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  • Politique économique

Acteurs

  • Bischofberger, Ivo (cvp/pdc, AI) SR/CE

Processus

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Am 7. Dezember 2015 verabschiedete Bundesrätin Widmer-Schlumpf eine Änderung der Zollverordnung, die auf eine Motion Bischofberger (cvp, AI) zurückging. Die Motion verlangte vom Bundesrat, eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr bei Fleisch und Fleischwaren sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Preisüberwacher, dem Schweizerischen Bauernverband und dem Schweizer Fleisch-Fachverband erarbeitete der Bundesrat daraufhin die Lösung, den Zollansatz für Fleischeinfuhren ab 10 kg von CHF 17 auf CHF 23 zu erhöhen, wodurch der Anreiz für Gewerbetreibende, Fleisch im Reiseverkehr einzuführen, wegfiel.

Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren (Mo. 14.3449)

Im März 2015 stimmte auch die grosse Kammer einer Motion Bischofberger (cvp, AI) zu, welche vom Bundesrat verlangte, eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr bei Fleisch und Fleischwaren sicherzustellen, und folgte damit ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR), die sich mit 12 zu 8 Stimmen und 2 Enthaltungen für die Annahme ausgesprochen hatte. Die von der linken Kommissionsminderheit vorgebrachten Argumente, wonach die in der Motion geforderte Abgrenzung keinen Einfluss auf den privaten Fleischimport habe und stattdessen zu einem Bürokratieaufbau führen werde, fanden zwar bei Teilen der FDP-Liberalen-Fraktion Gehör, vermochten am Ende aber nicht mehr als 84 Stimmen auf sich zu vereinen.

Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren (Mo. 14.3449)

Im September 2014 reichte der Ständerat mit 32 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion Bischofberger (cvp, AI) an den Nationalrat weiter, die forderte, dass bei der angestrebten Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren im Reiseverkehr eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sichergestellt wird. Die beabsichtigte Aufhebung der erlaubten Obergrenze von 20 kg Fleisch pro Tag würde, so der Motionär, Fehlanreize für neue Geschäftsmodelle schaffen. So könne Fleisch, obwohl dies gesetzlich nicht erlaubt sei, zu Handelszwecken auch über den Reiseverkehr importieren werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses unter anderem darum, weil bei Zollkontrollen bereits auch Mengen von weniger als 20 kg zu den Bestimmungen des Handelswarenverkehrs veranlagt würden. Nämlich dann, so der Bundesrat, wenn der Reisende nicht glaubhaft machen könne, dass die eingeführten Waren seinem privaten Bedarf diene. Die Motion war Ende 2014 im Nationalrat hängig.

Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren (Mo. 14.3449)