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Jahresrückblick 2023: Kultur, Kirchen und religionspolitische Fragen

Im Jahr 2023 standen insbesondere die Kirchen und religionspolitische Fragen im Zentrum der politischen und medialen Aufmerksamkeit. Wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse zeigt, kam es im Herbst 2023 zu einer starken Häufung an Zeitungsartikeln zu diesem Thema. Grund dafür dürften auf der einen Seite die Veröffentlichung eines Berichts über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz und andererseits eine vermehrte Verzeichnung antisemitischer Vorfälle sein.

Der im September 2023 veröffentlichte Bericht über sexuellen Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche war das Ergebnis eines Pilotprojekts der Universität Zürich. Demnach identifizierten die Forschenden für den untersuchten Zeitraum zwischen 1950 und heute insgesamt 1'002 Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, erachteten dies aber nur als Spitze des Eisbergs. Auch bekannt wurde im Bericht, dass die katholische Kirche zahlreiche dieser Fälle vertuscht hatte. Der Bericht löste in den Medien Diskussionen über Konsequenzen aus und führte in der Herbstsession 2023 zu einer Reihe von politischen Vorstössen. Eine Motion, welche einen offiziellen Bericht vom Bund über die Thematik verlangte, lehnte der Ständerat in der Wintersession jedoch bereits ab.

Des Weiteren berichteten die Medien vermehrt über antisemitische Vorfälle. In den vergangenen Jahren verzeichnete der SIG in seinem jährlichen Antisemitismusbericht immer häufiger Fälle von Antisemitismus, wobei etwa im letzten publizierten Bericht für das Jahr 2022 insbesondere die Covid-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg als Auslöser ausgemacht wurden. In der Herbstsession 2023 verlangte der Nationalrat mit Annahme eines Postulats denn auch eine Untersuchung der rassistischen und antisemitischen Vorfälle im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Die vermehrten Antisemitismus-Vorfälle im Jahr 2023 stellte der SIG-Präsident derweil mit dem Gaza-Israel-Konflikt in Zusammenhang.

Zwar berichteten die Medien im Jahr 2023 im Vergleich zu den vergangenen Jahren eher wenig über Kulturpolitik (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse), zwei Themen erhielten jedoch verstärkte Aufmerksamkeit. Zum einen war dies das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, welches das Parlament 2022 verabschiedet hatte. Anfang Januar 2023 scheiterte das fakultative Referendum der Piratenpartei zum neuen Gesetz an der Unterschriftenhürde. Die Partei hatte sich insbesondere an den Alterskontrollen im Internet gestört. Einen weiteren umstrittenen Aspekt dieses Gesetzes, die sogenannten «Mikrotransaktionen», nahm der Nationalrat in der Sondersession 2023 wieder auf, indem er ein Postulat der WBK-NR guthiess, das deren Auswirkungen untersuchen lassen wollte.

Zudem war 2023 – wie bereits 2022 – die Frage nach dem Umgang mit Kulturgütern mit problematischer Provenienz ein wiederkehrendes mediales, aber auch politisches Thema. Im November 2023 schuf der Bundesrat in Umsetzung einer Motion eine «unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe». Die Expertinnen und Experten sollen sich in Bezug auf den Umgang mit Kulturgütern mit umstrittener Provenienz, worunter sowohl NS-Raubkunst als auch Kulturgüter aus dem kolonialen Kontext gefasst werden, beraten und unverbindliche Empfehlungen abgeben.

Jahresrückblick 2023: Kultur, Kirchen und religionspolitische Fragen
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

Jahresrückblick 2023: Gesundheit und Sport

In der Gesundheitspolitik wurden 2023 verschiedene gewichtige Baustellen bearbeitet, insgesamt blieb die mediale Beachtung des Themenbereichs nach dem Abflauen der Corona-Pandemie aber deutlich hinter derjenigen der letzten Jahre zurück (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Einigen Fortschritt gab es im Bereich des elektronischen Patientendossiers (EPD), wo der Bundesrat eine Revision des EPD-Gesetzes für eine Weiterentwicklung und für die nachhaltige Finanzierung des Dossiers sowie eine Gesetzesrevision für eine Übergangsfinanzierung in die Vernehmlassung gab. In der Wintersession stimmte der erstbehandelnde Nationalrat letzterer Revision bereits zu, die bis zum Inkrafttreten der umfassenden EPD-Gesetzesrevision (frühestens Ende 2027) gelten soll. Ungeachtet dieser laufenden Arbeiten verlangte der Ständerat mit Annahme eines Postulats im September 2023 eine Tempoerhöhung bei den Revisionsarbeiten. Darüber hinaus wollte das Parlament die Digitalisierung durch die Annahme verschiedener Motionen fördern.

Die Medien berichteten vor allem über die Versorgungsknappheit im Gesundheitsbereich. Insbesondere während der ersten Jahreshälfte schrieben die Zeitungen über Lieferengpässe bei den Medikamenten, was in Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse den Peak im Februar erklären dürfte. Als Reaktion darauf lancierte ein Komitee aus verschiedenen medizinischen Berufsgruppen die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit».

Aber nicht nur die Knappheit an Arzneimitteln, sondern auch die Knappheit an medizinischem Personal stand 2023 auf der politischen Agenda. Zur Sicherstellung, dass es in allen Regionen der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte – insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte – gibt, hiess die Legislative während der Herbstsession drei Postulate (Po. 23.3678, Po. 21.4226 und Po. 23.3864) zu diesem Thema gut. Um der Pflegeknappheit zu begegnen, wurde 2023 weiter an der Umsetzung der Pflegeinitiative gearbeitet. Nachdem das Parlament im Dezember des Vorjahres die erste Umsetzungsetappe mit den Inhalten «Ausbildungsoffensive» und «Abrechnungsmöglichkeiten» verabschiedet hatte, schickte der Bundesrat Ende August 2023 das Ausführungsrecht zur ersten Etappe in die Vernehmlassung. Die Leitlinien der zweiten Etappe legte die Landesregierung Anfang April fest. Diese beinhalteten Punkte zu anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Im Sommer lancierten Bund und Kantone zudem ein Monitoring zur Umsetzung der Initiative.

Bezüglich Tabakprodukten hiess das Parlament im Sommer 2023 die Einführung einer Tabaksteuer bei E-Zigaretten gut. Zudem veröffentlichte die Landesregierung im Mai die Botschaft zur Teilrevision des TabPG, mit der sie die im Februar 2022 angenommene Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen wollte. Als behandelnder Erstrat schwächte das Stöckli in der Herbstsession den Entwurf in einigen Punkten ab. Ein weniger restriktiver Trend liess sich im Umgang mit Cannabis beobachten. So starteten in verschiedenen Städten Pilotprojekte zur Cannabis-Abgabe.

Neben den beiden oben beschriebenen Volksbegehren gab es 2023 zudem drei Initiativen im Bereich Gesundheit, die in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lanciert worden waren. Im Februar startete die Unterschriftensammlung zu einer Volksinitiative, welche die Aufarbeitung der Massnahmenpolitik während der Pandemie forderte. Hingegen scheiterte 2023 eine Volksinitiative, die im Falle künftiger Pandemien eine finanzielle Entschädigung bei massgeblichen wirtschaftlichen Einbussen forderte, im Sammelstadium. Ein Volksbegehren, welches es indes bereits 2022 über das Sammelstadium hinaus geschafft hatte, war die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die sich in erster Linie gegen eine Impfpflicht richtet. National- und Ständerat empfahlen im Berichtsjahr die Ablehnung der Initiative.

Ähnlich gross wie im Vorjahr war die mediale Aufmerksamkeit für den Sportbereich (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Im Zentrum stand dabei die Schweizer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2030, welcher das IOC jedoch Ende November eine Absage erteilte. Erfolgreich war hingegen die Kandidatur der Schweiz als Austragungsstätte für die Fussball-EM 2025 der Frauen. Sie setzte sich im Bewerbungsverfahren gegen Polen, Frankreich und die Nordischen Staaten durch. Die beiden eben genannten Kandidaturen dürften in der Abbildung 1 der ASP-Zeitungsanalyse für die Peaks im Frühjahr (Olympische Winterspiele und Fussball-EM) und Spätherbst (Olympische Winterspiele) verantwortlich sein. Im Parlament war insbesondere die Unterstützung für internationale Sportgrossanlässe in den kommenden Jahren Thema, wobei National- und Ständerat den bundesrätlichen Gesamtbetrag von CHF 47 Mio. um CHF 25 Mio. aufstockten.

Jahresrückblick 2023: Gesundheit und Sport
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

In Form eines Postulates forderte Maja Riniker (fdp, AG) den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht darzulegen, wie der Kulturgüterschutz in der Schweiz im Falle eines Krieges gewährleistet werden kann. Der Krieg in der Ukraine habe etwa gezeigt, wie bedroht Museen und Kulturgüter durch Plünderungen und Zerstörung seien, begründete Riniker in der Wintersession 2023 im Nationalrat ihr Anliegen. Der Bericht solle daher ein Konzept vorstellen, welches regelt, inwiefern die Schweiz etwa die Evakuierung von Kulturgütern auch im Kriegsfall sicherstellen könne. VBS-Vorsteherin Viola Amherd erklärte den Antrag des Bundesrates, das Postulat abzulehnen, unter anderem damit, dass in der Schweiz bereits ein entsprechendes Gesetz bestehe, welches den Kulturgüterschutz im Falle eines bewaffneten Konfliktes regle. In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat dennoch knapp mit 99 zu 93 Stimmen (2 Enthaltungen) an und überwies einen entsprechenden Auftrag an den Bundesrat. Die Stimmen gegen die Vorlage stammten aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von beinahe allen Mitgliedern der Mitte-EVP-Fraktion.

Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz (Po. 23.3741)

In Erfüllung einer Motion von Jon Pult (sp, GR) erliess der Bundesrat im November 2023 eine Verordnung, laut der eine «unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe» geschaffen werden soll. Dieses Gremium aus Expertinnen und Experten soll in Zukunft umstrittene Fälle, bei denen etwa nicht klar ist, was mit den betroffenen Kulturgütern geschehen soll, beraten und unverbindliche Empfehlungen abgeben. Der Bundesrat möchte damit gemäss Medienmitteilung einen «rechtlich und ethisch verantwortungsvollen Umgang» insbesondere mit NS-Raubkunst und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten unterstützen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter (Mo. 21.4403)

Mittels einer Motion wollte Meret Schneider (gp, ZH) eine Anpassung der Tierschutzverordnung erreichen, welche das Absolvieren eines Sachkundenachweises für Pferdehalterinnen und Pferdehalter zum Gegenstand hatte.
Das Geschäft kam in der Herbstsession 2023 in den Nationalrat. Dort erklärte die Motionärin, dass die Pflicht zu einer entsprechenden Ausbildung erst bei mehr als fünf Tieren gelte. Dies sei problematisch, da Tierschutzverstösse zumeist im Freizeitpferdesport geschähen. Personen, welche diese Form von Sport betrieben, würden jedoch oft Einzelpferde halten. Einerseits litten so Pferde unter der nicht artgerechten Haltung und der unsachgemässen Anwendung von Hilfsmitteln. Andererseits stellten Reiterinnen und Reiter ohne spezielle Ausbildung auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, wenn sie öffentliche Strassen nutzten. Bundesrat Berset sah keinen Bedarf für die beantragte Verordnungsänderung, da auch Personen ohne entsprechende Qualifikationen zur Einhaltung des Tierschutzes verpflichtet seien. Weiter seien in den Kantonen die notwendigen Mittel vorhanden, um Mängel bezüglich der Haltungsbedingungen zu beheben. Der Bundesrat mache zudem darauf aufmerksam, dass die Annahme des Postulats mit einer nicht gerechtfertigten administrativen Belastung einhergehe.
Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 109 zu 66 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) ab. Einzig die Fraktionen der Grünen und der SP stimmten dem Vorstoss zu.

Sachkundenachweis für Pferdehalter (Po. 21.4298)

Im September 2023 befasste sich der Nationalrat mit einem Postulat Trede (gp, BE), welches den Titel «Fifa ohne Steuerprivilegien» trägt. Der Bundesrat solle die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorlegen, inwiefern Vereine wie die Fifa, die den Anforderungen für die Anerkennung als «gemeinnütziger Verein» nicht mehr entsprächen, bei der Besteuerung wie gewinnorientierte Unternehmen behandelt werden könnten. Finanzministerin Karin Keller-Sutter empfahl den Vorstoss im Namen des Bundesrats zur Ablehnung. Sie begründete diese Haltung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit.
Der Nationalrat lehnte das Geschäft mit 101 zu 76 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) ab. Während die Fraktionen der Grünen und der SP geschlossen für das Postulat stimmten, zeigte sich die GLP gespalten. Die bürgerlichen Fraktionen sprachen sich einstimmig (SVP), mit Enthaltungen (FDP) und grossmehrheitlich (Mitte) gegen den Vorstoss aus.

Fifa ohne Steuerprivilegien (Po. 22.4497)

Mitte September 2023 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Ziel der Änderung des Erwerbsersatzordnungsgesetzes ist es, dass der Antrag auf Erwerbsersatz für Dienstleistende zukünftig digital eingereicht werden kann – bisher musste er in Papierform gestellt werden, im Jahr 2022 beispielsweise gingen auf diese Weise 586'827 Anmeldeformulare ein. Das für die Digitalisierung des Prozesses nötige Informationssystem soll bei der ZAS aufgebaut und durch den EO-Fonds finanziert werden. Das System soll automatisch Informationen aus verschiedenen anderen Datenbanken, etwa aus dem Personenstandsregister, aus dem (Personal-)Informationssystem der Armee, des Zivilschutzes oder des Zivildienstes oder aus dem Versichertenregister der AHV übernehmen. Als Vorteile der digitalen Antragsstellung nannte der Bundesrat die Verbesserung der Datenqualität, die Entlastung für Arbeitgebende und Ausgleichskassen sowie finanzielle Einsparungen. Betroffen von der Änderungen sind EO-Anmeldungen von Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes, des Zivildienstes sowie von Jugend und Sport, nicht aber diejenigen für Leistungen bei Mutterschaft oder bei Vaterschaft, da die entsprechenden Anmeldungen durch die Begünstigten selbst erfolgen.

In der zwischen November 2022 und Februar 2023 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Änderung von sämtlichen 41 Teilnehmenden unterstützt. Kritisiert wurde jedoch der dadurch entstehende personelle Mehraufwand beim Bund, während die ZAS entlastet werde. Der Bundesrat verzichtete in der Folge auf eine Änderung des Entwurfs.

Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (BRG 23.067)

Im August 2023 gab das BAK in einer Medienmitteilung bekannt, dass es die Liste der lebendigen Traditionen zum zweiten Mal aktualisiert habe. Die Liste war 2012 in Erfüllung der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes etnstanden. Konkret wurde die Liste um 29 Einträge erweitert, womit diese nun 228 Traditionen umfasst. Zum ersten Mal wurde auch eine digitale Tradition aufgenommen – die sogenannte «Demoszene», wo sich Programmiererinnen und Programmierer treffen. Zusätzliche wollte das BAK gemäss Medienmitteilung beispielsweise durch die Aufnahme von weitergegebenem Wissen über die Nutzung von Wasserkraft in den Kantonen Bern und dem Wallis verdeutlichen, wie zentral diese lebendigen Traditionen für die ökologische Nachhaltigkeit sind.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Rückblick auf die 51. Legislatur: Kultur, Sprache, Kirchen

Autorinnen: Sarah Kuhn, Melike Gökce und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Zu dem in diesem Themenbereich am längsten debattierten parlamentarischen Geschäft der 51. Legislatur konnte sich schliesslich auch die Stimmbevölkerung äussern: Im Mai 2022 befürwortete sie an der Urne eine im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 beschlossene Revision des Filmgesetzes, gegen die bürgerliche Jungparteien das Referendum ergriffen hatten. Mit Annahme der sogenannten Lex Netflix gilt für Streamingdienste in der Schweiz in Zukunft eine Investitionspflicht in die einheimische Filmproduktion sowie eine Pflichtquote für europäische Filme.

Ebenfalls während dieser Legislatur unter Dach und Fach gebracht werden konnten Bestimmungen zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen geschützt werden. Schlussendlich nicht in die Revision eingeflossen waren Massnahmen zum Schutz vor Mikrotransaktionen. Durch Annahme eines Postulats wurde der Bundesrat hingegen beauftragt, die mit Mikrotransaktionen in Zusammenhang stehenden Gefahren bezüglich Suchtpotential und -verhalten in einem Bericht zu untersuchen.

Im Parlament viel diskutiert worden war darüber hinaus eine Änderung des Zivilgesetzbuches zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandortes. Nach langjährigen Beratungen konnte das Geschäft im Jahr 2021 schliesslich zum Abschluss gebracht werden.

Ausserhalb des Parlaments diskutierten die Medien etwa intensiv über die Auswirkungen der während der Covid-19-Pandemie für den Kulturbereich beschlossenen Einschränkungen sowie über die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Ebenfalls für einiges an Druckerschwärze sorgte die Beteiligung der Kirche an Abstimmungskämpfen sowie der Forschungsauftrag der katholischen Kirche zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen. Ferner berichteten die Medien hitzig über die Kunstsammlung von Emil Bührle – eine Diskussion, die auch Auswirkungen im Parlament zeigte. So nahm das Parlament in der 51. Legislatur zwei Motionen an, die einerseits eine Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern und andererseits die Schaffung einer unabhängigen Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter fordern.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Rétrospective sur la 51e législature

Die RK-SR gab Ende Juni 2023 bekannt, dass sie sich vorerst nicht mit der Motion Pult (sp, GR) befassen werde, die forderte, den Kunsthandel und das Auktionswesen der Schweiz unter die Regelungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung zu stellen. Dies, da der Bundesrat bekannt gegeben habe, nach der Sommerpause eine Vernehmlassung für eine Revision des Geldwäschereigesetzes zu eröffnen. Ebenfalls aus diesem Grund vorerst nicht behandelt werden drei weitere Motionen (Mo. 22.3637, Mo. 22.3456; Mo. 21.4396).

Keine Umgehung der Sanktionen. Unterstellung des Kunsthandels unter das Geldwäschereigesetz (Mo. 22.3104)

Im Juni 2023 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats von Marianne Maret (mitte, VS) einen Bericht zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz. Der Bericht legte dar, dass die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden insbesondere aufgrund der häufiger auftretenden «atypischen Beschäftigungsverhältnisse» – das bedeutet beispielsweise mehr Teilzeitarbeit und häufigere selbstständige Erwerbstätigkeit – schlechter sei als jene von Personen aus anderen Erwerbsgruppen. Hinzu komme ein durchschnittlich tieferes Einkommen, was dazu führe, dass viele Kulturschaffende eine ungenügende Altersvorsorge aufweisen sowie ungenügend gegen krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle versichert sind.
Seit dem letzten Bericht 2007 zu diesem Thema habe der Bundesrat diverse Massnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt. So erwarte er etwa von der vom Parlament beschlossenen BVG-Reform eine bessere Absicherung für Mehrfachbeschäftigte – wie sie im Kulturbereich häufig anzutreffen sind. Denn häufig erreichten die Kulturschaffenden die BVG-Eintrittsschwelle bei den einzelnen Anstellungen nicht, womit sie nicht obligatorisch versichert seien. Das Parlament habe diese Eintrittsschwelle nun reduziert.
Zudem hätten Kulturverbände und andere Akteure im Kulturbereich weitere Vorschläge für eine Verbesserung der Vorsorgesituation von Kulturschaffenden eingereicht, welche der Bundesrat im Bericht diskutierte. Diese zielten mehrheitlich entweder auf eine Revision des Sozialversicherungsrechts oder auf eine Sonderlösung für die Kulturbranche ab. Beides beurteilte der Bundesrat im Bericht als nicht umsetzbar, stattdessen wollte er auf Lösungen «ausserhalb des Sozialversicherungsrechts» setzen. Dazu schlug er sechs Massnahmen vor, welche ebenfalls in die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2025-2028 aufgenommen wurden. Dazu gehörte etwa die Schaffung einer Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende oder die Forderung, dass faire Löhne für die Kulturschaffenden in Zukunft ein Kriterium bei der Vergabe von Fördergeldern darstellen soll: falls die Arbeitgebenden keine angemessenen Löhne auszahlten, werde der Bundesrat nicht auf den Antrag eintreten.

Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz? (Po. 21.3281)

Mit einem Postulat forderte Mustafa Atici (sp, BS) vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden Unesco-konform erleichtert werden kann. Atici erklärte, dass er regelmässig Beschwerden von Veranstaltenden interkultureller Anlässe erhalte, weil die Einreise von Künstlerinnen und Künstlern aus dem globalen Süden schwierig bis unmöglich sei. Oft erhielten Personen etwa aus Afrika oder Lateinamerika gar kein Visum oder erst sehr kurzfristig und mit sehr strengen, kaum erfüllbaren Auflagen. Jedoch habe sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der UNESCO-Konvention zum «Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen» verpflichtet, die Einreise für Kulturschaffende aus Ländern, die eine Visumspflicht für die Schweiz haben, zu erleichtern. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt dagegen, dass die Schweiz bezüglich Visaregelungen für Personen aus sogenannten Drittstaaten an die Schengen-Regelungen gebunden sei. Dabei gäbe es gewissen Handlungsspielraum (etwa beim Erlass von Visumgebühren), den die Behörden auch nutzen würden. Ausserdem seien diese Herausforderungen bereits im dritten periodischen Bericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention erkannt worden, seit 2020 habe man überdies erste Massnahmen dagegen ergriffen. Aufgrund dieser Massnahmen und der geplanten Bestandesaufnahme der Problematik im vierten periodischen Bericht der Schweiz im Jahr 2024 sei ein weiterer Bericht nicht nötig, argumentierte der Bundesrat. In der Folge lehnte der Nationalrat das Postulat mit 105 zu 80 Stimmen ab. Unterstützung erhielt Atici von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen.

Die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden Unesco-konform erleichtern (Po. 21.4461)

Um kulturelle Interessen und die Sicherung des kulturellen Erbes – fremder Staaten, aber auch der Schweiz – zu gewährleisten, schliesst der Bundesrat basierend auf dem Gesetz über den internationalen Kulturgüterverkehr (KGTG) bilaterale Abkommen mit Staaten ab, welche die UNESCO-Konvention von 1970 ebenfalls ratifiziert haben. Insgesamt bestehen derweil acht solche Abkommen (Italien, Griechenland, Ägypten, Kolumbien, Zypern, China, Peru, Mexiko).
Im November 2022 unterschrieb Kulturminister Alain Berset zusammen mit dem Kultur- und Tourismusminister der Türkei, Mehmet Nuri Ersoy, eine weitere bilaterale Kulturgütervereinbarung zwischen der Schweiz und der Türkei. Gegenstand des Abkommens waren gemäss einer Medienmitteilung insbesondere archäologische Funde bis 1500 n. Chr., welche vor rechtswidrigen Grabungen und illegalem Handel geschützt werden sollen. So regelt das Abkommen etwa, unter welchen Voraussetzungen solche Kulturgüter eingeführt werden dürfen und wie eine Rückführung rechtswidrig eingeführter Güter abzulaufen habe. Die Vereinbarung trat am 4. Mai 2023 in Kraft.

Im Zusammenhang mit den bestehenden bilateralen Kulturgütervereinbarungen wurden im Jahr 2023 zudem zwei wichtige kulturelle Güter an ihre Herkunftsländer zurückgegeben. So teile das BAK Anfang Februar 2023 in einer Medienmitteilung mit, dass ein 2500 Jahre altes Kulturgut an Peru restituiert werden konnte. Der Schweizer Zoll hatte den ca. 200 kg schweren Steinkopf aus der Chavín-Kultur (ca. 1200 bis 550 v. Chr.) 2016 von einer Privatperson konfisziert, welche versucht hatte, diesen undeklariert in die Schweiz einzuführen. Dieser Verstoss gegen das Kulturgütertransfergesetz war in der Folge strafrechltich verfolgt worden und hatte zum Einzug des Objektes geführt.
Anfang Juli 2023 wurde zudem ein wichtiges archäologisches Gut aus Ägypten – ein Fragment einer Statue des ägyptischen Pharaos Ramses II – zurückgegeben. Dieses 3400 Jahre alte Kulturgut war gemäss Medienmitteilung bereits Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre gestohlen worden und schliesslich im Rahmen eines Strafverfahrens im Kanton Genf eingezogen worden.

Bilaterale Kulturgütervereinbarung Türkei-Schweiz

Eine Mehrheit der WBK-NR wollte Anfang 2023 per Motion eine Anpassung des SpoFöG erreichen, wodurch J+S-Beiträge auch für niederschwellige Angebote entrichtet werden könnten. Der Nationalrat nahm sich während der Sondersession im Mai 2023 des Geschäfts an. Simon Stadler (mitte, UR) und Céline Weber (glp, VD) erläuterten das Anliegen der Kommissionsmehrheit. Aus einem Bericht in Erfüllung des Postulats Lohr (mitte, TG; Po. 18.3846) gehe hervor, dass mit dem Programm «Jugend und Sport» zukünftig noch mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden sollen. Eine Möglichkeit bestehe beispielsweise in der finanziellen Unterstützung offener Turnhallen. Solche erlaubten es Kindern und Jugendlichen ohne Mitgliedschaft einer Freizeittätigkeit nachzugehen. Diese Meinung teilte auch Sportministerin Viola Amherd. Sie betonte, dass gegenwärtig nur etwa die Hälfte aller Kinder und Jugendlicher durch J+S erreicht würden. Gerade «[w]eniger sportaffine Kinder» könnten durch niederschwelligere Angebote angesprochen werden. Solange die Subventionierung innerhalb der vorhandenen Ressourcen erfolge, unterstütze der Bundesrat daher die Motion. Für die Kommissionsminderheit sprach sich Andreas Gafner (edu, BE) gegen die Motion aus. Seiner Meinung nach sollten die Kriterien für die Unterstützung durch J+S, einem bereits etablierten System, nicht «gegen unten an[ge]pass[t]» werden. Vielmehr bedürfe es der Erfüllung bestimmter Kriterien, um entsprechende Unterstützung zu erhalten. Mit 130 zu 48 Stimmen (bei 1 Enthaltung) nahm der Nationalrat die Motion an. Dabei stammten 45 der Gegenstimmen aus der SVP-Fraktion, 3 von Mitgliedern der FDP-Fraktion. Die Fraktionen der SP, GLP, Mitte und der Grünen sprachen sich allesamt geschlossen für den Vorstoss aus.

«Jugend und Sport»-Beiträge auch für niederschwellige Angebote in offenen Sporthallen (Mo. 23.3003)

Ein viel diskutierter Punkt in den Beratungen zum Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen waren sogenannte Mikrotransaktionen. Dabei handelt es sich um In-App-Käufe, die Spielende beispielsweise in Gratisapps dazu animieren sollen, kostenpflichtige Zusatzfunktionen freizuschalten, etwa um das Weiterspielen zu ermöglichen. Die Kosten für diese Zusatzfunktionen belaufen sich meistens auf unter CHF 5, weshalb von «Mikrotransaktionen» die Rede ist. Bei der Beratung zum Jugendschutzgesetz hatte die WBK-NR entschieden, diese Problematik zu einem späteren Zeitpunkt getrennt vom Jugendschutzgesetz zu behandeln und vorerst ein Postulat zu diesem Thema einzureichen. Demnach sollte der Bundesrat in einem Bericht die «Gefahren für Abhängigkeit und Suchverhalten» von Mikrotransaktionen sowie mögliche Mittel, diesen Gefahren entgegenzuwirken, aufzeigen. Mikrotransaktionen seien sehr intransparent und würden ein Suchtpotenzial bergen, begründete Meret Schneider (gp, ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit in der Sondersession 2023 im Nationalrat das Postulat. Eine Minderheit de Montmollin (fdp, GE) beantragte die Ablehnung des Vorstosses, da kein Handlungsbedarf bestehe. So sei vor zwei Jahren bereits ein Postulat angenommen worden, das den Bundesrat beauftragt hatte, sich mit dem Thema «Internetsucht» zu befassen – darunter zähle die Minderheit auch die hier diskutierte Frage der Zusatzfunktionen in Videospielen. Innenminister Alain Berset widersprach dieser Argumentation der Minderheit: In besagtem Postulat sei es nicht um Mikrotransaktionen gegangen, sondern um die Integration des Themas «Internetsucht» in die Nationale Strategie «Sucht». In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat mit 98 zu 71 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von der Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion.

Schutz vor Zusatzfunktionen in Videospielen (Mikrotransaktionen) (Po. 23.3004)

Mit einer Motion verlangte Jon Pult (sp, GR), dass der Kunsthandel und das Auktionswesen der Schweiz unter die Regelungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung gestellt werden. Kriminelle sowie Terroristinnen und Terroristen würden den Schweizer Kunstmarkt missbrauchen, um «blutiges Geld» zu waschen. Zudem habe der Krieg gegen die Ukraine gezeigt, dass über den Kunstmarkt Sanktionen umgangen werden können, was es zu unterbinden gelte, wie Pult in der Sondersession 2023 sein Anliegen gegenüber dem Nationalrat erklärte. Das Problem sei enorm – so schätze die UNO das Kunsthandelsvolumen auf ganze USD 67.4 Mrd., wovon über USD 6 Mrd. im Zusammenhang mit kriminellen Machenschaften stünden. Zwar würde das Kulturgütertransfergesetz bereits gute Kontrollmöglichkeiten darüber liefern, woher die in der Schweiz gehandelte Kunst oder die Kulturgüter kommen. Unklar bleibe aber, woher das Geld für diese Kunst komme. Die EU sei in diesem Bereich regulatorisch um einiges weiter als die Schweiz und auch in den USA gäbe es ähnliche Bemühungen, wie Pult erklärte. Der Bundesrat beantragte derweil die Ablehnung der Motion, zumal er keinen Handlungsbedarf ausmachte, da Beträge von über CHF 100'000 bereits dem Geldwäschereigesetz unterliegen würden, wie Karin Keller-Sutter unter anderem erläuterte. In der Folge nahm der Nationalrat die Motion mit 111 zu 80 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Die Stimmen für die Vorlage stammten aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen, der Mitte sowie der Grünliberalen.

Keine Umgehung der Sanktionen. Unterstellung des Kunsthandels unter das Geldwäschereigesetz (Mo. 22.3104)

Ende März 2023 wurde in einer Handvoll Zeitungen die Frage aufgegriffen, welche Folgen die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS für den Schweizer Sport mit sich bringt, zumal die Credit Suisse gemäss Christian Lang, dem Leiter Sportmanagement der Universität St. Gallen und Marketing-Experte, bis anhin «als einer der spendabelsten Sportsponsoren» der Schweiz galt. Neben dem Golf und dem Pferdesport konzentrierte sich das Engagement der Bank hauptsächlich auf den Fussball. So unterstütze die CS den SFV seit dreissig Jahren, wobei sich die Gelder von anfänglich CHF 3 Mio. auf gegenwärtig CHF 6 Mio. pro Jahr gesteigert hätten und 50 Prozent an den Nachwuchs gehe. Weiter fungiere die Credit Suisse seit 2020 als Titelsponsorin der höchsten Schweizer Fussballliga der Männer – der Credit Suisse Super League – und habe sich 2019 das Naming des zukünftigen Zürcher Fussballstadions gesichert. Zudem stelle sie auch die Hauptpartnerin für die Ausrichtungsbewerbung der Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025 dar. Es erstaunte daher nicht, dass der SFV die Bank in der NZZ damit rühmte, «einen grossen Anteil am Erfolg des Schweizer Fussballs» zu haben.
Von Seiten des Sports fielen die Reaktionen relativ gelassen aus. Ringier Sports, verantwortlich für die Vermarktungsrechte der Swiss Football League, sowie Yves Mittaz, der Direktor des Golfturniers in Crans-Montana, und die Stiftung für Schweizer Sporthilfe gingen gemäss Zeitungsberichten davon aus, dass die laufenden Verträge ihre Gültigkeit behalten. Adrian Arnold vom SFV erklärte, man habe diesbezüglich von der Credit Suisse eine Zusicherung erhalten. Die gelassenen Reaktionen dürften damit zusammenhängen, dass dem Blick zufolge die Rechtslage eindeutig sei, denn ein Unternehmen übernehme beim Aufkauf eines anderen doch auch alle Rechte und Pflichten und folglich auch die existierenden Verträge, die das aufgekaufte Unternehmen eingegangen sei. Le Temps schätzte die negativen Konsequenzen für den Sport kurzfristig als begrenzt ein, merkte allerdings gleichzeitig auch an, dass die UBS mit Leichtathletik, Eishockey und Rad- sowie Motorsport andere Sponsoringschwerpunkte als den Fussball habe. Deshalb sei die mittelfristige Perspektive von den anstehenden Verhandlungen über künftige Verträge abhängig. Die UBS selber wolle den Umgang mit dem Sponsoring vorerst nicht kommentieren, da es dazu noch zu früh sei und momentan andere Themen Priorität hätten.

Zukunft der Credit Suisse als Sportsponsorin

Nachdem der Nationalrat die Kommissionsmotion der UREK-NR zur Förderung der Baukultur von hoher Qualität angenommen hatte, beschäftigte sich in der Frühlingssession 2023 der Ständerat damit. Ziel der Motion war es, den Bundesrat zu verpflichten, die bisher im indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative vorgeschlagene gesetzliche Grundlage für die Förderung der Baukultur neu in der Kulturbotschaft 2025-2028 zu präsentieren – im Bereich der Biodiversität hatte sie der Nationalrat als sachfremd empfunden. Die Mehrheit der UREK-SR empfahl die Motion gemäss Kommissionsbericht zur Ablehnung, da die hohe Baukultur in der Kompetenz der Kantone liege und man eine «Vermischung der Zuständigkeiten» verhindern wolle. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) ergänzte, dass man damit auch den vom Bundesrat in den Kulturbotschaften 2016-2020 und 2021-2024 eingeschlagenen Weg weiterführen wolle. Eine Minderheit Mazzone (gp, GE) wollte die Motion gutheissen. Unter anderem betonte sie, dass die Motion nicht zu einer Kompetenzverschiebung zum Bund führen würde und verwies auf die Kostenneutralität der Forderung. Auch Bundesrat Alain Berset sprach sich für die Annahme der Motion aus, da eine gesetzliche Grundlage etwa bei der Koordination der Zusammenarbeit helfen könnte. Der Ständerat lehnte die Kommissionsmotion nichtsdestotrotz mit 23 zu 15 Stimmen ab. Dennoch könnte die entsprechende Regelung womöglich Aufnahme in die Kulturbotschaft 2025-2028 finden – hatte Bundesrat Berset aufgrund der grundsätzlich positiven Diskussion im Rat angetönt.

Förderung der Baukultur von hoher Qualität (Mo. 22.3892)

Im September 2021 legte der Bundesrat eine umfassende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes vor, in die er auch die Forderung von Pierre-André Page (svp, FR), die Ungleichbehandlung zwischen Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer zu beheben, aufnahm. Folglich erachtete er die Motion in seiner Botschaft als erfüllt und beantragte deren Abschreibung. Stillschweigend folgten Nationalrat (in der Sondersession 2022) und Ständerat (in der Frühjahrssession 2023) diesem Antrag.

Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen (Mo. 17.3657)
Dossier: Développement de la TVA dans le cadre d'une économie numérisée et mondialisée – une affaire fédérale (MCF 21.019) et le chemin pour y arriver

Noch am Tag der Schlussabstimmungen Ende September 2022, teilte die Piratenpartei in einer Medienmitteilung mit, dass sie das fakultative Referendum gegen das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele ergreifen wolle. Die Partei störte sich insbesondere an den Alterskontrollen im Internet. Nicht nur sei diese Regelung einfach zu umgehen, sondern sie führe dazu, dass Grosskonzerne noch mehr Daten über Nutzerinnen und Nutzer sammeln könnten, wie Jorgo Ananiadis (BE, piraten), Präsident der Piratenpartei, gegenüber dem Tages-Anzeiger verlauten liess. Die Bundeskanzlei teilte im Januar 2023 nach Prüfung der Unterschriften in einer Medienmitteilung mit, dass die Gegnerinnen und Gegner das Quorum von 50'000 Unterschriften um mehr als die Hälfte verfehlt hatten. Somit wird es also nicht zu einer Abstimmung über das neue Bundesgesetz kommen.

In den Medien erhielt die Unterschriftensammlung für das Referendum eher wenig Aufmerksamkeit. Für Diskussionen sorgte jedoch die Aussage der Piratenpartei, dass mit diesem Gesetz etwa zur Nutzung von Youtube – unabhängig vom konsumierten Inhalt – die Verifizierung des Alters durch Identitätsdokumente erforderlich werde. Matthias Aebischer (sp, BE) dementierte die Aussage der Piratenpartei und bezeichnete sie gegenüber dem Tages-Anzeiger als «krass irreführend». Harald Sohns hielt als Sprecher des BSV, das den Gesetzesentwurf ausgearbeitet hatte, fest, dass den Plattformen offen gelassen werde, wie sie die Alterskontrolle genau durchführten. Piraten-Sprecher Pascal Fouquet (BE, piraten) zeigte sich davon indes nicht überzeugt und hielt dagegen, dass der Gesetzestext durchaus darauf hindeute, dass eine Ausweispflicht kommen werde, was für ihn inakzeptabel wäre. Dies wäre, wie wenn «man im Coop am Eingang jedes Mal den Ausweis zeigen müsste, auch wenn man gar keinen Alkohol kauft», so Fouquet.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Wie der Bundesrat Anfang 2023 in einer Medienmitteilung mitteilte, wird das BAK in den Jahren 2023–2024 Projekte zur Provenienzforschung in 28 Museen mit Beiträgen im Umfang von CHF 2 Mio. unterstützen. Zum einen werden 14 Projekte mit rund CHF 900'000 gefördert, welche sich der Provenienzforschung von NS-Raubkunst widmen. Zum anderen werden neu auch 14 Projekte für Kulturgüter aus kolonialen oder archäologischen Kontexten mit insgesamt CHF 1,1 Mio. unterstützt – bisher waren lediglich sechs Projekte dieser Art unterstützt worden, die Erhöhung zeige gemäss BAK folglich die steigende Wichtigkeit dieser Thematik. Der Bund habe zudem die Förderschwerpunkte erweitert, so werden nun etwa im Kontext der Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus nebst der Erforschung der ursprünglichen Besitzenden der Kulturgüter auch die historischen Kontexte von Transaktionen (z.B. Verkaufsumstände) untersucht. Damit kann Raubkunst auch als solche identifiziert werden, wenn sie nicht direkt von den Nationalsozialisten konfisziert worden war. So waren etwa viele jüdische Menschen zum Verkauf von Kulturgüter gezwungen, um ihre Flucht vor dem NS-Regime finanzieren zu können.

Unterstützung der Provenienzforschung durch den Bund

Anfangs Juni 2023 schickte der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2025–2028 in die Vernehmlassung.
Die Covid-19-Pandemie und das damit verbundene Veranstaltungsverbot im Kulturbereich hätten die Relevanz der Kultur für die Gesellschaft, aber auch einige strukturelle Probleme der Kulturbranche aufgedeckt, wie etwa die schlechte soziale Absicherung der Kulturschaffenden, so der Bundesrat. Letztere sei etwa auch in einem Bericht analysiert worden. Basierend auf diesen Erkenntnissen habe der Bundesrat zusammen mit dem BAK, Pro Helvetia und dem Schweizerischen Nationalmuseum sechs Handlungsfelder für die Kulturförderung definiert. So möchte der Bundesrat etwa digitale Angebote stärker unterstützen. Weiter soll die Nachhaltigkeit der Kultur durch eine Strategie für eine hohe Baukultur gesteigert werden. Nicht zuletzt möchte der Bundesrat die Wertschätzung von Kultur und den Umgang mit «historisch belastetem Kulturerbe in der Schweiz» sowie die internationale Kulturpolitik stärken. Die Kulturbotschaft sieht einen Zahlungsrahmen von CHF 1001,9 Mio. für diese vier Jahre vor. Die Vernehmlassung endet am 22. September 2023.

Kulturbotschaft 2025-2028

Jahresrückblick 2022: Kultur, Sprache, Kirchen

Nach gut zwei Jahren Covid-19-Pandemie war es dieses Jahr endlich wieder so weit: Die Schweiz durfte die Kultur wieder ohne Einschränkungen geniessen. Bereits am 16. Februar 2022 hob der Bundesrat den Grossteil der nationalen Massnahmen – auch diejenigen im Kulturbereich – auf, woraufhin es in der Kultur ein breites Aufatmen und Erwachen gab. Konzerte und Festivals, sowie Museen, Theater oder Kinos konnten wieder gänzlich ohne Einschränkungen besucht werden. Dies führte auch dazu, dass der Kulturbereich – nach zwei Jahren verstärkter Aufmerksamkeit durch Covid-19 – in den Medien etwas aus dem Fokus geriet, wie Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse zeigt.

Die Kulturpolitik der Schweiz war 2022 von drei grösseren Themen geprägt: der Abstimmung zur Revision des Filmförderungsgesetzes, dem neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele und der Frage, wie die Schweiz mit Nazi-Raubkunst umgehen soll.

Nachdem die Beratungen zur Revision des Filmförderungsgesetzes – Lex Netflix – nach langwierigen Diskussionen als letztes Geschäft der Kulturbotschaft 2021-2024 in der Herbstsession 2021 zu einem Abschluss gekommen war, ergriffen die Jungfreisinnigen, die Jungen Grünliberalen sowie die Junge SVP Ende Januar 2022 erfolgreich das Referendum. Streaming-Anbietende wie Netflix oder Disney+ sollten mit diesem Gesetz unter anderem dazu verpflichtet werden, vier Prozent des Umsatzes in das schweizerische Filmschaffen zu investieren oder für die Bewerbung Schweizer Filme einzusetzen. Zudem mussten die Plattformen 30 Prozent des Angebots mit europäischen Beiträgen füllen. Die bürgerlichen Jungparteien störten sich besonders an diesen beiden Punkten: Zum einen befürchteten sie, mit der Pflichtabgabe würde eine Erhöhung der Abo-Preise einhergehen, und zum anderen erachteten sie die Quote für europäische Filme und Serien als «bevormundend und eurozentristisch». Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nahmen das Gesetz im Mai 2022 jedoch mit 58.1 Prozent Ja-Stimmen an. Der Abstimmungskampf war dann auch das einzige Ereignis des Jahres, welches im Bereich Kulturpolitik zu einem substantiellen Anstieg der medialen Berichterstattung führte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Ohne grosse mediale Beachtung fanden in der Herbstsession 2022 die Beratungen um das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele nach gut zwei Jahren ein Ende. Ziel des Gesetzes soll es sein, Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen zu schützen, etwa durch eine schweizweite Alterskennzeichnung und -kontrolle der Produkte. Die Verantwortung, diese Regelungen zu entwickeln, wurde den Branchenorganisationen überlassen, welche entsprechende Expertinnen und Experten hinzuziehen sollen.

Für hitzige mediale Debatten sorgte hingegen die Kunstsammlung von Emil Bührle, der gemäss Medien ein Nazisympathisant und Waffenlieferant im Zweiten Weltkrieg war. Als Teile seiner Sammlung im Sommer 2021 im Kunsthaus Zürich ausgestellt worden waren, waren darob hitzige Diskussionen entbrannt, insbesondere weil Bührle Nazi-Raubkunst besessen habe und die Provenienz bei einigen Werken der Sammlung nicht endgültig geklärt sei. Diese Debatte ging auch an Bundesbern nicht ohne Spuren vorbei. So nahmen die Räte eine Kommissionsmotion der WBK-NR an, welche die Schaffung einer Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern forderte. Weiter hiessen sie eine Motion gut, mit der eine unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter geschaffen werden sollte. Offen liessen die Räte, ob eine solche Kommission auch für Raubkunst aus kolonialen Kontexten geschaffen werden soll.

Rund um die kirchen- und religionspolitische Fragen blieb es in der Bundespolitik im Jahr 2022 eher ruhig, jedoch weckte die katholische Kirche der Schweiz einige mediale Aufmerksamkeit, wie erneut in der APS-Zeitungsanalyse ersichtlich wird. Der Universität Zürich war im Frühling 2022 in Form eines Pilotprojekts ein Forschungsauftrag erteilt worden, mit dem die sexuellen Missbräuche innerhalb der Schweizer katholischen Kirche seit 1950 wissenschaftlich untersucht werden sollten. Dabei sollte ein Fokus auf die Strukturen gelegt werden, welche dabei geholfen hatten, die Missbräuche zu vertuschen. Zu diesem Zweck öffnete die katholische Kirche der Schweiz ihre Geheimarchive für die Forschenden.
Heftige Debatten rief auch der vom Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain eingeführte, für die Angestellten aller Ebenen der katholischen Kirche verbindliche Verhaltenskodex hervor, mit dem sexuellem Missbrauch vorgebeugt werden sollte. Einige Priester von Chur weigerten sich, den Kodex zu unterzeichnen, da einzelne Weisungen daraus der katholischen Lehre entgegenlaufen würden – so untersage er es etwa, sich negativ über die sexuelle Ausrichtung von Menschen auszusprechen.

Anfang 2022 verlängerte das SEM die muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren, welche Anfang 2021 in einzelnen Regionen als Pilotprojekt eingeführt worden war. Zuvor hatte eine Studie des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg eine positive Bilanz gezogen. Sollten die Ergebnisse auch nach diesem Jahr positiv ausfallen, strebt das SEM eine permanente Einführung des Angebots und einen Ausbau auf alle Bundesasylzentren an – sofern die Finanzierung dafür gesichert werden kann. Bereits 2018 war ein entsprechendes Pilotprojekt aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf Eis gelegt worden.

Jahresrückblick 2022: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Rétrospective annuelle 2022

Mitte Dezember 2022 erschien die vierte Umfrage zu den Kulturbesuchen in Zeiten von Corona, welche zwischen September und Oktober 2022 mit 1'235 Befragten (565 Deutschschweiz, 466 Westschweiz, 204 Tessin) durchgeführt worden war.
In Bezug auf die Bereitschaft der Befragten, wieder an kulturellen Aktivitäten teilzunehmen, zeichnete die Studie ein zweischneidiges Bild: Einerseits gaben 41 Prozent der Befragten an, dass sie seltener kulturelle Veranstaltungen besuchen als noch vor der Krise, wovon besonders Veranstaltungen im Amateurbereich stark betroffen waren. Dies sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die Menschen aufgrund der Covid-19-Pandemie daran gewöhnt hätten, zuhause zu bleiben, und sich ein sogenannter «Cocooning-Effekt» eingestellt habe: Sorgen über Geschehnisse in der Welt und die schlechte wirtschaftliche Lage bewegten Menschen dazu, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen, wurde im Bericht erläutert. Andererseits verzeichnete die Studie aber auch einen Rückgang der Angst vor Kulturbesuchen, so verdoppelte sich der Anteil der Befragten, welche angaben, kulturelle Aktivitäten «ohne grosse Bedenken» besuchen zu wollen, auf 60 Prozent (Juni 2021: 30%; September 2020: 18%; Juni 2020: 24%). Zudem gaben 54 Prozent der Befragten an, dass sie Kulturbesuche kaum erwarten können, wobei der Hauptgrund für eine kulturelle Aktivität weiterhin die Freude daran blieb, etwas zu unternehmen (Dezember 2022: 46%; Juni 2021: 40%).
Kaum Änderungen hatte es bezüglich der Nutzung von digitalen Angeboten gegeben – erneut wurden insbesondere Filme und Serien gestreamt, während digitale Angebote von kulturellen Veranstaltungen weiterhin nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den Angeboten vor Ort angesehen wurden. Immerhin 24 Prozent der Befragten hatten jedoch angegeben, dass sie gewisse kulturelle Aktivitäten durch digitale Alternativen ersetzt hätten.
Erneut nahmen auch die negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf den Kultursektor ab, so wollten noch 30 Prozent der Befragten ihre Ausgaben für die Kultur reduzieren (Juli 2021: 36%; September 2020: 55%; Juni 2020: 46%).

Kulturbesuche während und nach Corona

D'après Présence Suisse, la Suisse a gardé, en 2022, une image positive à l'internationale. Une étude réalisée auprès de 11'276 personnes dans 18 pays, montre notamment que l'impression générale donnée par la Suisse est très bonne, en comparaison à d'autres nations. Cependant, l'attitude de la Confédération face à la guerre en Ukraine lui a valu certaines critiques de la part des médias internationaux. La politique de neutralité a en particulier été écornée.
L'événement ayant attiré l'attention internationale sur la Suisse en 2021, à savoir la rencontre entre Vladimir Poutine et Joe Biden à Genève, reçus par le président de la Confédération Guy Parmelin, n'était plus qu'un lointain souvenir au moment de faire le bilan sur l'image de la Suisse à l'étranger en 2022. La guerre en Ukraine, qui a balayé les poignées de main aperçues à Genève, a également eu un effet sur la perception de la presse internationale envers la Confédération. Les prises de position helvétiques, notamment quant aux sanctions à prendre face à la guerre d'agression russe, ont suscité des critiques dans les médias étrangers. Au début de la guerre, la Suisse n'a pas immédiatement repris les sanctions européennes. La presse de différents pays a alors reproché à la Suisse de manquer de solidarité. Ensuite, quand Berne a repris l'intégralité des sanctions envers la Russie, certains médias ont déclaré que « la Suisse avait renoncé à sa neutralité ». Les échos étaient alors positifs, à l'image des déclarations de Joe Biden, qui clamait que « même la Suisse » (« even Switzerland ») participait aux sanctions. Néanmoins, la politique de neutralité s'est à nouveau retrouvée sous le feu des critiques lorsque la presse européenne l'a cataloguée comme un prétexte pour la Suisse afin de poursuivre ses intérêts économiques. Ces reproches ont émané suite aux hésitations quant au gel des avoirs des oligarques russes reposant dans les coffres-forts helvétiques. Enfin, la neutralité a été perçue comme une entrave à l'aide à l'Ukraine, en raison des blocages pour l'exportation de matériel de guerre. Ainsi, la neutralité constitue encore et toujours une « marque de fabrique de la Suisse », mais celle-ci est désormais plus controversée qu'auparavant, relève Présence Suisse dans la conclusion de son rapport.
De plus, au-delà des stéréotypes classiques des paysages de montagne, des montres et du chocolat, la Suisse est souvent reliée au secteur financier. En 2022, ce sont les « Suisse Secrets » qui ont fait grand bruit dans les médias étrangers. Présence Suisse relève cependant que cette affaire n'a vraisemblablement pas trop écorné l'image du pays. Enfin, un autre événement a fait les gros titres des journaux du monde entier : il s'agit de la retraite du joueur de tennis helvétique Roger Federer, considéré comme l'un des meilleurs ambassadeurs de la Suisse à travers le monde. Le rapport de Présence Suisse revient sur cet événement et tant d'autres, qui ont influencé, un peu, beaucoup, énormément, l'image de la Confédération à l'étranger en 2022.

Image der Schweiz im Ausland Präsenz Schweiz
Dossier: l'image de la Suisse à l'étranger – Présence Suisse