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La Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) propose, sans opposition, la prolongation du délai imparti pour la mise en œuvre de l'initiative parlementaire Gössi visant l'amélioration de la protection juridique des acquéreurs de logements en propriété par étage. La commission souhaite la coordonner avec les travaux relatifs à la motion (09.3392) et l'initiative parlementaire Hutter (12.502), traitant de thèmes similaires. La commission estime que les objectifs des deux initiatives parlementaires pourront être intégrés dans le processus législatif découlant des propositions que le Conseil fédéral formulera en réponse à la motion (09.3392). C'est pourquoi elle demande la suspension de la mise en œuvre de l'initiative parlementaire Gössi, en attendant le rapport du Conseil fédéral concernant la mise en œuvre de la motion. Sans discussion, le délai de traitement est prolongé de deux ans au Conseil national.

Verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen (Pa.Iv. 14.453)

Le 28 juin 2017, le Conseil fédéral soumettait au Parlement le projet d'arrêté fédéral relatif au protocole de modification de la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la Lettonie. Signé en novembre 2016, le protocole en question adjoint notamment à la convention initiale les dispositions relatives à l'échange de renseignements à des fins fiscales développées selon le Modèle OCDE.
Dans les rangs du Conseil national, les débats ont par dessus tout porté sur une pratique déjà contestée dans le cadre des discussions parlementaires entourant le projet d'accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et la Géorgie, soit la tentative du Conseil fédéral de soustraire, de manière dérobée, certains accords au référendum facultatif. En effet, l'article 2 du protocole de modification prévoit que les conventions contre les doubles impositions similaires à celles conclues entre la Suisse et la Lettonie soient désormais approuvées par voie d'arrêté fédéral simple. Devant la chambre du peuple, Ada Marra (ps, VD), rapporteuse pour la CER-CN, a ainsi dénoncé un procédé contraire à l'article 141 de la Constitution fédérale.
Lors du vote sur l'ensemble, le Conseil national a suivi l'avis de sa commission et opté pour l'adoption du projet d'arrêté fédéral (120 voix pour, 59 contre et 0 abstention), tout en biffant l'article 2 sujet à controverse.
Le projet passe au Conseil des Etats.

Double imposition. Convention avec la Lettonie
Dossier: Conventions contre les doubles impositions

Im November empfahl die WAK-NR der grossen Kammer oppositionslos, der Standesinitiative des Kantons Neuenburg „Familienbesteuerung. Anpassung der Gesetzgebung an die neuen Familienformen“ keine Folge zu geben. Da die geltenden Regelungen verfassungskonform seien und die WAK-SR nach sorgfältiger Prüfung kein besseres System gefunden habe, soll die geltende, eingespielte Praxis fortgeführt werden. In der Wintersession gab auch der Nationalrat der Standesinitiative keine Folge, womit die Vorlage vom Tisch war.

Familienbesteuerung. Anpassung der Gesetzgebung an die neuen Familienformen

Der Kanton Freiburg reichte im Sommer 2016 eine Standesinitiative für eine allgemeine Steueramnestie ein. Mittels der angeregten Gesetzesänderung sollen hinterzogene Vermögenswerte auf einfache Weise nachträglich deklariert werden können. Die Vorteile einer Steueramnestie seien vielfältig: Allen voran profitiere die öffentliche Hand von nicht unerheblichen Mehreinnahmen – bei der letzten Steueramnestie im Kanton Freiburg 1969 waren rund CHF 334 Mio. nachträglich besteuert worden. Zudem würden zahlreiche Bürger mit nicht deklarierten Vermögenswerten aufgrund der Entwicklungen auf internationaler Ebene sowie dem „bröckelnden Bankgeheimnis“ gerne ihre Vermögenswerte regularisieren. Folglich befürworteten der Staatsrat und der Grosse Rat des Kantons Freiburg eine Ausweitung solcher Möglichkeiten, seien in ihren Bestrebungen aber durch ein Urteil des Bundesgerichts gegen eine Steueramnestieregelung des Kantons Tessin zurückgebunden worden. Ein Rechtsgutachten habe zudem gezeigt, dass die Pläne des Kantons Freiburg mit der Bundesverfassung und dem StHG unvereinbar seien. Dies erhoffte sich der Kanton Freiburg mithilfe der Standesinitiative zu ändern.

Sowohl in der WAK-SR als auch anschliessend in der kleinen Kammer fand die Initiative keinen Anklang, da es bereits die Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige von Steuersündern gebe. Martin Schmid (fdp, GR) erklärte in der Ständeratsdebatte zudem für die WAK-SR, dass eine Steueramnestie eines grundlegenden Systemwechsels beim Verrechnungssteuerrecht bedürfe. Zudem schade es der Steuermoral, wenn die geschuldeten Steuern nicht vollständig nachgezahlt werden müssten. Als Vertreter des Kantons Freiburg plädierte Beat Vonlanthen (cvp, FR) dennoch für eine Annahme der Initiative. Er wagte sich an heikle ethische Fragen, wie "Ist eine generelle Steueramnestie ethisch vertretbar?". Um solche Fragen diskutieren zu können und folglich eine generelle Steueramnestie nicht grundsätzlich auszuschliessen, bat er den Ständerat, der Initiative Folge zu geben. Vom zweiten Freiburger Vertreter im Ständerat, Christian Levrat (sp, FR), erfuhr Vonlanthen keine Unterstützung: Dieser störte sich daran, dass der Ständerat zwei Stunden zuvor auf eine Revision des Steuerstrafrechts verzichtet hatte, weil in der Schweiz so eine ausserordentlich grosse Fiskalmoral herrsche, jetzt aber dennoch eine Steueramnestie nötig sei. Stattdessen schloss sich Beat Rieder (cvp, VS) dem Freiburger Anliegen mit einem Plädoyer für die Steuerhoheit der Kantone an. Diese sei mit der Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden beschnitten worden, nun müsse man den Mut haben, sie den Kantonen in dieser spezifischen Frage zurückzugeben. Der Ständerat entschied sich jedoch mit 34 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) gegen eine solche Änderung und gab der Initiative keine Folge.

Allgemeine Steueramnestie

Noch in der Wintersession bereinigte auch der Ständerat die zwei Kommissionsmotionen (Mo. 17.3706 sowie 17.3665) zum Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts. Dabei erklärte Pirmin Bischof (cvp, SO) offen, dass die verfahrene Situation der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre”, die vom Nationalrat zweimal zur Annahme und vom Ständerat zweimal zur Ablehnung empfohlen worden war, Grund für diese Motionen sei. So sei die Initiative gemäss den Initianten aufgrund dieser angestrebten Revision des Steuerstrafrechts eingereicht worden. Entsprechend gebe es Signale des Initiativkomitees, wonach dieses bei einem Verzicht auf diese Vorlage seine Initiative zurückziehen würde. Roberto Zanetti (sp, SO) ergänzte die bereits in der Nationalratsdebatte geäusserten Argumente gegen den Verzicht auf die Revision um den Hinweis, dass 21 Kantone in der Vernehmlassung die Notwendigkeit einer Revision bejaht hätten. Auch wenn die veraltete Vorlage somit abgeschrieben werden würde, seien die formaltechnische Optimierung und die Bekämpfung von Steuervergehen „weiterhin auf dem Tisch”. Stillschweigend nahm der Ständerat im Anschluss die beiden Motionen an. Somit verzichtete das Parlament schliesslich nach langen Diskussionen auf eine Revision des Steuerstrafrechts. Die Andeutungen und Ankündigungen, wonach ein solcher Verzicht die Initianten der „Matter-Initiative” beeinflussen könnte, erwiesen sich kurz darauf als richtig: Im Januar 2018 zogen die Initianten ihre Initiative mit der Begründung zurück, durch den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts ihr Hauptziel auf Gesetzesebene erreicht zu haben.

Verzicht auf Revision des Steuerstrafrechts

Der Ständerat lehnte im Dezember 2017 die Motion Ettlin betreffend die übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern (15.4259) ab und nahm in der gleichen Debatte eine Motion seiner KVF-SR an, welche unter demselben Titel das Gleiche erreichen wollte, jedoch etwas anders formuliert war. Konkret hielt der Vorschlag der KVF-SR fest, dass mit der pauschalen Abgeltung der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen ein Gewinnungskostenabzug für den Arbeitsweg auszuschliessen sei. Die Pauschale von 9.6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises könne jedoch massvoll erhöht werden. Der Ständerat nahm diesen Vorschlag seiner Kommission mit 28 zu 12 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern (Mo. 17.3631)

Im September 2017 reichten die WAK-NR (Mo. 17.3706) sowie die WAK-SR (Mo. 17.3665) zwei gleich lautende Motionen zum Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts ein, welche der Bundesrat zur Annahme empfahl. Ursprung der nun unliebsam gewordenen Revision war eine vom Parlament 2010 angenommene Motion Schweiger (fdp, ZG), welche zum Beispiel Rechtsunsicherheiten eliminieren, verschiedene Steuerarten vereinheitlichen oder eine Überbestrafung vermeiden wollte. Die als Antwort auf diese Motion ausgearbeitete Gesetzesrevision war jedoch in der Vernehmlassung grandios gescheitert, wie es Bundesrat Maurer ausdrückte. Die Revision hätte gemäss dem Finanzminister die Grenzen bezüglich Schutz der Privatsphäre und Schutz des Bankkundengeheimnisses so stark verschoben, dass die Vorlage nicht mehr mehrheitsfähig war. Daher hatte der Bundesrat die Revision im November 2015 zurückgestellt. Als Reaktion unter anderem auf diese Vorlage wurde jedoch die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ eingereicht, welche das inländische Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern wollte. Während sich der Nationalrat für einen Gegenvorschlag zur Initiative aussprach, lehnte der Ständerat einen solchen aber ab. Stattdessen reichte die WAK-SR obige Kommissionsmotion zum Verzicht auf die Revision ein. Der Nationalrat zog nach und beschloss zudem, die Behandlung der Volksinitiative und des Gegenvorschlags bis nach der Wintersession 2017 – also bis nach der Behandlung der zwei Kommissionsmotionen – zu sistieren.

In Anbetracht dieser Vorgeschichte stand die Diskussion der Kommissionsmotionen im Nationalrat im Zeichen der Signalwirkung auf die Initianten der sogenannten „Matter-Initiative”. Etwas kryptisch erklärte zum Beispiel Leo Müller (cvp, LU), dass eine Annahme der zwei Motionen und die Signale des Bundesrates, das Steuerstrafrecht nicht mehr zu traktandieren, dafür sorgen könnten, dass „die Initianten über das weitere Vorgehen und über das Schicksal dieser Initiative entscheiden“ und die Initiative mit anderen Worten zurückziehen würden. Dieses „vorauseilende Geschenk“ an die Initianten kritisierte aber nicht nur Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und mit ihr die linke Ratshälfte. Deutliche Kritik äusserte auch Martin Landolt (bdp, GL), der die Motionen als „aktive Sterbehilfe“ für die Volksinitiative bezeichnete. Es sei nicht Aufgabe von Parlament und Bundesrat, den Initianten den Rückzug zu erleichtern. Die Annahme der Motion stelle einen Verzicht auf die Chancen, welche eine Revision durchaus haben könnte, dar, was Landolt unter anderem als Arbeitsverweigerung bezeichnete. Auf Nachfrage betonte Bundesrat Maurer zudem, dass es keine Absprachen zwischen ihm, den Initianten und den Urhebern des Gegenvorschlags gäbe. Vielmehr brachte er einen anderen, formelleren Aspekt für den Verzicht auf die Revision ins Spiel. So könne man im schweizerischen demokratischen Prozess nicht einfach eine Vorlage aus dem Jahr 2013 nach fünf Jahren wieder hervornehmen, da sich das Umfeld stark verändert habe. Dazu bedürfe es mindestens einer neuen Vernehmlassung, zudem müsse die Verrechnungssteuerreform in Betracht gezogen werden. Im Sinne einer Frontbereinigung oder „einer Beruhigung der Wogen, die mit einer Volksinitiative hochgegangen sind“ sollen die Motionen angenommen werden, empfahl Maurer weiter. Mit 120 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) nahm eine aus den SVP-, FDP- und CVP-Fraktionen bestehende Mehrheit des Nationalrats die beiden Motionen an.

Verzicht auf Revision des Steuerstrafrechts

Bei der anfangs Dezember 2017 zu Ende gegangenen Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17) gingen 127 Stellungnahmen ein. Unbestritten waren die Dringlichkeit sowie die Ziele der Reform, ansonsten beurteilten die Teilnehmenden die Vorlage jedoch sehr unterschiedlich: Die KdK und die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), alle Kantone sowie die Städte- und Gemeindeverbände hiessen den bundesrätlichen Vorschlag mehrheitlich gut, forderten jedoch einen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21.2 Prozent anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen 20.5 Prozent. Zahlreiche Kantone sprachen sich zudem dafür aus, die vom Bundesrat im Vergleich zur USR III fallen gelassene zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittliches Eigenkapital wieder aufzunehmen, wie es vor allem der Kanton Zürich im Vorfeld gefordert hatte. Diese Forderung wurde auch von verschiedenen Organisationen, Verbänden und Kantonalparteien – insbesondere aus dem Kanton Zürich – unterstützt.
Auch die SVP befürwortete die zinsbereinigte Gewinnsteuer und forderte zusätzliche steuerliche Massnahmen wie einen erhöhten Steuerabzug für Start-ups. Zudem sprach sie sich für eine Senkung der Gewinnsteuer des Bundes von 8.5 auf 7.5 Prozent aus. Dies sollte den Spielraum der Kantone weiter vergrössern und stellte eine Reaktion auf die Senkung der Konzerngewinnsteuern in den USA dar. Diese Absicht unterstützte auch die FDP.Die Liberalen. Sie forderte zudem, die vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen für fakultativ zu erklären, um die konkrete Ausgestaltung den Kantonen zu überlassen – eine Position, die unter anderem auch die Economiesuisse teilte. Einig war man sich im bürgerlichen Lager mehrheitlich in der Kritik zur Erhöhung des Mindestansatzes der kantonalen Dividendenbesteuerung als Gegenfinanzierungsmassnahme. Zahlreiche bürgerliche Parteien und Organisationen, darunter die SVP, die FDP.Die Liberalen, die BDP, der Gewerbeverband und die Vereinigung der Familienunternehmen Swiss Family Business sprachen sich gegen diese aus, da damit in den Ermessensspielraum der Kantone eingegriffen werde und eine solche Regelung insbesondere den KMU schade. Die GLP schlug alternativ vor, die Gewinnsteuer an die Dividendenbesteuerung zu koppeln: Eine höhere Dividendenbesteuerung würde folglich tiefere Gewinnsteuern erlauben.
Auch Akteure aus dem linken politischen Spektrum äusserten Kritik an der vorgelegten SV17. Die SP lehnte die Fördermassnahmen wie die Patentbox und die Abzüge für Forschung und Entwicklung ab und beantragte, diese – falls sie doch eingeführt würden – zeitlich zu befristen. Sie befürwortete die vorgeschlagenen Gegenfinanzierungsmassnahmen, diese gingen ihr jedoch zu wenig weit: Die Dividendenbesteuerung sei auf mindestens 80 Prozent auf Kantons- und auf 100 Prozent auf Bundesebene zu erhöhen. Zudem sollten die Mindestvorgaben für die Familienzulagen auf mindestens CHF 50 erhöht werden, erklärte sie. Für den SGB stellte die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent das Minimum dar, er schlug sogar eine Erhöhung auf 100 Prozent sowie eine Erhöhung der Kinderzulagen auf CHF 100 und eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) vor. TravailSuisse und Centre Patronal forderten die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs entsprechend der gleichnamigen Initiative. Für die Grünen ging die Steuervorlage 17 in die falsche Richtung, da sie den Steuerwettbewerb weiter anheize und intransparente Steuerausfälle zur Folge habe. Sie forderten einen Mindeststeuersatz für Unternehmen sowie Korrekturen an der USTR II, insbesondere eine Einschränkung des KEP.
Eine Aufteilung der Vorlage – wie sie bereits kurz nach Ablehnung der USR III als «Plan C» diskutiert worden war – brachte schliesslich die CVP ins Spiel: In einem ersten Schritt sollen nur die breit akzeptierten und dringlichsten Elemente – die Abschaffung der Sonderregeln für Statusgesellschaften, die Erhöhung des Kantonsanteils auf 21.2 Prozent sowie die Anpassung des Finanzausgleichs – vorgenommen werden. Die neuen Steuerprivilegien sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Kinderzulagen würden erst in einem zweiten Schritt diskutiert. Diesen Vorschlag unterstützte der Verband Swissholdings, da «die internationale Schweizer Wirtschaft auf die rasche Abschaffung der heutigen Regimes [...]» angewiesen sei.
Die Medien zogen im Anschluss an die Vernehmlassung insbesondere Parallelen zur Steuerreform im Kanton Waadt: Dieser hatte als Ausgleich zu den Steuersenkungen für die Unternehmen zusätzliche Sozialausgaben für Kindergeld, Kinderbetreuungsbeiträge und Subventionen für die Krankenkassenprämien gesprochen, woraufhin die Kantonsbevölkerung sowohl die USR III als auch die kantonale Umsetzungsgesetzgebung gutgeheissen hatte. Diesem Vorbild habe nun auch Finanzminister Maurer folgen wollen, seine sozialen Kompensationsmassnahmen seien jedoch auf wenig Anklang gestossen – sie seien gemäss Tages-Anzeiger als «Feigenblatt» wahrgenommen worden.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Réforme de l'imposition des entreprises III, projet fiscal 17 et projet de réforme fiscale et de financement de l’AVS (RFFA)

Im Dezember 2017 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulats de Courten (svp, BL) zum Abbau von Regulierungskosten durch die Vereinheitlichung von Verfahren bei den direkten Steuern zwischen den Kantonen. Gemäss Bericht sehe die Bundesverfassung zwar eine Harmonisierung bei den direkten Steuern vor, da jedoch Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge in der Verantwortung der Kantone lägen, gäbe es zum Beispiel beim Steuererklärungsverfahren und beim Steuerbezug vielfältige kantonale Regelungen. Als Ergebnis der Finanzautonomie der Kantone müsse man entsprechend zwischen einer Effizienzsteigerung durch Vereinfachung und einem Eingriff in die kantonale Steuerautonomie abwägen. Da jedoch eine Harmonisierung von der Unterstützung der Kantone abhänge und die kantonalen Steuerverwaltungen ablehnend auf die Forderungen des Postulats reagiert hätten, sehe der Bundesrat „kaum Erfolgsaussichten für eine weitere Harmonisierung“. Stillschweigend schrieb der Nationalrat das Postulat in der Sommersession 2018 ab.

Regulierungskosten

«Was wollt ihr Zürcher eigentlich?» Vor dem 27. November 2017 fiel es dem Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker (ZH, svp) nicht leicht, diese Frage, die ihm regelmässig in Bezug auf die Steuervorlage 17 gestellt wurde, zu beantworten. Denn noch zur Unternehmenssteuerreform III hatten die Finanzvorsteher von Stadt und Kanton Zürich – Daniel Leupi (ZH, gp) und Ernst Stocker – diametral unterschiedliche Positionen vertreten: Die Stadt Zürich, und insbesondere Leupi, gehörten zu den grössten Kritikern der USR III, da sie unausgewogen sei und in der Stadt zu hohen Steuerausfällen führen würde.
In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer verzichtet, da diese im Vorfeld und Nachgang der Abstimmung über die USR III besonders stark kritisiert worden war. Diese Massnahme ist aber für den Kanton Zürich aufgrund seiner speziellen wirtschaftlichen Situation besonders zentral: Zürich verfügt über besonders viele – die Finanzdirektion des Kantons spricht von 40 Unternehmen, die Steuern in zweistelliger Millionenhöhe bezahlen – sogenannte Swiss Finance Branches von Konzernfinanzierungsgesellschaften, das sind quasi konzerninterne Banken. Diese werden bisher nur mit 2 bis 3 Prozent besteuert. Da sie sehr mobil sind und über wenige Angestellte verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie bei einer Abschaffung der bisherigen Steuerprivilegien ohne spezifische Entlastungsmassnahmen ihre Standorte verlagern würden. Denn der Kanton Zürich befürchtet einen grossen Mitnahmeeffekt bei Steuererleichterungen für Unternehmen – insbesondere auch im Vergleich zu anderen Kantonen; sehr viele Unternehmen würden also von den Steuersenkungen profitieren, obwohl sie auch ohne diese in Zürich geblieben wären. Daher kann der Kanton Zürich seine ordentlichen Gewinnsteuern nicht so stark senken wie andere Kantone. Durch die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die massgeschneidert ist für derartige Unternehmen, die üblicherweise über viel Eigenkapital verfügen, könnte deren Steuerbelastung spezifisch reduziert werden, wodurch der Kanton bezüglich der Steuerbelastung konkurrenzfähig bliebe.
Aufgrund dieser speziellen Situation hatte sich Stocker schon früh dafür stark gemacht, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder in die SV17 aufgenommen wird – blieb damit aber lange erfolglos. Als Mitgrund dafür galt gemeinhin die uneinheitliche Haltung von Stadt und Kanton Zürich. Entsprechend versuchte Stocker gemäss Medien in zähen Verhandlungen, die Stadt Zürich, die Stadt Winterthur und die Gemeinden des Kantons bezüglich der zinsbereinigten Gewinnsteuer an Bord zu holen. Die langen, umstrittenen Verhandlungen – der Tages-Anzeiger beschrieb ein «dampfendes Sitzungszimmer» und Debatten «bis zur Schmerzgrenze» – waren schliesslich von Erfolg gekrönt: Ende November 2017, kurz vor Ende der Vernehmlassung, erreichten Stocker, Leupi, Jacqueline Fehr (ZH, sp), Justizdirektorin des Kantons Zürich, sowie Jörg Kündig, Präsident des Gemeindepräsidentenverbands, einen Kompromiss. Demnach befürworten Kanton, Stadt und Gemeinden die Aufnahme der «Zinsbereinigten Light», welche die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer im Unterschied zur USR III nur auf Kantonsebene und nur fakultativ vorsieht, in die SV17. Der Nutzerkreis wird im Vergleich zur USR III eingeschränkt; neu soll das Instrument nur noch von Finanzierungsgesellschaften verwendet werden können, die zu weltweit tätigen Unternehmen gehören und von Zürich aus ihre Kredite vergeben. Betroffen sein werden daher nur noch weniger als 100 Arbeitsplätze, die jedoch Steuern in zweistelliger Millionenhöhe generieren. Im Gegenzug wird der Kanton die Gewinnsteuern in zwei Schritten um zwei Prozentpunkte senken, wobei der zweite Schritt 2023 erfolgen soll und in eine separate Vorlage ausgelagert wird, deren Inhalte entsprechend noch ausgehandelt werden müssen. Zudem muss der Kanton die fehlenden Einnahmen auf Ebene der Gemeinden mit einer etappierten Erhöhung des kantonalen Anteils an den Ergänzungsleistungen von 44 auf 50 und anschliessend auf 53 Prozent kompensieren. Der Kanton verpflichtet sich, mehr Geld in den kantonalen Finanzausgleich einzubezahlen sowie die Kirchgemeinden mit CHF 5 Mio. zu unterstützen. Damit würden die Entschädigungen für die Gemeinden gemäss NZZ vermutlich den höheren Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern übersteigen.
Die Zürcher Parteien zeigten sich nicht begeistert vom Kompromiss. Für die Grünen sei er «hart an der Schmerzgrenze», die SP gab sich skeptisch. Man sehe die zinsbereinigte Gewinnsteuer noch immer «sehr kritisch»; dennoch wurden einige Stimmen laut, die gezielte Instrumente gegenüber breiten Steuersenkungen präferierten. Die bürgerlichen Parteien kritisierten insbesondere die Staffelung der Gewinnsteuersenkung, zeigten sich aber erfreut über die gemeinsame Position von Kanton, Stadt und Gemeinden. Obwohl keine Partei vollständig mit dem Kompromiss zufrieden war, sprach sich keine von ihnen offen dagegen aus; dies erklärte die NZZ damit, dass der Kompromiss ein «diffiziles Konstrukt» darstelle, von dem kein Element verändert werden könne, ohne dass es zusammenstürze.
Zumindest in einem ersten Schritt entfaltete die Zusammenarbeit der Zürcher Staatsebenen eine positive Wirkung: In der Vernehmlassung sprachen sich neben dem Kanton Zürich auch die FDK sowie 13 weitere Kantone für diese sogenannte «Lex Zürich» aus.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Réforme de l'imposition des entreprises III, projet fiscal 17 et projet de réforme fiscale et de financement de l’AVS (RFFA)

Luzi Stamm (svp, AG) reichte im September 2016 eine parlamentarische Initiative für eine Rückkehr zum gemischten Veranlagungsverfahren bei der Festlegung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer ein. Die Initiative sei eine Reaktion auf die geänderte Praxis der Steuerbehörden, die neu eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Deklarationsmängeln verweigere. Das Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV vom März 2014 habe dafür gesorgt, dass eine fehlerhafte Deklaration unmittelbar zur Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung führe. Dies führe zu Rechtsungleichheit, weil kleinere Beträge korrigiert und grössere Beträge geahndet würden, und verstosse gegen Treu und Glauben. Der Initiant wollte erreichen, dass Fehler weiterhin durch ein Mitwirken der Steuerbehörden und der Steuerpflichtigen – dem sogenannten ordentlichen gemischten Veranlagungsverfahren – erkannt, behoben und mit einer Verfahrensbusse geahndet werden.
Obwohl der Bundesrat angekündigt hatte, im Sommer eine Botschaft zu dieser Problematik vorzulegen, wodurch eine zusätzliche Vorlage hinfällig werden könnte, gab die WAK-NR der parlamentarischen Initiative im Oktober 2017 mit 15 zu 6 Stimmen Folge. Da der Bundesrat dem Parlament das entsprechende Bundesratsgeschäft bis zur Behandlung durch die WAK-SR im Juni 2018 jedoch präsentiert hatte, entschied sich Letztere gegen Folgegeben, was die WAK-NR im Mai 2019 bestätigte. Kurz darauf zog Stamm seine parlamentarische Initiative zurück.

Verrechnungssteuergesetz. Gemischtes Verfahren

Nach einer langen und kontroversen Vorprüfungsphase kam die parlamentarische Initiative Luginbühl (bdp, BE) schliesslich im Oktober 2017 zustande. Die RK-NR hatte ihren ablehnenden Beschluss vom November 2016 revidiert und sich entschlossen, mit 9 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen der Initiative Folge zu geben – dies, nachdem der Initiative bereits im September 2017 vom Ständerat Folge gegeben worden war. Die RK-SR, als Kommission des Erstrates, wurde folglich damit beauftragt, einen Entwurf zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für die Rahmenbedingungen des Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens auszuarbeiten.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Im Oktober 2017 reichte die Juso die Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern», die sogenannte «99 Prozent-Initiative», ein. Dabei sollen Kapitaleinkommensteile (also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden), die einen im Gesetz festgelegten Freibetrag – die Juso sprach gegenüber den Medien von CHF 100'000 – übersteigen, 1.5 Mal so stark besteuert werden wie Arbeitseinkommen. Der dadurch entstehende Mehrbetrag – laut Blick rechnen die Initiantinnen und Initianten mit zusätzlich CHF 5 bis 10 Mrd. pro Jahr – soll für eine Reduktion der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden. Dadurch solle die ungleiche Vermögensverteilung bekämpft werden, insbesondere da diese aktuell so hoch sei wie noch nie, erklärte Juso-Präsidentin Tamara Funiciello. Ein Grossteil der Gewinne würden die Superreichen jedoch nicht durch Arbeit, sondern durch Kapitalgewinne erwirtschaften – dahinter stecke aber jeweils die Arbeit von Personen. Mit der Initiative solle somit der gemeinsam erarbeitete Gewinn zurückgeholt werden. Obwohl im Vorfeld kritische Stimmen laut geworden waren – insbesondere die Reformorientierte Plattform der SP kritisierte, die Initiative treffe nicht Superreiche, sondern KMU –, sprach sich die Delegiertenversammlung der SP im Oktober 2017 für eine Unterstützung der Initiative aus.

Die Unterschriften-Sammelfrist dauerte von Oktober 2017 bis April 2019. Bereits Ende 2018 vermeldeten die Medien, dass die Initiative zustandegekommen sei. Und in der Tat bestätigte die Bundeskanzlei im Mai 2019, dass das Komitee 109'332 gültige Unterschriften gesammelt habe. Die Medien zeigten sich einerseits beeindruckt, dass der Juso erneut eine Unterschriftensammlung gelungen war, sprachen der Initiative aber im Hinblick auf ihre letzten beiden Initiativen, die 1:12- sowie die Spekulationsstopp-Initiative, die mit Neinstimmen-Anteilen von fast 60 Prozent respektive 65 Prozent gescheitert waren, keine grossen Chancen zu.

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (BRG 20.032)

In der Herbstsession behandelte auch der Nationalrat die Standesinitiative zur Vereinfachung des Steuersystems bei den direkten Steuern, die vom Kanton Basel-Landschaft eingereicht worden war. Im Namen einer Minderheit der WAK-NR erklärte Daniela Schneeberger (fdp, BL), dass die Initiative nicht als ausformulierter Entwurf, sondern als Aufforderung aufzufassen sei, dieses Thema endlich anzugehen. Entsprechend bat sie die Räte, die Standesinitiative anzunehmen, auch wenn einzelne Forderungen der Initiative vielen in der WAK-NR zu weit gingen. Prisca Birrer-Heimo (sp, LU) pflichtete ihrer Vorrednerin bei, dass das Schweizer Steuersystem zu vereinfachen sei. Da jedoch bezüglich der konkreten Umsetzung keine Einigkeit bestehe, Folgegeben der Initiative einen grossen administrativen Aufwand mit sich bringen würde und bei der Wohneigentumsbesteuerung bereits konkrete Beschlüsse gefasst worden seien, beantragte Birrer-Heimo die Ablehnung der Initiative. Diesem Votum folgte die Mehrheit des Nationalrats und sprach sich mit 136 zu 44 Stimmen (0 Enthaltungen) gegen Folgegeben aus. Mit diesem Nein ist die Standesinitiative und damit ein weiterer Versuch der Vereinfachung des Steuersystems vom Tisch.

Standesinitiative für eine Vereinfachung des Steuersystems bei den direkten Steuern (Kt.Iv. 15.316)
Dossier: Simplification du système fiscal

Martin Schmid (fdp, GR) reichte im Mai 2017 eine Motion zur Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen, ein, was eine Änderung des DBG, des StHG sowie des Verrechnungssteuergesetzes mit sich bringen würde. Dies sollte die Erstellung einer elektronischen Steuererklärung, wie sie vielerorts bereits möglich ist, vereinfachen. Bisher müssen die Steuerpflichtigen auch bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung ihre Angaben über das steuerbare Einkommen und Vermögen sowie über die beantragte Rückerstattung der Verrechnungssteuer unterzeichnen. Dennoch verzichteten bereits heute mehrere Kantone auf die Unterschrift. Dies solle nun mit einer Gesetzesänderung legalisiert werden. Diese Forderung unterstützte auch der Bundesrat, nicht zuletzt, da dieser gemäss Bundesrat Maurer die Digitalisierung erst vor Kurzem zur Chefsache erklärt habe. Der Finanzminister verwies zudem auf die Aktivitäten des Bundesrates bezüglich der elektronischen Identität, die dem Parlament vermutlich noch im Jahr 2017 vorgelegt würden. Stillschweigend nahm der Ständerat die Motion an.

Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen

Nach dem Negativbescheid der RK-NR im Herbst 2016 lag es nun am Ständerat, über das Weiterbestehen der parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE) zu befinden. Die RK-SR hielt an ihrem Entscheid vom November 2015 fest und beantragte ihrem Rat im entsprechenden Bericht vom August 2017, der Initiative Folge zu geben (mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung). Sie betonte abermals die Relevanz des Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens für die Schweiz. Gerade vor dem Hintergrund des stetig steigenden Konkurrenzkampfes auf internationaler Ebene sehe sie Handlungsbedarf, um die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der in der Schweiz ansässigen Stiftungen zu verbessern und den weltweit bekannten Stiftungsstandort Schweiz zu festigen. Des Weiteren verwies die Kommission darauf, dass die letztmalige Stiftungsrechtsrevision auf das Jahr 2006 datiere und gerade in Anbetracht der Schnelllebigkeit des Stiftungssektors eine entsprechende Anpassung angemessen wäre.
Der Ständerat teilte diese Einschätzung und gab der Initiative ohne Einwände entsprechend Folge. Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) führte in seinem Votum drei wesentliche Argumente an, weshalb er sich dem mit „überwältigendem Mehr“ von der Kommission angeführten Vorschlag anschliessen und sich für das Vorankommen des Vorstosses einsetzen wolle. Erstens bestehe Handlungsbedarf, da die heutigen Rahmenbedingungen teilweise nicht mehr zeitgemäss seien, zweitens wolle die Initiative keine komplizierte Totalrevision, sondern lediglich punktuell gesteuerte Anpassungen anstossen und drittens sei die von der Swissfoundations angebrachten Kritik bezüglich einer fehlenden strategischen Stossrichtung und „Verschlimmbesserung“ der Grundlagen unbegründet. Gerade die Teilrevision erlaube ein zielgerichtetes Agieren und durch die Vorarbeit von Experten könnten entsprechend sinnvolle Lösungen vorgeschlagen werden. Der Initiant selbst schloss die Debatte mit einer Reminiszenz an die Gründung der parlamentarischen Gruppe Philanthropie/Stiftungen, welcher auch einige der Anwesenden angehörten: Fast alle Ständeratsmitglieder seien in einer Stiftung tätig, nur ganz wenige aber befassten sich auch mit dem Stiftungswesen, obwohl dessen Bedeutung in der Schweiz beträchtlich sei. Er selbst habe sich immer mehr mit dieser Thematik auseinandergesetzt und nicht zuletzt nach der vom Bundesrat beantragten Abschreibung seiner vor neun Jahren eingereichten Motion (09.3344) zur Attraktivierung des Stiftungswesens festgestellt, dass es zwar keine Totalrevision brauche – wie damals verlangt – jedoch eine gezielte Optimierung im Feinbereich.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Unmittelbar nach dem Nein der Stimmbevölkerung zur Unternehmenssteuerreform III an der Urne betonten sowohl Gewinner als auch Verlierer die Wichtigkeit des Projektes und die Dringlichkeit einer neuen Vorlage. Einig war man sich mehr oder weniger darüber, dass kein kompletter Neubeginn nötig sei, sondern dass man entsprechend dem sogenannten Plan B auf der bisherigen Vorlage aufbauen könne. Bezüglich der effektiven Ausgestaltung der neuen Vorlage gingen die Meinungen aber weit auseinander. So meldeten sich zahlreiche Parteien, Verbände und Interessenorganisationen mit eigenen Positionspapieren, Eckpunkten und Vorschlägen zu Wort, darunter der Gewerbeverband, die SP oder auch die kantonalen Finanzdirektoren zusammen mit den Städte- und Gemeindevertretern.

Die neue Steuerungsgruppe von Finanzminister Maurer, welche mit Eva Herzog (BS, sp), Serge Dal Busco (GE, cvp), Heinz Tännler (ZG, svp) und Benedikt Würth (SG, cvp) vier Vertreterinnen und Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) umfasste, präsentierte Ende Mai – und somit in Rekordzeit – die Eckwerte der neuen, als „Steuervorlage 17” betitelten Vorlage. Diese hatte sich am Vorbild des Kantons Waadt orientiert, dem es durch ein soziales Abfedern der Steuerausfälle durch höhere Kinderzulagen gelungen war, sowohl bei der kantonalen Vorlage zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III als auch bei der entsprechenden nationalen Vorlage an der Urne eine Mehrheit zu erzielen. Entsprechend beschränkte sich der Vorschlag der Steuerungsgruppe nicht nur auf eine Reduktion der den Kantonen zur Verfügung stehenden Entlastungsmassnahmen: eine engere Fassung des Patentabzugs sowie des Abzugs für Forschung und Entwicklung, ein Verzicht auf die Möglichkeit zur Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer sowie vor allem eine Beschränkung der maximalen Steuerentlastung durch die neuen Steuerabzüge auf 70 Prozent anstelle von zuvor 80 Prozent. Vielmehr verstärkte die Steuerungsgruppe mit der Steigerung der Dividendenbesteuerung von 60 auf 70 Prozent auch die Gegenfinanzierung und sorgte mit der von der SP geforderten Erhöhung der Kinderzulagen um CHF 30 für eine Entlastung der Familien. Zusätzlich wurden durch die Aufnahme einer Klausel zur ausdrücklichen Berücksichtigung von Städten und Gemeinden auch deren Bedenken berücksichtigt. Ansonsten übernahm die Steuervorlage 17 die Bestimmungen aus dem Unternehmenssteuerreformgesetz III, insbesondere bezüglich der Abschaffung der kritisierten Steuerprivilegien sowie bezüglich der Kompensation der Kantone durch eine Steigerung des Kantonsanteils an den Bundessteuern von 17 Prozent auf 21.2 Prozent.

Kurz darauf präsentierte der Bundesrat die neue Vorlage, die weitgehend auf dem Vorschlag der Steuerungsgruppe beruhte. Einen entscheidenden Unterschied wies die bundesrätliche Vorlage jedoch auf: Sie sah vor, den Kantonsanteil an den Bundessteuern nur auf 20.5 Prozent zu steigern, wodurch die Kantone anstelle von der ursprünglich vorgesehenen CHF 1 Mrd. noch CHF 820 Mio. erhalten würden. Entsprechend empört zeigten sich die Kantone von dieser Klausel, zumal sie in der kurzen Diskussion dazu in der Steuerungsgruppe keinerlei Anklang gefunden hatte, wie Heinz Tännler und Benedikt Würth erklärten. Die Kantone waren jedoch nicht als Einzige unzufrieden mit dem bundesrätlichen Vorschlag: Die SP und die Gewerkschaften hiessen zwar die Richtung der Verbesserungen gut, befürchteten jedoch, dass die Kantone ihre Unternehmenssteuern dadurch trotzdem stark senken würden. Zudem sollten die Kinderzulagen und die Dividendenbesteuerung stärker erhöht werden. Der Gewerbeverband sorgte sich aufgrund der steigenden Dividendenbesteuerung um die Zukunft der KMU, während die internationalen Grosskonzerne davon nicht stark betroffen seien. Kritisch beurteilte der Finanzdirektor des Kantons Zürich, Ernst Stocker (ZH, svp), vor allem den Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Da sich der Kanton Zürich in einer speziellen Situation befindet, indem er besonders stark von der Abschaffung der alten Steuerprivilegien betroffen ist, sich gleichzeitig aber keine grosse Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze leisten kann, ist er stark auf den Eigenkapitalzinsabzug angewiesen. Anfangs September 2017 schickte der Bundesrat die Vorlage schliesslich in die Vernehmlassung, während der die interessierten Kreise bis Dezember 2017 die Möglichkeit haben, ihre Kritik anzubringen.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Réforme de l'imposition des entreprises III, projet fiscal 17 et projet de réforme fiscale et de financement de l’AVS (RFFA)

Eine im Auftrag des BWO erstellte Studie über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Wohnungsmarkt konstatierte im Sommer 2017, dass sich der Wohnungsmarkt in der Schweiz im Jahr 2016 erstmals seit 2008 wieder im Gleichgewicht befinde. Die seit 2015 beobachtete Entspannung zeige sich zuerst im Mietwohnungsmarkt, ähnliche Entwicklungen seien aber etwas verzögert auch für den Eigentumsmarkt zu beobachten. Nach wie vor sei die Marktlage in der Zentralschweiz und insbesondere in der Region Zürich – aufgrund übermässigen Bevölkerungswachstums – jedoch angespannt. Darüber hinaus bestünde nach wie vor ein Nachfrageüberhang in den tieferen Preiskategorien, was in etlichen Städten nach wie vor «zu spürbaren Versorgungsengpässen» führe. Zur Entspannung beigetragen habe in erster Linie die verstärkte Bautätigkeit.
Ferner kommt die Studie zum Schluss, dass sich die Wohnortspräferenzen und die Einkommenssituation von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Gegensatz zu 2005 nicht mehr eindeutig von denjenigen der Schweizerinnen und Schweizer unterschieden. Hingegen trügen ausländische Haushalte nach wie vor stark zum Wachstum der Haushaltszahlen bei, in dem sie ungefähr die Hälfte aller neuen Haushalte ausmachten.

Studie zu Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Wohnungsmarkt zeigt Entspannung der Lage (2017)

Im Juni 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Verrechnungssteuergesetzes (VStG). Neu soll die Eidgenössische Steuerverwaltung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer kulanter sein können. Konkret sollen natürliche, in der Schweiz ansässige Personen die Rückerstattung ihrer Verrechnungssteuer auch dann fordern können, wenn sie vor der Rechtskräftigkeit der ordentlichen Veranlagung nichtdeklarierte Beträge nachdeklarieren oder die Steuerbehörden ein Versäumnis entdecken. Damit würde die Verschärfung der Praxis aufgrund zweier Bundesgerichtsurteile rückgängig gemacht. Die Bundesratsvorlage nahm das Anliegen einer Motion Schneeberger (fdp, BL) auf, die der Bundesrat aufgrund einer zu wenig expliziten Formulierung der zeitlichen Begrenzung der Rückforderungsmöglichkeiten zur Ablehnung empfohlen hatte.

In der Vernehmlassung stiess die Vorlage mehrheitlich auf Zustimmung, gegen einzelne Bestimmungen gab es jedoch durchaus Einwände von allen Seiten. Insbesondere eine Ergänzung im erläuternden Bericht, wonach die Rückerstattung nur bei Vorliegen eines Strafurteils verwirkt werden könne, stiess vor allem bei den Kantonen auf Kritik. Sie betonten, dass ein Abwarten von Strafurteilen zu jahrzehntelangen Verzögerungen führen könne und daher nicht praktikabel sei. Zudem befürchteten sie, dass die kantonalen Behörden dadurch im Zweifelsfall auf ein Strafverfahren verzichten und eine Rückerstattung gewähren würden. Dadurch müssten sie aber womöglich die entsprechenden Kosten selber übernehmen, falls die ESTV anschliessend der Ansicht sei, dass ein Strafverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Stattdessen sollen die kantonalen Verrechnungssteuerämter die Berechtigung erhalten, zu prüfen, ob eine Nicht- oder Falschdeklaration fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Umstritten war auch die eigentliche Raison d’être des betreffenden Artikels, nämlich die Ablauffrist für entsprechende Anträge: Sollen Nachdeklarationen bis zum Ablauf der Frist für Einsprachen gegen die Veranlagung möglich sein, wie es der bundesrätliche Vorschlag vorsah, oder zum Beispiel bis zum Ende der dreijährigen Antragsfrist für Rückerstattungen, wie es die CVP vorschlug? Uneinig waren sich die Vernehmlassungsteilnehmenden auch bezüglich der Frage, ob die entsprechende Regelung rückwirkend und somit auch für die zahlreichen aus diesem Grund zurückgestellten Fälle gelten soll. Einige Kantone sowie die Finanzdirektorenkonferenz lehnten die Rückwirkungsklausel ab, da sie zu rechtsungleichen Ergebnissen führen würde.
Die SP und einzelne Kantone wiesen zudem darauf hin, dass sich die Deklarationsmoral seit der Verschärfung der Praxis verbessert hatte, sich mit der aktuellen Änderung aber vermutlich wieder verschlechtern werde. Die SP gab an, sie unterstütze die Änderung unter Vorbehalt und bei einer strikten Auslegung der Fahrlässigkeit. Kritischer zeigte sich der Städteverband, der die Verwirkungsvorschrift nicht aufweichen wollte. Die Verwirkung solle als Regelfall beibehalten werden und der entsprechende Artikel bestehen bleiben. Stattdessen sollen die Ausnahmen in einem zweiten Absatz erläutert werden. Auch der SGB bestand darauf, dass keine Anreize zur Falsch- oder Nichtdeklaration geschaffen werden, damit die Verrechnungssteuer auch zukünftig ihren Zweck als Sicherungssteuer erfülle.

Revision der Verrechnungssteuer

Le Conseil national décide, sans discussion, de ne pas donner suite à l'initiative cantonale relative à l'assainissement énergétique des vieux immeubles par des incitations fiscales. Tout comme l'initiative cantonale grisone (09.304), elle est donc liquidée. La chambre du peuple a suivi la proposition de la CER-CN qui, sans opposition, recommandait de ne pas y donner suite. Cette décision confirme également la position du Conseil des Etats, chambre prioritaire, qui a également rejeté les motions (09.3142) et (09.3354).

Standesinitiativen fordern Förderung der Energiesanierung in älteren Bauten

Jacqueline Badran (sp/ps, ZH) a déposé une initiative parlementaire qui vise une réduction de la charge fiscale qui pèse sur les participations de collaborateurs remises par une start-up. Cette modification fiscale passe par une adaptation de la loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) et de la loi fédérale sur l’harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID). La conseillère nationale socialiste considère que la prospérité économique helvétique repose sur la capacité d’innovation. Ainsi, elle salue les modifications des conditions générales propices aux activités innovantes. Cependant, elle considère que ces modifications favorisent particulièrement les multinationales cotées en bourse et négligent partiellement les start-up. L’exemple des allégements fiscaux relatifs aux brevets illustre cette problématique. En effet, les start-up ne détiennent, souvent, pas encore de brevets et ne peuvent donc pas bénéficier de ces allégements. Dans la même optique, les conditions fiscales applicables aux participations de collaborateurs sont sculptées pour les grands groupes. Selon la dépositaire, un risque évident découle de cette situation: la migration des esprits innovants vers d’autres pays. Pour les actions de collaborateurs, les autorités fiscales fondent leur taxation sur le prix payé par l’investisseur. Ainsi, le collaborateur paie un prix très élevé pour ses actions, ou alors s’acquitte d’un impôt sur le revenu élevé si les actions sont acquises à prix réduit. Cette incitation négative freine la capacité d’innovation en Suisse. En effet, les start-up misent souvent sur des actions de collaborateurs pour attirer les cerveaux très qualifiés à un salaire inférieur au salaire moyen dans la branche. Au final, lors de l’aliénation ou de la vente des actions, la différence entre la valeur calculée et le produit tiré est imposé comme revenu. Par conséquent, le gain en capital n’est pas exonéré d’impôt. Cette situation crée non seulement une inégalité entre les collaborateurs actionnaires et les actionnaires non collaborateurs, mais aussi une inégalité avec les actionnaires des entreprises cotées en bourse. Jacqueline Badran (sp/ps, ZH) propose donc une modification de l’art.16 al.3 afin que les gains en capital réalisés lors de l’aliénation d’éléments de fortune privée ne soient pas imposables, ainsi qu’une modification de l’art.17b al.2bis, pour que la valeur vénale d’une action de collaborateur soit déterminée d’après le capital propre de l’entreprise, mais au minimum d’après le capital-actions.
La Commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) s’est penchée sur la question. Elle a estimé légitime l’objectif de l’initiative mais considère que la solution proposée n’est pas optimale. Elle a notamment souligné les flous au niveau de la définition d’une start-up, de l’égalité de traitement et des différences de situation entre les cantons. Si elle recommande donc de rejeter l’initiative par 18 voix contre 7, elle a décidé de déposer une motion (17.3261) par 18 voix contre 5 et 2 abstentions qui suit des objectifs similaires. A la chambre du peuple, l’initiative a été rejetée par 116 voix contre 59 et 14 abstentions. Tous les partis ont été divisés sur la question.

réduction de la charge fiscale qui pèse sur les participations de collaborateurs remises par une start-up

Eine Motion Jauslin (fdp, AG) hat zum Ziel, einen allgemeingültigen, an die Marktentwicklung angebundenen Verzugs- und Vergütungszins zu Bundessteuererlassen zu schaffen. Dies soll eine Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen ermöglichen. Der Motionär stiess sich daran, dass Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer sowie Stempelabgaben, Automobil-, Tabak- und Biersteuer unterschiedliche Verzugszinsen zahlen müssen, die zudem mit 3 bis 5 Prozent über den Marktkonditionen liegen. Momentan liegt die Kompetenz zur Festlegung der Verzugs- und Vergütungszinsen beim EFD. In Zukunft sollen laut der Motion diese Zinsen mit einem geringfügigen Zuschlag für das Handling an einen marktkonformen Referenzzinssatz gebunden werden.
Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Privatrecht Verzugszinsen von jährlich 5 Prozent ohne Anlehnung an Marktkonditionen vorgesehen sind. Entsprechend äusserte er die Besorgnis, dass mit dem von der Motion geforderten Verzugszinssatz die Steuerforderungen des Fiskus als Letztes beglichen würden, was zu Mindereinnahmen führen würde. Die Harmonisierung der verschiedenen Zinssätze erachtete er hingegen als sinnvoll, auch wenn die freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer auch weiterhin einem eigenen, zusätzlichen Zinssatz unterliegen würden. Während der Behandlung der Motion durch den Nationalrat wies Finanzminister Maurer zudem darauf hin, dass die einzelnen Steuern neben unterschiedlichen Verzugszinsen auch unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen. So müssten bei einer Vereinheitlichung der Tarife auch diverse Fragen zum Beispiel zu den Verfalldaten geklärt werden, wodurch der Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Nutzen einer solchen Änderung deutlich überwiegen würde. Dies sah der Nationalrat anders und nahm die Motion mit 138 zu 49 Stimmen (bei einer Enthaltung) an. Während die Fraktionen der SVP, FDP, CVP/EVP und GLP die Motion geschlossen und die BDP-Fraktion sie mehrheitlich befürworteten, fand sie bei der SP (mehrheitlich) und den Grünen (geschlossen) keine Zustimmung.

Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (Mo. 16.3055)

Noch deutlicher als zuvor der Nationalrat – nämlich einstimmig mit 37 Stimmen – entschied auch der Ständerat, die neue Finanzordnung 2021 anzunehmen und damit dem Bundesrat weiterhin die Möglichkeit zu geben, die direkten Bundessteuern (DBST) und die Mehrwertsteuer (MWST) zu erheben. Eine dauerhafte Verankerung oder eine kürzere Dauer der Verlängerung standen im Ständerat im Unterschied zum Nationalrat nicht zur Debatte. Somit wird das Volk als Nächstes darüber entscheiden, ob diese zwei Steuerarten auch in Zukunft erhoben werden sollen.

Neue Finanzordnung 2021 (BRG 16.053)

Eine von Markus Lehmann (cvp, BS) eingereichte und von Fabio Regazzi (cvp, TI) übernommene Motion beabsichtigte, Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig zu machen. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 150‘000 sollten 100 Prozent der selbst bezahlten Prämien der KVG-Grundversicherung abzugsfähig sein, bei höheren steuerbaren Einkommen würde der Anteil reduziert, bis ab CHF 351‘000 noch 10 Prozent übernommen würden. Durch einen Basisselbstbehalt sollen die Ausfälle für den Bund „in einem verkraftbaren Bereich zu liegen kommen“. Als Begründung gab der Motionär an, dass es aufgrund der starken Prämienaufschläge zu einem Reallohnverlust komme, der vor allem den Mittelstand treffe.

Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme sowie durch Finanzminister Maurer in der nationalrätlichen Debatte, dass Versicherungsprämien sowohl bei den kantonalen als auch bei den eidgenössischen Einkommenssteuern bis zu einem Maximalbetrag bereits abgezogen werden können. Grundsätzlich erachte der Bundesrat einen vollständigen Abzug der tatsächlichen Kosten insofern als möglich, als sie unvermeidliche Lebenshaltungskosten darstellen, denen niemand ausweichen könne. Vor diesem Hintergrund sei dann aber die Abstufung des Abzugs für Besserverdienende nicht zu rechtfertigen. Zudem müssten neben dem steuerbaren Einkommen verschiedene Kosten hinzugerechnet werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit korrekt einschätzen zu können. Schliesslich würde die Annahme der Motion zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Folglich empfahl die Regierung, die „verkappte Reichtumssteuer”, wie es Bundesrat Maurer formulierte, abzulehnen. Der Nationalrat entschied sich anders und stimmte der Motion mit 129 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu. Befürwortet wurde die Motion geschlossen von der SVP-, BDP- und CVP- sowie grösstenteils von der FDP-Fraktion, abgelehnt wurde sie von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Déduction des primes d'assurance maladie en matière d'impôt fédéral direct (depuis 2002)

Einen Bericht des Bundesrates über die kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen unter entsprechender Erhöhung der Mehrwertsteuer verlangte Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) mit einem Postulat. Konkret sollen die Auswirkungen einer Ersetzung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen und einer Steuerausfallkompensation über die Mehrwertsteuer dargelegt werden. Ein neuer maximaler Mehrwertsteuersatz sollte gleichzeitig auch die nötigen Sanierungsmassnahmen des Sozialsystems beinhalten und deutlich tiefer zu liegen kommen als in den Nachbarländern. Dadurch könne die unverhältnismässig grosse Belastung des Mittelstandes sowie der „Leistungsträger der Gesellschaft” durch die direkte Bundessteuer gesenkt, die Ungleichbehandlung verschiedener Formen des Zusammenlebens – konkret erwähnte der Postulant die Heiratsstrafe – korrigiert und die Bürokratie reduziert werden. In der Debatte im Nationalrat wies Portmann darauf hin, dass man sich zwischendurch grundlegende Gedanken zu einem System machen und dazu die „ideologischen Gräben” verlassen müsse. Dadurch, dass das Wirtschaftsvolumen der Schweiz insgesamt zunehme, sinke zudem die durch eine solche Änderung notwendige Mehrwertsteuererhöhung. So könne man auch für einen Haushalt im unteren Erwerbsbereich berechnen, was übrig bleibe, „wenn er die Bundessteuer nicht mehr bezahlen muss”. Daraufhin rechnete Finanzminister Maurer vor, dass heute rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen für 80 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer verantwortlich sind und diese 10 Prozent entsprechend entlastet würden. Gleichzeitig würde eine solche Regelung jedoch die 50 Prozent der Steuerpflichtigen, die bisher 2 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlen, deutlich stärker belasten. Da es bereits einige Berichte und Unterlagen gebe, die sich mit diesem Thema befassen, diese Idee in einer Volksabstimmung keinesfalls mehrheitsfähig wäre und eine solche Vorlage die Kohäsion der Bevölkerung auf die Probe stellen würde, bat der Finanzminister den Nationalrat, das Postulat abzulehnen. Dieser Bitte kam der Nationalrat mit 147 zu 37 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) nach, wobei lediglich ein Grossteil der Fraktion der FDP.Die Liberalen sowie einige Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP-Fraktion und ein BDP-Parlamentarier das Postulat guthiessen.

Kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen