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Anfang März 2023 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Roduit (mitte, VS) zum Thema «Früherkennung von armuts- oder überschuldungsgefährdeten Personen». Vor seinen Ratskolleginnen und Ratskollegen betonte der Motionär, dass Überschuldung oftmals nicht auf individuellem verschwenderischen Verhalten gründe, sondern ein systemisches Problem dahinterstecke. Dabei seien in erster Linie Haushalte aus der unteren Mittelschicht betroffen, die sich knapp über den Sozialhilferichtlinien befänden. Die Folgen von Überschuldung seien Probleme gesundheitlicher und sozialer Natur und damit verbunden erneut substanzielle soziale und wirtschaftliche Kosten. Insbesondere die Covid-19-Pandemie habe die Lage zugespitzt. Da den Kantonen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Präventions- und Armutsbekämpfungsmassnahmen zukomme, forderte der Walliser vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Konzepts, welches die Kantone dazu ermächtigt, effektive Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention einzuführen. Bundesrat Alain Berset erklärte, dass der Bund die Kantone im Kampf gegen die Armut etwa durch Studien unterstütze, dass sich der Bundesrat allerdings gegen die Motion ausspreche, weil diese weitreichende Massnahmen auf Bundesebene beinhalte und es nicht im Interesse der Exekutive sei, Änderungen an der Kompetenzaufteilung vorzunehmen. Für den Fall einer Annahme des Geschäfts durch den Nationalrat wolle der Bundesrat daher im Ständerat einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag stellen. Bei der Abstimmung in der grossen Kammer sprach sich schliesslich eine Mehrheit (101 zu 80 Stimmen, 3 Enthaltungen) für die Motion Roduit aus. Geschlossen für den Vorstoss stimmten die Fraktionen der SP, der GLP und den Grünen sowie grossmehrheitlich die Mitte-Fraktion. Die Gegenstimmen stammten aus dem bürgerlichen Lager.

Früherkennung von armuts- oder überschuldungsgefährdeten Personen. Handeln, bevor es zu spät ist (Mo. 21.3142)

Im Sommer 2022 wurde eine Studie der Berner Fachhochschule zu Armutsbetroffenen in der Schweiz publiziert. Ausgehend von den Steuerdaten des Kantons Bern kamen die Forschenden zum Schluss, dass es bezüglich des Anteils armer Menschen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land gibt. Während sich der Anteil auf dem Land auf 5 Prozent belaufe, seien 7 Prozent der Stadtbevölkerung von Armut betroffen. Damit unterscheide sich die Schweiz von anderen Staaten, wo Armut auf dem Land stärker verbreitet ist. Allerdings handle es sich bei den armutsbetroffenen Personen in der Stadt nicht um die gleichen gesellschaftlichen Gruppen wie auf dem Land. In ländlichen Regionen gehörten vor allem Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten, und Pensionierte zu den Betroffenen, in den urbanen Gebieten seien es Freiberufliche und Dienstleistende. Unabhängig von ihrem Wohnort seien etwa Frauen, Alleinerziehende und Personen mit niedriger Bildung überdurchschnittlich häufiger arm als der Rest der Bevölkerung. Ebenfalls eine Rolle spiele die Lebensphase, in der sich jemand befindet. Familien mit Kleinkindern liessen sich durchschnittlich knapp oberhalb der Armutsgrenze verorten, mit dem Eintritt in den Kindergarten des jüngsten Kindes entschärfe sich die Situation jedoch. Seien die Kinder schliesslich erwachsen, liesse sich eine Angleichung an den Wohlstand der Gesamtbevölkerung beobachten.

Armut in der Schweiz

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Gesundheitspolitik stand 2020, wie die gesamte Schweizer Politik, ganz im Zeichen der Corona-Pandemie, welche die Schweiz im Februar – damals noch als Epidemie eingestuft – erreichte und seither in Atem hält. Die steigenden Infektionszahlen veranlassten den Bundesrat dazu, am 28. Februar die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz auszurufen, mit welcher der Bund die Weisungsbefugnisse gegenüber den Kantonen sowie die Verantwortung für die Krisenbewältigung übernahm. Zudem verabschiedete die Regierung die Verordnung über «Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)», durch welche Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bis auf Weiteres verboten wurden. Dennoch stiegen die Fallzahlen in der Folge drastisch an, so dass der Bundesrat am 13. März in einer zweiten Verordnung die Einreise aus Risikoländern einschränkte und das Zusammenkommen von über 100 Personen untersagte.
Nachdem auch diese Massnahmen dem Anstieg der Fallzahlen keinen Einhalt gebieten konnten, verkündete der Bundesrat am 16. März die ausserordentliche Lage gemäss dem Epidemiengesetz und ordnete einen Lockdown an, um weiterhin genügend freie Betten in Krankenhäusern garantieren zu können. Abgesehen von Lebensmittelgeschäften und Gesundheitseinrichtungen mussten sämtliche Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe schliessen. Öffentliche und private Veranstaltungen wurden untersagt, der Präsenzunterricht in Schulen wurden verboten und die Bevölkerung wurde dazu angehalten, zuhause zu bleiben und wenn möglich Homeoffice zu betreiben. Einhalten der Hygienemassnahmen und Abstand wahren – was sich in den darauffolgenden Monaten noch als Social Distancing durchsetzen sollte –, waren die Devise. Die Grenzen zu sämtlichen noch offenen grossen Nachbarländern wurden geschlossen und Schweizerinnen und Schweizer zurück ins Land gerufen. In diesem Zusammenhang organisierte die Regierung Rückholaktionen von im Ausland gestrandeten Bürgerinnen und Bürgern, an der sich auch die Rega beteiligte.
Am 20. März reduzierte die Landesregierung die erlaubte Gruppengrösse von öffentlichen Versammlungen weiter auf fünf Personen. Da die Spitäler stark beansprucht waren, verbot sie zudem die Durchführung von nicht dringend notwendigen Untersuchungen, Eingriffen und Therapien in medizinischen Einrichtungen], was dazu führte, dass die Spitäler erhebliche finanzielle Einbussen erlitten. Gleichzeitig hob der Bundesrat die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten im Gesundheitswesen auf, um der Problematik der knappen personellen Ressourcen begegnen zu können.
Am 8. April verlängerte der Bundesrat die Massnahmen der ausserordentlichen Lage bis zum 26. April, kündigte aber am 16. April erste Lockerungsschritte an, die bis im Juni erfolgten. In der Folge entspannte sich die Situation während den Sommermonaten, so dass der Bundesrat das Corona-Zepter an die Kantone zurückgegeben konnte. Diese Beruhigung der Lage war jedoch nur von begrenzter Dauer: Aufgrund der steigenden Fallzahlen erliess der Bundesrat am 18. Oktober erneut landesweite Massnahmen wie zum Beispiel ein Versammlungsverbot von mehr als 15 Personen.
Weil die vom Bundesrat erlassenen Notverordnungen nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, mussten die darin enthaltenen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bundesgesetz gegossen werden. In der Herbstsession behandelte das Parlament entsprechend das stark umstrittene dringliche Covid-19-Gesetz, zu dem der Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum ergreifen wollte. Bereits in der Wintersession und somit noch vor Ablauf der Referendumsfrist nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates zudem einige Anpassungen am neuen Gesetz vor, die es dem Bundesrat ermöglichen sollen, die Auswirkungen der zweiten Welle abzudämpfen.

Obwohl die Corona-Pandemie den Parlamentsbetrieb zweifelsohne dominierte, wurden auch andere Geschäfte in der Gesundheitspolitik behandelt. Im Bereich der Krankenpflege war dies zum Beispiel der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, dem sich die beiden Räte in mehreren Sessionen annahmen. Der Pflegeberuf hatte durch die Coronakrise zwar an Ansehen gewonnen, trotzdem gab es zwischen den beiden Parlamentskammern unter anderem noch Differenzen bezüglich des eigenständigen Abrechnens durch die Pflegefachpersonen mit den Krankenkassen oder bezüglich der Ausbildungsbeiträge durch die Kantone.
Weiter ermöglichten die beiden Räte in der Herbstsession Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, von denen man sich einen Erkenntnisgewinn zu alternativen Regulierungsformen erhoffte. Auch medizinischer Cannabis war 2020 ein Thema: So beabsichtigte der Bundesrat, den Zugang zu medizinischen Cannabisbehandlungen zu ermöglichen. Die Volkskammer befasste sich in der Wintersession mit dem Geschäft und hiess die entsprechende Änderung am BetmG gut.
Im Spätsommer gab die Landesregierung bekannt, dass sie die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» zur Ablehnung empfehle, da ihr das Anliegen zu weit gehe. Es müsse ein gewisses Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der öffentlichen Gesundheit bestehen, was der Bundesrat beim Volksbergehren, das ein weitreichendes Verbot für Tabakproduktewerbung vorsah, als nicht gegeben erachtete. Er unterstütze allerdings den Jugendschutz im Rahmen der parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz, mit dem sich der Nationalrat im Dezember 2020 auseinandersetzte.

Während in der Sportpolitik zu Beginn des Jahres Themen wie die in Lausanne organisierten Olympischen Winterjugendspiele und das Fortbestehen des Lauberhornrennens in den Schlagzeilen waren, wichen diese Ende Februar Artikeln im Zusammenhang mit Covid-19. So traf die Absage von Grossveranstaltungen vor allem die Profiligen des Fussballs und des Eishockeys hart. Nachdem die Ligen zuerst eine vorläufige Pause eingelegt hatten, wurden die Saisons am 12. März (Eishockey) respektive 30. April (die unteren Ligen im Fussball) definitiv abgebrochen. Zwischenzeitlich kam es zu Diskussionen, ob Geisterspiele durchgeführt oder ganz auf den Spielbetrieb verzichtet werden sollte. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu dämpfen, sagte der Bundesrat am 20. März der Sportbranche CHF 100 Mio. zu, wobei die eine Hälfte in Form von zinslosen Darlehen an den Spitzensport und die andere Hälfte als A-fonds-perdu-Beiträge an den Breitensport gehen sollten. Da dies nicht ausreichte, wurde Mitte Mai ein Stabilisierungspaket im Umfang von einer halben Milliarde Franken festgelegt. Im Rahmen der Behandlung des Covid-19-Gesetzes im September einigten sich National- und Ständerat darauf, dass nicht die Ligen, sondern die Sportvereine selber Darlehen erhalten sollen, wobei sie Sicherheiten im Umfang von einem Viertel ihres betrieblichen Aufwandes der Saison 2018/19 zu leisten haben. Anfang November stellte Sportministerin Amherd ein Hilfspaket für den Sport vor, das bis Ende 2021 CHF 350 Mio. für den Spitzensport und CHF 200 Mio. für den Breitensport vorsah und von dem auch semiprofessionelle Teams verschiedener weiterer Sportarten profitieren können sollen.

Nicht nur für die Unternehmen und die Sportvereine, sondern auch für die Schweizer Bevölkerung hatte die Corona-Pandemie grosse finanzielle Einbussen zur Folge, weshalb sich auch im Themenbereich Sozialhilfe einiges tat. Dabei würden aber nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich stark von der Krise getroffen, berichteten die Medien. Der Krise besonders stark ausgesetzt seien die unteren Einkommensschichten, wo bereits einige Hundert Franken, die beispielsweise wegen dem durch Kurzarbeit für viele Personen auf 80 Prozent reduzierten Lohn wegfielen, einen grossen Unterschied machten. Aus diesem Grunde hielt die Hilfsorganisation Caritas den Bundesrat und das Parlament dazu an, Unterstützungsprogramme, die einmalige Direktzahlungen in der Höhe von CHF 1'000 beinhalteten, für armutsbetroffene Haushalte und Einzelpersonen zu beschliessen. Die durch die Pandemie gemäss Medien verstärkten Ungleichheiten in der Bevölkerung wurden insbesondere anhand der teilweise über einen Kilometer langen Menschenschlangen vor Lebensmittelausgabestellen in Genf oder Zürich ersichtlich. Besonders stark auf solche Angebote angewiesen waren viele Sans-Papiers, die keine Sozialhilfe beziehen können, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung, da diese einen Widerruf ihrer Bewilligungen riskierten, wenn sie Sozialhilfe bezögen.
Bereits im Vorjahr – also noch vor der Pandemie – hatte der Ständerat eine Motion der WBK-SR (Mo. 19.3953) behandelt, welche die Einrichtung eines fünfjährigen Monitoring-Zyklus zur Prävention und Bekämpfung von Armut beabsichtigte. Der Nationalrat stimmte dem Kommissionsbegehren in der Sommersession 2020 zu; dies wohl auch im Lichte der gegebenen Umstände, wie einige Medien mutmassten.

Welch gewaltigen Raum die Thematik rund um die Covid-19-Pandemie in der Medienberichterstattung einnahm, widerspiegelt sich auch in der Anzahl dazu veröffentlichter Zeitungsartikel (siehe APS-Zeitungsanalyse 2020). Dabei dominierte die Pandemie nicht nur die Berichterstattung im Themenbereich «Gesundheitspolitik» (siehe Abb. 1), sondern machte zu Zeiten, wo die Covid-19-Fallzahlen sehr hoch waren – sprich im Frühjahr und im Herbst –, sogar gut ein Drittel beziehungsweise ein Viertel der abgelegten Zeitungsberichte über alle untersuchten Zeitungen und Themen hinweg aus. Während sich die Artikelzahl zur Sozialhilfe 2020 auf konstant tiefem Niveau hielt, ist für den Sport im Mai ein leichter Peak erkennbar. Im September, als das Parlament das Covid-19-Gesetz beriet, von welchem auch der Sport stark betroffen war, fiel die Medienpräsenz hingegen sehr gering aus.

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Rétrospective annuelle 2020

Im Sommer 2019 reichte die WBK-SR einen Vorstoss zur Armutssituation in der Schweiz ein. In der Motion beauftragte die Kommission den Bundesrat, ein auf bestehenden nationalen und kantonalen Daten ausgerichtetes Monitoring zur Prävention und Bekämpfung der Armut in der Schweiz aufzubauen. Der Bundesrat solle sodann alle fünf Jahre in einem Bericht zuhanden des Parlaments eine Analyse der Situationen in den Kantonen vornehmen, die bestehenden Massnahmen zur Armutsprävention untersuchen, mittels Langzeitstudien über die Entwicklungen im Bereich der Armutsgefährdung und der sozialen Durchlässigkeit informieren und steuerungsrelevante Erkenntnisse für die beteiligten Akteure im Bereich der Armutsprävention und deren Bekämpfung liefern.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er wies darauf hin, dass der Bund zwischen 2014 und 2018 gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie privaten Organisationen das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut umgesetzt hatte. Im Rahmen dieses Programms war unter anderem ein Konzept für ein gesamtschweizerisches Armutsmonitoring entwickelt worden. Der Bundesrat hatte 2018 Kenntnis von den Ergebnissen des Programms genommen und einen entsprechenden Bericht publiziert. Gestützt auf die Ergebnisse hatte er entschieden, sein Engagement zur Prävention und Bekämpfung von Armut im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut bis 2024 fortzuführen, von einer Umsetzung des entwickelten Armutsmonitorings hatte er jedoch bereits damals abgesehen. Des Weiteren liefere und berechne bereits das BFS gesamtschweizerische Indikatoren zur Armut und veröffentliche entsprechende Berichte, erläuterte der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Der Ständerat behandelte die Motion zusammen mit einem Postulat der WKB-SR (Po. 19.3954) zur selben Thematik. Ruedi Noser (fdp, ZH) argumentierte für die Kommission, dass durch das geforderte Monitoring unter anderem ersichtlich würde, wie sich die Situation bei den Einkommen der Armen und der Armutsgefährdeten entwickle, welche Massnahmen Wirkung zeigten und wie es um die soziale Durchlässigkeit stehe. Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) sprach auch für Caritas Jura, deren Präsidentin sie ist, als sie festhielt, dass eine systematische Erhebung und Analyse durch den Bund eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Armutsbekämpfung sei. Paul Rechsteiner (sp, SG) wiederum führte aus, dass es für ihn unverständlich sei, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne. Hunderttausende von Personen seien von Armut betroffen, und es sei auch am Bund, diesbezügliche Statistiken zu führen und Massnahmen aufzubauen.
In seinem Votum versuchte Innenminister Berset, den Ständerat davon zu überzeugen, dass der Bundesrat in diesem Bereich schon genügend tue. Als das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut ausgelaufen sei, habe der Bundesrat entschieden, diese Arbeiten zu beenden, den Schwerpunkt der Arbeiten den dafür zuständigen Kantonen zu übergeben und einige Aktivitäten im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut weiterzuführen. Das Ziel habe ferner darin bestanden, die relevanten Akteure zu unterstützen, einen Austausch auf der nationalen Ebene zu ermöglichen und Leitfäden für die Praxis zur Verfügung zu stellen. Für die Mehrheit des Ständerats war es trotz der Ausführungen von Bundesrat Berset klar, dass der Bund eine stärkere Rolle einzunehmen hat; entsprechend nahm die kleine Kammer die Motion im Herbst 2019 mit 24 zu 8 bei einer Enthaltung deutlich an.

Monitoring der Armutssituation in der Schweiz

Die WBK-SR forderte in einem Postulat die Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention. Auf der Basis des 2018 ausgelaufenen Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut soll die Aufgabe vom Bund weitergeführt werden. Insbesondere solle geprüft werden, wie das Armutsrisiko bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Bildungsmassnahmen verringert werden könne. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulates und argumentierte, dass er seine Arbeiten für die Bekämpfung der Armut im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut weiterführe. Die Reduktion des Armutsrisikos bei jüngeren Menschen sei dabei ein Schwerpunktthema. Mit den Arbeiten im Rahmen der Nationalen Plattform sei die Forderung des Postulates bereits erfüllt. Der Bundesrat werde im Jahr 2024 über diese Arbeiten berichten, eine Prüfung neuer Aufgabenfelder sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Der Ständerat folgte dem Argumentarium von Bundesrat Alain Berset jedoch nicht (vgl. Debatte zur Mo. 19.3953, die zusammen mit dem Postulat behandelt wurde) und nahm das Postulat mit 25 zu 7 Stimmen deutlich an.

Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention

Im April 2018 präsentierte der Bundesrat die Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018. Damit verbunden war die Erfüllung einer SP-Motion zur «Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe». Das Programm zielte auf die Unterstützung der von den Kantonen, Städten, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen unternommenen Bemühungen im Bereich der Armutsprävention ab. Schlüsselbereiche stellten die Bildungschancen, soziale und berufliche Integration sowie die allgemeinen Lebensbedingungen dar. Armutsprävention habe auf verschiedenen Ebenen zu erfolgen. Dazu gehörten etwa der Übergang von der Schule in die Berufswelt, die Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener, die Analyse der Wohnsituation von einkommensschwachen Personen oder der Umgang mit Schulden. Von Bedeutung seien bedarfsgerechte Informationen. Zudem sei ein Armutsmonitoring in der Schweiz angezeigt. Trotz des Erfolgs des Programms hielt die Landesregierung es weiterhin für notwendig, die Beteiligung des Bundes bei der Armutsprävention und -bekämpfung fortzusetzen.
Die Exekutive erachtete das Anliegen der Motion mit dem vorliegenden Rapport als erfüllt und beantragte im Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate 2018 deren Abschreibung. Die Legislative kam diesem Antrag in der Sommersession 2019 nach.

Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe (Mo. 14.3890)

Anlässlich einer ersten nationalen Armutskonferenz trafen sich im November Bund, Kantone, Gemeinden und Städte, um über Armut zu debattieren. Basierend auf der gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung standen zwei konkrete Anliegen auf der Traktandenliste: die verbesserte Eingliederung von armutsbetroffenen oder –gefährdeten Menschen in den Arbeitsmarkt und die Ergänzungsleistungen für Familien. Die staatlichen Akteure unterzeichneten eine Erklärung, welche eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Sozialhilfe, der öffentlichen Berufsberatung und anderen Institutionen forderte.

nationalen Armutskonferenz

Der Bundesrat legte im Frühjahr einen Bericht über die „gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung“ vor. Er beschränkte sich darauf, die Armutsrisiken in den verschiedenen Lebenslagen aufzuzeigen und mögliche Massnahmen zu formulieren. In erster Linie seien aber die Kantone und Gemeinden gefordert, diese Problematik anzugehen. Der Bundesrat selbst sah drei Schwerpunkte der Armutsbekämpfung: mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich, eine verstärkte Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt durch eine bessere Zusammenarbeit von IV, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe sowie die Bekämpfung der Familienarmut.

gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung

Zu Beginn des Jahres präsentierte die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) 31 Massnahmen, um die Armut in der Schweiz einzudämmen. Finanziert werden sollten diese durch eine Umschichtung der Sozialhilfeausgaben. Im Fokus dieser Vorschläge standen Lebensphasen und Lebensbereiche, in denen die Armut besonders oft entsteht, wie beispielsweise Kindheit, Familie, Bildung, Arbeitslosigkeit etc. Thematisiert wurden Mindestlöhne, Lehrwerkstätten, die Steuerbefreiung des Existenzminimums oder die Finanzierung eines „zweiten“ Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wollte die Skos die Armut in der Schweiz in den nächsten 10 Jahren halbieren, wobei sie ein besonderes Gewicht auf die Langzeitarbeitslosen legte.

31 Massnahmen

Die Hilfsorganisation Caritas veranschlagte die Zahl der armen Menschen in der Schweiz auf 896'000 und lag damit im oberen Bereich der Schätzungen. Caritas setzte sich zum Ziel, dazu beizutragen, dass die Armut in der Schweiz in den kommenden zehn Jahren halbiert wird. Damit schloss sie sich dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 an. Dazu forderte die Hilfsorganisation von den Kantonen jährliche Armutsberichte und ein Bundesrahmengesetz zur Sozialhilfe.

Zahl der armen Menschen

Eine Studie von Pro Senectute hielt fest, dass in keiner Altersgruppe die Einkommen und Vermögen ungleicher verteilt sind als bei den über 60-Jährigen. Ein Drittel der Pensionierten lebe nur von der AHV-Rente. 12% der AHV-Rentner seien auf Ergänzungsleistungen angewiesen und würden zu den Armen zählen, wenn es diesen Sozialtransfer nicht gäbe. Etwa 3-4% der Bezüger blieben trotz dieser Hilfe arm. Die Tendenz der Verschuldung im Alter nahm deutlich zu. Zu den häufigsten Gründen der Verschuldung gehörten Steuerverpflichtungen. Pro Senectute möchte daher die Altersarmut über den Ausbau der Ergänzungsleistungen eindämmen und das Existenzminimum von Steuern befreien.

Altersarmut

Das BFS ist seit 2006 dabei, ausgehend von der Auswertung der verfügbaren kantonalen Daten, eine gesamtschweizerische Sozialhilfestatistik aufzubauen. Dieses Jahr erschienen nun erste umfassende Daten für das Jahr 2006. Gemäss diesen waren in der Schweiz ungefähr 380'000 Menschen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren arm. Das entspricht einer Quote von 9%. Die Quote der „Working poor“, also jener armen Erwerbstätigen, die in einem Haushalt mit insgesamt mindestens 36 Arbeitsstunden pro Woche leben, sank von 5% im Jahr 2000 auf 4,5% im Jahr 2006. Als arm gilt in der Schweiz, wer alleinstehend mit weniger als 2200 Fr. leben muss. Der zwischenzeitliche deutliche Rückgang der Armutsquote bis 2002 und die erneute Zunahme danach erklärt sich mit dem zeitlich verzögerten Einfluss der Arbeitslosigkeit, die zuerst 2001 auf 1,7% sank und anschliessend auf 3,9% anstieg. Die Zahl der Sozialhilfeempfangenden nahm 2006 um rund 7600 auf 245 156 Personen zu. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Quote um 0,1%. Rund 44% aller Sozialhilfeempfangenden waren Ausländer. Kinder, junge Erwachsene und Alleinerziehende waren am häufigsten auf Sozialhilfe angewiesen. Generell nahm die Quote mit zunehmendem Alter ab. Arbeitslosigkeit und Ausbildung zählten zu den wichtigsten Sozialhilferisiken .

Sozialhilfestatistik 2006
Dossier: Statistiques de l'aide sociale

In der Schweiz sind rund 360'000 Menschen im Erwerbsalter gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) arm. Rund ein Drittel davon sind so genannte Working Poor – also Personen, die trotz Vollzeitbeschäftigung unter der Armutsgrenze leben. Dank der guten Konjunktur ist die Armutsquote tendenziell sinkend, wie die neuesten Zahlen des BFS zeigen. 2005 waren rund 8,5% der Schweizer Bevölkerung im Alter von 20 bis 59 Jahren von Armut betroffen; fünf Jahre zuvor waren es noch 9,1% gewesen. Die stärkste Abnahme verzeichnete das BFS zwischen 2000 und 2002 und führte dies auf die günstige Konjunktur und die damit verbundene sinkende Arbeitslosenquote zurück. Zwischen 2002 und 2004 stieg die Quote allerdings wieder an, um im Jahr 2005 wieder leicht zu sinken. Die Zahl der Working Poor reagiert laut BFS mit einer gewissen Verzögerung auf die Konjunktur. Gemäss der Statistik laufen vor allem Alleinerziehende, kinderreiche Familien, unqualifizierte Erwerbstätige und Selbstständige Gefahr, unter die Armutsgrenze zu rutschen. Jede sechste kinderreiche Familie und jede zehnte alleinerziehende Person kommt demnach nur mit harten finanziellen Entbehrungen über die Runden. Überdurchschnittlich viele Working Poor gibt es auch bei Erwerbstätigen ohne nachobligatorische Ausbildung, bei Personen mit befristeten Anstellungsverträgen oder mit einem Erwerbsunterbruch sowie bei Ausländerinnen und Ausländern.

360'000 Menschen im Erwerbsalter arm

Die SGK des Nationalrates, welche sich in den letzten Jahren intensiv mit der Armutsproblematik befasst hatte, forderte den Bundesrat in einer vom Plenum im Einverständnis mit dem Bundesrat überwiesenen Motion auf, eine nationale Konferenz zur beruflichen und sozialen Integration durchzuführen. In diesem Rahmen soll ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren (Bund, Kantone, Gemeinden, Städte, interkantonale Sozialdirektorenkonferenz, Städteinitiative, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen) in der Armutsbekämpfung stattfinden. Ziel dieser Konferenz ist die Entwicklung konkreter und koordinierter Massnahmen für einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut. Der Bundesrat stellte in Aussicht, 2007 eine derartige Konferenz zu organisieren, welche das Thema breit angehen und sich nicht nur auf die berufliche und soziale Integration beschränken will. Der Ständerat überwies die Motion ebenfalls.

nationale Konferenz zur beruflichen und sozialen Integration

Gegen den Willen des Bundesrates, der auf bereits laufende diesbezügliche Arbeiten verwies, nahm der Nationalrat eine Motion seiner SGK an, welche die Regierung mit der regelmässigen Durchführung einer detaillierten Erhebung zur Armut in der Schweiz beauftragen wollte. Der Ständerat schloss sich der Auffassung des Bundesrates an und verwarf die Motion.

Erhebung zur Armut

Den Grundsatz der Anreizschaffung zur Rückkehr ins Erwerbsleben übernahmen auch die zu Jahresbeginn verabschiedeten teilrevidierten SKOS-Richtlinien. Diese definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Die SKOS empfahl ihren Partnern, den Grundbedarf von bisher 1076 auf 960 Fr. zu senken, im Gegenzug aber für erwerbstätige Sozialhilfeempfänger einen monatlichen Freibetrag von 400 bis 700 Fr. vorzusehen. (Eine im Rahmen des NFP 45 „Probleme des Sozialstaates“ publizierte Studie warnte, die wachsende Zahl der Working Poor bedeute sozialen Sprengstoff. Bei den Familien mit mehreren Kindern sei der Anteil der Working Poor in den 90er Jahren von 11 auf 17% gestiegen, bei den Alleinerziehenden habe er sich von 15 auf 30% sogar verdoppelt)

SKOS-Richtlinien

Um die Kostenexplosion in der Sozialhilfe zu stoppen, drängen sich nach Ansicht der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der „Städteinitiative“ verschiedene Massnahmen auf. So sollen Anreizmodelle geschaffen werden, damit sich Arbeit lohnt. Weiter sollen schweizweit harmonisierte Standards in der Sozialhilfe gelten, um eine weitere Zuwanderung Bedürftiger in die Städte zu vermeiden. Die SKOS verabschiedete entsprechende Richtlinien. Als besonders wichtig erachtet wurde eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen ALV, IV und Sozialhilfe, um nach Möglichkeiten den so genannten „Drehtür-Effekt“, das Weiterreichen einer desintegrierten Person von einer Institution zur anderen, zu vermeiden. Die Präsidenten des Verbands schweizerischer Arbeitsämter, der SKOS und der schweizerischen IV-Konferenz plädierten für die Errichtung von gemeinsamen Assessment-Centers zur professionellen Integration. Dazu erarbeitete das Seco ein Handbuch mit Tipps und Hinweisen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit.

verstärkte Zusammenarbeit zwischen ALV, IV und Sozialhilfe

Gemäss einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) nahm 2003 die Zahl der Working Poor in der Schweiz erstmals seit vier Jahren wieder zu. Besonders betroffen sind nach wie vor Alleinerziehende, Kinderreiche, Selbständigerwerbende und Ausländer. 2003 waren 7,4% jener 20- bis 59-jährigen Erwerbstätigen arm, die in einem Haushalt mit einem Erwerbsumfang von mindestens einer Vollzeitstelle (ab 90%) leben. 2002 hatte dieser Anteil 6,4% betragen. In der Krise zu Beginn der 90er Jahre war die Working-Poor-Quote auf 9% (1996) angestiegen; danach stabilisierte sie sich und ging nach 2000 sogar auf unter 7% zurück. Seit 2002 beobachtete das BFS wieder einen Anstieg. Betroffen waren im Jahr 2003 231'000 Working Poor in 137'000 Haushalten mit total 513'000 Personen, davon 223'000 Kinder. Die Working-Poor-Quote hängt zumindest teilweise mit dem Verlauf der Erwerbslosenquote zusammen. Der Anteil armer Erwerbstätiger folge der Arbeitslosenquote mit einem Abstand von zwei bis drei Jahren, stellte das BFS fest. Offenbar gehe ein Anstieg der Erwerbslosigkeit mit einem Wachstum der Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse einher.

Working Poor

Das Bundesamt für Sozialversicherung lud am 23. Mai zu einer Nationalen Armutskonferenz ein. Gesucht wurden Wege und Handlungsstrategien gegen Armut und soziale Ausgrenzung. An der Konferenz trat auch Bundespräsident Couchepin auf, der aber keine neuen Ideen vorstellte, sondern die subsidiäre Aufgabe des Staates unterstrich und der Einführung eines generellen Mindestlohnes einmal mehr eine Absage erteilte. Die Forderung nach einer ständigen Kommission zur Ausarbeitung und Umsetzung einer kohärenten nationalen Politik zur Bekämpfung der Armut nahm er nicht auf. In Anwesenheit von in- und ausländischen Wissenschaftern und Wissenschafterinnen, Vertretern und Vertreterinnen von Hilfswerken, den Sozialpartnern sowie von Bundes- und Kantonsbehörden wurde insbesondere über die statistische Messung sozialer Phänomene, den Zugang zu materieller Hilfe, die Auswirkungen von Armut auf die Gesundheit, Armut als Folge von Migration sowie Bildung und Arbeit als Mittel gegen Armut diskutiert. Ergebnis der Tagung war die Forderung nach Erstellung eines nationalen Aktionsplans, ähnlich den Ländern der EU, mit welchem der Bundesrat alle Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Armut mobilisieren soll.

Nationalen Armutskonferenz

Wer ein niedriges Einkommen hat, verfügt nach Abzug von Steuern, Mietzins, allfälligen Kosten für Kinderkrippe, Krankenkassenprämien und nach möglichen Sozialtransfers wie Kinderzulagen, Verbilligung von Krankenkassenprämien, Alimentenbevorschussung usw. je nach Wohnort (verglichen wurden die Kantonshauptstädte) über ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen, wie eine im Auftrag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verfasste Studie deutlich machte. Entscheidend für die Differenzen sind vor allem die Krippenkosten und die Ausgestaltung der Alimentenbevorschussung. Die enormen kantonalen Unterschiede und Disfunktionalitäten, die beispielsweise dazu führen können, dass ein erhöhter Arbeitseinsatz letztlich ein niedrigeres Einkommen auslöst, verlangen nach Ansicht der SKOS nach einem eidgenössischen Rahmengesetz zur Existenzsicherung.

kantonalen Unterschiede

Gemäss einer Untersuchung des BFS über Wohlstand und Wohlbefinden der Schweizer Bevölkerung, die auf einer 1998 durchgeführten Befragung basiert, wird alles in allem ein hohes Mass an Lebenszufriedenheit erreicht. Die einkommensschwachen Schichten, zu denen in erster Linie Alleinerziehende, Ausländer und Ausländerinnen, kinderreiche Familien und Angestellte in Verkaufs- und Dienstleistungsberufen gehören, weisen allerdings in allen angesprochenen Bereichen (Leben insgesamt, Berufs- und Familienleben, finanzielle Situation, Gesundheit, Wohnsituation, Freizeit und soziale Kontakte) Defizite auf und empfinden diese auch subjektiv. Besonders auffällig sind die Unterschiede beim Lebensstandard. Einkommensschwache müssen für Nahrungsmittel und Wohnkosten die Hälfte ihrer Einkünfte aufwenden, während Wohlhabende nur 9,3% für Nahrung und 26% für Wohnung ausgeben. Im Jahr der Umfrage verzichteten 11% der unterprivilegierten Bevölkerungsschicht auf eine Zahnbehandlung, 17% auf Ferien.

Wohlstand und Wohlbefinden

Anlässlich seines traditionellen Medienspaziergangs auf die Petersinsel sprach sich Bundesrat Couchepin für Steuergutschriften zu Gunsten jener Menschen aus, die trotz Arbeit weniger als das Existenzminimum verdienen (Working poor). Er berief sich dabei auf eine Studie, welche im Auftrag des EVD von der Universität Bern erstellt worden war. Die Autoren der Studie hatten ein Modell mit einem staatlich fixierten Mindestlohn und zwei Modelle mit Steuergutschriften für erwerbstätige Familien auf ihre Praktikabilität und Effizienz hin untersucht. Dabei waren sie zum Schluss gekommen, dass Mindestlöhne die Wirtschaft mit 1,7 Mia Fr. Mehrkosten extrem belasten, die Zahl der Working Poor aber nur unwesentlich verringern würden. Mit Steuergutschriften, die zu Steuerausfällen von rund 360 Mio führen würden, könnte hingegen die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Familien (zumindest theoretisch) auf Null gesenkt werden. Eine Finanzierung durch allgemeine Steuern, die progressiv erhoben werden, wäre auch sozialer als höhere Mindestlöhne, die über höhere Preise zumindest teilweise an die Betroffenen überwälzt würden. Couchepin erachtete die Studie als Beitrag zur laufenden Working-Poor-Diskussion. Konkrete Schritte, wie dem Modell politisch zum Durchbruch verholfen werden könnte, wollte er aber keine nennen. (Zum Steuerpaket für Familien siehe hier)

Working poor Steuergutschriften

Nach den von der Städteinitiatve „Ja zur sozialen Sicherung“ vorgestellten Daten ging die Zahl der Sozialhilfebezüger 2001 leicht zurück, am stärksten in Basel (-15,8%), Schaffhausen (-7,7%) und Bern (-7,2%), während sie in Sankt Gallen und Winterthur praktisch stabil blieb. Im Durchschnitt erhielten 5% der Einwohner der grossen Schweizer Städte Sozialhilfe. Einmal mehr zeigte sich, dass Kinder das Armutsrisiko enorm beeinflussen: 22,4% aller unterstützter Haushalte waren Einelternfamilien, weitere 13% Familien mit mehreren Kindern. Jedes zehnte Kind lebte in einer Familie, die als arm bezeichnet werden muss. Die Städteinitiative verlangte deshalb erneut rasche Massnahmen zu Gunsten der Familien: Ausdehnung des EL-Systems auf Familien, substantielle Erhöhung der Kinderzulagen, Ausbau der ausserhäuslichen Kinderbetreuung und verstärkte Integration der Jugendlichen aus finanzschwachen Familien in den Arbeitsmarkt.

Sozialhilfebezüger

Der Nationalrat überwies ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Tieflohnsituation in der Schweiz sowie die Lebensumstände der Working Poor ausarbeiten zu lassen. Ein ebenfalls angenommenes Postulat ihrer Zürcher Parteikollegin Fehr (Po. 01.3246) regte einen Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz nach Abzug aller Steuern und Abgaben an, um Grundlagen für die anstehenden Steuerrevisionen zu erhalten. (Zum Steuerpaket siehe hier)

Bericht Verteilung der Konsumkraft

In seiner Antwort auf eine Interpellation Schwaab (sp, VD) bezeichnete der Bundesrat diese Ergebnisse als besorgniserregend und erinnerte an die Sozialziele in der Bundesverfassung (Art. 41), die den Bund verpflichten, mit gewissen Einschränkungen dafür zu sorgen, dass „Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können“. Er vertrat allerdings auch die Ansicht, der Lohnbildungsprozess sei in der Schweiz in erster Linie Sache der Sozialpartner, weshalb sich der Bund hier nicht einmischen könne.

Bundesrat besorgniserregend