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Die von Bundesrat Cotti geforderte Einführung einer CO2-Abgabe zur Verminderung des Ausstosses von Kohlendioxid, welches unter anderem für die globale Erderwärmung mitverantwortlich ist, fand zwar im Rahmen der sogenannten Klimakonvention am Erdgipfel der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) Beachtung, konnte allerdings nur in unverbindlicher Form verabschiedet werden.

CO2-Abgabe

Die als Teil D der Sanierungsmassnahmen 1992 (92.038) zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorgeschlagene Erhöhung des Treibstoffzolls um 25 Rappen pro Liter war in den beiden Räten an und für sich nicht umstritten, nur die Höhe der zusätzlichen Abgabe bildete während längerer Zeit den Zankapfel zwischen National- und Ständerat. Der Bundesrat begründete die Erhöhung mit der seit der Einführung des Grundzolls im Jahre 1936 aufgelaufenen Teuerung von rund 600%, welche nie ausgeglichen worden war. Die zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von rund CHF 1.6 Mrd. sollten je zur Hälfte für die allgemeine Bundeskasse und den Strassenbau verwendet werden. In der ständerätlichen Erstlesung blieben zwei Varianten in der Minderheit, welche die Strassenrechnung stärker begünstigen wollten, worauf die Vorlage mit der vorgeschlagenen Erhöhung von 25 Rappen pro Liter mit 30 zu 4 Stimmen angenommen wurde.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Interdiction des casinos

Die Beratungen in der kleinen Kammer ergaben eine teilweise Abschwächung der vorgeschlagenen Sparmassnahmen. Im Paket A der Vorlage (Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen) sollten die Ausmerzbeiträge gemäss Viehabsatzgesetz entgegen dem Antrag des Bundesrates einerseits auch nach 1994 noch ausbezahlt werden und andererseits sollte die Plafonierung bei CHF 30 Mio. über den Zeitraum 1993-1995 beibehalten werden. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit wurde das Waldgesetz aus dem Paket herausgelöst; die geplanten Einsparungen sollten in das Programm der linearen, befristeten Kürzungen aufgenommen werden. Im Teil B der Vorlage billigte der Rat der Kulturstiftung "Pro Helvetia" CHF 14 Mio. mehr zu, als dies der Bundesrat wollte. Im Teil C der Vorlage, welche den Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995 beinhaltete, wurden sowohl die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen als auch die Beiträge für die Kultur- und Sprachpflege in Graubünden von den Kürzungen ausgenommen. Bei der Anderung des Nationalbankgesetzes kritisierten Vertreter der reichen städtischen Kantone den vorgeschlagenen Finanzausgleich und forderten die Beibehaltung der bisherigen bevölkerungsproportionalen Verteilung. Der Regierungsvorschlag setzte sich aber durch, nachdem der Rat den Anteil, der nach Finanzausgleichskriterien verteilt wird, auf drei Achtel beschränkt hatte. Auf den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse trat der Ständerat gar nicht ein. Insgesamt bewirkten die Beschlüsse der kleinen Kammer eine Verringerung der Sparvorgabe um über CHF 40 Mio.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Interdiction des casinos

Der Ständerat überwies ein Postulat seiner Finanzkommission, welches dem Bundesrat unter anderen vorschlägt, ab dem Jahre 1993 im verwaltungseigenen Bereich weitere Kürzungen vorzunehmen sowie den Personalbestand bis 1995 auf den Stand von 1990 zu reduzieren.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Interdiction des casinos

Für die Finanzierung der Direktzahlungen an die Landwirtschaft beschloss die kleine Kammer mit 23 zu 3 Stimmen als Erstrat die Unterstellung von Lebensmitteln und nicht alkoholischen Getränken unter eine reduzierte Warenumsatzsteuer von 1,5%, womit CHF 450 Mio. zugunsten der Direktzahlungen bereitgestellt werden können.

Initative parlementaire sur le financement des politiques agricoles

Um die im Jahre 1995 erwartete Haushaltslücke von ca. fünf Milliarden zumindest teilweise zu schliessen und die Bundesstaatsquote wieder auf 10% zu senken, beantragte der Bundesrat dem Parlament ein Massnahmenpaket, welches einerseits mittels Stärkung des Steuersubstrats und andererseits durch Ausgabenkürzungen in allen Bereichen kurzfristig den zu erwartenden Defiziten entgegenwirken soll. Der Bundesrat verzichtete darauf, eine Verknüpfung von Sanierungsprogramm und neuer Finanzordnung vorzunehmen, um eine komplizierte Paketlösung mit entsprechenden Risiken einer Ablehnung in einer Volksabstimmung zu vermeiden. Einerseits sollten auf der Ausgabenseite bis 1995 durch gezielte Abbauvorschläge und lineare Kürzungen Einsparungen von CHF 1.5 bis 2.1 Mrd. realisiert werden. Dazu enthielt der Entwurf des Bundesgesetzes über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen zehn gezielte referendumspflichtige Sparvorschläge; drei nicht dem Referendum unterstellte Sparmassnahmen schlug der Bundesrat in Form eines einfachen Bundesbeschlusses vor, ebenso wie die linearen Beitragskürzungen von 10%, befristet auf drei Jahre.

Andererseits sollte das Budget durch Mehreinnahmen aus den Bereichen Treibstoffzoll und Tabaksteuer sowie durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Nationalbankerträge (CHF 450 bis max. 600 Mio.) in der Höhe von insgesamt CHF 1.9 bis 2.3 Mrd. entlastet werden. Diese Massnahmen sollten durch die Anderung von zwei Bundesgesetzen sowie durch die 10. AHV-Revision (Tabaksteuer) realisiert werden. Dabei ging es beim Nationalbankgesetz nicht um die Erhöhung der Gewinnausschüttung an sich, sondern um die Einführung eines Finanzausgleichsmechanismus zugunsten der finanzschwachen Kantone. Das vorgeschlagene Sparpaket würde das auf fünf Milliarden prognostizierte Defizit im Jahre 1995 um vier Milliarden entlasten. Die Aufhebung des Spielbankenverbots sollte als zusätzliche Einnahmequelle erst ab 1996 wirksam werden. Der Bundesrat beabsichtigte auch, eine dauerhafte Ausgabenbremse in der Verfassung zu verankern; Ausgabenbeschlüsse des Parlaments, welche über die Anträge der Regierung hinausgehen, sollten demgemäss nur von der Mehrheit aller Ratsmitglieder beschlossen werden können.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Interdiction des casinos

Aufgrund der Ausgabenfreudigkeit des Parlaments, der strukturellen Schwächen der Bundeseinnahmen, der hohen Teuerung und der im Vergleich zu früheren Perioden höheren Zinssätze sowie der anhaltenden Rezession in der Weltwirtschaft prognostizierte der Legislaturfinanzplan 1991-1995 Defizite bis zu CHF 5 Mrd. im Jahre 1995, was 1,3% des BIP ausmachen, und somit den Rekordwert von 1,1% aus dem Jahre 1979 noch übertreffen würde. Die Ausgaben werden gemäss Legislaturfinanzplan durchschnittlich um 7,1% zunehmen, während unter Annahme eines nominellen BIP-Wachstums von 5% (ab 1993) und einer Teuerung von 3% das durchschnittliche Wachstum der Einnahmen nur 4% betragen wird. Die Bundesstaatsquote würde sich somit bis 1995 auf 11,1% erhöhen, was beinahe dem bisherigen Rekord von 1976 entsprechen würde. Auf der Ausgabenseite werden für die Bereiche "Finanzen und Steuern", "Beziehungen zum Ausland" sowie "soziale Wohlfahrt" durchschnittlich die höchsten Zuwachsraten prognostiziert. Auf der Einnahmenseite wird für die direkte Bundessteuer mit einer durchschnittlichen Zuwachsrate von 7,5% gerechnet, alle anderen Posten versprachen ein geringeres Wachstum; die Stempelabgaben werden aufgrund der teilweise kompensationslosen Streichung gewisser Emissionsabgaben und Finanzmarktsteuern durchschnittlich um 7,7% geringer ausfallen.

Prognose der Staatsfinanzen von 1991-1995

Die vom Hauseigentümerverband am 1. Juli lancierte Volksinitiative "Wohneigentum für alle" hätte ebenfalls Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer. Sie verlangt unter anderem eine niedrigere Eigenmietwertbesteuerung während den ersten zehn Jahren nach Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Möglichkeit, in der Steuerklärung die für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmten Spargelder vom Einkommen abzuziehen.

Volksinitiative "Wohneigentum für alle"

Eine vom WWF und dem Unternehmer Stephan Schmidheiny in Auftrag gegebene Studie, welche die Zusammenhänge zwischen Umweltverschmutzung, Ressourcenverbrauch, Wirtschaftswachstum und Energiebesteuerung analysierte, zeigte Möglichkeiten auf, wie durch eine sukzessive Verteuerung der Energiepreise effizienter und umweltschonender produziert werden könnte. Durch eine Rückverteilung der Zusatzeinnahmen an die Bevölkerung und an die Industrie würde die Staatsquote nicht erhöht. Hierzu wird an anderer Stelle ausführlicher berichtet.

Studie über Zusammenhänge zwischen Umweltverschmutzung, Ressourcenverbrauch, Wirtschaftswachstum und Energiebesteuerung

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben trat, obwohl sich eine Mehrheit für einen direkten Übergang zur Mehrwertsteuer (MWSt) aussprach, auf die Vorlage des Bundesrats ein und organisierte im April ein Hearing mit den interessierten Kreisen. Dabei äusserten sich nur Vertreter des Gewerkschaftsbundes positiv zum Vorschlag des Bundesrates, der Vorort und der Gewerbeverband räumten hingegen der Abschaffung der Taxe occulte absolute Priorität ein und sprachen sich für die sofortige Einführung einer Mehrwertsteuer aus. Gewerbeverbandsdirektor Triponez forderte bezüglich einer Mehrwertsteuer jedoch Ausnahmeregelungen für gewisse Gewerbezweige sowie die Aufhebung der Biersteuer. Ebenso sollte gemäss Gewerbeverband die Befristung der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankert bleiben. Auch Konsumentenorganisationen forderten Ausnahmeregelungen, insbesondere im Bereich Grundnahrungsmittel.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Der Bundesrat hat auf den 1. April die Biersteuer um 2,64 Rappen pro Liter erhöht, was Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 13 Mio. einbringen soll. Diese Massnahme hatte sich durch die Bierpreiserhöhung der Brauereien aufgedrängt, da laut Bundesverfassung die fiskalische Gesamtbelastung des Biers durch die Biersteuer, die Zollzuschläge sowie die Warenumsatzsteuer im Verhältnis zum Bierpreis unverändert bleiben muss. Auf den ersten September hat der Bundesrat ausserdem die Tabaksteuer erhöht, wovon Mehreinnahmen von CHF 26 Mio. erwartet werden.

Bier- und Tabaksteuererhöhung

Der Ständerat lehnte eine Motion des ebenfalls als Kopräsident des Initiativkomitees zur Abschaffung der direkten Bundessteuer in Erscheinung getretenen Cavadini (lp, NE), welche die Reduzierung der direkten Bundessteuer zu einem blossen Instrument des Finanzausgleichs zum Ziel hatte, mit 25 zu 4 Stimmen ab.

Mo. Cavadini

Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Umlagerung der direkten auf die indirekte Besteuerung bildete den Stein des Anstosses seitens der SP, weil alle Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem Einkommen belastet würden. Die 300 000 Steuerpflichtigen, welche bisher als Kleinverdiener keine direkten Bundessteuern bezahlen mussten, hätten inskünftig in Form von zusätzlichen indirekten Verbrauchssteuern ihren Steueranteil zu leisten. Hingegen würden die 130 000 bestverdienenden Steuerzahler (4%), welche bisher über CHF 3 Mrd. (50%) an die Einnahmen der direkten Bundessteuern beitrugen, stark entlastet. Auch unter den bürgerlichen Parteien stiess die Initiative zum Teil auf wenig Gegenliebe. Die CVP liess verlauten, zuerst müsse eine neue Bundesfinanzordnung eingeführt werden, bevor einer derartigen Einnahmeneinbusse zugestimmt werden könne. Auch für die FDP und die SVP war der Zeitpunkt dieses Begehrens denkbar schlecht gewählt. Der Vorort hingegen empfahl seinen Mitgliederorganisationen, die Initiative zu unterstützen.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Nachdem die von der Auto-Partei im Jahre 1990 lancierte Volksinitiative nicht zustande gekommen war, lancierte der Gewerbeverband und das Redressement National im Februar erneut eine Initiative, welche die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis ins Jahr 2003 zum Ziel hat. Das überparteiliche, rechtsbürgerliche Initiativkomitee begründete sein Begehren mit dem im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern sehr hohen Anteil von direkten Steuererträgen an den Einnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden). Die für die Bundeskasse entstehenden Mindereinnahmen sollten durch zusätzliche Verbrauchssteuern teilweise kompensiert werden.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Nachdem der Bundesrat und der Ständerat schon im Herbst 1991 die Einführung eines Ökobonus, welche in einer Standesinitiative des Kantons Zürich gefordert worden war, abgelehnt hatten, verwarf auch der Nationalrat das Vorhaben mit 76 zu 31 Stimmen. Ebenfalls abgelehnt hat die grosse Kammer die parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 90.248) Schmidhalter (cvp, VS), welche die Einführung einer zweckgebundenen Umweltsteuer auf elektrischer Energie zum Ziel hatte.

Ökobonus (Kt. Iv. 88.207)

Das wichtigste finanzpolitische Ereignis im Berichtsjahr war zweifellos die Volksabstimmung vom 2. Juni über die neue Bundesfinanzordnung. Seit der Einführung der sogenannten Wehrsteuer – zwecks Finanzierung des Aktivdienstes – im Jahre 1941 und der Warenumsatzsteuer (WUSt) unter dem Vollmachtenregime des Bundesrates war es dem Parlament nicht gelungen, eine neue Bundesfinanzordnung definitiv in der Verfassung zu verankern. Das gegenwärtig gültige Steuermodell der WUSt und der direkten Bundessteuer ist in einem Bundesbeschluss bis 1994 befristet. Zwei Versuche, ein Mehrwertsteuermodell, wie es heute in allen EG-Mitgliedstaaten (allerdings mit sehr unterschiedlichen Steuersätzen) existiert, einzuführen, waren in den Jahren 1977 und 1979 in der Volksabstimmung gescheitert. Nach sieben Jahren Beratungen in den eidgenössischen Räten hatten sich die Bundesratsparteien in der Herbstsession 1990 auf ein Kompromisspaket geeinigt, welches in einem Verfassungsartikel ein neues Mehrwertsteuermodell vorsah, gleichzeitig aber noch ein revidiertes Bundesgesetz über die Stempelabgaben sowie ein modifiziertes Bundesgesetz über die direkten Steuern mit einem Proportionaltarif für die Besteuerung von juristischen Personen umfasste. Doch schon bald nachdem das Parlament die komplexe Vorlage verabschiedet hatte, wurde klar, dass Parteien und Verbände nicht geschlossen hinter diesem Kompromisspaket standen.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Nouveau régime financier 1991

Nachdem die Bundesfinanzordnung in der Volksabstimmung abgelehnt worden war, reichten der freisinnige Nationalrat Pidoux (VD) (Mo. 91.3170) und der liberale Ständerat Cavadini (NE) (Mo. 91.3177) je eine Motion in den entsprechenden Räten zur Neuordnung der direkten Bundessteuer ein; diese haben zum Ziel, die direkte Bundessteuer abzubauen und ausschliesslich für den Finanzausgleich unter den Kantonen zu verwenden.

Motion zur Neuordnung der direkten Bundessteuer

Nachdem die Revision des Bundesgesetzes über Stempelabgaben wegen der Ablehnung des Finanzpakets nicht in Kraft treten konnte, wurde ohne Zögern eine Neuauflage — diesmal aber ohne Verknüpfung mit anderen finanzpolitischen Fragen — an die Hand genommen. Nur eine Woche nach dieser Abstimmung reichte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL), der dieses Anliegen bereits früher mit Nachdruck vertreten hatte, eine neue parlamentarische Initiative für eine Reform des Stempelsteuergesetzes ein. Die zuständige nationalrätliche Kommission war mit ihm einig, dass der Abbau gewisser Stempelsteuersätze dringlich sei, um ein weiteres Abwandern der davon betroffenen Geschäfte ins Ausland zu stoppen.

Pa.Iv. Feigenwinter zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Nach einer fünf Jahre dauernden Überschussperiode der Bundesfinanzen schloss die Finanzrechnung des Bundes mit einem Defizit von CHF 2.011 Mrd. ab; dabei handelte es sich um den nominal höchsten je registrierten Fehlbetrag. Nach Darstellung des Finanzdepartementes lag der Hauptgrund des Ungleichgewichts in einem während der Hochkonjunktur ungezügelten Ausgabenwachstum, dessen Zunahme um 12,5% auf CHF 35.5 Mrd. im Jahre 1991 den seit 1961 höchsten Zuwachs in einem ungeraden Jahr darstellte. Als Folge davon stieg die Bundesstaatsquote von 10,1 % auf 10,8% an. Diesem enormen Ausgabendruck stand auf der Einnahmenseite eine Zunahme um lediglich 2,5% gegenüber. Die Anspruchsinflation kontrastierte ausserdem mit einem wachsenden Widerstand gegen Steuern und Abgaben; dazu haben auch die hohen Zinsen sowie die massive Teuerung die Gesundheit des Bundeshaushaltes untergraben. Auf der Einnahmenseite präsentierte sich ein uneinheitliches Bild: Einerseits wuchsen die Erträge aus der konjunkturempfindlichen Warenumsatzsteuer (WUSt), welche die wichtigste Einnahmequelle darstellt, gegenüber 1990 als Folge der Wirtschaftsabkühlung nur um 1,5% auf CHF 10 Mrd., womit das Ziel um CHF 700 Mio. verfehlt wurde. Der Ertrag der Stempelabgaben von CHF 1.93 Mrd. lag sogar mit 466 Mio. um fast 20% unter dem Budgetziel. Für eine teilweise Kompensation sorgten die direkte Bundessteuer (+4,6% auf 6.85 Mrd.) und die Verrechnungssteuer (+3,9% auf CHF 4.1 Mrd.). Die Treibstoffzölle brachten CHF 3.2 Mrd. Erträge und lagen damit auch leicht über den Erwartungen. Die Eidgenössische Versicherungskasse konnte die Defizite seitens der Steuerträge noch lindern, da sie einen um CHF 300 Mio. höheren Uberschuss als budgetiert ausweisen konnte. Auf der Ausgabenseite waren alle Bereiche durch die enormen Nachtragskreditbegehren in der Höhe von CHF 2.2 Mrd. betroffen.

Die neben der Finanzierungsseite auch die vermögensmässige Entwicklung berücksichtigende Erfolgsrechnung schloss mit dem höchsten jemals erzielten Aufwandüberschuss von CHF 3122 Mio. ab. Um diesen Betrag erhöht sich die Fehlbilanz des Bundes auf CHF 20.594 Mrd.

Staatsrechnung 1991 (BRG 92.034)
Dossier: Comptes d'Etat (depuis 1991)

Kurz nach der Verwerfung der Vorlage kündigte Bundesrat Stich die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs an, der eine Änderung der bestehenden Warenumsatzsteuer sowie Entlastungen bei der Stempelsteuer auf Finanzgeschäften enthalten sollte, jedoch keine Ausmerzung der Taxe occulte vorsah. Wirtschaftsnahe Kreise äusserten jedoch die Hoffnung, möglichst rasch die. wettbewerbsverzerrende Taxe occulte zu eliminieren. Die CVP reichte eine Motion (Mo. 91.3353) zu einer Neuordnung der Bundesfinanzen ein, in welcher die Abschaffung der Taxe occulte, eine Neuorientierung der indirekten Steuern, die Anpassung der direkten Bundessteuern und ein Gesamtkonzept für Lenkungsabgaben verlangt wurde. Eine zweite, in dieselbe Richtung zielende Motion, wurde von Nationalrat Jaeger (Idu, SG) eingereicht (Mo. 91.3332). Gegen Ende des Berichtsjahres stellte Bundesrat Stich ein neues Modell vor; dieses sieht in einer ersten Phase vor, die Hauptelemente der geltenden Einnahmenordnung, die Warenumsatzsteuer und die direkte Bundessteuer, welche zusammen über 50% der Bundeseinnahmen erbringen, nach 1994 unbefristet in die Verfassung aufzunehmen. Die umstrittenen Punkte wie die Besteuerung von Dienstleistungen und die Eliminierung der Taxe occulte sollten erst in einer zweiten Etappe konkretisiert werden.

Ersatz zur neuen Bundesfinanzordnung

Auf internationaler Ebene plante die EFTA, eine Harmonisierung und Erhöhung der Energiesteuern in den Mitgliedstaaten einzuführen, nachdem in einem Bericht zu Energiesteuern und Umweltpolitik in den EFTA-Staaten die krassen Unterschiede in den einzelnen Ländern aufgezeigt worden waren. Die Steuerstrukturen sollten demnach in Zukunft vermehrt eine fortschrittliche Umweltpolitik und entsprechend konkurrenzfähige Umwelttechnologie fördern. Ein derartiges globales Energiebesteuerungssystem würde den Modellen der Grünen Partei und der Schweizerischen Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) entsprechen, welche eine sukzessive Senkung der bestehenden Warenumsatzsteuer (WUSt) und eine gleichzeitige Erhöhung der Energie- oder Ökosteuern vorsehen.

EFTA: Harmonisierung der Steuern in Mitgliedstaaten

Die Beratungen im Parlament gestalteten sich relativ schwierig. Zuerst hob der Ständerat gewisse Kürzungen wieder auf. Im Nationalrat stellten drei Fraktionen (LdU/EVP, SD/Lega, AP) den Antrag auf Rückweisung mit der gleichzeitigen Aufforderung an den Bundesrat, einen Voranschlag mit höchstens CHF 500 Mio. Defizit zu präsentieren. Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag jedoch mit 148 zu 25 Stimmen ab. In der Detailberatung standen über 30 Abänderungsanträge zur Diskussion, wobei vor allem die Strassenbeiträge des Bundes an die Kantone und die Mittel für den Nationalstrassenbau umstritten waren; letztere wurden nur ganz leicht gekürzt. Zum Schluss verabschiedete der Nationalrat einen Voranschlag mit einem budgetierten Defizit von CHF 1.309 Mrd. Im Differenzbereinigungsverfahren gab die kleine Kammer in über 40 Detailfragen dem Nationalrat nach, dieser schloss sich dafür dem Beschluss des Ständerats betreffend höherer Nationalfondsgelder an. Der so verabschiedete Voranschlag sah noch ein Defizit von CHF 1.328 Mrd. vor.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Eine zweite Tranche von Nachtragskrediten, ebenfalls in der Höhe von über CHF 1.1 Mrd., wurde wiederum an erster Stelle durch die Landwirtschaft beansprucht, aber auch die Bereiche Zinslast der steigenden Schulden, Asyl- und Sozialversicherungswesen, Exportrisikogarantie und Gewässerschutz erforderten zusätzliche Mittel. Das Parlament bewilligte auch diesen Nachtragskredit und nahm auf Antrag der Nationalratskommission lediglich im Bereich des Asylwesens eine Kürzung um CHF 0.34 Mio. vor.

Voranschlag 1991 (BRG 90.046)

Da es der Kommission überflüssig erschien, nach den jahrelangen Vorarbeiten noch zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, kürzte sie das Verfahren ab und beschloss mit 13 zu 5 Stimmen, dem Parlament ohne Verzug und noch vor der Herbstsession mit einer eigenen parlamentarischen Initiative eine neue Vorlage vorzulegen. Diese entsprach — sowohl in bezug auf die Entlastungen als auch in bezug auf die teilweise Kompensation durch neue Abgaben auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren — weitgehend den Parlamentsbeschlüssen von Ende 1990, enthielt aber noch drei weitere Änderungen. Die Kommission beantragte, der EG-Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen und die Stempelabgaben auf Umstrukturierungen und Sitzverlegungen ebenfalls aufzuheben. Im weiteren soll durch die Abschaffung der Emissionssteuer bei der Ausgabe von Anteilen an Anlagefonds ein weiteres Abwandern von Anlagefonds ins Ausland verhindert werden. Die Einnahmen aus dieser Abgabe hatten sich, zu einem guten Teil wegen der Konkurrenz durch das steuerfreie Ausland, von 1987 bis 1990 halbiert. Schliesslich forderte die Kommission den Verzicht auf die von den Versicherungsgesellschaften bekämpfte Einführung der Stempelabgabe auf Prämien von Lebensversicherungen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes