Réinitialiser la recherche
Recherche transthématique:

Contenu

  • Finances publiques
  • Budgets des cantons et des communes

Acteurs

Processus

66 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

In Anbetracht der Verfassungsänderung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung, welche die Schweiz in der Wintersession 2022 bereinigte, forderte Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) ebenfalls im Dezember 2022 in einem Postulat die Sicherstellung eines funktionierenden Ressourcenausgleichs innerhalb der Schweiz. Demnach solle der Bundesrat im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichts 2026-2029 einen allfälligen NFA-Anpassungsbedarf durch gestiegene Disparitäten zwischen den Kantonen prüfen und wenn nötig korrigierende Massnahmen vorschlagen. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat an, dessen Wichtigkeit zuvor auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter betont hatte.

Sicherstellung eines funktionierenden Ressourcenausgleichs innerhalb der Schweiz als Folge der OECD-Mindeststeuer (Po. 22.4452)

Die WAK-SR forderte im September 2022 im Rahmen ihrer Beratung der Verfassungsänderung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in einem Postulat einen Bericht zu deren Auswirkungen auf die einzelnen Kantone, da diese im Moment schwierig abzuschätzen seien. Dieser Bericht soll Auskunft geben über Mehr- und Mindereinnahmen, Entwicklung der Disparität zwischen den Kantonen und die Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich sowie über den Umsetzungsstand in den einzelnen Kantonen. Stillschweigend nahm der Ständerat in der Wintersession 2022 das Postulat an.

Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung (Po. 22.3893)

Noch bevor das Parlament den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen, also die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Verfassung, fertig diskutiert hatte, schickte der Bundesrat seine neue Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) in die Vernehmlassung. Mit der Verordnung soll der neue Verfassungsartikel zur Ergänzungssteuer umgesetzt werden, bis das Parlament ein entsprechendes Gesetz erlassen hat. Die Verordnung sah folglich vor, dass die Mustervorschriften der OECD/G20 vom 20. Dezember 2021 «mittels eines Verweises für anwendbar erklärt» werden. Während das Parlament noch über die Verteilung der Mehreinnahmen zwischen Bund und Kantonen stritt, präzisierte die Verordnung bereits die Zurechnung der Geschäftseinheiten auf die Kantone. Demnach sollen nur diejenigen Kantone an den Zusatzeinnahmen durch die Ergänzungssteuer beteiligt werden, in denen «Geschäftseinheiten eine Unterbesteuerung mitverursacht haben». Weitere Regelungen, etwa zum Verfahrensrecht, sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einer weiteren Verordnung behandelt werden.

Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindestbesteuerung; BRG 22.036)

Im Jahr 2019 lag der Wert des Indikators der Gebührenfinanzierung, wie er aufgrund einer Motion Steiner (fdp, SO; Mo. 06.3811) jährlich erhoben wird, bei 77 Prozent. Dies gab das EFD in einer Medienmitteilung im November 2021 bekannt. Der Indikator spiegelt den Anteil gebührenfinanzierter Kosten der Kantone und Gemeinden in den Aufgabengebieten Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft – den Bereichen mit den höchsten Gebühreneinnahmen – wider. Bei den Strassenverkehrsämtern überstiegen die Gebühreneinnahmen schweizweit die Kosten (123%), lediglich in vier Kantonen (OW, NW, JU, UR) lagen die Einnahmen 2019 in diesem Themenbereich unter den Kosten. Höhere Einnahmen als Kosten konnten auch im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in fünf Kantonen (BS, LU, FR, SO, NE) beobachtet werden. Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich der Gesamtindex nicht (2018: 77%), in einzelnen Kantonen kam es jedoch zu grösseren Veränderungen (JU und GE: -7 Prozentpunkte, BE: +11 Prozentpunkte).

Öffentliche Dienstleistungen: Mehr als drei Viertel der Kosten durch Gebühren finanziert

In Erfüllung der Motion Schneeberger (fdp, BL), die klare Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien bei Vernehmlassungserläuterungen forderte, veröffentlichte der Bundesrat eine Neuauflage des Botschaftsleitfadens und des Gesetzgebungsleitfadens, die neu solche Kriterien enthalten. Damit erachtete er das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten diesem Antrag in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Respect des principes RPT

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2015 mit einem kumulierten Überschuss von CHF 957 Mio. ab. Insgesamt betrugen die Ausgaben CHF 88 Mrd. und überstiegen damit die ordentlichen Aufwände des Bundes um rund CHF 23 Mrd. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 363 Mio., wobei lediglich neun Kantone mit schwarzen Zahlen gerechnet hatten. Defizite schrieben dann jedoch nur die Kantone Basel-Landschaft, Genf, Obwalden, Solothurn, Tessin und Zug. Das grösste Minus verbuchten das Tessin (-91 Mio.) und Zug (-88 Mio.). Von den 20 Kantonen, die 2015 einen Überschuss erzielten, konnte Basel-Stadt (CHF 432 Mio.) das beste Ergebniss ausweisen. Dahinter folgten die Kantone Waadt (CHF 194 Mio.), Bern (CHF 170 Mio.) und St. Gallen (CHF 155 Mio.). Im Verhältnis zur Bevölkerung schnitten Basel-Stadt und Uri am besten ab. Zug rangierte mit einem Minus von CHF 720 pro Kopf am Schluss der Rangliste. Hauptgrund für das positive Abschneiden war die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die den Kantonen 2015 CHF 1,33 Mrd. in die Kassen spülte. Im Vorjahr waren die Kantone leer ausgegangen. Auf der Ausgabenseite nahmen die Kosten insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung zu. Die Nettoverschuldung aller Kantone betrug Ende 2015 CHF 34,4 Mrd., wobei mit Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Freiburg, Zug, Obwalden und Uri sieben Kantone über ein Nettovermögen verfügten. Genf weist mit CHF 12,7 Mrd. die höchste Nettoverschuldung aller Kantone auf.

Kantonsfinanzen

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Respect des principes RPT

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2014 mit einem kumulierten Defizit von CHF 527 Mio. ab. CHF 521 Mio. an Überschüssen standen dabei CHF 1'048 Mio. an Defiziten gegenüber. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 540 Mio. Die Differenz zwischen den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen von CHF 13 Mio. betrug beim Gesamtvolumen der Kantonshaushalte von CHF 87 Mrd. nur rund 0.15‰. Während im Vorjahr noch 16 Kantone rote Zahlen geschrieben hatten, mussten 2014 noch exakt die Hälfte aller Kantone ein Defizit ausweisen. Die grössten Defizite fuhren mit den Kantonen Schwyz (CHF 211,1 Mio.) und Zug (CHF 139 Mio.) ausgerechnet zwei klassische NFA-Geberkantone ein. Das höchste Plus verzeichnete der Nehmerkanton Bern (CHF 211,6 Mio.). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Gesamtausgaben der Kantone um CHF 700 Mio., obwohl etliche Sparprogramme ergriffen worden waren. In erster Linie sorgten steigende Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Sozialleistungen und Bildung für Mehraufwand. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen verharrte mit rund CHF 4,1 Mrd. auf dem Niveau des Vorjahrs.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Der Bundesrat habe in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung zwischen oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufzuzeigen, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Dieser Auffassung war im Dezember 2014 der Nationalrat und reichte eine entsprechende Motion Schneeberger (fdp, NR) diskussionslos an den Ständerat weiter. Die Regierung hatte kurz zuvor in ihrem Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen. Der Bundesrat begrüsste die Annahme des Vorstosses.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Respect des principes RPT

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2013 mit einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken. Die Budgets sahen einen Fehlbetrag in Höhe von 550 Millionen Franken vor. Von den 16 Kantonen, die rote Zahlen schrieben, wiesen die Kantone Neuenburg (-237 Mio.), Tessin (-177 Mio.), Schwyz (-141 Mio.) und Solothurn (-121 Mio.) die höchsten Negativsaldi aus. Pro Kopf verzeichnete Schwyz das höchste Defizit. Auf der Einnahmeseite stellten der verschärfte Steuerwettbewerb und die ausbleibenden Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Kantone vor grossen Herausforderungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen deren Ausgaben von 85,5 Milliarden auf insgesamt 87 Milliarden Franken. Ins Gewicht fielen dabei die überdurchschnittlich steigenden Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich. Um die Finanzhaushalte wieder ins Lot zu bringen, griff eine der Mehrheit der Kantone auf Sparprogramme zurück. Diese wirkten sich allerdings negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen sank auf 4,1 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um gut drei Prozent entsprach.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Wie aufgrund der im Vorjahr verabschiedeten Budgets zu erwarten war, schlossen die Kantone ihre Rechnungen 2012 insgesamt mit einem Ausgabenüberschuss ab. Somit rutschten sie zum ersten Mal seit neun Jahren in die roten Zahlen. Das kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken. 13 Kantone wiesen negative Rechnungsergebnisse aus, ebenso viele legten Überschüsse vor. Negativ auf die Finanzhaushalte wirkte sich der Umstand aus, dass die Kantone mit der Neuordnung der Spital- und Pflegefinanzierung und der neuen Strafprozessordnung zwei gewichtige Lastenüberwälzungen durch den Bund zu tragen hatten. Darüber hinaus mussten in einigen Kantonen die öffentlichen Pensionskassen saniert werden. Die angespannte finanzielle Situation schlug sich auch auf die staatlichen Investitionen nieder. Erstmals seit fünf Jahren entwickelten sich diese wieder rückläufig, und zwar gleich um 15 Prozent. Was die Voranschläge für 2013 betraf, budgetierten 17 Kantone ein Minus. Erfreulich präsentierte sich hingegen die Verschuldungssituation. Ende 2012 lag die Nettoverschuldung der Gesamtheit der Kantone bei 40 Milliarden Franken, was gemessen am Bruttosozialprodukt einem niedrigen Anteil von 6,6 Prozent entsprach.

kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken

Die Kantone schlossen ihre Rechnungen 2011 mit einem kumulierten Überschuss von 2,48 Milliarden Franken ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte. Zum achten Mal in Folge schlossen die Kantone in ihrer Gesamtheit mit schwarzen Zahlen ab. Seit 2004 konnten sie Überschüsse von insgesamt 19 Milliarden Franken anhäufen. 17 Kantone wiesen ein positives Ergebnis aus. Lediglich die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz hatten Defizite zu beklagen. Allerdings präsentierte sich die Lage für 2012 weit weniger erfreulich. Es zeichnete sich ab, dass die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung die Kantone mit knapp einer Milliarde Franken zusätzlich belasten würde. Hinzu kamen weitere Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der defizitären Pensionskassen. Diese Umstände führten dazu, dass die meisten Kantone von trüben Perspektiven ausgingen. Ausdruck dieser Trendwende waren die bereinigten Budgets im Hinblick auf das Jahr 2012. Nur acht Kantone rechneten mit einem positiven Ergebnis. Insgesamt veranschlagten die Kantone einen Ausgabenüberschuss von 1,06 Milliarden Franken.

Rechnungen 2011 Überschuss von 2,48 Milliarden Franken Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte

Der Kanton Solothurn hatte im Jahr 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Dieses Anliegen stiess im Parlament auf breites Unverständnis. In der Sommersession des Berichtsjahres gab der Ständerat als Erstrat dem Vorstoss keine Folge.

Steuerhoheit des Kantons Solothurn

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,1 Mia Fr. besser aus als erwartet. 21 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, fünf Kantone (SZ, BS, TI, SH, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor.

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr

Die Kantone hatten im Berichtsjahr gemäss der offiziellen Rechnung Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr. Damit ergab sich ein Finanzierungsüberschuss von 2,4 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,2 Mia Fr. besser aus als erwartet. 17 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, neun Kantone (UR, SZ, OW, GL, FR, BS, TI, JU, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr.

Für das Jahr 2010 rechneten die Kantone mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr. Dieser Fehlbetrag kommt insbesondere durch sinkende Einnahmen (-5.1%) zustande, die Ausgaben reduzieren sich nur leicht (-1,5%). Mit schwarzen Zahlen rechneten nur wenige Kantone (BE, LU, AG, VS), die absolut grössten Fehlbeträge wurden in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt und Tessin erwartet.

Jahr 2010 mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 81,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 4,5 Mia Fr. 24 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen. Zwei Kantone (GL, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr.

Die Kantone rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr. Dies erklärt sich daraus, dass für die Ausgaben steigende Werte und für die Einnahmen sinkende Werte prognostiziert wurden. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichneten gegenüber der Rechnung 2008 mit -3,9% bzw. -6,2% einen Rückgang. Mit schwarzen Zahlen rechneten für 2009 nur wenige Kantone (BE, LU, OW, SO, AG, TG, VS, VD). Die übrigen budgetierten Defizite, wobei die grössten absoluten Fehlbeträge in den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen und Tessin erwartet wurden.

rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 71,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 3,9 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 5,2 Mia Fr. 23 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Drei Kantone (AR, TI, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Selbstfinanzierungsgrad zwischen 0 und 100%).

Kantone Gesamtausgaben von 71,4 Mia Fr.

Die Kantone rechnen im Jahr 2008 in der Erfolgsrechnung mit einem Überschuss von 368 Mio Fr. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichnet mit 7,8% bzw. 9,2% gegenüber dem Voranschlag 2007 relativ hohe Zuwachsraten. Mit schwarzen Zahlen rechneten alle Kantone ausser Schwyz (-59 Mio), Nidwalden (-0,2 Mio), Tessin (-174 Mio) und Neuenburg (-33 Mio).

schwarzen Zahlen

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1840 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 3,8 Mia Fr. 22 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); vier Kantone (GL, JU, TI, ZH) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%).

Kantone Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr.

Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 6895 Mio Fr. (68,3 Mia resp. 31 Mio ohne Erlöse aus dem Verkauf der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank). Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 9,5 Mia Fr. (resp. 2,6 Mia). Mit Ausnahme von Genf schlossen alle Kantone mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); betrachtet man die um die Sondereffekte des Golderlöses bereinigten Rechnungen, wiesen neun Kantone (BL, GE, GL, GR, JU, NW, OW, UR, ZH) einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%); für Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ. Diese dreizehn Kantone hätten sich ohne die Ausschüttung des Golderlöses der Nationalbank zur Finanzierung ihrer Nettoinvestitionen neu verschulden müssen. Bei den Kantonen AG, AI, BE, GE, VD und VS sind die offiziellen und die um den Golderlös bereinigten Rechnungen identisch.

Kantone Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr.

Um reiche Steuerzahler anzulocken, führte der Kanton Obwalden ein degressives Steuermodell für hohe Einkommen ein, was die Linke heftig kritisierte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Rey (sp, VS) (Int. 05.3652) hielt der Bundesrat fest, dass sich eine politische Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs nur dann aufdränge, wenn dieser die Kantone zwinge, die Steuern auf ein Niveau zu senken, das die Finanzierung der öffentlichen Leistungen verunmöglicht. Je nach konkreter Ausgestaltung könne ein degressiver Steuertarif den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie das Erfordernis einer rechtsgleichen Besteuerung verletzen. Dies zu überprüfen obliege den Gerichten. – Die kantonalen Finanzdirektoren gaben bekannt, dem Wettbewerb um die tiefsten Steuern mit einer Vereinbarung entgegentreten zu wollen.

Degressives Steuermodell in Obwalden