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In der Wintersession 2021 setzte sich der Nationalrat mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) auseinander. Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) präsentierte dem Rat die Vorlage: Da der technische Zinssatz seit der Schaffung der geschlossenen Vorsorgewerke des Bundes um die Jahrtausendwende von 3 auf 0.5 Prozent gesunken sei, während gleichzeitig die Lebenserwartung angestiegen sei, könne die Finanzierung der restlichen Renten «eventuell gefährdet» sein – vier der sieben Vorsorgewerke seien bereits in Unterdeckung. Mit der Änderung des PUBLICA-Gesetzes solle nun eine gesetzliche Grundlage für die Ausfinanzierung durch den Bund geschaffen werden. Da sich die Vorsorgewerke in der Zwischenzeit wieder erholt hätten, sei zwar aktuell keine Ausfinanzierung nötig – zukünftig könne dies aber durchaus wieder aktuell werden. Die FK-NR habe zudem eine Regelung ergänzt, gemäss der die überflüssigen Mittel bei Schliessung eines Vorsorgewerks – also wenn sich keine Rentnerinnen und Rentner mehr im Vorsorgewerk befinden – zurück in die Bundeskasse fliessen sollen. Der Bundesrat und eine Minderheit Widmer (sp, ZH) wollten die Gelder hingegen den anderen Vorsorgewerken des Bundes zukommen lassen. Es sei technisch sehr kompliziert, den vom Bund stammenden Anteil dieser übrig gebliebenen Gelder zu bestimmen, argumentierte die Minderheitensprecherin. Mit 120 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und sprach sich in der Gesamtabstimmung fast einstimmig (187 zu 1 Stimme) für Annahme dieser «unaufgeregte[n] Vorlage», wie sie Finanzminister Maurer bezeichnet hatte, aus.

Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz; BRG 21.054)

Im Juni 2021 präsentierte der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz), mit dem die Rechtsgrundlage für die finanzielle Konsolidierung der geschlossenen Vorsorgewerke der PUBLICA geschaffen werden sollte. Vom Gesetz betroffen sind die sieben Vorsorgewerke, welche mit dem Austritt der ehemaligen Bundesbetriebe (etwa Swisscom und RUAG) oder der SRG aus der Publica über keine aktiven Mitarbeitenden mehr verfügen, sondern nur noch aus Rentnerinnen und Rentnern bestehen – und folglich als «geschlossene Vorsorgewerke» bezeichnet werden. Dadurch, dass diese Vorsorgewerke keine aktiven Mitarbeitenden versichern, kann – im Unterschied zu offenen Vorsorgewerken – keine Umverteilung zugunsten der Rentnerinnen und Rentner stattfinden. Durch die tiefen Zinsen und die steigende Lebenserwartung nehmen die Vorsorgewerke weniger Geld ein und haben mehr Aufwendungen, als ursprünglich berechnet worden war, womit sie Gefahr laufen, ihre Rentenleistungen nicht mehr bezahlen zu können. Vier dieser sieben Vorsorgewerke weisen nun einen Deckungsgrad unter 100 Prozent auf, verfügen also nicht mehr über genügend Vermögenswerte, um sämtliche ihrer Verpflichtungen zu decken. Dies betrifft die Vorsorgewerke der freiwilligen Versicherten, der angeschlossenen Organisationen, des Bundes und der Swisscom. Zur Behebung dieser Unterdeckung soll nun definiert werden, ab welchem Ausmass der Unterdeckung der Bundesrat Mittel für die finanzielle Konsolidierung der geschlossenen Vorsorgewerke beantragen kann. Von verschiedenen Möglichkeiten entschied sich der Bundesrat für einen laufenden Deckungsgradausgleich: Ab einer Unterdeckung von 95 Prozent soll der Bund die Differenz zu einem 100-prozentigen Deckungsgrad ausfinanzieren. Dadurch würden immer wieder entsprechende Kosten anfallen, sie müssten somit nicht gesamthaft in einem Jahr getragen werden.

Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz; BRG 21.054)

Anfang 2021 gab die Pensionskasse des Bundes Publica die Zahlen ihrer Performance des Jahres 2020 bekannt: Demnach habe sie eine geschätzte Netto-Gesamtrendite von 4.2 Prozent erzielt. Obwohl die Rendite im Vorjahr 9.0 Prozent betragen hatte, sei dies vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie ein «unerwartet erfreuliches Jahresergebnis». Die offenen Vorsorgewerke der aktiven Versicherten hätten dabei eine Rendite von 4.2 Prozent erzielt, die geschlossenen Vorsorgewerke der Rentnerinnen und Rentner eine von 3.9 Prozent.

PUBLICA mit Jahresperformance 2020 von 4,2 Prozent

Im April 2017 kündigte die Publica, die Pensionskasse des Bundespersonals und verschiedener weiterer Unternehmen wie der ETH und der FINMA, an, ihre technischen Parameter auf den 1. Januar 2019 zu senken. Konkret sollte der Umwandlungssatz von 5.65 auf 5.09 Prozent und der technische Zinssatz von 2.75 auf 2 Prozent gesenkt werden. Dies würde eine durchschnittliche Rentenreduktion von 10 Prozent mit sich bringen, weshalb verschiedene Kompensationsmassnahmen vorgesehen waren, mit denen die Rentenreduktion auf 2.8 bis 5 Prozent verringert werden sollte. So sollte der Bund als Arbeitgeber die Lohnbeiträge um CHF 40 Mio. pro Jahr erhöhen sowie über drei Jahre einen Sonderbeitrag über insgesamt CHF 160 Mio. leisten. Im Gegenzug sollte das Bundespersonal im Jahr 2018 auf den Teuerungsausgleich seiner Löhne verzichten. In der Wintersession 2017 behandelte das Parlament die entsprechenden Beiträge im Rahmen der Budgetdebatte (Nachtrag II zum Voranschlag 2017 und Voranschlag 2018). Dabei entschied es jedoch, auf den Sonderbeitrag zu verzichten, aber stattdessen die Löhne des Bundespersonals teuerungsbedingt um 0.6 Prozent zu erhöhen. Argumentiert wurde dabei, dass Sonderzahlungen in der Privatwirtschaft selten seien und es gegenüber den Steuerzahlenden unfair sei, wenn sie für entsprechende Zahlungen an das Bundespersonal aufkommen müssten. Dem hielten verschiedene Kommentatorinnen und Kommentatoren in den Medien entgegen, dass solche Abfederungsprogramme zwar für KMU selten seien, nicht aber für grössere Arbeitgebende der Privatwirtschaft. So schoss etwa die UBS kurze Zeit später CHF 720 Mio. in ihre Pensionskasse ein, um die Folgen der Änderung derer technischen Parameter abzufedern. Auch die Behauptung der ablehnenden Stimmen im Parlament, wonach die Löhne des Bundespersonals (+16%) seit 2000 stärker gestiegen seien als die Teuerung (+6.6%), relativierten die Medien: So habe das EPA diese Diskrepanz zwar bestätigt, jedoch auch aufgezeigt, dass die Löhne in der Privatwirtschaft durchschnittlich noch stärker angestiegen seien (+20%) als diejenigen des Bundespersonals.
Anfang Januar 2018 gab die Kassenkommission der Publica definitiv die Änderung der technischen Parameter sowie verschiedene neue Abfederungsmassnahmen bekannt. Mit Letzteren sollen die Renten um durchschnittlich 5 Prozent anstelle der ursprünglichen 10 Prozent sinken. Unter anderem soll ein altersabhängiger Kompensationsbetrag ausbezahlt werden; Personen, die kurz vor der Pensionierung stünden, sollten damit keine Einbussen in ihren Renten erleiden. Bezahlt werden sollen die Massnahmen durch technische Rückstellungen. Mit diesen Änderungen sei die Publica zwar noch weit von ihrem Zieldeckungsgrad entfernt, kritisierten die Medien, jedoch betonte Publica-Direktor Dieter Stohler, dass man damit «für die Finanzierung der zukünftigen Renten besser gewappnet» sei.

Anpassung der technischen Parameter bei der Publica 2018
Dossier: Publica

Anfangs März legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals vor. Darin werden einerseits die Grundsätze für die berufliche Vorsorge des Bundespersonals festgelegt und andererseits die organisatorische Neuausrichtung der Kasse definiert. Bei letzterer geht es primär um die Verselbständigung der bisher als Bundesamt organisierten Kasse in eine eigene Rechtspersönlichkeit. Als leitendes Organ dieser Pensionskasse schlägt der Bundesrat eine Kassenkommission vor. Die Vorsorgeeinrichtung soll in Zukunft auf zuverlässigere finanzielle Grundlagen gestellt werden, indem der Bund als Arbeitgeber seine Beiträge laufend und vollständig entrichten muss und für die verschiedenen Arbeitgeber (Bund, SBB, Post etc.) getrennte Rechnungen geführt werden. Die aus dem bisherigen Teildeckungssystem entstandene und vom Bund in den nächsten Jahren abzubauende Unterdeckung beträgt mit rund CHF zwölf Mrd. etwa einen Drittel des Deckungskapitals.

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals (99.023)