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La crise du Covid-19 a mis sous les projecteurs les commerces, et plus précisément les commerces de détail. Tout d'abord, à la mi-mars 2020, les mesures de confinement édictées par le Conseil fédéral ont mené à la fermeture d'une majorité de commerces. La seule exception autorisée fut les biens de première nécessité avec comme tête de gondole l'alimentation. Ces commerces ont dû mettre en place des mesures sanitaires drastiques afin de contenir la propagation du virus tout en offrant l'intégralité de leur gamme de biens de première nécessité. Ensuite, cette fermeture a dynamisé le e-commerce. Les entreprises de livraison, et notamment La Poste, ont été mis sous pression par l'explosion des commandes en ligne. Ce revirement des habitudes de consommation, ajouté à certains achats frénétiques en magasin, a mis sous pression les chaînes logistiques de distribution de nombreux fournisseurs. Puis, le 22 avril 2020, le Conseil fédéral a annoncé la réouverture de certains commerces au 27 avril et d'autres au 11 mai 2020. Cette décision a entraîné l'ire de nombreux commerces qui ont fustigé une décision en faveur des grandes entreprises, telles que Coop et Migros, aux dépens des petits commerçants. Cette vague de mécontentement a forcé un rétropédalage du Conseil fédéral qui a maintenu de nombreuses interdictions jusqu'au 11 mai afin de garantir l'équité.
De leur côté, les restaurants et bars ont subi la crise de plein fouet. Une fermeture de presque 2 mois a mis en difficulté de nombreux établissements. La décision d'une réouverture, avec de nombreuses restrictions sanitaires, a reçu un accueil mitigé dans la presse. Si plusieurs établissements se sont félicités de cette ouverture, notamment en Suisse alémanique, d'autres restaurateurs sont restés sceptiques face à des mesures sanitaires pas toujours compatibles selon l'établissement. En Suisse romande, de nombreux établissements ont d'ailleurs déjà annoncé qu'ils ne rouvriraient pas le 11 mai, car les coûts engendrés ne seraient pas couverts par des entrées de revenus incertaines.

Covid-19 - Commerces
Dossier: Covid-19 – Conséquences économiques et financières

Am 16. April 2020 informierte der Bundesrat über die geplante Lockerungsstrategie der Massnahmen zum Coronavirus, die in drei Schritten erfolgen sollte. In den Mittelpunkt stellte der dabei die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung, daneben beabsichtigte er aber auch, die wirtschaftlichen Schäden in Grenzen zu halten und die Einschränkung der Grundrechte zu reduzieren. In einer ersten Etappe sollten ab dem 27. April Coiffeursalons, Kosmetikstudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien ihre Türen wieder öffnen dürfen. In diesen Einrichtungen sei die Umsetzung von Schutzkonzepten einfach möglich, sie wiesen wenige direkte Kontakte auf und lösten keine grossen Personenströme aus, erklärte der Bundesrat die Auswahl. Ab dem gleichen Datum sollten in Krankenhäusern zudem wieder uneingeschränkt Eingriffe durchgeführt werden können.
Als zweite Etappe sah die Regierung für den 11. Mai die Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen, Einkaufsläden und Märkte vor. Vor dem Entscheid über diesen zweiten Lockerungsschritt wollte sie jedoch die Entwicklung der Fallzahlen abwarten und diesen folglich erst am 29. April fällen. Schliesslich war als dritte Etappe neben der Öffnung von Museen, Zoos und Bibliotheken sowie der Lockerung des Versammlungsverbots für den 8. Juni auch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Mittel-, Berufs- und Hochschulen geplant. Einzelheiten dazu beabsichtigte der Bundesrat am 27. Mai festzulegen.

An demselben Tag, an dem der Bundesrat diese ersten Lockerungsschritte ankündigte, verabschiedete er eine am 20. April 2020 in Kraft tretende Verordnung, die eine übergangsweise Befreiung von der Anzeigepflicht bei Überschuldung, die in der Regel zur sofortigen Insolvenz führen würde, und eine zeitlich befristete Covid-19-Stundung beinhaltete. Letztere sollten insbesondere KMU unbürokratisch beantragen können. Er gab zudem bekannt, dass Selbständigeerwerbende rückwirkend ab dem 17. März 2020 Anspruch auf EO erhalten sollen. Mit diesem Entscheid sollte die Problematik angegangen werden, dass rund 270'000 Personen, darunter zum Beispiel viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer oder Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, keine Covid-19-Kredite oder Kurzarbeitsgelder hatten beantragen können, da der Bundesrat ihre Unternehmen nicht geschlossen hatte, sie aber dennoch bis zu 90 Prozent ihres Einkommens aufgrund der Pandemie eingebüsst hatten. Um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Finanzlöcher zu stopfen, gingen zahlreiche verschiedene Vorschläge ein: von einer Halbierung der Mehrwertsteuer, wodurch der Konsum angekurbelt werden sollte (Postulat Müller; fdp, LU; Po. 20.3214), über ein fünfjähriges Ausgaben- und Aufgabenmoratorium (SVP-Fraktion; Mo. 20.3567) und der Reduktion der Ausgaben für die EU, den Asylbereich und ausländische Personen (Motion Quadri; lega, TI; Mo. 20.3272) hin zu einer Solidaritätssteuer, z.B. über eine Erhöhung der Kapitalgewinnsteuer (Motion de la Reussille, pda, NE, Mo. 20.3174; Motion der SP-Fraktion, Mo. 20.3203; Motion Prezioso, egsols, GE, Mo. 20.3335; Motion Rytz, gp, BE, Mo. 20.3362).

Anspruch auf Entschädigung ihres vollen Erwerbs sagte der Bundesrat am 22. April denjenigen Angehörigen der Armee zu, die zwischen dem 6. März 2020 und dem 30. Juni 2020 zur Bewältigung der Coronakrise im Einsatz standen und die Dauer ihres Ausbildungsdienstes überschritten hatten. Für Angehörige des Zivilschutzes sollte eine vergleichbare Regel gelten.

Eine Woche darauf kündigte die Regierung an, dass einige Lockerungen schneller vorgenommen werden könnten als ursprünglich geplant, da die Ausbreitung von Covid-19 aufgrund der vorbildlichen Umsetzung der ergriffenen Massnahmen durch die Bevölkerung hatte abgeschwächt werden können. Daher sollten unter anderem auch Restaurants, Museen und Bibliotheken bereits ab dem 11. Mai wieder ihre Pforten öffnen dürfen und auch Primar- und Sekundarschulen ihren Unterricht vor Ort wieder aufnehmen können, wobei die diesbezügliche Entscheidung über die Durchführung bei den Kantonen lag. Diese sollten auch entscheiden, ob an den Gymnasien schriftliche Abschlussprüfungen durchgeführt werden oder nicht. Im Vorfeld hatte die EDK bereits bekanntgegeben, dass sie die Absage mündlicher Prüfungen empfehle. Anders sah die Situation für die Berufsschulen aus, wo bereits zuvor landesweit einheitlich entschieden worden war, auf schriftliche Lehrabschlussprüfungen zu verzichten. Auch Trainings im Breiten- und Spitzensport sollten ab dem 11. Mai wieder erlaubt sein.
Um die Auswirkungen der Lockerungen auf die Epidemieentwicklung genau beobachten zu können, plante der Bundesrat ein entsprechendes Monitoring. Die einzelnen Lockerungsetappen sollten mit Schutzkonzepten einhergehen, zudem müssten alle Institutionen über ein auf den Vorgaben des BAG, des SECO oder auf einem Branchenkonzept basierendes Schutzkonzept verfügen. Des Weiteren beschloss die Regierung, auch die Einreisebeschränkungen zu entschärfen; Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen blieben jedoch bis Ende August 2020 weiterhin verboten. Die Kantone wurden zudem aufgefordert, ab dem 11. Mai die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen fortzuführen. Ein ähnliches Ziel verfolgte die SwissCovidApp, eine digitale Applikation mit Bluetooth-Funktechnik, mit der die Benutzerinnen und Benutzer informiert würden, wenn sie sich in der Nähe einer mit Covid-19 infizierten Person befunden haben (Proximity Tracing). Diese gehe Mitte Mai in die Testphase, zudem solle in Kürze auch die gesetzliche Grundlage für ihren ordentlichen Betrieb geschaffen werden, erklärte der Bundesrat. Die eidgenössischen Abstimmungen vom 19. Mai, welche der Bundesrat im März abgesagt hatte, sollten am 27. September 2020 nachgeholt werden. Ferner kündigte er Liquiditätshilfen in der Höhe von maximal CHF 1.9 Mrd. an, um den beiden Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss unter die Arme zu greifen.

Mit den ersten Lockerungen einhergehend änderte die BAG-Kampagne «So schützen wir uns» am 30. April ihre Grundfarbe auf Pink. Dennoch wurde betont, dass trotz einiger Zugeständnisse nach wie vor die gleichen Regeln gälten – unter anderem Abstandhalten, Händewaschen und das Niesen in den Ellbogen. Das BAG legte der Bevölkerung ausserdem nahe, eine Maske zu tragen, sollten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Was die vorläufig auf Eis gelegte Fussballsaison anbelangt, so entschloss der Zentralvorstand des SFV Ende April, dass abgesehen von der Super League, der Challenge League und dem Schweizer Cup der Männer der Spielbetrieb endgültig nicht fortgesetzt werden sollte. Ob und in welcher Form die Saison der beiden höchsten Ligen fortgeführt werden könne, wollte die Swiss Football League nach Anhörung der tangierten Clubs entscheiden.

Nachdem die Frühjahrssession 2020 vor der dritten Woche abgebrochen werden musste, tagten National- und Ständerat vom 4. bis 6. Mai im Rahmen einer ausserordentlichen Session, an welcher in erster Linie Geschäfte im Zusammenhang mit Covid-19 behandelt wurden. Im Zentrum standen dabei die dringlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie, etwa für die Corona-Kredite, welche nachträglich von der Bundesversammlung abgesegnet werden mussten. Darüber hinaus beschäftigen sich die Räte aber auch ausführlich mit den Corona-Krediten für die Unternehmen, mit den Massnahmen für die Medien oder mit den Frage nach dem Erlass der Geschäftsmieten.

Da sich Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund der gegebenen Umstände bei der Suche nach einer Lehrstelle oder einer Stelle im Anschluss an ihre Ausbildung vor Herausforderungen gestellt sahen, kam es am 7. Mai 2020 zur Gründung einer aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Sozialpartner und des Bundes bestehenden Task Force, welche die Berufsbildung stärken sollte. Tags darauf gab der Bundesrat bekannt, Institutionen der familienergänzenden Betreuung, die wegen der Pandemie Ertragsausfälle erlitten, mit CHF 65 Mio. unterstützen zu wollen. Wie diese Unterstützung genau erfolgen sollte, plante die Landesregierung bis zum 20. Mai in einer entsprechenden Verordnung festzuhalten.

Am 13. Mai liess das EJPD verlauten, dass die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich bis zum 15. Juni 2020 vollständig geöffnet werden sollen, wenn dies mit der epidemiologischen Situation vereinbar sei. Die drei Nachbarländer würden sich zurzeit ebenfalls in der Transitionsphase befinden und verfügten über eine ähnliche epidemiologische Lage wie die Schweiz. Bis dahin sollten für binationale Paare, die nicht verheiratet sind, sowie für «allfällige weitere Personenkategorien» Lösungen entwickelt werden. Gleichentags verkündete das VBS die Unterstützung des Schweizer Sports mit Darlehen in einer Höhe vom CHF 500 Mio.

Auch an der sonst schon einem starken Wandel unterworfenen Medienlandschaft zog die Coronakrise nicht unbemerkt vorbei. Zeitung, Radio und Fernsehen hatten unter anderem einen starken Rückgang an Werbeeinnahmen zu beklagen. Angesichts der zentralen Rolle, die den Medien in einer Demokratie zukomme, stellte der Bundesrat am 20. Mai die Covid-19-Verordnung elektronische Medien vor, in der Radio- und Fernsehveranstaltern finanzielle Soforthilfen in der Höhe von CHF 40 Mio. in Aussicht gestellt wurden. Zeitgleich erliess die Landesregierung eine Notverordnung zur Unterstützung der Printmedien, die finanzielle Sofortmassnahmen im Rahmen von CHF 17.5 Mio. beinhaltete. Weiter beantragte der Bundesrat am 20. Mai CHF 14.9 Mrd. in Form von elf Nachtragskrediten, um die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft weiter abzudämpfen. Der Löwenanteil von CHF 14.2 Mrd. ging dabei an die ALV.

Eine Woche später – am 27. Mai 2020 – teilte der Bundesrat an seiner Pressekonferenz den bis anhin grössten Lockerungsschritt mit. So sollte das spontane Zusammenkommen von bis zu 30 Personen ab dem 30. Mai 2020 wieder erlaubt sein. Ab dem 6. Juni sollten auch wieder öffentliche Veranstaltungen wie etwa Messen, Theatervorstellungen, Familienanlässe oder politische Kundgebungen mit bis zu 300 Personen stattfinden dürfen. Für denselben Tag wurde zudem die Wiedereröffnung von Bergbahnen, Campingplätzen und anderen Angeboten im Tourismusbereich wie auch für Casinos, Freizeitparks, Zoos, botanische Gärten, Wellnessanlagen und Erotikbetriebe angesetzt. In Restaurants sollte ab dem 6. Juni ausserdem die Gruppengrösse von maximal vier Personen aufgehoben werden, jedoch müssen ab einer Gruppengrösse von vier Personen die Kontaktdaten angeben werden. In Mittel-, Berufs- und Hochschulen sollte ab dem 6. Juni ebenfalls wieder vor Ort unterrichtet werden dürfen, wobei die Kantone über die Umsetzung entscheiden sollten. Der Bundesrat legte der Bevölkerung nahe, weiterhin von zuhause aus zu arbeiten, die Unternehmen dürften jedoch grundsätzlich selbst über die Rückkehr an den Arbeitsplatz bestimmen. Weiter sollten ab dem 8. Juni die Bearbeitung der Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder aufgenommen werden und die Anstellung hochqualifizierter Arbeitnehmerinnen und -nehmer durch Schweizer Firmen wieder möglich sein. Zudem sei für den 6. Juni die vollständige Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im Schengen-Raum geplant, gab der Bundesrat bekannt.

Am 15. Juni wurden schliesslich die Grenzen zu allen Staaten des EU-EFTA-Raums wieder vollständig geöffnet und auch der Einkaufstourismus, der zuvor verboten worden war, wieder zugelassen. Vier Tage darauf beschloss der Bundesrat, die ausserordentliche Lage zu beenden und stattdessen zur besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz zurückzukehren, wofür er die Covid-19-Verordnung 3 verabschiedete. Das Demonstrationsverbot, das zuvor für ausführliche Diskussionen um die Frage der Grundrechte gesorgt hatte, fiel am 20. Juni und ab dem 22. Juni wurden weitere bis anhin herrschende Massnahmen aufgehoben: Unter anderem konnten wieder Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen stattfinden, der Mindestabstand zwischen zwei Personen wurde von zwei Metern auf 1.5 Meter reduziert und die für Restaurants und Diskotheken geltende Sperrstunde um Mitternacht sowie die Home-Office-Empfehlung wurden aufgehoben. Somit waren zu diesem Zeitpunkt zwar noch immer verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft am Laufen, Einschränkungen bestanden jedoch fast keine mehr.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Conséquences économiques et financières

La crise du Covid-19, et plus précisément les recommandations du Conseil fédéral liées aux rassemblements et à la distanciation sociale, ont définitivement enterré la tenue des assemblées générales (AG) de printemps. La majorité des entreprises ont choisi l'option «vote à distance» alors que certaines ont décidé de repousser leur AG.
Plusieurs experts se sont exprimés dans la presse quant aux conséquences de la non-tenue des AG en présence des actionnaires. D'après ces experts, l'actualité économique liée au Covid-19 aurait de toute façon relégué les questions liées à la rémunération ou au climat au second plan. Néanmoins, ils ont précisé que l'AG était l'occasion pour les petits actionnaires de faire passer un message, grâce notamment à la présence de la presse.
Finalement, le curseur de la discussion s'est rapidement verrouillé sur les dividendes des actionnaires. Dans de nombreux pays, comme la France ou l'Allemagne, les autorités politiques ont préconisé, voire interdit aux entreprises de verser des dividendes des actionnaires afin de renforcer la solidité de l'entreprise à long-terme face à la crise du Covid-19. Cette directive a été intégrée à l'ordonnance sur les crédit-relais. Par contre, dans le domaine bancaire, la Finma a recommandé aux grandes banques de renoncer aux dividendes en cette année de Covid-19. Cette déclaration a été appuyée par le Conseil fédéral. Dans un premier temps, le Credit Suisse et UBS ont décidé de maintenir les dividendes. Puis, sous la pression de la presse et de la Finma, les deux grandes banques helvétiques ont décidé d'ajourner la distribution de la moitié des dividendes aux actionnaires pour 2021.

Covid-19 – Assemblée générale et dividende
Dossier: Covid-19 – Conséquences économiques et financières

Mehrmals bezog Schriftsteller und Literaturpreisträger Lukas Bärfuss mittels eines Essays im Sonntags-Blick zur Corona-Krise kritisch Stellung. Dabei bemängelte er die Wirtschaftspolitik, verwies auf die Fragilität der Demokratie und postulierte eine Rückbesinnung auf humanistische Werte.

Es sei schwierig, meinte Bärfuss im März, den Grad der Bedrohung durch den Virus zu erfassen, doch habe die Krise andere Dinge offengelegt: Die Macht des Staates und die Nebensächlichkeit der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Im Nu habe Bundesrat Berset die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verkündet, wodurch zwangsläufig Teile der Verfassung ausser Kraft gesetzt und die Wirtschaft weitgehend stillgelegt wurden. Die Allmacht des Staates, so Bärfuss' Folgerung, sei damit auch in der Demokratie absolut und die Behauptung, die viel gelobte wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit – «der Heilige Gral der modernen Gesellschaft» – sei essenziell für den Schweizer Wohlstand, habe sich als falsch herausgestellt. Alle seien aufeinander angewiesen, und so sei nicht die Konkurrenz oder der Wettbewerb sondern vielmehr die Kooperation Voraussetzung für eine prosperierende Gesellschaft, sinnierte der Schriftsteller.
Im Mai dann stellte Bärfuss fest: Wider aller Erwartungen seien in der Schweiz die Demokratie, humanistische Werte und die Marktwirtschaft nicht unantastbar, wie die ausserordentliche Lage während den letzten Monaten gezeigt habe. Er bezeichnete die Tage seit der Verkündung des Lockdowns am 15. März als Tage ohne Demokratie, bedingt durch die Beurlaubung des Parlaments und beschlossen lediglich durch ein «paar Frauen und Männer», nicht etwa per demokratischer Abstimmung. Das Parlament, die Legislative, habe das Land allein dem Bundesrat, der Exekutive, überlassen.
Die Milliardenkredite für die Wirtschaft hätten zudem gezeigt, dass das Wohl des Landes Synonym sei mit dem Wohl der Finanzwirtschaft. Anstatt Kredite zu sprechen, so forderte Bärfuss, müsse die Politik die reichen Aktiengesellschaften zwingen, den finanziellen Schaden mitzutragen, denn diese hätten bisher ja auch genug Geld gehabt, um Millionengehälter zu zahlen. Es sei falsch, dass nun für die Gehälter der einfachen Mitarbeiter ebendieser Unternehmen Gelder aus der von der Allgemeinheit finanzierten Arbeitslosenkasse bezogen würden. Der Mensch sei in der Krise zu einem Kostenfaktor verkommen, humanistische Werte würden kaum noch zählen.
Zum Schluss warf der Intellektuelle der Wirtschaft eventualvorsätzliches Handeln vor und verlangte nach einer Wirtschaft, welche externe Risiken und Kosten vollumfänglich in ihren Betrieb integriere. Zudem hoffte er, dass mit der Wiederinbetriebnahme des Parlaments am 4. Mai eine humanistisch geprägte Revolution losgetreten würde – damit das Menschenbild in der Schweiz den einzelnen Menschen, egal welcher Herkunft oder welchen Geschlechts oder Alters, auch ins Zentrum der Politik stelle.

Ähnlich scharf kritisierte Bärfuss etwa zeitgleich in einem in der Deutschen Wochenzeitschrift «Der Spiegel» publizierten Essay den Schweizer Umgang mit dem Virus: «Das Kapital hat nichts zu befürchten, der Mensch schon», lautete der Titel seines Artikels. Unnötig viele Menschen würden in der Schweiz sterben, prophezeite Bärfuss, doch werde das Land dies verkraften. Schlimmer als der Verlust der Grosseltern und Schwachen, so sein Vorwurf, sei die Angst vor dem wirtschaftlichen Abstieg.
Während Bärfuss' Essays im «Sonntags-Blick» in der hiesigen Presse kaum direkte Reaktionen auslösten, bezog man im «Bund» und «Tages-Anzeiger» unterdessen Stellung zu seiner «faktenwidrigen» und «klugscheisserischen Polemik» im «Spiegel» (Tages-Anzeiger). Bärfuss, so der «Tages-Anzeiger» weiter, sei berufsempört und versuche Knallpetarden gegen die Schweiz zu werfen. Etwas sanfter fiel die Kritik im «Bund» aus, wo man gar einräumte, dass nicht alle Behauptungen Bärfuss' falsch waren, jedoch festhielt, dass seine Kapitalismuskritik unnötig sei und von der eigentlichen Sache ablenke. Erst einmal gehe es darum, effizient und geschlossen zu handeln; sein «polternd-polemisches Systembashing» sei kein Lösungsansatz, damit warte man besser bis nach der Krise.

Lukas Bärfuss Essays im Sonntags-Blick

A la suite de la décision de la Comco de prolonger la suspension provisoire des livraisons pour l'entreprise ETA, avec exemption pour les PME, Swatch Group a déposé une plainte auprès du Tribunal administratif fédéral. En effet, Swatch Group estime que l'accord de 2013 est arrivé à terme fin 2019 et que la concurrence a eu le temps de s'adapter, comme prévu dans l'accord. Au contraire, la Comco est demeuré sceptique quant à la libre concurrence sur le marché des mouvements horlogers. Ce scepticisme a justifié, selon la Comco, le prolongement du délai prévu dans l'accord initial. La Comco et Swatch Group ont continué de communiquer par presse interposée. La balle est désormais dans le camp du Tribunal administratif fédéral.

La Comco prononce un suspension provisoire pour ETA

Alors que les exportations helvétiques dans l'horlogerie sont en repli, la décision de suspension provisoire des livraisons pour l'entreprise ETA rajoute de l'incertitude selon les acteurs de la branche. En effet, la Comco a décidé de reporter sa décision sur l'affaire de la position dominante d'ETA sur le marché des «mouvements» horlogers. Étant donné le délai de production, ce report condamne les livraisons d'ETA en 2020. Swatch Group, propriétaire d'ETA, a haussé le ton. Son patron Nick Hayek a clamé dans la presse que la décision de la Comco était "incompréhensible et «inacceptable». Alors que cette décision a déferlé sur la quiétude du secteur horloger, le verdict final ne sera prononcé qu'en été 2020.

La Comco prononce un suspension provisoire pour ETA

Le Département fédéral de la Défense (DDPS) a décidé de se séparer de l’entreprise d’armement RUAG. L’évolution des activités de RUAG Holding, avec uniquement 30 pour cent de son chiffre d’affaire lié à l’armée Suisse et 50 pour cent de ses employés à l’étranger, ainsi qu’un récent rapport sur la gouvernance des entreprises proches de la Confédération, ont dicté ce choix selon le Conseil fédéral. Cette stratégie scindera RUAG Holding SA en deux entités: MRO CH et RUAG international. D’un côté, MRO CH continuera à fournir les prestations liées à l’armée, sous l’égide de la Confédération. D’un autre côté, RUAG International reprendra l’ensemble des secteurs d’activités non liés à l’armée helvétique. Cette stratégie permettra également de renforcer la sécurité informatique au sein de MRO CH. Si cette décision s’est profilée comme une réponse à la cyberattaque qu’avait subi RUAG, et imposée comme une évolution logique en fonction des récents développements au sein de RUAG, certains politiciens de gauche ont critiqué une décision qui facilite les exportations de matériel de guerre et permet donc au Conseil fédéral de se «dérober» devant cette question épineuse qui anime la coupole fédérale depuis plusieurs mois.

DPPS entreprise RUAG
Dossier: Initiative populaire. "Pour une interdiction du financement des producteurs de matériel de guerre"

Anfang März 2015 standen die Präsidenten der drei bürgerlichen Parteien CVP (Christophe Darbellay; cvp, VS), FDP (Phillip Müller; fdp, AG) und SVP (Toni Brunner; svp, SG) vor die Medien, um einen bürgerlichen Schulterschluss in der Wirtschaftspolitik anzukünden. Mit Hilfe eines Programms, das möglichst viele gemeinsame Punkte wie etwa ein Verbot neuer Steuern in den nächsten fünf Jahren oder die Bekämpfung administrativer Kosten für Unternehmen enthalte, wolle man einen einheitlichen bürgerlichen wirtschaftspolitischen Kurs einschlagen, um den von der Frankenstärke verursachten Problemen Herr zu werden.
Weniger konkrete Übereinstimmung fand sich im Ende März vorgelegten Programm dann freilich in der AHV-, der Energie- und der Europapolitik. Das St. Galler Tagblatt sprach denn auch von einer «bürgerliche[n] Schnittmenge mit Lücke». Die Linke reagierte skeptisch auf das gemeinsame Wirtschaftsprogramm. Christian Levrat (sp, FR), Parteipräsident der SP, sprach davon, dass FDP und CVP vor der SVP kapitulierten und zu Juniorpartnerinnen würden, sich damit aber für die anstehenden eidgenössischen Wahlen wohl «das eigene Grab schaufeln» würden. In Le Temps wurde die Vermutung geäussert, dass vor allem die CVP mit diesem Bündnis die rechte Flanke sichern wolle; dies sei nach dem BDP-Nein zu einer Fusion mit der CVP nötig, so die «Schweiz am Sonntag».
Das als gemeinsamer roter Faden gedachte bürgerliche Projekt bekam schon im Mai 2015 erste Risse. Die CVP versagte einem im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) von der SVP gestellten Antrag für eine Deckelung der Staatsausgaben ihre Unterstützung und hiess auch Mehrausgaben im Kulturbereich gut. Freilich hatten sich auch FDP und SVP im Rahmen des KAP für ein höheres Armeebudget und eine Entschärfung des Sparprogramms in der Agrarpolitik ausgesprochen. Der Blick sprach deshalb von einem «Wortbruch in Serie» und von einem gebrochenen «Sparschwur» und startete für die Sommersession 2015 einen «Schwur-Check», um aufzuzeigen, wo die bürgerlichen Parteien von ihren Sparversprechen abwichen. In der Folge meldeten sich im Boulevardblatt kritische Stimmen von CVP- und FDP-Nationalratsmitgliedern, wonach der Schulterschluss zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der eigenen Partei führen könnte.
Mitte Juni bezeichnete dann SVP-Parteipräsident Toni Brunner den Schulterschluss in einem Interview in der «Schweiz am Sonntag» als «Makulatur». Grund dafür war vor allem auch die Weigerung der FDP, mit der SVP flächendeckende Listenverbindungen für die eidgenössischen Wahlen einzugehen. Die SVP habe alles versucht, die beiden anderen Parteien «auf den Pfad der Tugend zurückzubringen», die CVP bewege sich aber nach links und der FDP sei egal, ob bei den Wahlen die SP oder die SVP zulege. In der Folge kam es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen via Medien. Laut Christophe Darbellay verabschiede sich die SVP aus dem bürgerlichen Lager, weil sie keine Hand für Lösungen biete. Zurückhaltender zeigte sich Philipp Müller. Man dürfe nicht nur auf die Differenzen zeigen, sondern müsse auch darauf schauen, was die bürgerliche Zusammenarbeit bereits gebracht habe. Die FDP halte deshalb am Schulterschluss fest, weil es ihr um den Erhalt von Arbeitsplätzen gehe. Die in der Herbstsession von der bürgerlichen Mehrheit gegen den Willen der eigenen Bundesratsmitglieder gutgeheissenen Deregulierungsvorstösse wurden denn etwa von der Aargauer Zeitung als «Lebenszeichen» für die angekündigte bürgerliche Zusammenarbeit interpretiert.

Bürgerlicher Schulterschluss in der Wirtschaftspolitik

Eine Frauenquote per Gesetz forderten die FDP-Frauen anlässlich eines Treffens Anfang September. Zwar sei man nach wie vor gegen Etatismus, der Staat müsse aber eingreifen, wenn die Chancengleichheit faktisch nicht existiere, erklärte die Präsidentin der FDP-Frauen Carmen Walker-Späh (ZH). In zwei Schritten soll der Frauenanteil in den Kaderstellen angehoben werden: Vorangehen sollen erstens die öffentlichen Verwaltungen und die bundesnahen Betriebe. Zweitens sollen börsenkotierte Unternehmen, falls freiwillige Massnahmen nicht fruchten, verpflichtet werden können, eine zeitlich befristete Quote einzuführen.

FDP-Frauen fordern Frauenquote

Zum 100-jährigen Jubiläum des Internationalen Tags der Frau am 8. März verteilten die FDP-Frauen an 400 Unternehmen und an Bundesrat Schneider-Ammann rote Teppichreste, an welche die Forderung geheftet war, den Zugang für Frauen in die Teppichetagen zu fördern. Eigentlich sei man als Liberale gegen Quoten, bei lediglich 3% Frauenanteil in den Geschäftsführungen der wichtigsten Schweizer Unternehmen müsse man sich aber Massnahmen zur raschen und effizienten Frauenförderung überlegen.

FDP-Frauen fordern Frauenquote

Als mit der Verschärfung der internationalen Finanzkrise im Sommer und Frühherbst immer mehr Staaten Konjunkturförderungsprogramme sowie Garantien und Kapitalspritzen für Banken und andere private Unternehmen ankündigten, sah es zuerst noch danach aus, als ob die Schweiz auf derartige staatliche Interventionen in die Marktwirtschaft würde verzichten können. Der Bundesrat und die Bankenvertreter wiesen auf die gesunde Struktur der beiden Grossbanken UBS und CS und ihre ausreichende Kapitaldecke hin. Am 16. September, nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers und dem massiven Kurssturz an den Aktienbörsen, war es dann auch in der Schweiz so weit: Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund 68 Mia Fr. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dieser vom Betrag her unvorstellbar massive Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft notwendig gewesen. In der Parlamentsdebatte zu den Stützungsmassnahmen sparte die politische Linke nicht mit ihrer grundsätzlichen Kritik an den deregulierten Finanzmärkten sowie an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft insgesamt. Einig war man sich von links bis rechts, dass die Probleme der UBS und anderer Konzerne gewisse neue Gefahren der liberalisierten und vor allem globalisierten Wirtschaft für die nationalen Volkswirtschaften aufgezeigt hatten. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion (08.3649), welche die Einsetzung einer Expertengruppe für eine entsprechende Analyse verlangt.

Kritik an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft im Rahmen der Finanzkrise (2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) après la crise financière 2008

Die sowohl im Ausland als auch in der Schweiz bei einigen grossen Konzernen aufgedeckten Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung und noch fast mehr die als exorbitant empfundenen Bezüge und Entschädigungen für aktive und für freigestellte Verwaltungsräte und Spitzenmanager trugen wenig zur Förderung des Vertrauens breiter Bevölkerungsschichten in die Effizienz und Gerechtigkeit der liberalen marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung bei. Über politische Vorstösse in diesem Zusammenhang berichten wir an anderer Stelle.

marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung

Für die Befürworter einer liberalen marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung bot das Berichtsjahr wenig Erfreuliches. Sowohl der Zusammenbruch der privaten Luftfahrtgesellschaft Swissair und der in der Folge auch von der Wirtschaft angestimmte Ruf nach massiver staatlicher Intervention und vor allem nach finanzieller Hilfe, als auch die nicht nur in diesem Zusammenhang geführten Diskussionen um exorbitante Gehälter und Abgangsentschädigungen erfolgloser Manager weckte oder verstärkte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Zweifel an der Effizienz der Privatwirtschaft. In Entscheidungen auf kantonaler und kommunaler Ebene mussten die politischen Behörden mehrfach wachsende Skepsis gegenüber der Marktöffnung von bisher von staatlichen Monopolen wahrgenommener Infrastrukturversorgungen konstatieren. So lehnten die Stimmberechtigten der Kantone Zürich und Nidwalden sowie der Stadt Bellinzona die Privatisierung ihrer Elektrizitätswerke ab. Auch die Waadtländer gaben sich privatisierungsfeindlich und stimmten gegen die Reduktion des staatlichen Anteils am Kapital ihrer Kantonalbank von 51% auf 33%. An vorderster Front gegen diese Projekte gekämpft hatten die SP, die Grünen und die Gewerkschaften.

Kritik an der liberalen Wirtschaftsordnung

La perspective d’«Armée XXI» et les économies qui accompagneraient une acceptation de l’initiative «Economiser dans l’armée et la défense générale – pour d’avantage de paix et d’emplois d‘avenir (initiative en faveur d’une redistribution des dépenses)» ont alimenté le débat sur les liens entre l’économie privée et le secteur militaire. Plusieurs études parues durant l’année ont démontré que la manne financière traditionnellement associée à l’armée se réalise surtout a contrario, dans les économies réalisées par les entreprises grâce à la réduction des jours de service. Il apparaît ainsi que plus de CHF 4 milliards ont été économisés depuis 1991, en terme de charges salariales que les employeurs n’ont pas eu à verser à leur personnel sous les drapeaux. De nombreuses entreprises se sont prononcées ouvertement pour une réduction des cours de répétition ou la possibilité de les effectuer d’une traite. Si l’armée continue néanmoins d’injecter des subsides dans l’économie locale à hauteur de CHF 360 millions par an, une étude publiée par l’Université de Berne indique que le secteur militaire a perdu un peu moins de 20'000 emplois en dix ans. De 40'490 personnes actives dans une branche économique liée à l’armée en 1990, le chiffre est tombé à 21'400 en 2000. Les entreprises actives dans les branches de métaux, de machines et de véhicules ont souffert le plus fortement de cette récession.

Débat sur les liens entre l’économie privée et le secteur militaire

Die politische Linke und die Gewerkschaften setzten ihren Kampf gegen die Liberalisierungsbestrebungen der Wirtschaftspolitik fort. Im Sog der diesbezüglich besonders engagierten Gewerkschafts- und SP-Parteisektionen der französischsprachigen Schweiz kündigten Gewerkschaften an, das Referendum gegen das Ende Jahr vom Parlament verabschiedete Gesetz zur Liberalisierung des Strommarktes zu ergreifen. Bereits vorher hatten sie – allerdings erfolglos – gemeinsam mit der SP die Ersetzung des Beamtenrechtes durch ein neues Personalrecht für die Bundesangestellten mit dem Referendum bekämpft. Ihrer Meinung nach hätte das Volk mit der Ablehnung dieses Vorhabens ein Zeichen gegen die Deregulierung setzen können.

politische Linke und die Gewerkschaften setzten ihren Kampf gegen die Liberalisierungsbestrebungen der Wirtschaftspolitik fort

Bei den Diskussionen um das optimale Wirtschaftssystem standen weiterhin die Vorschläge, wie sich eine umwelt- und menschengerechte Produktionsweise realisieren liesse, im Vordergrund. Dabei war teilweise auch die Hoffnung auf die Anwendung neuer Technologien, welche eine ökologische Produktion ohne Wohlstandseinbussen ermöglichen könnte, herauszuhören. Den Schwerpunkt der Debatte bildete aber die Weiterentwicklung von Methoden zur Quantifizierung der sogenannten externen Kosten. Dahinter steht die Idee, mit Umweltabgaben und ähnlichen Steuerungsinstrumenten den Produzenten und Konsumenten materielle Anreize für ein umweltgerechteres Verhalten zu bieten. Als neue Bezeichnung für ein derart konzipiertes Wirtschaftssystem wurde der Begriff «öko-soziale Marktwirtschaft» geprägt. Der Einbezug von externen Kosten in das Kalkül des marktwirtschaftlichen Denkens bildete eines der Hauptthemen der Jahresversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik am 7. Mai in Montreux. Nicht nur diese Veranstaltung, auch die Schaffung eines Lehrstuhls für Wirtschaftsethik an der Handelshochschule St. Gallen stellten Indizien für eine Renaissance der Ethik und Moral im wirtschaftswissenschaftlichen Denken in der Schweiz dar.

Diskussionen um das optimale Wirtschaftssystem – Begriff der Öko-soziale Marktwirtschaft

Wie die neue Wirtschaftsweise und der Weg zu ihr aussehen könnte, legte eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission dar. Das zu erreichende Ziel einer primär auf qualitatives Wachstum ausgerichteten Wirtschaft definierte die Gruppe als Zunahme der individuellen und der gesellschaftlichen Lebensqualität, die mit geringerem oder zumindest nicht ansteigendem Einsatz von nicht vermehrbaren oder regenerierbaren Ressourcen und mit reduzierter oder zumindest nicht zunehmender Umweltbelastung erzielt wird. Der Bericht der Expertenkommission geht davon aus, dass der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien bei der Durchsetzung dieser Leitidee eine grosse Bedeutung zukommt. Nur ein rohstoffschonender Wertschöpfungsprozess unter Verwendung der neuesten informations-, gen- und biotechnologischen Erkenntnisse erlaube es der Wirtschaft, sich im internationalen Konkurrenzkampf zu behaupten und zugleich den Anliegen des Umweltschutzes zu genügen. Diese Umstellung stellt für Individuen und Unternehmen erhöhte Ansprüche namentlich in bezug auf Kreativität und Qualifikation. Für das Wirtschaftssystem verlangen die Experten einen Abbau von Wettbewerbsbehinderungen und von strukturbewahrenden Massnahmen. Im Bereich der Umweltschutzpolitik soll der Staat dem Verursacherprinzip mit der Inrechnungstellung externer Kosten und mit finanziellen Anreizen vermehrt Nachachtung verschaffen. Weitere Analysen der Studie beziehen sich auf einzelne Politikbereiche und auf die Funktionsweise des politischen Systems.

Debatte über das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt nach mehreren Umweltkatastrophen

In ersten Reaktionen wurde das Bestreben anerkannt, eine umfassende Gesamtschau vorzunehmen und zum Teil neue, zum Teil bekannte, jedoch heftig umstrittene Massnahmen vorzuschlagen. Kritisiert wurde hingegen, insbesondere von Unternehmerseite, dass das Bemühen der pluralistisch zusammengesetzten Expertengruppe um Einstimmigkeit sich in einer Vielzahl von widersprüchlichen Postulaten niederschlage. So etwa, wenn einerseits die Erweiterung des persönlichen Handlungsspielraums gefordert und andererseits staatliche Lenkungsmassnahmen zugunsten des Umweltschutzes befürwortet werden. Der Bundesrat nahm vom Bericht Kenntnis und bezeichnete ihn als wichtige Anregung für seine zukünftige Politik. Er setzte im weitern eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die überprüfen soll, welche konkreten Massnahmen sich als Konsequenz aus den Ergebnissen der Studie für den Bund aufdrängen. Mit der Überweisung eines Postulats Longet (sp, GE) forderte der Nationalrat die Regierung zu einer ausführlichen Stellungnahme und zur Vorlage eines Zeitplans für die zu ergreifenden Massnahmen auf. Der Nationalrat regte mit einem Postulat (Po. 85.230) die vermehrte Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente (namentlich Lenkungsabgaben) in der Umweltschutzpolitik an

Debatte über das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt nach mehreren Umweltkatastrophen

Die neuen Technologien fanden nicht nur unter dem Gesichtspunkt des von ihnen erwarteten Beitrags zur Umstellung auf ein qualitatives Wachstum Beachtung, sondern ebenfalls unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft bzw. ihrer Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Die politischen Parteien zeigten sich bestrebt, das Kenntnisdefizit, welches ihnen in diesen Fragen attestiert worden war, zu beheben: Die FDP widmete ihren Parteitag dem Thema «Neue Technologien», die SPS befasste sich an ihrem Parteitag eingehend mit den Konsequenzen für die Arbeitswelt. Die Förderung der Forschung und Entwicklung, wie sie insbesondere von einigen europäischen Staaten mit Nachdruck betrieben wird, sowie die Tendenz zu wachsender internationaler Zusammenarbeit in Form von Grossprojekten (z.B. EUREKA) liessen in der Schweiz den Ruf nach einem Überdenken der Forschungspolitik ertönen. Der Einsatz der politischen Behörden dafür, dass schweizerischen Unternehmen die Teilnahme an derartigen Projekten nicht verunmöglicht wird, wurde als vordringlich erachtet. Allgemeine Zustimmung fand auch das Postulat einer besseren Koordination der Aktivitäten von Staat, Wissenschaft und Wirtschaft. Die direkte Staatsbeteiligung an der praxisorientierten Forschung wird hingegen vom Vorort als wettbewerbsverzerrend abgelehnt und darf seiner Meinung nach nur in gut begründeten Ausnahmefällen wie beispielsweise in der Umweltforschung geschehen.

neuen Technologien Förderung der Forschung und Entwicklung

Drastischer als alle wissenschaftlichen Analysen und Prognosen führten Katastrophen wie der Reaktorunfall in Tschernobyl (UdSSR), der Chemiebrand bei Basel und das Waldsterben der Öffentlichkeit und den politischen und wirtschaftlichen Führungskräften vor Augen, dass sich auf die Dauer die Fortführung des bisherigen weitgehend quantitativen Wirtschaftswachstums nicht mit dem Ziel der Erhaltung einer einigermassen intakten Umwelt vereinbaren lässt. Die Diskussionen um das als optimal erachtete Wirtschaftssystem entfernten siçh vom traditionellen Gegensatz zwischen freier Marktwirtschaft und staatlicher Lenkung. Insbesondere bei der politischen Linken und den Gewerkschaften, aber – zumindest ansatzweise – auch bei den Unternehmern und den bürgerlichen Parteien setzte sich vermehrt die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer ökologisch orientierten Wirtschaft durch. Auf bürgerlicher Seite war insbesondere nach der Chemiekatastrophe bei Basel eine Zunahme der Einsicht in die Notwendigkeit staatlicher Regelungs- und Überwachungsfunktionen spürbar (vgl. dazu die Voten von Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL) und Nationalrat Bremi (fdp, ZH) anlässlich der Parlamentsdebatte. Ob dieses Ziel mit marktwirtschaftlichen Steuerungsmitteln, wie beispielsweise der Internalisierung externer Kosten (Verursacherprinzip), oder mit staatlichen Verboten erreicht werden kann, wird zunehmend von einer Prinzipien- zu einer blossen Zweckmässigkeitsfrage.

Debatte über das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt nach mehreren Umweltkatastrophen

Der günstige Verlauf der Konjunktur trug sicher dazu bei, dass auch 1985 grundsätzliche Auseinandersetzungen über das Wirtschaftssystem kein grosses Interesse auf sich ziehen konnten. Im Zentrum der Diskussionen standen vielmehr Fragen, die sich auf die Auswirkungen der sich zur Zeit abspielenden technologischen Revolution bezogen. Dabei ging es zum einen darum, ob sich die schweizerische Wirtschaft rasch genug auf die neuen Entwicklungen einstellen könne oder ob sie Gefahr laufe, auf dem Weltmarkt ins Hintertreffen zu geraten. Zwar ist nach Ansicht von Fachleuten eine Dramatisierung der Lage nicht angebracht, doch wurde auch von seiten der Behörden betont, dass bisherige Vorteile der Schweiz in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Ausbildung, staatliche Regulationen und Steuern vom Ausland in den letzten Jahren zum Teil wettgemacht worden sind. Vertreter der Wirtschaft legten das Schwergewicht ihrer Forderungen an den Staat auf eine rasche Anpassung des Bildungswesens an die neuen Gegebenheiten. Vordringlich ist ihrer Meinung nach namentlich die Förderung der Ausbildung von Ingenieuren. Aber nicht nur die Auswirkungen des technologischen Fortschritts auf die schweizerische Wirtschaft fanden Interesse, sondern auch die Folgen, die sich daraus für die arbeitenden Menschen ergeben. An den Zürcher Hochschulen wurde dazu während des Wintersemesters 1984/85 eine interdisziplinäre Vortragsreihe durchgeführt; auch die SPS befasste sich an einer Tagung unter Beizug von prominenten Managern mit dieser Problematik. Eine Untersuchung ergab, dass breite Bevölkerungsschichten dem technologischen Wandel, insbesondere im Bereich der Mikroelektronik, mit grosser Skepsis und auch Desinteresse begegnen. Als überzeugter Gegner der neuen Arbeitsinstrumente deklarierte sich in dieser Meinungsumfrage allerdings lediglich jeder Zehnte.

Diskussion über die sich zur Zeit abspielende technologische Revolution

Nicht nur ein schärferes Profil, sondern eine neue Identität suchte man weiterhin in der Sozialdemokratischen Partei (SP), die in den letzten Jahren noch ernstere Wahlverluste erlitten hat als die CVP. Dabei kam neben den beiden antagonistischen Flügeln, dem traditionell gewerkschaftlich-sozialpolitischen und dem von den neuen Bewegungen inspirierten «grünen», auch eine Tendenz zum Ausdruck, welche die Partei auf einen pragmatischeren Kurs zu führen strebt. Indem sie auf die Bedürfnisse der Marktwirtschaft eingeht, möchte sie gerade dem kleineren Unternehmertum gegenüber das Image der Wirtschaftsfeindlichkeit abstreifen. Den Kontakt mit einem dynamischen Unternehmertum suchte auch eine Studientagung über die neuen Technologien zu fördern, die von der Präsidentin der Wirtschaftskommission der SPS, L. Uchtenhagen, organisiert wurde, an der aber mit den Referenten N. Hayek und P. Arnold eher die Optik der Grosskonzerne vertreten war. Parteipräsident H. Hubacher forderte seinerseits dazu auf, den Gegebenheiten mehr Rechnung zu tragen. Da die Bevölkerung sich in der Schweiz trotz aller Kritik im Grunde doch wohl fühle, müsse man in der Opposition Mass halten und sich von allzu radikalen Tendenzen – wie etwa einer prinzipiellen Armeegegnerschaft – abgrenzen. Für eine Abgrenzung gegenüber sozialistischen Diktaturen, Bürokratie und utopischen Fixierungen plädierte auch der Genfer Nationalrat R. Longet. Im Sinne der ökologischen Tendenz und zugleich einer praxisnahen Parteitätigkeit gab das Zentralsekretariat ein Handbuch über Umwelt-, Energie- und Verkehrsfragen heraus, das Kommunalpolitikern Informationen und Anregungen bieten soll.

Identitätssuche bei der SP

Die Meldungen über den aktuellen Zustand der Umwelt haben zu einer weiteren Politisierung dieses Bereiches geführt. Umfangmässig konnte bei der Gesamtbevölkerung zwar kaum eine Zunahme des generellen Umweltbewusstseins verzeichnet werden: Ahnlich wie vier Jahre zuvor gaben 1983 zwei von drei Schweizern an, der Umweltschutz gehöre zu den dringenden Gegenwartsproblemen. Dagegen konnten ein spürbarer Druck auf das konkrete Verhalten im Alltag sowie eine Radikalisierung und Verlagerung zu ausserinstitutionellen Aktivitäten festgestellt werden. Sozialpsychologisch ansetzende Deutungen vermuteten sogar, dass – analog zur «Verteilungsfrage» während den Jahren des Wirtschaftswachstums – nun dem Umweltbewusstsein im Zusammenhang mit der Suche nach alternativen Lebensweisen eine generationenprägende Rolle zukommt.

Aktueller Zustand der Umwelt führt zu einer weiteren Politisierung dieses Bereiches

In linken Kreisen setzte man dem Ruf nach Reprivatisierung die Forderung nach Selbstverwaltung entgegen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines neuen sozialdemokratischen Parteiprogramms wurde die Diskussion über eine Demokratisierung der Gesellschaft neu belebt. Prof. A. Künzli begründete den von einer Arbeitsgruppe vorgelegten Programmentwurf mit der These, dass politische Demokratie nur bedingt möglich sei, wenn nicht auch Gesellschaft und Wirtschaft demokratisiert würden. Eine solche Erweiterung der Selbstverwaltung, die mit einer Neutralisierung des Kapitals der Unternehmungen zu verbinden wäre, versteht er zugleich als einen dritten Weg zwischen Kapitalismus und Sowjetkommunismus. Auch Selbstverwaltung bedeutet weniger Staat; diesem wird vor allem Einfluss auf eine Rahmenplanung zuerkannt, dazu allerdings auch die Übernahme von Schlüsselunternehmungen. Die Autoren des Entwurfs betonen aber den Aufbau von unten nach oben, die Verantwortlichkeit des Individuums und die Vermeidung bürokratischer Herrschaft. Das Postulat der Selbstverwaltung ist freilich in der SP umstritten: einerseits wird die Möglichkeit einer Verwirklichung unter den bestehenden Voraussetzungen bezweifelt, anderseits die Gefahr eines Umschlagens in ein autoritäres System geltend gemacht.

Demokratisierung der Gesellschaft

Impulse zum Überdenken des bestehenden Wirtschaftssystems gingen im Berichtsjahr weniger vom Entwurf zur Totalrevision der Bundesverfassung als von den Programmdiskussionen der beiden führenden Arbeitnehmerorganisationen SGB und SPS aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund gab sich ein Arbeitsprogramm für die achtziger Jahre, worin er sich, im Gegensatz zum bisher geltenden Konzept, wieder die Überwindung des Kapitalismus zum Ziel setzt. Die angestrebte Wirtschaftsordnung ist gekennzeichnet durch die Existenz von demokratischen Entscheidungsmechanismen, die alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten einbeziehen. Der Schwerpunkt für die Politik der nächsten zehn Jahre soll deshalb bei der Einführung einer weitgehenden Mitbestimmung auf Unternehmensebene liegen. Noch radikaler sind die Ideen einer Arbeitsgruppe, welche die Vorarbeiten für ein Wirtschaftskonzept der Sozialdemokratischen Partei geleistet hat. Ihr Ziel ist die Verwirklichung einer zum Teil am jugoslawischen Beispiel inspirierten Selbstverwaltungswirtschaft, in welcher die Entscheidungsrechte gänzlich vom Besitz an Produktionsmitteln losgelöst sind. Als Voraussetzung für eine funktionierende Selbstverwaltung soll zudem eine Dezentralisierung der Wirtschaft erfolgen. Das Konzept der SP ist, anders als dasjenige des SGB, von den zuständigen Gremien der Partei noch nicht verabschiedet worden, sondern befindet sich in einer Art parteiinterner Vernehmlassung. Dass die bürgerliche Seite an derartigen Zukunftsperspektiven wenig Gefallen findet, erstaunt nicht. Vertreter der Unternehmerverbände und der bürgerlichen Parteien verlangen – soweit sie sich nicht mit dem Status quo zufriedengeben – den Abbau von staatlichen Interventionen und die Übertragung bisher von der Öffentlichkeit erfüllter Aufgaben an private Unternehmen. lm Nationalrat unterstützten 85 Abgeordnete aus sämtlichen bürgerlichen Parteien eine Motion, welche den Bundesrat auffordert Vorschläge zur Privatisierung von Staatsbetrieben zu machen.

Programmdiskussionen SGB und SPS zu Wirtschaftsordnung