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Deux c'est assez, trois c'est trop ? Pas pour le nouveau secrétariat d'Etat à la politique de sécurité (SEPOS) qui est sous pression depuis l'affaire RUAG. En effet, après trois échecs un quatrième candidat s'est révélé pour assurer la nouvelle fonction de Sectrétaire d'Etat. Viola Amherd a convaincu ses collègues d'ouvrir ce nouveau secrétariat d'Etat au début janvier 2024. En résumé, le secrétariat d'Etat sera responsable de la mise en œuvre de la stratégie de politique extérieure de la Suisse. Comme l’armée est déjà dotée d’une section chargée des relations avec l’étranger – les RID –, certain.e.s politicien.ne.s étaient sceptiques face à la création de cet organe prestigieux. Toutefois, la Valaisanne a tenu bon et a obtenu le feu vert du collège gouvernemental pour la création d'un nouveau secrétariat d'Etat, le sixième à Berne mais le premier pour la défense.
Dès la fin août, des spéculations autour du futur Secrétaire d'Etat se sont propagées. Alors que Viola Amherd avait sa favorite, la majorité a considéré que Pälvi Pulli, directrice de la politique de sécurité au DDPS, avait un profil trop «internationaliste», ce qui a conduit au rejet de sa candidature. Ainsi, Jean-Daniel Ruch, diplomate de carrière a été nommé Secrétaire d'Etat de Viola Amherd. Il est originaire de Moutier et était jusque-là ambassadeur de Suisse en Turquie. Mais, «coup de tonnerre chez Viola Amherd», elle «ne veut plus de son Secrétaire d'Etat», rapportait Le Temps le 26 octobre. «Des «activités problématiques d’ordre privé» sont remontées à la surface récemment» et ont justifié son retrait du SEPOS.
En novembre, alors que le temps commençait à manquer, la NZZ annonçait que des rumeurs au sujet de Thomas Greminger tournaient. En effet, la candidature de l’ambassadeur à la tête du Geneva Centre for Security Policy (GCSP) était suspectée. Cependant, il se serait retiré des sélections après avoir refusé de se soumettre à un contrôle de sécurité, rapportait Le Temps du 2 décembre. «Ce secrétariat d’Etat prend un mauvais départ et le Conseil fédéral ne peut plus le corriger, même s’il nomme encore à la dernière minute un chef qui assumera effectivement cette fonction», avançait Josef Dittli (plr, UR) le 18 décembre, alors que personne n'avait encore été engagé pour l'entrée en fonction au premier janvier 2024.
Et finalement, «das war mit Sicherheit last minute», publiait le Blick le 23 décembre après l'acceptation de Markus Mäder d'enfiler l'uniforme de Secrétaire d'Etat. Le brigadier de 52 ans était jusque-là directeur des relations internationales de la défense au DDPS. Avec Pävi Pulli à ses côtés en tant que suppléante, il aura la responsabilité de rendre la politique de sécurité «cohérente», comme publiait le Blick.
Pour le 24 Heures du 23 décembre, «Viola Amherd éteint un feu, mais l’incendie couve encore». En effet, Fabien Fivaz (vert-e-s, NE) affirme que de nouvelles difficultés restent à affronter: «Afin de donner de la consistance au SEPOS, le département pourrait enlever du personnel et des compétences au NCSC. C’est inacceptable vu son importance.» Mais la NZZ relativise, «avec le chef de l'armée Thomas Süssli, et le chef de l'armement Urs Loher, Markus Mäder assurera la solidité de l'armée sur le long terme.»

Secrétaire de la politique de sécurité

Da die Teuerung zugenommen hatte, entschied der Bundesrat im April 2024, die Maximalbeträge für Opferhilfe zu erhöhen. Eine finanzielle Entschädigung oder Genugtuung erhalten gemäss OHG körperlich, sexuell oder psychisch verletzte Opfer von Straftaten. Anstatt wie bisher CHF 120'000 soll sich der Höchstbetrag für Entschädigung künftig auf 130'000 Franken belaufen. Bei einer Genugtuung wird der ursprüngliche Maximalbetrag von CHF 70'000 auf CHF 76'000 Franken erhöht. Angehörige erhielten bisher höchstens CHF 35'000 an Genugtuung, in Zukunft sollen es CHF 38'000 sein. Festgelegt wurden diese Änderungen basierend auf dem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Teuerungsausgleich bei der Opferhilfe

Nach ihrer andauernden restriktiven Geldpolitik gab die Schweizerische Nationalbank SNB im März 2024 mit einer Leitzinssenkung um 0.25 Prozentpunkte auf 1.5 Prozent eine Lockerung ihrer Geldpolitik bekannt. Die Zinssenkung solle die wirtschaftliche Entwicklung des Landes unterstützen und angemessene monetäre Bedingungen schaffen, so die SNB in ihrer Medienmitteilung. Die Inflationsbekämpfung der vergangenen zwei Jahre habe sich als wirkungsvoll erwiesen und damit nun diese Lockerung ermöglicht, nachdem die Teuerung seit einigen Monaten unter 2 Prozent und damit innerhalb des Preisstabilitäts-Zielbands gelegen habe. Wie die SNB erklärte, sei dieser Rückgang insbesondere auf die sinkende Teuerung bei den Waren zurückzuführen, wobei sie davon ausgehe, dass die Inflationsrate auch in den kommenden Jahren im Zielband verbleiben dürfe.

Dieser geldpolitische Entschluss bedeutete für die Presse eine Überraschung. Unter vergleichbaren Umständen habe die SNB in den vergangenen dreissig Jahren die Leitzinsen nie gesenkt, weshalb Ökonominnen und Ökonomen davon ausgegangen seien, dass sie den Leitzins auch dieses Mal auf demselben Niveau belassen werde. Im Vergleich zu anderen westlichen Notenbanken, die mit der Zinswende noch abwarten, sei die SNB somit vorgeprescht, analysierte etwa Le Temps. Wie der Tages-Anzeiger prognostizierte, könnte diese Zinswende mit attraktiveren Voraussetzungen für den Bau von Mietwohnungen und damit einhergehend einem Anstieg von Bauprojekten zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt führen. Weiter wirke sich die Zinssenkung positiv auf den Tourismus sowie auf den Schweizer Export aus, so die Zeitung.

Nationalbank lockert Geldpolitik und senkt SNB-Leitzins auf 1,5%
Dossier: Ajustements des taux directeurs

In der Frühjahrssession 2024 beseitigte der Ständerat die durch die nationalrätliche Detailberatung entstandene kleine Differenz bei der Änderung des Familienzulagengesetzes zur Einführung des vollen Lastenausgleichs rasch und pragmatisch. Kommissionssprecher Peter Hegglin (mitte, ZG) wies im Rat darauf hin, dass das BSV der Kommission einen Präzisierungsvorschlag unterbreitet hatte. Dieser sah vor, die vom Nationalrat eingefügten Bestimmungen zu Begleitmassnahmen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität aus dem Artikel zu den Übergangsbestimmungen zu entfernen und als neue Bestimmung in einen anderen Artikel zu überführen. Die Kommission habe sich jedoch mit 10 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung) dagegen entschieden, eine neue und lediglich redaktionelle Differenz zu schaffen, womit das Geschäft noch einmal an den Nationalrat gegangen wäre. Das Ständeratsplenum nahm den Antrag der Kommission auf Zustimmung zur Fassung des Nationalrats in der Folge stillschweigend und diskussionslos an.

Somit war das Geschäft bereit für die Schussabstimmung. Diese passierte es im Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen (keine Enthaltungen) und im Nationalrat mit 150 zu 35 Stimmen (6 Enthaltungen). Die ablehnenden und enthaltenden Stimmen im Nationalrat stammten jeweils aus Teilen der SVP- und der FDP-Fraktion. Im Ständerat lehnten fast alle FDP-Mitglieder das Geschäft ab, sowie je ein Mitglied der SVP und der Mitte.

Familienzulagengesetz. Änderung (Einführung eines vollen Lastenausgleichs; BRG 23.050)

Petra Gössi (fdp, SZ) forderte im Juni 2023 den Bundesrat in einem Postulat auf, alternative Ansätze zur Sicherung der Standortattraktivität der Schweiz darzulegen. Die Einführung der OECD-Mindeststeuer würde den bisherigen Steuervorteil der Schweiz beeinträchtigen und das hohe Kostenniveau der Schweiz stärker ins Gewicht fallen lassen. Daher solle ein Bericht Massnahmen und Strategien zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstandsniveaus der Schweiz aufzeigen. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und gab an, es im Rahmen des Berichts über die Lage der Schweizer Volkswirtschaft, welcher für das erste Quartal 2024 geplant sei, sowie im Rahmen des Postulats 22.3893 der WAK-SR zu beantworten.
In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat das Postulat stillschweigend an.

Bericht zur Sicherung der Standortattraktivität für die Zukunft (Po. 23.3753)

Die UREK-NR sprach sich im Februar 2024 dafür aus, ihre eigene parlamentarische Initiative «CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe» abzuschreiben, der Entscheid fiel mit 10 zu 10 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten jedoch äusserst knapp aus. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass die Thematik bereits eingehend in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes behandelt werde; die Minderheit wollte mit dem Entscheid über die Abschreibung warten, bis ebendieses CO2-Gesetz unter Dach und Fach ist.
Der Nationalrat folgte nach dem Abschluss der Beratungen über das revidierte CO2-Gesetz in der Frühjahressession 2024 seiner Kommission und schrieb die Initiative stillschweigend ab.

CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe (Pa. Iv. 22.402)

Mit einer Motion forderte Marco Romano (cvp, TI) im Frühling 2022 vom Bundesrat, dass die Übersetzung von Sachliteratur in die Landessprachen wieder sichergestellt werden müsse, nachdem Pro Helvetia Anfangs 2021 beschloss, dies nicht mehr zu finanzieren. Das Anliegen, welches mittlerweile Giorgio Fonio (mitte, TI) übernommen hatte, wurde in der Frühlingssession 2024 abgeschrieben, da es zwei Jahre lang nicht behandelt worden war.

Die Übersetzung von Sachliteratur in die Landessprachen auch nach dem Rückzug von Pro Helvetia sicherstellen (Mo. 22.3217)

Thomas Rechsteiner (mitte, AI) forderte den Bundesrat in seiner im Dezember 2023 eingereichten Motion auf, das AHVG so zu ändern, dass Versicherte einen digitalen Zugang erhalten, bei dem die voraussichtlichen AHV-Leistungen jederzeit eingesehen werden können. Anders als bei der beruflichen und privaten Vorsorge, wo Versicherte jährlich über die Situation der Leistungen informiert würden, müssten persönliche Angaben zur AHV extra bei der jeweiligen Ausgleichskasse erfragt werden. Nicht nur dauere dieser Prozess oft lange, auch enthalte der Auszug keine Angaben über die prognostizierte Höhe der AHV-Leistungen, so der Motionär.
Der Bundesrat forderte im Februar 2024 die Annahme der Motion. Er werde die gesetzlichen Grundlagen für die Erfüllung des Vorstosses in das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) integrieren. In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend und diskussionslos an.

AHV endlich digitalisieren (Mo. 23.4435)

La Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a demandé une prolongation du délai de traitement, ce qui a été accepté par le Conseil national. Ainsi, l'initiative parlementaire Prezioso (egsols, GE) devra être discutée par la chambre basse d'ici la session de printemps 2026.

Réhabilitation des Suisses ayant combattu dans la Résistance française (Iv.pa. 21.465, Iv.pa. 21.472)
Dossier: Réhabilitations / L'annulations des jugements pénaux

Das Ansinnen der Standesinitiative Genf, dass die Region Grand Genève eine der nächsten UNO-Klimakonferenzen ausrichten soll, wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Ständerat abgelehnt. Auf Ersuchen seiner Kommission gab die kleine Kammer der Initiative stillschweigend keine Folge.

Grand Genève soll eine der künftigen Klimakonferenzen der Vereinten Nationen ausrichten (Kt.Iv. 23.308)

Die SPK-NR reichte im Januar 2024 ein Postulat ein, in welchem sie den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, ob ein bilaterales Abkommen mit Italien zum Austausch von Strafregisterdaten abgeschlossen werden sollte. Diese Prüfung solle parallel zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zu ECRIS und ECRIS-TCN erfolgen, da die Schweiz diesen Abkommen erst in mehreren Jahren beitreten könne und auch dann noch keine systematische Abfrage von Strafregistereinträgen möglich sein dürfte.
Der Nationalrat nahm das Postulat in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend an.

Austausch von Strafregisterdaten mit Italien (Po. 24.3002)
Dossier: Extrait du casier judiciaire pour le permis de séjour des citoyens de l'UE / Adhésion à ECRIS

Nachdem das Parlament die Steuererleichterungen für Schifffahrtsunternehmen (Tonnage-Tax) im Rahmen der Debatte zur USR lll Frühling 2016 in eine eigene Vorlage überführt und an den Bundesrat zur Prüfung zurückgewiesen hatte, beantragte die WAK-SR im Frühling 2024 die Abschreibung der Vorlage. Dem Antrag seiner Kommission kam der Ständerat in der Frühlingssession 2024 schliesslich stillschweigend nach. Das Anliegen sei inzwischen in einer entsprechenden bundesrätlichen Botschaft zu einem neuen Gesetz für eine Tonnagesteuer für Hochseeschiffe umgesetzt worden, hatte Tiana Angelina Moser (glp, ZH) für die Kommission während der Eintretensdebatte zu besagtem Entwurf erklärt.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Réforme de l'imposition des entreprises III, projet fiscal 17 et projet de réforme fiscale et de financement de l’AVS (RFFA)
Dossier: Référendum contre l'abolition de l'impôt anticipé

Ende September 2023 reichte Benjamin Roduit (mitte, VS) ein Postulat ein, mit welchem er den Bundesrat mit der Prüfung eines Konzeptes betrauen wollte, durch welches die Einführung effektiver Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention auf kantonaler Ebene unterstützt werden soll. Das Konzept soll auf einer Zusammenstellung aller bundesrechtlichen Vorschriften, welche eine schnelle Umsetzung von Präventionsmassnahmen gegen Armutsrisiken beeinträchtigten, sowie auf bereits existierenden kantonalen Projekten basieren.
Nachdem das Geschäft in der Wintersession 2023 von Alfred Heer (svp, ZH) bekämpft worden war, kam es in der darauffolgenden Frühjahrssession in den Nationalrat. Dort stellte der Postulant sein Anliegen vor und unterstrich die Bedeutung einer klaren Definition von Überschuldung sowie die Relevanz einer wirkungsvollen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich für Annahme des Postulats aus. Der Vorstoss gehe nicht mit der Einleitung eines legislativen Prozesses einher, sondern ziele auf eine koordinierte Herangehensweise ab, welche in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolge. Trotz der bundesrätlichen Unterstützung lehnte die grosse Kammer das Geschäft mit 91 zu 87 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab. Die Fraktionen der FDP und SVP stellten sich erfolgreich gegen das Anliegen.

Schützen wir überall in der Schweiz Menschen, die von Armut und Überschuldung bedroht sind (Po. 23.4216)

Im Dezember 2022 reichte Yvette Estermann (svp, LU) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat dazu aufforderte, eine Erweiterung am ZGB vorzunehmen, damit es für die Ausführung der Anordnung einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) zweier Ärzte respektive Ärztinnen bedürfe, welche die Massnahme anordneten. Das Geschäft kam in der Frühjahrssession 2024 in den Nationalrat. Dort wurde es – nach dem Ausscheiden Estermanns aus dem Parlament – von Thomas Aeschi (svp, ZG) vertreten. Aeschi argumentierte mit der Zunahme der Anzahl FU, die seit der neuen Regelung im ZGB von Anfang 2013 zu verzeichnen sei. Durch FU werde in das Grundrecht auf Leben und persönliche Freiheit eingegriffen. Damit ein solcher Eingriff wirklich nur als «Ultima Ratio» angeordnet wird, sollten zwei Ärztinnen/Ärzte über die tatsächliche Notwendigkeit einer FU befinden müssen. Bundesrat Beat Jans anerkannte das Anliegen zwar, empfahl die Motion aber dennoch zur Ablehnung. Er begründete diese Haltung mit einer bereits von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Evaluation, deren Ergebnisse es abzuwarten gelte, bevor Gesetzesänderungen vorgenommen würden. Der Nationalrat folgte diesem Votum deutlich mit 123 zu 64 Stimmen (bei 2 Enthaltungen). Abgesehen vom SVP-Lager stimmten sämtliche Fraktionen geschlossen gegen den Vorstoss.

Leichtfertige Zwangseinweisungen verhindern (Mo. 22.4401)

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich die grosse Kammer als Zweitrat über die Motion von Damian Müller (fdp, LU), die vom Bundesrat eine nationale Regelung zur Vergütung von Dolmetsch-Kosten im Gesundheitswesen forderte. Die SGK-NR hatte im Januar mit 12 zu 9 Stimmen (4 Enthaltungen) deren Ablehnung gefordert. Die Kommissionsmehrheit wurde von Benjamin Roduit (mitte, VS) und Vroni Thalmann-Bieri (svp, LU) vertreten. Die Kommission hege zwar gewisse Sympathien für die Motion, aber sie teile die Ansicht Müllers nicht, wonach durch die Finanzierung von Dolmetschdiensten Kosten eingespart würden. Gerade professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher würden die Kosten tendenziell steigen lassen, wobei diese Dienstleistung auch von weniger gut geschultem Personal oder Verwandten der zu behandelnden Person getätigt werden könne. Zudem gebe es pragmatischere Lösungen für das Problem als eine Gesetzesanpassung, beispielsweise über den bilateralen Weg mit den Tarifpartnern. Eine Minderheit um Valérie Piller Carrard (sp, FR) setzte sich für die Annahme der Motion ein. Ungenügende Kommunikation in Praxen führe oft zu Fehldiagnosen, was in zusätzlichen Kosten und gefährlichen Situationen für gehörlose und fremdsprachige Personen resultiere. Im ambulanten Bereich entschieden die Tarifpartner «von Fall zu Fall», ob und wie die Dolmetschleistungen vergütet würden, so dass hier eine einheitliche Regelung, wie sie die Motion fordere, her müsse.
Der Nationalrat folgte seiner Kommission und lehnte die Motion mit 99 zu 74 Stimmen (11 Enthaltungen) ab, womit der Vorstoss erledigt war. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, Grünen und GLP und vereinzelte Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Mitte und der FDP.Liberalen reichten nicht, um eine Mehrheit für die Motion zu finden.

Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen (Mo. 23.3673)

Martina Munz (sp, SH) setzte sich mit einem im Juni 2023 eingereichten Postulat für die obligatorische Sprachförderung an Berufsschulen ein. Die Schaffhauser Nationalrätin und ehemalige Berufsschullehrerin forderte einen entsprechenden Bericht, in welchem Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die Förderung einer Fremdsprache oder einer zusätzlichen Landessprache verbindlich in die Lehrpläne aller Berufsausbildungen zu integrieren. Munz argumentierte, dass dadurch alle Berufslernenden die Chance erhielten, nach der Berufslehre noch eine weiterführende Ausbildung (insb. Berufsmaturität) zu absolvieren, bei welcher die entsprechenden Sprachkenntnisse vorausgesetzt würden. Derzeit würde bei vielen gewerblichen und technischen Berufen vollständig auf den Unterricht einer weiteren Sprache verzichtet, was zu einer diesbezüglichen Benachteiligung dieser Personen führe.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er anerkenne zwar die Relevanz von Fremdsprachenkompetenzen, es seien von den Verbundpartnern (Bund, Kantone und OdA) jedoch bereits genügend Anstrengungen zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts in der Berufsbildung unternommen worden. Zudem obliege es allen voran den Trägerschaften der einzelnen Berufe, zu entscheiden, für welche Handlungskompetenzen eine Fremdsprache in den Unterricht integriert werden solle. Und schliesslich würden zahlreiche Kantone Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsmaturität anbieten, auch solche in Fremdsprachen.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Vorstoss. Postulantin Martina Munz und Bildungsminister Parmelin wiederholten dabei ihr Anliegen respektive seine Stellungnahme. Nationalrätin Munz wies dabei darauf hin, dass die Durchlässigkeit und die Chancengerechtigkeit im Hinblick auf den Zugang zu weiterführenden Schulen ohne die Umsetzung ihrer Forderung nicht gewährleistet werden könne. Der Nationalrat sprach sich anschliessend mit 104 zu 83 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) für Annahme des Postulats aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mehrheiten der SVP- sowie der FDP.Liberalen-Fraktion.

Obligatorische Sprachförderung an Berufsschulen (Po. 23.3694)

Andrea Caroni (fdp, AR) bezog sich auf die Vorkommnisse in Zusammenhang mit eritreischen Regimeanhängern im Herbst 2023, als er in einer Motion forderte, dass asyl- und ausländerrechtliche Massnahmen gegen Flüchtlinge ergriffen werden müssten, die in der Schweiz «gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind». Die Antwort des Bundesrates fiel kurz aus: Er teile das Anliegen der Motion und auch er erachte es als «unverständlich», dass in der Schweiz Zuflucht gefundene Personen an gewalttätigen Demonstrationen teilnehmen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten. Er lehne die Motion jedoch ab, da die «rechtliche Handhabe» bereits bestehe.
Während der ständerätlichen Beratung der Motion in der Frühjahrssession 2024 stiess die wortkarge Antwort des Bundesrates nicht nur beim Motionär, sondern auch bei drei weiteren Rednerinnen und Rednern aus den unterschiedlichsten politischen Lagern auf Unverständnis, worauf der neue EDI-Vorsteher Beat Jans die Antwort des Bundesrates noch vertiefter ausführte. Die Gründe für die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften seien abschliessend durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt und könnten durch die Schweiz nicht erweitert werden. Die Möglichkeit der Widerrufung des anerkannten Asylstatus im Falle einer Unterschutzstellung unter den Herkunftsstaat sei darin bereits vorgesehen. Jedoch reiche eine Teilnahme an einem regimefreundlichen Anlass nicht, um der Person nachzuweisen, dass sie sich diesem Regime angeschlossen habe. Falls in der Schweiz aufgenommene Personen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten, bestünden zudem bereits straf- oder ausländerrechtliche Bestimmungen zur Wegweisung dieser Personen. Nach Analyse der Vorkommnisse im Herbst 2023 habe der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen Massnahmen identifiziert, deren Ziel darin bestehe, weitere gewaltsame Aktivitäten von eritreischen Regimeunterstützenden in der Schweiz künftig zu verhindern, so der Bundesrat abschliessend. Diese zusätzlichen Ausführungen vermochten die bürgerlichen Mitglieder der kleinen Kammer indes nicht zu überzeugen: Der Ständerat nahm die Motion Caroni mit 29 zu 11 Stimmen an.

Massnahmen gegen Flüchtlinge, die gewaltsam das Regime unterstützen, vor dem sie geflohen sind (Mo. 23.4447)

In der Frühlingssession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer von Emmanuel Amoos (sp, VS) übernommenen Motion Hurni (sp, NE), die eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Banken in der Schweiz forderte. Konkret soll das Bankengesetz insbesondere bei Straftaten, Bussen und Ersatzforderungen gegen (ehemalige) Führungskräfte sowie bei den Auszahlungen an Einlegende verschärft werden. Die laufende Aufarbeitung der finanziellen Konsequenzen des Zusammenbruchs der Credit Suisse bringe die Erkenntnis zutage, dass es sich bei deren Untergang um den «Höhepunkt einer langen, aber sorgfältig geplanten Demontage der Verantwortlichkeitsbestimmungen für Banken» in der Schweiz handle. Das Bankengesetz habe in seiner Version von 1934 nämlich noch entsprechende und griffige Bestimmungen beinhaltet, um Banken und ihre Führungsspitzen auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter in ihrem Votum festhielt, beantragte der Bundesrat, in dieser Thematik momentan keinen weiteren Auftrag zu erteilen, da sich der im April 2024 erscheinende Bericht unter anderem auch der Frage nach dem Umgang mit der Verantwortung von Bankkadern widmen werde. Dieses Kontraargument fand insbesondere Anklang bei den Fraktionen der FDP, der SVP und der Mitte, womit die Motion im Nationalrat schliesslich mit 119 zu 71 Stimmen abgelehnt wurde.

Für eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Banken in der Schweiz (Mo. 23.3853)
Dossier: Interventions suite à la reprise de CS

Nachdem eine Motion von Damian Müller (fdp, LU; Mo. 23.3176) mit ähnlicher Stossrichtung in der Wintersession 2023 vom Nationalrat erledigt worden war, unternahm Petra Gössi (fdp, SZ) unmittelbar darauffolgend mit einer eigenen Motion einen erneuten Versuch, eine beschleunigte Ausreise von abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea zu fordern. Der Vorschlag der Schwyzer Ständerätin bestand dabei im Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat. Ein solches hätte für die Schweiz Pioniercharakter, nachdem ein Versuch zum Abschluss eines Transitabkommens mit Senegal im Jahr 2003 gescheitert war. Das damals ausgehandelte Abkommen sah vor, dass das Transitland innert 72 Stunden nach Einreise den abgewiesenen Asylsuchenden identifizieren und entsprechende Reisedokumente beim Konsulat des Herkunftsstaates organisieren müsste. Sollte dies scheitern und könnte eine Weiterreise ins Herkunftsland somit nicht garantiert werden, müsste die Person wieder in die Schweiz zurückgeschickt werden.
In seiner ablehnenden Antwort zeigte sich der Bundesrat skeptisch, ob ein solches Modell tatsächlich funktionieren könnte. Erstens sei sei es fraglich, ob Eritrea eine Rückübernahme von einem Transitland akzeptieren würde und zweitens bezweifelte der Bundesrat aufgrund der damaligen Erfahrungen mit Senegal, ob ein Transitland überhaupt gefunden werden könnte. Zudem relativierte er die Problematik mit Verweis auf die stark rückläufigen Asylanträge aus Eritrea.
Mit 26 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) entschied der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 hingegen im Sinne der Motionärin und nahm den Vorstoss an.

Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat zur Rückführung von abgewiesenen Personen aus Eritrea (Mo. 23.4440)

In der Frühjahrssession 2024 überwies der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen ein Postulat Caroni (fdp, AR), welches vom Bundesrat einen Bericht zu Vor- und Nachteilen sowie zur möglichen Ausgestaltung einer Zuwanderungsabgabe verlangt. Eine Zuwanderungsabgabe würde von Personen, die von der Zuwanderung profitieren – etwa dadurch, dass sie eine Person aus einem Drittstaat im eigenen Betrieb einstellen – entrichtet. Damit könnten sich Personen, die einen besonderen Nutzen aus der Zuwanderung ziehen, stärker an den «Kosten der Zuwanderung» beteiligen, so Caroni in seiner Begründung.
In seiner ablehnenden Stellungnahme hatte der Bundesrat unter anderem auf einen im Jahr 2022 erschienenen Bericht in Erfüllung eines Postulats Nantermod (fdp, VS; Po. 19.3651) verwiesen, im Rahmen dessen er das Modell der Zuwanderungsabgabe als eines von vielen möglichen Modellen bereits geprüft und anschliessend verworfen habe.

Bericht zur Möglichkeit einer Zuwanderungsabgabe (Po. 23.4365)

Auf Anraten der einstimmigen RK-SR beschloss auch der Ständerat in der Frühjahrssession 2024, zwei identischen Motionen Schneider Schüttel (sp, FR; Mo. 23.3734) und Riniker (fdp, AG; Mo. 23.3735) zuzustimmen, die den unbezahlten Jugendurlaub für ausserschulische Jugendarbeit von einer auf zwei Wochen pro Jahr anheben wollten. Damit ist der Bundesrat damit betraut, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten.

Stärkung des Jugendurlaubs (Mo. 23.3734; Mo. 23.3735)

Philippe Bauer (fdp, NE) verlangte mit einer Motion, dass der Bund seine Migrationspartnerschaften strategisch neu ausrichte. Erstens gelte es, bestehende Migrationspartnerschaften, die für die Schweiz nicht mehr länger von Nutzen seien, zu beenden. Zweitens müssten neue, strategische Migrationspartnerschaften abgeschlossen werden mit dem mittelfristigen Ziel, mit diesen Partnerländern ein Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.
Nach einer Vorprüfung des Vorstosses kam die zuständige SPK-SR mehrheitlich, ebenso wie vorgängig der Bundesrat, zum Schluss, dass es im Interesse der Schweiz sei, die bestehenden Migrationspartnerschaften weiterzuführen. Dies gelte auch für die vier Migrationspartnerschaften mit Balkanstaaten, welche dem Motionär besonders ein Dorn im Auge waren. Eine Aufhebung der Partnerschaften könnte Wegweisungsverfahren in diese Länder gar erschweren, so die Kommission in ihrem Bericht. Hingegen beantragte sie ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung), den zweiten Punkt der Motion anzunehmen, da sie den Abschluss weiterer Migrationspartnerschaften als sehr zielführend für das Verfolgen der Schweizer Migrationsaussenpolitik erachtete. Da kein Minderheitsantrag vorlag und der Abschluss weiterer Migrationspartnerschaften nach Aussagen des zuständigen Bundesrats Beat Jans bereits der bundesrätlichen Politik entspreche, nahm der Ständerat diesen zweiten Punkt der Motion in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend an.

Strategische Neuausrichtung der Migrationspartnerschaften (Mo. 23.3838)

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Kommissionssprecher Beat Walti (fdp, ZH) und Finanzministerin Karin Keller-Sutter erläuterten dem Rat, dass das DBA nur um den Punkt ergänzt werden soll, dass Abkommensvorteile nicht gewährt werden sollen, «wenn deren Erlangung einer der Hauptzwecke der entsprechenden Gestaltung oder Transaktion war.»
Eintreten auf das Geschäft wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der anschliessenden Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 134 zu 4 Stimmen und 19 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung (BRG 23.077)
Dossier: Conventions contre les doubles impositions

En se basant sur l’idée selon laquelle « le service civil est d’une grande utilité pour la société », la conseillère nationale évangéliste Lilian Studer (AR) a déposé une motion – reprise par le conseiller national Marc Jost (evp, BE) – qui vise à donner le droit d’effectuer un service civil de manière volontaire aux étrangers de plus de 18 ans, aux Suisses déclarés inaptes à effectuer le service militaire ou la protection civile, aux Suissesses ayant atteint la majorité civique, mais aussi aux hommes qui ne sont plus astreints au service militaire, au service civil ou à la protection civile.
Dans un avis publié le 23 août 2023, le Conseil fédéral s’est opposé à cette motion en affirmant notamment que l’introduction d’un service civil volontaire entrait en contradiction avec l’un des principes énoncés dans la Constitution puisque « le service civil est conçu comme un service de remplacement destiné aux personnes astreintes au service militaire qui ne peuvent concilier ce dernier avec leur conscience ». Il a aussi souligné le fait que l’augmentation du nombre de civilistes ne répondrait pas forcément à « un besoin effectif » et pourrait avoir un effet négatif sur le marché du travail en raison de la pénurie de main-d’oeuvre actuelle.
Lors des débats au Parlement, le motionnaire a affirmé que « le service civil sert entre autres à créer, en plus du service militaire, une possibilité de s'engager socialement et de renforcer l'esprit communautaire ». L’objet a toutefois été rejeté par 116 voix contre 72 et 4 abstentions. La minorité était composée des partis de gauche.

Pour un service civil volontaire (Mo. 23.3798)

Le Conseil national s'est prononcé sur la motion de la CSEC-CE qui vise à «définir les conditions-cadres d'une prochaine exposition nationale suisse, qui pourrait avoir lieu à partir de 2030». Ainsi, par 112 voix contre 54 et 20 abstentions, le Conseil national souhaite que le Conseil fédéral établisse une procédure de sélection pour définir quel projet sera retenu, puis qu'il annonce d'ici la fin de l'année 2026 son intention de financement du projet sélectionné. Pour la majorité de la CSEC-CN, représentée par Valérie Piller Carrard (ps, FR) lors des débats, depuis 1883, les expositions nationales sont des repères historiques de la «Willensnation» de la Suisse : «Aucun autre pays n'a développé un tel modèle pour prouver son unité et renforcer la cohésion sociale à travers toutes les régions linguistiques.» De plus, cette tradition est soutenue par une large partie des habitant.e.s, comme l'ont confirmé plusieurs sondages effectués auprès de la population suisse. Pour le Conseil fédéral, de par la situation financière délicate de la Confédération et la nécessité de créer une base légale, les délais prévus dans la proposition de la CSEC-CE semblent très optimistes. Pour sa part, la minorité du Conseil national, composée de député.e.s UDC et de deux députés PLR, a évoqué des craintes concernant les coupes budgétaires dans d'autres secteurs.

Exposition nationale (Mo. 23.3966)
Dossier: Exposition nationale Expo 2027