Réinitialiser la recherche

Contenu

  • Enseignement et recherche

Acteurs

Processus

  • Objet du conseil fédéral
178 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Der Beitritt zu sechs ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und die damit in Zusammenhang stehende Änderung des FIFG standen in der Wintersession 2022 auf dem Programm der grossen Kammer. WBK-NR-Sprecher Mustafa Atici (sp, BS) führte aus, dass das Ziel der ERIC-Netzwerke darin bestehe, das Niveau der europäischen Forschung anzuheben. Die Beteiligung an den ERIC vermöge zwar die Nicht-Assoziierung an Horizon Europe nicht wettzumachen, trage jedoch dazu bei, die Integration in den europäischen Forschungsraum voranzubringen. Atici ergänzte, dass die Mittel zur Zahlung der Jahresbeiträge für diese sechs Infrastrukturen bereits im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 bewilligt worden seien. Der einstimmigen Beurteilung der Kommission folgend, sprach sich der Nationalrat ebenfalls einstimmig für den Beitritt aus und stimmte der Änderung des FIFG zu.
In den Schlussabstimmungen wurden die beiden Vorlagen von den zwei Räten jeweils einstimmig gutgeheissen.

Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und Änderung des FIFG
Dossier: Erasmus et Horizon

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2022 mit dem vom Bundesrat beantragten Beitritt zu sechs ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und der damit einhergehenden Änderung des FIFG. Wie Benedikt
Würth (mitte, SG) erläuterte, beantragte die WBK-SR einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Der Beitritt zu diesen Netzwerken ermögliche Schweizer Forschenden die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern in Bereichen, die von grosser gesellschaftlicher Relevanz seien. Forschungsminister Parmelin ergänzte, dass der Beitritt zu diesen Forschungsinfrastrukturen die Nicht-Assoziation an Horizon Europe nicht kompensieren könne, die Mitgliedschaft jedoch einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer verstärkten Verbindung und Integration in die europäische Forschungslandschaft darstelle. Die kleine Kammer genehmigte den Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zu den sechs Forschungsinfrastrukturnetzwerken sowie die Änderung des FIFG jeweils einstimmig.

Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und Änderung des FIFG
Dossier: Erasmus et Horizon

Den beiden Räten gelang es in der Sommersession 2022, die Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern unter Dach und Fach zu bringen.
Im Ständerat, der die Vorlage als Zweitrat behandelte, erläuterte Benedikt Würth (mitte, SG) die Vorlage und gab bekannt, dass das Ziel der Revision darin bestehe, das Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern in «Übereinstimmung mit den heutigen bundes- und insbesondere subventionsrechtlichen Vorschriften» zu bringen. Im Namen der WBK-SR, die die Revision mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstütze, bat er um Zustimmung zum Geschäft.
Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) unterstützte die Revision aus kulturpolitischen Gründen ebenfalls, gab aber zu bedenken, dass man sich die grundsätzliche Frage stellen sollte, weshalb der Bund denn diese Schule und somit den Kanton Bern subventioniere. Hans Stöckli (sp, BE) entgegnete, dass diese Subvention durch den Bund durchaus ihre Berechtigung habe, da der Kanton Bern ja nicht verpflichtet sei, eine solche Schule zu führen. Zudem werde mit dieser Schule auch Artikel 70 der Bundesverfassung umgesetzt, welcher vorsehe, «die Zweisprachigkeit vom Bund her zu leben». Bildungsminister Parmelin erklärte schliesslich, dass sich der Bund mit dieser Teilfinanzierung als mehrsprachiger Arbeitgeber positionieren und allen voran für frankophone Mitarbeitende und ihre Familien attraktiv sein wolle. In der Folge wurde der Entwurf einstimmig angenommen. Drei Personen aus dem bürgerlichen Lager enthielten sich jedoch der Stimme.
In den Schlussabstimmungen wurde das Gesetz in der grossen Kammer mit 155 zu 37 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion; die Enthaltungen von der SVP- und der GLP-Fraktion. Die kleine Kammer hiess den Entwurf wiederum einstimmig gut – bei zwei Enthaltungen aus den Reihen der Mitte-Fraktion.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision

Der Bundesrat präsentierte Mitte April 2022 die Botschaft über den Beitritt zu sechs ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und die damit einhergehende Änderung des FIFG. Diese Beitritte sollen es den Forschenden von Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen ermöglichen, gleichberechtigt an den Arbeiten dieser EU-Netzwerke teilzunehmen. Bislang habe die Schweiz in acht von insgesamt 22 ERIC-Netzwerken und -Forschungsinfrastrukturen lediglich einen Beobachterstatus inne. Zu folgenden sechs internationalen Gremien soll die Schweiz nun beitreten: Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure; Consortium of European Social Science Data Archives; Digital Research Infrastructure for the Arts and Humanities; European Clinical Research Infrastructure Network; European Plate Observing System; Integrated Carbon Observation System.
Der Bundesrat wies darauf hin, dass das Parlament mit dem Gutheissen der BFI-Botschaft 2021-2024 bereits die notwendigen Mittel für den Beitritt zu diesen Gremien gesprochen habe.
Um zukünftige weitere Beitritte zu den ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken einfacher zu gestalten, legte der Bundesrat im Übrigen einen Revisionsvorschlag für das FIFG vor. Mit dieser Änderung soll der Entscheid über solche Beitritte an die Regierung abgetreten werden.

Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und Änderung des FIFG
Dossier: Erasmus et Horizon

Der Nationalrat beugte sich in der Frühjahrssession 2022 als Erstrat über die Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Lilian Studer (evp, AG) erläuterte dem Plenum die Vorlage: Mit der Gesetzesrevision wolle der Bundesrat sowohl eine maximale Höhe der Bundesbeiträge als auch deren Bemessung festlegen. Ausserdem solle der Kanton Bern verpflichtet werden, dem Bund «jeweils im Februar die Finanzplanung der ECLF des laufenden und der folgenden drei Jahre» vorzulegen, um die Planbarkeit zu verbessern. Der grossen Kammer lagen bei ihrer Beratung drei Minderheitsanträge von Sandra Locher Benguerel (sp, GR) vor. Mit diesen wollte die SP-Fraktion den Bund in diesem Gesetz finanziell stärker in die Verantwortung nehmen. Ausserdem stellte Erich Hess (svp, BE) einen Einzelantrag auf Aufhebung des ganzen Gesetzes, womit er die Teilfinanzierung durch den Bund komplett streichen wollte. Mauro Tuena (svp, ZH) erläuterte, dass die SVP-Fraktion mit diesem Antrag klarstellen wolle, dass diese Schule, wie die anderen Grundschulen auch, eine Angelegenheit des Kantons sei. Ausserdem sei es problematisch, dass der Staat eine Schule mitfinanziere, bei welcher die Kinder von Bundesangestellten Vorrang vor allen anderen Kindern hätten. Dies widerspreche dem Prinzip der Chancengleichheit. Bei den folgenden Abstimmungen hatten weder der Streichungsantrag der SVP noch die Erhöhungsanträge der SP eine Chance; sie wurden allesamt abgelehnt. Der Antrag Hess fand Unterstützung bei etwa der Hälfte der SVP-Fraktion, die Minderheitsanträge Locher Benguerel bei den Mitgliedern der SP, der Grünen und der EVP. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 165 zu 23 Stimmen deutlich angenommen, alle Gegenstimmen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision

Die beiden Räte konnten in der Wintersession 2021 die letzte Differenz bei der Änderung des FIFG ausräumen. Einmal mehr vermochte sich der Ständerat durchzusetzen, womit sich die Umsetzungspartner künftig mit einer Bandbreite von 40 bis 60 Prozent am von Innosuisse unterstützten Projekt beteiligen müssen.
In den Schlussabstimmungen nahmen die Räte den Entwurf jeweils einstimmig an.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Der Beitritt der Schweiz zum SKAO ist eine beschlossene Sache: Nach dem Nationalrat stimmte in der Wintersession 2021 auch der Ständerat dem Beitritt zu. Nachdem Kommissionssprecher Stark (svp, TG) und Bundesrat Parmelin die Vorlage vorgestellt und die Vorteile einer Schweizer Beteiligung – insbesondere für die Wissenschaft und die Industrie – dargelegt hatten, nahm die kleine Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an.

SKAO. Genehmigung der Schweizer Teilnahme (BRG 21.038)

Der Bundesrat präsentierte im November 2021 seine Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Diese Schule, die der Bund seit 1960 unterstützt, wurde gegründet, um Kindern von französischsprachigen Bundesangestellten sowie von Eltern, die für bundesnahe Organisationen tätig sind, die Möglichkeit zu bieten, auf Französisch und nach dem Lehrplan der Romandie (Plan d’études romand) unterrichtet zu werden. Die Revision des aus dem Jahr 1981 stammenden Gesetzes soll für den Bund bezüglich der Planbarkeit der Kosten und der Budgetberechnung eine Verbesserung bringen. Sie enthält aber keine Änderungen betreffend die Aufgabenteilung oder den Umfang der finanziellen Beteiligung des Bundes.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision

Der Beitritt der Schweiz zum SKAO stand in der Herbstsession 2021 auf der Traktandenliste der grossen Kammer. Die beiden Kommissionssprecher Mustafa Atici (sp, BS) und Fabien Fivaz (gp, NE) stellten die Vorlage detailliert vor und betonten unter anderem, dass die von der Schweiz beigesteuerten finanziellen Mittel aufgrund des Prinzips des garantierten industriellen Rückflusses wieder der Schweizer Wirtschaft zugutekommen würden. Wie in der vorberatenden Kommission (24 zu 0 Stimmen) war das Geschäft auch im Plenum unbestritten. Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 162 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

SKAO. Genehmigung der Schweizer Teilnahme (BRG 21.038)

Nachdem der Ständerat zu Beginn der Herbstsession 2021 die Änderung des FIFG beraten und einige Differenzen zum Nationalrat geschaffen hatte, beugte sich die grosse Kammer knapp zwei Wochen später und damit noch in derselben Session bereits wieder über die Vorlage. Die Differenz betreffend die Besteuerung von Stipendien an Nachwuchsforschende konnte rasch behoben werden. Hier folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates. Dadurch unterliegen diese Stipendien nun der ordentlichen Besteuerung. Der vom Ständerat aufgrund der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe eingefügte Passus betreffend die Förderung von Projekten mit grossem Innovationspotenzial von Jungunternehmen wurde vom Nationalrat ebenso gutgeheissen. Die letzte Differenz betraf die Bandbreite der finanziellen Beteiligung der Umsetzungspartner. Minderheitssprecher Keller (svp, NW), der sich wie der Bundesrat und der Ständerat für eine Beteiligung der Umsetzungspartner in der Höhe von 40 bis 60 Prozent aussprach, erläuterte, dass er eine tiefere finanzielle Beteiligung der Umsetzungspartner für nicht ausgewogen halte; Innosuisse respektive der Bundeshaushalt werde dazu zu stark belastet. Zudem stelle sich die Frage, wie innovativ und zukunftsfähig ein Projekt überhaupt sei, das nur zu 30 Prozent selber finanziert werden könne. Christian Wasserfallen (fdp, BE), der die Position der Mehrheit der WBK-NR vertrat, sprach sich hingegen für eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent aus und begründete dies mit der Tatsache, dass eine tiefere Beteiligung der Industriepartner dafür sorgen könne, dass auch Projekte aus Disziplinen, die nicht sehr wertschöpfungsintensiv seien, umgesetzt werden könnten.
Der Nationalrat folgte dem Antrag der Mehrheit und blieb damit bei einer niedrigeren Beteiligung als dies der Ständerat zuvor gefordert hatte. Diese letzte Differenz konnte folglich nicht bereinigt werden.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Der Ständerat beugte sich als Zweitrat im September 2021 über die Änderung des FIFG. Benedikt Würth (mitte, SG) stellte die Vorlage vor und erläuterte die Beschlüsse der vorberatenden WBK-SR. Die Kommission war zum Schluss gekommen, dass sie dem Nationalrat in der Frage der Obergrenze der Reserven von Innosuisse folgen will. Sie hatte aber drei Differenzen zum Nationalrat geschaffen. Zum einen hatte sie sich dafür ausgesprochen, dass Stipendien an Nachwuchsforschende der Besteuerung unterliegen sollen. Dies entspreche dem Grundsatz der Rechtsgleichheit, argumentierte die Kommission, die damit dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt war. Die Vorlage des Bundesrates unterstützte die WBK-SR zum anderen auch mit ihrem Entscheid zur Höhe der Beteiligung der Umsetzungspartner, also derjenigen Firmen, die sich an von Innosuisse geförderten Projekten beteiligen. Sie hatte sich dafür eingesetzt, dass deren Beteiligung bei einer Bandbreite von 40 bis 60 Prozent bleiben soll; damit wollte die Kommission eine höhere Beteiligung als der Nationalrat, der diese bei 30 bis 50 Prozent ansetzen wollte. Darüber hinaus hatte sich die Kommission dafür entschieden, aufgrund der problematischen Situation in Bezug auf die Nicht-Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» eine neue Bestimmung einzufügen. Mit dieser neuen Bestimmung soll es der Innosuisse ermöglicht werden, Projekte mit grossem Innovationspotenzial von Jungunternehmen sowie von KMU zu fördern. Dies sei notwendig geworden, weil die fehlende Assoziierung auch die Innovationsförderung treffe. Bundesrat Parmelin zeigte sich mit den Anträgen der WBK-SR einverstanden, auch den neu hinzugefügten Artikel betreffend Horizon Europe schätzte er als sinnvoll ein. Der Ständerat folgte seiner Kommission anschliessend in allen Punkten und stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig zu.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession 2021 mit der Änderung des FIFG, durch welche die Innosuisse mehr Flexibilität erhalten soll. Der Nationalrat folgte dabei in weiten Teilen dem Vorschlag des Bundesrates, stimmte aber auch einigen wichtigen Änderungsanträgen der Mehrheit der vorberatenden WBK-NR zu. So sprach sich die grosse Kammer etwa dafür aus, dass sich Firmen (die sogenannten Umsetzungspartner) mit 30 bis 50 Prozent Eigenleistung finanziell an von der Innosuisse geförderten Projekten beteiligen müssen. Der Bundesrat hatte eine Bandbreite von 40 bis 60 Prozent vorgeschlagen und wollte die Umsetzungspartner damit stärker zur Kasse bitten. Weiter erhöhte der Nationalrat auch die Obergrenze der Reserven, welche die Innosuisse halten darf. Schliesslich entschied die grosse Kammer – entgegen dem Antrag des Bundesrates –, dass als Stipendien ausgerichtete Forschungs- und Förderbeiträge, die der SNF oder Innosuisse an Nachwuchsforschende vergeben, nicht versteuert werden müssen. In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer einstimmig, und zwar mit 186 zu 0 Stimmen, für die Gesetzesänderung aus.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Der Bundesrat legte im Mai 2021 seine Botschaft zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz am «Square Kilometre Array Observatory» (SKAO) vor. Beim SKAO handelt es sich um ein internationales Forschungsinfrastrukturprojekt für den Bau und Betrieb von Radioteleskopen zur Erforschung des Universums. Dabei stehen Fragen zur Entstehung von Galaxien, zur dunklen Materie oder auch zum kosmischen Magnetismus im Zentrum des Interesses. Das Projekt wird vor allem vom Vereinigten Königreich, von Australien und von Südafrika geplant und finanziert; die Gesamtkosten werden auf knapp 2 Mrd. Euro geschätzt. Die Bundesversammlung hatte bereits im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 einem Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 8.9 Mio. für den Beitritt der Schweiz zu SKAO zugestimmt. Der Bundesrat wies in der Botschaft jedoch darauf hin, dass diese gesprochenen Gelder nur bis 2024 reichten; um die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz bis 2030 zu gewährleisten, seien weitere Mittel notwendig. Er beantragte deshalb eine Erhöhung des Kredits um CHF 24.7 Mio.

SKAO. Genehmigung der Schweizer Teilnahme (BRG 21.038)

National- und Ständerat einigten sich in der Frühjahressession 2021 auf die Änderung des ETH-Gesetzes. Dafür war eine Einigungskonferenz nötig geworden, da sich die beiden Kammern nach dem Differenzbereinigungsverfahren bei einigen wenigen Punkten noch immer nicht einig waren. Die Einigungskonferenz schloss sich bei allen offenen Punkten dem Vorschlag des Ständerates an. Sie schlug vor, dass den beiden ETH und den Forschungsanstalten in wichtigen Bereichen kein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates zustehen soll. Zudem soll der Bundesrat (und nicht der ETH-Rat) die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen; auch soll es dem Bundesrat obliegen, die Geschäftsordnung der Beschwerdekommission zu erlassen. Dabei müssen aber mindestens vier Mitglieder der Kommission dem ETH-Bereich angehören. In den Schlussabstimmungen stimmten die beiden Räte dem Vorschlag der Einigungskonferenz jeweils einstimmig zu.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

Im Februar 2021 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des FIFG (BRG 21.026). Das Hauptziel dieser Gesetzesrevision lag darin, der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse bei ihrer Förderpraxis mehr Handlungsspielraum und Flexibilität zu geben. Neu sollen sich Unternehmen, welche bei der Förderung von Innovationsprojekten als Umsetzungspartner fungieren, mit 40 bis 60 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen. Im Ausnahmefall soll die Innosuisse auch eine höhere oder tiefere Beteiligungsquote festlegen können. Bisher beteiligten sich die Unternehmen in der Regel zu 50 Prozent an den Kosten. Eine weitere vorgeschlagene Neuerung bestand darin, dass Innosuisse künftig Innovationsprojekte von Start-ups direkt finanzieren kann. Bisher war nur eine indirekte Förderung möglich – beispielsweise in den Bereichen Coaching oder Weiterbildung. Mit dieser gesetzlichen Anpassung soll der Start-up-Szene in der Schweiz zusätzlicher Schub verliehen werden. Zudem soll die Innosuisse auch «bei der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer sowie bei der Entschädigung für indirekte Forschungskosten (Overhead) bei vom Bund unterstützten Technologiekompetenzzentren» mehr Möglichkeiten erhalten. Daneben schlug der Bundesrat auch noch weitere kleinere Änderungen des FIFG vor.

Änderung des FIFG (BRG 21.026)

Die grosse Kammer beugte sich in der Wintersession 2020 über das Horizon-Paket 2021–2027. Mehrere Rednerinnen und Redner betonten dabei die Wichtigkeit der Erneuerung dieses Forschungsabkommens mit der EU. Nur so könne die Schweiz bei der Forschung auf Niveau «Champions League» mitspielen, argumentierte Christian Wasserfallen (fdp, BE). Die Finanzierungsbotschaft wurde aber nicht von allen Parteien vollständig unterstützt. Während eine Minderheit um Diana Gutjahr (svp, TG) die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen wollte, um ein alternatives, nationales Programm ausarbeiten zu lassen, wollte eine weitere Minderheit Keller (svp, NW) die vom Bundesrat budgetierte Reserve von CHF 614 Mio. auf CHF 466 Mio. reduzieren. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden zwei Anträge von links-grüner Seite, welche die Verpflichtungen für das Euroatom-Programm auf Ende 2025 befristen wollten. Zu reden gaben des Weiteren insbesondere folgende zwei Punkte: Im Horizon-Programm 2021–2027 wird der Finanzierungsmechanismus geändert. Neu zahlt jeder Staat so viel ins Programm ein, wie wieder an die Forscherinnen und Forscher ausbezahlt wird (pay as you go Prinzip). Es ist also nicht mehr möglich, mehr Mittel zu beziehen als einzubezahlen. Diese Neuerung sei gemäss Claudia Friedl (sp, SG) in der Kommission bedauert worden, könne aber nicht rückgängig gemacht werden. Zudem habe die EU generell mehr Geld für das Programm budgetiert als in der vergangenen Periode, weshalb auch die Schweiz einen höheren Betrag aufwenden müsse. Der zweite Punkt betraf die generellen Beziehungen der Schweiz zur EU. Christian Wasserfallen und auch Forschungsminister Parmelin betonten im Rat, dass die Assoziierung an das Horizon-Paket nichts mit dem Rahmenabkommen zu tun habe. Für Angelika Kalt, Direktorin des SNF, war die Sache allerdings nicht so klar. Gemäss Kalt wäre es möglich, dass die EU die Verabschiedung des Rahmenabkommens voraussetzt, damit die Schweiz an Horizon teilnehmen könne.
In der Schlussabstimmung sprach sich der Nationalrat deutlich für die Zustimmung zum Horizon-Paket respektive zum Start der Verhandlungen des Bundesrates mit der EU aus. 138 Personen stimmten dafür, 49 Mitglieder der SVP stimmten dagegen, eine Person enthielt sich der Stimme (ebenfalls SVP).

Horizon-Paket 2021–2027
Dossier: Erasmus et Horizon

Am 14. und 15. Dezember 2020 konnten die beiden Räte bei der BFI-Botschaft 2021-2024 die letzten Differenzen ausräumen. Sie einigten sich auf die Erhöhung des Verpflichtungskredits im Bereich der beruflichen Weiterbildung um CHF 20 Mio. auf insgesamt CHF 255 Mio., wie es der Nationalrat vorgeschlagen hatte. Beim 3R Kompetenzzentrum lenkte der Nationalrat ein und verzichtete auf die von ihm geforderte finanzielle Aufstockung. Das Thema Tierversuche sei für die WBK-NR sehr wichtig, zuerst wolle man aber die Rolle des 3R Kompetenzzentrums detaillierter klären, erläuterte Berichterstatter Wasserfallen (fdp, BE). Zudem begrüsse die Kommission auch die Durchführung eines NFP zu diesem Thema, das der SNF im Jahr 2021 wahrscheinlich lancieren werde.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

In der Wintersession 2020 beugten sich sowohl National- als auch Ständerat je ein zweites Mal über die Änderung des ETH-Gesetzes. Die Räte konnten sich dabei im Bereich Videoüberwachung einigen. Es soll von nun an möglich sein, Videoaufnahmen nicht nur in Verfahren, sondern auch in anonymisierter Form zur Schulung und zur Unfallverhütung zu gebrauchen. Es bestehen jedoch weiterhin zwei Differenzen: Die Räte waren sich uneins, wer die Mitglieder der internen ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Der Nationalrat und der Bundesrat sprachen sich für den ETH-Rat aus, der Ständerat präferierte den Bundesrat als Wahlbehörde. Bei der Frage des Beschwerderechts gegen Entscheide des ETH-Rates brachte Benedikt Würth (cvp, SG) im Ständerat erfolgreich einen Antrag ein, der dem Nationalrat entgegenkommen soll. Dieser Antrag sieht vor, dass in einigen Bereichen eine Beschwerde gegen Entscheide des ETH-Rates eingereicht werden kann, in anderen Gebieten, etwa beim Personalwesen, müsse der ETH-Rat aber endgültig entscheiden können. Als nächstes wird sich wieder der Nationalrat mit der Gesetzesrevision befassen.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

In der Wintersession 2020 beugte sich der Nationalrat ein weiteres Mal über die BFI-Botschaft 2021-2024. Nach dieser Debatte bestanden noch zwei Differenzen zum Ständerat. Die eine betraf den Bereich der beruflichen Bildung, wo der Nationalrat den Verpflichtungskredit um CHF 20 Mio. erhöhen will. Die zweite Differenz betraf die Kredite zugunsten von Forschungseinrichtungen. Hier hielt der Nationalrat an der Aufstockung um CHF 12 Mio. für das 3R Kompetenzzentrum fest.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

Das Horizon-Paket 2021–2027 stand in der Herbstsession 2020 auf dem Programm des Ständerates. Die kleine Kammer befasste sich als Erstrat mit diesem Geschäft im Bereich der Forschung, das ein finanzielles Volumen von CHF 6'154 Mio. umfasst. Nach dem unbestrittenen Eintreten befasste sich der Ständerat mit einem Antrag von Thomas Minder (parteilos, SH), der das Geschäft an die Kommission zurückweisen wollte. Minder argumentierte, dass die Finanzierungsbotschaft für Horizon 2021–2027 aus mehreren taktischen Gründen nicht bereits in dieser Herbstsession verabschiedet werden sollte. So sei beispielsweise noch nicht klar, bei welchen Pfeilern des Horizon-Pakets die Schweiz überhaupt teilnehmen dürfe. Die Schweiz laufe auch generell Gefahr, dass sie bei Differenzen mit der EU erneut zeitweise von Horizon ausgeschlossen werde. Die Mehrheit des Ständerates teilte diese Bedenken jedoch nicht; der Rückweisungsantrag Minder wurde mit 34 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar abgelehnt. Danach beriet der Ständerat noch über den Minderheitsantrag Stark (svp, TG) betreffend die Höhe der Reserve für allfällig höher ausfallende Pflichtbeiträge. Dieser Antrag wurde knapp abgelehnt (23 zu 19 Stimmen). In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich angenommen.

Horizon-Paket 2021–2027
Dossier: Erasmus et Horizon

In der dritten Woche der Herbstsession 2020 stimmte der Ständerat im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung bei der letzten Differenz der Variante des Nationalrates zu. Damit wurde im Gesetzestext explizit festgehalten, dass der Bildungsraum Schweiz an internationalen Programmen teilnehmen können soll.
In den Schlussabstimmungen wurde die Revision jeweils einstimmig, mit 44 zu 0 Stimmen respektive 196 zu 0 Stimmen, angenommen.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus et Horizon

In der dritten Herbstsessionswoche 2020 befasste sich der Ständerat erneut mit der Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024. Der Ständerat stimmte nicht allen vom Nationalrat geforderten Mittelerhöhungen zu. Er strich wiederum die zusätzlichen Gelder für den ETH-Bereich im Gebiet der Raumplanung, für das Schweizer Tierversuchs-Kompetenzzentrum (3R) sowie für die berufliche Bildung. Nach der Aufrechterhaltung dieser Differenzen ist nun wieder der Nationalrat am Zug.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)

Der Ständerat behandelte in der Herbstsession 2020 die Änderung des ETH-Gesetzes und schuf dabei einige Differenzen zum Nationalrat, der das Geschäft im Sommer 2020 diskutiert hatte. Die kleine Kammer hiess die Revision des Gesetzes grundsätzlich gut, Eintreten wurde denn auch ohne Gegenantrag beschlossen und in der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz einstimmig gutgeheissen.
Eine erste Differenz schuf der Ständerat bei der Beschwerdemöglichkeit gegen aufsichtsrechtliche Massnahmen des ETH-Rates vor dem Bundesverwaltungsgericht. Er entschied hier auf Linie Bundesrat und schloss diese Beschwerdemöglichkeit gegen verbindliche Weisungen des ETH-Rates aus. Eine Minderheit Baume-Schneider (sp, JU), welche dem Entscheid des Nationalrates folgen wollte, blieb chancenlos. Eine weitere Differenz schuf das Stöckli mit der Annahme eines Einzelantrags von Thomas Hefti (fdp, GL), gemäss welchem die ETH-Beschwerdekommission künftig vom Bundesrat und nicht vom ETH-Rat selber gewählt werden soll. Schliesslich entschied der Ständerat auch, dass die Aufnahmen, welche im Rahmen der Videoüberwachung entstehen, nicht nur in Verfahren, sondern anonymisiert auch zur Schulung und zur Unfallverhütung verwendet werden dürfen. Die grosse Kammer hatte diese weitere Nutzung aus der Vorlage gestrichen. Als nächstes wird sich wiederum der Nationalrat mit der Vorlage befassen.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Nationalrat über die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mustafa Atici (sp, BS) erinnerte daran, dass die Schweiz seit 2014 nur noch Partnerland und nicht mehr Programmland des EU-Austauschprogramms Erasmus+ ist. Daher habe die Schweiz in der Vergangenheit alternative Instrumente für Schweizer Studierende geschaffen. Die wesentliche Neuerung der vorliegenden Totalrevision bestehe in der gleichwertigen gesetzlichen Verankerung der beiden Varianten, nämlich einerseits die Assoziierung der Schweiz an ein internationales Förderprogramm, namentlich an Erasmus+, und andererseits die Umsetzung und direkte Finanzierung des eigenen Schweizer Förderprogramms, das seit 2014 angelaufen ist. Im Rahmen der Debatte im Nationalrat wurden einige Mehrheits- und Minderheitsanträge erläutert. Schliesslich wurde aber nur eine einzige Differenz zum Ständerat geschaffen. Gemäss der Variante des Nationalrats soll der Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich um die Teilnahme an internationalen Programmen erweitert werden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 192 zu 0 Stimmen einstimmig an.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus et Horizon

In der Herbstsession 2020 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024. Auch in der grossen Kammer stiess die BFI-Botschaft insgesamt auf viel Zustimmung. Der Nationalrat genehmigte alle zusätzlichen Gelder, die der Ständerat gesprochen hatte, und stockte die Mittel um weitere CHF 53 Mio. auf. Diese zusätzlichen CHF 53 Mio. verteilen sich auf den ETH-Bereich, auf die Berufs- und Weiterbildung sowie auf das Schweizer Kompetenzzentrum für das Ersetzen, Reduzieren und für die Verbesserung von Tierversuchen (3R-Prinzipien). Viele Rednerinnen und Redner nutzten die Debatte für ein Votum zum Thema Erasmus+, dem EU-Förderinstrument für Auslandsaufenthalte im Bildungsbereich. Sie forderten den Gesamtbundesrat dazu auf, bei diesem Geschäft zügiger voranzugehen und dem Parlament bald eine Botschaft vorzulegen. Bildungsminister Parmelin versprach, dies möglichst rasch zu tun.
Als nächstes wird sich wiederum der Ständerat mit der BFI-Botschaft 2021–2024 befassen.

BFI-Botschaft 2021-2024 (BRG 20.028)