligné sur le Conseil national par son vote sur la motion « Contrôles aux frontières en cas de non-respect de l’accord de Dublin » lors de sa session estivale. Par 17 voix contre 6 et 2 abstentions, les sénateurs ont accepté de renforcer le contrôle aux frontières des pays qui appliquent l’accord Dublin de manière insatisfaisante.

Wiedereinführung von Grenzkontrollen (Mo. 12.3337)
Dossier: Le règlement Dublin

Dans une motion « Cas Dublin: Accord de transfert rapide avec l’Italie », la CIP CN a appelé le Conseil fédéral à négocier un accord avec l’Italie permettant d’améliorer l’efficacité et surtout d’accélérer l’exécution des transferts des cas Dublin. Malgré une opposition du bloc rouge-vert et de quelques membres du groupe PDC/PEV, le Conseil national a accepté la motion par 110 voix contre 68. En septembre, les sénateurs n’ont pas suivi leurs homologues et ont refusé la motion. Cependant, lors de la même séance, le Conseil national a accepté une autre motion de sa CIP demandant la réintroduction des contrôles frontaliers avec l’Italie suite à l’important afflux migratoire nord-africain. Une minorité émanant de membres du PS et des Verts s’est opposée sans succès à la motion adoptée par 105 voix contre 68.

Cas Dublin: Accord de transfert rapide avec l’Italie
Dossier: Le règlement Dublin

La motion Favre (plr, NE) qui demande d’exclure le chapitre du tabac des négociations européennes relatives à la santé publique, a été adoptée en seconde lecture suite à une modification du Conseil des Etats.

Exclusion du tabac des négociations européennes relatives à la santé publique

En 2009, le groupe libéral radical déposait une motion demandant au Conseil fédéral d’entrer en négociation avec l’UE pour garantir l’accès réciproque au marché des services financiers transfrontaliers. Au courant de l’année 2011, cette motion avait été largement acceptée par le Conseil national malgré une opposition de l’UDC. Au cours de l’année sous revue, le Conseil des Etats n’a pas suivi cette voie. En effet, ce dernier a refusé la motion par 27 voix contre 7. La principale crainte du Conseil des Etat et de sa commission s’est révélée être la reprise automatique du droit européen dans des domaines particulièrement sensibles, tels la concurrence ou la protection des consommateurs. Il semblerait également que les tensions survenues suite aux différents fiscaux avec l’UE aient amené le Conseil des Etats à rejeter la motion en mars de l’année sous revue. Le Conseil des Etats a cependant exprimé son soutien à la politique bilatérale du Conseil fédéral qui permet de conclure des accords plus spécifiques avec chaque état de l’Union.

Accès réciproque au marché des services financiers transfrontaliers avec l'UE

Le Conseil des Etats a suivi le Conseil national en adoptant la motion Müller (plr, AG) par 21 voix contre 4. Cette dernière demande une meilleure répartition des requérants d’asile, dont les données sont saisies dans le système Eurodac. Il s’agit de transférer directement les requérants d’asile faisant l’objet d’une non-entrée en matière vers l’Etat Dublin compétant, au lieu de les répartir dans les cantons. La répartition selon les cantons n’interviendrait alors que dans les cas où il existe un motif d’entrée en matière.

Rückführung Asylsuchender mit Vermerk im Eurodac-System
Dossier: Le règlement Dublin

Der Ständerat diskutierte im Dezember eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welche den Bundesrat auffordert, die Ausarbeitung des Massnahmenpakets über die Modifikation der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu beschleunigen. Damit sollen diese Anpassungen möglichst rasch angewandt werden können. Der Ständerat gab dieser Motion seine Zustimmung und überwies sie, auch auf Empfehlung des Bundesrates, zur Behandlung an die grosse Kammer, wo sie am Ende des Berichtsjahres noch pendent war.

Ausarbeitung des Massnahmenpakets über die Modifikation der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

In der Herbstsession debattierte die grosse Kammer über eine Motion Philipp Müller (fdp, AG) zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, mit der Asylsuchende mit einem Vermerk im Eurodac-System direkt ab dem Empfangszentrum in den für die Durchführung des Asylgesuches zuständigen Dublin-Staat zurückgeführt werden können. Damit soll verhindert werden, dass die betreffenden Personen auf die Kantone verteilt werden, obwohl vonseiten der Schweiz keine Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens besteht. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass die Kapazitäten in den vom Bund geführten Empfangs- und Verfahrenszentren dafür stark erhöht werden müssten, was die davon betroffenen Kantone so kaum hinnehmen würden. Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 120 zu 62 Stimmen an den Zweitrat überwiesen. Zustimmung erhielt der Motionär ausschliesslich aus dem bürgerlichen Lager, während die SP und die Grünen geschlossen dagegen votierten.

Rückführung Asylsuchender mit Vermerk im Eurodac-System
Dossier: Le règlement Dublin

Das Parlament überwies eine Motion Markwalder (fdp, BE) zur Unterstützung des europäischen Jahres der Freiwilligenarbeit. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, dieses Projekt aufgrund der grossen Bedeutung der Freiwilligenarbeit für die Schweiz finanziell zu fördern. Die Regierung empfahl die Motion zur Annahme. Im Nationalrat wurde der Antrag vonseiten Mörgeli (svp, ZH) bekämpft, welcher sich an der staatlichen Finanzierung störte. Der Nationalrat folgte diesem Argument grossmehrheitlich nicht und nahm die Motion an. Der Ständerat fällte in der Herbstsession den gleichen Entschluss.

Unterstützung des europäischen Jahres der Freiwilligenarbeit

Im Rahmen der nationalrätlichen Sondersession zur Europapolitik und zu den Bilateralen III im Juni nahm die grosse Kammer eine Motion Bänziger (gp, ZH) an, durch welche der Bundesrat aufgefordert wurde, dem Parlament jährlich eine Analyse zur Kooperation des Gemischten Ausschusses vorzulegen. In diesem koordinierenden Gremium berät die Schweiz mit der EU über die Funktionsweise der bilateralen Verträge. Die Motion erhielt 124 Stimmen aus allen Lagern, obwohl sich Teile der FDP- und CVP-Fraktion dagegen aussprachen. Bei der Beratung im Ständerat empfahl die zuständige Aussenpolitische Kommission die Motion jedoch zur Ablehnung, da der bestehende Informationsfluss über die Arbeit des Ausschusses genüge. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion ab.

Analyse zur Kooperation des Gemischten Ausschusses

Gleich zu Beginn stand die Debatte der FDP-Fraktionsmotion an, welche vom Bundesrat Verhandlungen mit der EU im Bereich der Finanzdienstleister forderte. Zurzeit könnten die Schweizer Finanzdienstleister nicht von einem weitreichenden, europäischen Marktzugang profitieren. Als einzige gemeinsame Bestimmung bestehe das Versicherungsabkommen von 1989, welches keine Auflagen im Bereich der Lebensversicherungen enthalte. Dabei sei die gegenseitige Dienstleistungsfreiheit nicht geregelt. Nur das Recht auf Niederlassung und die Erbringung von Leistungen im Rahmen von Schadensversicherungen seien darin festgehalten. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da die Verwaltung derzeit Abklärungen für verschiedene, alternative Kooperationsmechanismen treffe. Daher sei die Aufnahme von Verhandlungen verfrüht. Der Nationalrat folgte jedoch der Argumentation der FDP-Fraktion und stimmte mit grosser Mehrheit für die Motion. Die 49 Gegenstimmen stammten allesamt von SVP-Parlamentariern.

Accès réciproque au marché des services financiers transfrontaliers avec l'UE

Im Nationalrat abgelehnt wurde hingegen eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) mit der Forderung nach einer unverzüglichen Beteiligung der Schweiz am Kulturprogramm der EU. Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Programms würde den Austausch mit der europäischen Kulturszene intensiieren, es Schweizer Kulturschaffenden aber auch ermöglichen, von EU-Fördergeldern zu profitieren. Der Vorstoss erhielt fast ausschliesslich Unterstützung aus dem links-grünen Lager und wurde nicht überwiesen.

Beteiligung der Schweiz am Kulturprogramm der EU

Keine Mehrheit fand auch die umstrittene Motion der SP-Fraktion, welche den automatischen Informationsaustausch mit der EU im Rahmen der europäischen Zinsertragssteuerrichtlinie verlangte. Die sozialdemokratische Fraktion begründete ihr Anliegen mit dem unter Druck geratenen Finanzplatz Schweiz. Nur eine konsequente Weissgeldstrategie würde diesen langfristig stärken. In der Begründung des Vorstosses nahmen die SP-Vertreter ein potenzielles Gegenargument vorweg, indem sie erklärten, dass der automatische Informationsaustausch nicht zum ‚gläsernen Bürger‘ führen werde, da ausschliesslich Auskünfte über die Identität des Kontoinhabers, der Bank und den Zinsertrag weitergegeben würden. Die sozialdemokratische Partei führte als ein weiteres Argument auf, dass die Schweiz durch einen solchen Vorschlag der EU in den Verhandlungen Konzessionen im Bereich des Marktzugangs abverlangen könnte. Damit konnte die SP den Nationalrat aber nicht überzeugen und der Vorstoss wurde mit 124 zu 60 Stimmen abgelehnt.

Automatischen Informationsaustausch mit der EU

Ebenfalls im Bereich der Zinsbesteuerung forderte die SVP-Fraktion den Bundesrat mit einer Motion auf, Zinserträge von deutschen Staatsbürgern zurückzubehalten. Sie begründete dies mit dem Handeln der deutschen Regierung im Zusammenhang mit illegal erworbenen Schweizer Bankdaten. In seiner Stellungnahme kritisierte der Bundesrat das Verhalten der deutschen Regierung scharf, entgegnete aber auf den SVP-Vorstoss, mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz sei primär eine Verhandlungslösung anzustreben. Zudem würde ein solcher Rückbehalt von Geldern eine völkerrechtliche Vertragsverletzung bedeuten. Eine Nationalratsmehrheit folgte der Landesregierung und lehnte die Motion mit 117 zu 60 Stimmen ab.

Rückbehaltung von Zinserträgen deutscher Staatsbürger