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Im April und Mai 2023 verkündete der Bundesrat neue Übergangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Nicht-Assoziierung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon Europe:
2022 hatte Innosuisse als Übergangsmassnahme eine Ausschreibung für das Förderprogramm «Swiss Accelerator » eröffnet. Mit diesem sollen innovative KMU und Start-ups nach dem Markteintritt unterstützt werden. Im April 2023 gab Innosuisse die 53 ausgewählten Projekte bekannt, die mit insgesamt CHF 112 Mio. unterstützt werden. Darunter befinden sich viele Projekte auf dem Gebiet der Life Sciences.
Ende Mai 2023 beschloss der Bundesrat zudem Übergangsmassnahmen in der Höhe von CHF 625 Mio. für die Ausschreibungen 2023 des Horizon-Pakets, welches Horizon Europe, das Euratom-Programm, ITER und das Digital Europe-Programm umfasst. Die entsprechenden Mittel hatte das Parlament bereits Ende 2020 gutgeheissen. Wie sich der Medienmitteilung entnehmen liess, werde wie in den vergangenen zwei Jahren auch bei den Übergangsmassnahmen 2023 zwischen zugänglichen Verbundprojekten, bei denen die Schweizer Projektpartner direkt vom SBFI finanziert werden, und nicht zugänglichen Programmteilen unterschieden. Bei den für die Schweiz nicht zugänglichen Programmteilen handle es sich um Einzelförderungsinstrumente wie etwa die Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates und die Einzelprojekte der Marie Skłodowska-Curie-Aktionen. Die Schweiz sei zudem nicht zu Projekten zugelassen, die in von der EU als strategisch wichtig erachteten Bereichen Quantum, Raumfahrt und Hochleistungsrechnen angesiedelt sind. Für diese Instrumente werde die Finanzierung durch den SNF, Innosuisse, die Europäische Weltraumorganisation sowie durch weitere Institutionen erfolgen.

Übergangsmassnahmen für «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus et Horizon

Da sich Schweizer Akteurinnen und Akteure aus Forschung und Innovation aufgrund der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe zwar an rund zwei Dritteln der Ausschreibungen dieses Rahmenprogramms beteiligen können, in der Regel aber keine Finanzierung seitens EU dafür erhalten, verabschiedete der Bundesrat im Mai 2022 weitere Übergangsmassnahmen für das Jahr 2022. Im Rahmen dieser Massnahmen fliessen finanzielle Mittel, die als Pflichtbeitrag an die EU für die Teilnahme an Horizon Europe eingeplant waren, direkt an Schweizer Projektbeteiligte. Bezüglich der Einzelstipendien, für die sich Forscherinnen und Forscher von Schweizer Institutionen derzeit aus demselben Grund nicht bewerben können, beschloss der Bundesrat Förderangebote beim SNF und bei Innosuisse einzurichten. Übergangsmassnahmen wurden auch für die Bereiche Hochleistungsrechnen, Quantenforschung und Raumfahrt beschlossen. Diese Massnahmen werden über das SBFI und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) abgewickelt. Ferner beabsichtigte der Bundesrat die internationale Ausrichtung des Schweizer Forschungs- und Innovationsbereichs mittels der Lancierung von bi- und multilateralen Kooperationen auszuweiten; so werde demnächst eine nationale Quanteninitiative lanciert und im Bereich der Raumfahrt strebte die Schweiz eine Kooperationsvereinbarung zur Gründung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit der ESA an. Diese wurde im Mai 2022 abgeschlossen.
Insgesamt werden sich die Kosten für diese Massnahmen für die Jahre 2021 und 2022 auf über CHF 1.2 Mrd. belaufen.
Wie die Medien berichteten, werde der Bundesrat im Jahr 2023 darüber entscheiden, ob eine Assoziierung an die Programmperiode 2021-27 von Horizon Europe überhaupt noch Sinn mache. Wie Staatssekretärin Martina Hirayama anlässlich eines Mediengesprächs im Mai 2022 betonte, sei eine Assoziierung logischerweise mit der Zeit immer weniger angezeigt, da die grossen Ausschreibungen bereits vergeben und die entscheidenden Projekte lanciert seien.

Übergangsmassnahmen für «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus et Horizon

Anfang März 2022 gab der Bundesrat bekannt, dass er das revidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation FIFG gestaffelt in Kraft setzen werde. Bereits auf den 15.4.2022 wolle die Regierung die Bestimmungen zur Unterstützung von KMU und Start-ups, die aktuell nicht vom Förderinstrument «Accelerator» des European Innovation Council profitieren können, in Kraft setzen. Diese Bestimmungen waren vom Parlament in das FIFG aufgenommen worden, da den Schweizer KMUs und Start-Ups aufgrund der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe die Mitwirkung an diesem Förderinstrument verwehrt geblieben war. Der Bundesrat gab auch bekannt, dass er die entsprechenden «finanziellen Mittel für Übergangsmassnahmen der Innosuisse zu den Ausschreibungen des «EIC Accelerator» 2022 zuhanden des Parlaments verabschiedet» habe. Die übrigen Bestimmungen des revidierten FIFG sollen am 1. Januar 2023 ihre Gültigkeit erlangen.

Übergangsmassnahmen für «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus et Horizon

Der Bundesrat gab im Februar 2022 bekannt, dass er eine Teilnahme am EU-Programm «Copernicus» anstrebt, wie es auch in einer Motion von Marco Romano (mitte, TI) gefordert worden war. Der Bundesrat beauftragte zu diesem Zweck das UVEK, in Zusammenarbeit mit dem VBS, dem EDA und dem WBF technische Gespräche mit der EU aufzunehmen. Copernicus, das von der EU und der Europäischen Weltraumorganisation betrieben wird, diene der satellitengesteuerten Erdbeobachtung und liefere den teilnehmenden Staaten wichtige Geoinformationen. Mit dem Programm werde ausserdem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in Satelliten- und Datenverarbeitungstechnologien gestärkt. Mit der Assoziierung der Schweiz soll die Mitsprache sowie der freie Zugang zu den gewonnenen Daten gewährleistet werden und die Schweizer Industrie soll die Möglichkeit erhalten, an den Ausschreibungen von Copernicus zu partizipieren. Der Bundesrat schloss, dass die Schweiz nun ein Assoziierungsabkommen mit der EU aushandeln werde und es danach am Parlament sei, über die Vorlage zu beraten und zu entscheiden.

Bundesrat strebt Teilnahme an Copernicus an
Dossier: Erasmus et Horizon

Der Bundesrat reagierte im September 2021 auf den Beschluss der EU-Kommission, die Schweiz beim EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe » als nicht-assoziierten Drittstaat zu behandeln, indem er beschloss, den SNF mit der Durchführung von Übergangsmassnahmen zu beauftragen. Diese sollen in Kraft bleiben, bis die weiterhin angestrebte Assoziierung der Schweiz in die Wege geleitet werden könne. Die Übergangslösungen für die Ausschreibungen von Horizon Europe – wie etwa den «Starting Grants» des Europäischen Forschungsrates – sollen sich an den europäischen Ausschreibungen orientieren, unterliegen aber anderen Fristen für die Projekteingaben. Das WBF werde darüber hinaus bei der Innosuisse, bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA und weiteren Akteuren zusätzliche Übergangsmassnahmen einleiten. Alle diese Übergangsmassnahmen sollen den Räten mit einer Nachmeldung zum Voranschlag 2022 in der Wintersession 2021 unterbreitet werden.

Rund einen Monat später informierte der Bundesrat in einer weiteren Medienmitteilung, dass er die notwendigen Kreditverschiebungen für die bereits im Jahr 2020 gutgeheissene Direktfinanzierung der Schweizer Projektpartner in die Wege geleitet habe. Daher könne nun die Finanzierung von Schweizer Projektteilnehmenden am Horizon-Paket 2021–2027 im Umfang von ca. CHF 400 Mio. für das Jahr 2021 direkt durch das SBFI erfolgen. Darüber hinaus habe der Bundesrat das WBF und das EFD beauftragt, «allfällige Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen zur Stärkung des Schweizer Forschungs- und Innovationsstandorts zu prüfen».

Übergangsmassnahmen für «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus et Horizon

Mitte Juli 2021 gab das SBFI bekannt, dass die Schweiz beim EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe» für die Jahre 2021 bis 2027 bis auf Weiteres als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt wird, wie die Europäische Kommission in einem Brief mitgeteilt habe. Dies habe zur Folge, dass Schweizer Forschende nur in beschränktem Ausmass an den Ausschreibungen des Programms partizipieren können. Dort, wo dies weiterhin möglich sei, werde die Finanzierung der Projektkosten vom SBFI übernommen. Die Teilnahme an einigen renommierten Einzelprojekten, wie etwa an denjenigen des European Research Council, sei aber grundsätzlich nicht mehr möglich. Das SBFI liess zudem verlauten, dass der Bundesrat weiterhin eine Assoziierung an Horizon Europe anstrebe, wofür die Europäische Kommission jedoch gewisse Bedingungen genannt habe, namentlich die Auszahlung der zweiten sogenannten Kohäsionsmilliarde.
Die Medien schätzten diesen Ausschluss der Schweiz als schweren Schlag für die Schweizer Forschungslandschaft ein. Die NZZ mutmasste, dass dieser Entschluss der EU dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen geschuldet sei. Als Konsequenz leide nun der Forschungsplatz Schweiz, da es für diesen nur noch eine eingeschränkte internationale Kooperationsfähigkeit gebe und den Forschenden der Verlust wichtiger wissenschaftlicher Netzwerke drohe. ETH-Ratspräsident Michael Hengartner nannte diese Nicht-Assoziierung gar einen «Kollateralschaden». Er wies darauf hin, dass der Zugang zum Horizon-Programm für die Innovationskraft des gesamten Schweizer Forschungsplatzes von grossem Wert sei. Mit der jetzigen Situation gebe es auch ein gewisses Risiko, dass insbesondere Nachwuchsforschende die Schweiz verlassen könnten, um an einer Institution in der EU zu arbeiten. Der Regierungsrat des Kantons Zürich schätzte die Lage gemäss Tages-Anzeiger ähnlich ein und sprach von einem «Reputationsverlust für Schweizer Hochschulen». Mittelfristig sehe der Regierungsrat daher keine Alternative zu einer Assoziierung der Schweiz an Horizon.

Übergangsmassnahmen für «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus et Horizon

Das SBFI informierte Ende Juni 2021, dass die Europäische Kommission die Projekteingaben für das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe 2021-2027» eröffnet habe. Da die Schweiz und die EU noch keine Verhandlungen über eine Assoziierung der Schweiz begonnen haben, könnten Forschende in der Schweiz zwar ebenfalls – wenn auch nur in beschränktem Ausmass – an den Ausschreibungen teilnehmen, sie erhielten jedoch als Partizipierende aus einem Drittstaat in der Regel keine Finanzierung seitens der Kommission. Der Bundesrat strebe die Assoziierung als Vollmitglied an; solange diese jedoch noch nicht stehe, werde die Finanzierung der entsprechenden Projekte durch das SBFI erfolgen. Die entsprechende Finanzierung im Umfang von CHF 6.15 Mrd. war 2020 seitens der beiden Räte gutgeheissen worden. Das SBFI schloss seine Medienmitteilung mit dem Hinweis darauf, dass die Schweiz wohl in der nächsten Zeit von der Europäischen Kommission informiert werde, wie diese hinsichtlich einer allfälligen Assoziierung der Schweiz vorgehen wolle.
Die Medien zeigten sich im Gegensatz zum SBFI jedoch überzeugt, dass die EU nicht so bald auf den Schweizer Wunsch nach einer Assoziierung eingehen werde. Die Schweiz sei derzeit sogar schlechter gestellt als Länder wie die Türkei, mit denen aktuell Verhandlungen laufen oder kurz bevorstehen. Zurückzuführen sei diese missliche Lage auf den Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen sowie auf die Zurückhaltung in Sachen Kohäsionsmilliarde für ausgewählte EU-Staaten. Die Aargauer Zeitung befürchtete gar, dass die Deblockierung der Kohäsionsmilliarde eventuell nicht reichen werde, um die EU-Kommission zu einem Verhandlungsbeginn betreffend Horizon Europe zu bewegen. Die Medien zitierten auch mehrere Stimmen aus der Forschungslandschaft der Schweiz, die sich besorgt über den derzeitigen Status der Schweiz äusserten. So befürchtete Jean-Luc Barras, Abteilungsleiter institutionelle Beziehungen beim SNF, eine «Erosion der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz», währenddem Yves Flückiger, Präsident von swissuniversities, die Forschenden in der Schweiz aufgrund dieser Situation als «groggy», also als angeschlagen oder wackelig, bezeichnete.

Übergangsmassnahmen für «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus et Horizon

Der Bundesrat beantragte 2017 die Abschreibung des Postulates «Die Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems besser evaluieren», nachdem er im November 2016 den Bericht in Erfüllung des Postulates publiziert hatte. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung im Juni 2017 zu.

mieux évaluer les performances du système suisse de recherche et d’innovation

Die Motion «BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen» forderte, den BFI-Bereich in den Jahren 2017 bis 2020 als prioritäre Aufgabe zu behandeln und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dabei seien die vier Förderschwerpunkte «Höhere Berufsbildung», «Wissenschaftlicher Nachwuchs», «Humanmedizin» und «Innovationsförderung» in besonderem Masse zu beachten. Die Motion wurde von den beiden Räten im Rahmen der Beratungen der BFI-Botschaft 2017-2020 abgeschrieben.

Réformes nécessaires sans compromettre la qualité

Für das ab 2013 operative neue Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), welches durch einen Zusammenschluss des bis anhin dem EDI angehörenden Bundesamts für Bildung und Forschung und dem Bereich ETH mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gebildet und neu im EVD (WBF) angesiedelt wurde, war eine dreiköpfige Direktion und elf Abteilungen vorgesehen. Neuer Staatssekretär des Bildungsamtes wurde Mauro Dell’Ambrogio. Im Vorfeld der Wahl hatte ein Vorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann, einen Freund aus der eigenen Firma zum Chef des Bildungsamtes zu ernennen, für einigen Presserummel gesorgt.

Secrétariat d’Etat à la formation, la recherche et à l’innovation (SEFRI)
Dossier: Formation du Secrétariat d’Etat à la formation, la recherche et à l’innovation (SEFRI)

Im Januar wurde der scheidende Sankt Galler FDP-Regierungsrat und ehemalige Präsident der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Hans Ulrich Stöckling für die Amtsdauer 2008-2011 zum Präsidenten des Stiftungsrats des Schweizerischen Nationalfonds gewählt.

Stöckling Schweizerischen Nationalfonds

Der Bundesrat sah Investitionen von 33 Mio Fr. für drei rund fünfjährige Nationale Forschungsprogramme (NFP) vor. Das erste soll Grundlagen für die Beachtung der Nachhaltigkeit im Bauwesen sowie in der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung zuhanden der öffentlichen Hand und der Wirtschaft liefern; das zweite untersucht Beschwerden im menschlichen Bewegungsapparat, um Hinweise für Präventionsmassnahmen zutage zu fördern; das dritte Programm schliesslich geht unter dem Titel „Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz“ dem Verständnis zwischen den Sprachregionen und der Nutzung von Sprachkompetenzen nach.

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Mit der durch den Bundesrat vollzogenen Wahl von zwölf Mitgliedern konnte der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) seine Arbeit als Beratungsorgan in wichtigen Fragen der Wissenschaftspolitik fortsetzen. Der Wissenschaftsrat (SWR) war Ende 1999 im Rahmen der Botschaft über Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 umbenannt, mit einem weiter gefassten Auftrag versehen und um vier Mitglieder verkleinert worden. Auf die bisherige personelle Verflechtung des Rats mit anderen operativen Institutionen der Hochschul- und Forschungspolitik sowie mit Wirtschaftsverbänden wurde verzichtet. Der neue SWTR setzt sich fortan laut Departement des Innern aus Spitzenvertreterinnen und -vertretern von Wissenschaft und Technologie zusammen – unter Berücksichtigung eines Geschlechterproporzes (fünf Frauen) sowie einer gewissen Internationalisierung des Gremiums durch die Wahl ausländischer Mitglieder.

der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR)

Die Europäische Kommission verabschiedete im Frühjahr das fünfte EU-Forschungsrahmenprogramm (1998-2002, operationell ab 1999). Die gleichberechtigte Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen bleibt der Schweiz wegen des EWR-Neins, und weil die bilateralen Verhandlungen auch im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden konnten, allerdings nach wie vor verwehrt. Schweizerische Forschungsinstitutionen können zwar auf Projektebene mitwirken, aber keine Leitungsfunktionen übernehmen. Im Herbst zog das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) eine Bilanz der bisherigen Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen (1992-1996). Danach nahm die Beteiligung seit 1992 stetig zu. Das BBW kritisierte jedoch, dass die über 1100 Teilnehmer zum überwiegenden Teil aus dem Hochschulbereich stammten, während die Industrie und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch schwach vertreten sind. Die Aufwendungen von insgesamt CHF 336 Mio. kamen mehrheitlich informations- und kommunikationstechnologischen Projekten zugute; an zweiter und dritter Stelle folgten Biowissenschaften und Umweltforschung. 1997 unterstützte der Bund Forschungsprojekte der EU-Rahmenprogramme mit rund CHF 90 Mio.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Les accords bilatéraux I et les négociations sectorielles avec l’UE 1993 depuis 1998

Pour faire face à cette marginalisation, la Suisse a par ailleurs ouvert un bureau de liaison pour la recherche à Bruxelles. Cette antenne, baptisée SWISSCORE, aura pour tâche de récolter des informations de première main sur les tendances européennes en matière de recherche et de les transmettre aux milieux scientifiques suisses.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Les accords bilatéraux I et les négociations sectorielles avec l’UE 1993 depuis 1998

Le gouvernement a adopté le nouveau plan directeur 1992-1995 de la recherche énergétique de la Confédération; les dépenses publiques en faveur de la recherche et du développement dans ce domaine devraient passer de CHF 200 à 235 millions par année. Un effort particulier sera consacré à l'utilisation rationnelle et économe de l'énergie. Le montant prévu à cet effet devrait atteindre CHF 50 millions pour l'année 1995 (contre 25 millions en 1989). Les crédits en faveur des énergies alternatives devraient augmenter substantiellement (de CHF 30 à 47 millions), alors que les moyens dévolus à l'énergie atomique seront stabilisés (environ 30 millions).

Plan directeur 1992-1995 de la recherche énergétique

Le DMF a octroyé à l'Institut des hautes études internationales et à l'EPFZ un budget de CHF 3.6 millions pour les années 1992-1995 afin de soutenir la recherche dans le domaine de la politique de sécurité, de la paix et de l'étude des conflits.

Soutien du DMF de la recherche dans le domaine de la sécurité à l'EPFZ

Auch der Bundesrat ist offenbar der Ansicht, die alternativen Heilmethoden verdienten eine eingehendere Abklärung und Würdigung. In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Humbel (cvp, AG; A. 90.1088) gab er bekannt, im Rahmen der 6. Serie der Nationalen Forschungsprogramme ein eigenständiges, mit CHF 6 Mio. dotiertes Forschungsprogramm in Auftrag gegeben zu haben, welches die Wirkung von alternativen Behandlungsmethoden und deren Beziehungen zur Schulmedizin abklären soll. Gleichzeitig wies er aber darauf hin, dass er aufgrund der kantonalen Vorrechte im Hochschulwesen keine Möglichkeit habe, auf die Schaffung eines Lehrstuhls für Naturheilverfahren hinzuwirken. Diesen Schritt könnte der Kanton Zürich als erster tun, beschloss doch die Zürcher Regierung im Herbst, an ihrer Universität einen Lehrstuhl für Naturheilkunde einzurichten. Da sich der Zentralvorstand der FMH bereits für einen Einbezug alternativ-medizinischer Ansätze ins Medizinstudium ausgesprochen hat, sollte von dieser Seite kein allzu heftiger Widerstand entstehen. Mit einer von links-grünen Abgeordneten unterstützten Motion möchte Nationalrat Hafner (gp, BE; Mo. 90.973) erreichen, dass die vom Bund für Komplementärmedizin eingesetzten Mittel innerhalb von zehn Jahren denjenigen für die Schulmedizin anzugleichen sind.

Nationales Forschungsprogramm (NFP 34) zur Wirkung von alternativen Behandlungsmethoden (1990–1992)