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Der Ständerat widmete sich in der Herbstsession 2021 der Änderung des Luftfahrtgesetzes. Die kleine Kammer folgte in der Frage der Sprachen, welche beim Funken verwendet werden dürfen, dem Nationalrat. Ebenso unbestritten war die Zustimmung zu stichprobenartigen Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. Der dritte Punkt der Vorlage, das Melderecht für medizinisches Fachpersonal bei Zweifeln an der medizinischen Tauglichkeit der Pilotinnen und Piloten, gab im Rat am meisten zu reden. Hansjörg Knecht (svp, AG) erörterte für die Mehrheit der vorberatenden KVF-SR, dass es dem medizinischen Fachpersonal bereits heute möglich sei, sich innerhalb von 1-2 Wochen von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Weitergehende Massnahmen seien daher nicht notwendig. Minderheitssprecher Mathias Zopfi (gp, GL) widersprach diesem Votum. Für ihn war klar, dass Ärztinnen und Ärzte nicht zuerst noch von der Schweigepflicht entbunden werden sollen, bevor sie eine Meldung machen dürfen, die eventuell für die Sicherheit zahlreicher Passagiere eminent wichtig ist. Es sei unlogisch, eine solche Hürde ins Gesetz einzubauen. Er bat daher, seiner Minderheit und damit der Version des Bundesrates zu folgen. Bundesrätin Sommaruga schloss sich den Worten von Zopfi an und bat den Rat eindringlich, der Minderheit zu folgen. Diese Voten überzeugten die kleine Kammer, sie stimmte dem Minderheitsantrag mit 31 zu 11 Stimmen zu. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022)

Mit einer im März 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Gabriela Suter (sp, AG), dass Tempo 30 innerorts zur Regel werden solle. Dies führe zu mehr Sicherheit und Lebensqualität sowie zu einer tieferen Lärmbelastung. Für diese Reduktion von derzeit generell 50km/h auf generell 30km/h müssten die entsprechenden Bestimmungen im SVG geändert werden. Die Angst, dass es damit zu mehr Staus kommen würde, sei unbegründet; Studien hätten gezeigt, dass Tempo 30 vielmehr eine Verflüssigung des Verkehrs bringe, argumentierte Suter.
Die KVF-NR behandelte die Initiative im August 2021. Die Mehrheit (13 zu 10 Stimmen) beschloss, der Initiative keine Folge zu geben, insbesondere weil das innerörtliche Tempolimit Sache der Kantone respektive der Gemeinden sei.

Für mehr Sicherheit, weniger Lärm und mehr Lebensqualität. Tempo 30 innerorts soll die Regel, Tempo 50 die Ausnahme sein (Pa.Iv. 21.441)

Der Start des neuen Schuljahres im August 2021 gab in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie Anlass zu einer medialen Debatte über die Maskentragepflicht für die Stufen Sek I und II (ab 12 Jahren) und insbesondere zu den Fragen, ob und wie regelmässig die Schülerinnen und Schüler getestet werden sollen, ob es für die Klassenzimmer CO2-Messgeräte und Luftfilter braucht und wie sinnvoll eine Impfung für die Jugendlichen ist. Dabei zeichneten sich gemäss Medienberichten mehrere Konflikte entlang dieser Themen ab:
Während die Dachorganisation der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH sowie deren Westschweizer Pendant SER (Syndicat des enseignant*es romand*es) repetitive Spucktests, CO2-Messgeräte für jedes Klassenzimmer sowie prioritäre Booster-Impfungen für Lehrpersonen forderten, erachtete der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter regelmässiges Testen für wenig sinnvoll und zu aufwändig.
Ein zweiter Konflikt tat sich innerhalb der Gruppe der Erziehungsberechtigten auf. Hier gab es auf der einen Seite die Interessengruppe «Protect the kids», welche sich mittels einer Petition für eine generelle Maskenpflicht, präventives Testen sowie für den Einsatz von Luftfiltern und CO2-Messgeräten starkmachte. Auf der anderen Seite machte die impfskeptische Website und Petition «Schützt die Kinder», welche ein Impfmoratorium für unter 16-Jährige forderte, von sich reden. Diese Petition werde zudem unter anderem von der Gruppe «Eltern für Freiheit» unterstützt, welche gegen die repetitiven Tests und die Maskentragepflicht kämpft, berichtete der Tages-Anzeiger.
Schliesslich wurde auch eine gewisse Diskrepanz in den Aussagen zwischen Bund und Kantonen ersichtlich: Gemäss Medienberichten sprach sich Gesundheitsminister Alain Berset für repetitive Tests an den Schulen aus, während die Kantone darauf beharrten, dass die Entscheidung darüber in ihrer Kompetenz liegen solle. Dies führte gemäss Tages-Anzeiger zu einem «kantonalen Flickenteppich». Doch nicht nur zwischen ihnen, auch innerhalb der Kantone gab es Unterschiede: So überliessen viele Kantone den einzelnen Gemeinden die Entscheidung, ob sie beispielsweise Investitionen in Luftfilter tätigen möchten.
Gegen Ende August 2021, und damit nach nur einigen wenigen Wochen Unterricht, kam es bereits zu stark ansteigenden Fallzahlen bei den Kindern und Jugendlichen. Trotzdem wurde kein starker Ruf nach einem Lockdown der Schulen laut – im Gegenteil. Die Akteure schienen sich dieses Mal einig zu sein, dass ein solcher unbedingt verhindert werden müsse, da zahlreiche Kinder aufgrund des Lockdowns im letzten Jahr stark gelitten hatten, den Schulstoff nicht bewältigen konnten und (noch mehr) zurückgefallen waren.

Debatte um Maskenpflicht und Tests in den Schulen
Dossier : Écoles et formation pendant Covid-19 - Réactions et conséquences

Im Sommer 2021 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die beiden Mobilfunk-Initiativen «Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» und «Mobilfunkhaftungs-Initiative» nicht zustande gekommen sind. Die Initiativkomitees konnten die notwendige Zahl von 100'000 Unterschriften nicht innert der Sammelfrist zusammentragen. Die Forderungen der Mobilfunkhaftungsinitiative seien in der Folge in Form einer Petition mit circa 92'000 Unterschriften eingereicht worden, berichtete La Liberté.

Nicht zustandegekommene Mobilfunk-Initiativen (2019-2021)
Dossier: 5G – Téléphonie mobile, rayonnement et santé

Mitte Juni 2021 wurde das von Nationalrat Benjamin Roduit (mitte, VS) eingereichte Postulat zur Untersuchung der Auswirkungen von Covid-19 auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stillschweigend vom Nationalrat angenommen. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, auch Kinder und Jugendliche ins nationale Human-Biomonitoring-Programm aufzunehmen, um einen tieferen Einblick in deren Gesundheit zu erlangen und ebendiese mithilfe der neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verbessern. Besonders Kinder und Jugendliche seien von den Auswirkungen der Pandemie betroffen, während jedoch die Datenlage zu ihrer Gesundheit Lücken aufweise, argumentierte der Postulant. Bereits das im Jahr 2019 angenommene Manifest zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie der Nationale Gesundheitsbericht hätten überdies betont, dass mehr Kenntnisse über die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mögliche Einsparungen im Gesundheitswesen nach sich ziehen könnten. Vor diesem Hintergrund erachtete der Postulant das vom Bund ohnehin schon vorgesehene Human-Biomonitoring-Programm als geeignete Grundlage, um die Kinder- und Jugendgesundheit langfristig zu untersuchen. Der Bundesrat betonte, dass es zwar für eine Integration der Kinder und Jugendlichen in die bis Ende 2021 andauernde Pilotphase zu spät sei, er aber ihre Aufnahme für das Jahr 2022 prüfen wolle – auch wenn die unmittelbaren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beobachtbar seien.

Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Po. 21.3220)

Stillschweigend hiess der Nationalrat in der Sommersession 2021 den Antrag seiner SGK gut, die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative Giezendanner (svp, AG) «Sicherstellung der Blutversorgung und die Unentgeltlichkeit der Blutspende» um zwei Jahre zu verlängern.

Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende
Dossier: Don du sang

Felix Wettstein (gp, SO) reichte im Sommer 2020 eine Motion betreffend die Veröffentlichung von Luftschadstoffemissionen stationärer Anlagen ein. Er verlangte, dass die Kantone die Luftschadstoffemissionen derjenigen Anlagen, welche die Grenzwerte im Tagesmittel überschreiten – allen voran Zementwerke und Kehrichtverbrennungsanlagen – veröffentlichen müssen. Wettstein erläuterte, dass zahlreiche Anlagen bis heute zu viele krebserregende Stoffe ausstiessen und die umliegende Bevölkerung darüber im Dunkeln gelassen werde. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion.
Nachdem die Motion in der Herbstsession 2020 von Monika Rüegger (svp, OW) bekämpft worden war, kam sie in der Sommersession 2021 in die grosse Kammer. Bei dieser Gelegenheit erläuterte Rüegger, dass die Umsetzung der geforderten Änderung der LRV zu Verwirrung in der Bevölkerung führen werde, da diese die veröffentlichten Daten eventuell nicht richtig interpretieren könnte. Ausserdem wäre der Vollzug «aufwendig und einfach nur kompliziert». Den kantonalen Behörden stehe es schon heute frei, die Daten zu veröffentlichen. Sie seien die kompetenten Behörden und kämen ihrer Aufsichtspflicht bereits genügend nach. Rüeggers Votum vermochte ausserhalb der Reihen der SVP kaum zu überzeugen und so nahm der Nationalrat die Motion mit 128 zu 61 Stimmen, bei einer Enthaltung, deutlich an.

Luftschadstoffemissionen stationärer Anlagen, welche die Tagesmittel-Grenzwerte überschreiten. Pflicht zur Veröffentlichung (Mo. 20.3507)

Die FDP.Liberale-Fraktion reichte im Mai 2020 eine Motion ein, in der sie die notwendigen Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes einforderte. Damit soll es den Telecom-Anbietern ermöglicht werden, bis 2024 ein hochwertiges, aber kostengünstiges nationales 5G-Netz zu errichten. Die dafür notwendigen Massnahmen seien bereits im entsprechenden Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vorgestellt worden, erklärte die Partei. Zudem solle der Bundesrat die Bevölkerung angemessen und transparent über den Mobilfunk-Standard 5G informieren. Denn dieser berge ein grosses Potenzial, namentlich in den Bereichen E-Health, autonome Fahrzeuge oder auch bei der Drohnentechnologie.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Diese wurde in der Herbstsession 2020 durch Marionna Schlatter (gp, ZH) bekämpft. Im Rahmen der Nationalratsdebatte zum Vorstoss in der Sommersession 2021 erläuterte FDP-Sprecher Wasserfallen (fdp, BE) noch einmal die Vorteile dieser Technologie. Er räumte aber auch ein, dass der derzeitige Strahlengrenzwert für Mobilfunkantennen leicht angehoben werden müsse, wobei dem Gesundheitsaspekt jedoch selbstverständlich weiterhin Rechnung getragen werden solle. Für Marionna Schlatter kam ebendiese Anhebung der Grenzwerte nicht in Frage. Das Parlament habe dies bereits zwei Mal abgelehnt (Mo. 16.3007 und Mo. 18.3006), und auch ein Grossteil der Bevölkerung wolle dies nicht. Auch sei die Forschung über die Auswirkungen einer hohen Strahlenbelastung noch nicht genügend weit fortgeschritten. Die Mehrheit des Nationalrates stellte sich in der Abstimmung hinter die FDP.Liberale-Fraktion und nahm den Vorstoss mit 97 zu 76 Stimmen, bei 18 Enthaltungen, an. Die ablehnenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Grünen- und SP-Fraktionen sowie von einzelnen Mitglieder der Mitte-, der GLP- sowie der SVP-Fraktionen.

Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (Mo. 20.3237)
Dossier: 5G – Téléphonie mobile, rayonnement et santé

Wie bereits der Ständerat nahm in der Sommersession 2021 auch der Nationalrat eine Motion der SGK-SR, welche eine angemessene Finanzierung der Palliative Care zum Ziel hatte, stillschweigend an. Im Vorfeld hatte sich die nationalrätliche Kommission ebenfalls für das Geschäft ausgesprochen, da die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten unterschiedlicher Natur seien und die Palliative Care eine ganze Bandbreite an Leistungen umfasse. Es sei daher wichtig, die Unterstützung des Palliative Care Ausbaus umfassend zu betrachten, wie die SGK-NR begründet hatte.

Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care (Mo. 20.4264)

Die WBK-NR reichte im April 2021 mit 14 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ein Postulat mit dem Titel «Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken» ein. Konkret forderte sie die Erstellung eines dringlichen Berichts zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die psychische Gesundheit ebengenannter Gruppe, zu Massnahmen zu deren Wahrung sowie zur Sicherstellung der entsprechenden Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich der Sommersession 2021 nahm sich der Nationalrat des Geschäfts an. Kommissionssprecherin Sandra Locher Benguerel (sp, GR) erklärte, eine Mehrheit der Kommission erachte es als zentral, einen bis anhin fehlenden Gesamtüberblick über die vorliegende Lage in der Schweiz zu schaffen. Fachkäfte und -gremien würden immer wieder Besorgnis über die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bekunden. Nadja Umbricht Pieren (svp, BE) führte indes für die Kommissionsminderheit aus, dass sie es zwar nicht verneine, dass es sich um eine anspruchsvolle Zeit für die betroffene Altersgruppe handle. Dennoch gehe sie davon aus, dass sich der Grossteil der Personen schnell wieder erholen werde. Bei Kindern und Jugendlichen, bei welchen dies nicht der Fall sei, sei die Krankheit allenfalls durch die Pandemie ausgelöst, nicht aber verursacht worden. Sie sehe daher keine Notwendigkeit für einen Bericht. Anderer Meinung war Gesundheitsminister Berset. Er betonte, der Bundesrat habe in seinen Corona-Massnahmen ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelegt. Nach der ersten Welle sei es beispielsweise nicht mehr zu Schulschliessungen gekommen und man habe die finanzielle Unterstützung für Angebote wie denjenigen von Pro Juventute ausgebaut. Trotz dieses Fokus sei es im Interesse des Bundesrates, zu wissen, was passiert sei und auf welche Weise sich dies korrigieren lasse. Damit wolle die Landesregierung auch der Kritik begegnen, die ihr gegenüber – teilweise politisch motiviert – geäussert worden sei. Folglich beantrage der Bundesrat die Annahme des Postulats. Die grosse Kammer kam diesem Antrag mit 116 zu 59 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) nach.

Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken (Po. 21.3457)

Le conseiller aux Etats Beat Rieder (centre, VS) charge le Conseil fédéral d'élaborer un rapport sur les futures tâches à attribuer à la pharmacie de l'armée en considérant l'expérience de la crise du Covid-19. Durant la crise, la pharmacie a été mandatée pour l'acquisition de biens médicaux importants pour les cantons et le système de santé. Pour ce faire, elle a dû engager du personnel et créer une organisation ad hoc. En parallèle, l'OFSP a rencontré des difficultés pour acquérir des vaccins par ses propres moyens. En prévision d'une prochaine crise, le sénateur valaisan demande de déterminer la compétence de ces tâches et de régler la question des interfaces avec l'approvisionnement du pays. Comme souhaité par le Conseil fédéral, le Conseil des Etats a adopté le postulat.

Avenir de la Pharmacie de l'armée (Po. 21.3448)
Dossier: Service d’appui de l’armée dans le cadre des mesures visant à lutter contre le COVID-19

Im Rahmen der Beratungen zum Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2020 schrieb der Nationalrat das Postulat der SPK-NR, das eine gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers verlangte, in der Sommersession 2021 nach Erscheinen eines entsprechenden Berichts in Erfüllung des Vorstosses ab.

Pour un examen global de la problématique des sans-papiers (Po. 18.3381)

Im Rahmen der Beratungen zum Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2020 schrieb der Nationalrat in der Sommersession 2021 ein Postulat Rickli (svp, ZH) als erfüllt ab, das einen Bericht über Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung gefordert hatte. Ein entsprechender Bericht war im November 2020 erschienen.

Massnahmen gegen Mädchenbeschneidung (Po. 18.3551)

Im November 2020 reichte die WBK-NR ein Postulat ein, mit dem sie die Stärkung der Nationalen Strategie Sucht durch einen Einbezug der Cyberabhängigkeit forderte, wobei die Bereiche Bildung, Prävention, Behandlung und Risikoverminderung berücksichtigt werden sollen. Der Bundesrat erklärte in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die Erarbeitung eines Massnahmenpakets, welches nur eine Suchtform zum Gegenstand habe, einem «suchtformübergreifenden Ansatz», wie er bei der Nationalen Strategie Sucht angedacht sei, zuwiderlaufe. Anstatt jeder Suchtform individuell zu begegnen, bedürfe es einer spezifischen Prävention pro Altersgruppe und Lebenswelten. Zudem setze sich der Bund bereits mit dem Thema «Cyberabhängigkeit» auseinander. Ein Beispiel dafür sei die Expertengruppe «Onlinesucht», die anlässlich der Postulate Forster-Vannini (fdp, SG; Po. 09.3521) und Schmid-Federer (cvp, ZH; Po. 09.3579) ins Leben gerufen worden sei. Folglich lehne er das Postulat ab. Dieser Antrag war im Nationalrat jedoch nicht erfolgreich. Diskussionslos nahm die grosse Kammer das Geschäft in der Sommersession 2021 mit 123 zu 60 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an, nachdem dieses im Rahmen der Eintretensdebatte des Bundesratsgeschäfts 20.069 diskutiert worden war.

Stärkung der Nationalen Strategie Sucht durch den Einbezug der Cyberabhängigkeit (Po. 20.4343)

Die Änderung des Luftfahrtgesetzes stand in der Sommersession 2021 auf dem Programm des Nationalrates. Mit der Revision wollte der Bundesrat zwei Sicherheitslücken schliessen sowie die Sprachenfrage beim Funken im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr klären, welche durch die Motion 19.3531 der KVF-NR aufgeworfen worden war. Die grosse Kammer pflichtete der Formulierung des Bundesrates zu den unangemeldeten Alkoholtests im Rahmen von Vorfeldinspektionen bei. Sie lehnte jedoch ein vereinfachtes Melderecht für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen ab. Dieses hätte es dem Fachpersonal erlaubt, dem BAZL einen Verdacht auf Untauglichkeit des Personals – beispielsweise durch eine Sucht oder eine psychische Krankheit – zu melden. Bundesrätin Sommaruga argumentierte hier vergeblich, dass ein solches Melderecht für die Sicherheit im Flugverkehr sehr entscheidend sei. Bei der Umsetzung der Motion 19.3531 der KVF-NR präzisierte die grosse Kammer den Entwurf des Bundesrates dahingehend, dass der Grundsatz «english only» ausschliesslich für den Flughafen Zürich angewendet werden soll. Bei allen anderen Flughäfen solle im nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils vorherrschenden lokalen Amtssprache kommuniziert werden können. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfes aus.

Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022)

Das Thema Lärm im Strassenverkehr beschäftigte den Ständerat in der Sommersession 2021 dank einer Motion der UREK-NR. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, ein Massnahmenpaket zur Lärmreduzierung im Strassenverkehr – insbesondere bei den so genannten «Autoposern» und den getunten Fahrzeugen – vorzulegen. Martin Schmid (fdp, GR) erläuterte für die Kommissionsmehrheit, dass diese die Motion unterstütze, da das Thema des übermässigen und vermeidbaren Lärms wichtig sei und es ein Massnahmenpaket benötige, um dieses Problem anzugehen. Hansjörg Knecht (svp, AG) sah dies anders. Der Minderheitensprecher erläuterte, dass die Motion aus drei Gründen abgelehnt werden solle. Erstens bestünden die notwendigen rechtlichen Grundlagen bereits, um das Problem anzugehen. Zweitens führe die Motion zu Rechtsunsicherheit, da nicht klar sei, was unter dem «vernünftigen Aufwand» zu verstehen sei, mit welchem die betreffenden Lenkerinnen und Lenker verzeigt werden sollen. Schliesslich sei die Motion auch wenig sinnvoll, da die technischen Mittel für die Umsetzung der Motion, die so genannten Lärmblitzer, noch gar nicht existierten.
Bundesrätin Sommaruga betonte, dass der Bundesrat diesen Vorstoss als sehr sinnvoll erachte. Er werde bei Annahme der Motion genau prüfen, ob Gesetzesänderungen notwendig seien oder ob die Problematik auch ohne gesetzliche Anpassungen angegangen werden könne. Diese Worte vermochten den Grossteil des Ständerates zu überzeugen. Er stimmte mit 34 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) deutlich für die Annahme der Motion.

Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren (Mo. 20.4339)

Im Mai 2021 befasste sich die KVF-SR einmal mehr mit dem Mobilfunkstandard 5G, dieses Mal in Form von Standesinitiativen der Kantone Neuenburg, Jura und Genf. Der Genfer Initiative, welche ein Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz forderte, wurde keine Folge gegeben. Sie wurde mit 11 zu 1 Stimmen deutlich abgelehnt und dies mit derselben Begründung wie bei den beiden anderen Standesinitiativen. Die Kommission argumentierte in ihrem Bericht, dass – obwohl die so genannten Millimeterwellen für den Schweizer Mobilfunk derzeit nicht verwendet werden – die Forschung bezüglich möglicher Auswirkungen dieser Wellen auf die Gesundheit bereits stark vorangetrieben werde. Diese Forschung sei auch durch die Gruppe Mobilfunk und Strahlung empfohlen sowie in der überwiesenen Motion 19.4073 von Edith Graf-Litscher (sp, TG) gefordert worden. Die Kommission hielt in ihrem Bericht gleichzeitig fest, dass bei den derzeit geltenden Grenzwerten für die Mobilfunkanlagen bislang keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen festgestellt werden konnten. Die Forderung nach einem Funkwellenkataster und somit nach einem Monitoring der Strahlenbelastung sah die Kommission als erfüllt an, auch würden die Gemeinden und die Bevölkerung bei der Planung der Netzabdeckung bereits stark involviert, was die Standesinitiative ebenfalls gefordert hatte.
Die Kommission reichte im Zuge ihrer Debatte ein eigenes Postulat (Po. 21.3596) ein, um beim allenfalls in Zukunft genutzten Millimeterwellenbereich bedacht vorgehen zu können. Dieses Postulat solle daher «den frühzeitigen Informationsfluss zwischen Behörden und der Bevölkerung [sicherstellen], sowie den Einbezug der Kantone und der zuständigen Parlamentskommissionen in eine künftige Nutzung von Frequenzen im sogenannten Millimeterwellenbereich [garantieren]». Durch das Postulat solle zudem gewährleistet werden, dass die Forschungsergebnisse über die Auswirkungen der neuen Millimeterwellenfrequenz in die Planung der Nutzung dieser Frequenzbänder berücksichtigt werden.

Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz (Kt.Iv. 20.309)
Dossier: 5G – Téléphonie mobile, rayonnement et santé

Die KVF-SR beschloss im Mai 2021, ein Kommissionspostulat betreffend die zukünftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im Millimeterwellenbereich einzureichen. Sie tat dies im Rahmen der Debatte zu drei Standesinitiativen (Kt. Iv. Genf 20.309; Kt. Iv. Neuenburg 20.314; Kt. Iv. Jura 21.305), welche ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes forderten. Als Millimeterwellenbereich wird der Frequenzbereich ab 24 Gigahertz bezeichnet. Das Kommissionspostulat forderte den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der frühzeitige Einbezug der Kantone und der Parlamentskommissionen bei dieser Thematik sichergestellt und die Bevölkerung adäquat informiert wird und wie die entsprechenden Forschungsergebnisse zum Millimeterwellenbereich in einen allfälligen Entscheid über die Nutzung dieser Frequenzen einbezogen werden.

Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone (Po. 21.3596)
Dossier: 5G – Téléphonie mobile, rayonnement et santé

Die KVF-SR beantragte im Mai 2021 mit 11 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Jura mit dem Titel «Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes» keine Folge zu geben. Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen betreffend den Ausbau des Mobilfunknetzes (beispielsweise Einrichtung eines nationalen Funkwellenkatasters) würden die Forderungen der Kommission grösstenteils abdecken, argumentierte die Kommission. Mit demselben Stimmenverhältnis und derselben Begründung lehnte die Kommission auch die Standesinitiativen Genf (Kt. Iv. 20.309) und Neuenburg (Kt. Iv. 20.314) ab. Die Kommission reichte jedoch selber ein Postulat ein, mit welchem der Bundesrat dazu aufgefordert wird, abzuklären, wie bei der künftigen Nutzung von Millimeterwellenfrequenzen die Bevölkerung, Behörden, Kantone und die zuständigen Parlamentskommissionen besser informiert respektive einbezogen werden können. Auch solle darüber informiert werden, wie die Forschungsergebnisse über die Auswirkung dieser neuen Frequenzen bei ihrer zukünftigen Nutzung berücksichtigt werden können.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes (Kt. Iv. 21.305)
Dossier: 5G – Téléphonie mobile, rayonnement et santé

In der Sondersession Anfang Mai 2021 befasste sich der Nationalrat mit einer Motion Heim (sp, SO), welche den Bundesrat dazu auffordern wollte, gemeinsam mit den medizinischen Fachgesellschaften sicherzustellen, dass den vernachlässigten Aspekten, welche die Diagnose, Indikation, Therapie, Forschung und Prävention im Bereich der geschlechtsspezifischen Medizin betreffen, angemessen begegnet wird. Nach dem Ausscheiden Heims aus der grossen Kammer war das Geschäft von Martina Munz (sp, SH) übernommen worden. Munz erläuterte in der Ratsdebatte, dass es geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich «Prävalenz, Manifestation und Verlauf von Krankheiten» gebe. Trotzdem kämen Frauen in der medizinischen Forschung zu kurz, da nach wie vor der Mann als «Prototyp» gelte. Dies habe beispielsweise zur Folge, dass Frauen bei einem Herzinfarkt über «ein signifikant höheres Todesrisiko» verfügten, weil sie oftmals andere Symptome aufwiesen. Gesundheitsminister Berset bat die Volkskammer, die Motion abzulehnen. Einerseits sei nicht in erster Linie der Bund für die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen zuständig, vielmehr liege diese im Verantwortungsbereich der medizinischen Fachgesellschaften und der Forschung. Andererseits beinhalte das Geschäft einen Strauss an heterogenen Themen, was ein formales Problem darstelle. Diesem Votum kam der Nationalrat mit 95 zu 79 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) nach.

Homo mensura. Der Mann, das Mass in Forschung und Medizin? (Mo. 19.3577)

Mittels Postulat forderte Daniel Frei (sp, ZH) den Bundesrat zu einer Bestandsaufnahme der Situation der unfreiwilligen Einsamkeit in der Schweiz auf. Weiter soll aufgezeigt werden, wie dieses Phänomen auf politischer Ebene angegangen werden könnte. Der Postulant begründete sein Geschäft mit Studien aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, gemäss welchen ein erheblicher Bevölkerungsanteil – tendenziell vor allem ältere Personen – mit unfreiwilliger Einsamkeit zu kämpfen habe. Einsamkeit könne zu physischen und psychischen Erkrankungen führen und «negative soziale Auswirkungen» sowie finanzielle Folgen haben. In den besagten Staaten versuche man dem Problem mit gezielten Kampagnen und der Formulierung von Einsamkeitspolitiken zu begegnen. Es sei davon auszugehen, dass die Situation in der Schweiz vergleichbar sei. Der Bundesrat bekräftigte in seiner Stellungnahme die Bedeutung «[s]oziale[r] Teilhabe […] für eine gute psychische Gesundheit». Angesichts der diesbezüglich bereits unternommenen Anstrengungen – etwa im Zusammenhang mit der Strategie Gesundheit 2020 – sei er jedoch Ansicht, dass es keines spezifischen Berichts bedürfe. Das Postulat kam in der Sondersession 2021 in den Nationalrat. Melanie Mettler (glp, BE), welche das Geschäft zwischenzeitlich übernommen hatte, verzichtete auf ein Votum, woraufhin das Anliegen diskussionslos mit 95 zu 85 (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt wurde. Während die Ja-Stimmen aus dem Lager der geschlossen stimmenden SP-, GLP- und Grünen-Fraktion sowie von 7 Mitgliedern der Mitte-Fraktion stammten, sprachen sich neben 18 Parlamentarierinnen und Parlamentariern der Mitte-Fraktion auch die SVP- und die FDP-Fraktion geschlossen respektive praktisch geschlossen gegen das Postulat aus.

Gegen die Einsamkeit. Soziale Isolation als gesellschaftliches Phänomen politisch angehen (Po. 19.3487)

Ende November 2020 publizierte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Rickli (svp, ZH) einen Bericht über die Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung. In diesem Bericht wird unter anderem hervorgehoben, dass es unklar sei, ob und in welchem Ausmass weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz stattfindet. Die Forderung nach einer diesbezüglichen Verschärfung des Strafrechts lehnte die Regierung ab. Während sie die Wichtigkeit des expliziten Straftatbestandes der weiblichen Genitalverstümmelung (Art. 124 StGB) aus dem Jahre 2012 hervorhob, betonte sie, dass ein erhöhtes Mass an strafrechtlicher Verfolgung gesundheitliche Konsequenzen für Betroffene mit sich ziehen könne. Denn diese nähmen unter Umständen aus Angst vor Strafen keine medizinische Versorgung in Anspruch. Des Weiteren verfüge die Schweiz bereits über eine hinreichende Strafverfolgung bei weiblicher Genitalverstümmelung, welche gar weiter gehe als bei anderen europäischen Migrationszielstaaten. Zudem betonte der Bundesrat, dass die weibliche Genitalverstümmelung oftmals eng an ein entsprechendes Wertesystem gekoppelt sei und deshalb eine Revision des Strafrechts alleine nicht zu einem Umdenken der Betroffenen führen könne.
Stattdessen empfahl er, sich vermehrt auf die Präventionsarbeit innerhalb betroffener Migrationsgruppen zu fokussieren. Dies sehe unter anderem die Sensibilisierung bestimmter Berufsgruppen vor, die mit potenziell bedrohten Frauen und Mädchen in Kontakt kommen, und verlange insbesondere nach interdisziplinärer Zusammenarbeit der Behörden. Des Weiteren sah der Bundesrat eine «bedarfsgerechte medizinische Versorgung der betroffenen Mädchen und Frauen» in Form von Folgebehandlungen nach einer Genitalverstümmelung vor.

Ende April 2021 beriet die RK-NR die Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043) zu Ende und befürwortete die Revision in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung). Während den Beratungen kam die Kommissionsmehrheit unter Kenntnisnahme des Berichts des Bundesrats zum Schluss, dass der bestehende Tatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung momentan keiner Veränderung bedarf.

Massnahmen gegen Mädchenbeschneidung (Po. 18.3551)

Mit 17 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) beantragte die SGK-NR im April 2021 ihrem Rat, die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Giezendanner (svp, AG) zur Sicherstellung der Blutversorgung und die Unentgeltlichkeit der Blutspende um zwei Jahre zu verlängern. Sie hatte im Juni des Vorjahres beim BAG die Ausarbeitung eines Entwurfs in Auftrag gegeben. Aufgrund der starken Auslastung durch die Covid-19-Pandemie werde damit gerechnet, dass ein entsprechender Vorentwurf und erläuternder Bericht erst im Oktober 2021 vorliegen würden, so die Kommission.

Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende
Dossier: Don du sang

La pandémie de Covid-19, qui fait partie du quotidien de la population suisse depuis le début de l'année 2020, n'est pas sans conséquence sur la santé mentale des citoyennes et citoyens, et en particulier des jeunes. Une étude représentative de l'université de Zürich et de la haute école de la santé La Source – menée auprès de 1'627 jeunes adultes de 19 à 24 ans ainsi que 1'146 enfants et adolescent.e.s de 12 à 17 ans et leurs parents – a notamment mis en évidence qu'un tiers des adolescent.e.s et des enfants ont connu des problèmes psychiques durant la première vague. La modification, le report ou l'annulation de plans ou d'événements importants ainsi que le manque d'activités sociales sont les facteurs principaux du stress psychologique «considérable» auquel ils ont été soumis. Pour les adultes, l'anxiété provenait avant tout du manque de perspectives quant à la fin de la pandémie et des difficultés de réorganisation familiale et professionnelle liées au semi-confinement. Durant cette période, 54 pour cent des jeunes femmes et 38 pour cent des jeunes hommes ont confié avoir connu des symptômes dépressifs légers à sévères. Ces résultats ne diffèrent cependant pas considérablement d'une étude similaire menée deux ans auparavant, relève la directrice de l'étude, qui note même une diminution de la consommation à risque d'alcool. Cette diminution est plus marquée chez les femmes que chez les hommes.

Le sentiment de ras-le-bol d'une partie de la jeunesse face à la pandémie s'est fait ressentir au début du mois d'avril 2021 à travers des épisodes violents à Saint-Gall et à Sion, où des affrontements entre des groupes de jeunes gens et la police ont eu lieu. Ces débordements n'étonnaient pas la presse, qui saluait les efforts fournis par la population depuis plus d'un an. L'Aargauer Zeitung titrait ainsi «Die Epidemie der Müdigkeit» – l'épidémie de la fatigue – un article soulignant que certaines personnes étaient à bout de nerf. Après une première phase durant laquelle la population a pu apprécier certains bienfaits du semi-confinement, le journal argovien relevait que le besoin de retrouver la vie d'avant avait repris le dessus. En plus des événements de Sion et Saint-Gall, cela s'est traduit par de nombreuses manifestations d'opposant.e.s aux mesures de lutte contre la pandémie. Les villes d'Altdorf et de Liestal ont notamment connu des rassemblements de plusieurs milliers de personnes. Parmi celles-ci se trouvait un large éventail de revendications, allant des gens convaincus que le virus n'existait pas à celles et ceux qui souhaitaient simplement un allègement des mesures. Ces manifestations, se déroulant en grande majorité dans le déni des règles sanitaires, plaçaient les forces de police face à un dilemme: intervenir pour faire respecter les mesures risquait de provoquer des débordements. Dans la plupart des cas, la décision fut prise de ne pas intervenir, ce qui fit couler beaucoup d'encre dans la presse quant à la cohérence de l'action de l'État, qui ne semblait pas totalement en mesure de faire respecter les règles qu'il avait édictées.

L'impact de la pandémie de Covid-19 sur le climat national

Anfang April 2021 reiste Bundesrat Ignazio Cassis in den Irak, Oman und Libanon, um die Schwerpunkte der neuen aussenpolitischen Strategie für die Region des Mittleren Ostens und Nordafrika (MENA) mit Vertretern der betroffenen Staaten zu beraten. Begleitet wurde er dabei von den beiden Mitgliedern der APK-SR, Damian Müller (fdp, LU) und Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU).
Zu Beginn der Reise traf sich Cassis mit dem irakischen Premierminister Mustafa Al-Kadhimi. Der Besuch im Irak war der erste eines Bundesrats seit 1979. Im Zentrum der Gespräche standen vor allem das humanitäre Engagement der Schweiz im Irak, der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit und die Bereitschaft der Schweiz, sich für den Abbau politischer Spannungen in der Region einzusetzen. Zum Abschluss unterschrieb Bundesrat Cassis ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Aufnahme politischer Konsultationen zwischen den beiden Ländern. Dabei ging es auch um die Einrichtung einer neuen Botschaft im Irak, nachdem die Schweiz ihr Verbindungsbüro 2008 aus Sicherheitsgründen geschlossen hatte.
Daraufhin reiste die Delegation in den Oman, der wie die Schweiz eine neutrale Aussenpolitik betreibt und sich stark um die regionale Sicherheit im Mittleren Osten bemüht. Zentrale Themen des Besuchs waren Initiativen im Bereich der globalen Gesundheit sowie der Berufsbildung. Auch mit dem Oman wurde ein MoU für regelmässige politische Konsultationen abgeschlossen.
Zum Abschluss reiste die Schweizer Delegation in den Libanon, wo sich die Schweiz zuletzt nach der Explosion im Hafen von Beirut an den Wiederaufbaubemühungen beteiligt hatte. Die Unterstützungsleistungen in Höhe von CHF 6 Mio. fokussierten gemäss der aktuellen Strategie der Internationalen Zusammenarbeit vor allem auf den Gesundheits- und Bildungsbereich. Bundesrat Cassis besuchte zudem eine informelle Siedlung syrischer Flüchtlinge und bekräftigte dabei die Unterstützung der Schweiz, welche seit Beginn der Syrienkrise 2011 rund CHF 520 Mio. an Hilfszahlungen umfasste.

Bundesrat Cassis reist in den Irak, Oman und Libanon
Dossier: Visites officielles à l'étranger 2021