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Im Herbst legte die vorberatende WAK dem Nationalrat in Abänderung des Bundesratsvorschlags zum Steuerpaket 2001 nur zwei Vorlagen vor: Die erste beinhaltete neben der Familien- und Ehepaarbesteuerung auch die Unternehmensbesteuerung und die Stempelabgaben, die zweite die Wohneigentumsbesteuerung. Obschon Bundesrat Villiger zur Mässigung aufrief, beschloss der Nationalrat zusätzliche Steuersenkungen von 800 Mio Fr. bei den Bundeseinnahmen, die vor allem den Unternehmen und den Wohneigentümerinnen und -eigentümern zugute kommen sollen.

Der WAK-SR gingen diese zusätzlichen Entlastungen zu weit. Sie strich im Oktober im Einverständnis mit den Interessenvertretern der Wirtschaft die vom Nationalrat beschlossene Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen (-300 Mio Fr.). Auch bei der Wohneigentumsbesteuerung zeigte sie sich weniger grosszügig.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Im Sommer überwies der Ständerat eine Motion der CVP-Fraktion (Mo. 99.3548) aus dem Nationalrat, welche ein Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzen forderte, als Postulat. Da die Kompetenz des Bundes, eine Mehrwertsteuer (MWSt) und eine direkte Bundessteuer zu erheben (die beiden Steuern machen 60% der Bundeseinnahmen aus) bis Ende 2006 befristet ist, gab der Bundesrat bereits im September einen Entwurf für eine neue Finanzordnung in die Vernehmlassung. Ziel ist es, die wichtigsten Einnahmenquellen des Bundes ohne Steuererhöhungen sicherzustellen, die Verfassung aufgrund verschiedener Entscheide der eidgenössischen Räte nachzuführen und das Steuersystem zu verbessern. Unter anderem soll der 1996 eingeführte MWSt-Sondersatz für den Tourismus von 3,6% auf den Normalsatz von 7,6 % angehoben und die Verbilligung der Krankenkassenprämien aus Mitteln der MWSt dauerhaft in der Verfassung verankert werden. Nach der Abstimmungsniederlage bei den Energievorlagen im September 2000 verzichtete der Bundesrat jedoch auf eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

Nationalrätin Vallender (fdp, AR) mahnte einen Bericht über die kumulierte Abgabebelastung an, den sie 1998 gefordert hatte (Einfache Anfrage 00.1130; zum Postulat siehe hier). Dieser sollte die Entwicklung der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und -entgelte darlegen. Der Bundesrat stellte den Bericht auf Ende Jahr in Aussicht. Mit der Überweisung eines Postulats von Jacqueline Fehr (sp, ZH) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, einen Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz zu erstellen. Besonders interessiere, wie sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach Abzug aller Steuern und Abgaben in den letzten zehn Jahren entwickelt hätten.

Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz

Auf Antrag seiner WAK beschloss der Nationalrat in der Herbstsession, auch Entlastungen für Unternehmen ins Steuerpaket aufzunehmen. Vergeblich hatte der Bundesrat um etwas Geduld gebeten, bis er seine Reformvorschläge ausgearbeitet habe. Die grosse Kammer senkte den Steuersatz von 8,5% auf 8% des Reingewinnes – economiesuisse hatte eine Verringerung auf 7,5% gefordert. Einen Antrag Fehr (sp, ZH), der die KMU mittels Abzug der Ausbildungskosten für Lehrtöchter und Lehrlinge entlasten wollte, lehnte der Rat ab. Hingegen überwies er im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion seiner WAK (Mo. 01.3214), welche die Beseitigung steuerlicher Ungerechtigkeiten für die KMU verlangte, und stimmte der ständerätlichen Motion Schweiger (Mo. 00.3552) (fdp, ZG) mit 71:52 Stimmen zu, welche ebenfalls Steuerleichterungen für die KMU verlangte. In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP-Fraktion (Ip. 013040) betonte der Bundesrat, Massnahmen zugunsten der Unternehmungen müssten mit einer nachhaltigen Finanzpolitik vereinbar sein. Im Anschluss an die Swissair-Krise erklärte sich die Wirtschaft bereit, für ein paar Jahre auf die vom Nationalrat beschlossene Steuersatzsenkung zu verzichten.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Le Conseil fédéral a publié deux messages en vue d’éviter la double imposition de l’Ukraine et de la République kirghize. Concernant le premier pays, les deux Chambres se sont favorablement prononcées en cours d’année, alors que seul le Conseil des Etats a avalisé la convention avec la République kirghize. Sur le même sujet, le Conseil national et le Conseil des Etats ont ratifié la convention avec l’Autriche, dont le message avait été publié l’année précédente par le Conseil fédéral.

CDI avec l'Ukraine, le Kirghizistan et l'Autriche

Im Herbst nahm der Nationalrat die Beratungen der Vorlage zur Familienbesteuerung in Angriff. Um alle Familien gleichzustellen, beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) namens der Kommission, das Teilsplitting auch auf Konkubinatspaare mit Kindern auszudehnen, ausserdem, die Kinderabzüge auf 11'000 Fr. zu erhöhen und einen Kinderbetreuungsabzug von 7000 Fr. sowie einen zusätzlichen Ausbildungsabzug von 3000 Fr. einzuführen. Rückweisungsanträge von linker und grüner Seite, die eine Individualbesteuerung (Fehr, sp ZH), ein Familiensplitting (Fässler, sp SG) oder eine gezielte Unterstützung von Familien in Form einer Rente (Genner, gp ZH) forderten, blieben chancenlos. Auch ein Antrag Fässler (sp, SG), Abzüge statt vom steuerbaren Einkommen vom steuerbaren Betrag zu gewähren, um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten, wurde abgelehnt. Mit 84:81 Stimmen beschloss der Rat jedoch auf Antrag Rechsteiner (sp, SG) beim Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden eine Steuerbefreiung des Existenzminimums bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Im September beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, eine Vernehmlassungsvorlage für die Reform der Unternehmensbesteuerung auszuarbeiten, welche die strukturellen Schwächen im Steuersystem beseitigen und ertragsneutral ausfallen sollte. Eine generelle Entlastung der Unternehmen lehnte der Bundesrat angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen schweizerischen Unternehmenssteuern ab. Grundlage bildeten die Vorschläge der Expertenkommission für rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Diese hatte u.a. empfohlen, alle Firmen unabhängig von ihrer Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma) gleich zu behandeln. Eine vollständige Gleichbehandlung erachtete der Bundesrat zwar als wünschbar, aber zur Zeit nicht realisierbar. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen und Gewinne aus dem Verkauf von massgeblichen Beteiligungen sollten zudem der Steuer unterliegen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: 2e réforme de l’imposition des entreprises

Ende Juni gab Finanzminister Villiger bekannt, dass der Bundesrat entgegen seiner Ankündigung vorläufig darauf verzichte, eine Vorlage zur Steueramnestie auszuarbeiten, da er sich nicht auf eines der drei zur Auswahl stehenden Modelle hätte einigen können: Bei der umfassenden Amnestie hätten die Steuersünder für offengelegte Kapitalien Nach-, aber keine Strafsteuern zahlen müssen; bei der Amnestie auf Selbstanzeige hätten alle Betroffenen einmal im Leben nicht versteuertes Kapital ohne Strafsteuer offen legen können; und beim im Tessin praktizierten Modell der Amnestie im Erbfall hätten Erben von Verstorbenen nicht versteuerte Kapitalien ohne Straf- und Nachsteuer deklarieren können. Die Bedenken vor allem gegenüber einer allgemeinen straflosen Amnestie hätten derart zugenommen, dass eine Steueramnestie nicht mehr dringlich erscheine.

Steueramnestie nach Prinzip der straflosen Selbstanzeige

Gegen die Stimmen der Linken lehnte das Parlament die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ ab (der Nationalrat mit 120:65, der Ständerat mit 35:6 Stimmen). Die bürgerliche Mehrheit räumte zwar ein, dass das Begehren dem Anliegen der Steuergerechtigkeit entspreche, betonte aber, dass die direkte Bundessteuer mit ihrer starken Progression bereits den Charakter einer Reichtumssteuer habe. Die Kapitalgewinnsteuer stelle eine isolierte Einzelmassnahme dar, die nicht in das bestehende Steuersystem integriert sei und die alle sieben Kantone, welche eine solche Steuer kannten, aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit wieder abgeschafft hätten. Mit 96:78 Stimmen verwarf der Nationalrat einen Antrag Fetz (sp, BS), das Geschäft an die WAK zurückzuweisen mit dem Auftrag, konkrete Massnahmen zur Schliessung der Steuerlücken auf Kapitalgewinnen auszuarbeiten, um dem Volk einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen zu können. Bundesrat Villiger wies darauf hin, dass es an Zeit fehle, in dieser komplexen Materie rasch zu Ergebnissen zu kommen, insbesondere, da noch kein Konsens bestehe.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Gegen den Willen des Bundesrats überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WAK, das die Prüfung von Steuerabzügen für Aufwendungen verlangt, die durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit verursacht werden. Eine weitergehende Parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) (Pa. Iv. 00.418) hatte der Rat zuvor abgelehnt.

Steuerabzügen für Aufwendungen durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit

Da ihm die darin enthaltenen Forderungen zu weit gingen, lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) (Geschäft 00.418) ab, die eine breite Anerkennung der gemeinnützigen Arbeit verlangte (bezahlter Urlaub, Weiterbildung, System der sozialen Sicherheit, Steuerabzug für persönliche Auslagen). Hingegen nahm er gegen den Antrag des Bundesrates, der auf den enormen administrativen Aufwand verwies, knapp ein Postulat seiner WAK an, das die Regierung beauftragte, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu prüfen, damit Steuerabzüge für Aufwendungen, die durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit entstehen, zugelassen werden.

Steuerabzügen für Aufwendungen durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit

Im Februar präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Steuerpaket 2001. Dieses umfasst drei Vorlagen: Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (Teilsplitting ohne Wahlrecht) sieht Entlastungen von 910 Mio Fr. (Kantone: zusätzliche 400 Mio) für Ehepaare und Familien vor, die Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung soll einen Systemwechsel beim Eigenmietwert ermöglichen (Kosten Bund: 85 Mio, Kantone: 35 Mio), und bei der Umsatzabgabe will der Bundesrat die dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht überführen (Kosten Bund: 310 Mio).

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Ende Februar präsentierte der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Steuerpaket 2001 die Reformen zur Familienbesteuerung. Diese bestätigten die Grundsatzentscheide vom Oktober 2000 zugunsten des Teilsplittings ohne Wahlrecht. Die Einsparungen sollten eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer von 5600 auf 9000 Fr. erlauben. Damit könne den Familienlasten – auch bei Konkubinatspaaren – vermehrt Rechnung getragen werden. Des weiteren ist ein berufsbedingter Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern unter 16 Jahren von höchstens 4400 Fr. sowie ein Abzug der Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung geplant. Letzterer würde in Form einer Pauschale für jeden Kanton separat festgelegt, entsprechend der kantonalen Durchschnittsprämie. Die Kantone müssten ebenfalls ein Splitting-Verfahren für Verheiratete und einen Abzug der Fremdbetreuungskosten einführen, doch wären sie frei in der Ausgestaltung. Auch der Pauschalabzug für die obligatorischen Kranken- und Unfallversicherungsprämien wäre obligatorisch.

Auf die einfache Anfrage Fehr (sp, ZH) (Anf. 00.1127) betreffend alternative Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stärkung von Familien hielt der Bundesrat fest, dass sich die Reform auf die Ehepaar- und Familienbesteuerung beschränke. Eine Ausweitung dieses Themas auf aussersteuerliche Bereiche würde den für das Steuerpaket 2001 massgeblichen Rahmen sprengen. So lehnte der Bundesrat die Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung ab, desgleichen Sozialabzüge vom Steuerbetrag anstatt vom steuerpflichtigen Einkommen, weil dies die Steuerprogression verschärfen würde. Gegenüber einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen sei er hingegen grundsätzlich positiv eingestellt

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern zwischen Kantonen und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Die Revision soll die Veranlagung bei der direkten Steuer vereinfachen und im Falle eines Wohnortswechsels die Koordination zwischen den Kantonen erleichtern. Die Erhebung der Bundessteuer wie auch der Staats- und Gemeindesteuer soll in Zukunft jenem Kanton übertragen werden, in welchem die zu besteuernde juristische oder natürliche Person am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz hat. Die WA-Kommission des Nationalrates hiess die Vorlage oppositionslos gut. Sie sprach sich dafür aus, dass die Kantone ihre Abzüge für das Bausparen und der Kanton Zürich seine Sonderregelung bei den Kinderbetreuungskosten aufrechterhalten dürfen, widersetzte sich aber einem Antrag Chiffelle (sp, VD), der alle Kantone zur Einführung von Abzügen bei den Kinderbetreuungskosten verpflichten wollte. Diskussionslos wurde die Vorlage vom Nationalrat im Sinne der WAK gutgeheissen. In seiner Wintersession schloss sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrates ohne Gegenstimme an.

Veranlagung bei der direkten Steuer vereinfachen

Der Jurassische Sozialdemokrat Rennwald lud den Bundesrat mit einem Postulat ein, Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung für Steuerinspektoren zu ergreifen. Mit der bestehenden Zahl an Steuerexperten könne ein mehrwertsteuerpflichtiger Betrieb theoretisch nur alle 35 Jahre kontrolliert werden. Durch das Fehlen qualifizierter Personen würden dem Bund ausserdem beträchtliche Mindereinnahmen entstehen. Das Postulat wurde vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Rennwalds (Anfrage 99.1075) bestätigt, dass Steuerinspektoren in der Öffentlichkeit ein schlechtes Image anhafte. Die Personalsuche sei aufgrund der guten Beschäftigungslage sehr schwierig.

Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung für Steuerinspektoren

Als Postulat überwiesen wurde ein Aufruf der SVP-Fraktion zum Verzicht auf weitere Einschränkungen des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. Der Wettbewerb garantiere tiefe Steuern. Die Steuerharmonisierung dagegen könnte Steuererhöhungen zur Folge haben. Walker (cvp, SG) unterstützte formelle Vereinheitlichungen zwischen den Kantonen. Fässler (sp, SG) gab zu bedenken, dass die bestehenden Steuerunterschiede von der Bevölkerung nicht verstanden würden. Nachdem die SVP-Fraktion Bundesrat Villiger ihre Zusammenarbeit bei der formellen Steuerharmonisierung zusichert hatte, hiess der Rat die Motion in der Form eines Postulats mit 98 zu 70 Stimmen gut.

Verzicht auf weitere Einschränkungen des Steuerwettbewerbs

Der Nationalrat lehnte eine Motion Grobet (pda, GE) ab, die eine Aufteilung des Steuerertrages auf den Wohnkanton und den Kanton des Arbeitsortes verlangt hatte. Damit hätten Stadtkantone ihre Infrastrukturkosten teilweise auf die umliegenden Kantone überwälzen können. Der Bundesrat wies darauf hin, dass im Neuen Finanzausgleich eine Abgeltung von Zentrumslasten vorgesehen ist.

Aufteilung des Steuerertrages auf den Wohnkanton und den Kanton des Arbeitsortes

Schmiergelder an Private dürfen im Rahmen der Gewinnsteuer weiterhin als geschäftsmässiger Aufwand in Abzug gebracht werden. Dies entschied der Nationalrat mit der Ablehnung einer Motion Jans (sp, ZG), die einen solchen Abzug verbieten wollte. Der Bundesrat hielt fest, dass diese Abzüge in den meisten Industriestaaten zugelassen seien und sah keinen Handlungsbedarf für ein Vorprellen der Schweiz. Im vergangenen Jahr waren Bestechungsgelder an Amtspersonen auch im Ausland als illegal und entsprechende Steuerabzüge als unzulässig erklärt worden.

Schmiergelder an Private dürfen weiterhin in Abzug gebracht werden
Dossier: Changement de la CP en matière de la corruption de fonctionnaires

Nationalrat Imhof (cvp, BL) verlangte vom Bundesrat die Aufhebung der steuerlichen Doppelbelastung bei Familienunternehmen. Der Steuerabzug sowohl auf dem Gewinn des Unternehmens als auch auf der Dividende der familieneigenen Aktien sei ungerechtfertigt. Der Bundesrat empfahl, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Im internationalen Vergleich sei die Steuerbelastung der Körperschaften in der Schweiz als moderat zu werten. Zudem seien Reserven primär im Unternehmen und nicht im Privatvermögen der Aktionäre zu äufnen. Der Nationalrat folgte diesem Antrag und überwies die Motion als Postulat. Eine ähnlich lautende Motion Zuppiger (svp, ZH) (Mo. 00.3155), die sich aber über die Familienunternehmen hinaus auch für eine Abschaffung der Doppelbelastung bei Aktiengesellschaften und normalen Aktionären einsetzte, wurde vom Nationalrat ebenfalls als Postulat überwiesen.

Aufhebung der steuerlichen Doppelbelastung bei Familienunternehmen Abschaffung der Doppelbelastung bei Aktiengesellschaften und normalen Aktionären

Entgegen dem Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat in seiner Wintersession eine Motion Raggenbass (cvp, TG) zur Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer. Dadurch sollte primär der Mittelstand entlastet werden. Die aktuelle Besteuerungspraxis hemme die Leistungsbereitschaft und bestrafe Selbständigerwerbende und Unternehmerinnen.

Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer

Zur Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter, insbesondere für Zusatzversicherungen, verlangte Spielmann (pda, GE) höhere Abzüge bei der direkten Steuer. Der Nationalrat überwies diesen Antrag als Postulat. Ganz abgelehnt wurde hingegen eine Motion Jans (sp, ZG) (Mo. 99.3116) zur steuerlichen Gleichstellung von Pensionskassenleistungen gegenüber Kapitalbezügen aus der dritten Säule.

Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter Pensionskassenleistungen

Erfolglos blieb eine Motion von Ständerat Brändli (svp, GR) zur Reduktion der direkten Bundessteuer. Mindestens 50% der wachstumsbedingten Mehreinnahmen hätten an die Steuerpflichtigen zurückerstatten werden sollen. Davon erhoffte sich der Motionär eine Steigerung der Standortattraktivität der Schweiz. Der Bundesrat erklärte, bis 1997 habe die Schweiz mit einer Fiskalquote von 33,8% gegenüber der OECD (37,2%) und der EU (41,5%) ihren Standortvorteil bewahren können. Ausserdem würde die vorgeschlagene Massnahme den Rahmen des Finanzleitbildes sprengen. Mit 26 zu 6 Stimmen verwarf der Ständerat das Begehren auch in der Form eines Postulates. Im Nationalrat unterlag die SVP-Fraktion mit ihrer Motion (Mo. 99.3581) zur Senkung der Steuerlast. Sie hatte einen Dringlichen Bundesbeschluss zur Reduktion der direkten Bundessteuer um 10% gefordert. Der Finanzplan sollte ausserdem um eine Verzichtsplanung ergänzt werden, die die Kompensation allfälliger Steuerausfälle regelt. Schliesslich stellte Nationalrat Brunner (svp, SG) vergeblich die Forderung (Mo. 99.3339) nach einem Steuerstopp. Er wollte erreichen, dass jede künftige Erhöhung einer Steuer durch die Reduktion einer anderen Steuer vollständig kompensiert werden muss. Bekämpft wurde die Motion von Fässler (sp, SG), die das Begehren als Wahlkampfvorlage kritisierte und ihrem Verfasser zu bedenken gab, dass auch die Landwirtschaft von einer solchen Politik negativ betroffen sein würde.

Reduktion der direkten Bundessteuer Senkung der Steuerlast jede künftige Erhöhung einer Steuer vollständig kompensiert

Mit einer Motion forderte Mugny (gp, GE) (Mo. 00.3240) die vollständige steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten für Einelternfamilien. Der Bundesrat wies darauf hin, dass solche Abzüge in der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern nicht mehr vorgesehen seien. Am ersten Verhandlungstag wurde die Motion im Nationalrat von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft, in der Wintersession aber von der Volkskammer als Postulat überwiesen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Spoerry (fdp, ZH) bereits im Frühjahr erreicht, dass bestehende Kinderbetreuungskosten-Abzüge in den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung aufrecht erhalten werden können.

steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten

Zur Förderung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz forderte Schweiger (fdp, ZG) mit einer Motion vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Steuerpakets, welches eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen beinhalten, die Progression bei der direkten Bundessteuer abschwächen, die wirtschaftliche Doppelbelastung von Aktionären als juristische Person und Anteilsinhaber mildern und eine Verbesserung bei der Verlustrechnung herbeiführen soll. Bundesrat Villiger pflichtete bei, dass die Schweiz als Wirtschaftsstandort eine im OECD-Raum vergleichsweise tiefe Steuerquote anstreben sollte, nicht aber die tiefen sozialen Standards der USA. Die Befürworter der Motion setzten sich aber mit 27 zu 6 Stimmen durch.

Förderung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz