Gemäss einer Untersuchung des Bundesamtes für Statistik ist es nun auch in der Schweiz angebracht, von einer Überfüllung der Strafvollzugsanstalten zu sprechen. Die Studie macht dafür weniger einen allgemeinen Anstieg der Kriminalität verantwortlich, als vielmehr demographische und kulturelle Veränderungen in der Bevölkerung. Zum einen ist die relative Zunahme derjenigen Altersgruppe zu erwähnen, welche seit jeher die höchste Kriminalitätsrate aufweist (18- bis 29jährige). Die Steigerung der Zahl der Gefängnisinsassen erklärt sich im weitem durch die auch in diesem Bereich aktivere Rolle der Frau und durch den Anstieg der Drogendelikte. Dass in den überfüllten Gefängnissen die Qualität des Strafvollzugs und insbesondere dessen erzieherische Wirkung leidet, wird von allen Beteiligten anerkannt. Ein Mittel zur Bekämpfung dieses Zustandes könnte die allgemeine Einführung von Alternativstrafen sein, wie sie beispielsweise gemeinnützige Arbeitseinsätze darstellen. Heute wird in der Schweiz, im Gegensatz zu einigen andern europäischen Staaten, diese Art der Strafverbüssung lediglich Jugendlichen gewährt. Beide Räte überwiesen eine entsprechende Motion Longet (sp, GE) diskussionslos. Der Bundesrat seinerseits ermächtigte die Kantone in einer Verordnung zum Strafgesetzbuch, während einer bis 1990 befristeten Versuchsphase die Limite für die Möglichkeit der Verbüssung von Gefängnisstrafen in Halbgefangenschaft von drei aufs sechs Monate zu erhöhen. Zudem kann das EJPD die Kantone ausnahmsweise ermächtigen, andere, vom Gesetz abweichende Vollzugsformen einzuführen.

Einführung von Alternativstrafen (Mo. 85.404)