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In seiner Antwort auf eine Interpellation Pelli (fdp, TI) betreffend geplante Steueramnestien in der EU erklärte der Bundesrat, Informationen über Amnestien in anderen Ländern seien schwer zu erhalten, da die Regierungen solche Massnahmen in der Regel kurzfristig bekannt gäben, um weitere Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Polen habe einen entsprechenden Gesetzesentwurf gutgeheissen, und in Italien erwäge die Regierung, die Amnestie auf juristische Personen auszudehnen. 

geplante Steueramnestien in der EU

Im Frühling schickte die WAK-SR zwei neue Varianten der Familienbesteuerung mit unterschiedlichen Divisoren an die Kantone zur Vernehmlassung; diese fanden wenig Anklang. Darauf schlug die WAK dem Ständerat die Einführung der Individualbesteuerung vor. Mit 24:17 Stimmen hielt der Rat jedoch am Teilsplitting mit Divisor 1,9 fest, das vom Bundesrat und vom Nationalrat favorisiert wird. In der Detailberatung strich der Ständerat im Einklang mit der Kommission und dem Bundesrat das vom Nationalrat eingeführte Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare mit Kindern. Anschliessend stutzte er die vom Nationalrat grosszügig genehmigten Abzüge zurück: Er setzte den Betreuungskostenabzug auf 4000 Fr. fest, kürzte den Kinderabzug auf 9300 Fr. und strich den Ausbildungsbeitrag für Jugendliche. Beim Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden stimmte er mit 25:18 Stimmen einem Antrag Plattner (sp, BS) zu, der die Kantone nicht dazu zwingt, zum Teilsplitting überzugehen; damit können die Kantone zwar nicht die Individualbesteuerung einführen, jedoch ihre Doppeltarife beibehalten.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Entgegen dem Antrag seiner Rechtskommission gab der Ständerat nur der Standesinitiative des Kantons Jura Folge, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. Die Standesinitiative des Kantons Tessin (St. Iv. 01.301), welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert, lehnte der Rat ab. Damit wären den Erben desjenigen, der Vermögenswerte nicht deklariert hat, die Steuern erlassen worden, während die Erben eines andern, der sein Vermögen sauber deklariert hat, hätten Steuerschulden bezahlen müssen.

Streichung von Steuerbussen

Nationalrätin Fässler (sp, SG) wollte vom Bundesrat wissen (Anfrage 02.1049), wie Optionen als Lohnbestandteil besteuert werden. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg. Steuerverwaltung einen Bericht mit Vorschlägen zur Besteuerung von Mitarbeiteraktien und -optionen vorgelegt habe, welcher im Herbst 2002 in die Vernehmlassung gegeben werde. Je nach den Ergebnissen der Vernehmlassung wolle der Bundesrat eine Botschaft erarbeiten und diese dem Parlament 2003 vorlegen. 

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Anlässlich seines traditionellen Medienspaziergangs auf die Petersinsel sprach sich Bundesrat Couchepin für Steuergutschriften zu Gunsten jener Menschen aus, die trotz Arbeit weniger als das Existenzminimum verdienen (Working poor). Er berief sich dabei auf eine Studie, welche im Auftrag des EVD von der Universität Bern erstellt worden war. Die Autoren der Studie hatten ein Modell mit einem staatlich fixierten Mindestlohn und zwei Modelle mit Steuergutschriften für erwerbstätige Familien auf ihre Praktikabilität und Effizienz hin untersucht. Dabei waren sie zum Schluss gekommen, dass Mindestlöhne die Wirtschaft mit 1,7 Mia Fr. Mehrkosten extrem belasten, die Zahl der Working Poor aber nur unwesentlich verringern würden. Mit Steuergutschriften, die zu Steuerausfällen von rund 360 Mio führen würden, könnte hingegen die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Familien (zumindest theoretisch) auf Null gesenkt werden. Eine Finanzierung durch allgemeine Steuern, die progressiv erhoben werden, wäre auch sozialer als höhere Mindestlöhne, die über höhere Preise zumindest teilweise an die Betroffenen überwälzt würden. Couchepin erachtete die Studie als Beitrag zur laufenden Working-Poor-Diskussion. Konkrete Schritte, wie dem Modell politisch zum Durchbruch verholfen werden könnte, wollte er aber keine nennen. (Zum Steuerpaket für Familien siehe hier)

Working poor Steuergutschriften

Diskussionslos überwies der Ständerat eine Motion der WAK-NR, welche die fiskalischen Ungerechtigkeiten für kleine und mittlere Personenunternehmen bei Betriebsnachfolge und -aufgabe beseitigen will. Der Nationalrat stimmte einem Vorstoss Eberhard (cvp, SZ) (Mo. 01.3681), der ähnliches verlangt, als Postulat zu 

fiskalischen Ungerechtigkeiten bei Betriebsnachfolge und -aufgabe

Der Ständerat überwies eine Empfehlung Reimann (svp, AG), die es Anlegern und Steuerzahlern bei der Deklarierung ihres Wertschriftenvermögens erlaubt, bereits 2003 den Depotauszug der Banken als steuerlichen Vermögensnachweis zu verwenden.

Depotauszug der Banken als steuerlichen Vermögensnachweis

In seiner Antwort auf eine Interpellation Hess (fdp, OW) räumte der Bundesrat ein, dass die Familienbesteuerungsreform zu Ausfällen führe, welche die finanzschwachen Kantone besonders hart treffen könne. Es sei jedoch nicht sinnvoll, vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs noch Änderungen am geltenden System vorzunehmen.

Auswirkungen des Steuerpakets auf finanzschwache Kantone (Ip. 02.3029)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

In seiner Antwort auf eine Interpellation der SP-Fraktion hielt der Bundesrat fest, dass Abgangsentschädigungen von Managern der ordentlichen Besteuerung unterliegen, wenn sie als Arbeitseinkommen deklariert werden. Dienen sie jedoch der Altersvorsorge, komme ein günstigerer Tarif zur Anwendung. 

Abgangsentschädigungen

Nachdem die Bemessung der Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen auf die einjährige Gegenwartsbesteuerung umgestellt worden war, empfahl der Bundesrat diese Vereinheitlichung auch für natürliche Personen. Seit 1990 sind alle Kantone dem Vorbild von Basel-Stadt gefolgt und haben die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt – mit Ausnahme von Tessin, Waadt und Wallis, wo Gesetzesänderungen aber bereits im Gange sind.

einjährige Gegenwartsbesteuerung auch für natürliche Personen

Die Abstimmungsempfehlungen der LP deckten sich mit jenen der FDP, mit einer Ausnahme: Im Februar stimmten die Liberalen der Volksinitiative „Ja zu Europa“ überraschend deutlich zu – die beiden Kantonalparteien Genf und Waadt hatten die Initiative zuvor nur mit äusserst knappem Mehr angenommen. Basel-Stadt und Wallis beschlossen hingegen die Nein-Parole. Bereits Ende August beschlossen die Liberalen in Genf die Nein-Parole für die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“, die im Dezember zur Abstimmung gelangte. Ausserdem verabschiedeten sie eine Resolution, die das Bankgeheimnis als Teil der Privatsphäre erklärte. Mit der Betonung der Bedeutung des Bankgeheimnisses für den Finanzplatz Schweiz wollte die LP Genfer Bankenkreise besänftigen, die sich durch das pro-europäische Engagement der Partei vor den Kopf gestossen fühlten und damit gedroht hatten, die finanziellen Beiträge für die Wahlkampagne der LP in der Rhonestadt zu kürzen.

LP beschliesst annähernd die gleichen Prognosen wie die FDP

Mit 19:13 Stimmen lehnte der Ständerat eine parlamentarischen Initiative Dettling (fdp, SZ) ab, die eine Harmonisierung des Zugangs zu den Steuerdaten verlangt hatte. Es sei Sache der Kantone, die Einsicht ins Steuerregister zu regeln. Dass die Öffentlichkeit überhaupt Zugang zu diesen Daten habe, sei wichtiger als die Frage, wie dieser erfolge.

Zugangs zu den Steuerdaten

Im Winter überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion Bader (cvp, SO) (Mo. 01.3556), die einen Steueraufschub bei einem Generationenwechsel in einem Unternehmen verlangte, als Postulat und schrieb auf Antrag seiner WAK eine parlamentarische Initiative Gros (lp, GE) betreffend Besteuerung von Hilfsgesellschaften ab. Für vorübergehend in der Schweiz weilende ausländische Führungskräfte hatte das EFD eine Verordnung erlassen, die den Abzug besonderer Berufskosten (Reise, Unterkunft, Umzug) erlaubt.

Pa.Iv. Gros für steuerliche Anreize für ausländische Hilfsgesellschaften

Nationalrat Zanetti (sp, SO) wollte vom Bundesrat wissen, wie sich diese Beschlüsse auf die Kantone auswirkten. Laut dem Bundesrat können die Mindereinnahmen nur für die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer angegeben werden. Während die Entscheide bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung kaum ins Gewicht fielen (-10 Mio Fr.), ergäben sich massive Mindereinnahmen bei der Unternehmensbesteuerung (-90 Mio Fr.) sowie bei der Wohneigentumsbesteuerung und dem Bausparabzug (-60 Mio Fr. und -5 Mio Fr.). Total müssten die Kantone mit zusätzlichen Mindereinnahmen von 165 Mio Fr. bei der direkten Bundessteuer rechnen; der Vorschlag des Bundesrates war von einem Betrag von 425 Mio Fr. ausgegangen, den der Nationalrat auf 590 Mio Fr. erhöht hatte. Zahlen über die Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern lägen zum Zeitpunkt keine vor, es sei jedoch mit erheblichen Ausfällen zu rechnen.

wie sich Beschlüsse auf die Kantone auswirkten

Am 2. Dezember stimmten Volk und Stände über die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ ab. Unterstützung erhielt das vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereichte Begehren von der SP und den Grünen, der CSP, der EVP und dem CNG. Die bürgerlichen Parteien sowie Gewerbe-, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände gaben die Nein-Parole heraus. Einzig die CVP des Kantons Jura empfahl ein Ja. Nach einem flauen Abstimmungskampf, der einzig von einem vorrübergehenden Stopp eines SGB-Inserates in der Edipresse kurzfristig belebt wurde, verwarfen Volk und Stände die Vorlage mit 66% Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von nur 37%. Kein einziger Kanton unterstützte das Begehren. Am stärksten war die Ablehnung in Schwyz (81%), Nidwalden (78%) und Appenzell Innerrhoden (77%), am meisten Ja-Stimmen erzielte die Initiative in den Kantonen Jura (45%), Neuenburg und Bern (je 41,5%). Wie bereits in der Parlamentsdebatte zeigte sich auch bei der Abstimmung ein klarer Links-Rechts-Gegensatz. Gemäss Vox-Analyse waren die Stimmenden aus Kantonen mit hoher Steuerbelastung der Vorlage stärker gewogen als die Stimmenden in Kantonen mit niedriger Belastung.


Abstimmung vom 2. Dezember 2001

Beteiligung: 37,8%
Ja: 594 927 (34,1%) / 0 Stände
Nein: 1 149 182 (65,9%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, GP, CSP, EVP, PdA; SGB, CNG
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, FP, EDU, SD, Lega; SGV, Arbeitgeberverband, economiesuisse

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Im Herbst unterbreitete der Bundesrat in Antwort auf eine Motion der WAK-NR seinen Bericht über eine einheitliche und kohärente Behandlung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht. Laut Bericht wendeten Gerichts- und Verwaltungsbehörden weitgehend einheitliche Kriterien für die Qualifikation der beiden Erwerbsarten an. Doch verfolgten die betroffenen Rechtsgebiete unterschiedliche Ziele: Während das Sozialversicherungsrecht dem Versicherungsschutz diene, ginge es im Steuerrecht darum, dem Gemeinwesen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen und den Finanzausgleich mitzusteuern; das Obligationenrecht schliesslich regle in den Bestimmungen zum Arbeitsvertrag den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das Bundesgericht hätte in seiner Stellungnahme von einer einheitlichen Begriffsbestimmung von Selbständigkeit und Unselbständigkeit abgeraten, da diese neue Ungleichheiten nach sich zöge. Auf Anregung des „KMU Forums“ schlug der Bundesrat deshalb die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, an die sich Betroffene bei unterschiedlicher Einstufung wenden könnten.

steuerlichen Vereinheitlichung von selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit

Im Herbst legte die vorberatende WAK dem Nationalrat in Abänderung des Bundesratsvorschlags zum Steuerpaket 2001 nur zwei Vorlagen vor: Die erste beinhaltete neben der Familien- und Ehepaarbesteuerung auch die Unternehmensbesteuerung und die Stempelabgaben, die zweite die Wohneigentumsbesteuerung. Obschon Bundesrat Villiger zur Mässigung aufrief, beschloss der Nationalrat zusätzliche Steuersenkungen von 800 Mio Fr. bei den Bundeseinnahmen, die vor allem den Unternehmen und den Wohneigentümerinnen und -eigentümern zugute kommen sollen.

Der WAK-SR gingen diese zusätzlichen Entlastungen zu weit. Sie strich im Oktober im Einverständnis mit den Interessenvertretern der Wirtschaft die vom Nationalrat beschlossene Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen (-300 Mio Fr.). Auch bei der Wohneigentumsbesteuerung zeigte sie sich weniger grosszügig.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Im Sommer überwies der Ständerat eine Motion der CVP-Fraktion (Mo. 99.3548) aus dem Nationalrat, welche ein Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzen forderte, als Postulat. Da die Kompetenz des Bundes, eine Mehrwertsteuer (MWSt) und eine direkte Bundessteuer zu erheben (die beiden Steuern machen 60% der Bundeseinnahmen aus) bis Ende 2006 befristet ist, gab der Bundesrat bereits im September einen Entwurf für eine neue Finanzordnung in die Vernehmlassung. Ziel ist es, die wichtigsten Einnahmenquellen des Bundes ohne Steuererhöhungen sicherzustellen, die Verfassung aufgrund verschiedener Entscheide der eidgenössischen Räte nachzuführen und das Steuersystem zu verbessern. Unter anderem soll der 1996 eingeführte MWSt-Sondersatz für den Tourismus von 3,6% auf den Normalsatz von 7,6 % angehoben und die Verbilligung der Krankenkassenprämien aus Mitteln der MWSt dauerhaft in der Verfassung verankert werden. Nach der Abstimmungsniederlage bei den Energievorlagen im September 2000 verzichtete der Bundesrat jedoch auf eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

Nationalrätin Vallender (fdp, AR) mahnte einen Bericht über die kumulierte Abgabebelastung an, den sie 1998 gefordert hatte (Einfache Anfrage 00.1130; zum Postulat siehe hier). Dieser sollte die Entwicklung der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und -entgelte darlegen. Der Bundesrat stellte den Bericht auf Ende Jahr in Aussicht. Mit der Überweisung eines Postulats von Jacqueline Fehr (sp, ZH) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, einen Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz zu erstellen. Besonders interessiere, wie sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach Abzug aller Steuern und Abgaben in den letzten zehn Jahren entwickelt hätten.

Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz

Auf Antrag seiner WAK beschloss der Nationalrat in der Herbstsession, auch Entlastungen für Unternehmen ins Steuerpaket aufzunehmen. Vergeblich hatte der Bundesrat um etwas Geduld gebeten, bis er seine Reformvorschläge ausgearbeitet habe. Die grosse Kammer senkte den Steuersatz von 8,5% auf 8% des Reingewinnes – economiesuisse hatte eine Verringerung auf 7,5% gefordert. Einen Antrag Fehr (sp, ZH), der die KMU mittels Abzug der Ausbildungskosten für Lehrtöchter und Lehrlinge entlasten wollte, lehnte der Rat ab. Hingegen überwies er im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion seiner WAK (Mo. 01.3214), welche die Beseitigung steuerlicher Ungerechtigkeiten für die KMU verlangte, und stimmte der ständerätlichen Motion Schweiger (Mo. 00.3552) (fdp, ZG) mit 71:52 Stimmen zu, welche ebenfalls Steuerleichterungen für die KMU verlangte. In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP-Fraktion (Ip. 013040) betonte der Bundesrat, Massnahmen zugunsten der Unternehmungen müssten mit einer nachhaltigen Finanzpolitik vereinbar sein. Im Anschluss an die Swissair-Krise erklärte sich die Wirtschaft bereit, für ein paar Jahre auf die vom Nationalrat beschlossene Steuersatzsenkung zu verzichten.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Le Conseil fédéral a publié deux messages en vue d’éviter la double imposition de l’Ukraine et de la République kirghize. Concernant le premier pays, les deux Chambres se sont favorablement prononcées en cours d’année, alors que seul le Conseil des Etats a avalisé la convention avec la République kirghize. Sur le même sujet, le Conseil national et le Conseil des Etats ont ratifié la convention avec l’Autriche, dont le message avait été publié l’année précédente par le Conseil fédéral.

CDI avec l'Ukraine, le Kirghizistan et l'Autriche

Im Herbst nahm der Nationalrat die Beratungen der Vorlage zur Familienbesteuerung in Angriff. Um alle Familien gleichzustellen, beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) namens der Kommission, das Teilsplitting auch auf Konkubinatspaare mit Kindern auszudehnen, ausserdem, die Kinderabzüge auf 11'000 Fr. zu erhöhen und einen Kinderbetreuungsabzug von 7000 Fr. sowie einen zusätzlichen Ausbildungsabzug von 3000 Fr. einzuführen. Rückweisungsanträge von linker und grüner Seite, die eine Individualbesteuerung (Fehr, sp ZH), ein Familiensplitting (Fässler, sp SG) oder eine gezielte Unterstützung von Familien in Form einer Rente (Genner, gp ZH) forderten, blieben chancenlos. Auch ein Antrag Fässler (sp, SG), Abzüge statt vom steuerbaren Einkommen vom steuerbaren Betrag zu gewähren, um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten, wurde abgelehnt. Mit 84:81 Stimmen beschloss der Rat jedoch auf Antrag Rechsteiner (sp, SG) beim Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden eine Steuerbefreiung des Existenzminimums bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Im September beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, eine Vernehmlassungsvorlage für die Reform der Unternehmensbesteuerung auszuarbeiten, welche die strukturellen Schwächen im Steuersystem beseitigen und ertragsneutral ausfallen sollte. Eine generelle Entlastung der Unternehmen lehnte der Bundesrat angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen schweizerischen Unternehmenssteuern ab. Grundlage bildeten die Vorschläge der Expertenkommission für rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Diese hatte u.a. empfohlen, alle Firmen unabhängig von ihrer Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma) gleich zu behandeln. Eine vollständige Gleichbehandlung erachtete der Bundesrat zwar als wünschbar, aber zur Zeit nicht realisierbar. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen und Gewinne aus dem Verkauf von massgeblichen Beteiligungen sollten zudem der Steuer unterliegen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: 2e réforme de l’imposition des entreprises

Ende Juni gab Finanzminister Villiger bekannt, dass der Bundesrat entgegen seiner Ankündigung vorläufig darauf verzichte, eine Vorlage zur Steueramnestie auszuarbeiten, da er sich nicht auf eines der drei zur Auswahl stehenden Modelle hätte einigen können: Bei der umfassenden Amnestie hätten die Steuersünder für offengelegte Kapitalien Nach-, aber keine Strafsteuern zahlen müssen; bei der Amnestie auf Selbstanzeige hätten alle Betroffenen einmal im Leben nicht versteuertes Kapital ohne Strafsteuer offen legen können; und beim im Tessin praktizierten Modell der Amnestie im Erbfall hätten Erben von Verstorbenen nicht versteuerte Kapitalien ohne Straf- und Nachsteuer deklarieren können. Die Bedenken vor allem gegenüber einer allgemeinen straflosen Amnestie hätten derart zugenommen, dass eine Steueramnestie nicht mehr dringlich erscheine.

Steueramnestie nach Prinzip der straflosen Selbstanzeige