Die Organisation und die Funktionsweise der wirtschaftlichen Landesversorgung soll mittels einer Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) gestärkt und an die neuen und gestiegenen Anforderungen angepasst werden. Bereits im März 2022 hatte der Bundesrat aufgrund der Erfahrungen aus der Coronapandemie erklärt, das zuständige BWL personell aufzustocken. Die Pandemie und der Krieg in der Ukraine hätten die Verwundbarkeit der Versorgungssysteme aufgezeigt, konstatierte die Westschweizer Zeitung «Le Temps». Im Januar 2023 beauftragte der Bundesrat das WBF nun damit, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage bis zum Jahresende auszuarbeiten. Diese soll zusätzlich Erfahrungen aus der Energiekrise miteinbeziehen und des Weiteren Straftatbestände ins LVG aufnehmen, die neu als Übertretungen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können. Bisher müssten bereits geringfügige Widerhandlungen gegen das LVG im ordentlichen Strafverfahren sanktioniert werden, erklärte der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.

Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)
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