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Bei der eidgenössischen Abstimmung über den IWF-Beitritt konnte die klare Spaltung innerhalb der GP zwischen beitrittswilligen Romands und ablehnenden Deutschschweizern, für welche die Bretton-Woods-Institutionen primär ein Mittel zur Ausbeutung der Entwicklungsländer darstellen, nicht überwunden werden; die Gegner der Vorlage setzten sich in der DV mit 72 zu 31 Stimmen durch. Auch die NEAT wurde von der GP abgelehnt, weil sie in ihren Augen – genauso wie der Transit-Vertrag mit der EG– die Wirtschaftsphilosphie der EG, welche im wesentlichen auf ein Wirtschaftswachstum mit verheerenden Konsequenzen für die Umwelt ausgerichtet sei, widerspiegle.

Parolen der GPS 1992
Dossier: Paroles des verts, 1990-1994

Entgegen einer Mehrheit der SVP-Fraktion und dem wiederum als prominentesten Gegner in Erscheinung getretenen Nationalrat Blocher befürwortete der Parteikongress den IWF-Beitritt. Die SVP-Delegierten verwarfen hingegen die Parlamentsreform en bloc – nach Meinung der Mehrheit führten die Reformen in Richtung eines Berufsparlaments –, obwohl der Zentralvorstand ein Ja empfohlen hatte. Die Berner Kantonalsektion und die Junge SVP fassten jedoch die Ja-Parole für die drei Vorlagen der Parlamentsreform.

Parolen der SVP 1992
Dossier: Paroles de l'UDC, 1990-1994

Immer mehr ins Blickfeld der Politik gerieten die Kantonalbanken, von denen einige, insbesondere die bernische, auch mit geschäftlichen Problemen zu kämpfen hatten. Einerseits forderten die übrigen Banken die Abschaffung der Staatsgarantien, da diese nicht nur eine ungerechtfertigte Privilegierung der Kantonalbanken darstellten, sondern sich auch negativ auf das Risikobewusstsein ihres Managements auswirken würden. Andererseits forderten Bundesrat Stich und auch die Bankenkommission eine Gesetzesänderung, um zu erreichen, dass sich auch die Kantonalbanken einer externen Revision unterziehen müssen.

Abschaffung der Staatsgarantien von Kantonalbanken (Ip. 91.3417)

In der Frage des Beitritts der Schweiz zu den Bretton Woods Institutionen blieb die SP gespalten. Nachdem der Parteitag 1990 der Vorlage unter bestimmten Bedingungen zugestimmt, sie 1991 jedoch nach den parlamentarischen Beratungen knapp abgelehnt hatte, beschloss der Vorstand – nach einer erneuten Verwerfung – auf Ersuchen von Parteipräsident Bodenmann die Stimmfreigabe. Widerstand wurde auch gegen die Unterstützung des Verfassungsartikels zur Fortpflanzungs und Gentechnologie laut. Als einzige Kantonalsektion lehnte BL die Bretton Woods-Vorlagen ab. Zur Gentechnologie fassten die Kantonalsektionen BL und GR die Nein-Parole.

Parolen der SP 1992
Dossier: Paroles du PS, 1990-1995

Die Bilanzsumme der 65 in der Statistik der Nationalbank berücksichtigten Banken nahm lediglich um 5% zu. Gemessen an den Reingewinnen war es allerdings ein gutes Jahr. Bei den dem Bankengesetz unterstellten Instituten nahmen sie insgesamt um 15% zu. Überdurchschnittlich erfolgreich operierten die drei Grossbanken, welche Rekordgewinne verzeichnen konnten. Die SKA steigerte ihren Reingewinn um 57% auf CHF 848 Mio., der SBV und die SBG legten um 25% resp. 36% zu und übertrafen beide die Milliardengrenze. Für das starke Zunehmen der Erträge waren bei den drei Grossbanken vor allem die Aktivitäten im Ausland verantwortlich.

Die Entwicklung der Bankbilanzsumme 1991

Der Konzentrationsprozess im Bankensektor intensivierte sich 1991. Da die für das Bestehen im verschärften Wettbewerb mitentscheidende moderne. Infrastruktur eine gewisse Mindestgrösse verlangt, waren vom Strukturwandel vor allem die kleineren Banken betroffen. Wegen ihrer geringeren Diversifikationsmöglichkeiten bereiteten auch die markanten Einbussen im Immobiliensektor den Regionalbanken grössere Schwierigkeiten als den Grossbanken. Die Zahl der dem Bankengesetz unterstellten Institute ging nach Angaben der Nationalbank innerhalb eines Jahres von 625 auf 592 zurück, diejenige der Regionalbanken reduzierte sich nach Angaben der Bankenkommission von Anfang 1990 bis Ende 1991 um rund 10%.

Konzentrationsprozess

Der schweizerische Finanzmarkt hat in den letzten Jahren wesentlich an Attraktivität eingebüsst. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Deregulierungspolitik der meisten westeuropäischen Staaten. Dazu gehörte, namentlich in der EG, neben der Offnung der Finanzmärkte auch der Abbau von steuerlichen Belastungen auf Finanzmarktgeschäften. Um die Position der Schweiz wieder zu stärken hatte das Parlament im Vorjahr einer Revision des Stempelsteuergesetzes zugestimmt, welche wesentliche steuerliche Wettbewerbsnachteile des schweizerischen Marktes aufhob. Im Sinne eines politischen Kompromisses sollten freilich diese Beschlüsse nur im Rahmen einer gesamten Neuordnung der Bundesfinanzen Gültigkeit erlangen.

Schweizer Finanzmarkt 1991

Nach Ansicht von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) wird das für die banken- und finanzrechtliche Aufsicht zuständige Fachorgan des Bundes, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), den zukünftigen Anforderungen nicht mehr genügen können. Insbesondere die europäische Integration werde an die Finanzmarktaufsicht Anforderungen stellen, welche nicht mehr von einer nebenamtlichen Expertenkommission und ihrem kleinen Sekretariat bewältigt werden können. Er lud deshalb den Bundesrat mit einer Motion ein, dem Parlament die Schaffung eines Bundesamtes für Banken und Finanzen zu beantragen. Nachdem der Bundesrat betont hatte, dass er im Moment und auch in naher Zukunft keine Notwendigkeit für die Ersetzung der EBK erkennen könne, überwies der Nationalrat den Vorstoss diskussionslos als Postulat. Zum Nachfolger für den auf Ende 1991 altershalber zurücktretenden Präsidenten der EBK, Hermann Bodenmann, wählte der Bundesrat den Zürcher Wirtschaftsanwalt und früheren FDP-Nationalrat Silvio de Capitani.

Mo. Eisenring für die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen

So kam es unter anderem zum Zusammenschluss von sieben Regionalbanken aus dem Berner Seeland zur zweitgrössten schweizerischen Regionalbank. Am aufsehenerregendsten war jedoch die Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) nach dem Entzug der Bewilligung durch die EBK. Es handelte sich dabei zwar nicht um die erste und auch nicht um die grösste Bankpleite; zum erstenmal seit Jahrzehnten war es jedoch nicht eine Geschäftsbank oder eine kleine Sparkasse, sondern eine mittelgrosse Regionalbank mit sehr breit gestreuter Kundschaft, welche ihre Schalter schliessen musste. Zudem war diesmal keine der Grossbanken bereit, durch eine Unternehmensübernahme die Kunden vor Schaden zu schützen. Nachdem verschiedene Verkaufsgespräche gescheitert waren, entzog die Bankenkommission der SLT mit sofortiger Wirkung die Bewilligung und setzte eine Liquidatorin ein. Sie begründete diese harte Massnahme mit der Unterkapitalisierung der Bank, den bereits begangenen Verstössen gegen das Bankengesetz und der fehlenden Gewähr für eine zukünftige einwandfreie Geschäftsführung. Das von der SLT angerufene Bundesgericht stellte sich hinter den Entscheid der EBK.

Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun

Der Streit um die seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz blockierten CHF 500 Mio. des ehemaligen philippinischen Staatschefs Marcos und seiner Familie konnte noch nicht abgeschlossen werden. Zuerst bestätigte das Bundesgericht seinen Entscheid aus dem Vorjahr, dass die philippinischen Behörden bis zum 21. Dezember ein ordentliches Verfahren gegen die Frau des inzwischen verstorbenen Marcos eröffnen müssen, ansonsten die Blockierung aufgehoben werde. Mit dem Entscheid der philippinischen Präsidentin Corazon Aquino, der Witwe Marcos die Wiedereinreise zu erlauben, wurde ein wesentliches Hindernis für die Durchführung dieses Prozesses beseitigt. Am 4. Oktober reichte der philippinische Generalstaatsanwalt Chavez, der im Verlaufe des Jahres im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens weitere Bankdokumente aus der Schweiz erhalten hatte, eine Klageschrift ein. In der Folge ersuchten die philippinischen Behörden die Schweiz um eine Fristerstreckung, um der über die Zulassung der Klage — und damit über die Prozesseröffnung — entscheidenden Amtsstelle genügend Zeit einzuräumen. Der zuständige Zürcher Bezirksanwalt nahm dazu bis zum Jahresende nicht Stellung; obwohl bis zum 21. Dezember der Prozess nicht eröffnet worden war, gab er aber auch die blockierten Konten nicht frei.

Marcos-Gelder

Die 1984 unter den Banken privatrechtlich vereinbarte Konvention Nr. 18 über die Auszahlung von Spar- und Gehaltskontoguthaben im Falle der Zwangsliquidation einer Bank garantiert an sich die rasche Auszahlung von bis zu CHF 30'000 an die einzelnen Gläubiger. Die Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun deckte allerdings gewisse Mängel dieser Regelung auf. Zum einen gelangt sie nur nach der Eröffnung von Konkurs- und Stundungsverfahren, nicht aber bei einer blossen Bankenstundung oder — wie in Thun — bei der Schalterschliessung infolge des Bewilligungsentzugs durch die Bankenkommission zur Anwendung. Zum anderen können Kunden mit Kontokorrentkonten (v.a. Gewerbetreibende) davon nicht profitieren, was zur Blockierung von Zahlungen an Angestellte und Lieferanten führen kann. In der Fragestunde des Nationalrats darauf angesprochen, zeigte sich Bundesrat Stich gegenüber der Einführung einer ausgebauten obligatorischen Einlegerversicherung — was namentlich vom EBK-Präsidenten Bodenmann angeregt wurde — skeptisch. Gerade der Zusammenbruch der amerikanischen Sparkassen hätte gemäss Stich die kontraproduktiven Auswirkungen solcher Rückversicherungen, welche die Banken und die Einleger zu allzu risikoreichem Verhalten verleiten würden, aufgedeckt. Stich kündigte an, dass das EFD mit der Bankiervereinigung Gespräche über eine Verbesserung der Privatkonvention Nr. 18 aufnehmen werde.

Privatkonvention Nr. 18

Der Bundesrat anerkannte in seiner Stellungnahme im Prinzip die Notwendigkeit eines Abbaus der Stempelabgaben. Von den über den Parlamentsbeschluss von 1990 hinausgehenden Anträgen akzeptierte er die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fondsanteilen. Die angespannte Lage der Bundesfinanzen bewog ihn aber, den Verzicht auf die Stempelsteuer bei Umstrukturierungen und Sitzverlegungen abzulehnen. Ebenfalls aus Sorge um den Bundeshaushalt beantragte er, zu erwartende Einnahmenausfälle nicht allein durch neue Finanzmarktsteuern für Inländer teilweise auszugleichen, sondern zur Kompensation auch das Versicherungsgeschäft beizuziehen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Uneinigkeit bestand innerhalb der SP in bezug auf die Frage des Beitritts der Schweiz zum Internationalen Währungsfonds (IWF) und zur Weltbank. Nachdem das Parlament und unter anderem auch eine Mehrheit der sozialdemokratischen Abgeordneten einen Beitritt befürwortet hatten, setzte sich im Parteivorstand an einer Sitzung, an welcher weniger als die Hälfte der Mitglieder teilnahmen, eine knappe Mehrheit von 25 gegen 22 Stimmen für die Unterstützung des Referendums gegen den Parlamentsbeschluss durch; damit stellte sich der Vorstand gegen den massgeblich an der Vorlage beteiligten Bundesrat Stich. Nach dem Vorstandsentscheid haben mehr als die Hälfte der Fraktionsmitglieder einen Aufruf gegen das Referendum unterschrieben.

Die SP über den Beitritt der Schweiz zum IWF und zur Weltbank

Ein Graben zwischen Deutschschweiz und Romandie tat sich auch in der Frage einer Unterstützung des Referendums gegen den IWF- und Weltbankbeitritt auf. Um einen grösseren Konflikt zu vermeiden, entschied sich der Vorstand einstimmig, auf nationaler Ebene keine Stellung zu beziehen und den Entscheid den Kantonalparteien zu überlassen.

Unstimmigkeiten in der GPS über den Beitritt vom IWF und der Weltbank

Die lokalen, links-alternativen Organisationen, welche ehemals unter der Bezeichnung Grünes Bündnis (GB)/Alternative socialiste verte (ASV) eine Wahlplattform gefunden hatten, blieben in den Kantonen Zürich (Alternative Liste, Frauen macht Politik), Zug (Sozialistisch-Grüne Alternative Zug), Waadt (Alternative socialiste verte–Les verts alternatifs), Graubünden (Autunna verde), Schaffhausen (Grünes Bündnis Schaffhausen) und Bern (Grünes Bündnisx Bern) bestehen. Sie schlossen sich im Berichtsjahr mit der «POB-Grüne Baselstadt» zur Wahlplattform «Die Andere Schweiz» (DACH) zusammen; die Programme der beteiligten Gruppierungen setzten je nach Kanton unterschiedliche Akzente, plädierten aber alle für die Abschaffung der Armee, gerechte Wirtschaftsbeziehungen mit der Dritten Welt, eine weniger restriktive Asylpolitik und gegen den Beitritt zu Währungsfonds und Weltbank.

Gründung der Wahlplattform «Die Andere Schweiz» (DACH)

Am 23. August unterzeichnete die Schweiz als fünfzehnter Staat die Konvention des Europarates über die Geldwäscherei. Diese Konvention verbessert namentlich die Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit. Die von ihr zudem definierten nationalen Mindeststandards gegen das Waschen von deliktisch erworbenen Geldern und für ihre Konfiskation werden gemäss EJPD vom schweizerischen Recht erfüllt. Als Ergänzung der Massnahmen gegen die Geldwäscherei stellte der Bundesrat den Entwurf für neue Strafnormen gegen das organisierte Verbrechen vor.

Internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Zu den eidgenössischen Abstimmungen fasste die Auto-Partei die Ja-Parole bezüglich des Wahl- und Stimmrechtsalters 18 und lehnte die Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ab. Ebenfalls abgelehnt wurden die Bundesfinanzreform, weil die direkte Bundessteuer beibehalten wurde, und die Barras-Reform. Die AP unterstützte auch das rechtsbürgerliche Referendumskomitee gegen den Beitritt zum IWF und zur Weltbank. Die im Vorjahr von der AP lancierte Volksinitiative für eine Abschaffung der direkten Bundessteuer kam nicht zustande.

Parolen der AP 1991
Dossier: Paroles du FP, 1990-1994

Bereits im Vorjahr hatte die Bankenkommission den Banken empfohlen, das sogenannte Formular B der Sorgfaltspflichtvereinbarung nicht mehr zu akzeptieren. Ihre Absicht, dieses nun auch förmlich zu verbieten, stiess kaum mehr auf Widerstand. Nachdem sich in der Vernehmlassung der Schweizerische Anwaltsverband und die Bankiervereinigung damit einverstanden erklärt hatten, setzte die EBK das Verbot auf den 1. Juli in Kraft. Damit müssen auch Personen, welche Notare und Treuhänder mit der Vermögensverwaltung beauftragen, der Bank ihre Identität preisgeben. Ausnahmen sind nur noch bei einigen genau definierten Geschäften gestattet, welche durch das spezifische Berufsgeheimnis der Anwälte geschützt sind (v.a. Vermögenshinterlegungen bei Erbteilungen).

Formular B der Sorgfaltspflichtvereinbarung

In der Frage der Rückgabe von Vermögenswerten, welche der inzwischen verstorbene philippinischen Ex-Staatschef Marcos und seine Familie direkt oder über Stiftungen auf Schweizer Bankkonten deponiert hatten, kam es zu weiteren Fortschritten. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft stellte anfangs Jahr fest, dass diese Werte unverzüglich herauszugeben sind, sobald ein rechtskräftiges Urteil des zuständigen philippinischen Gerichtshofes vorliegt. Von diesem Entscheid sind die im Kanton Zürich eingefrorenen Marcos-Gelder (rund US$ 260 Mio.) betroffen. Die Erben Marcos erhoben allerdings auch gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses wies am 21. Dezember die Einsprachen gegen das Zürcher Urteil und gegen analoge frühere Beschlüsse der Behörden der Kantone Genf und Freiburg ab. Es bestätigte aber die von den kantonalen Behörden formulierte Forderung nach der Durchführung eines ordentlichen Prozesses unter Gewährung aller Verteidigungsrechte für die Angeklagten und setzte dem philippinischen Staat für die Einleitung dieses Verfahrens eine Frist von einem Jahr. Das Bundesgericht bewilligte ebenfalls die Herausgabe von Bankakten an das zuständige philippinische Gericht.

Über die Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens bei der Anwendung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen berichten wir hier.

Marcos-Gelder

Als Konsequenz aus der neuen Strafnorm gegen die Geldwäscherei empfahl die Bankenkommission den Banken, das sogenannte Formular B der Sorgfaltspflichtvereinbarung nicht mehr zu akzeptieren, da das Gesetz eine Identifizierung der Bankkunden vorschreibt. Das Formular B erlaubt jedoch Anwälten, unter bestimmten, eng umschriebenen Umständen die Identität des wirtschaftlich Berechtigten vor der Bank zu verheimlichen. Da sowohl die Bankiervereinigung als auch der Anwaltsverband keinen Anlass sahen, diesem Wunsch nachzukommen, bereitete die Bankenkommission ein förmliches Verbot vor, welches sie noch vor Jahresende den Branchenverbänden zur Vernehmlassung vorlegte.

Formular B der Sorgfaltspflichtvereinbarung

Während der Konzentrationsprozess im Bankgewerbe weiterging, nahm am 29. Oktober in Olten die Alternative Bank Schweiz (ABS) ihren Betrieb auf. Die mit einem relativ bescheidenen Eigenkapital von CHF 9.5 Mio. ausgestatte neue Bank möchte eine Kundschaft ansprechen, die mit der Geschäftspolitik der Finanzinstitute, namentlich der Grossbanken, nicht einverstanden ist. Sie setzt sich in ihren Statuten das Ziel, die Anlage- und Kreditpolitik primär an ethischen und ökologischen und nicht an wirtschaftlichen Kriterien zu orientieren. Die Bank operiert sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite mit tieferen Zinssätzen als die Konkurrenz. Sie hofft aber, dass die Einleger diese Zinseinbusse in Kauf nehmen werden, wenn ihnen als Gegenleistung die Gewähr einer Übereinstimmung der Geschäftspolitik mit ihren persönlichen ethischen und politischen Vorstellungen geboten wird.

Alternative Bank Schweiz

Die neuen Strafnormen über die Geldwäscherei wurden auch vom Ständerat verabschiedet und auf den 1. August in Kraft gesetzt. Als Ergänzung dazu empfahl eine interdepartementale Arbeitsgruppe dem Bundesrat zusätzliche Massnahmen. Sie sprach sich insbesondere für die Einführung einer Deklarationspflicht für grössere Barbeträge an der Grenze aus. Zudem solle den Banken erlaubt werden, von sich aus die Behörden über verdächtige Transaktionen zu informieren, ohne dass sie, wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt, wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses eingeklagt werden können. Zu dem als erforderlich erachteten Instrumentarium gegen die Geldwäscherei gehören auch Vorschriften über die Einziehung von Vermögenswerten und über die Strafbarkeit von kriminellen Organisationen. Entsprechende Revisionen des Strafrechts waren im Berichtsjahr auf Verwaltungsebene in Vorbereitung.

Geldwäschereigesetz (BRG 89.043)

Der Vorsteher des EFD nahm Kenntnis von einem von ihm 1989 in Auftrag gegebenen Bericht der Bankenkommission über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein. Die Frage war aktuell geworden, als nach der Verschärfung der Sorgfaltspflichten für schweizerische Banken vermehrt Geschäfte über das zum schweizerischen Währungsraum gehörende Nachbarland abgewickelt worden waren. Der Bericht konstatierte erhebliche Rechtsunterschiede und sich daraus ergebende Wettbewerbsvorteile liechtensteinischer Finanzinstitute. Die Bankenkommission glaubt aber, dass diese mit der in Liechtenstein eingeleiteten Totalrevision des Bankengesetzes und den geplanten Strafnormen gegen Insidergeschäfte und Geldwäscherei schwinden werden.

Bericht zu den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein

In der Frage des Abbaus von Wettbewerbsbeschränkungen im Bankensektor entschied Bundesrat Delamuraz im Sinne der Kartellkommission. Er verfügte die Aufhebung von vier strittig gebliebenen Absprachen der Banken und Börsen, darunter die Courtagen- und Depotgebühren-Konventionen.

Abbau der Wettbewerbsbeschränkungen

Le 2, puis le 7 août, le gouvernement condamna cette invasion. Après que le Conseil de sécurité de l'ONU eut adopté, le 6, la résolution 661, l'exécutif promulgua, le 7, une ordonnance prescrivant, de manière autonome, des mesures économiques envers l'Irak et le Koweït. Ainsi, pour la première fois de son histoire, la Suisse participait pleinement à des sanctions décidées par une organisation internationale. Tout commerce avec ces deux pays fut donc prohibé, de même que toutes les transactions financières, que ce soit avec les gouvernements, les entreprises ou les citoyens de ces deux Etats. Des exceptions furent néanmoins prévues pour les acheminements de médicaments et de denrées alimentaires au titre de l'aide humanitaire. En vertu de cela, des autorisations extraordinaires d'exporter à destination de l'Irak furent accordées par le DFEP, pour une valeur totale de 23 millions de francs.

Sanctions économiques envers l'Irak et le Koweït
Dossier: La première guerre du golfe Persique
Dossier: Sanctions prises par la Suisse à l'encontre d'autres états