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Einem Teil der Gewerkschaften — insbesondere GBH, VPOD und CNG — ging der SGB-Vorschlag einer schrittweisen Reduktion des Saisonnierkontingents zu wenig weit. Sie setzten sich für die völlige Abschaffung des Saisonnierstatuts ein, welches ihrer Ansicht nach durch das Verbot des Familiennachzugs und der freien Wahl des Arbeitsplatzes gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Ihre Anstrengungen kulminierten in einer grossen nationalen Kundgebung in Bern im September, an der 20 000 Personen teilnahmen, und in deren Vorfeld 800 Persönlichkeiten aus Kultur, Medizin, Recht und Politik einen Aufruf zur unverzüglichen Abschaffung des Saisonnierstatuts unterzeichneten. Im Parlament fand dieses Anliegen Unterstützung bei der Baselbieter Nationalrätin und "Mitenand"-Präsidentin Fankhauser (sp), die eine entsprechende Motion einreichte.

völlige Abschaffung des Saisonnierstatuts ,

Auf einen besonders schmerzlicher Aspekt des Saisonnierstatuts wurde eine breitere Öffentlichkeit aufmerksam, als bekannt wurde, dass Bundespräsident Koller jene Kantone — rund ein Dutzend, vor allem welsche — zur Ordnung rufen wollte, die illegal in der Schweiz lebende Saisonnierkinder einschulen, ohne dies der Fremdenpolizei zu melden. Als sich jedoch die interkantonale Erziehungsdirektorenkonferenz hinter diese Praxis stellte, das Recht auf Bildung jedes Menschen betonte und sich weigerte, zum verlängerten Arm der Polizei zu werden, sah sich der Vorsteher des EJPD zum Einlenken gezwungen.

Saisonnierkinder

Welche Konsequenzen dies für die Schweiz habe, wollten daraufhin mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier wissen, und sie erinnerten daran, dass die Schweiz die anfangs September in Kraft getretene UNO-Konvention über die Rechte der Kinder aufgrund des Saisonnierstatuts, welches den Familiennachzug verbietet, nicht vorbehaltlos unterzeichnen kann. Der Bundesrat wollte ein Postulat Bär (gp, BE) mit der Aufforderung, den Räten über den Kindergipfel Bericht zu erstatten und die Konvention zur baldigen Ratifizierung vorzulegen, zwar entgegennehmen, doch wurde es vom Zürcher SD-Nationalrat Steffen bekämpft. Noch nicht behandelt wurden eine Motion Longet (sp, GE) und eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE), welche beide verlangen, die einer Ratifizierung allfällig entgegenstehenden Gesetze seien zu revidieren.

getretene UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Eine weitere Möglichkeit, die politische Betätigung von Frauen aktiv zu fördern, könnte in der Bildung eigentlicher Frauenparteien bestehen. In Luzern agiert seit einigen Jahren eine Unabhängige Frauenliste (UFL), und bei den Stadtratswahlen in Zürich erkämpfte eine unabhängige Frauenliste "Frauen-macht-Politik" (FRAP) drei Sitze. Aber auch über die Parteien hinaus versuchten die Frauen, gemeinsame Politik zu betreiben. So fand der Vorschlag von Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH), für das Jubiläumsjahr eine besondere Frauensession zu planen, sehr schnell Unterstützung weit über die Parteigrenzen hinaus. Dass dieses weibliche Zusammengehen den Männern nicht unbedingt genehm ist, zeigte sich in Biel, wo die Frauen aller Parteien eine eigene Frauenfraktion bilden wollten, dann aber von ihren männlichen Stadtratskollegen zurückgebunden wurden.

Bildung eigentlicher Frauenparteien Frauenfraktion

Die Hilfswerke wandten sich mit aller Entschiedenheit gegen die Weisung des BFF, ihre Vertreter bei den Nichteintretensverfahren von den Befragungen auszuschliessen. Mit Schützenhilfe der SP erreichten sie, dass das Amt hier teilweise nachgeben musste. Weniger Erfolg hatten sie mit ihrer – ebenfalls von der SP unterstützten – Forderung nach einem Ausschaffungsstop für kurdische Asylbewerber. Im Nationalrat darauf angesprochen, erklärte der Bundesrat, trotz seiner Besorgnis über die Menschenrechtssituation in der Türkei könne er keine Anzeichen für eine systematische Verfolgung der Kurden ausmachen.

Hilfswerke

Ein Ziel des vom Parlament im März verabschiedeten Impulsprogramms Weiterbildung ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Unter Federführung des Biga wurde ein Bericht über die spezifische Situation erwerbstätiger Frauen erstellt. Die Autorin kam darin zum Schluss, dass alle Bemühungen um eine frauenfreundliche Weiterbildung nur dann Erfolg hätten, wenn gleichzeitig die unerlässlichen flankierenden Massnahmen sowie eine Uberprüfung der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet würden.

Impulsprogramms Weiterbildung Bericht

In kaum einem anderen Bereich wirft der europäische Binnenmarkt bereits so lange Schatten wie in der Frage der Zulassungspolitik der ausländischen Arbeitskräfte. Dabei setzte sich die Erkenntnis durch, dass die EG in ihren Verhandlungen mit der EFTA Verständnis für die quantitative Stabilisierungspolitik der Schweiz – mit Luxemburg und Liechtenstein europaweit das Land mit dem höchsten Ausländeranteil – zeigen dürfte, dass sie aber unmissverständlich auf eine soziale und rechtliche Besserstellung ihrer Staatsangehörigen drängen wird. Insbesondere Spanien und Portugal werden sich voraussichtlich für eine Abschaffung des Saisonnierstatuts einsetzen. Von Bundesrat und Verwaltung war denn auch mehrfach zu hören, das Saisonnierstatut sei im Rahmen der EWR-Verhandlungen grundlegend zu überprüfen. Auch die OECD empfahl der Schweiz, ihre Fremdarbeiterpolitik neu zu überdenken.

europäische Binnenmarkt .

In der Frage, welche Strategien entwickelt werden müssen, um den Frauenanteil in den politischen Gremien zu erhöhen, nimmt die Diskussion um eine Quotenregelung einen immer breiteren Platz ein. Für die einen ist sie die einzig erfolgversprechende Form einer konsequenten Frauenförderung, für die anderen eine krasse Missachtung der demokratischen Spielregeln, wobei die Gegner vielfach übersehen, dass Quoten in der Schweiz gerade im politischen Bereich Tradition haben. Am bekanntesten dürften dabei gewisse regionale Minderheitenquoten sein wie etwa die Bestimmung, dass dem Berner Jura ein Sitz in der kantonalen Exekutive garantiert ist.
Zwei Varianten der Quotenregelung scheinen sich anzubieten. Die gemässigtere setzt bei den Parteien an, die ermuntert werden, den Frauen auf den Wahllisten mehr Platz einzuräumen. Diesen Weg über das freiwillige Engagement möchte vorerst die Eidg. Kommission für Frauenfragen gehen, die in einem umfangreichen Bericht ("Nehmen Sie Platz, Madame") zum Schluss kam, der Hauptgrund für die Untervertretung der Frauen liege im Auswahlverfahren der Parteien. Als weiteren Grund nannte sie das Verhalten der Wählerinnen und Wähler und erst an dritter Stelle die Schwierigkeit, geeignete Kandidatinnen zu finden. Die Kommission appellierte deshalb an die Parteien, Frauen vermehrt in guter Position auf die Wahllisten zu setzen. Sollte der Frauenanteil bei den Wahlen von 1991 nicht auf mindestens 30% ansteigen, will sie eine strengere Form der Quotierung ins Auge fassen.

Volksintiativen für Quotenregelungen "Männer und Frauen" und "Nationalrat 2000"
Dossier: Efforts pour des quotas de femmes dans les institutions politiques, les commissions et l’administration
Dossier: Part de femmes au parlement
Dossier: Part de femmes au Conseil fédéral
Dossier: Part de femmes dans l'administration et la justice

Die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) verlangte mit einer von mehr als 20 000 Personen unterzeichneten Petition die Gleichstellung der jugoslawischen Gastarbeiter mit den Arbeitnehmern aus dem EG-Raum. Jugoslawien gehört zwar seit den sechziger Jahren zu den traditionellen Rekrutierungsländern für ausländische Arbeitskräfte, die Tatsache, dass Jugoslawien weder ein zwischenstaatliches Abkommen mit der Schweiz hat, noch Mitglied der EG ist, bewirkt aber, dass jugoslawische Staatsangehörige gegenüber Bürgern anderer Länder benachteiligt sind.

Gleichstellung der jugoslawischen Gastarbeiter

Gegen die dritte Asylgesetzrevision wurde von einem vorwiegend aus Privatpersonen zusammengesetzten Komitee – darunter Kulturschaffende wie Dürrenmatt und Botta – das Referendum ergriffen. SP, GP und die meisten Hilfswerke gingen merklich auf Distanz, da sie befürchteten, eine breit angelegte Asyldiskussion könnte die fremdenfeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung weiter schüren. Unter diesen Umständen kam das Referendum nicht zustande.

Referendum kam nicht zustande
Dossier: Révision de la loi sur l'asile 1990

Im Differenzbereinigungsverfahren schwenkte der Nationalrat in der Frage der Rekurskommission auf die Linie des Ständerates ein. Die Kinderzulagen führten jedoch erneut zu heftigen Diskussionen. Schliesslich votierte der Rat relativ knapp für einen Kompromissvorschlag Hess (svp, TG), wonach die Kinderzulagen der Asylbewerber zwar zurückbehalten, ihnen aber im Fall eines positiven Gesuchsentscheids oder einer vorläufigen Aufnahme rückwirkend ausbezahlt werden. Diesem Vorgehen konnte der Ständerat ebenfalls zustimmen.

Nach der Bereinigung kleinerer Differenzen wurde die Gesamtvorlage im der kleinen Kammer einstimmig und in der Volkskammer mit grossem Mehr angenommen. Beide Räte sprachen sich einstimmig für die Annahme der Dringlichkeitsklausel aus. Der Ständerat stimmte einstimmig, der Nationalrat mit deutlichem Mehr der Schaffung eines Bundesamtes für Flüchtlinge zu. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat der vorberatenden Kommission, welches den Bundesrat ersucht, umgehend einen Massnahmenkatalog für die Entwicklungszusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunftsländern von Asylbewerbern vorzulegen. Eine Motion der Kommissionsminderheit, welche vom Bundesrat Massnahmen gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei verlangte, wurde nur nach längerem Zögern als Postulat überwiesen. Zudem wurden zwei Postulate angenommen, welche eine stärkere Einbeziehung des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge anregten.

Verhandlungen im Parlament
Dossier: Révision de la loi sur l'asile 1990

Die These von der zunehmenden politische Desinteressiertheit scheint hingegen für die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) nicht zuzutreffen. An ihrer Delegiertenversammlung vom 11. März verlangte sie vom Bundesrat, die Konsequenzen aus der Fichenaffäre zu ziehen und gesamthaft zurückzutreten. Vertreten waren an dieser Versammlung rund 50 der über 80 Mitgliederorganisationen; einige, wie z.B. die Jungfreisinnigen distanzierten sich allerdings von dieser Forderung. Es war wohl dieses Vorprellen der SAJV, welches Nationalrat Leuba (lp, VD) bewog, in einer Interpellation die Subventionierung der Jugendorganisationen in Frage zu stellen. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die Meinungsfreiheit und erinnerte daran, dass den Jugendverbänden eine wichtige Aufgabe bei der staatsbürgerlichen Bildung der Jugendlichen zukommt. .

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände

In den Räten war die allgemeine Stossrichtung der Vorlage nicht bestritten. Im Nationalrat votierten die Fraktionen zu Beginn der rund dreizehnstündigen Debatte durchwegs für Eintreten, wobei die Linke, die Grünen und die LdU/EVP-Vertreter ihre vorwiegend humanitären Bedenken nicht verschwiegen, während bürgerliche Vertreter ihrer Befürchtung Ausdruck verliehen, das neue Instrumentarium werde nicht genügen, um die schwierige, Lage zu entschärfen. Rückweisungs- oder Nichteintretensanträge wurden nur von ganz links und rechts aussen gestellt, aber mit offensichtlichem Mehr zurückgewiesen.

Die meisten Punkte der Vorlage wurden relativ diskussionslos angenommen. In einer wesentlichen und hart umkämpften Frage allerdings, nämlich der Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Rekursinstanz, stellte sich die Grosse Kammer gegen den Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission. Die bundesrätliche Vorlage sah eine derartige Kommission zwar vor, wollte deren Einsetzung aber mit einer Kann-Formel dem Gutdünken der Regierung vorbehalten. Für die SP, die sich damit zum Sprachrohr der Hilfswerke machte, war dagegen ein diesbezüglicher verbindlicher Auftrag gewissermassen der Preis, den sie für die Unterstützung der Gesamtvorlage in Rechnung stellen wollte. Eine Koalition aus SP, GP, LdU/EVP, LP und Teilen der CVP verhalf schliesslich einem Kompromissvorschlag Guinand (lp, NE) zum Durchbruch: Der Bundesrat wurde verpflichtet, eine vom EJPD unabhängige Beschwerdeinstanz einzusetzen; es bleibt ihm aber anheimgestellt, wann und wie er diese Kommission einführen will.

Nicht weniger heftig umstritten waren Anträge, welche die Beschränkungen im Erwerbsleben der Asylbewerber über die bundesrätlichen Vorschläge hinaus verschärfen wollten. Aus den Reihen der SVP stammte die Idee, Asylsuchende während der Dauer des Arbeitsverbotes zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Mit dem Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention trat Bundespräsident Koller dieser Form von Zwangsarbeit entschieden entgegen. Der Rat lehnte den Antrag schliesslich deutlich ab. Problemlos passierte hingegen ein Antrag Nabholz (fdp, ZH), bescheiden entschädigte, freiwillig geleistete gemeinnützige Arbeit vom Arbeitsverbot auszunehmen.

Nur ganz knapp konnte sich die Auffassung des Bundesrates vorerst in einem anderen Punkt durchsetzen. In Verschärfung der Vorlage hatte die vorberatende Kommission die Bestimmung einfügen wollen, wonach erwerbstätige Asylbewerber kein Anrecht auf Kinderzulagen für ihre im Ausland lebenden Kinder hätten. Unter Berufung auf einen Entscheid des Bundesgerichtes, welches in einem Urteil gegen den Kanton Thurgau festgehalten hatte, die Streichung der Kinderzulagen für einzelne Kategorien von Arbeitnehmern verstosse gegen den verfassungsmässig verankerten Grundsatz der Rechtsgleichheit, bat Koller den Rat dringend, auf dieses Vorgehen zu verzichten. Ausserst knapp – mit Stichentscheid von Nationalratspräsident Ruffy (sp, VD) – wurde der Antrag schliesslich abgelehnt. Etwas deutlicher unterlag auch ein Eventualantrag Nabholz (fdp, ZH), der die Kinderzulagen entsprechend der Kaufkraft in den Herkunftsländern kürzen wollte.

Verhandlungen im Parlament
Dossier: Révision de la loi sur l'asile 1990

Auch im Ständerat waren es die beiden Punkte der Rekursinstanz und der Kinderzulagen, welche die meisten Diskussionen auslösten. Obgleich sich die vorberatende Kommission noch von Bundespräsident Koller hatte überzeugen lassen, auf eine verbindliche Einführung der Beschwerdekommission zu verzichten, schloss sich das Plenum der Meinung des Erstrates an, wollte aber die Kompetenzen dieser Kommission bereits auf Gesetzesstufe abschliessend festschreiben. In der Frage der Kinderzulagen konnte sich Bundespräsident Koller in der Kleinen Kammer hingegen nicht mehr gegen die Argumente der drei welschen Ständeräte Cavadini (lp, NE), Reymond (lp, VD) und Ducret (fdp, GE) durchsetzen, die auf mögliche Missbräuche mit den verlockenden Zulagen hinwiesen. Obgleich der Vorsteher des EJPD anhand konkreter Zahlen vor einer Legendenbildung warnte, stimmte der Rat knapp einem Antrag Cavadini auf Streichung der Kinderzulagen zu.

Verhandlungen im Parlament
Dossier: Révision de la loi sur l'asile 1990

Am Pfingstmontag wurde im Kanton Solothurn die Schweizerische Partei für Kind und Gemeinschaft aus der Taufe gehoben. Die 17 Initianten, die sich selber als politische Newcomer bezeichneten, führten als Begründung für ihren Schritt ihre persönliche Betroffenheit an und den Umstand, dass Kinder heute weder ein Mitspracherecht noch eine wirklich starke Lobby haben. Die Partei will sich für eine grössere finanzielle Unterstützung der Eltern durch den Staat, für verstärkte Verkehrssicherheit und für bessere schulische Bedingungen stark machen.

Schweizerische Partei für Kind und Gemeinschaft

Die lauten fremdenfeindlichen Töne verdeckten etwas die Sicht darauf, dass sich auch immer mehr Schweizer mit den Flüchtlingen solidarisieren. In mehreren Ortschaften und Kantonen entstanden Gruppen, die sich — zum Teil mit Erfolg — gegen die Ausschaffung von Einzelpersonen oder Familien zur Wehr setzten. So begründeten etwa zwei Frauen im Kanton Bern ihren Entschluss, einem abgewiesenen Kurdenehepaar Unterschlupf zu gewähren, mit Widerstand gegen Willkür — und wurden vor Gericht freigesprochen.

Schweizer mit den Flüchtlingen solidarisieren

Mehr Klarheit über die tatsächliche Situation der Frauen in der Schweiz erhofft man sich von den Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 29, welches gerade im Hinblick auf die Frauenforschung mit weiteren 3,5 Mio Fr. dotiert wurde. Das vom Bundesrat neu in Auftrag gegebene NFP 35 wird sich unter dem Titel "Frauen in Recht und Gesellschaft – Wege zur Gleichstellung" ausschliesslich frauen und gleichstellungsspezifischen Fragen zuwenden. Mit der Aufstockung des NFP 29 sollen insbesondere Wissenslücken über die neue Armut sowie über die Stellung der Frau und der Kinder in der Sozialpolitik geschlossen werden.

Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 29, NFP 35

Weil sie diese Haltung teilten, oder weil sie im Gegenteil der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit entgegenwirken wollten, unterstützen alle im Parlament vertretenen Fraktionen die vom Bundesrat bereits im Vorjahr angekündigte Revision der Asylgesetzgebung — die dritte innerhalb von zehn Jahren —, mit der das Verfahren gestrafft und die Attraktivität der Schweiz als Fluchtland eingeschränkt werden soll.

Kernstück des neuen Verfahrens ist die frühzeitige Triage zwischen klar positiv oder negativ zu entscheidenden Gesuchen (schätzungsweise 75%) und solchen, die einer eingehenderen Prüfung bedürfen. Über offensichtlich unbegründete Gesuche wird innerhalb weniger Monate entschieden; der Entscheid ist zumindest summarisch zu begründen, die Wegweisung soll dann konsequent erfolgen. Zudem erhält der Bundesrat die Möglichkeit, gewisse Länder zu 'safe countries' zu erklären, d.h. zu Staaten, in denen nach seinen Feststellungen Sicherheit vor Menschenrechtsverletzungen besteht. Auf Gesuche Angehöriger dieser Länder wird gar nicht mehr eingetreten, es sei denn, die Anhörung ergebe trotzdem Hinweise auf eine Verfolgung.

Verschärft wurden auch die Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit der Asylbewerber. Neu gilt ein absolutes Arbeitsverbot während der ersten drei Monate, welches die Kantone im Fall eines während dieser Zeitspanne ergehenden erstinstanzlichen Negativentscheids um weitere drei Monate ausdehnen können. Asylbewerber mit einer Arbeitsbewilligung müssen bezogene Fürsorgeleistungen zurückerstatten und mit Lohnabzügen Sicherheit für allfällige künftige Fürsorge- und Vollzugskosten leisten. Nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid erlöscht inskünftig auch die Arbeitsbewilligung.

Zusammen mit diesem Dringlichen Bundesbeschluss legte der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für die vorläufige Aufnahme von sogenannten Gewaltflüchtlingen vor, von Menschen also, die im Sinn der Flüchtlingskonvention keine Flüchtlinge sind, die aber wegen der allgemeinen Lage in ihrem Heimatland nicht zurückgeschickt werden können. Zudem unterbreitete er dem Parlament ein Gesetz über die Schaffung eines Bundesamtes für Flüchtlinge.

BR-Vorlage Asylgesetzrevison
Dossier: Révision de la loi sur l'asile 1990

Umfragen belegten, dass sich das Klima in der Schweiz gegenüber AusländerInnen in den letzten Jahren markant verschlechtert hat. Über 90% der Befragten vertraten die Ansicht, der Ausländeranteil dürfe nicht mehr weiter ansteigen. Während 1980 noch 61 % die Anwesenheit der Ausländer als eher positiv erlebten, waren es im Berichtsjahr nur noch 41%. Deutschschweizer, ältere Menschen und Jugendliche erwiesen sich als besonders wenig offen für Menschen aus anderen Kulturkreisen. 61% – gegenüber 53% im Vorjahr – erachteten die Anzahl der Asylbewerber als untragbar, wobei hier Personen zwischen 55 und 74 Jahren und Arbeiter besonders empfindlich reagierten. n einer weiteren Umfrage zeigte sich, dass 42% der befragten Personen die Anzahl der in der Schweiz lebenden Flüchtlinge überschätzte. Ausserdem kam eine Studie der Universität Zürich zum Schluss, dass steigende Ausländerzahlen weder ein notwendiger noch ein hinreichender Erklärungsgrund für Fremdenfeindlichkeit sind, und dass vielmehr die periodisch wiederkehrenden Identitätskrisen moderner Gesellschaften zu Phasen von Überfremdungsängsten führen

markant verschlechtert

Im April fand in Bern das zweite schweizerisch-portugiesische Expertentreffen statt. Die beiden Delegationen schlossen eine Vereinbarung ab, wonach Schweizer Bürger und portugiesische Staatsangehörige nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren im anderen Staat die Niederlassungsbewilligung erhalten. Damit wurden per 1.7.90 die portugiesischen den meisten ausländischen Arbeitnehmern in der Schweiz rechtlich gleichgestellt.

schweizerisch-portugiesische

Weiterhin thematisiert blieb auch die Gewalt gegenüber Frauen. Die nationale Demonstration zum internationalen Frauentag (8. März) stand ganz in diesem Zeichen, wobei auch an die Ausbeutung der Frauen aus der Dritten Welt erinnert wurde. Im Mai lancierte die Vereinigung der Frauenhäuser eine Kampagne, um auf die tägliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern aufmerksam zu machen. In den grossen Städten wurden — meist auf privater Basis — punktuelle Massnahmen zum Schutz der Frauen ergriffen, die auf reges Interesse stiessen, oft aber nicht die für die Weiterführung des Projekts notwendige Unterstützung der öffentlichen Hand erhielten.

Gewalt gegenüber Frauen.

Die beiden Urteile des Versicherungsgerichtes zeugen von einer Tendenz, die auch in anderen Bereichen zu beobachten ist. Art. 4 Abs. 2 BV wird dabei formal ausgelegt und führt dazu, männliche Rechtsansprüche zu untermauern und bestehende weibliche Privilegien in Frage zu stellen. Immer wieder wird – vor allem von männlicher Seite – zu argumentieren versucht, der Anspruch auf gleiche Rechte sei mit der Erfüllung gleicher Pflichten abzugelten. So folgte im Kanton St. Gallen das Parlament gegen den heftigen Widerstand von SP, LdU und GP einem Antrag der Regierung auf Einführung der Feuerwehrpflicht für Frauen. Ähnliche Bestrebungen sind in den Kantonen Bern, Baselstadt und Waadt im Gang, während das Ansinnen 1989 im Kanton Zürich in einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt wurde. Eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen, etikettiert als Bürgerpflicht, schlug auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft vor.
Frauenpolitisch engagierte Frauen und Männer weisen solche Forderungen vehement zurück, weil es ihrer Überzeugung nach nicht angeht, auf gleiche Pflichten zu pochen, solange die rechtliche und faktische Diskriminierung der Frauen in wesentlichen Bereichen anhält. Um den Blick auf die Gleichstellungsproblematik zu schärfen, möchten sie, dass der Bundesrat regelmässig über den Stand der Frauenförderung berichtet. Ein Postulat Longet (sp, GE) (Po. 89.745), welches den Bundesrat ersucht, den Räten mindestens einmal pro Legislaturperiode darzulegen, wieweit Art. 4 Abs. 2 BV auf Bundesebene, in den Kantonen und in der Wirtschaft verwirklicht ist, wurde diskussionslos überwiesen; noch 1987 war ein gleichlautender Antrag abgelehnt worden. Alle Nationalrätinnen unterzeichneten ein überwiesenes Postulat ihrer Luzerner CVP-Kollegin Stamm (Po. 90.662), mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, inskünftig seinen Geschäftsbericht so abzufassen, dass die Förderung der Frauenanliegen und der Frauenpräsenz in der Regietangs- und Verwaltungstätigkeit ersichtlich wird. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat Leutenegger Oberholzer (gp, BL) (Po. 90.405), das den Bundesrat einlädt, in allen Botschaften und Berichten die Auswirkungen der Vorlage in Bezug auf die Gleichstellung in einem gesonderten Abschnitt darzulegen.

Postulate bezüglich der Frauenförderung in 1990

Angesichts der fremdenfeindlichen Tendenzen, die sich primär in verbalen, nicht selten aber auch in handgreiflichen Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte oder einzelne Asylbewerber äusserten, begann das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) Ende Jahr, die Opportunität einer landesweiten Anti-Rassismus-Kampagne abzuklären. Das Zuger Stadtparlament ging hier bereits voran und überwies, gegen den Willen der Stadtregierung, eine Motion der Sozialistisch-Grünen Alternative, welche die Durchführung einer Informationskampagne verlangte mit dem Ziel, den Fremdenhass abzubauen und Einheimische, Immigrantinnen und Immigranten sowie Asylsuchende einander näherzubringen. In die gleiche Richtung zielte auch die Kampagne der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), die unter dem Motto "Mach mit! Gib dem Rassismus keine Chance!" Jugendliche und Erwachsene aufrief, sich in ihrem Umfeld für eine Gesellschaft einzusetzen, die alle Menschen achtet.

Anti-Rassismus-Kampagne

Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann regte an, den 8. März zum allgemeinen Feiertag zu erklären. Es erinnerte daran, dass der internationale Frauentag auf die Demonstrationen und Streiks von New Yorker Arbeiterinnen für bessere Arbeitsbedingungen ùnd höhere Löhne im März 1857 zurückgeht. Der erste internationale Frauentag wurde am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Osterreich, der Schweiz und den USA gefeiert.

8. März

Die Im Vorjahr lancierte Einzelinitiative «für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens» (Stammhalterinitiative), welche nur gerade von den Jungliberalen unterstützt wurde, scheiterte klar; Ende Februar war sie erst von rund 500 Personen unterzeichnet worden, weshalb auf eine weitere Sammlung von Unterschriften verzichtet wurde.

Stammhalterinitiative
Dossier: Égalité entre les femmes et les hommes dans le droit du nom