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Als Vertreter von Sportministerin Viola Amherd nahm BASPO-Direktor Matthias Remund im März 2022 an einer virtuellen Konferenz zum russischen Angriff auf die Ukraine teil. Anlässlich dieser Konferenz unterzeichneten Sportministerinnen, Sportminister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus verschiedenen europäischen, nordamerikanischen, asiatischen und ozeanischen Staaten eine Deklaration, mit der sie verlangten, dass der ukrainische Sport unterstützt und Massnahmen gegen Russland und Belarus ergriffen würden. Die zentralen Punkte bestanden im Ausrichtungsverbot von internationalen Veranstaltungen durch die beiden letztgenannten Länder, im Ausschluss ihrer Vertreterinnen und Vertreter (sowohl Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern als auch Mannschaften und Funktionäre und Funktionärinnen) von Wettkämpfen in anderen Staaten als auch im Ergreifen von Massnahmen gegen Investitionen, die im Zusammenhang mit Sport und dem russischen Staat stehen. Sämtliche internationale Sportverbände wurden dazu aufgerufen, diese Punkte umzusetzen. Sie sollen solange Gültigkeit haben, bis wieder nach den völkerrechtlichen Grundprinzipien zusammengearbeitet werden könne. Ferner wurden die Sportverbände zur Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung angehalten.

Sport-Deklaration gegen Russland

Die Vereinten Nationen riefen das Jahr 2005 zum UNO-Jahr des Sports“ aus. Die Generalversammlung nahm eine diesbezügliche Resolution an, die massgeblich von alt Bundesrat Adolf Ogi, dem Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs für Sport, initiiert wurde, dessen Bericht über die friedensfördernde Wirkung des Sports die Grundlage für die Resolution bildete. Ebenfalls auf Initiative Ogis und unter Federführung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und des Bundesamts für Sport (BASPO) wurde Mitte Februar im nationalen Sportzentrum Magglingen (BE) die erste Internationale Konferenz über Sport und Entwicklung abgehalten. Am Ende der Tagung, an der rund 300 Regierungsvertreter und Vorsteher wichtiger Verbände teilnahmen, wurde eine gemeinsame „Magglingen-Deklaration“ verabschiedet, die unter anderem betonte, der Sport könne helfen, Barrieren in Sache Religion, Rasse, Geschlecht und soziale Herkunft abzutragen.

„UNO-Jahr des Sports“

Der Bundesrat hiess die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zur Europakonvention gegen Doping im Sport gut. Dieses regelt insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Kontrollresultaten. Zudem können Staaten Dopingtests an ausländischen Sportlern, die sich auf ihrem Territorium befinden, durchführen. Die Welt-Antidoping-Agentur Wada darf Kontrollen in den Unterzeichnerländern vornehmen.

Doping

Nach langem Seilziehen einigten sich die 192 Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf eine Rahmenkonvention gegen das Rauchen, das erste internationale Abkommen überhaupt, das die WHO je ausgehandelt hat. Sie tritt in Kraft, wenn 40 Staaten sie ratifiziert haben. Gemäss der Konvention sollen Vertragsstaaten Werbung und Sponsoring verbieten oder zumindest erheblich einschränken, wenn ein Verbot mit ihrer Verfassung nicht zu vereinbaren ist. Der relativierende Zusatz war nötig, um verfassungsrechtliche Bedenken Deutschlands und der USA auszuräumen. Das Verbot gilt auch für grenzüberschreitende Werbung. Bezeichnungen wie „mild“ oder „light“, die verharmlosend wirken, sollen auf Zigarettenpackungen ganz verschwinden. Hinweise auf die Schädlichkeit des Rauchens müssen in Zukunft mindestens die halbe Oberfläche einer Schachtel einnehmen. Der Verkauf von Zigaretten an Minderjährige soll untersagt, die Besteuerung von Tabakwaren drastisch erhöht und der Schmuggel unterbunden werden.

Rahmenkonvention gegen das Rauchen

Trotz intensiven Bemühungen der Behörden gelang es nicht, den definitiven Sitz der Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) nach Lausanne zu holen. Die Wahl fiel letztlich auf Montreal (Kanada).

Internationalen Anti-Doping-Agentur Internationalen Olympischen Komitee

Im März ernannte UNO-Generalsekretär Kofi Annan alt Bundesrat Adolf Ogi zu seinem Sonderbeauftragten „Sport für Entwicklung und Frieden“. Seine Aufgabe wird es unter anderem sein, den Sport als Plattform für friedens- und entwicklungspolitische Projekte zu propagieren. Ogi wird Annan bei Sportanlässen und gegenüber der Presse vertreten. Der Bundesrat kam zur Überzeugung, diese UNO-Mission sei unterstützungswürdig, da sie auch im internationalen Interesse der Schweiz sei. Er war deshalb bereit, Ogi in personeller und finanzieller Hinsicht über die ordentlichen Budgets des EDA und des VBS zu unterstützen, betonte aber, es gehe nicht darum, Ogi zu entlöhnen, da es sich bei der (vorerst) auf ein Jahr befristeten Aufgabe um ein Ehrenamt handle. Eine herbe Niederlage musste Ogi hingegen bei seiner Bewerbung für einen Sitz im Internationalen Olympischen Komitee (IOC) hinnehmen. Er wurde als einziger der sieben offiziell portierten Kandidaten nicht gewählt. Als Hauptgrund für sein Scheitern wurde die bereits bestehende personelle Übervertretung der Schweiz im IOC genannt.

Sonderbeauftragten „Sport für Entwicklung und Frieden“. Internationalen Olympischen Komitee

Nach 23 Jahren Abwesenheit fand die Schweiz wieder Eingang in den Exekutivrat der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Mandat, welches vorläufig bis Mai 2002 dauert, übernahm der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Thomas Zeltner. Sein Wunsch, die Schweiz durch die Übernahme des Postens des Regionaldirektors für Europa noch enger in die WHO einzubinden, ging allerdings nicht in Erfüllung. Obgleich ihm auf Grund seiner gesundheitspolitischen Kompetenzen und seiner Doppelausbildung als Arzt und Jurist hohe Chancen eingeräumt wurden, ging der Posten schliesslich an eine Persönlichkeit aus dem EU-Raum.

BAG-Direktor im WHO-Exekutivrat

In Ausführung des vom Stimmvolk 1992 angenommenen Verfassungsartikels zur Fortpflanzungs- und Gentechnologie (art. 24decies) gab der Bundesrat im September eine Ratifikations- und eine Gesetzesvorlagen in die Vernehmlassung. Mit der vorgeschlagenen Unterzeichnung und Ratifizierung des Europarat-Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Bio-Ethik-Konvention) sowie des Zusatzprotokolls über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen möchte sich die Landesregierung an den internationalen Bemühungen beteiligen, für den Bereich der Humanmedizin und der medizinischen Forschung verbindliche Richtlinien festzulegen. Gleichzeitig stellte sie ihren Entwurf für ein neues Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (Genomanalysengesetz) vor. Der Erlass soll fünf Anwendungsbereiche der Gendiagnostik regeln (Medizin, Arbeit, Versicherung, Haftpflicht und Identifizierung). Grundsätzlich gilt, dass die Untersuchung des Erbgutes bis auf ganz wenige Ausnahmen nur mit Einwilligung der betroffenen Person vorgenommen und keine Person wegen ihres Erbgutes diskriminiert werden darf.

Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (BRG 02.065)
Dossier: Profils d'ADN
Dossier: Analyse génétique humaine

Die Schweiz ist zwar Gründungsmitglied der Weltgesundheitsorganisation WHO, gewährt deren Hauptsitz in Genf Gastrecht und ist mit einem Jahresbeitrag von 11 Mio. Fr. die Nummer 14 bei den Geldgebern. Doch in den Chefetagen und im Exekutivrat suchte man bisher vergebens nach Schweizern. Als die Region im Herbst zwei neue Mitglieder des 32-köpfigen Exekutivrates stellen durfte, wurde allgemein vermutet, dass es der international isolierten Schweiz schwer fallen werde, eines der beiden Mandate zugesprochen zu erhalten. Die Überzeugungsarbeit von BAG-Direktor Zeltner, zusammen mit seinem Ruf als kompetenter und engagierter Gesundheitspolitiker, trug jedoch Früchte; ab Frühjahr 1999 wird der BAG-Direktor die Schweiz im WHO-Exekutivrat vertreten.

BAG-Direktor im WHO-Exekutivrat

Ende Jahr veröffentlichte der Bundesrat auch seine Botschaft zum wesentlich umstritteneren Wiener Übereinkommen von 1988. Diese Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zu bekämpfen. Die wichtigsten Ziele sind dabei die Ahndung der Geldwäscherei, die Kontrolle des Handels mit Chemikalien zur Drogenherstellung (sog. Vorläufersubstanzen) sowie die Optimierung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit im Bereich der Drogenkriminalität. Da das Übereinkommen aber auch eine generelle Pflicht zur Bestrafung der Vorbereitungshandlungen, wie Anbau, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum vorsieht, möchte der Bundesrat der Konvention nur mit einem entsprechenden Vorbehalt beitreten, um so den heutigen innerstaatlichen Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Drogenpolitik zu bewahren. Damit keine Präjudizien für die Abstimmungen über die beiden hängigen Volksinitiativen geschaffen werden, beabsichtigt der Bundesrat, das 88er Abkommen erst nach diesen Urnengängen ratifizieren zu lassen.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Révision de la loi sur les stupéfiants (LStup) 2001-2004

Die grosse Kammer folgte der kleinen und stimmte der Ratifizierung von zwei UNO-Konventionen zum Umgang mit illegalen Drogen (Übereinkommen von 1971 über die psychotropen Substanzen und Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961) zu, allerdings erst nach einer längeren Grundsatzdebatte. Eine Kommissionsminderheit um den Zürcher CVP-Abgeordneten Seiler plädierte für Nichteintreten, da nur etwa 20 Staaten – und nicht die wichtigsten – die Abkommen auch in die nationale Gesetzgebung überführt hätten, weshalb die Schweiz auch bei einer Nichtratifizierung kein Aussenseiter wäre. Streng genommen würde die Anwendung der Konventionen dazu führen, neu auch den nicht ärztlich verordneten Konsum von Schlaf- und Beruhigungsmitteln zu kriminalisieren. Eine Minderheit Rechsteiner (sp, SG) beantragte Rückweisung an den Bundesrat, damit noch genauer abgeklärt werden könne, ob die Konventionen nicht doch den drogenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz entscheidend einengen würden. Als Vertreter einer auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik wollte SD-Vertreter Keller (BL) die Vorlage ebenfalls an die Regierung zurückweisen, allerdings verbunden mit dem Auftrag, auch das ungleich repressivere Wiener Übereinkommen von 1988 den Räten umgehend zur Ratifikation zu unterbreiten.

Bundesrätin Dreifuss betonte, mit den Übereinkommen werde eine eigenständige Drogenpolitik der Schweiz nicht beeinträchtigt. Es gehe allein darum, internationale Solidarität zu üben. Von einer Kriminalisierung des Medikamentenkonsums könne keine Rede sein, da sich die Konventionen lediglich gegen den Schwarzmarkt richten. Der Nichteintretensantrag und die beiden Rückweisungsanträge wurden daraufhin deutlich verworfen. In der Gesamtabstimmung passierte das Übereinkommen über psychotrope Substanzen mit 108 zu 42 Stimmen und das Zusatzprotokoll mit 107 zu 42 Stimmen.

Bei den durch die Überführung der Abkommen in nationales Recht notwendig werdenden Anpassungen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) beantragten mehrere Abgeordnete, Art. 8 BetmG, welcher Heroin und Cannabis als total verbotene Stoffe aufführt, die nicht einmal vom Arzt verordnet werden dürfen, ersatzlos zu streichen oder zumindest derart abzuschwächen, dass die Versuche mit der medizinisch indizierten Abgabe von Heroin erlaubt werden. Bundesrätin Dreifuss wies darauf hin, dass bereits eine Expertengruppe am Werk ist, um notfalls dringende Änderungen des BetmG vorzulegen, weshalb eine Gesetzgebung im Schnellzugsverfahren nicht angezeigt sei. Die Antragsteller beugten sich dieser Argumentation und zogen ihre Anträge zurück. Keinen Erfolg hatte auch ein weiterer Antrag Rechsteiner, zumindest jetzt schon auf die Bestrafung des Konsums zu verzichten. In der Gesamtabstimmung wurde das geänderte BetmG mit 108 zu 22 Stimmen deutlich angenommen.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Révision de la loi sur les stupéfiants (LStup) 2001-2004

Im Bestreben, sich einen möglichst grossen politischen Spielraum zu erhalten, stellte die Landesregierung die Ratifikation des umstrittenen UNO-Übereinkommens von 1988 vorderhand zurück. Hingegen unterbreitete sie dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens von 1971 über die psychotropen Substanzen und des Zusatzprotokolls von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961. Mit diesen beiden Abkommen wird eine wichtige Lücke in der Überwachung des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen und Vorläuferprodukten geschlossen. Der Ständerat stimmte der Ratifikation in der Wintersession 1994 mit deutlicher Mehrheit zu.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Révision de la loi sur les stupéfiants (LStup) 2001-2004

Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Konferenz «Umwelt und Gesundheit», welche im Juni des Berichtsjahres 1994 in Helsinki stattfand. Die von der WHO Region Europa einberufene Tagung hatte zum Ziel, eine Konkretisierung von Kapitel 6 der Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Kernstück der «Erklärung von Helsinki über Massnahmen für Umwelt und Gesundheit in Europa» ist die Bildung eines europäischen Ausschusses für Umwelt und Gesundheit, in dem die Schweiz durch den Direktor des BUWAL vertreten ist.

Konferenz «Umwelt und Gesundheit» (1994)

Die Heroinversuche wurden vom umliegenden Ausland teilweise sehr argwöhnisch beobachtet. Besonders Deutschland und Frankreich machten klar, dass sie zu keiner Lockerung ihrer auf Repression ausgerichteten Drogenpolitik Hand bieten würden. Anfangs Februar 1994 trafen sich die für Drogenfragen zuständigen Minister von 25 europäischen Ländern in Strassburg. Zum erstenmal nahm Ruth Dreifuss als Vorsteherin des EDI an diesen Beratungen teil. Eindringlich trat sie Verdächtigungen entgegen, dass die Versuche mit der kontrollierten Abgabe von Heroin zwangsläufig zu einer Legalisierung der harten Drogen führen müssten. Sie machte deutlich, dass das zeitlich auf drei Jahre begrenzte und nur einen Bruchteil der Drogenkranken umfassende Projekt schon vom Umfang her gar nicht die befürchtete Signalwirkung haben könne.

Treffen von für Drogenfragen zuständigen Ministerinnen und Ministern von 25 europäischen Ländern (1994)
Dossier: Arrêté fédéral sur la prescription médicale d'héroïne

Im September 1992 ratifizierte die Schweiz die europäische Konvention über die Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Mindeststandards für die Entschädigung der Opfer zu erlassen. Die Konvention, welche bereits in Dänemark, Grossbritannien, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden gilt, wurde vom Bundesrat auf den 1.1.1993 in Kraft gesetzt.

Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (1991–1992)
Dossier: Loi fédérale sur l’aide aux victimes d’infractions et ses conséquences

Im März 1992 gab der Bundesrat die Unterlagen für die Ratifizierung von drei UNO-Drogenkonventionen in die Vernehmlassung. Während der Beitritt zum Psychotropen-Abkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961 kaum bestritten war, schieden sich die Geister an der Wiener Konvention von 1988, welche aufgrund ihrer repressiven Grundhaltung jeden liberalen Ansatz in der Drogenpolitik verunmöglichen würde. Der Bundesrat schloss deshalb nicht mehr aus, die Auswirkungen dieses Abkommens auf die Schweiz allenfalls mit einer auslegenden Erklärung abzuschwächen. Dennoch lehnten FDP, SP und GPS sowie mehrere Kantone und der Städteverband eine Ratifikation ab, da sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolge und falsche Signale setze. CVP und SVP stimmten dem Beitritt aus Gründen der internationalen Solidarität zu, votierten aber für verschiedene Vorbehalte.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Révision de la loi sur les stupéfiants (LStup) 2001-2004

Diskussionslos stimmten beide Räte dem Europäischen Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zu, welches eine Harmonisierung der diesbezüglichen Rechtsgrundlagen in ganz Europa zum Ziel hat.

Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (1991–1992)
Dossier: Loi fédérale sur l’aide aux victimes d’infractions et ses conséquences

Zum Massnahmenpaket des Bundesrates gehörte auch die Ankündigung, die Ratifikation von drei internationalen Betäubungsmittelabkommen vorantreiben zu wollen. Es handelt sich dabei um das Psychotropenabkommen von 1971, das speziell synthetische Drogen wie Halluzinogene und Tranquillizer umfasst; dann um das Zusatzprotokoll von 1972 zum sogenannten Einheitsübereinkommen von 1961, dem ersten UNO-Betäubungsmittelabkommen; und schliesslich um die Wiener Konvention von 1988 gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen. Ende Jahr wurde bekannt, die bereits ausgearbeitete Ratifizierungsvorlage müsse wegen starkem Widerstand in der Bundesverwaltung noch einmal in eine interne Vernehmlassung gehen, die Verabschiedung der Botschaft werde sich deshalb um mindestens ein halbes Jahr verzögern. Auf Opposition stiess vor allem die Absicht Cottis, die Wiener Konvention von 1988, die ganz auf der Linie der repressiven amerikanischen Politik des «Drogenkriegs» liegt, vorbehaltlos unterzeichnen zu wollen. Damit würde jede weitere Diskussion über eine Liberalisierung in der schweizerischen Drogenpolitik verhindert.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Révision de la loi sur les stupéfiants (LStup) 2001-2004

Beide Räte sprachen sich einstimmig für die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen aus.

Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen (BRG 89.073)