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Im November 2021 korrigierte die RK-NR ihren im Sommer 2020 gefällten Entscheid und stellte sich gegen eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung, wie sie eine parlamentarische Initiative Piller Carrard (sp, FR) verlangte. Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beantragte sie ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben, um die Kompetenzen der Kantone nicht zu beschneiden. Letztere seien am besten in der Lage, den «unterschiedlichen Verhältnissen in ihren Gebieten» angemessen Rechnung zu tragen. Die Minderheit erachtete Folgegeben aufgrund fehlender Rechtsgleichheit als notwendig. Zudem würden Unterhaltspflichtige und -berechtigte oftmals in unterschiedlichen Kantonen leben.

Alimentenbevorschussung harmonisieren (Pa.Iv. 19.459)

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Nationalrätin Samira Marti (sp, BL) bewirken, dass die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung von Personen, die seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz leben, nicht widerrufen werden darf, falls diese unverschuldet Sozialhilfe beziehen. «Armut ist kein Verbrechen», betitelte sie ihre Initiative, die sie nach Inkrafttreten einer entsprechenden Verschärfung des Ausländergesetzes (BRG 13.030) einreichte. Im Mai 2021 gab die SPK-NR der Initiative mit knappen 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Anders entschied ihre Schwesterkommission im November 2021 – ebenfalls knapp mit 6 zu 5 Stimmen. Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission argumentierte, dass bereits unter dem geltenden Recht vor einem allfälligen Entzug der Bewilligung eine Verhältnismässigkeitsprüfung durchgeführt werde. In diesem Zusammenhang könne etwa die Frage berücksichtigt werden, ob die betroffene Person ihre prekäre Lage selber verschuldet habe.

Armut ist kein Verbrechen (Pa.Iv. 20.451)

«Kinderarmut bekämpfen», forderte Nationalrätin Piller Carrard (sp, FR) mit der Einreichung einer so betitelten parlamentarischen Initiative im Juni 2020. Rund 144'000 Kinder in der Schweiz seien von Armut betroffen und erführen somit ein erhöhtes Risiko, auch im Erwachsenenalter arm zu bleiben. So solle basierend auf bestehenden, kantonalen Modellen eine gesetzliche Grundlage zur finanziellen Unterstützung von armutsbetroffenen Familien erarbeitet werden. Insbesondere sollen hier die Kantone Waadt, Genf, Tessin und Solothurn als Beispiele für familienunterstützende Ergänzungsleistungen dienen, welche die Kinderarmut nachweislich reduzierten. Nach einer Konsultation mit den zuständigen Behörden der Kantone Waadt, Jura und Freiburg sowie der SKOS entschied die WBK-NR mit 13 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), dass in der Tat Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Kinderarmut bestehe und gab der Initiative im Juli 2021 Folge.
Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission erachtete die WBK-SR die heutigen Massnahmen zur Armutsbekämpfung im November 2021 als ausreichend und wollte mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine solche Intervention verzichten, womit sie der Initiative keine Folge gab. Somit gelangt die Initiative in den Nationalrat.

Kinderarmut bekämpfen (Pa. Iv. 20.454)

Im November 2021 gab die WBK-NR mit 15 zu 9 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Brenzikofer (gp, BL) Folge, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten verlangte. Die Kommissionsmehrheit hatte vor, das Anliegen der Initiative in die Umsetzung der eigenen, hängigen Kommissionsinitiative zur Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung zu integrieren (Pa.Iv. 21.403).

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten (Pa.Iv. 21.412)
Dossier: Aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants

Nachdem der Nationalrat in der Sondersession vom Mai 2021 den Vorschlag der SPK-NR zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG) unverändert angenommen hatte, befasste sich in der Herbstsession 2021 der Ständerat mit dem Geschäft. Die Anpassung hatte zum Ziel, dass das SEM zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden künftig auch deren mobile Datenträger nutzen darf, falls die Identität nicht anders festgestellt werden kann. Als Sprecher der vorberatenden SPK-SR erläuterte Marco Chiesa (svp, TI), dass die Identität bei 70 bis 80 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz nicht mit Sicherheit festgestellt werden könne. Die Kommission anerkenne zwar das Recht auf Asyl, doch um die Fairness im Asylprozess zu bewahren, empfinde sie es als wichtig, durch die Identifizierung der betroffenen Person herauszufinden, ob Schutzbedarf bestehe oder nicht. Ausserdem habe ein Pilotprojekt des SEM vom November 2017 bis Mai 2018 den Nutzen dieser Massnahme bestätigt. Eine Minderheit um Hans Stöckli (sp, BE) wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Gestützt auf Erfahrungen aus Deutschland bezweifelte der Berner die Wirksamkeit der Massnahme – wie es im Übrigen auch der EDÖB tue. Zudem sei es höchst problematisch, dass im Asylverfahren – im Gegensatz zum Strafverfahren – für die Einforderung der mobilen Datenträger keine richterliche Anordnung vorgesehen sei. Darüber hinaus könnte die Weigerung, das Handy abzugeben, den betroffenen Personen zu deren Nachteil als Missachtung der Mitwirkungspflicht ausgelegt werden. Abschliessend kritisierte Stöckli den seiner Ansicht nach mangelhaften Datenschutz. Justizministerin Karin Keller-Sutter äusserte sich bezüglich der Zweifel über die Wirksamkeit der Massnahme verständnisvoll, entgegnete aber, dass der Bundesrat dem Parlament aus diesem Grund drei Jahre nach Inkrafttreten einen Evaluationsbericht vorlegen müsse. Sie betonte überdies, dass die mobilen Datenträger den Asylsuchenden nicht zwangsweise abgenommen werden dürfen. In der Folge trat der Ständerat mit 28 zu 12 Stimmen auf die Vorlage ein und nahm sie in der Gesamtabstimmung unverändert mit 30 zu 12 Stimmen an.
In den Schlussabstimmungen nahm der Nationalrat den Entwurf mit 127 zu 68 Stimmen an. Der Ständerat hiess ihn mit 31 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Wie schon während der Beratungen sprachen sich die Grüne und die SP-Fraktion gegen die Gesetzesänderung aus. Am 20. Januar 2022 lief die Referendumsfrist ungenutzt aus.

Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen (Pa. Iv. 17.423)

Möglicherweise angeheizt durch die Diskussionen im Abstimmungskampf zur «Ehe für alle» wurden um den Abstimmungstermin im September 2021 herum drei parlamentarische Initiativen eingereicht, welche gegen Konversionsmassnahmen – also Massnahmen, die die Unterdrückung einer homosexuellen Orientierung oder eine Veränderung der Geschlechtsidentität bewirken sollen – ankämpfen. Diese Initiativen umfassen den Vorstoss von Nationalrätin Katja Christ (glp, BS; Pa.Iv. 21.483), welcher die Ergänzung des Strafgesetzbuches um den Tatbestand der Durchführung von Konversionsmassnahmen an Jugendlichen vorsah. Die gleiche Forderung verfolgte auch Nationalrat Angelo Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.496), der das Verbot von Konversionsmassnahmen an Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren beantragte. Auch Nationalrätin Sarah Wyss (sp, BS; Pa.Iv. 21.497) wollte mit ihrer parlamentarischen Initiative für ein schweizweites Verbot und eine Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen ein Zeichen gegen Konversionstherapien setzen. Alle drei Vorstösse sahen einen immensen Handlungsbedarf bei der nationalen Gesetzgebung betreffend Konversionsmassnahmen, vor allem da Betroffene nachweislich psychische Leiden bis hin zur Suizidalität von diesen Therapien davontragen würden und da bereits in einigen Kantonen entsprechende Vorstösse eingereicht worden seien. Ein «kantonale[r] Flickenteppich» sei in jedem Fall zu vermeiden. Des Weiteren werde das Verbot von Konversionsmassnahmen bereits in der EU diskutiert, weshalb zukünftig Konversionstherapien vom umliegenden Ausland in die Schweiz verlagert werden könnten.
Alle drei Vorstösse wurden jedoch durch die Antragsstellenden Mitte August 2022 in Anbetracht der Lancierung einer entsprechenden Kommissionsmotion der RK-NR (Mo. 22.3889) zurückgezogen. Die Kommissionsmotion bündelt die Forderungen der beiden Initiantinnen und des Initianten und beabsichtigt, das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen unter Strafe zu stellen.

Parlamentarische Initiativen verlangen Verbot und Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen (Pa.Iv. 21.483, Pa.Iv. 21.496, Pa.Iv. 21.497)
Dossier: Interdiction des thérapies de conversion

In der nationalrätlichen Herbstsession 2021 wurde die Forderung nach einem ergänzenden, bezahlten Vaterschaftsurlaub von maximal 14 Wochen, eingebracht in Form einer parlamentarischen Initiative Bertschy (glp, BE), mit 38 zu 110 Stimmen (bei 38 Enthaltungen) klar abgelehnt. Unterstützung erhielt das Anliegen lediglich von der geschlossenen GLP-Fraktion, einer Mehrheit der SP-Fraktion und insgesamt drei Mitgliedern aus den Fraktionen der Grünen und der Mitte. Die Grünen-Fraktion enthielt sich beinahe gänzlich der Stimme – ebenso wie eine Minderheit der SP und zwei Ratsmitglieder der Mitte. Fünf SP-Mitglieder stellten sich gar gegen die Initiative. Die fehlende Unterstützung aus dem linken Lager war in der Ausgestaltung der Vorlage begründet. So befürchtete Flavia Wasserfallen (sp, BE) im Rat, dass bestehende, grosszügigere Urlaubsregelungen für die Mutter bei Annahme der Initiative auf 14 Wochen reduziert werden könnten. Die Bestärkungen der GLP-Nationalrätin Bertschy, dass es ihr keinesfalls um die Kürzung bestehender Lösungen gehe, sondern um eine ergänzende Lösung für den Vater im selben, bekannten Umfang, verfingen im Nationalrat auf linker Seite nicht. Min Li Marti (sp, ZH) bestätigte ferner gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass je 14 Wochen einigen Linken zu wenig weit gingen.

14 Wochen Elternurlaub für beide Elternteile (Pa.Iv. 20.472)

Ende September 2021 durfte die «Ehe für alle» schliesslich den von ihren Befürwortenden bereits lang ersehnten Erfolg in der Volksabstimmung feiern, womit auch die Schweiz als beinahe letztes Land Westeuropas ihren gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht zur Eheschliessung zugestand. Bei einer Stimmbeteiligung von 52.6 Prozent befürworteten deutliche 64.1 Prozent der Stimmenden die Möglichkeit der zivilen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Besonders erfreut zeigten sich die Befürwortenden auch darüber, dass sich die Stimmbevölkerung in allen 26 Kantonen mehrheitlich für die Vorlage ausgesprochen hatte. «Eine Abstimmung wird zum Triumph für die gleichgeschlechtliche Liebe», titelte etwa die NZZ und wertete die Zustimmung der Kantone als Bestätigung dafür, dass die Vorlage auch dann erfolgreich gewesen wäre, wenn sie mittels Verfassungsänderung umgesetzt worden wäre, wie dies die Gegnerschaft mehrfach verlangt hatte. Nicht zuletzt zeige die Volksabstimmung auch einen spürbaren Wertewandel in den ländlichen Gebieten, denn bei der 2005 erfolgten Volksabstimmung über die eingetragene Partnerschaft hätten sich einige ländlich geprägte Kantone noch mehrheitlich gegen mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen, so die NZZ weiter.
Gleichwohl variierte die Zustimmung zwischen den Kantonen auch bei dieser Abstimmung beträchtlich und zwar von einem relativ knappen Ja im Kanton Appenzell Innerrhoden (50.8%) bis zu einem überaus klaren Ja im Kanton Basel-Stadt (74%). Der Deutschschweizer Stadtkanton blieb jedoch eine Ausnahme; in allen anderen Kantonen betrugen die ablehnenden Stimmen jeweils mindestens 30 Prozent.

Das klare Ja wurde von verschiedensten Akteuren auch als Zeichen interpretiert, dass es Zeit sei, weitere Debatten in diesem Bereich anzustossen oder zu intensivieren. Andrea Caroni (fdp, AR) etwa meinte, nun müsse man auch an diejenigen Personen denken, die sich gegen eine Heirat entscheiden, aber trotzdem rechtlich absichern möchten, was ein Pacte civil de solidarité (Pacs) ermöglichen würde. Laura Zimmermann, Co-Präsidentin der Operation Libero, sah die Zeit gekommen, um über die Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für unverheiratete Paare oder für alleinstehende Frauen zu diskutieren. Die Frage, ob nun auch die Leihmutterschaft bald eingeführt werde, wie Gegnerinnen und Gegner der «Ehe für alle» befürchteten, verneinte Bundesrätin Karin Keller-Sutter nach der Abstimmung gegenüber der Aargauer Zeitung deutlich. Zum einen könnte eine solche Forderung klar nur durch eine Verfassungsänderung erfüllt werden und zum anderen würden sich hier auch «schwierige ethische Fragen» stellen. Etwa bestehe die Gefahr, dass Leihmütter ausgebeutet werden könnten. Dass auch der vor der Abstimmung lauter gewordene Unmut gegen Konversionstherapien in den Medien die Politik in Zukunft stärker beschäftigen könnte, zeigten drei parlamentarische Initiativen zu diesem Thema, die um den Abstimmungstermin herum im Parlament eingereicht wurden (Pa.Iv. 21.483; Pa.Iv. 21.496; Pa.Iv. 21.497).


Abstimmung vom 26. September 2021

Beteiligung: 52.6%
Ja: 1'828'642 Stimmen (35.9%)
Nein: 1'024'307 Stimmen (64.1%)

Parolen:
-Ja: FDP (1*), GLP, GPS, Mitte (2*), SP; Amnesty International, Evangelisch-reformierte Kirche, diverse LGBTQ+-Organisationen, Pro Familia, Pro Juventute, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, SGB
-Nein: EDU, EVP, SVP (3*), Schweizer Bischofskonferenz, Freikirchen.ch
* in Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Le mariage pour tous (Pa.Iv. 13.468)

Nach siebenjähriger Beratung fanden die Diskussionen um eine parlamentarische Initiative Romano (mitte, TI) in der Herbstsession 2021 ein Ende. Der Ständerat folgte nämlich dem Entscheid des Nationalrates aus dem Vorjahr und beschloss mit 37 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) die Einführung eines zweiwöchigen, bezahlten Urlaubs bei der Adoption eines bis vierjährigen Kindes. Finanziert wird der Adoptionsurlaub über den Erwerbsersatz. Kommissionssprecherin Graf (gp, BL) hatte in der vorausgehenden kurzen Debatte unter anderem vorgerechnet, dass im Vorjahr in der Schweiz gerade 27 Kinder unter vier Jahren adoptiert worden seien – 2019 seien es noch deren 41 gewesen –, womit die finanziellen Auswirkungen gering seien. In der Schlussabstimmung passierte der Erlassentwurf den Ständerat mit 41 zu 3 Stimmen (0 Enthaltungen) und den Nationalrat mit 117 zu 76 Stimmen (2 Enthaltungen). Gegen den Entwurf votierten im Nationalrat neben der geschlossenen SVP beinahe alle Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion.

Introduire des allocations familiales en cas d'adoption (Iv. pa. 13.478)

Eine «stossende Ungleichbehandlung» zwischen inländischen und ausländischen Personen soll durch Folge geben einer parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) endlich beseitigt werden, forderte die SGK-NR im Frühling 2021 in ihrem Antrag zuhanden des Nationalrats. Im Jahr zuvor hatte sie der Initiative bereits Folge gegeben, während die SGK-SR sich daraufhin knapp gegen Folgegeben ausgesprochen hatte. Stein des Anstosses war eine vom Initianten und der Kommissionsmehrheit wahrgenommene Inländerdiskriminierung, die durch die Entwicklung der Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen entstanden war. So ist es heute etwa Staatsangehörigen von EU- und EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz, die mit Drittstaatenangehörigen verheiratet sind, möglich, Familienangehörige aus Drittstaaten nachzuziehen, während dieses Recht Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit versagt bleibt. Der Initiant hatte in seiner Forderung darauf hingewiesen, dass sich das Bundesgericht bereits im Jahr 2010 mit dieser Frage befasst habe, wobei es keine sachlichen Gründe für eine zulässige Ungleichbehandlung habe feststellen können. Durch einen sogenannten Appellentscheid habe das Bundesgericht zum Ausdruck gebracht, dass es an der Legislative sei, diese Ungleichbehandlung durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu erarbeiten. Eine Kommissionsminderheit hingegen sah keinen Handlungsbedarf, da es sich beim Familiennachzug aus Drittstaaten um einen der wenigen Bereiche in der Migrationspolitik handle, über den die Schweiz noch selbst bestimmen könne. Darüber hinaus wies die Kommissionsminderheit darauf hin, dass das Parlament das Recht habe, sich Bundesgerichtsurteilen zu widersetzen und bezweifelte, dass es sich im vorliegenden Fall überhaupt um «Diskriminierung im Rechtssinne» handle. Aus diesen Gründen beantragte sie, der Initiative keine Folge zu geben.
Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2021 der Empfehlung seiner Kommissionsmehrheit und gab der parlamentarischen Initiative zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug mit 137 zu 54 Stimmen (1 Enthaltung) Folge. Ausserhalb der SVP-Fraktion sprach sich lediglich ein Mitglied der Mitte-EVP-Fraktion gegen Folgegeben aus. Aufgrund dieses deutlichen Zuspruchs aus der grossen Kammer beschloss die SPK-SR, der Initiative ebenfalls Folge zu geben, womit sie ihre Schwesterkommission zur Erarbeitung einer entsprechenden Gesetzesanpassung ermächtigte.

Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (Pa.Iv. 19.464)

Auf Antrag ihrer zuständigen Kommission verlängerte der Nationalrat in den Jahren 2019 und 2021 oppositionslos die Behandlungsfrist für zwei parlamentarische Initiativen aus der Feder von Karl Vogler (csp, OW), die einen Paradigmenwechsel bei Artikel 420 ZGB verlangten. Die RK-NR hatte die Fristverlängerung damit begründet, dass zum gegebenen Zeitpunkt eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werde, die auch die Stellung von verbeiständeten Personen nahestehender Personen regeln werde. Die Kommission wolle diese Gesetzesvorlage abwarten, bevor sie sich einem eigenen Erlassentwurf in Erfüllung der beiden parlamentarischen Initiativen widme.

Parlamentarische Initiativen verlangen weniger administrativen Aufwand für als Beiständin oder Beistand eingesetzte nahestehende Personen (Pa.Iv. 16.428; Pa.Iv. 16.429)

Eine parlamentarische Initiative Bertschy (glp, BE) verlangte eine Änderung der Erwerbsersatzordnung, um im Falle der Erwerbstätigkeit beider Elternteile die bestehende 14-wöchige Mutterschaftsentschädigung um einen maximal 14-wöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu ergänzen. Zum einen begründete die Initiantin ihre Forderung damit, dass eine familienexterne Betreuung nach Ablauf der bestehenden 14 Wochen Mutterschaftsurlaub oftmals nicht möglich sei. Zum anderen argumentierte sie, dass damit die traditionelle Rollenteilung aufgeweicht und die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben verbessert werden könne. Eine verstärkte Einbindung der Frauen in den Arbeitsmarkt hätte mittel- bis längerfristig positive Auswirkungen auf die Wirtschaft; so könnten etwa der Fachkräftemangel entschärft und die Einnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungen erhöht werden, zeigte sich die Berner Nationalrätin überzeugt. Die SGK-NR, die sich im Juni 2021 mit der parlamentarischen Initiative auseinandersetzte, beantragte mit 13 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Ein zentrales Motiv für die ablehnende Haltung stellten die Kosten zur Finanzierung eines solchen Elternzeitmodells dar. Im Zuge der Beratungen zur Initiative lancierte die Kommission jedoch ein Postulat, das den Bundesrat beauftragen möchte, eine volkswirtschaftliche Gesamt-Kosten-Nutzen-Analyse unterschiedlicher Elternzeitmodelle zu erstellen.

14 Wochen Elternurlaub für beide Elternteile (Pa.Iv. 20.472)

Dass die «Ehe für alle» an der Urne wohl angenommen werden würde, zeichnete sich bereits relativ früh in der Abstimmungskampagne ab. Schon die ersten Umfragen von Tamedia und SRG ab Mitte August zeigten komfortable Mehrheiten für die Vorlage von weit über 60 Prozent, woraufhin die Medien die Abstimmung bereits für gewonnen erklärten. Dies tat der Intensität, mit der sie über die Abstimmungsvorlage berichteten, indes keinen Abbruch. Häufig porträtierten sie gleichgeschlechtliche Paare oder homosexuelle Prominente, die der Vorlage ein Gesicht gaben. Weiter machte die Befürwortendenseite zwar nicht mit einer breiten Inseratekampagne, aber vor allem mit bunten Aktionen auf sich aufmerksam, welche die Medien in Druckerschwärze übersetzten. So planten die Befürwortenden zum Kampagnenstart Ende Juni Aktionen in zwanzig Städten, führten Hochzeitszeremonien auf dem Berner Helvetiaplatz durch oder weibelten an Pride-Umzügen für die Vorlage. Über 20'000 Teilnehmende verzeichnete etwa die Zurich Pride, nachdem LGBTQ+-Organisationen auf die «wichtigste gesellschaftspolitische Abstimmung seit Jahrzehnten» hingewiesen und zur Teilnahme an der Demonstration durch die Innenstadt aufgerufen hatten. Beim Umzug mit dabei waren nicht nur Angehörige der LGBTQ+-Gemeinschaft, sondern unter anderem auch Grossunternehmen wie IKEA, UBS und Swiss sowie Sektionen der Polizei und der Armee. Dass die Unterstützung in der Gesellschaft ausgesprochen breit war, zeigte sich somit also nicht nur an der klar positiven Tonalität in den Medien, welche das FÖG festgestellt hatte, oder an der öffentlichen Unterstützung durch viele Prominente, sondern auch durch klare Positionsbezüge von Unternehmen – ein in der Schweiz während Abstimmungskampagnen eher selten beobachteter Umstand. Dass sich IKEA in einen Schweizer Abstimmungskampf einschaltete, war indes nicht ganz neu: Bereits im Vorjahr hatte sich das Möbelunternehmen mit Inseraten und Clips für die Einführung des Vaterschaftsurlaubs ausgesprochen.

Das im Abstimmungskampf immer wieder vorgebrachte Argument der Befürwortenden lautete, dass es die Annahme der Vorlage ermögliche, eine nach wie vor bestehende und für viele Menschen unbegründet erscheinende rechtliche Ungleichbehandlung zu beseitigen, ohne dass anderen Personen daraus Nachteile erwachsen würden. Es sei nicht die Aufgabe des Staates, private Beziehungen zu werten oder Menschen vorzuschreiben, wie sie ihr Privat- und Familienleben zu führen hätten, führte Bundesrätin Keller-Sutter an ihrer Medienkonferenz zur Eröffnung der Abstimmungskampagne weiter aus. Mit der zivilen Ehe könnten Ungleichheiten für gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf die gemeinsame Adoption, den Zugang zu Fortpflanzungsmedizin und bei der Einbürgerung beseitigt werden, die trotz der Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft bisher fortbestanden hätten. Zudem hätten Studien gezeigt, «dass für die Entwicklung der Kinder nicht die Familienkonstellation entscheidend ist, sondern die Fürsorge und die Zuwendung, die sie in der Familie erhalten». Dies brachte die Bundesrätin vor, um eines der Hauptargumente der Gegnerschaft zu entkräften.

Denn insbesondere Letzteres bestritten Angehörige des Referendumskomitees nämlich vehement und richteten sich dezidiert gegen die mit der Vorlage zu schaffende Neuerung, welche lesbischen Paaren in der Schweiz Zugang zur Samenspende verschaffen wollte. Die Argumente der Gegnerschaft gründeten dabei auf dem Kindeswohl – die «Psyche der Kinder bleibt auf der Strecke», titelt etwa die Weltwoche, deren Redaktion sich hauptsächlich gegen die Vorlage stellte. Jedes Kind habe ein Recht auf einen Vater. Ein Kind brauche Vorbilder von beiden Geschlechtern und «die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie [sei] für die kindliche Identitätsbildung zentral», argumentierte die Gegnerschaft im Abstimmungsbüchlein. In den Medien zu reden gab in diesem Zusammenhang auch ein von gegnerischen Kreisen unter der Leitung des ehemaligen Walliser Nationalrats Oskar Freysinger lanciertes Abstimmungsplakat, das in schwarzweisser Farbgebung grossflächig das Gesicht eines Zombies mit stechenden Augen zeigte, begleitet vom Slogan «Enfants avec un mort» respektive «Kinder mit einem Toten». Nach Berichten aus einer Walliser Gemeinde, in der ein Plakat in der Nähe einer Primarschule aufgestellt worden war und daraufhin wegen verängstigten Reaktionen hatte entfernt werden müssen, wurden hingegen die Auswirkungen des Plakats selber auf das Kindswohl diskutiert. Nicht zuletzt sei der Zugang zur Samenspende für lesbische Paare auch nicht verfassungskonform, da Art. 119 der BV die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur bei Unfruchtbarkeit oder Gefahr einer schweren Krankheit erlaube, argumentierten die Gegnerinnen und Gegner weiter. Es gehe nicht, lesbische Paare aufgrund eines unerfüllten Kinderwunsches als unfruchtbar einzustufen. Als weitere negative Folge des Zugangs zur Samenspende für lesbische Paare befürchtete die Gegnerschaft bereits weitere Lockerungsschritte in der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, namentlich die Eizellenspende und die Leihmutterschaft, da auch Alleinstehende oder schwule Paare sich bald auf ihr Recht auf Kinder berufen könnten.

Überaus häufig berichteten die Medien im Laufe der Abstimmungskampagne auch über die Positionsbezüge von Parteien und Kirchen, da sich die Haltungen auch innerhalb gewisser Parteien und kirchlicher Kreise teilweise stark unterschieden. Während sich alle Sektionen der SP, Grünen, GLP und auch der FDP – nach einigen Wirren bei den Jungfreisinnigen in Genf und mit Ausnahme der Stimmfreigabe der Kantonalsektion Jura – für die Vorlage ausgesprochen hatten, zeigte sich das Bild bei der Mitte und der SVP etwas weniger klar. Schliesslich kam es zwar nur zu wenigen abweichenden kantonalen Parolenfassungen, aber dennoch äusserten sich prominente Aushängeschilder öffentlich mit abweichenden Parteimeinungen. Bei der Mitte scherten etwa der Tessiner Nationalrat Marco Romano und sein Walliser Ratskollege Benjamin Roduit aus. Beide engagierten sich im Referendumskomitee, obwohl die Mitte an ihrer Delegiertenversammlung ein deutliches Ja beschlossen hatte. Auf der anderen Seite gab es bei der SVP, die das Referendum ergriffen hatte, vor allem junge Parteimitglieder, welche die Vorlage öffentlich unterstützten. Präsent in den Medien waren vor allem Michael Frauchiger, Vorstandsmitglied der SVP Zürich und als Homosexueller potentiell von der Vorlage betroffen, sowie die Aargauer Nationalrätin Martina Bircher. Frauchiger lancierte ein eigenes Ja-Komitee aus SVP-Mitgliedern, um sichtbar zu machen, dass die SVP keine Hinterwäldler-Partei sei, wie er gegenüber den Medien erklärte. Gegenüber dem Blick liess Bircher verlauten, dass sie innerhalb der SVP in dieser Frage einen Graben zwischen der älteren und der jüngeren Generation vermute, wobei erstere auch religiöse Werte in den Vordergrund stelle, während sich letztere primär gegen jegliche Einmischung durch den Staat zur Wehr setze.
Nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der Kirchen unterschieden sich die Positionen zur «Ehe für alle»: Während die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) ein Nein beschloss, portierte der Katholische Frauenbund ein Ja, ebenso wie die evangelisch-reformierte Kirche. Expertinnen und Experten stellten bei den Kirchen in Fragen rund um die Homosexualität in den letzten Jahren einen zunehmenden Wertewandel fest, was eine aktuelle GFS-Studie zumindest nicht widerlegte. Gemäss dieser befürworteten zwei Drittel der Katholikinnen und Katholiken die zur Abstimmung stehende Vorlage. Hingegen warfen einzelne im Vorfeld der Abstimmungen publizierte Zeitungsberichte Licht auf die in gewissen Kreisen noch immer existierende Praxis der Konversionstherapie.

Le mariage pour tous (Pa.Iv. 13.468)

Mittels parlamentarischer Initiative plante die WBK-NR im Jahr 2020 und somit bereits kurz nach Verabschiedung der ersten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG), mit der Unternehmen ab hundert Mitarbeitenden zur Durchführung von Lohnanalysen verpflichtet worden waren, eine weitere GlG-Revision. Damit sollten die Unternehmen verpflichtet werden, die Ergebnisse ihrer Lohnanalysen an den Bund zu übermitteln. Gemäss geltender Regelung im Gleichstellungsgesetz ist der Bund zur Evaluation der Lohnanalyse-Ergebnisse verpflichtet, die Unternehmen jedoch nicht zur Übermittlung der Ergebnisse an den Bund. Letzterer müsste somit eine Umfrage bei den Unternehmen durchführen, um an die vollständigen Resultate zu gelangen. Der Aufwand für die Unternehmen verkleinere sich dadurch, hatte Valérie Piller Carrard (sp, FR) im Dezember 2020 für die Kommission im Nationalrat ausgeführt, «car la transmission des données représente une charge beaucoup plus faible qu'une éventuelle enquête menée par la Confédération auprès des entreprises en vue de cette évaluation». Darauf gab die grosse Kammer der Initiative Folge.
Ende März 2021 sprach sich die ständerätliche WBK mit 6 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) gegen die Initiative aus, da sie zuerst die Auswirkungen der erst kurz zuvor verabschiedeten Gesetzesrevision abwarten wollte. In der Sommersession 2021 stützte der Ständerat diesen Entscheid, womit die parlamentarische Initiative in der Vorprüfung scheiterte.

Égalité salariale. Transmission des résultats de l'analyse à la Confédération (Iv.pa. 20.400)
Dossier: Analyses de l'égalité des salaires et des discussion sur l'introduction des sanctions

Mit 122 – mit einer Ausnahme – bürgerlichen gegen 66 Stimmen von Links-Grün gab der Nationalrat seiner WBK-NR folgend einer parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (gp, ZH) keine Folge. Die Initiative verlangte, dass die familien- und schulergänzende Betreuung für die Familien künftig kostenlos angeboten würde.

Familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service public (Pa.Iv. 20.413)

Im April 2021 vertrat die WBK-NR in Bezug auf die parlamentarische Initiative Wasserfallen (sp, BE), die eine externe Beratungsstelle für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz forderte, eine andere Position als noch im Jahr zuvor. Mit 12 zu 11 Stimmen beantragte sie ihrem Rat nun, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte in der Sommersession diesem Antrag und lehnte das Geschäft mit 97 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung knapp ab. Neben den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, Grünen und GLP unterstützten auch vereinzelte Mitglieder der Fraktionen der Mitte und der FDP.Liberalen die Initiative.

Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Pa.Iv. 19.441)

Nachdem der Bundesrat im Januar 2021 den Entwurf der SPK-NR zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG), gutgeheissen hatte, widmete sich der Nationalrat in der Sondersession 2021 als Erstrat dem Entwurf. Konkret schlug die SPK-NR vor, dem SEM das Recht zu erteilen, im Rahmen des Asyl- oder Wegweisungsverfahrens die mobilen Datenträger von Asylbewerbenden zu verwenden, deren Identität nicht anders festgestellt werden kann. Die Feststellung der Identität, der Staatsangehörigkeit und des Fluchtweges sei ein wichtiger Faktor für die Geschwindigkeit der Asylverfahren, insbesondere bei Personen, die keine Papiere mit sich tragen – was auf 70 bis 80 Prozent der Asylbewerbenden zutreffe. Die Möglichkeit zur Nutzung von Mobiltelefonen im Rahmen der Mitwirkungspflicht würde diesen Vorgang und somit das gesamte Verfahren beschleunigen, was wünschenswert sei, erklärte Marco Romano (mitte, TI) im Namen der Kommissionsmehrheit. Der zweite Kommissionssprecher, Damien Cottier (fdp, NE), erläuterte weiter, dass es das Ziel dieses Entwurfes sei, eine Brücke zu schlagen zwischen dem nötigen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Identität der Antragstellenden und deren Privatsphäre. Letztere werde unter anderem dadurch sichergestellt, dass die Herausgabe der Datenträger nur als Ultima Ratio vorgesehen sei. Weiter solle die betroffene Person über die genauen Massnahmen und die Vorgehensweise informiert werden und in Begleitung eines Rechtsbeistandes bei der Auswertung persönlich anwesend sein. Ausserdem dürfe die Aushändigung nicht erzwungen werden und der Bundesrat solle nach drei Jahren eine Evaluation dieser Massnahmen vornehmen und einen entsprechenden Bericht veröffentlichen. Gregor Rutz (svp, ZH), auf dessen parlamentarische Initiative dieser Gesetzesentwurf zurückging, betonte im Namen der SVP-Fraktion, dass die Daten dabei helfen könnten, den Kampf gegen Schlepper-Netzwerke voranzubringen, und vielleicht sogar dabei, Kriegsverbrechen aufzudecken. Auch der Bundesrat sprach sich für die beantragte Gesetzesrevision aus, wobei er insbesondere die Regeln zur Wahrung der Verhältnismässigkeit und des Datenschutzes befürworte, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter ausführte.
Eine Minderheit um Balthasar Glättli (gp, ZH) wollte nicht auf die Vorlage eintreten, weil es das offensichtliche Ziel dieser Vorlage sei, dass Asylsuchende leichter abgewiesen und zurückgeführt werden können. Daten aus Deutschland zeigten, dass das Auswerten von mobilen Datenträgern fehleranfällig sei und oft nicht den gewünschten Effekt bringe. So habe nur in seltenen Fällen ein Widerspruch zu den Aussagen der betroffenen Personen aufgedeckt werden können. Für einen solch kleinen «materiellen Bonus» sei das Verfahren schlicht zu teuer und zu aufwendig, wie Glättli erklärte. Ada Marra (sp, VD) ergänzte, es sei höchst problematisch, dass mit dieser Gesetzesänderung den Asylsuchenden faktisch mehr Privatsphäre abgesprochen werde als Schwerverbrecherinnen und Schwerverbrechern; um die Daten der mobilen Datenträger in einem Strafverfahren durchsuchen zu dürfen, sei nämlich ein richterlicher Entscheid nötig, was hier nicht vorgesehen sei. Ähnlich schien es auch das UNHCR zu sehen, welcher sich in einer Stellungnahme kritisch zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung geäussert hatte. Das Hochkommissariat hatte moniert, der starke Eingriff in die Privatsphäre der Schutzsuchenden, welche völkerrechtlich sowie durch die Bundesverfassung geschützt sei, werde zu wenig gut geregelt. Des Weiteren sei es – mit Blick auf die auch von Balthasar Glättli angesprochenen Evaluationen aus Deutschland – zu bezweifeln, dass die Massnahme wirklich das gewünschte Ziel erreiche. Gegen den Widerstand von Links-Grün trat der Nationalrat schliesslich mit 122 zu 65 Stimmen auf die Vorlage ein.
In der Detailberatung forderte Gregor Rutz, dass die mobilen Geräte bei Asylverfahren und Wegweisungsverfahren für fünf Tage zwangsweise entzogen werden dürfen, sollte eine betroffene Person diese nicht freiwillig abgeben. Rutz argumentierte, dieser Zwang könne auch präventiv wirken und die Gesuchstellenden dazu bewegen, von selbst aktiv mitzuwirken. Da dies lediglich die Klärung der Identität betreffe, gehe dieser Vorschlag zu weit, fand jedoch Kurt Fluri (fdp, SO), insbesondere da bereits die Verweigerung per se in den Asylentscheid mit einfliessen werde. Céline Widmer (sp, ZH) fügte an, dass auch der EDÖB klar vermerkt habe, dass die Durchsuchung der Daten nie unter Zwang geschehen dürfe. Und auch der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass ein Zwang die Verhältnismässigkeit verletzen würde, die nötig ist, um ein Grundrecht einzuschränken, führte Damien Cottier weiter aus. In der Folge lehnte der Nationalrat diese Forderung mit 117 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung ab, wobei sich neben der geschlossenen SVP-Fraktion auch die Hälfte der Mitte-Fraktion sowie einzelne Stimmen aus der FDP.Liberalen-Fraktion dafür aussprachen. Auf der anderen Seite versuchte Ada Marra ebenso erfolglos, die Regelung, dass Mobiltelefone beim Asylverfahren oder bei Rückweisungen genutzt werden dürfen, ganz zu streichen. Unterstützung erhielt sie aus der eigenen sowie der Grünen Fraktion. Ihre beiden Einzelanträge wurden somit mit 121 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
In einem zweiten Block wurde in insgesamt fünf Anträgen geklärt, welche Daten erhoben, wie lange sie gespeichert und wie sie verarbeitet werden dürfen. Auch hier lehnte der Nationalrat alle Minderheiten und Einzelanträge ab und stimmte somit dem Entwurf der SPK-NR unverändert zu. Gregor Rutz forderte etwa zum einen, dass die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit des Verfahrens nicht in jedem Einzelfall neu geprüft werden müssen, und zum anderen, dass die betroffene Person nicht über das Verfahren aufgeklärt werden muss. Das Verfahren solle laut Rutz nicht zuletzt im Sinne der Betroffenen «fair, korrekt, aber auch effizient» sein, weshalb diese zeitintensiven Bedingungen zu streichen seien. Ausserhalb der Fraktionen der SVP und der Mitte erhielten die Anträge von Rutz allerdings keine Zustimmung. Es sei wichtig, dass die Menschen verstünden, worum es gehe und was mit ihren Daten passiere, verteidigte Kommissionssprecher Cottier die Auflagen. Céline Widmer (sp, ZH) übernahm zudem zwei Minderheitsanträge von Angelo Barrile (sp, ZH) für eine Verstärkung des Datenschutzes, die allerdings ebenfalls ausschliesslich von Mitgliedern der SP-, der Grünen- und der Grünliberalen-Fraktion unterstützt wurden und somit mit 111 zu 79 Stimmen abgelehnt wurden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf der SPK-NR mit 123 zu 65 Stimmen gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktion sowie einem Mitglied der Grünliberalen an. Damit ging das Geschäft weiter an den Ständerat.

Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen (Pa. Iv. 17.423)

Ende April 2021 kam das Referendum gegen die «Ehe für alle» zustande. Von den insgesamt 69'392 eingereichten Unterschriften, wovon 62'241 samt Stimmrechtsbescheinigung vorlagen und somit berücksichtigt wurden, waren 61'027 gültig. Das Gros an Unterschriften steuerte ein Komitee angeführt von der EDU bei, das tatkräftige Unterstützung von Mitgliedern der SVP erhielt. Dieses Komitee stellte sich grundsätzlich gegen die Ehemöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare. Ein zweites Komitee, auch bestehend aus konservativen Mitgliedern der CVP/Mitte, störte sich insbesondere am Zugang zur Samenspende für lesbische Paare. Nicht zuletzt steuerte auch die im Wallis beheimatete «Fondation pour la famille» einige tausend Unterschriften bei. Die Stimmbevölkerung wird sich am 26. September 2021 zur Vorlage äussern.

Le mariage pour tous (Pa.Iv. 13.468)

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) die Organisation der familien- und schulergänzenden Betreuung nach dem Modell der Volksschulen: Zuständig für diese sollten die Kantone sein und das Angebot sollte für alle Kinder bis zum Abschluss der Volksschule unentgeltlich sein. Die Initiantin begründete ihren Vorstoss mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mit der Förderung von Kindern aus «sozio-ökonomisch benachteiligten Familien». Darüber hinaus seien die Tarife für die Eltern zu hoch, weswegen die Einrichtungen finanziell sehr eng planen müssten. Dies resultiere in hoher Belastung der in diesem Bereich tätigen Personen bei vergleichsweise tiefen Löhnen. Die Initiantin vertrat die Ansicht, dass qualitativ hochstehende Angebote und faire Arbeitsbedingungen ohne «substanzielle öffentliche Finanzierung» nicht möglich seien. Der Mehrheit der WBK-NR ging jedoch eine unentgeltliche Lösung zu weit. Mit 15 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) beantragte sie, der Initiative keine Folge zu geben, und verwies stattdessen auf ihre eigene, hängige parlamentarische Initiative. Diese zielte darauf ab, die mehrfach verlängerte, zeitlich befristete Anstossfinanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung zu überführen.

Familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service public (Pa.Iv. 20.413)

Ende März 2021 gab auch die WBK-SR einer durch ihre Schwesterkommission lancierten parlamentarischen Initiative Folge, mit der die befristete Finanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll (Pa.Iv. 21.403). Sie fasste ihren Beschluss mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war auch die Überlegung, dass die Unterstützungsmassnahmen aufgrund unterschiedlicher kantonaler Kontexte überarbeitet werden sollten.
Gleichzeitig beriet die Kommission über eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf, die unter anderem plante, die dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes in der Verfassung zu verankern (Kt.Iv. 20.308). Die Kommission stellte sich klar gegen die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels und beantragte ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen (4 Enthaltungen), der Standesinitiative zugunsten der parlamentarischen Initiative der WBK-NR keine Folge zu geben. Der Ständerat kam diesem Antrag in der Sommersession 2021 nach.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants

Einer von Silvia Schenker (sp, BS) eingereichten und später von Parteikollegin Yvonne Feri (sp, AG) übernommenen parlamentarischen Initiative, welche in bundesrätlichen Botschaften zu Erlassentwürfen explizite Stellungnahmen bezüglich der Einhaltung der Sozialziele forderte, gab der Nationalrat Anfang März 2021 mit 115 zu 70 Stimmen keine Folge. Während die Fraktionen der SP und der Grünen Partei sowie drei Mitglieder der Mitte-Fraktion die parlamentarische Initiative unterstützten, wurde sie von einer bürgerlich-liberalen Mehrheit abgelehnt. Der Nationalrat urteilte somit gleich wie vor ihm bereits eine Mehrheit der SGK-NR, womit die Initiative erledigt war.

Botschaften zu Erlassentwürfen sollen sich zu Einhaltung der Sozialziele äussern (Pa.Iv. 19489)

In der Frühjahrssession 2021 setzte der Nationalrat einer durch den Ständerat unterstützten parlamentarischen Initiative Müller (fdp, AG) zur Anpassung des Schutzbedürftigen-Status durch seinen wiederholten Entscheid auf Nichteintreten ein Ende. Somit bleibt es bei der Situation, dass Schutzbedürftige in der Schweiz ebenso wie anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf eine sofortige Familienzusammenführung hätten – mit Betonung auf den Konjunktiv, da der Status der Schutzbedürftigen (S-Status) in der Schweiz seit seiner Einführung Ende der 1990er Jahre als Reaktion auf die Massenzuflucht während der Jugoslawienkriege noch gar nie zur Anwendung kam. Müller hatte argumentiert, dass die Angleichung der Regelung des Familiennachzugs an die für vorläufig aufgenommene Personen geltenden Bestimmungen (Familiennachzug erst nach drei Jahren) dazu beitragen könnte, dass der S-Status attraktiver würde, wovon er sich eine Entlastung des Asylsystems erhoffte. Der Nationalrat folgte mit 110 zu 81 Stimmen seiner knappen Kommissionsmehrheit, die argumentierte, dass diese Änderung der Idee des S-Status zuwiderlaufen würde, nämlich Familien, die sich in akuter Gefahr befinden – «qui vivaient sous les bombes» (Ada Marra; sp, VD) – sofort durch Vereinigung zu schützen. Für Nichteintreten votierten die geschlossenen Fraktionen der SP, der Grünen, der Mitte und der GLP, während die FDP.Liberale- und die SVP-Fraktion ebenso geeint für Eintreten einstanden.

Conditions de regroupement familial pour les personnes à protéger et les personnes admises à titre provisoire (Iv.pa. 16.403)

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) gab Anfang November 2020 einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Sebastian Frehner (svp, BS), welche nach dessen verpasster Wiederwahl in den Nationalrat von seinem Parteikollegen Bruno Walliser (svp, ZH) übernommen worden war, mit 13 zu 7 Stimmen (4 Enthaltungen) keine Folge. Die parlamentarische Initiative beabsichtigt, den «nachehelichen Unterhalt dem Wandel der Zeit anzupassen», und zielt konkret darauf ab, Artikel 125 ZGB so zu ändern, dass Ehegattinnen und Ehegatten den nachehelichen Unterhalt vertraglich frei regeln können. Damit solle verhindert werden, dass der oder die Besserverdienende nach Scheitern der Ehe einer «finanzielle[n] Kausalhaftung» unterliegt, was «im Zeitalter der Gleichberechtigung» und in Anbetracht der guten Ausbildungschancen nicht mehr zeitgemäss sei, so die Begründung der Initiative. Wenn eine vertragliche Einigung des nachehelichen Unterhalts nicht getroffen werden könne, solle lediglich eine Unterhaltspflicht von maximal zwei Jahren festgelegt werden können. Diese hätte das Ziel, den anderen Ehepartner bis dahin wieder (verstärkt) in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Anders als im aktuellen Unterhaltsrecht, das zur Bestimmung der Höhe der Unterhaltszahlungen den Lebensstandard während der Ehe benennt, solle neu das betreibungsrechtliche Existenzminimum als Grundlage dienen.
Die Kommissionsmehrheit hob hervor, dass Frauen nach wie vor schlechter in den Arbeitsmarkt integriert seien als ihre Ehepartner – trotz guter Ausbildung seitens der Frauen. Ein Eingriff ins Scheidungsrecht könne denn auch kaum eine vermehrte Arbeitsmarktintegration von Frauen nach sich ziehen. Für die Kommissionsmehrheit betonte Nationalrätin Funiciello in der Ratsdebatte in der Frühjahrssession 2021, dass bei Umsetzung der parlamentarischen Initiative im Falle einer Scheidung kaum mehr finanzielle Verpflichtungen seitens der finanziell stärkeren Seite gegenüber der finanziell schwächeren Seite bestünden. Ebenfalls berücksichtige der Vorschlag nicht, welche Seite während des Eheverhältnisses mehr unbezahlte Arbeit verrichtet habe. Mit ihr sprach sich auch die Mehrheit des Nationalrats gegen eine Änderung des Artikels 125 ZGB aus und gab damit der parlamentarischen Initiative mit 117 zu 68 Stimmen (7 Enthaltungen) keine Folge.

Nachehelichen Unterhalt dem Wandel der Zeit anpassen (Pa.Iv. 19.457)

Valérie Piller Carrard (sp, FR) erinnerte mit Verweis auf den Bericht des Bundesrates zum Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018 in einer parlamentarischen Initiative daran, dass Einelternhaushalte besonders häufig von Armut betroffen seien. Die Alimentenbevorschussung, also die Bevorschussung der Alimente durch die öffentliche Hand, sofern der für den Unterhalt verantwortliche Elternteil seinen Unterhaltsleistungen nicht nachkommt, könne helfen, solche Armut zu bekämpfen, so die Initiantin. Die kantonalen Regelungen seien diesbezüglich jedoch sehr unterschiedlich, weswegen eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung zu schaffen sei, die es allen betroffenen Personen unabhängig ihres Wohnkantons erlauben würde, das eigene Existenzminimum und dasjenige der Kinder zu decken.
Während die RK-NR der Initiative im August 2020 mit 15 zu 10 Stimmen Folge gab, entschied die ständerätliche Schwesterkommission im Februar des Folgejahres mit 8 zu 5 Stimmen anders. Sie erachtete eine Harmonisierung nicht als zielführend, da sich eine harmonisierte Alimentenbevorschussung «in ein System der Sozialhilfe einfüg[en würde], das insgesamt in die Kompetenzzuständigkeit der Kantone fällt».

Alimentenbevorschussung harmonisieren (Pa.Iv. 19.459)

Im Februar 2021 stellte sich die RK-SR gegen eine parlamentarische Initiative Rickli (svp, ZH), der ihre Schwesterkommission im Vorjahr noch Folge gegeben hatte, mit der Ehen mit Minderjährigen für ungültig erklärt werden sollten. Dabei anerkannte sie zwar den Handlungsbedarf in diesem Bereich, wollte aber den im Sommer erwarteten Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates abwarten, weswegen sie der parlamentarischen Initiative mit 7 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) keine Folge gab. Aus dem gleichen Grund sistierte die Kommission auch eine Motion der RK-NR (Mo. 20.3011).

Keine Anerkennung von Kinder- und Minderjährigenehen in der Schweiz (Pa. Iv. 18.467)