Réinitialiser la recherche

Contenu

  • Plan financier et mesures d'assainissement

Acteurs

Processus

  • Objet du conseil fédéral
93 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Im November 2021 gab der Bundesrat bekannt, die vom Parlament beschlossene Optimierung der Haushaltssteuerung per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Die periodengerechtere Haushaltssteuerung und das einfachere Nachtragsverfahren werden somit in Voranschlag und Rechnung des Jahres 2023 erstmals eingesetzt.

Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung

Ende Juni 2021 gab der Bundesrat bekannt, wie die Covid-19-Schulden abgebaut werden sollen, wobei er mit einem Schuldenbetrag von CHF 30 Mrd., welche auf dem Amortisationskonto verbucht sind, rechnete. Ein Abbau ist aufgrund der «Ergänzungsregel» des Bundeshaushalts nötig, die einen Abbau der Schulden, welche als ausserordentliche Ausgaben auf dem Amortisationskonto verbucht wurden, innert sechs Jahren vorsieht. Für diesen Schuldenabbau präsentierte der Bundesrat zwei Varianten zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG): Gemäss der ersten Variante sollten die Schulden bis ins Jahr 2035 abgebaut werden müssen – die sechsjährige Frist zum Abbau der Schulden auf dem Amortisationskonto würde somit verdoppelt –, wodurch jährlich CHF 2.3 Mrd. anfallen würden. Diese sollten durch eine fixe Verbuchung der SNB-Zusatzausschüttungen als ausserordentliche Einnahmen – gemäss Vereinbarung des EFD mit der SNB seien dies jährlich durchschnittlich CHF 1.3 Mrd. – sowie durch die jährlichen ordentlichen Kreditreste, die v.a. durch Budgetunterschreitungen entstehen, beglichen werden. Die zweite Variante sah vor, die ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre, die eigentlich für den Abbau der ordentlichen Schulden eingesetzt werden sollten, für die Tilgung der Hälfte der Covid-19-Schulden einzusetzen. Die andere Hälfte der Schulden soll ebenfalls über die zukünftigen Kreditreste abbezahlt werden. Diese Variante hätte gemäss Bundesrat den Vorteil, dass die Amortisationsfrist gegenüber dem ersten Vorschlag verkürzt werden könnte. Gemäss beiden Varianten sollte der Schuldenabbau ohne Sparprogramme möglich sein. Lehnt das Parlament beide Varianten ab und sieht auch sonst keine Massnahmen zur Verlängerung der Amortisationsfrist vor, müsste je ein Teil der Schulden bis ins Jahr 2026 (CHF 10 Mrd.) respektive bis 2027 (CHF 20 Mrd.) abgebaut werden, wodurch es gemäss Bundesrat vermutlich zu Sparprogrammen kommen würde.
Ende August 2021 schickte der Bundesrat die zwei Vorschläge zur Änderung des FHG bis Ende November 2021 in die Vernehmlassung.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Comment les coûts de la crise de Covid-19 doivent-ils être pris en compte? Et comment doit-on réduire la dette ?
Dossier: Mesures potentielles visant à réduire le déficit lié au Covid-19

Im Mai 2021 schlug die FK-NR dem Bundesrat Lösungen zum Abbau der ausserordentlichen Corona-bedingten Schulden vor. Gemäss dem Finanzhaushaltgesetz müssten die Schulden auf dem Amortisationskonto innert sechs Jahren abgebaut werden, was gemäss Kommission zu «massiven Budgetkürzungen führen und die Konjunkturerholung beeinträchtigen könnte». Die Kommission schlug deshalb mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen vor, die entsprechende Frist zum Schuldenabbau auf 15 Jahre zu verlängern, strukturelle Überschüsse künftig dem Amortisationskonto gutzuschreiben und «bei Kreditübertragungen zurückhaltend zu sein». Keine Mehrheit fanden hingegen Vorschläge, die gesamten Überschüsse des Ausgleichskontos sowie den gesamten Bundesanteil aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für den Schuldenabbau zu verwenden; Letzteres solange, bis die Bruttoverschuldung des Bundes wieder auf dem Niveau von 2019 ist.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Comment les coûts de la crise de Covid-19 doivent-ils être pris en compte? Et comment doit-on réduire la dette ?
Dossier: Mesures potentielles visant à réduire le déficit lié au Covid-19

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Zusammenfassung
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Abbau der Corona-bedingten Verschuldung: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (BRG 22.020)

Aufgrund der Corona-Pandemie werden sich Ende 2022 wohl gegen CHF 26 Mrd. auf dem Amortisationskonto des Bundes befinden, auf dem die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben verbucht werden. Zu deren Abbau – für den der Bund gemäss FHG sechs Jahre Zeit hat – schlug der Bundesrat im Juni 2021 zwei Varianten vor: Eine Variante bestand darin, die sechsjährige Frist für den Schuldenabbau zu verdoppeln und die zukünftigen jährlichen ordentlichen Kreditreste für den Schuldenabbau zu verwendet. Die zweite Variante sah zusätzlich zu den zukünftigen Kreditresten eine Verwendung der ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre vor, ohne die Amortisationsfrist zu verlängern. In beiden Fällen wollte der Bundesrat zudem die Zusatzausschüttungen der SNB für den Abbau der Covid-19-bedingten Schulden einsetzen. In seiner Botschaft entschied sich der Bundesrat für die erste Variante, was im Parlament zwar umstritten war, schlussendlich aber doch unterstützt wurde. Das Parlament verlängerte somit die Amortisationsfrist um sechs Jahre und wies die zukünftigen Kreditreste dem Amortisationskonto zu.

Chronologie
Der Vorschlag der FK-NR
Die zwei Varianten des Bundesrates
Der Bundesrat bevorzugt die erste Variante
Der Nationalrat wählt die zweite Variante
Stände- und Nationalrat einigen sich auf die erste Variante


_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Résumé
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Réduction de l’endettement lié au coronavirus. Modification de la Loi sur les finances (MCF 22.020)
(Traduction: Chloé Magnin)

En raison de la pandémie de Coronavirus, environ CHF 26 milliards se retrouveront, à la fin de l'année 2022, sur le compte d'amortissement de la Confédération sur lequel les revenus et dépenses extraordinaires seront comptabilisées. Concernant leur remboursement – pour lequel la Confédération a jusqu'à six ans, conformément à la LFC – le Conseil fédéral a proposé deux variantes en juin 2021: la première variante consiste à doubler le délai du remboursement de six ans et d'utiliser les futurs soldes de crédits ordinaires annuels pour rembourser la dette. La deuxième variante, elle, envisage d'utiliser, en plus des futurs soldes de crédits annuels, les excédents de financement des années précédentes, sans avoir à prolonger le délai du remboursement. Dans les deux cas, le Conseil fédéral a souhaité que les distributions supplémentaires de la BNS soient comptabilisées afin de rembourser les dettes liées au Covid-19. Dans son message, le Conseil fédéral s'est décidé pour la première version, ce qui a d’abord été débattu au Parlement, avant d'être finalement accepté. Le Parlement a donc prolongé le temps d'amortissement de six ans et a assigné les futurs soldes de crédits au compte d'amortissement.

Chronologie
Le projet de la CdF-CN
Les deux variantes du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral favorise la première variante
Le Conseil national choisit la deuxième variante
Le Conseil des États et le Conseil national tombent d'accord sur la première variante
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Comment les coûts de la crise de Covid-19 doivent-ils être pris en compte? Et comment doit-on réduire la dette ?
Dossier: Mesures potentielles visant à réduire le déficit lié au Covid-19

Im Nationalrat sorgte bei der Debatte zur Vorlage zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung in der Frühjahrssession 2021 insbesondere ein Nichteintretensantrag Schwander (svp, SZ) für Diskussionen. Schwander und die SVP-Fraktion erachteten die Umstellung von der Finanzierungsrechnung auf die Erfolgsrechnung als nicht notwendig und ohne Mehrwert – das Parlament erhalte dadurch nicht mehr Einfluss und die Vorgänge würden nicht transparenter –, zudem widerspreche sie dem Verfassungsauftrag, den Volk und Stände 2001 mit dem Ja zur Schuldenbremse erteilt hatten. Damals habe man in der Abstimmungskampagne angekündigt, die Schuldenbremse mit einer Finanzierungsrechnung zu verfolgen, weshalb man folglich bei der Verwendung der Finanzierungsrechnung bleiben solle. Man müsse andere Möglichkeiten finden, der Kritik der EFK an den Rückstellungen für Rückforderungen der Verrechnungssteuer in der Staatsrechnung zu begegnen. Die Kommissionssprechenden Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) und Alex Farinelli (fdp, TI) hoben hingegen hervor, dass sich bei der Schuldenbremse nichts ändern werde, sie bleibe de facto gleich. Finanzminister Maurer verwies ergänzend auf den Auftrag des Parlaments in Form der angenommenen Motion Hegglin (mitte, ZG; Mo. 16.4018) und betonte, dass die Schuldenbremse gar von einer periodengerechten Haushaltsteuerung profitiere. Mit 135 zu 50 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für Eintreten aus.
Die Kommissionsmehrheit beantragte, in sämtlichen Punkten dem Ständerat zu folgen, der Nationalrat hatte jedoch über drei Minderheitsanträge zu beraten. Eine Minderheit Fischer (glp, LU) wollte vollständig, also auch bei der Berechnung der Schuldenbremse, auf die Erfolgsrechnung umsteigen und damit die Haushaltsteuerung noch weiter vereinfachen. Damit wäre Neuverschuldung nur zur Finanzierung von Neuinvestitionen, nicht aber für laufende Ausgaben möglich. Dieser Vorschlag widerspreche der Schuldenbremse, betonte der Finanzminister, zumal Investitionen von der Schuldenbremse ausgenommen wären, nicht aber die in den folgenden Jahren vorgenommenen Abschreibungen. Damit würden die finanziellen Folgen von Investitionen erst in späteren Jahren anfallen, was dem Sinn der Schuldenbremse widersprechen würde.
Eine Minderheit Schwander störte sich an der ebenfalls geplanten Änderung des Nachtragsverfahrens, die bereits im Ständerat zu grossen Diskussionen geführt hatte. Diese Vereinfachung gehe zulasten des Parlaments, kritisierte Pirmin Schwander, das so noch stärker vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Einen Einbezug der Risiken für die Umwelt bei der Frage nach Risikolage und Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausgaben, also einen Climate-Budgeting-Prozess, verlangte eine Minderheit Badertscher (gp, BE). Die Bundesverwaltung solle somit in ihren Ausgaben die «Umwelt und insbesondere de[n] Klimawandel» berücksichtigen müssen. Finanzminister Maurer betonte jedoch, dass die Revisoren des Bundes nicht für die Berücksichtigung von Umweltfaktoren geschult seien – eine entsprechende Regelung müsste daher, wenn überhaupt, andernorts geschaffen werden.
Deutlich lehnte der Nationalrat sämtliche Minderheitsanträge ab und schuf folglich keine Differenzen zum Ständerat. Mit 142 zu 51 Stimmen (gegen den Willen der Mehrheit der SVP-Fraktion) nahm die grosse Kammer den Entwurf in der Gesamtabstimmung an und schrieb gleichzeitig die Motion Hegglin sowie die Motion der FK-NR gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse (Mo. 16.3634) ab – Letzteres ebenfalls gegen den Willen der SVP-Fraktion.

Dieselben Fronten blieben auch eine Woche später bei den Schlussabstimmungen bestehen, bei denen sich der Nationalrat mit 140 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Gesetzesänderung aussprach und der Ständerat dieser mit 43 Stimmen zu 1 Stimme – derjenigen von Werner Salzmann (svp, BE) – zustimmte.

Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung

In der Wintersession 2020 behandelte der Ständerat die Vorlage zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung als Erstrat. Die Problematik, wonach zeitliche Abgrenzungen und Rückstellungen in der Finanzierungsrechnung problematisch waren und insbesondere die aufgeschobenen Rückforderungen bei der Verrechnungssteuer regelmässig zu hohen Überschüssen in der Finanzierungsrechnung führten, wollte der Bundesrat dadurch lösen, dass Ausgaben und Einnahmen in der Finanzierungsrechnung neu in dem Rechnungsjahr verbucht werden sollten, in dem die wirtschaftliche Belastung oder Entlastung entsteht. Nach einigen Abklärungen dazu gab die SGK-SR gemäss den Ausführungen von Peter Hegglin (cvp, ZG) beim EFD einen Bericht in Auftrag, der Möglichkeiten aufzeigen sollte, wie die Finanzierungsrechnung gänzlich durch die Erfolgsrechnung abgelöst werden könnte. Das EFD schlug in der Folge ein Modell vor, bei dem die Finanzierungsrechnung zwar gestrichen werden soll, die Steuerung des Bundeshaushalts aber weiterhin über die Einnahmen und Ausgaben und nicht über die Erträge und Aufwände der Erfolgsrechnung erfolgen soll. Auch die Einhaltung der Schuldenbremse soll weiterhin über den Finanzierungssaldo kontrolliert werden können. Dadurch würde sich das Rechnungslegungsmodell des Bundes denjenigen der Kantone annähern, betonte Hegglin und erklärte, dies wäre ein «sehr grosser Schritt in der öffentlichen Rechnungslegung» hin zu einem modernen Rechnungslegungsstandard. Finanzminister Maurer unterstützte den Vorschlag des EFD und der Kommission im Namen des Bundesrates. Diskussionslos folgte der Ständerat diesem Grundsatzentscheid in den Detailabstimmungen.
Umstrittener war ein Aspekt, welcher der Bundesrat der Vorlage ohne Auftrag des Parlaments hinzugefügt hatte, nämlich die Frage, ob und wie das Beantragen von Nachtragskrediten vereinfacht werden soll. Bundesrat Maurer hatte zuvor erklärt, dass die Verwaltungseinheiten sehr vorsichtig budgetierten, um das komplizierte Verfahren zur Beantragung von Nachtragskrediten zu umgehen. Entsprechend käme es regelmässig zu hohen Überschüssen. Durch eine Vereinfachung des Nachtragsverfahrens solle entsprechend die Budgetierung erleichtert und dadurch genauer werden. Eine Minderheit Knecht (svp, AG) beantragte, diese Änderungen abzulehnen. Dadurch bestünde neu ein Anreiz, in einzelnen Bereichen zu knapp zu budgetieren, um einen grösseren Handlungsspielraum zu haben, und anschliessend Nachträge zu beantragen. Insgesamt würde dadurch mehr Geld ausgegeben als bisher. Finanzminister Maurer wies hingegen daraufhin, dass das Parlament auch weiterhin die Möglichkeit haben werde, Budgetposten, die es für unnötig oder zu hoch halte, zu streichen oder zu kürzen. Mit 34 zu 5 Stimmen sprach sich der Ständerat gegen den Minderheitsantrag aus und verabschiedete seinen Entwurf anschliessend in der Gesamtabstimmung einstimmig.

Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung

Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts dauerte von September bis Dezember 2019, wobei 62 Antworten eingingen. Es beteiligten sich alle Kantone, fünf in der Bundesversammlung vertretene Parteien sowie 31 Organisationen und Verbände. Einerseits wurden zwar regelmässige Aufgabenüberprüfungen, Effizienzsteigerungen und die Schaffung neuer Handlungsspielräume im Bundesbudget begrüsst, insbesondere die Bürgerlichen erachteten das Projekt aber als wenig ambitiös. Zudem wurde daran erinnert, dass die Änderungen kostenneutral sein sollten, es nicht zu Lastenverschiebung zu den Kantonen und Privaten kommen sollte und die Umsetzungskosten verhältnismässig sein müssten.
Die einzelnen zu ändernden Gesetze kamen bei den Vernehmlassungsteilnehmenden ganz unterschiedlich an. Kaum auf Widerstand stiess die Änderung des Tabaksteuergesetzes. Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bei verspäteten Steuerdeklarationen eine Steuerveranlagung nach Ermessen durchzuführen. Dagegen wehrte sich einzig der Kanton Tessin, der darauf hinwies, dass das Tabakproduktegesetz gerade vom Parlament behandelt werde und das Ende dieser Behandlung abgewartet werden solle.
Kaum ablehnende Stellungnahmen, aber doch einige Vorbehalte wurden zur Anpassung des Geoinformationsgesetzes angebracht. Dieses wollte die Steuerung der amtlichen Vermessung mit Programmvereinbarungen stärken, wobei die ebenfalls geplanten Mittelverschiebungen jedoch nicht der Strategie der amtlichen Vermessung 2020-2023 entsprächen, wie kritisiert wurde. Der Kanton Waadt wehrte sich zudem gegen den Verlust der Mitsprachemöglichkeit durch die neue Regelung.
Ähnlich erging es dem Subventionsgesetz, gemäss dem beitragsgewährende Bundesämter neu risikoorientierte Prüfkonzepte erstellen sollten. Hier wurden Befürchtungen zu Kosten und Nutzen der Subventionsüberprüfung geäussert.
Kritischer wurden die Änderungen des Eisenbahngesetzes und des Bahninfrastrukturfondsgesetzes bezüglich der Darlehen und der Indexierung der BIF-Einlagen kommentiert. Neu sollten sämtliche Darlehen für Investitionen in die Bahninfrastruktur in den BIF übertragen werden, was Befürchtungen vor einer Trennung von Betrieb und Infrastruktur laut werden liess.
Besonders viele Vorbehalte wurden bezüglich der Vereinfachung der Finanzierung der Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF) durch die Einführung von Pauschalen laut. So sei etwa nicht klar, wie die Pauschalisierung zu Kosteneinsparungen führen und die Erhöhung des Kostendeckungsgrades ermöglichen solle. Mehrfach kommentiert wurde auch die Entschädigung der Mitwirkungspflichtigen, die entweder gelobt oder kritisiert wurde.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

Das Hauptziel der Revision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) stellte die Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung dar. So hatte Peter Hegglin (cvp, ZG; Mo. 16.4018) nach der Budgetdebatte 2016 in einer Motion verlangt, dass die Rechnungslegung zukünftig der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entsprechen soll. Der Bundesrat bestätigte, dass zeitliche Abgrenzungen und Rückstellungen in der Finanzierungsrechnung immer wieder zu Problemen führten, da ihre Ausgaben und Einnahmen zeitlich versetzt erfolgten. Dabei verwies er unter anderem auf die Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer und auf die aufgeschobenen Rückforderungen bei der Verrechnungssteuer, die insbesondere in den Jahren 2017 und 2018 zu hohen Überschüssen in der Finanzierungsrechnung geführt hatten. Diese Gelder würden in den kommenden Jahren aber durch tiefere Steuerzahlungen und Rückforderungen der Verrechnungssteuer in den jeweiligen Staatsrechnungen fehlen. Deshalb sollten nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die zeitlichen Abgrenzungen und Rückstellungen gemäss der Erfolgsrechnung auch in der Finanzierungsrechnung zu berücksichtigen. Ausgaben und Einnahmen würden somit in dem Rechnungsjahr verbucht, in dem die wirtschaftliche Belastung oder Entlastung entsteht. Dies habe zwar kaum Änderungen beim Budget, jedoch bei der Staatsrechnung zur Folge, indem das Finanzierungsergebnis sinke.
Daneben enthielt die Vorlage weitere Anpassungen des FHG, die nichts mit der Motion Hegglin zu tun hatten, unter anderem die Forderungen nach einer Lockerung der Bedingungen für Nachträge und eine Aktualisierung der Grundsätze der Rechnungslegung zur Beseitigung von Doppelspurigkeiten zum internationalen Rechnungslegungsstandard IPSAS. Auf eine Aufweichung der Schuldenbremse, wie sie mehrfach gefordert worden war, verzichtete der Bundesrat in Übereinstimmung mit einer Motion der FK-NR (Mo. 16.3634), die er zusammen mit der Motion Hegglin zugleich zur Abschreibung empfahl.

Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung

In der Wintersession 2017 beschäftigte sich der Nationalrat mit einem Gesetzesentwurf zur Ausgliederung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht aus der zentralen Bundesverwaltung und ihrer Umgestaltung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt, wie sie im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 angedacht worden war. Obwohl die Kommission für Rechtsfragen festgestellt hatte, dass die Stiftungsaufsicht im Rahmen der Bundesverwaltung der Corporate-Governance-Regelung formell nicht in allen Punkten entspricht, sah die FK-NR gemäss Karl Vogler (csp, OW) mit Verweis auf entsprechende Aussagen aus der Verwaltung keine zwingenden Gründe für eine Auslagerung. Da durch eine Verselbständigung zudem Mehrkosten entstünden, welche die Stiftungen tragen müssten, beantragte die Mehrheit der FK-NR, wie bereits der Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) nahm die Argumentationen der Befürworter aus dem Ständerat wieder auf, wonach ihre Einreichung im Rahmen des Stabilisierungsprogramms noch kein Grund sei, auf eine Diskussion über die Auslagerung der Stiftungsaufsicht zu verzichten. Zudem hätten sich in der Vernehmlassung der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine (pro Fonds) sowie der Verband der Schweizer Förderstiftungen (Swiss Foundations) für eine Änderung und somit für mehr Autonomie für die Stiftungen ausgesprochen. Auch die EFK befürworte gemäss Fehlmann Rielle eine Auslagerung, weil die einzelnen Fälle immer komplexer würden und sich der Einstellungsstopp in der Bundesverwaltung dadurch negativ auf die Kontrolle der Stiftungen auswirken könnte. Somit sei eine inhaltliche Diskussion dringend nötig, zumal sie im Ständerat nicht stattgefunden habe. Trotz ähnlicher Argumentation durch Bundesrat Berset verzichtete auch die grosse Kammer mit 135 zu 46 Stimmen (4 Enthaltungen) auf Eintreten und versenkte damit die Vorlage.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Ursprünglich im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 geplant, hatten die Büros des National- und Ständerats im Herbst 2016 die Behandlung des Bundesgesetzes über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESAG) sistiert und den Rechtskommissionen zugewiesen. Die Vorlage sollte die Rahmenbedingungen für die Umwandlung der ESA in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung festlegen. Mit der Sistierung sollten jedoch zuerst die Entscheidungen des Parlaments zu konnexen Geschäften abgewartet werden.
Im April 2017 gab die RK-SR bekannt, dass sie mit 9 zu 2 Stimmen (bei einer Enthaltung) keine Auslagerung der Stiftungsaufsicht möchte und somit auf ein Eintreten verzichte. Zuvor hatte sie Vertretungen der Stiftungsverbände Swissfoundations und Profonds angehört und den Evaluationsbericht der EFK zur Wirksamkeit von „klassischen" Stiftungen beraten. Dabei kritisierte die Mehrheit der RK-SR insbesondere, dass sich die Vorlage des Bundesrates ausschliesslich mit der Organisation der Stiftungsaufsicht befasse und die Thematik nicht umfassend behandle.
Für die RK-SR erklärte Fabio Abate (fdp, TI) dem Ständerat in der Sommersession, dass die ESA durch die Umwandlung formell von Weisungen des Bundesrates oder von Verwaltungsbehörden befreit wäre und vollständig eigenfinanziert würde. Dadurch könne der Bundeshaushalt durch eine Reduktion des Personalbestands um CHF 650'000 pro Jahr entlastet werden. Gleichzeitig könne dadurch die Plafonierung des Bundespersonalbestands umgangen werden, welche selbst die Schaffung gebührenfinanzierter neuer Stellen verhindere. Keinen Einfluss hätte dies auf die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu Inhalt und Umfang der Stiftungsaufsicht oder auf die Kompetenzaufteilung zwischen der eidgenössischen Stiftungsaufsicht und den kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden. Gerade diesen letzten Punkt bestritt jedoch Ständerat Cramer (gp, GE): Zur Auslagerung der Stiftungsaufsicht müsse gemäss EFK zwingend das Zivilgesetzbuch (v.a. Art. 84) angepasst werden, was ausführliche Änderungen sowie ein Vernehmlassungsverfahren mit sich bringen würde. Entsprechend sei die Aufarbeitung dieser Vorlage durch den Bundesrat unvollständig. Roland Eberle (svp, TG) ergänzte zusammenfassend, dass die heutige Stiftungsaufsicht auf Bundes- und Kantonsebene funktioniere und es sich somit lediglich um ein Ressourcenproblem handle. Dies sei aber nicht Grund genug, ein gut funktionierendes System infrage zu stellen. Demgegenüber argumentierten Christian Levrat (sp, FR) und Bundesrat Berset, dass sie bisher kaum Gründe gehört hätten, nicht auf das Geschäft einzutreten. So sei die Tatsache, dass die Vorlage im Rahmen des Stabilisierungsprogramms eingebracht worden war, kaum Grund genug, den Änderungsvorschlag noch nicht einmal zu besprechen. Der Innenminister betonte zudem, dass sich diese Organisationsform in sechzehn Kantonen bereits bewährt habe und dass die EFK gemäss ihrem Bericht eine Umwandlung ausdrücklich unterstütze. Dennoch sprach sich der Ständerat mit 31 zu 8 Stimmen (4 Enthaltungen) relativ deutlich gegen ein Eintreten aus.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Im März 2017 nahm der Bundesrat ein Projekt für strukturelle Reformen in der Bundesverwaltung an die Hand, mit dem der Spielraum im Bundeshaushalt mittel- und langfristig erhöht werden sollte. Damit könne das Vorhaben gemäss EFD als Fortsetzung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 und des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 erachtet werden und trage den Forderungen des Parlaments nach einer Aufgabenüberprüfung Rechnung. Der Bundesrat definierte drei Reformstossrichtungen, nämlich die Effizienzsteigerungen im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen, eine Überprüfung der Bagatellsubventionen sowie Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen, Auslagerungen und strukturelle Reformen bei den gebundenen Ausgaben. Im November 2017 verabschiedete der Bundesrat ein ausführlicheres Vorgehenskonzept, das konkrete Massnahmen beinhaltete. So sollten unter anderem Ausgabenbindungen, zum Beispiel durch die Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), gelockert werden; organisatorische Anpassungen in der Bundesverwaltung, zum Beispiel die Neupositionierung von Agroscope, vorgenommen werden; und Effizienzsteigerungen, zum Beispiel im Hochbau oder bei den Publikationen, angestrebt werden. Im September 2019 berichtete der Bundesrat, dass er den letzten Aspekt, die Effizienzsteigerungen, umgesetzt habe und dabei Einsparungen von rund CHF 50 Mio. erzielt werden konnten.

Im August 2018 präsentierte der Bundesrat den zweiten Schritt des Reformprojekts, bestehend aus 36 Reformen – verteilt über alle Departemente. Diese hatten eine Lockerung der Ausgabenbindungen oder im weiteren Sinne eine Optimierung von Verwaltungsstrukturen und den Bürokratieabbau zum Ziel. Diese Reformen würden nun von den Departementen weiterverfolgt, wobei Letztere ihrerseits Vertiefungsaufträge erteilen könnten, erklärte der Bundesrat. Die meisten dieser Massnahmen zogen keinen Rechtsetzungsbedarf nach sich; lediglich sechs Vorhaben erforderten Gesetzesanpassungen. Zu diesen präsentierte die Regierung im September 2019 einen Mantelerlass mit dem Titel «Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts». Damit sollten eine Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und ihre Anbindung an das Wachstum der Bundeseinnahmen (Eisenbahngesetz und Bahninfrastrukturfondsgesetz), eine Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung (Geoinformationsgesetz), die Schaffung einer Verpflichtung subventionssprechender Bundesämter zu schriftlichen Prüfkonzepten (Subventionsgesetz), eine Berechtigung für die EZV, die Tabaksteuer bei nicht fristgerechter Einreichung der Steuerdeklaration nach Ermessen veranlagen zu können (Tabaksteuergesetz), sowie eine Vereinfachung der Finanzierung der Fernmeldeüberwachung (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) vorgenommen werden.

Ziel der Vorlage war es, den Bundeshaushalt administrativ und finanziell zu entlasten, wobei das Entlastungspotenzial gemäss Bundesrat von der Entwicklung der Teuerung abhängig sei. Denkbar sei aber eine Entlastung um mehr als CHF 100 Mio. in 10 Jahren, erklärte der Bundesrat. Allgemein verzichtete er jedoch auf die Formulierung eines Sparziels, da nicht die kurzfristige, sondern eine mittel- oder langfristige Entlastung im Vordergrund stehe.
In der Folge gab der Bundesrat seine Vorlage in die Vernehmlassung, diese dauert bis Mitte Dezember 2019.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

In der Frühjahrssession 2017 gab es bezüglich des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 noch vier Differenzen zu klären. Eine erste bereinigte der Nationalrat, indem er dem Minderheitsantrag Maire (sp, NE) folgte und auf die zusätzliche Kürzung der Beiträge an die Regionalpolitik um CHF 10 Mio. verzichtete. Maire hatte den Nationalrat zuvor aufgefordert, sich mit den wirtschaftlich weniger privilegierten Regionen solidarisch zu zeigen und diese Beiträge nicht zu kürzen. Die neue Regionalpolitik sei für diese Regionen sehr wichtig, da sie ihnen zum Beispiel erlaube, ihre Industrie mithilfe von Innovationsprojekten zu diversifizieren oder die Attraktivität ihrer Region durch Tourismusprojekte zu steigern. Demgegenüber übte zum Beispiel Albert Vitali (fdp, LU) allgemeine Kritik an der Regionalpolitik, da diese – als Anschubfinanzierung für Projekte gedacht – zunehmend zu deren Dauerfinanzierung verwendet würde. Entsprechend sei eine grundsätzliche Überarbeitung notwendig, welche man über die Finanzen steuern könne. Bundesrat Maurer entgegnete, dass es beim Stabilisierungsprogramm lediglich um die Speisung des Fonds und nicht um die Ausgestaltung der Regionalpolitik gehe. Der Fonds sei zwar gut bestückt und würde eine Reduktion verkraften, da es hier jedoch um einen vergleichsweise geringen Betrag gehe, wäre die geplante zusätzliche Reduktion ein unnötiges negatives Signal an die Randregionen. Mit 96 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen pflichtete der Nationalrat der Minderheit Maire knapp bei und lehnte die zusätzliche Reduktion ab.

Eine weitere Differenz bereinigte der Ständerat in der nächsten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens. Die FK-SR hatte beantragt, dem Nationalrat bei den Sparanstrengungen im Eigenbereich entgegenzukommen, nachdem noch einmal klar gestellt worden war, dass die Zollstellen in Bargen, Ponte Tresa, Thônex-Vallard, St. Gallen und Buchs erhalten bleiben würden. Zudem hatte der Bundesrat am 22. Februar 2017 seinerseits für den Voranschlag 2018 Einsparungen im Eigenbereich von CHF 150 Mio. beschlossen – bat das Parlament bei dieser Gelegenheit jedoch darum, ihm die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wo diese Sparmassnahmen am ehesten möglich sind. Der Ständerat stimmte in der Folge dem Nationalrat in diesem Punkt mit 33 zu 9 Stimmen zu.

Da der Nationalrat in der letzten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens die verbliebenen zwei Differenzen nicht klären konnte, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Offen geblieben waren die zwei Differenzen, von denen der Ständerat in den vorangegangenen Beratungen befürchtet hatte, dass sich die Sparanstrengungen des Bundes negativ auf die Kantonsfinanzen auswirken könnten. So wollten Bundesrat und Nationalrat Integrationsbeiträge an die Kantone in der Höhe von CHF 23,3 Mio. streichen, die – so die Befürchtung einer Mehrheit des Ständerats – stattdessen durch die Kantone hätten aufgebracht werden müssen. Bundesrat Maurer betonte im Rahmen der Parlamentsdebatte jedoch, dass es sich dabei weniger um eine Ausgabenreduktion als um eine Ausgabenverschiebung handle. So schaffe der Bundesrat zwar Unterstützungsmassnahmen mit schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis ab, erarbeite gleichzeitig aber auch neue, effizientere Projekte. Diese zielten insbesondere auf eine bessere Integration der neu angekommenen Asylbewerber durch Sprachkurse und eine Integrationsvorlehre ab. Auch die Reduktion des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent sei gemäss Bundesrat Maurer keine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen, da der Beitrag erst nach Annahme der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes reduziert werden würde. Diese Änderung würde es den Kantonen erlauben, die dort eingesparten Gelder für die Prämienverbilligung einzusetzen. Als Kompromiss beschloss die Einigungskonferenz, dem Nationalrat bezüglich der Kürzung der Integrationskosten und dem Ständerat bezüglich den Kürzungen der Beiträge an die Prämienverbilligung zu folgen. Entsprechend werden einige bisherige Integrationsprogramme durch neue, effizientere Programme ersetzt. Gleichzeitig wird bezüglich des Bundesanteils an die Prämienverbilligung das Ergebnis der Ergänzungsleistungsreform abgewartet, in deren Rahmen diese Problematik nochmals besprochen werden soll. Die Einigungskonferenz nahm diesen Vorschlag mit 25 zu 1 Stimme an und die beiden Parlamentskammern folgten ihrem Votum: In der Schlussabstimmung sprachen sich der Ständerat mit 36 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung und der Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die finale Version des Stabilisierungsprogrammes aus.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

In der Wintersession 2016 folgte die Beratung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 durch den Zweitrat, den Nationalrat. Wie bereits im Ständerat beantragte auch in der grossen Kammer eine Minderheit Meyer (sp, ZH) eine Rückweisung an den Bundesrat, der ebenso abgelehnt wurde wie der Nichteintretensantrag Hadorn (sp, SO). Ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Ständerat reduzierte der Nationalrat das Sparvolumen im Vergleich zum Bundesrat, sprach sich aber für deutlich grössere Sparanstrengungen von CHF 658 Mio. (2017), 773 Mio. (2018) und 914 Mio. (2019) aus als der Ständerat. Dabei schuf der Nationalrat mehrere inhaltliche Differenzen zum Ständerat: So befürwortete er die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesanteils an den Krankenkassen-Prämienverbilligungen, welche der Ständerat zuvor abgelehnt hatte. Als Begründung wurde angeführt, dass diese Kürzung erst nach der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) in Kraft treten und entsprechend erst 2019 wirksam werden solle. Die Änderung des ELG sollten bei Bund und Kantonen zu Entlastungen von rund CHF 150-170 Mio. führen, womit die in den Kantonen durch das Stabilisierungsprogramm anfallenden Mehrkosten kompensiert werden könnten. Erfolglos wies eine Minderheit um Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) darauf hin, dass bisher noch unklar sei, wie diese Reform genau aussehen werde und ob sie die Kantone wirklich entlasten könne. Ebenfalls restriktiver als der Ständerat zeigte sich der Nationalrat im Integrationsbereich, in dem er den Sparvorschlägen des Bundesrates folgte, sowie bei der Regionalförderung, bei der er die Einlagen an den Fonds für Regionalentwicklung für die Jahre 2018 und 2019 um zusätzliche CHF 10 Mio. reduzierte. Auch bei den Ausgaben im Eigenbereich, also beim Bundespersonal, sieht die grosse Kammer grösseres Sparpotential als der Bundesrat – hier erhöht sie den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparbetrag um je CHF 100 Mio. für die Jahre 2018 und 2019. Der Ständerat hatte diesen Betrag im Herbst noch leicht reduziert. Bei den übrigen zentralen Diskussionspunkten wie der Landwirtschaft, der Bildung und der Entwicklungshilfe hingegen schloss sich der Nationalrat den Beschlüssen des Ständerates an.
In der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens bestätigte der Ständerat auf Anraten seiner FK-SR alle im Herbst gefassten Beschlüsse, Differenzen konnten somit keine abgebaut werden. Diskussionen gab es stattdessen hauptsächlich bezüglich der Schliessung von zivilen Zollstellen. So hatte Finanzminister Maurer im Vorfeld dieser Sitzung auf Anfrage von Nationalrätin Munz (sp, SH) erklärt, dass einzelne Schliessungen von Zollstellen bereits vor der Beratung im Parlament – in der sich sowohl National- als auch Ständerat gegen solche Schliessungen ausgesprochen hatten – vorgenommen, respektive in die Wege geleitet worden seien. Dies hatte zu einem grossen Aufschrei in der Ostschweiz geführt, die besonders stark von diesen Schliessungen betroffen gewesen wäre, und gleich mehrere Ständeräte dazu veranlasst, Bundesrat Maurer zu einer Revision dieses Entscheides aufzufordern. Dieser versicherte in der Folge, auf den Abbau der betroffenen Zollstellen zu verzichten, bei den nächsten Sparforderungen des Parlaments beim Bundespersonal jedoch auf dieses Beispiel zurückkommen zu wollen.
Bezüglich des Stabilisierungsprogramms gibt es folglich in der Frühjahrssession 2017 noch einige Differenzen zu klären – vorgängig hat jedoch auch die FK-NR beantragt, bei allen offenen Positionen an den Beschlüssen des Nationalrats festzuhalten.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

In der Herbstsession 2016 behandelte der Ständerat als Erstrat das Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Roberto Zanetti (sp, SO) stellte einen Minderheitsantrag auf Rückweisung, der den Auftrag an den Bundesrat beinhaltete, die Berechnung des Konjunkturfaktors an die makroökonomischen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend die Handhabung der Schuldenbremse zu überprüfen. Die kleine Kammer lehne diesen Antrag mit 31 zu 13 Stimmen und der Begründung ab, dass die Schuldenbremse nicht in Frage gestellt werden sollte. Bei der Behandlung des Programms reduzierte der Ständerat die Sparanstrengungen des Bundesrates deutlich. Während der Bundesrat Einsparungen von CHF 796 Mio. (2017), CHF 898 Mio. (2018) und CHF 978 Mio. (2019) vorgesehen hatte, verringerte die kleine Kammer diese auf CHF 652 Mio. (2017), 637 Mio. (2018) und 702 Mio. (2019). Insbesondere bezüglich der Landwirtschaft und der Bildung zeigte sich der Ständerat grosszügig: Bei der Landwirtschaft strich er sämtliche Sparmassnahmen bei den Direktzahlungen (CHF 62-69 Mio. jährlich), da die Einkommen der Bauern – wie Peter Hegglin (cvp, ZG) argumentierte – bereits sehr tief wären und sich Letztere gerade erst auf die neuen Zielsetzungen, Grundlagen und Rahmenbedingungen der Agrarpolitik 2014-2017 eingestellt hätten. Unverändert beliess der Ständerat die Vorlage des Bundesrates bezüglich der Investitionskredite und der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen. Bei den Bildungsausgaben reduzierte er den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparbetrag um CHF 74-108 Mio. und folgte damit dem Antrag Noser (fdp, ZH) als Sprecher der WBK-SR. Als Kantonsvertreter verzichtete der Ständerat zudem gegen den Willen des Bundesrates darauf, die Integrationsbeiträge an die Kantone sowie die Bundesanteile an den Krankenkassenprämien-Verbilligungen zu reduzieren, da dies zu einer Mehrbelastung der Kantone geführt hätte. Zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparanstrengungen wollte die FK-SR hingegen bei der Entwicklungshilfe sparen. Als Befürworter dieser zusätzlichen Reduktion um weitere CHF 100 Mio. argumentierte zum Beispiel Philipp Müller (fdp, AG), dass die diesbezüglichen Ausgaben in den letzten Jahren stetig angestiegen seien, ihre Wirkung hingegen fraglich sei. Werner Hösli (svp, GL) ergänzte, dass die bisherigen Zahlungen offensichtlich die steigenden Asylkosten nicht hatten verhindern können. Christian Levrat (sp, FR) rief dementgegen in Erinnerung, dass das Parlament die APD-Quote – also den prozentualen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen – im Februar 2011 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöht hatte. Zudem könne die zusätzliche Reduktion gemäss Bundesrat Burkhalter zur Streichung ganzer Projekte in Nordafrika, dem Mittleren Osten und Afghanistan führen. Knapp entschied sich der Ständerat mit 25 zu 19 Stimmen gegen seine Kommission und erhöhte den Sparbetrag bei der Entwicklungshilfe nicht zusätzlich. In der Wintersession 2016 befasste sich der Nationalrat mit diesem Geschäft.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Ende Mai 2016 überwies der Bundesrat dem Parlament das Stabilisierungsprogramm 2017-2019, das Entlastungen von CHF 800 Mio. bis zu CHF 1 Mrd. jährlich vorsah. Dieses sei nötig geworden, weil sich als Folge der Aufhebung des Euro-Mindestkurses die Einnahmen des Bundes wesentlich langsamer entwickelt hätten als angenommen worden war (Finanzplan 2016-2018). Trotz der bereits zuvor mit dem Voranschlag 2016 verabschiedeten Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund CHF 1 Mrd. ging der Bundesrat davon aus, dass das Stabilisierungsprogramm nicht ausreichen werde, um in den kommenden Jahren die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Als Gründe für das drohende strukturelle Defizit gab der Bundesrat neben den steigenden Ausgaben im Asylbereich unter anderem auch die Reform der Altersvorsorge 2020 und die Unternehmenssteuerreform III an.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

In der Sommersession 2015 schoben sich National- und Ständerat das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das vom Nationalrat in der vorangegangenen Sondersession nach 18 Monaten Pause wieder behandelt worden war, mit immer höherer Taktrate gegenseitig zu. Im Unterschied zum Nationalrat wollte die kleine Kammer in der ersten Lesung weder bei der Verzinsung der IV-Schuld noch im Bereich der Bundesbeiträge an den Kulturgüterschutz Differenzen zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen schaffen. Einzig bei den geplanten Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft wich sie auf Antrag ihrer vorberatenden Finanzkommission (FK-SR) vom bundesrätlichen Vorschlag, CHF 56,7 Mio. weniger auszugeben, ab. Der Ständerat zog die Variante der FK-SR, die sich mit 7 zu 4 Stimmen dafür ausgesprochen hatte, bei den Bauern CHF 30 Mio. einsparen zu wollen, und damit auf ihren Vorschlag im Rahmen des Voranschlages 2015 zurückgekommen war, einer Minderheit Fetz (sp, BS), die den Vorschlag des Bundesrates unterstützte, mit 35 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und einer Minderheit Hösli (svp, GL), die wie der Nationalrat keine Kürzungen bei der Landwirtschaft vornehmen wollte, mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor. Neun Tage später hielt der Nationalrat in der zweiten Lesung trotz des Antrags seiner Finanzkommission (FK-NR), bei der Verzinsung der IV-Schuld dem Ständerat zu folgen, an allen Differenzen fest. Der Ständerat lenkte seinerseits vier Tage später, wenn auch knapp und entgegen der Empfehlung der FK-SR, die am Entscheid der ersten Lesung festhalten wollte, bei den Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft ein. Mit 22 zu 21 Stimmen setzte sich diesmal die Minderheit Hösli durch, womit die Bauern definitiv von einer Sparrunde verschont blieben. Bereits am Folgetag ging das KAP 2014 im Nationalrat in die dritte Lesung. Die FK-NR beantragte der grossen Kammer nun, bei beiden verbleibenden Differenzen auf die Linie des Ständerates einzuschwenken – mit Erfolg. Mit 96 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrates zu, die IV-Schuld bei der AHV neu nur noch mit 1% zu verzinsen und damit CHF 132,5 Mio. einzusparen. Die "unheilige" Allianz aus SVP, SP und Grünen, die sich im Mai noch geschlossen gegen den Vorschlag gestellt hatte, war auseinandergebrochen. 31 der 46 an der Abstimmung teilnehmenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier der SVP stimmten nun für den Sparvorschlag des Bundesrates. Die Einsparung von CHF 0,7 Mio. bei den Beiträgen des Bundes für die Kulturgüterschutz-Dokumentation der Kantone wurde ihrerseits mit 112 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst. Daran änderte sich auch in der Schlussabstimmung, die am 19. Juni 2015 und damit exakt zweieinhalb Jahre nach dem Einreichen der Vorlage stattfand, nichts mehr. Das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 entlastete in seiner Endfassung die Bundesfinanzen um einen Betrag von insgesamt CHF 631 Mio.

Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014)

Anlässlich der Sondersession im Mai 2015 befasste sich der Nationalrat nach fast 18 Monaten Pause wieder mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das er im Dezember 2013 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte. Der Bundesrat hatte dazu unterdessen eine Zusatzbotschaft verabschiedet, dem Parlament aber gleichwohl beantragt, die Beratung des Ende Dezember 2012 vorgelegten KAP 2014 wieder aufzunehmen. Dieses sah eine Entlastung des Bundeshaushalts im Umfang von CHF 700 Mio. vor, wobei es die Verzögerung mit sich brachte, dass KAP-Sparmassnahmen in der Höhe von CHF 376 Mio. bereits in den Voranschlag 2015 eingebaut worden waren. Der Nationalrat sprach sich mit 131 zu 59 Stimmen gegen den Antrag einer Minderheit Hadorn (sp, SO) aus, die eine neuerliche Rückweisung des KAP 2014 gefordert hatte. Ausserhalb der SP und der Grünen fand der Antrag keine Unterstützung. In der Detailberatung schuf der Nationalrat sogleich zwei gewichtige Differenzen zum Bundesrat. Die Regierung hatte vorgeschlagen, die IV-Schuld bei der AHV statt zu 2% nur noch zu 1% zu verzinsen, was eine Ersparnis von CHF 132,5 Mio. bedeutet hätte. Eine Kommissionsminderheit Gysi (sp, SG) ging gegen diesen Vorschlag in Opposition und war dank der Zustimmung von SVP, SP und den Grünen mit 113 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen erfolgreich. Die "unheilige" Allianz war jedoch nur von kurzer Dauer: Während sich die Sozialdemokraten und die Grünen für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Umfang von CHF 56,7 Mio. im Bereich der Landwirtschaft stark machten und eine Kommissionsminderheit Fischer (glp, LU) unterstützten, stimmte die SVP geschlossen gegen die Kürzungen bei den Bauern. Unterstützt wurde die Volkspartei dabei von der BDP und von grossen Teilen der FDP und der CVP, wodurch sich der Nationalrat mit 109 zu 78 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen den Vorschlag des Bundesrates aussprach. Eine weitere Differenz betraf die Beiträge des Bundes an die Kantone für die Kulturgüterschutz-Dokumentation. Der Nationalrat votierte mit 128 zu 61 Stimmen gegen die geplante Einsparung von CHF 0,7 Mio. und die damit verbundene Streichung von Artikel 14 des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter (KGSG).

Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014)

Im September 2014 verabschiedete der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das im Dezember 2013 von einer aus der Ratslinken und der SVP zusammengesetzten "unheiligen" Allianz im Nationalrat zurückgewiesen worden war. In der Zusatzbotschaft kam der Bundesrat zum Schluss, dass beide Szenarien, die er im Auftrag des Nationalrats zu prüfen hatte, das KAP 2014 nicht ersetzen könnten. Steuerreformen fielen, so der Bundesrat, als Ersatz für ein Konsolidierungspaket ausser Betracht, weil sie zu komplex und zeitintensiv seien. Kürzungen der Personalausgaben um CHF 300 Mio. seien ihrerseits nicht verantwortbar, da sie nach Einschätzung des Bundesrates nur bei einem tiefgreifenden Aufgabenverzicht und einem damit verbundenen erheblichen Leistungsabbau möglich wären. Entsprechend beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Beratung des Ende Dezember 2012 vorgelegten KAP 2014 wieder aufzunehmen.

Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014)

Im August 2014 legte der Bundesrat den Finanzplan 2016-2018 vor und beurteilte darin den Ausblick auf die folgenden Jahre als erfreulich. Gleichzeitig relativierte der Bundesrat die Perspektiven, da er die politischen und konjunkturellen Unsicherheiten nach wie vor als gross einschätzte. Die möglichen Mehrbelastungen wurden auf bis zu CHF 2 Mrd. pro Jahr beziffert. Auf der Einnahmeseite stellten die geplante Unternehmenssteuerreform III und mögliche Reformen bei der Besteuerung von Ehepaaren die grössten finanzpolitischen Unsicherheiten dar. Ausgabenseitig drohten ein Verzicht auf das hängige Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014) sowie die Zweckbindung der Automobilsteuer, für grössere Abweichungen von der bundesrätlichen Prognose zu sorgen.

Finanzplan 2016–2018 (BRG 14.043)

Im Vorjahr hatte der Bundesrat seine Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet, das den Bundeshaushalt ab 2014 um jährlich 700 Millionen Franken entlasten sollte. Als Erstrat befasste sich in der Sommersession die grosse Kammer mit der Vorlage. Diese erteilte dem Massnahmenpaket mit 105 zu 72 Stimmen eine deutliche Abfuhr. Eine aus der Ratslinken und der SVP zusammengesetzte unheilige Allianz sprach sich für eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus. Während das KAP 2014 nach Ansicht der SP und der Grünen zu einschneidend war, hielt es die SVP für unzureichend. Vergeblich versuchte die bürgerliche Mitte die Polparteien davon zu überzeugen, auf Grundlage des Bundesratsvorschlages den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes zu erweitern. In der Herbstsession lehnte der Ständerat ohne Gegenstimmen die Rückweisung ab. Im Rahmen der im Dezember ausgetragenen Budgetdebatte hielt der Nationalrat jedoch an der Rückweisung fest. Mit 112 zu 70 Stimmen wurde das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket versenkt. In der Presse erntete der Nationalrat einige Kritik, ging doch der Sparauftrag auf eine Motion zurück, die im Jahre 2011 von seiner Finanzkommission ausgearbeitet worden war und daraufhin auch im Plenum eine Mehrheit gefunden hatte.

Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014)

Mit 107 zu 51 Stimmen überwies der Nationalrat in der Frühjahrssession eine durch den Ständerat im Vorjahr modifizierte Motion der nationalrätlichen Finanzkommission (Mo. 11.3317), welche die Landesregierung beauftragte, die Aufgabenüberprüfung fortzuführen. Dieses Reformprojekt sollte zu einer dauerhaften Entlastung und strukturellen Optimierung des Bundeshaushalts beitragen. Im Vordergrund stand die Stabilisierung der Ausgabenquote sowie eine wohlstands- und wachstumsorientiertere Ausrichtung der Bundesaufgaben. Dem Auftrag des Parlaments kam der Bundesrat bereits im Dezember mit der Verabschiedung der Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014) nach. Mit den darin enthaltenen Massnahmen sollte der Bundeshaushalt von 2014 bis 2016 um jährlich rund 700 Millionen Franken entlastet werden. Die grösste Ersparnis im Umfang von 142 Millionen Franken beantragte die Landesregierung durch die Senkung der Verzinsung der Schulden der Invalidenversicherung (IV) beim AHV-Fonds. Im Bereich der Nationalstrassen schlug der Bundesrat Priorisierungen vor, die eine Entlastung von 95 Millionen Franken ermöglichen sollten. Rund 76 Millionen Franken sollten durch Optimierungen und Einsparungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung realisiert werden. Weitere Kürzungsvorschläge betrafen die Landwirtschaft (57 Millionen), die Bildung und die Forschung (rund 31 Millionen), die Entwicklungszusammenarbeit (27,5 Millionen), die Eisenbahnen (20 Millionen für 2014 und 40 Millionen ab 2015) sowie den Verteidigungsbereich (74 Millionen für 2014 und danach 13 Millionen jährlich). Zudem sollten ab 2015 mit dem Verzicht auf die indirekte Presseförderung in Form von verbilligter Postzustellung 50 Millionen Franken eingespart werden.

Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014)

Aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Bundeshaushalts traten der Ständerat im Frühjahr und der Nationalrat im Sommer nicht auf 50 umstrittene Massnahmen des Konsolidierungsprogramms 2012−2013 ein. Diese umfassten Einsparungen von 280 Mio. Franken. So wurde auf die Streichung der Bundesbeiträge an besonders schwach frequentierte Buslinien, auf die Reduktion der Verbilligung von Zeitungstransporten durch die Post, auf die Einstellung des neunsprachigen Internetdienstes Swissinfo sowie auf die Schliessung des Schweizerischen Nationalgestüts in Avenches (VD) verzichtet. Die Aufgabenüberprüfung blieb jedoch bestehen.

Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (10.075)

Der Bundesrat schickte das Konsolidierungsprogramm 2011-2013 in die Vernehmlassung. Er hielt darin fest, dass sich in den nächsten Jahren strukturelle Defizite in Milliardenhöhe abzeichneten und die Vorgaben der Schuldenbremse nur mit Konsolidierungsmassnahmen einzuhalten seien. Durch das Programm, das vor allem auf der Ausgabenseite ansetzt, soll das durchschnittliche Ausgabenwachstum auf rund 2,4% gesenkt und damit die Ausgabenquote des Bundes stabilisiert werden .

Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (10.075)

Im Vorfeld der Beratungen zum EP 04 lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission (Mo. 05.3005) ab, die forderte, mittels Korrekturen bei den Ausgaben bereits im Jahr 2006 ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren und bekräftigte damit die vom Parlament beschlossene Strategie, den Haushaltsausgleich erst 2007 zu realisieren. Beim EP 04 verlangten Grüne und SP vergeblich Nichteintreten resp. Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, auch neue Einnahmen zu prüfen und das Sparvolumen auf einen Betrag zu kürzen, der das Wirtschaftswachstum nicht gefährde. In der Detailberatung scheiterte sowohl die Linke als auch die SVP mit ihren Anträgen, bei der Entwicklungs- und Osthilfe, der Armee, der Kultur- und der Wohnbauförderung sowie im Asylwesen auf Kürzungen zu verzichten bzw. weitere Einsparungen vorzunehmen. Der Nationalrat folgte mit wenigen Ausnahmen dem Bundesrat und den Vorgaben des Ständerates. Wie die kleine Kammer hielt er an der Rückerstattung der Mineralölsteuer fest (-273 Mio) und billigte die Mindereinsparungen beim regionalen Personenverkehr (-40 Mio). Gutgeheissen wurden auch die zusätzlichen Kürzungen bei der Verwaltungsreform (+70 Mio) und den Personalausgaben (+150 Mio); eine links-grüne Mehrheit hatte das Personal mit Hinweis auf bisher erbrachte Opfer und die Gefährdung der Sozialpartnerschaft verschonen wollen, während die SVP Einsparungen von 225 Mio beantragt hatte. Differenzen zum Erstrat schuf die grosse Kammer in folgenden Bereichen: Mit deutlicher Mehrheit wehrte sie sich gegen die Übertragung von Immobilien vom Bund an die ETH mit dem Argument, eine derart weitreichende Gesetzesänderung gehöre nicht in ein Entlastungsprogramm; Bundesrat Merz hatte vergeblich dargelegt, das Geschäft sei im Zusammenhang mit der Teilrevision des ETH-Gesetzes bereits angedacht worden und stelle für die ETH-Leitung einen Anreiz dar, sparsamer, kostenbewusster und gezielter mit diesen Bauten umzugehen, als dies von der Bundesverwaltung in Bern aus geschehe. Gegen den Willen des Bundesrates folgte die grosse Kammer einem Einzelantrag Noser (fdp, ZH) und schonte die universitären Hochschulen noch mehr als der Ständerat (-90 Mio), um einen Ausgleich zur nicht erfolgten Übertragung der Immobilien an die ETH zu schaffen. Hingegen lehnte es der Rat ab, die Kürzung der nicht werkgebundenen Strassenbeiträge aufzuheben (-174 Mio) und beim Nationalstrassenunterhalt zusätzliche Einsparungen (+80 Mio) vorzusehen. Zusätzliche Sparmöglichkeiten ortete die grosse Kammer zudem bei den Sachausgaben (+175 Mio) sowie den Bundesämtern für Bauten und Logistik (+45 Mio) resp. Bevölkerungsschutz (+30 Mio). Die Kommissionsanträge zu Einsparungen bei der Informatik und der Wohnbauhilfe wurden abgelehnt. Chancenlos blieben ferner zwei Anträge der Linken, eine Untersuchung der Wirksamkeit des EP 04 und seiner Folgen auf Kantone, Gemeinden, Bundeshaushalt und Volkswirtschaft resp. eine Überprüfung der geschlechterspezifischen Auswirkungen des EP 04, des EP 03 und der Aufgabenverzichtsplanung vorzunehmen. Der Nationalrat übertraf die Zielvorgabe des Bundesrates um knapp 80 Mio Fr. (Inklusive Kantonsanteil Mineralölsteuer (+27 Mio)). Das Entlastungsprogramm 2004 passierte die Gesamtabstimmung mit 95:62 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Verordnung zu den Medizinalprüfungen mit 140:10 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Entlastungsprogramm 2004

Zur Differenzbereinigung musste das Entlastungsprogramm 2004 in der Sommersession noch zweimal in jeden Rat. Bei der Übertragung der Immobilien an die ETH schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an und trat nicht mehr auf die Vorlage ein. Erfolgreich war der Nationalrat bei den Kürzungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik (+45 Mio), dafür setzte sich der Ständerat bei den allgemeinen Strassenbeiträgen, die von Einsparungen verschont blieben, zugunsten der Kantone durch (-174 Mio). In den übrigen Bereichen einigten sich die beiden Kammern auf Kompromissvorschläge: Weniger Einbussen als vom Bundesrat vorgesehen mussten die universitären Hochschulen hinnehmen (-80 Mio), Mehreinsparungen beschloss das Parlament hingegen beim Nationalstrassenunterhalt (+120 Mio), bei den Sachausgaben (+75 Mio) und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (+15 Mio). Aufgrund dieser Entscheide unterschritten die Räte das ursprüngliche Sparziel der Regierung von rund 4,9 Mia nur knapp um 65 Mio Fr. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers im Nationalrat mit 114:67 Stimmen bei 6 Enthaltungen und im Ständerat mit 36:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Entlastungsprogramm 2004