Réinitialiser la recherche

Contenu

  • Politique culturelle

Acteurs

Processus

461 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Eine Motion Portmann (cvp, GR), mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament gestützt auf das Unesco-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt eine Botschaft mit dem Antrag zu unterbreiten, der Stiftung für die als Weltkulturgut eingestufte Klosteranlage St. Johann in Müstair (GR) einen Sonderbeitrag von 7 Mio Fr. zu gewähren, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Ständerat Cottier (cvp, FR) reichte ein Postulat ein, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund zum Schutz der Kulturgüter vor einer Gefährdung durch die rasche Zunahme des Schadstoffgehalts in der Atmosphäre beitragen kann.

Klosteranlage St. Johann in Müstair (GR)

Les Chambres ont approuvé un crédit d'engagement global de 30 millions de francs pour la participation de la Suisse à deux manifestations internationales.

La première, pour laquelle 28 millions de francs sont prévus, est l'exposition universelle de Séville (E), qui aura lieu en 1992. Plusieurs raisons plaidèrent en faveur d'une présence de la Suisse, bien que les coûts, les finalités et l'utilité de telles foires soient, selon plusieurs critiques, discutables. Ayant pris part à tous les rassemblements similaires des dernières années s'étant déroulés outre-mer, la Confédération ne peut décemment s'abstenir lors-qu'un tel événement se produit en Europe. Dans le contexte de leurs relations avec la Communauté européenne, une absence des pays non communautaires pourrait être mal perçue. Une retenue helvétique pourrait également être interprétée comme un refus de contribuer à la réduction du fossé entre le Nord et le Sud du continent, ce reproche lui ayant été déjà adressé.

Le second crédit d'engagement, de 2 millions de francs, est destiné au pavillon suisse de l'exposition thématique "Christophe Colomb, le navire et la mer" de Gênes (I), qui aura aussi lieu en 1992.

L'ensemble de ce projet fut confronté, lors des débats au sein de la grande chambre, à une proposition de renvoi du conseiller national Ruf (ds, BE), qui souhaita, sans succès, qu'il soit remanié afin de tenir mieux compte des impératifs écologiques. Seule la fraction écologiste soutint cette demande.

Un crédit d'engagement global de 30 millions de francs pour la participation de la Suisse à deux manifestations internationales

Nach Ansicht des Bundesrates rechtfertigten diese Ausgangslage, der unbestrittene Stellenwert der Kulturförderung auch als Bundesaufgabe sowie entsprechende parlamentarische Vorstösse einen relativ raschen Anlauf für einen neuen Kulturförderungsartikel. Ende Jahr schickte die Regierung einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dem Text liegt ein weitgefasster Kulturbegriff zugrunde. Darunter soll nicht mehr nur etwas Elitäres verstanden werden, schrieb das EDI in seinen Erläuterungen; Kultur umfasse neben den klassischen Domänen der bildenden Kunst, der Literatur, der Musik, des Theaters und des Films zum Beispiel auch das Laien- und Volkstheater sowie Teilbereiche der Förderung der Minderheiten, der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Der vorgesehene neue Artikel 27septies BV ist umfassender und dynamischer formuliert als der alte Gegenvorschlag. Trotzdem geht er substantiell nicht wesentlich darüber hinaus. Nach wie vor ist die Förderungskompetenz nur durch eine Kann-Formel festgehalten. Aus Rücksicht auf die föderalistischen Gegebenheiten wird grösstes Gewicht auf das Prinzip der Subsidiarität gelegt, welches Kantonen, Gemeinden und Privaten ihre Entfaltungsbereiche belässt. Der Entwurf setzt aber konsequent dort ein, wo das kulturpolitische Engagement des Bundes unabdingbar werden kann — in der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland, bei der Wahrnehmung kultureller Aufgaben von gesamtschweizerischer Tragweite sowie in der besonderen Förderung kulturell wenig begünstigter Landesteile.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

In Bern wurde anfangs Dezember 1990 die Gemeindeinitiative der SD (ehemals NA) "Sport statt Autonomes Jugendzentrum (AJZ) auf der Schützenmatte", welche den Abbruch des alternativen Kulturraums Reithalle anstrebte, zur Abstimmung gelangte. Im August hatte der Gemeinderat (Exekutive) mit einem Kompromissvorschlag, der die grosse Halle des Reitschulkomplexes erhalten, den Abbruch der Nebengebäude aber offen lassen wollte, versucht, einen Weg zwischen den Fronten aufzuzeigen. Als sich dann der Stadtrat ganz unerwartet nicht dazu durchringen konnte, diesen Gegenvorschlag zu unterstützen, herrschte Konsternation bei der Mehrheit der Politiker, da nun, in Ermangelung einer Alternative, die extremen Meinungen wieder voll aufeinanderprallten.

Der Abstimmungskampf wurde mit einer gewissen Gehässigkeit geführt. Parteipolitisch ergab sich ein mit Zürich vergleichbares Bild. Die Ja-Parole zur SD-Initiative gaben FDP (ohne Jungfreisinnige), SVP, SD, AP und EDU aus, die Nein-Parole die SP, die Grünen, das Junge Bern, LdU und EVP; die CVP gab die Stimme frei. Dass die Vorlage polarisierte, ging schon aus der Stimmbeteiligung hervor, die mit 40,4% weit höher lag als bei allen früheren Abstimmungen der letzten Jahrzehnte, bei denen es nicht gleichzeitig um eidgenössische Vorlagen ging. Mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 57,6% lehnten die Stimmberechtigten die SD-Initiative überraschend deutlich ab, wodurch der Stadt Bern dieses denkmalschützerisch wertvolle Gebäude erhalten bleibt. Die künftige Nutzung des Areals muss nun zwischen der Stadt als Eigentümerin der Reitschule und dem Trägerverein ausgehandelt werden.

Ohne Polemik hatte der Stadtrat hingegen im Oktober einem Sanierungskredit von 360'000 Fr. für das Kulturzentrum Dampfzentrale zugestimmt.

Abstimmungskampf Kulturraum Reitschule Bern

Die Pro Helvetia hatte im Berichtsjahr für ihre Arbeit 22 Mio Fr. zur Verfügung. Für die Vierjahresperiode 1992 bis 1995 möchte sie ihre Bundessubventionen verdoppeln und mit gesamthaft 168 Mio Fr. Projekte im In- und Ausland unterstützen können. Eine entsprechende Eingabe an den Bundesrat wurde vom Stiftungsrat gutgeheissen. Grössere finanzielle Abgeltung für die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland forderten auch einzelne Parlamentarier. Der scheidende Pro Helvetia-Präsident Widmer (Idu, ZH) regte in einem überwiesenen Postulat an, der Bund möge die Bedeutung des Swiss Institute in New York, welches in den nunmehr vier Jahren seines Bestehens ausschliesslich auf die Spenden Privater und der Wirtschaft angewiesen war, durch die Entrichtung regelmässiger Beiträge anerkennen. Eine grosszügigere materielle Abgeltung der Aktivitäten des Europäischen Kulturzentrums in Genf verlangte eine als Postulat überwiesene Motion Pini (fdp, TI).

kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland

Um Kulturraum ging es auch in der zwar finanziell bescheidensten, aber politisch umstrittensten Vorlage, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich am 23. September abstimmten. Im Juni hatte der Gemeinderat (Legislative) nach zäher Debatte dem alternativen Kanzlei-Zentrum in Aussersihl – Ort geistiger Entfaltung für die einen, Refugium agitatorischer politischer Randgruppen für die anderen – einen jährlich wiederkehrenden Betriebskredit von 980'000 Fr. zugesichert und damit das seit 1984 geführte Provisorium zu einer definitiven Einrichtung machen wollen. Der anschliessende Abstimmungskampf wurde von den Gegnern mit aller Härte geführt. Während SD (ehemals NA) und SVP einhellig gegen die Vorlage wetterten und die Linken und Grünen sie ebenso geschlossen unterstützten, zeigten sich die Vertreter von FDP, LdU, CVP und EVP gespalten. Bei der Fassung der Abstimmungsparolen schlugen sich dann aber FDP (ohne die Jungfreisinnigen) und CVP auf die Seite der Gegner, LdU und EVP auf diejenige der Befürworter.

Mit einem knappen Mehr von 50,8% sprachen sich die Stimmbürger gegen den Betriebskredit aus. Da aber das ehemalige Kanzlei-Schulhaus nicht nur den Aktivitäten der aufmüpfigen 'Kanzlisten', sondern ebensosehr den Bedürfnissen der Aussersihler Bevölkerung dient, überwies der Gemeinderat ein Postulat, welches die Exekutive ersucht, mit einer neuen Trägerschaft eine Übergangslösung zu suchen und in einem späteren Zeitpunkt dem Volk eine neue Vorlage für die Schaffung von Rechtsgrundlagen für diesen Kulturraum zu unterbreiten.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Des révisions de la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV)

Wie eine vom Bundesamt für Statistik 1988 durchgeführte repräsentative Befragung von über 50'000 Personen ergab, wird im Tessin und in der Romandie das lokale Kulturangebot mehrheitlich als mangelhaft erachtet. Bei den Romands überwog das negative Urteil mit 57%, bei den Tessinern gar mit 78%. Nur in der Deutschschweiz hielt eine knappe Mehrheit das Kulturangebot für genügend. In den städtischen Gemeinden mit ihrem grösseren Kulturangebot zeigten sich gesamtschweizerisch 55% der Befragten zufrieden, in den ländlichen Gegenden dagegen nur 30%.

Lokales Kulturangebot mehrheitlich als mangelhaft erachtet

Die Einschätzung eines mangelhaften Kulturangebotes wurde teilweise durch eine Untersuchung der eidg. Finanzverwaltung bestätigt, welche im Rahmen der Finanzstatistik die Kulturausgaben der Gemeinden auf Basis der Zahlen von 1988 genauer unter die Lupe nahm. Genf stand mit 837 Fr. Kulturausgaben pro Einwohner mit Abstand an der Spitze, gefolgt von Basel (667 Fr.), Sion (472 Fr.), Solothurn (400 Fr.), Lugano (370 Fr.) und Zürich (324 Fr.). Im Mittelfeld wurden Städte wie Zug (239 Fr.), St. Gallen (206 Fr.), Lausanne (203 Fr.), Olten (193 Fr.), Bern (191 Fr.) und Biel (184 Fr.) ausgemacht. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 117 Fr. lagen die Städte Fribourg (45 Fr.) und Chur (37 Fr.). Die Erhebung wies auch eine Tendenz nach, welche viele grössere Städte seit langem beklagen: Je grösser die kulturelle Zentrumsfunktion eines Ortes, desto geringer sind die Kulturausgaben in den Agglomerationsgemeinden, weil diese vom kulturellen Angebot der Kernstadt profitieren. Einzelne Grosstädte, wie etwa Genf oder Zürich, gelangen denn so auch an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und sehen sich gezwungen, trotz Protesten der Kulturschaffenden und des Publikums ihre Kulturausgaben einzufrieren oder zu reduzieren.

Kulturausgaben der Gemeinden

Die Kinder- und Jugendliteratur soll ab 1991 besser gefördert werden. In Erfüllung eines 1988 überwiesenen Postulats Hafner (sp, SH) überprüfte das BAK seine Unterstützungspraxis und arbeitete neue Richtlinien des EDI aus. Dies gab der Bundesrat bei der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Danuser (sp, TG) bekannt, welche eine Erhöhung der entsprechenden Subventionen verlangt hatte.

Kinder- und Jugendliteratur

Der Bundesrat beschloss, 1990 und 1991 die Vorbereitungsarbeiten zu einer Datenbank der schweizerischen Kulturgüter mit insgesamt 400'000 Fr. zu unterstützen. Es geht dabei um eine Projektstudie der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften und des Verbandes der Museen der Schweiz. Diese Institutionen beabsichtigen, dem Bund auf das Jahr 1992 hin die Schaffung dieser Datenbank zu beantragen. Die aus einem Projekt des NFP 16 hervorgegangene Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) wird neben der Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, acht Städten sowie zahlreichen Privaten nun auch von allen Kantonen unterstützt; als letzter Kanton beschloss die Waadt, jährliche Beiträge an die Nike zu entrichten.

Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter

Mit mehr Geld will der Bund auch die Schweizerische Volksbibliothek SVB – und damit das Lesen in der Schweiz – unterstützen. Die 1920 gegründete Stiftung SVB hat den Zweck, das allgemeine öffentliche Bibliothekswesen der Schweiz zu fördern und zu einer ausgeglichenen Versorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise mit Büchern und anderen Informationsmitteln beizutragen. Hauptsächlich auf dieser Ausgleichsfunktion gründet die Bundessubvention, die bereits 1921 einsetzte und heute mit jährlich 1,5 Mio Fr. rund 65% der Stiftungseinnahmen ausmacht. Die Landesregierung beantragte nun den Räten, für die Informatisierung der SVB und für die Errichtung eines Deutschschweizer Bibliothekszentrums in Solothurn einen Sonderbeitrag von rund 2,2 Mio Fr. zu bewilligen und die ordentliche jährliche Finanzhilfe in den Jahren 1992 bis 1995 in zwei Etappen auf 2 Mio Fr. zu erhöhen. Die kleine Kammer, welche die Vorlage als Erstrat behandelte, stimmte dem Vorschlag des Bundesrates einstimmig zu.

Höhere Beiträge an die Schweizerische Volksbibliothek

Der Entwurf für ein neues Urheberrecht, welchen viele Kulturschaffenden nach wie vor als autorenfeindlich bekämpfen, wurde im Berichtsjahr von der zuständigen Ständeratskommission diskutiert. Sie sprach sich grundsätzlich für Eintreten auf die Vorlage aus, behielt sich aber vor, gewisse urheberfreundlichere Akzentverschiebungen vorzunehmen.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Die im Entwurf für einen neuen Kulturförderungsartikel erwähnten kulturellen Beziehungen zum Ausland werden heute vornehmlich von der Stiftung Pro Helvetia wahrgenommen. An deren Spitze steht seit anfangs 1990 erstmals eine Frau. Bei der Neubestellung des Stiftungsrates wählte der Bundesrat die christlichdemokratisehe Solothurner Ständerätin Rosemarie Simmen zu dessen neuer Präsidentin. Sie trat die Nachfolge des altershalber zurücktretenden Zürcher LdU-Nationalrates Sigmund Widmeran. In Kulturkreisen reagierte man auf diese Wahl ziemlich skeptisch und bemängelte den bisher bescheidenen Leistungsnachweis Simmens im Kulturbereich. Nicht ohne Ironie wurde vermerkt, dass mit dieser Wahl nun die Kulturpolitik unseres Landes fest in CVP-Hand ist, da sowohl der Departementschef wie der Direktor und der stellvertretende Direktor des BAK dieser Partei angehören.

Stiftung Pro Helvetia

Um finanzielle Zuwendungen ging es bei den meisten Fragen, die im Berichtsjahr 1990 die Museen betrafen. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat dem neuen Konzept und dem Zusatzkredit von rund 55 Mio Fr. für die Errichtung einer Zweigstelle des Landesmuseums in Schloss Prangins bei Nyon (VD) zu. Als neue Aussenstelle des Landesmuseums hat der Bundesrat auf den 1. Juli das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) übernommen. Einstimmig genehmigten beide Räte einen ausserordentlichen Bundesbeitrag, den sie selber durch die Überweisung zweier gleichlautender Motionen verlangt hatten, an die Kosten für die betriebliche und touristische Infrastruktur des Freilichtmuseums Ballenberg (BE).

Zweigstelle des Landesmuseums (Schloss Prangins)

Für das Panorama der Schweizer Geschichte, das auf das Jubiläumsjahr hin in Schwyz eröffnet werden soll, müssen vorderhand keine Sponsoren gesucht werden. Der Ständerat, der in der Wintersession 1989 noch beantragt hatte, die rund 2 Mio Fr., welche für die Inbetriebnahme des Museums nötig sind, von privater Seite aufzubringen, schwenkte anfangs Jahr auf die Linie des Nationalrates ein und stockte den bereits bewilligten Objektkredit von 13 auf 14,95 Mio auf. Dennoch mussten die Arbeiten an dieser weiteren Aussenstelle des Landesmuseums für einige Monate sistiert werden, da zwei Schwyzer Stimmbürger mit einer staatsrechtlichen Beschwerde, welcher das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung zuerkannte, erreichen wollten, dass der Schwyzer Souverän über das Projekt an der Urne befinden könne; das Bundesgericht wies die Beschwerde schliesslich ab. Problemlos eröffnet werden konnte hingegen der Neubau des PTT-Museums in Bern.

Panorama der Schweizer Geschichte

Die Solothurner Filmtage konnten ihren 25. Geburtstag begehen. Der Besuch Bundesrat Stichs zur Eröffnung und derjenige von Bundespräsident Koller zu Ende der Manifestation waren ein äusseres Zeichen dafür, dass der neue Schweizer Film und mit ihm die Filmtage 'respektabel' geworden sind. Angesichts der präsentierten Filme fragten sich aber viele der anwesenden Kritiker und Zuschauer, ob der Schweizer Film nicht schon seine Blütezeit, seine Jahre der grössten kulturellen und politischen Kreativität definitiv hinter sich habe.

Solothurner Filmtage .

Die Notwendigkeit, die kulturelle Förderungstätigkeit des Bundes verfassungsmässig zu verankern, ist seit Mitte der siebziger Jahre unbestritten. Dennoch scheiterten in der Volksabstimmung vom 28. September 1986 sowohl die sogenannte Kulturinitiative mit dem umstrittenen Kulturprozent wie auch der Gegenvorschlag des Bundesrates und des Parlamentes. Dieses Doppel-Nein von Volk und Ständen wurde aber allgemein nicht als grundsätzliche Ablehnung der Kulturförderung durch den Bund interpretiert, umso mehr, als die wissenschaftliche Auswertung der Abstimmung ergab, dass sich eine deutliche Mehrheit der Stimmenden in der einen oder anderen Form für eine umfassende kulturpolitische Verfassungskompetenz des Bundes ausgesprochen hatte. Die Vorlage war in erster Linie am damals noch geltenden Verbot des doppelten Ja bei gleichzeitiger Abstimmung über Volksinitiative und Gegenvorschlag gescheitert.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Auf den 1. Juli wurden das Bundesamt für Kulturpflege, die Landesbibliothek und das Landesmuseum zu einem Bundesamt für Kultur (BAK) mit rund 300 Mitarbeitern zusammengefasst. Mit dieser Restrukturierung, die dem Bestreben Bundesrats Cottis entspricht, die Organisationsstruktur des EDI zu straffen, sollen die rechtlich beschränkten Möglichkeiten des Bundes in der Kulturförderung besser gebündelt, politisch optimal ausgeschöpft und effizienter ausgespielt werden.

Eine der Hauptaufgaben des neuen BAK ist die Modernisierung der Landesbibliothek (SLB), welche – in den letzten Jahrzehnten eher als Stiefkind der Kultur behandelt – gegenüber allen namhaften anderen Bibliotheken der Schweiz, geschweige denn des Auslands, ins Hintertreffen geraten ist. In den nächsten Jahren soll die Landesbibliothek zu einem wissenschaftlichen Dokumentations- und Informationszentrum ausgebaut und nach dem Vorbild ausländischer Nationalbibliotheken zu einem wichtigen Instrument der Kulturförderung (mit Ausstellungen, Symposien, internationalen Projekten) aufgewertet werden. Bei der Restrukturierung der SLB kann sich das BAK auf den Bericht der von Bundesrat Cotti eingesetzten Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Nationalrat Mühlemann (fdp, TG) abstützen, welche bereits im Februar ihre Überlegungen zur Neudefinition der Aufgaben der SLB und zur Rationalisierung der Organisationsformen vorgelegt hatte. Als Ausdruck der neuen Politik konnte der Umstand gewertet werden, dass nicht – wie ursprünglich erwartet – ein Geisteswissenschafter, sondern ein Informatiker und Manager, der Neuenburger J.-F. Jauslin, das Rennen um die Nachfolge von F. G. Maier als Direktor der SLB machte.

Nationale Kulturpolitik 1989

Als weiteres Sorgenkind neben der SLB übernahm das neugeschaffene BAK auch die Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Schloss Prangins bei Nyon, deren Finanzdebakel im Vorjahr Parlament und Öffentlichkeit aufgeschreckt hatte. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK; PAG 89.021) beider Räte wies die Hauptverantwortung für die massive Kostenüberschreitung dem ehemaligen Direktor des Amtes für Bundesbauten (AFB) und dem Architekten zu. Kritische Stimmen meinten allerdings, mit dieser klaren Schuldzuweisung habe sich das Parlament etwas vorschnell aus der Verantwortung gestohlen, denn immerhin obliege ihm ja in letzter Instanz die Kontrolle über die grossen Bauvorhaben des Bundes, und schliesslich hätten ja auch die warnenden Stimmen – so etwa diejenige von Nationalrat A. Müller (ldu, AG) – nicht gefehlt. Bei der Diskussion des Geschäftes in der Grossen Kammer überwogen dann wieder die versöhnlichen Töne. Die Parlamentarier hielten weiterhin dafür, mit der Instandstellung von Prangins ein Zeichen der Verbundenheit mit der welschen Minderheit zu setzen, und gewährten ohne lange Diskussion den Zusatzkredit von rund CHF 53.5 Mio. Der Bundesrat hatte bereits Ende August beschlossen, die am 1. Juli 1987 verfügte Einstellung der Bauarbeiten in Prangins aufzuheben. Das Museum soll nun 1998 – zum 150. Jahrestag der Verfassung von 1848 – endlich seine Tore dem Publikum öffnen.

Zweigstelle des Landesmuseums (Schloss Prangins)

Eine Untersuchung, welche die Stadt Lausanne 1988 in Auftrag, gegeben hatte, bot einen interessanten Überblick über die Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte. In Prozenten der allgemeinen Gemeindeausgaben gemessen lag so 1987 Genf mit 17.4 Prozent deutlich an der Spitze, gefolgt von Luzern (6%), Basel (5.8%), St. Gallen (4.9%), Zürich (3.3%) und – ex aequo – Bern und Lausanne (3.2%). Umgerechnet auf aufgewendete Franken pro Kopf der Bevölkerung zeigten sich Basel und Genf besonders kulturfreundlich (CHF 740.1 bzw. CHF 550.6), während Luzern (CHF 257.4), Zürich (CHF 231.2), Lausanne (CHF 196.5), St. Gallen (CHF 184.4) und Bern (CHF 177.6) deutlich zurücklagen.

Kantonale und kommunale Kulturpolitik

Im Anschluss an das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 16 («Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern»), welches 1988 abgeschlossen werden konnte, wurde auf den 1. Januar 1989 die Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (NIKE) als selbständige, von einem privaten Trägerverein betriebene Institution ins Leben gerufen. NIKE, zu deren wichtigsten Aufgaben die Information, Aufklärung, Koordination und Sensibilisierung im Bereich der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern zählen, wird von einer Mehrheit der Kantone, von Gemeinden und Vereinen getragen und vom Bund subsidiär unterstützt. Die vom ehemaligen Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz betreute Dienststelle Heimatschutz wurde in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des BAK integriert. Das EDI eröffnete im weitern eine Vernehmlassung zur allfälligen Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege.

Kulturgütererhaltung

Im Sommer unterschrieben Friedrich Dürrenmatt und Bundesrat Cotti einen Erbvertrag, welcher der Eidgenossenschaft den literarischen Nachlass des Schriftstellers sichert – unter der Bedingung allerdings, dass zu diesem Zweck ein Schweizerisches Literaturarchiv (SLA) geschaffen werde. Aufgabe dieses Archivs wird die wissenschaftliche Archivierung und Aufarbeitung von literarischen Vor- und Nachlässen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Bundesrat beschloss, das SLA der Landesbibliothek anzugliedern, wo bereits die Nachlässe von S. Corinna Bille, Blaise Cendrars, Maurice Chappaz, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Rainer Maria Rilke und anderer eingelagert sind. Als ersten bedeutenden Neuzugang konnte das Archiv den Nachlass des Schriftstellers Hermann Burger aufnehmen. Als Standort des SLA wählte der Bundesrat Bern und enttäuschte so die Erwartungen dezentraler Standorte, allen voran die Stadt Solothurn, welche aufgrund ihrer Verdienste um die alljährlich dort stattfindenden Literaturtage gehofft hatte, das prestigeträchtige Archiv beherbergen zu dürfen. Ein weiteres nationales Kulturarchiv wird möglicherweise aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion der vorberatenden Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz entstehen: Angesichts der nationalen Aufgabe, schweizerisches Kulturgut sicherzustellen, wurde der Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen.

Schweizerisches Literaturarchiv

In Luzern stellten sich die Stimmbürger hinter den Grossen Stadtrat und genehmigten mit deutlichem Mehr den Projektierungskredit für ein neues Konzert- und Kongresszentrum, gegen den die Unabhängige Frauenliste (UFL) das Referendum ergriffen hatte. In Anlehnung an das Versprechen der Stadtregierung, in allen Projektierungsphasen die Meinung der Luzerner Stimmbürger und Stimmbürgerinnen einzuholen, erklärte die UFL bereits am Abstimmungsabend, sie würde sich 1990 bei der Verabschiedung des weiterführenden Projektkredits wieder kritisch zu Wort melden. Gross war dann wenige Monate später die Empörung, als bekannt wurde, dass eine private «Stiftung Konzerthaus Luzern» sich bereit erklärt hatte, die dafür benötigten rund CHF 3 Mio. aus eigenen Mitteln aufzubringen, wodurch das fakultative Referendum und eine eventuelle weitere Abstimmung entfallen würden.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)