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2017 war kein gutes Jahr für die Medienlandschaft der Romandie. Insbesondere die Einstellung von L'Hebdo stellte einen tiefen Einschnitt dar. In zahlreichen Zeitungsartikeln wurde befürchtet, dass dadurch ein Tabu gebrochen worden sei und in Zukunft die Einstellung weiterer Zeitungen – häufig wurden die Probleme von Le Temps erwähnt – folgen könnte. Von nun an sei kein Pressetitel der Romandie mehr vor der Einstellung sicher, war zum Beispiel in Le Temps zu lesen. Die Zusammenlegung von Le Matin und 20 Minutes, die Verlegung der Redaktion von La Tribune de Genève nach Lausanne sowie die Gerüchte um die Einstellung der Papierversion von Le Matin steigerten die Nervosität in der Romandie zusätzlich. Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) bezeichnete die zahlreichen Entlassungen, Schliessungen und Zusammenschlüsse im Pressebereich der Romandie als Gefahr für die Meinungsbildung und das Funktionieren der Demokratie in der französischsprachigen Schweiz. Um dem entgegenzuwirken, fragte sie in einer Interpellation (Ip. 17.4086) beim Bundesrat nach, wie er die Bildung eines monolithischen Blocks in der Westschweizer Presse verhindern wolle. Dieser verwies auf die fehlende Verfassungsgrundlage, wodurch ihm, wie im Bericht „Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien“ aufgezeigt, nur indirekte Fördermöglichkeiten zur Verfügung stünden. Im Rahmen der RTVV-Revision sollten jedoch zudem Leistungen der SDA finanziell unterstützt werden, erklärte der Bundesrat weiter.
Überdies gelangten auch Regula Rytz (gp, BE) mit einem Postulat (Po. 17.3241), Adèle Thorens Goumaz mit einer einfachen Anfrage (A. 17.5007) und die Grüne Fraktion mit einer dringlichen Anfrage (A. 17.1001) an das Parlament oder den Bundesrat, um Lösungen für die Probleme der Schweizer Presse insgesamt und der Westschweizer Presse im Besonderen zu suchen.

Medienkrise in der Romandie

Kurz vor Weihnachten 2017 liess Tamedia als Abschluss des ereignisreichen Jahres verlauten, Goldbach Media, die Vermarkterin kommerzieller Werbefenster in Fernsehen und Onlinemedien, für CHF 216 Mio. zu übernehmen, ohne dass es bei den 340 Mitarbeitenden von Goldbach zu Entlassungen kommen werde. Diese Übernahme erlaube es Tamedia, die Bedürfnisse der Werbewirtschaft nach individualisierter Werbung zu erfüllen, hatte SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (sp, ZH) bereits vor zwei Jahren prophezeit. Tamedia wolle ihre Position im internationalen Wettbewerb stärken, erklärte der Tages Anzeiger. Dadurch sei es ihr möglich, die 2016 gegründete Admeira zu konkurrenzieren. Dazu fehle aber noch ein Telekompartner, spekulierte die Aargauer Zeitung, und brachte den zum Verkauf stehenden Kabelnetzbetreiber UPC als ebensolchen ins Spiel. UPC sei bereits technologischer Partner der Tamedia, sei aber vermutlich für einen Kauf durch diese zu teuer, erklärte die AZ weiter. Tamedia äusserte sich nicht zu diesen Mutmassungen.

Tamedia Goldbach

Im November 2017 beriet die KVF-SR die Motion der KVF-NR bezüglich der Umsetzung des Shared-Content-Modells für die SRG. Dabei entschied sie, den Passus zu streichen, wonach die SRG wenn möglich die zur Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte bei Eigen- und Fremdproduktionen erwerben sollte. Da das System diesbezüglich heute gut funktioniere, solle es nicht unnötig geändert werden. Für die Kommission erklärte Olivier Français (fdp, VD), dass die SRG seit August 2017 bereits etwa 80 solche Inhalte pro Woche gratis zur Verfügung stelle – und somit gemäss Medienministerin Leuthard bereits ein Free Shared Content Modell anbiete. Die Streichung des entsprechenden Passus solle folglich nur sicherstellen, dass die SRG nur dann Rechte erwerbe, wenn deren Preise angemessen und Interessenten für eine Drittausstrahlung vorhanden seien. Somit solle lediglich die heutige Praxis im Gesetz verankert werden. Der Ständerat stimmte der so abgeänderten Motion stillschweigend zu.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Die KVF-SR, welche sich aufgrund des nationalrätlichen Votums mit der Motion zur Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG zu befassen hatte, stützte im November 2017 einstimmig die Meinung des Bundesrates. Demzufolge befürwortete sie ebenfalls die Aufhebung der 2-plus-2-Regel und folgte in diesem Punkt dem Nationalrat, stellte sich aber gegen die zweite Forderung der Motion bezüglich Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete. Auch letztere Forderung hatte vorab im Nationalrat noch eine Mehrheit gefunden. Bei ihren Schlussfolgerungen stützte sich die ständerätliche Kommission auch auf Überlegungen der Identität und gab sich überzeugt, dass die lokale Verankerung regionaler Fernsehsender durch eine Ausweitung der Versorgungsgebiete geschwächt würde. Die KVF-SR präsentierte ihrem Rat demzufolge eine abgeänderte Motion, die lediglich die Forderung bezüglich der 2-plus-2-Regel aufnahm. Das Plenum der Kantonskammer schloss sich diesem Vorschlag diskussionslos an, womit die abgeänderte Vorlage zurück in den Nationalrat gelangte.
In der ständerätlichen Beratung hatte Bundesrätin Leuthard bereits ihr Wohlwollen mit der abgeänderten Motion ausgedrückt und versprochen, diese im Rahmen des zu erarbeitenden Gesetzes über elektronische Medien umzusetzen.

Parlament hebt 2-plus-2-Regel auf (Mo. 17.3008)
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 139 Titel der Regional- und Lokalpresse von der indirekten Presseförderung profitieren. Obwohl sowohl die Anzahl förderberechtigter Titel (-3 Titel) als auch die Versandmenge (-1.4 Mio. Exemplare) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen hatten, sank die Zustellermässigung pro Exemplar durch die Schweizerische Post im Vergleich zu 2017 um einen Rappen und kam bei 24 Rappen pro Exemplar zu liegen. Dieser Umstand ergab sich, da zu den jährlich bereitgestellten CHF 30 Mio. durch den Bund jeweils auch die nicht ausgeschöpften Fördermittel des letzten verfügbaren Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt werden. Letzterer Betrag war nun aber Ende 2016 geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor, begründete das BAKOM seinen Entscheid.
Die Mitglieds- und Stiftungspresse hatte erneut einen Rückgang bei den förderberechtigten Titeln zu verzeichnen: Die Anzahl unterstützungsberechtigter Zeitungen und Zeitschriften kam bei 1'013 Titel zu liegen (-33), wobei sich die jährliche Versandmenge auf insgesamt 125.2 Mio. Exemplare belief (-4.8 Mio.). Diese Pressegattung profitierte 2018 von einer Zustellermässigung von 17 Rappen (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Nicht nur inhaltlich kam es in der Presselandschaft 2017 zu Konzentrationen, sondern auch im technischen Bereich. So gab Ringier anfangs November bekannt, sein Druckereizentrum in Adligenswil zu schliessen, wodurch 172 Mitarbeitende ihre Stelle verlieren. Kurz zuvor hatte Ringier Grossaufträge der Migros und der Luzerner Zeitung an Tamedia verloren und darum beschlossen, aus dem Zeitungsdruckgeschäft auszusteigen. Daher werden auch die Zeitungen von Ringier selbst in Zukunft beim Konkurrenten Tamedia gedruckt. Bestehen bleibt bei Ringier hingegen die Druckerei für Magazine, die Swissprinter AG in Zofingen. Die durch die Druckaufträge der Ringier-Produkte bei Tamedia entstehenden Arbeitsplätze sollen zuerst den entlassenen Ringier-Mitarbeitenden angeboten werden, liess Ringier verlauten. Mit der Schliessung seien bisherige Überkapazitäten im Zeitungsdruck in der Schweiz korrigiert worden, erklärte Marc Walder, der CEO von Ringier. Dadurch könnten teure Anlagen besser ausgelastet werden.
Von dieser Schliessung betroffen ist auch die WOZ, die in einem Artikel ihr Dilemma erklärte: Da Tamedia 1981 bereits einmal versucht habe, einen WOZ-Artikel zu verhindern, der den hauseigenen Tages-Anzeiger der Zensur bezichtigte, wolle man seine Druckaufträge keinesfalls dieser Mediengruppe erteilen. Doch welche Alternativen bestünden noch, nachdem Mitte 2015 bereits die NZZ-Druckerei in Schlieren zugegangen war? Nun seien Printmedien also noch zusätzlich gefährdet, weil ihnen die Druckereien ausgingen, befürchtete die WOZ. Noch sei es aber nicht soweit, da in Adligenswil ein Management Buyout oder eine genossenschaftliche Übernahme geprüft würden.

M_Druckerei

Im Jahrbuch «Qualität der Medien» 2017 des Fög nahm sich das Institut des «Strukturwandels der Öffentlichkeit» an. Die Struktur der Öffentlichkeit (hier: Medien), so erläuterte die Studie, habe die Form eines «langen Schweifs» angenommen. Dieser Schweif bestehe vorne am Kopf aus einigen wenigen reichweitenstarken Anbietern, zu denen in der Schweiz die professionellen Medienanbieter gehörten. Der hintere, lange Teil des Schweifs hingegen bestehe aus einer grossen Anzahl an Anbietern und Angeboten, welche aber jeweils deutlich weniger Personen erreichten. Das seien etwa sogenannte «alternative» Informationsangebote oder auch PR-Dienste und Werbeplattformen. Zudem hielt die Studie fest: Egal ob Vorder- oder Hinterteil des Schweifs, alle Anbieter sehen sich mehr oder weniger stark dem Einfluss der grossen Tech-Plattformen (Google, Facebook) ausgesetzt, das Internet habe sich zu einer zentralen Instanz im Medienbereich entwickelt. Insbesondere professioneller Journalismus gerate dabei unter Druck. Konkretisiert wurde die Erkenntnis anhand mehrerer Punkte.
So seien professionelle Informationsmedien – also jene am Kopf des Schweifs – so wichtig wie nie zuvor, da sie Informationen professionell kuratierten, kontrollierten und verarbeiteten. Dies biete eine wichtige Orientierungshilfe, da im grossen Hinterteil des Schweifs sozusagen «Wildwuchs» herrsche: Dort erfüllten Anbieter oft nicht traditionelle Standards des professionellen Journalismus. Der Wildwuchs im hinteren Teil des Schweifs begünstige die Entstehung von «kontrovers diskutierte[n] alternative[n] Medien», welche sich oft oppositionell zu etablierten Informationsmedien positionierten und «teilweise Verschwörungstheorien» verbreiteten, hielt die Fög-Studie fest. Dabei handle es sich um ein Randdasein, allerdings sorgten solche alternativen Medien für Kontroversen, wodurch situativ hohe Reichweiten der darüber verbreiteten Informationen erzielt würden.
Währenddessen verlagerte sich auch das Konsumverhalten der Schweizer Bevölkerung: 41 Prozent informierten sich primär via Newssites oder Social Media. Noch dominierten die Newssites als Informationsquelle, die grossen Internetplattformen dienten aber oft als Zuleitungskanäle. Das heisst der Zugang zu Informationen erfolgte immer öfters via Social Media oder Suchmaschinen und nicht direkt über die Website einer Zeitung. Da Social Media wie Facebook sogenannte «Emotionsmedien» seien, könne sich dies «qualitätsnivellierend» auf professionelle Informationsmedien auswirken. Dies, da diese Anbieter dann ihre Beiträge Social-Media-konform gestalten würden, um den Zugang via Social Media sicherzustellen.
Schliesslich, so hielt das Fög abschliessend fest, werde die Medienvielfalt am Kopf des Schweifs zunehmend geringer: In der Deutschschweiz etwa dominierten die drei grössten Medienhäuser 71 Prozent des Online-Reichweitenmarkts (NZZ-Group, Tamedia und Ringier), in der Suisse romande (Tamedia, Ringier und Éditions Suisses) und der Svizzera italiana (Tamedia/Salvoni, Ringier und Regiopress) seien es gar 88 Prozent. Die Einstellung weiterer regionaler Printausgaben werde in Zukunft diese Konzentration des Online-Angebots verstärken.
Für die Studie berücksichtigte das Fög 28'214 Beiträge aus 79 Schweizer Medien und verglich diese mit Daten aus den Jahren 2014 und 2015. Ergänzt wurde die Datenlage mit Erkenntnissen des «Reuters Digital News Reports», welcher Umfragedaten aus 36 Ländern und 70'000 Interviews enthält.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2017

Nicht nur bei den Zeitungen, auch bei den Nachrichten- und Bildagenturen in der Schweiz kam es 2017 zu einem Zusammenschluss. So gaben die Nachrichtenagentur SDA und die Bildagentur Keystone im Oktober 2017 ihre Fusion bekannt. Keystone gehörte bisher zu 50 Prozent der SDA und zu 50 Prozent der österreichischen Presseagentur APA. Letztere tauschte ihre bisherige Beteiligung für eine 30-prozentige Beteiligung an der neuen Keystone-SDA ein. Dadurch wurde sie grösster Aktionär und ersetzte damit Tamedia, die NZZ-Mediengruppe, die SRG und die Médias Suisses, die bis anhin die grössten Beteiligungen hielten. Die neue Gesellschaft sollte einen Umsatz von CHF 51 Mio. erzielen und 300 Personen beschäftigen. „Die Fusion ermöglicht eine integrierte Produktion von multimedialen Angeboten mit dem Ziel, die Komplexität der Prozesse zu reduzieren“, liessen SDA und Keystone verlauten. Durch eine Herstellung im selben Betrieb könne die industrielle Effizienz erhöht werden.
Der Berufsverband Impressum und die Mediengewerkschaft Syndicom befürchteten, dass die SDA durch diese Fusion ihre Unabhängigkeit verlieren könne, indem sich PR und Journalismus vermische. Bisher waren die Medienhäuser gleichzeitig Besitzer und Kunden der SDA gewesen, was zwar zu Interessenkonflikten geführt, aber gleichzeitig die SDA vor Profitdruck bewahrt habe. Die neue Firma werde hingegen Renditeziele verfolgen müssen. Wie die NZZ berichtete, sei zudem die Stellung der SDA nicht mehr so dominant wie früher. So gebe es in verschiedenen Ressorts Konkurrenz – einige Verlage hätten auch selbst agenturähnliche Strukturen aufgebaut – und allgemein schwäche sich die Rolle der SDA wegen der Digitalisierung und der vielen Onlinequellen ab.
Positive Nachrichten für die SDA gab es hingegen vom UVEK: Ab 2019 soll sie jährlich CHF 2 Mio. aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten, wodurch der Bundesrat einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der lokal-regionalen Berichterstattung leisten wolle.

SDA Keystone

Knapp fünf Monate bevor das Volk über die gänzliche Abschaffung der Billag-Gebühren befinden wird, erläuterte das UVEK in einer Medienmitteilung, dass die Radio- und Fernsehabgabe ab 1. Januar 2019 CHF 365 pro Jahr, also einen symbolträchtigen Franken pro Tag betragen werde. Die Abgabe wird folglich pro Haushalt um CHF 86 pro Jahr oder um fast 20 Prozent reduziert. Abgabepflichtig sind wie im RTVG-Gesetz festgehalten und durch ein fakultatives Referendum bestätigt, alle Haushalte – unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder nicht – und alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 500'000. Ausgenommen von der Gebühr sind Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und Taubblinde; Personen ohne Empfangsgeräte können während einer Übergangszeit von fünf Jahren auf Gesuch von der Abgabe befreit werden. Kollektivhaushalte, zum Beispiel Studentenheime, bezahlen in Zukunft insgesamt CHF 730, müssen die Gebühr aber nicht mehr pro Haushalt einzeln entrichten. Etwa drei Viertel aller Unternehmen befinden sich unterhalb der Umsatzgrenze und bezahlen entsprechend keine Gebühr, anschliessend richtet sich die Gebührenhöhe progressiv nach den Umsätzen der Unternehmen (CHF 500'000 bis 1 Mio.: CHF 365, CHF 1 Mio. bis 5 Mio.: CHF 910, usw., ab CHF 1 Mrd.: CHF 35'590).
Die SRG wird zwischen 2019 und 2022 einen teuerungsbereinigt gleich bleibenden, auf CHF 1.2 Mrd. pro Jahr plafonierten Abgabenanteil erhalten. Erhöht wird der Anteil für konzessionierte Privatstationen; sie erhalten zukünftig wie vom Parlament gefordert 6 Prozent des gesamten Ertrags der Abgabe – den maximalen gemäss RTVG möglichen Anteil. Auch die SDA wird mit CHF 2 Mio. pro Jahr unterstützt werden. Im Unterschied zu früher werden Überschüsse neu auf ein Bundeskonto einbezahlt, damit sie für spätere Gebührensenkungen verwendet werden können. Alle zwei Jahre überprüfen Bundesrat und Preisüberwacher die Abgabentarife.
Bereits im Abstimmungskampf zum RTVG hatte Medienministerin Leuthard angekündigt, die Gebühr deutlich senken zu wollen. Die Medien beurteilten die Mitteilung unterschiedlich. Allesamt sahen sie darin – trotz gegenteiliger Versicherungen von Leuthard – einen politischen Entscheid im Hinblick auf die No-Billag-Initiative. Die Tatsache, dass der Bundesrat gleichentags den Abstimmungstermin für die Initiative bekanntgab, trug sicherlich zu dieser Wahrnehmung bei. Während aber zum Beispiel Le Temps und der Bote der Urschweiz den Entscheid als starkes Zeichen und als Konzession an die SRG-Kritiker erachteten, sah die BZ die Ankündigung weniger positiv. Dies sei typisch für Doris Leuthard, die bei Problemen jeweils warte, bis sich Mehrheiten gebildet hätten, um sich danach der Mehrheitsmeinung anzuschliessen und ein Projekt zu präsentieren, das für alle ein Zückerchen beinhalte. Mehr als ein politisches Zeichen des guten Willens sei dies aber nicht, da sich die SRG damit nicht wirklich einschränken müsse. Die Befürworter der No-Billag-Initiative kritisierten insbesondere, dass damit wiederum eine Definition des Umfangs und der Ausrichtung des Service public umgangen werde. Adrian Amstutz (svp, BE) erachtete die kommunizierten Änderungen zwar als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“, dennoch müsse der Grundauftrag der SRG viel enger gefasst werden. Kritisch sah auch Natalie Rickli (svp, ZH) die Neuerungen, da unter dem Strich die Gesamteinnahmen durch die Gebühr stiegen und somit auch keine Notwendigkeit entstehen würde, die aus ihrer Sicht erforderlichen Einsparungen vorzunehmen.
Die SRG hingegen wird nach ersten Berechnungen CHF 40 bis 50 Mio. pro Jahr sparen müssen, einerseits aufgrund des Gebührenplafonds, andererseits aber vor allem auch wegen sinkender Werbeeinnahmen. Man müsse daher ein Massnahmenpaket zur Ausgabenreduktion unter bestmöglicher Wahrung des Programmangebots erstellen, erklärte SRG-Sprecher Daniel Steiner.

Radio- und Fernsehabgabe soll ab 2019 1 Franken pro Tag kosten
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Ein im Herbst 2017 herausgegebenes Buch von Stefan Russ-Mohl, Journalistikprofessor der Università della Svizzera italiana in Lugano, sah durch die Digitalisierung der Information die Demokratie in Gefahr. Die digitale Welt biete einen guten Nährboden für die Verbreitung von Konspirationstheorien, Fake News und Halbwahrheiten. Unter anderem würden auch «Medienbarone, Autokraten und IT-Giganten» zur Krise der Medien beitragen, gewisse Fehler seien aber auch von den Medien selbstverschuldet. Der Autor plädierte deswegen für die Schaffung einer «Allianz für die Aufklärung», die es sich zur Aufgabe machen sollte, Faktenchecks durchzuführen und einer breiten Öffentlichkeit zentrale Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu vermitteln. So forderte er die Medienschaffenden zu vermehrt unabhängigem, wissensbasiertem Journalismus auf und nahm im gleichen Zug die Wissenschaft in die Pflicht, den Medien ihre fachliche Kompetenz verstärkt zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren forderte Russ-Mohl etwa mehr Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder – sowohl im Journalismus als auch in der Wissenschaft.

Studie zur Rolle des Journalismus in der Digitalisierung

Dans un souci d'indépendance du quatrième pouvoir, le député socialiste Philipp Hadorn (SO) a déposé une motion demandant d'intégrer dans la nouvelle loi sur les médias, encore en préparation, un volet sur la transparence des rapports de propriété au sein des entreprises de médias. Concrètement, il s'agiraiit d'avoir des informations plus précises sur les propriétaires des groupes de médias. Ceci devrait, selon le motionnaire, favoriser la libre formation de l'opinion. Le Conseil fédéral n'était pas favorable à l'objet. Il n'a pas, non plus, trouvé grâce aux yeux du Conseil national qui l'a rejeté par 121 voix contre 67 (2 abstentions). Les voix du groupe socialiste (40), des verts (12) et des Vert'libéraux (7) n'ont été rejointes que par quelques voix éparses. En effet, trois député.e.s du groupe du centre, deux député.es de l'UDC, deux députées PLR et une députée PBD ont voté en faveur de la motion, mais cela n'a pas suffi à faire pencher la balance.

Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen (Mo. 17.3778)

In Übereinstimmung mit dem Entscheid des Nationalrats beantragte die KVF-SR die Motion Darbellay (cvp, VS) zur Erhöhung der Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Die Kommission erachte gemäss Stefan Engler (cvp, GR) in Übereinstimmung mit dem bundesrätlichen Bericht die „lokalen Radio- und TV-Stationen als wichtigen Bestandteil der Informationsbeschaffung im Lande“ und möchte deshalb nicht wie der Bundesrat bis 2020 warten, um den maximalen im Gesetz vorgesehenen Vergütungsanteil auszuschöpfen. Stattdessen sollten die Strukturdefizite sofort behoben werden. Diese Ansicht vertrat auch eine Mehrheit des Ständerats, der die Motion mit 39 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) annahm.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Anders als zuvor im Nationalrat fand die Motion zur Plafonierung der Empfangsgebühren im Ständerat keine Mehrheit. In Übereinstimmung mit dem Kommissionsbericht der KVF-SR betonte Kommissionssprecher Olivier Français (fdp, VD), dass der Bundesrat bereits im Jahr 2016 eine Gebührenobergrenze eingeführt habe, die Motion somit also nicht mehr nötig sei. Persönlich erachte er es zwar ebenfalls als sinnvoll, ein Zeichen zu setzen, dazu hätte aber ein Postulat ausgereicht. Bundesrätin Doris Leuthard versprach erneut, dass die Gebühr noch im Jahr 2017 reduziert und deutlich unter CHF 400 zu liegen kommen werde. Folglich sei die Motion nicht mehr nötig und daher abzulehnen. Stillschweigend folgte der Ständerat diesen Anträgen und lehnte die Motion ab.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz reichte die KVF-SR eine Motion ein, durch welche der Bundesrat beauftragt werden sollte, durch eine Änderung des RTVG für eine verstärkte Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern und für die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. Auslöser für diese Kommissionsmotion waren die parlamentarischen Initiativen Vonlanthen (Pa.Iv. 16.410) und Hiltpold, die aufgrund der Werbeplattform Admeira eingereicht worden waren. Der Bundesrat entgegnete, dass die privatwirtschaftlichen Kooperationsformen der SRG mit anderen Medien- und Telekom-Unternehmen durch die vergebenen Konzessionen nicht erfasst würden, die SRG somit diesbezüglich selbst entscheiden könne. Zwar kenne das RTVG Interventionsmöglichkeiten zum Beispiel durch betriebliche Auflagen oder das Untersagen von Tätigkeiten, welche die verfassungsrechtlichen Zielsetzungen tangieren, die Einschränkung oder das Verbot der Kooperationen bei nichtkonzessionierten Tätigkeiten, wenn sie „keinen spezifischen positiven Effekt zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt erzielen“, gehe aber zu weit. Folglich beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Bei der Debatte im Ständerat in der Herbstsession 2017 erklärte Josef Dittli (fdp, UR), dass gemäss Kommission dieses Thema in die Behandlung des geplanten Mediengesetzes integriert werden solle und Ständerat Vonlanthen aus diesem Grund seine parlamentarische Initiative zurückgezogen habe. Géraldine Savary (sp, VD) ergänzte, dass es nicht darum gehe, den Handlungsspielraum der SRG einzuschränken, sondern darum, eine Medienlandschaft mit effizienten Partnerschaften zu schaffen. Man müsse die Anliegen der Printmedien ernst nehmen, deren Schwierigkeiten sich durch Admeira noch vergrössern werden, so Beat Vonlanthen. Den Bezug zu den Printmedien akzeptierte Medienministerin Leuthard jedoch nicht. So verliere der Printbereich die Werbeaufträge nicht an die SRG, sondern an den Online-Bereich. Zudem zeige der gute Start von Admeira, ohne dass die SRG bereits zielgruppenspezifische Werbung machen darf, dass es die Werbeplattform mit und ohne die SRG gäbe. Zwar sei es wichtig, Medienvielfalt sicherzustellen, dies sei jedoch nicht Aufgabe der SRG. Gemäss Motion müsste man die SRG zur Kooperation zwingen, was vermutlich nur teilweise umsetzbar wäre. Trotz dieser Einwände nahm der Ständerat die Kommissionsmotion mit 21 zu 15 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Nach dem Nationalrat und auf Antrag des Bundesrates und der KVF-SR nahm in der Herbstsession 2017 auch der Ständerat die Motion Fluri (fdp, SO) zur Stärkung der unabhängigen audiovisuellen Industrie stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Deutlich ausführlicher war die Debatte zur Initiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren im Nationalrat. Die ursprünglich veranschlagte Zeit reichte aufgrund der langen Liste an Einzelrednerinnen und -rednern nicht aus, so dass eine zusätzliche Open-End-Sitzung eingelegt werden musste. Eine Kommissionsminderheit Rutz (svp, ZH) hatte zuvor einen direkten Gegenvorschlag formuliert, der die Abgabe für Haushalte auf höchstens 200 Franken begrenzen und für Unternehmen gänzlich streichen wollte. Somit würde das Budget der SRG und der regionalen Radio- und Fernsehsender ungefähr halbiert. Gregor Rutz bewarb seinen Gegenvorschlag als Mittelweg zwischen den Extremvarianten „keine Einsparungen“ und „vollständige Streichung der Gebühren“. Der Gegenvorschlag solle es der SRG trotz Einsparungen erlauben, ihre Aufgaben – den Schutz sprachlicher Minderheiten und die Förderung der nationalen Kohäsion – zu erfüllen. Eine zweite Minderheit Rutz beantragte, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
Anklang fand der Gegenvorschlag vor allem bei Parlamentarierinnen und Parlamentariern der SVP. So wurden wie bereits im Ständerat insbesondere die Abgabe für Unternehmen und das Machtmonopol der SRG, gegen das private Anbieter nicht ankämen, kritisiert. Einen Schritt weiter ging Adrian Amstutz (svp, BE), der das Machtmonopol der SRG auch auf die Politik bezog: Die Abhängigkeit zwischen Politik und der SRG sei so gross geworden, dass man sich auf Seiten der anderen Parteien nicht mehr traue, die SRG zu kritisieren. Dies führe umgekehrt zu mehr Kritik an der SVP in den SRG-Programmen. Toni Brunner (svp, SG) wies überdies darauf hin, dass sich die SRG die sogenannte No-Billag-Initiative durch ihr rücksichtsloses Handeln selbst eingebrockt habe. Als „stolzes Mitglied des Initiativkomitees der No-Billag-Initiative“ meldete sich auch Lukas Reimann (svp, SG) zu Wort. Er kritisierte die „Zwangsgebühren“, die auch Personen zahlen müssten, die keinen Fernseher haben oder die das Programm der SRG nicht brauchen. So führe die Annahme der No-Billag-Initiative zu einer grösseren Medienvielfalt, gar zum Durchbruch der Medienfreiheit, weil die Dominanz durch die SRG wegfalle. Sie setze zudem die Kaufkraft von 1,35 Milliarden Franken pro Jahr frei und kurble so die Wirtschaft an.
Ganz so positiv beurteilten nur die wenigsten Nationalrätinnen und Nationalräte die Initiative oder den Gegenvorschlag, dennoch betonten auch mehrere ihrer Kritiker, dass die SRG heute zu marktmächtig sei. So bedürfe es einer gründlichen Diskussion zum Umfang des Service public in den Medien, welche aber mit dem Service-public-Bericht nicht zufriedenstellend geführt worden sei, betonte zum Beispiel Thierry Burkart (fdp, AG). Zudem hätten einige einen weniger extremen Gegenvorschlag befürwortet, zum Beispiel in Form der bereits von Thomas Maier (glp, ZH) geforderten Plafonierung der Empfangsgebühren. Frédéric Borloz (fdp, VD) kündigte überdies im Namen der FDP-Fraktion ein grosses Reformprogramm zur Medienlandschaft in der Schweiz an.
Auf der anderen Seite gab es aber auch deutliche Kritik an der Initiative und am Gegenvorschlag. So warnte zum Beispiel Bernhard Guhl (bdp, AG), dass es bei Annahme der Initiative oder des Gegenvorschlags zu italienischen Verhältnissen kommen könnte, bei denen eine Person ganze Medienhäuser besitze. Eine solche Entwicklung sei tendenziell bereits bei der Presse feststellbar. Matthias Aebischer (sp, BE) wies darauf hin, dass Personen, die eine Vorlage wie die „No Billag“-Initiative einreichen, beabsichtigten, „die Macht von anderen Medienunternehmen, zum Teil mit politischem Hintergrund, aus[zu]bauen“. Wie bereits im Ständerat betonten die Gegner der Initiative und des Gegenvorschlags vor allem, dass eine Vielzahl der Leistungen der Medienunternehmen ohne respektive nur mit der Hälfte der Gebühren nicht erbracht werden könnten, was eine Gefahr für die Kohäsion der Schweiz und für die Randregionen darstelle. Sie wurden auch nicht müde zu erklären, dass zum Beispiel mit der Annahme der Shared-Content-Motion, welche es privaten Schweizer Medienanbietern erlauben soll, ausgestrahlte Beiträge der SRG niederschwellig zu verwenden, bereits Bestrebungen zur Verringerung der Marktmacht der SRG im Gange seien.
Schliesslich entschied sich der Nationalrat mit 108 zu 70 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen ein Eintreten auf den Gegenvorschlag und mit 122 zu 42 Stimmen dafür, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Für den Gegenvorschlag sprach sich die geschlossene SVP-Fraktion sowie Teile der FDP-Fraktion aus; für den Antrag auf Annahme der Initiative entschieden sich Teile der SVP-Fraktion sowie vereinzelte Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP. Gespalten zeigte sich die SVP-Fraktion bei der Schlussabstimmung im Nationalrat: Die Mehrheit der Fraktion lehnte die Nein-Empfehlung ab, ein relativ grosser Teil enthielt sich der Stimme und eine Minderheit hiess sie gut. Insgesamt entschieden sich der Nationalrat mit 129 zu 33 Stimmen (bei 32 Enthaltungen) und der Ständerat mit 41 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für eine Nein-Empfehlung zur Initiative. Somit wird die Initiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren im März 2018 Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung zur Ablehnung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (No Billag-Initiative)

Im Juli 2017 beschloss die KVF-SR ebenfalls, ihre Position beizubehalten, und empfahl die parlamentarische Initiative „Bewilligung nichtkonzessionierter Tätigkeiten nur bei zwingender Notwendigkeit” zur Ablehnung. Sie habe mit ihrer Kommissionsmotion einen Teil der Forderungen der Initiative aufgenommen: Die Kooperationen der SRG mit anderen Medienpartnern solle im Rahmen des Mediengesetzes so ausgearbeitet werden, dass diese „zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen und nicht zu Diskriminierung führen“. Die vagen in der parlamentarischen Initiative verwendeten Rechtsbegriffe seien dazu aber nicht geeignet, erklärten Olivier Français (fdp, VD) und Hans Wicki (fdp, NW) in der Ständeratsdebatte. Der Ständerat entschied sich daher, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, womit das Anliegen in dieser Form erledigt war.

Bewilligung nichtkonzessionierter Tätigkeiten nur bei zwingender Notwendigkeit (Pa.Iv. 15.495)

Mit einer Motion möchte die Mehrheit der KVF-NR den Bundesrat beauftragen, die Umsetzung des „Shared-Content-Modells” zu ermöglichen. Dieses soll es privaten Schweizer Medienanbietern erlauben, ausgestrahlte Beiträge der SRG niederschwellig zu verwenden, wobei diese Zweitnutzung durch Nutzungslizenzen geregelt werden soll. Dadurch sollen gebührenfinanzierte Inhalte einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugute kommen; zudem würden alle Anbieter gleichbehandelt. Ein solches Modell sei insbesondere im kostenintensiven Bereich der Information relevant, so die Erklärung der Motionäre. Da der Antrag der Kommissionsminderheit auf Ablehnung zurückgezogen worden war, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Die KVF-NR beabsichtigte, die publizistischen Versorgungsgebiete zu vergrössern und die 2-plus-2-Regel, welche die maximale Anzahl Fernseh- und Radiokonzessionen eines Unternehmens auf je zwei beschränkt, aufzuheben. Ziel dieser Anpassung von Artikel 44 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a RTVG ist die Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG, da der kleinräumig strukturierte, regionale TV-Markt „zu hohen Gestehungskosten und geringer Rentabilität der Angebote“ führe. Gemäss dem Zusatzbericht des Bakom erlauben diese zwei Massnahmen die Nutzung von Synergien, was die Wirtschaftlichkeit und Qualität der regionalen Fernsehkanäle steigere.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser Motion. Er sei bereit, die 2-plus-2-Regel aufzuheben, da sie in der Praxis durch verschiedene Kooperationsformen eingeschränkt werde und teilweise sinnvolle Entwicklungen verhindere. Die technische Verbreitung lokaler und regionaler Programme habe der Bundesrat bereits liberalisiert, so dass Regionalfernsehprogramme über ihre Versorgungsgebiete hinaus über die Kabelnetze und das Internet empfangen werden können. Darüber hinaus würde eine Vergrösserung der Versorgungsgebiete kaum spürbare Vorteile bringen. Im Gegenteil: Entsprechende Vergrösserungen würden zu Überschneidungen der Gebiete führen, was die Sender aus Wettbewerbsgründen zu einer Verstärkung der journalistischen Berichterstattung zwingen und damit die Kosten weiter steigern würde. Diese ablehnende Haltung teilte gemäss Doris Leuthard auch der Verband der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse. Entgegen dieser Voten nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2017 mit 106 zu 72 Stimmen an (keine Enthaltungen). Gegen die Annahme votierten die SP-, CVP- und BDP-Fraktionen mehrheitlich geschlossen sowie vereinzelte Mitglieder der FDP-Fraktion.

Parlament hebt 2-plus-2-Regel auf (Mo. 17.3008)
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Mittels eines Kommissionspostulats bat die KVF-NR den Bundesrat darum, zu zeigen, wie der Service-public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt und die Programmqualität erhalten werden kann. Zentral sei dabei gemäss Jürg Grossen (glp, BE), dass das Programm der SRG gemäss ihrem Auftrag unverwechselbar sei und sich von den kommerziell ausgerichteten Veranstaltern unterscheide. Im Gegenzug zog die KVF-NR die Kommissionsmotion zur Reduktion bei den Spartensendern im Radiobereich (Mo. 17.3010) zurück, welche einen Schritt weiter ging als das Postulat und die Einstellung von Radio-Spartensendern ohne Service-public-Auftrag – namentlich genannt wurden zum Beispiel Radio Swiss Pop oder Radio SRF Musikwelle – forderte. Die Motion hatte zuvor für grosse Diskussionen gesorgt, unter anderem wurde eine Online-Petition des Schweizer Musikrates mit über 21'000 Unterschriften gegen das Anliegen eingereicht. In der Nationalratsdebatte in der Herbstsession erklärte Medienministerin Leuthard, dass der Bundesrat das Postulat annehme, da er die Sender sowieso regelmässig überprüfe. Sie wies jedoch darauf hin, dass es Privaten zwar möglich sei, Sender wie die Musikwelle oder Radio Swiss Jazz anzubieten – das täten sie aber nicht. Folglich würde eine Streichung dieser SRG-Programme zu einer Streichung des Angebots, nicht zu einer Verlagerung zu Privaten führen. Die grosse Kammer nahm das Kommissionspostulat mit 101 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Widerstand kam einstimmig von den SP- und Grünen-Fraktionen sowie von der Mehrheit der CVP- und einzelnen Mitgliedern der FDP-Fraktion.

Kommissionspostulat verlangt Überprüfung der Anzahl SRG-Sender
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Gemäss Nationalrat de Buman (cvp, FR) sind die Zeitschriftenpreise in der Schweiz im Vergleich zum Ausland stark überhöht. Um angemessene Zeitschriftenpreise in der Schweiz zu ermöglichen, forderte er mittels parlamentarischer Initiative eine Ausnahmeregelung zum Verbot von Kartellabsprachen. Eine solche Regelung habe die WAK-NR bereits im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Kartellrechts diskutiert, die 2014 im Nationalrat gescheitert war. Nach Anhörung des Preisüberwachers und der Wettbewerbskommission (WEKO) ortete die für die Initiative zuständige WAK-NR Handlungsbedarf, war aber nicht einverstanden mit dem Lösungsweg. Da die Preise von ausländischen Verlagen festgelegt werden, wäre eine Regelung im Kartellgesetz formell nicht korrekt, wenig effektiv und schwer durchsetzbar. Aus diesem Grund beschloss sie die Lancierung einer Kommissionsmotion, bei deren Annahme der Bundesrat in der Pflicht wäre, mit dem Preisüberwacher und der WEKO eine «unbürokratische und effiziente Lösung» zu finden. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine starke Minderheit erachtete den Weg der parlamentarischen Initiative als effizienter in Bezug auf die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung als eine Motion. Ferner lasse die Initiative genügend Spielraum, um auch nach alternativen Lösungen ausserhalb des Kartellgesetzes zu suchen. In der Herbstsession 2017 folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative mit 108 zu 82 Stimmen keine Folge.

Für angemessene Zeitschriftenpreise in der Schweiz (Pa.Iv. 16.420)

Bei der Tamedia kam es 2017 zu grossen Veränderungen. Besonders prägend für die schweizerische Medienlandschaft und geradezu ein Paukenschlag, wie es das St. Galler Tagblatt ausdrückte, war die Ankündigung der Tamedia im August, ab 2018 die gesamte Mantelberichterstattung zusammenlegen zu wollen. Betroffen von diesem Entscheid sind zwölf Tages- und zwei Sonntagszeitungen der Tamedia in der Deutschschweiz und in der Romandie. Die Redaktion soll dabei in zwei Kompetenzzentren an drei Standorten in Zürich, Bern und Lausanne stationiert sein. Zentral produziert werden in Zukunft die Inland-, Ausland-, Wirtschafts- und Sportberichterstattung und vereinheitlicht wird auch die optische Gestaltung der Tageszeitungen. In der Deutschschweiz werden auch das Layout, die Bildredaktion und das Korrektorat zusammengelegt. Dies soll es gemäss Christoph Zimmer, Sprecher von Tamedia, dem Unternehmen erlauben, „in die digitale Publizistik zu investieren“.
Obwohl Tamedia versicherte, dass man damit kein direktes Sparziel verfolge, zeigten sich Gewerkschaften, Mitarbeitende und die Presselandschaft besorgt bezüglich eines schleichenden Stellenabbaus. Kritisiert wurde diesbezüglich vor allem die von der Tamedia verfolgte „Salamitaktik“, wie das Vorgehen mehrfach beschrieben wurde. Auch wenn es vorerst nicht zu Entlassungen käme, gehe man doch davon aus, dass zahlreiche Stellen in Zukunft nicht mehr besetzt würden. Zudem waren mehrfach Spekulationen zu lesen, wonach in Bern eine weitere Konzentration erfolgen werde und entweder Bund oder Berner Zeitung eingestellt würden. Diesbezüglich beruhigte Tamedia-Verwaltungsratspräsident Pietro Supino die Gemüter kaum, als er verlauten liess, dass vorerst beide Zeitungen weitergeführt würden, aber man nicht wisse, was in fünf Jahren sei.
Auch bezüglich der Medienqualität und -vielfalt wurden Bedenken laut: Würden die Tamedia-Zeitungen in Zukunft nur noch einen „Einheitsbrei“ abdrucken? Diesbezüglich versicherten die Chefredaktoren der jeweiligen Zeitungen, dass sich Letztere auch zukünftig noch unterscheiden würden. Im Raum Bern würde sich zum Beispiel die BZ stärker auf Lokal- und Sportberichterstattung konzentrieren, während der Bund einen umfangreicheren Mantelteil einbinden würde. Somit könne der Autonomieverlust der überregionalen Ebene auf regionaler Ebene kompensiert werden. Dies überzeugte die Medien jedoch kaum: Sie betonten, dass die Redaktionen zwar durchaus eigene Artikel verfassen könnten, dadurch aber die Synergieeffekte weniger stark wirken würden und ihre Kosten entsprechend stiegen. Daher wurde bezweifelt, dass sie sich eine umfassende Eigenständigkeit wirklich leisten könnten und würden. Medienprofessor Ottfried Jarren erklärte, dass ein Verlust an Eigenständigkeit immer auch zu einer Einschränkung des Spektrums der Reflexion im demokratischen Prozess führe. Bezüglich der Folgen des Zusammenschlusses für die Qualität waren jedoch auch positive Stimmen zu vernehmen. So könne durch Kooperationen die Qualität der Angebote erhöht werden, falls die Redaktionen genügend Ressourcen erhielten, wurde vielerorts betont. Durch die Konzentration der Kräfte entstünden eine höhere Dossierkompetenz und mehr Kapazitäten für die Recherche. Schliesslich sichere man mit dieser Entscheidung die wirtschaftliche Eigenständigkeit und journalistische Unabhängigkeit der Zeitungen und erhalte zudem deren unabhängigen politischen Ausrichtungen.
Besonders stark traf diese Änderung die Presselandschaft von Genf. Die Tribune de Genève wird in Zukunft in Lausanne produziert, ihre Mitarbeitenden werden zukünftig in Lausanne arbeiten. Die Tribune de Genève sei ein Symbol der Stadt Genf und werde nun zur Tribune de Lausanne, war mehrfach zu lesen. Lausanne sei „romande“, aber Genf sei wegen seiner internationalen Organisationen „un carrefour des mondes“, ein Kreuzungspunkt der verschiedenen Welten, erklärte ein Journalist der Tribune de Genève. Auch Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bedauerte die Entscheidung der Tamedia zutiefst: „C’est pratiquement comme si La Tribune de Genève ne sera plus située à Genève“.
In der Folge boykottierten die Redaktionen der Tribune de Genève und der BZ den Tamedia-Verwaltungsratspräsidenten Pietro Supino, als er Vorträge zum Qualitätsmonitoring halten wollte. Da sich die BZ-Redaktion im Umstrukturierungsprozess „weder ernst- noch wahrgenommen“ fühle, sei dies ein schlechter Zeitpunkt für den entsprechenden Vortrag, hörte man aus Bern. Die Mitarbeitenden der Tamedia-Zeitungen aus der Romandie trugen ihre Anliegen auch auf die Strasse. In einer Kundgebung betonten sie, dass Tamedia die einheimischen Medien zerstöre, Genf seine Stimme entziehe und allgemein die Zukunft der Presse gefährdet sei. Auch der Berner Regierungsrat wollte diese Veränderungen nicht unkommentiert lassen und lud daher den Verwaltungsrat der Tamedia zu einer Aussprache ein. Ende Dezember traf sich zudem eine Delegation der Tamedia-Redaktionen der Romandie mit dem Verwaltungsrat der Tamedia in Zürich und forderte die Fortführung der Papierversion von Le Matin – Gerüchten zufolge sollte diese eingestellt werden –, ein zweijähriges Entlassungsmoratorium sowie die Herabsetzung der Anforderungen an die Rentabilität der Zeitungen. Das Ergebnis dieser Besprechungen sei jedoch enttäuschend, liess die Delegation verlauten.

Veränderungen bei Tamedia

Einen Tag vor der grossen Ankündigung zur Schaffung einer Mantelredaktion liess Tamedia verlauten, die Redaktionen von Le Matin und 20 Minutes per 1. Januar 2018 zusammenzulegen, wodurch sechs Personen ihre Stelle verlieren. Der Zusammenschluss habe keine Auswirkungen auf die Leser, da beide Titel separat weitergeführt würden, betonte Tamedia. Umgehend wurden aber in den Medien Befürchtungen laut, dass dies ein erster Schritt zur Einstellung von Le Matin sei, der seit 20 Jahren rote Zahlen schreibe. So weise das Vorgehen hier starke Parallelen zum Vorgehen von Ringier Axel Springer bei L'Hebdo auf, bei dem ebenfalls eine Zusammenlegung von Teilen der Redaktionen der Einstellung vorangegangen sei. Dem widersprach jedoch Tamedia-Sprecher Patrick Matthey. Das Gegenteil sei der Fall: Durch die Zusammenlegung stärke man beide Titel. Beide Zeitungen würden dadurch ihre Identität behalten, zumal sie sich auch an komplementäre Leserschaften in unterschiedlichen Umgebungen richteten. Die Mediengewerkschaften Impressum und Syndicom kritisierten die Zusammenlegung und die geizigen Entschädigungen an die Gekündigten, insbesondere verglichen mit den hohen Löhnen und Bonusleistungen der Topmanager der Tamedia.

Redaktionen von Le Matin und 20 Minutes werden zusammengelegt

Das Medienjahr 2017 war neben zahlreichen Zusammenschlüssen von Medienverlagen auch von Gerüchten um Alt-Bundesrat Christoph Blocher und um sein Interesse an Zeitungsverlagen geprägt. Diese Berichte wurden jeweils von grosser medialer Aufruhr begleitet, da befürchtet wurde, Blocher würde versuchen, ein SVP-nahes Medienimperium aufzubauen. So waren sich die Medien einig, dass Blocher schon länger Interesse an Zeitungskäufen habe. Bereits 2016 gab es Gerüchte, dass er eine überregionale Sonntags-Gratiszeitung plane. Während die Einen Blocher als Zeitungsnarren (WW), als „l'homme qui s'intéresse encore aux journaux“ (LT) und als „einzige[n] Schweizer Verleger, der noch in Zeitungsjournalismus investiert“ (WW), beschrieben, fürchteten sich die Anderen vor einer „Berlusconisierung“ der Schweizer Medienlandschaft. Regula Rytz (gp, BE) zum Beispiel erinnerte diesbezüglich an die Medienimperien von Rupert Murdoch und Silvio Berlusconi. Beide Personen würden ihre dominante Marktstellung ausnutzen, um politische Macht auszuüben. Aus demokratietheoretischer Sicht sei zudem nicht nur der Verlust an Titeln – siehe das Beispiel L'Hebdo –, sondern auch eine Eigentümerkonzentration problematisch, da dadurch der publizistische Einfluss der Eigentümer im Markt und in der Politik verstärkt würde. Aus einer Marktlogik würden solche Übernahmen indes Sinn machen, da sie eine Reduktion der Fixkosten erlauben würden, was auf viele Verlage angesichts der schwierigen Situation der Presse verlockend wirken könnte. Um einer Medienkonzentration aufgrund dieser Motive entgegen zu wirken, wurden auch Stimmen laut, die eine staatliche Medienförderung, zum Beispiel in Form einer staatsfernen unabhängigen Journalismusförderung, wie sie zum Beispiel Edith Graf-Litscher (sp, TG) vorschlug, forderten.

Den Anfang machten im März 2017 Gerüchte und Ankündigungen um die Basler Zeitung BaZ, die sich im Mitbesitz von Christoph Blocher befindet. Demnach habe der Basler Anwalt Martin Wagner, Rechtsvertreter der Basler Zeitung Medien, dem Ringier-Chef Marc Walder ein Kaufangebot in der Höhe von CHF 230 Mio. für die Blick-Gruppe (Blick, Sonntags-Blick, Blick am Abend und Onlineportale) unterbreitet. Hauptinvestor solle der ehemalige SVP-Nationalrat Walter Frey sein, was für die Medien ein Anzeichen dafür war, dass in Tat und Wahrheit Christoph Blocher am Kauf der Mediengruppe interessiert sein könnte. Sowohl Blocher als auch Frey verneinten zwar eine Beteiligung, dennoch gingen die Wellen in der Folge hoch. Michael Ringier und mit ihm zahlreiche Kommentatoren aus Medien und Politik befürchteten, dass der Blick nach einer allfälligen Übernahme auf einen rechtspopulistischen Kurs gebracht würde. Ringier-Chef Marc Walder bezeichnete die Blick-Gruppe in der Folge als unverkäuflich: „Egal zu welchem Preis. Egal, wer der Käufer wäre.“ Mitte März bestätigte die Ringier-Gruppe das Übernahme-Angebot durch Martin Wagner, der Frey als Hauptinvestoren genannt habe. Wagner gab später an, dass er die Blick-Gruppe zum Aufbau einer Bezahlplattform für Sport habe kaufen wollen.

Im August gab Rolf Bollmann, CEO der Basler Zeitung, bekannt, dass die BaZ Holding AG, die zu je einem Drittel Christoph Blocher, Bollmann und BaZ-Chefredaktor Markus Somm gehört, den Wochenzeitungsverlag Zehnder Regionalmedia AG und damit 25 Gratistitel mit einer Gesamtauflage von 720'756 Exemplaren übernehme. Gemäss Weltwoche machte dieser Kauf Christoph Blocher zum siebtgrössten Verleger in der Schweiz. In Lokalzeitungen sei die lokale Nachfrage nach Inseraten noch immer hoch, begründete Bollmann die Übernahme. Sogleich wurden Befürchtungen laut, der Verkauf könne in der Region politische Auswirkungen haben, zum Beispiel falls die Lokalblätter in rechte Wochenzeitungen umgewandelt würden. Bollmann und Blocher versicherten jedoch, dass in diesem Mediensegment politische Berichterstattungen nur einen geringen Stellenwert einnähmen, die Redaktionen unabhängig blieben und die Zeitungen daher nicht zu SVP-Kampfblättern umfunktioniert würden. In zahlreichen Zeitungsartikeln wurde diesbezüglich betont, dass die übernommenen Zeitungen bereits mehrheitlich stramm bürgerlich seien und sich die Ausrichtung der Gratisblätter folglich kaum ändern werde.

Im Oktober berichteten die Medien über Verhandlungen zwischen der Basler Zeitung und der Südostschweiz bezüglich eines gemeinsamen Mantelteils. So solle die bereits bestehende Zusammenarbeit der Südostschweiz mit der BaZ im Bereich Korrektur und Layout auf einer inhaltlichen Ebene vertieft werden. Dies sorgte abermals für Unruhe im Zeitungssektor, da befürchtet wurde, die BaZ hätte einen prägenden Einfluss auf einen gemeinsamen überregionalen Bund der zwei Zeitungen. Linards Udris, der stellvertretende Leiter des Fög, erklärte, dass die Situation im Kanton Graubünden besonders problematisch sei, da ausser der SRG für die Südostschweiz kaum Konkurrenz bestehe. Die SP Graubünden reichte eine Petition ein, in der sie sich um die zukünftige Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Südostschweiz sorgte. Anfang November schuf schliesslich ein Artikel in der Südostschweiz Klarheit: Darin gab die Somedia durch Verleger Hanspeter Lebrument und CEO Andrea Masüger bekannt, dass man nicht beabsichtige, die Kontrolle über die Inhalte der im Familienbesitz befindlichen Zeitung aus der Hand zu geben. Man führe jedoch Gespräche mit der BaZ bezüglich einer gemeinsamen Kooperation, wie sie für den Inlandteil und die Wochenendausgabe bereits mit der Nordwestschweiz bestehe. Bei einer solchen Zusammenarbeit würden jedoch beide Zeitungen weiterhin volle publizistische und verlegerische Unabhängigkeit geniessen. Zudem werde eine verstärkte Zusammenarbeit im technischen Bereich verfolgt, wodurch Arbeitsplätze in Chur geschaffen würden und die Zeitungsproduktion der BaZ in der Schweiz verbleibe. Dabei verteidigte die Somedia-Spitze ihren Verhandlungspartner: Die Redaktion der BaZ verfolge unter Markus Somm „eine pluralistische Linie mit breitem Meinungsspektrum“. Im Rahmen dieser Berichterstattungen bestätigte Marcel Geissbühler, Direktor des Gassmann Verlags, dass auch das Bieler Tagblatt Gespräche bezüglich eines gemeinsamen Mantelteils mit der BaZ führe. Diese seien jedoch noch nicht konkret.

Ebenfalls in einen Zusammenhang mit zukünftigen Akquisitionen setzte die Aargauer Zeitung den Umzug der BaZ Holding nach Zug sowie ihren Namenswechsel in Zeitungshaus AG. So biete sich Blocher als Gesprächspartner für alle Verleger an, „die nicht mehr willens oder in der Lage sind, ihre Blätter herauszugeben“. Die übernommenen Gratiszeitungen der Zehnder-Gruppe würden in der Folge in der Swiss Regio Media zusammengefasst, bei der bei Bedarf auch weitere Zeitungen hinzugenommen werden könnten.

Interesse von Christoph Blocher an Zeitungsverlagen

«Bon pour la tête», so lautete der Name einer neuen Informationsplattform für die Romandie, die im Juli 2017 aus der Taufe gehoben wurde. Die Anlehnung an den Leitspruch des im Februar desselben Jahres eingestellten Print-Nachrichtenmagazins «L'Hebdo» war dabei nicht zufällig: Nach dem Untergang des Wochenblattes wurde «Bon pour la tête» von ehemaligen Redaktionsmitgliedern von «L'Hebdo» gegründet. Vergleichbar in seiner Art ist es mit dem sich in Entstehung befindenden Deutschschweizer Online-Magazin «Republik», das ebenfalls Hintergrundinformationen und Einordnungen liefert und ebenso durch Crowdfunding finanziert wird.

Neue Westschweizer Informationsplattform «Bon pour la tête»