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Eine parlamentarische Initiative Nantermod (fdp, VS) verlangte die Abschaffung der Vergütung auf Werkverwendungen in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Als Stein des Anstosses gelten die neuen Tarifregelungen der Verwertungsgesellschaften: Das Bundesgericht hatte 2012 eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaften bezüglich zu entrichtender Urheberrechtsentschädigungen für die Radio- und Fernsehnutzung in ebendiesen Räumlichkeiten abgewiesen. In der Zwischenzeit hätten die Gesellschaften jedoch neue Tarifregelungen eingeführt, welche eine entsprechende Vergütung wieder begünstigten, führte der Initiant aus. Sofern sich die Konsumentinnen und Konsumenten beim Filme Schauen oder Musik Hören in einem Hotel- oder Spitalzimmer aufhielten, würde in der Folge eine unnötige doppelte Vergütungsentrichtung vorgenommen. Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Räumlichkeiten gälten zugleich als die Verwenderinnen und Verwender der Werke und stellten diese lediglich dem Gast zur Verfügung. Da die Verwendung der Werke heutzutage aber über diverse Kanäle erfolgen könne, die nicht im Angebot der Einrichtungseigentümerschaft enthalten – und auch nicht deren Kontrolle unterworfen – sein müssen, sei die doppelte Entrichtung realitätsfern. Daher müsse die Werkverwendung in besagten Räumlichkeiten mit jener in privaten Haushalten gleichgesetzt und entsprechend auf die zusätzliche Vergütung verzichtet werden. Hierfür soll im URG Art. 19 Abs. 1 – hinsichtlich der Definition des Eigengebrauchs – die Litera d «jegliche Werkverwendung im persönlichen Bereich oder im kleinen Kreis in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen» aufgenommen werden.
Die RK-NR gab im Rahmen der Detailberatungen des zu revidierenden Urheberrechtsgesetzes diesem Vorstoss mit 15 zu 7 Stimmen Folge.

Abschaffung der Vergütung auf Werkverwendung in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen (Pa. Iv. 16.493)
Dossier: Révision de la loi sur le droit d'auteur

Gegen überhöhte Lohnbezüge bei den Verwertungsgesellschaften kämpfte eine im Berichtjahr behandelte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL). Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte seien so anzupassen, dass überhöhte Bezüge der leitenden Organe von Verwertungsgesellschaften verhindert werden. Deren Entschädigungen hätten sich an denjenigen der Bundesverwaltung zu orientieren. Auslöser der Initiative war die Veröffentlichung der Jahresrechnung bzw. der Geschäftsberichte von SUISA, Pro Litteris und Co. für das Jahr 2008, in denen erhöhte Bezüge festgestellt wurden. Die Verwertungsgesellschaften trügen kein wesentliches Marktrisiko, weshalb sich die Geschäftsführungstätigkeit bei einer Verwertungsgesellschaft – auch wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit habe – nicht mit einer marktorientierten Tätigkeit in der Privatwirtschaft vergleichen lasse. Während der Nationalrat der parlamentarischen Initiative gemäss der Empfehlung der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen Folge gab, lehnte sie der Ständerat als Zweitrat ab.

Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften

Eine 2009 eingereichte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) thematisierte die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften Suisa, Pro Litteris, Schweizerische Autorengesellschaft (SSA), Suissimage und Swissperform. Auf Basis des Urheberrechtsgesetzes (URG) verwalten und verteilen diese die Nutzungsgebühren, die den Kultur- und Kunstschaffenden aufgrund ihrer Werkrechte zustehen. Die Eingabe kritisierte die unverhältnismässig hohen Lohnbezüge der Geschäftsführungen und verlangte die Verankerung von Entschädigungsgrundsätzen im URG, die sich an der Lohnstruktur der Bundesverwaltung zu orientieren hätten. Nachdem die RK-NR die Initiative im vorangehenden Herbst positiv beurteilt hatte, gab ihr die ständerätliche Schwesterkommission im Berichtsjahr keine Zustimmung. Die Grosse Kammer folgte Ende des Berichtsjahrs der Mehrheit ihrer RK und gab der Initiative mit 131 zu 43 Stimmen bei neun Enthaltungen Folge. Die Entscheidung liegt nun beim Ständerat.

Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften

Indem er einer von 28 weiteren Abgeordneten unterzeichneten parlamentarischen Initiative Lombardi (cvp, TI) Folge gab, beschloss der Ständerat eine weitere Änderung des URG, welche die Radio- und Fernsehanstalten berechtigt, im Handel erhältliche Tonträger zu kopieren und zu senden, ohne dazu Verträge mit oftmals überhöhten Forderungen mit der in einem Kartell organisierten Tonträgerindustrie abschliessen zu müssen, welche über die Abgeltung der Autorenrechte an die Suisa hinausgehen.

Vervielfältigung von Tonträgern zum Zweck der Sendung in Radion und Fernsehen (Pa.Iv. 02.421)