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Noch bevor sich die SPK-NR überhaupt über den Vorschlag von Andreas Glarner (svp, AG), die Teilnahme an Sondersessionen nicht mehr zu entschädigen, befinden konnte, zog der Aargauer Nationalrat sein Begehren zurück.

Kosten von Sondersessionen (Pa. Iv. 19.437)

Anfang Juni 2019 nahm Andreas Glarner (svp, AG) den Ball auf und verlangte mittels einer parlamentarischen Initiative, dass Sondersessionen unentgeltlich zu leisten seien. Das Thema «Sparen bei Sondersessionen» war in den Vorjahren in einigen Medien diskutiert worden. Glarner begründete seinen Vorstoss mit den Kosten einer Sondersession. Den Steuerzahlenden würden dafür rund eine halbe Million Franken berechnet. Da Sondersessionen vor allem durchgeführt würden, um die Geschäftslast abzubauen, müsse von den Parlamentsmitgliedern mehr Disziplin verlangt werden. Wenn es weniger Vorstösse gäbe und mehr Disziplin beim Beanspruchen von Redezeit herrschen würde, dann würden die ordentlichen Sessionen für den Abbau der Geschäftslast ausreichen. Um diese Disziplin herzustellen, verlangte der Aargauer SVP-Nationalrat, dass die durch die Parlamentsmitglieder selber verursachte «Überzeit» nicht mehr entgolten werde. Zeit und Geld könnte man zudem auch sparen, indem man auf eine der beiden Kommissionsberichterstattungen verzichte, die im Nationalrat jeweils von zwei Kommissionsmitgliedern in verschiedenen Landessprachen vorgebracht werden. Die Simultanübersetzungen wären ausreichend – so Glarner.

Kosten von Sondersessionen (Pa. Iv. 19.437)

Nach einer rund einjährigen Sistierung der parlamentarischen Initiative zum Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule entschied sich die WBK-NR im Herbst 2016, ihren Vorstoss zurückzuziehen. An den eigentlichen Zielen ihrer Vorlage wolle sie zwar noch immer festhalten, verzichte aber mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung darauf, ihr Anliegen im Rahmen des eingereichten Geschäftes weiterzuverfolgen. Auch wenn ihrer Auffassung nach das Anliegen per se im nationalen Interesse bleibe, erachte die Kommission es nicht für sinnvoll, nebst den bundesrätlichen Bestrebungen zur Harmonisierung des Sprachenunterrichts parallel ein parlamentarisches Verfahren weiterzuführen.

Änderung des Sprachgesetzes: Erlernen einer zweiten Landessprache

Im Dezember 2014 reichte die WBK-NR eine Kommissionsinitiative ein, welche eine Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen (SpG; SR 441.1) verlangte. Die Änderungen betreffen in erster Linie Art. 15 Abs. 3 und sollen das Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule im Gesetz festschreiben. Die WBK-SR erteilte diesem Anliegen aber mit sieben zu vier Stimmen bei einer Enthaltung eine Absage. Zeitgleich wurde auch die parlamentarische Initiative 14.460 ("Als erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache zu unterrichten") einstimmig abgelehnt. Die ständerätliche Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass beide Initiativen jeweils in die kantonale Bildungshoheit und Gestaltung des Sprachunterrichtes eingreifen würden. Zudem werde die Frage nach dem Fremdsprachenunterricht bereits im Rahmen der Debatte um den nationalen Zusammenhalt emotional diskutiert. Eine Minderheit der Kommission wollte der parlamentarischen Initiative Folge geben, da – obwohl vom Bundesrat oft signalisiert wurde, dass bei allfälligen Koordinationsschwierigkeiten bezüglich der Harmonisierung des Schulwesens der Bund ein Eingreifen überprüfen würde – die zahlreichen kantonalen Vorstösse bezüglich des Sprachenunterrichtes aufzeigten, dass sich die Harmonisierung in der Schwebe befinde. Die nationalrätliche Kommission entschied daraufhin, die Beratung der Initiative zu sistieren und dem Bundesrat den Vorrang zu lassen; sie muss aber bis spätestens im Herbst 2016 diesbezüglich eine definitive Entscheidung fällen.

Änderung des Sprachgesetzes: Erlernen einer zweiten Landessprache

Im Rahmen ihrer Beratungen der parlamentarischen Initiative zum Erlernen einer Landessprache ab der Primarschule (Pa.Iv. 14.459) beschloss die WBK-NR mit 22 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), ihre parlamentarische Initiative, mit der im SpG festgelegt werden sollte, dass als erste Fremdsprache eine zweite Landessprache zu unterrichten ist, zurückzuziehen. Ihre Schwesterkommission hatte bereits zuvor dem Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten, keine Zustimmung erteilt.

Als erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache zu unterrichten (Pa. Iv. 14.460)

Eine parlamentarische Initiative Hodgers (gp, GE) wollte im Sprachengesetz regeln, dass öffentliche Ansprachen von Regierungsmitgliedern immer in einer offiziellen Amtssprache gehalten werden. Der Initiant stiess sich am Umstand, dass in den letzten Jahren Bundesrätinnen und Bundesräte an öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien immer häufiger Dialekt sprechen würden. Dies vermittle nicht nur den Eindruck, dass Hochdeutsch eine zweitrangige Sprache in der Schweiz sei, sondern würde auch den Zugang zu den Äusserungen für die nicht dialektkundige Bevölkerung erschweren. Die WBK-NR begründete ihre Empfehlung, der Initiative nicht Folge zu geben, damit, dass keine stossende Verletzung des Prinzips eines übermässigen und unreflektierten Gebrauchs der Dialektsprache erkennbar sei, und dass die Regierungsmitglieder autonom und ohne gesetzliche Grundlage in der Lage seien, Sensibilitäten situativ richtig abzuwägen. Die grosse Kammer folgte dieser Argumentation mit 149 zu 24 Stimmen. Letztere stammten vorwiegend aus der Grünen Partei aber auch von Ratsmitgliedern der lateinischen Schweiz.

Benützung einer offiziellen Amtssprache bei öffentlichen Ansprachen von Bundesratsmitgliedern (10.476)

In der Differenzbereinigung nahm der Nationalrat den Kompromiss der Kommissionsmehrheit an, wonach sich Bund und Kantone dafür einzusetzen haben, dass während der obligatorischen Schulzeit Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen erlernt werden müssen, wovon mindestens eine Landessprache. Der Antrag einer Minderheit II, an der ursprünglichen Fassung des Nationalrats (Priorität für eine Landessprache vor dem Englischen) festzuhalten, wurde mit 71 zu 68 Stimmen abgelehnt, der Antrag einer Minderheit I, dem Ständerat zu folgen, mit 80 zu 67. Der Ständerat schloss sich diesem Kompromiss diskussionslos an, worauf das Gesetz in der Schlussabstimmung verabschiedet werden konnte. Weil dem Anliegen damit entsprochen war, gaben beide Kammern einer ähnlich lautenden Standesinitiative des Kantons Tessin keine Folge (05.305). Ebenso wurde eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) zum ersten Fremdsprachenunterricht in einer Amtssprache des Bundes abgeschrieben.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Etablir un centre de compétences scientifique de promotion du plurilinguisme
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Im Ständerat war Eintreten unbestritten. Alle Redner sprachen sich für ein neues Gesetz aus, das wichtig für den nationalen Zusammenhang und für den Respekt gegenüber den sprachlichen Minderheiten sei. Ory (sp, NE) und Lombardi (cvp, TI) machten sich vergebens dafür stark, dass der nationale Zusammenhalt durch das prioritäre Erlernen einer Landessprache gefördert werden müsse. Der Antrag der Mehrheit, hier keine Vorschriften zu machen, wurde mit 26 zu 8 Stimmen angenommen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Etablir un centre de compétences scientifique de promotion du plurilinguisme
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Aufgrund des Sprachenartikels der neuen Bundesverfassung (Art. 70 BV) hatte der Bundesrat 2001 ein Sprachengesetz in die Vernehmlassung gegeben, dem die meisten Kantone, politischen Parteien und weiteren konsultierten Organisationen zugestimmt hatten. Im Frühjahr 2004 hatte das EDI dann überraschend mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichte, das Gesetz dem Parlament vorzulegen. Das hatte Nationalrat Levrat (sp, FR) dazu bewogen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, welche verlangte, der Vernehmlassungsentwurf sei vom Parlament in Eigenregie weiter zu bearbeiten. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern hatten der Initiative Folge gegeben und diejenige des Nationalrats hatte im Vorjahr einen Entwurf vorgelegt. Im Berichtsjahr hat das Parlament diesen bereinigt und verabschiedet.
Der Nationalrat trat – gegen den Widerstand von Bundesrat und SVP-Fraktion – mit 113 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Befürworter argumentierten hauptsächlich mit der Förderung des nationalen Zusammenhalts und der vier Landessprachen. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission in der Detailberatung in fast allen Punkten. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, welche Priorität dem Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule einzuräumen sei. Die FDP unterstützte den Kompromiss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), in der obligatorischen Schule zwei Fremdsprachen zu unterrichten, ohne die Prioritäten festzulegen. Die Kommissionsmehrheit hingegen hielt am Vorrang einer Landessprache vor dem Englischen fest und setzte sich im Plenum mit 112 zu 56 Stimmen durch. Im weiteren folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission knapp nicht, wonach der Bund Finanzhilfen für die Übersetzung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Mehrsprachigkeit sowie zur Sprachenpolitik gewähren kann. Massnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse des Bundespersonals in den Landessprachen und für eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung fanden hingegen Zustimmung. Ebenfalls angenommen wurden Massnahmen zur Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften. In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz mit 87 zu 68 Stimmen.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Etablir un centre de compétences scientifique de promotion du plurilinguisme
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Auf der Grundlage von Art. 70 der Bundesverfassung und in Erfüllung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) erarbeitete die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft und Bildung (WBK) ein Bundesgesetz über die Landessprachen. Der Bundesrat hatte im April 2004 ein beschlussreifes Sprachengesetz aus Spargründen und mit dem Hinweis auf ausreichende bestehende Instrumente zurückgezogen, was zu heftigen Protesten geführt hatte. Das neue Gesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und mehrsprachige Kantone in ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Die Viersprachigkeit als Schweizer Wesensmerkmal soll gestärkt, der innere Zusammenhalt des Landes gefestigt, die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen gefördert sowie das Italienische und das Rätoromanische als Landessprachen erhalten werden. Besondere Beachtung kam der Haltung der Kommission zum Fremdsprachenunterricht zu. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, in den Schulen als erste Fremdsprache eine Landessprache einzuführen. Sie setzte sich mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegenüber der Minderheit durch, welche hier Wahlfreiheit wünscht, jedoch fordert, dass am Ende der Schulzeit Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen, davon mindestens einer zweiten Landessprache, vorhanden sind. Die Frage der Gründung eines wissenschaftlichen Instituts zur Förderung der Mehrsprachigkeit war hart umkämpft. Die Kommission einigte sich schliesslich mit 16 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine ziemlich vage Kann-Formulierung, die vieles ermöglicht, aber nichts verspricht. Die Rolle des Bundes bei der Sprachenförderung behandelte die WBK im Berichtsjahr nicht abschliessend.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Etablir un centre de compétences scientifique de promotion du plurilinguisme
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Im Herbst stimmte die WBK des Nationalrates einer parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) zu und unterstützte damit das Anliegen, eine Bestimmung ins Sprachengesetz aufzunehmen, welche die Kantone verpflichtet, auf Primarstufe als erste Fremdsprache eine Landessprache zu unterrichten. Der Nationalrat verlängerte die Frist zur Behandlung des Vorstosses bis zum Abschluss der Beratungen des Sprachengesetzes.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Im Februar schloss sich die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur dem Entscheid der WBK-NR vom vergangenen November an und gab der parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) Folge, welche die Wiederaufnahme der Beratungen zum Sprachenartikel verlangt.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Etablir un centre de compétences scientifique de promotion du plurilinguisme
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Der im Vorjahr gefasste Beschluss, nach Sessionen in Genf (1993) und im Tessin (2001) nun auch den romanischsprachigen Landesteil zu berücksichtigen, konkretisierte sich. Zwar lehnte das Büro des Nationalrats die Gastsession zuerst aus finanziellen Gründen ab, fügte sich dann aber dem Büro der kleinen Kammer. Dieses schlug die Durchführung der Herbstsession 2006 in Flims im Vorderrheintal (GR) vor. Die ursprüngliche vorgesehene Tagungsregion Engadin musste aus logistischen Gründen fallen gelassen werden. Die zusätzlichen Kosten sollen CHF 1.7 Mio. betragen. Das Parlament stimmte dem Antrag zu. Im Nationalrat votierten nur sieben SVP-Abgeordnete dagegen, im Ständerat war das Verdikt einhellig.

Session im romanischsprachigen Raum (03.3304 und Pa.Iv. 04.451)
Dossier: Sessions parlementaires „extra muros“

Mit dem knappen Stimmenverhältnis von 72 zu 67 gab der Nationalrat in der Frühjahrssession einer parlamentarischen Initiative des Neuenburger SP-Abgeordneten Berberat Folge, der eine Landessprache als erste Fremdsprache im Unterricht auf Verfassungsstufe festschreiben möchte. Haller (svp, BE) machte als Sprecherin der Kommission geltend, Sprache sei mehr als Kommunikationsmittel; sie vermittle Kultur, geistiges Erbe, Emotion und Politik. Die Gegner fochten mit dem föderalistischen Argument der Kantonshoheit in Schulfragen, was Berberat mit der Feststellung konterte, diese sei bei der flächendeckenden Einführung des Herbstschulbeginns und mit der Verpflichtung der Schulen zu einem ausreichenden Sportunterricht bereits relativiert worden. In ihren Ausführungen zuhanden der Presse erklärten mehrere der Befürworter, sie hätten eher «contre coeur» für die Initiative gestimmt, weniger aus Opposition gegen Frühenglisch als vielmehr, um die Romands nicht zu brüskieren und die Diskussion auf eine breitere politische Ebene zu stellen.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Bei der Totalrevision der Bundesverfassung hatte Nationalrat Berberat (sp, NE) beantragt, der Sprachenartikel sei durch einen Passus zu ergänzen, wonach die erste unterrichtete Fremdsprache zwingend eine Landessprache sein muss. Um das Gesamtwerk nicht durch umstrittene Forderungen zu gefährden, hatte der Nationalrat dies auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Im Juni des Berichtsjahres reichte Berberat, unterstützt von 65 Mitunterzeichnern, das Anliegen in Form einer parlamentarische Initiative erneut ein. Der Initiant wollte in seinem Vorstoss keinen Angriff auf den Bildungsföderalismus sehen, erinnerte aber daran, dass der Bund in Bereichen, die ihm wichtig scheinen, beispielsweise beim Schulsport, bereits früher koordinierend in den Volksschulunterricht eingegriffen hat. Unter dem Eindruck der Beschlüsse in Appenzell-Innerrhoden und Zürich hiess die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates mit 9 zu 8 Stimmen die Initiative gut. Die Minderheit der Kommission, welche für den Fall einer Volksabstimmung befürchtet, die Vorlage könnte das Land und die Generationen spalten, hätte das Anliegen lieber in die Form einer Motion gekleidet, die eine Lösung ohne Verfassungsänderung ermöglicht hätte.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Les efforts pour élaborer une loi sur les langues

Auf den 1. August trat die neue deutsche Rechtschreibung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie für den Schulunterricht und die Verwaltung obligatorisch, doch gelten bis August 2005 auch die alten Formen nicht als falsch. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 44 zu 23 Stimmen beschlossen, einer parlamentarische Initiative Keller (sd, BL), mit der die Rechtschreibereform für die Schweiz abgelehnt werden sollte, keine Folge zu geben.

neue deutsche Rechtschreibung

Im Nationalrat fand eine parlamentarische Initiative Robert (gp, BE) für die Förderung der zweisprachigen Erziehung breite Unterstützung. Der Bund soll insbesondere in den Bereichen Forschung, Begleitung und Auswertung die diesbezüglichen Bemühungen der Kantone unterstützen. Direkt auf diese Initiative Bezug nahm ein von der grossen Kammer diskussionslos überwiesenes Postulat Schmid (gp, TG), welches die Förderung des Austausches verschiedensprachiger Schüler durch stark verbilligte Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr anregte.

Erziehungsfachleute aus der ganzen Schweiz gründeten zudem im November in Luzern die "Schweizer Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des mehrsprachigen Unterrichts".

Parlamentarische Initiativen zur Förderung der Mehrsprachigkeit

Im Gegensatz zum Nationalrat, der das Begehren zumindest teilweise überwies, wollte der Ständerat eine Motion Cavadini (fdp, TI) zur Gleichstellung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit, welche von allen Tessiner Abgeordneten unterzeichnet worden war, nicht mittragen. Für die Ablehnung wurden finanzpolitische Überlegungen ins Feld geführt. Einstimmig gab der Rat aber einer parlamentarischen Initiative seines Büros Folge, die den Parlamentsbeschluss von 1988 über die Organisation der Parlamentsdienste um Bestimmungen zu einem Sekretariat italienischer Sprache ergänzt, welches inskünftig die italienischsprachigen Parlamentarier fachlich und administrativ unterstützen soll. Die grosse Kammer schloss sich daraufhin einstimmig dem Ständerat an.

Gleichstellung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit

Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat, innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung.

Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung

Für eine bessere Berücksichtigung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit machte sich im Berichtsjahr vor allem der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio stark. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) zu einer Parlamentsreform konkretisierte er das von der vorberatenden Kommission eingereichte Postulat, welches für einen verstärkten Einbezug des Italienischen als Verhandlungssprache plädierte, dahingehend, dass die schriftlichen Berichte über wichtige Geschäfte inskünftig in den drei Amtssprachen vorgelegt werden sollen. Der Rat folgte ihm in diesem Punkt und überwies am folgenden Tag auch sein von fünf bürgerlichen Tessiner Nationalräten mitunterzeichnetes Postulat, welches verlangt, dass die Übersetzungen wichtiger Kommissionsberichte ins Italienische gleichzeitig mit der Publikation der deutschen und französischen Version erfolgen sollen.

Rationalisierung des Ratsbetriebs,