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Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 92.3276) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 92.3212) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) (Mo. 92.3200) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Die Delegiertenversammlung der AP in Reiden (LU) beschloss die Unterstützung der Volksinitiative des Gewerbeverbandes und des Redressement National zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Die AP verlangte auch weitere Deregulierungsmassnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung und Baurecht, um das Investitionsklima zu verbessern.

DV der AP in Reiden (LU) 1992

Nach der Verabschiedung einer OECD-Konvention in Form einer Empfehlung für die grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern erklärte der Bundesrat, dass er diese nicht aktiv anwenden werde. So beabsichtige er beispielsweise nicht, magnetische Massendatenträger an ausländische Steuerbehörden zu verschicken, ausgenommen im Falle der Untersuchung krimineller Handlungen mit qualifiziertem Steuerbetrug. Damit beruhigte er verschiedene schweizerische Wirtschaftsorganisationen, welche sich um den Ruf der Schweiz als diskreten Partner in Steuerfragen besorgt zeigten.

grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern

Aufgrund des im Jahre 1990 verabschiedeten Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erliess der Bundesrat zwei Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung dieser Steuer. Demgemäss soll ab 1995 für juristische Personen in allen Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbesteuerung gelten. Für natürliche Personen hingegen bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, die Gegenwarts- oder Vergangenheitsbesteuerung für eine ein- oder zweijährige Bemessungsperiode anzuwenden.

Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung der direkten Bundessteuer

Erneut forderte die Liberale Partei die Abschaffung der direkten Bundessteuer und unterstützte hierzu die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative. Gemeinsam mit den drei bürgerlichen Bundesratsparteien reichte sie im Parlament Motionen für eine Revitalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein.

Abschaffung der direkten Bundessteuer und Motionen zur Revitalisierung des Wirtschaftsstandort Schweiz

Die vom Hauseigentümerverband am 1. Juli lancierte Volksinitiative "Wohneigentum für alle" hätte ebenfalls Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer. Sie verlangt unter anderem eine niedrigere Eigenmietwertbesteuerung während den ersten zehn Jahren nach Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Möglichkeit, in der Steuerklärung die für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmten Spargelder vom Einkommen abzuziehen.

Volksinitiative "Wohneigentum für alle"

Der Ständerat lehnte eine Motion des ebenfalls als Kopräsident des Initiativkomitees zur Abschaffung der direkten Bundessteuer in Erscheinung getretenen Cavadini (lp, NE), welche die Reduzierung der direkten Bundessteuer zu einem blossen Instrument des Finanzausgleichs zum Ziel hatte, mit 25 zu 4 Stimmen ab.

Mo. Cavadini

Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Umlagerung der direkten auf die indirekte Besteuerung bildete den Stein des Anstosses seitens der SP, weil alle Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem Einkommen belastet würden. Die 300 000 Steuerpflichtigen, welche bisher als Kleinverdiener keine direkten Bundessteuern bezahlen mussten, hätten inskünftig in Form von zusätzlichen indirekten Verbrauchssteuern ihren Steueranteil zu leisten. Hingegen würden die 130 000 bestverdienenden Steuerzahler (4%), welche bisher über CHF 3 Mrd. (50%) an die Einnahmen der direkten Bundessteuern beitrugen, stark entlastet. Auch unter den bürgerlichen Parteien stiess die Initiative zum Teil auf wenig Gegenliebe. Die CVP liess verlauten, zuerst müsse eine neue Bundesfinanzordnung eingeführt werden, bevor einer derartigen Einnahmeneinbusse zugestimmt werden könne. Auch für die FDP und die SVP war der Zeitpunkt dieses Begehrens denkbar schlecht gewählt. Der Vorort hingegen empfahl seinen Mitgliederorganisationen, die Initiative zu unterstützen.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Anders als die bürgerlichen Regierungsparteien unterstützte der Vorort die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis zum Jahr 2003. Dem Argument der bürgerlichen Bundesratsparteien, dass der Vorstoss schlecht terminiert sei und die Diskussion um die vordringlich notwendige Einführung der Mehrwertsteuer unnötig belaste, vermochte sich der Vorort nicht anzuschliessen. Er fand, dass die Initiative seinen eigenen finanzpolitischen Zielen einer Verlagerung von den Einkommens- auf die Verbrauchssteuern entspreche, und deshalb, zumindest als politisches Druckmittel, auch unterstützenswert sei.

Vorort (economiesuiss) unterstützt die Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis 2003

Nachdem die von der Auto-Partei im Jahre 1990 lancierte Volksinitiative nicht zustande gekommen war, lancierte der Gewerbeverband und das Redressement National im Februar erneut eine Initiative, welche die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis ins Jahr 2003 zum Ziel hat. Das überparteiliche, rechtsbürgerliche Initiativkomitee begründete sein Begehren mit dem im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern sehr hohen Anteil von direkten Steuererträgen an den Einnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden). Die für die Bundeskasse entstehenden Mindereinnahmen sollten durch zusätzliche Verbrauchssteuern teilweise kompensiert werden.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Nachdem die Bundesfinanzordnung in der Volksabstimmung abgelehnt worden war, reichten der freisinnige Nationalrat Pidoux (VD) (Mo. 91.3170) und der liberale Ständerat Cavadini (NE) (Mo. 91.3177) je eine Motion in den entsprechenden Räten zur Neuordnung der direkten Bundessteuer ein; diese haben zum Ziel, die direkte Bundessteuer abzubauen und ausschliesslich für den Finanzausgleich unter den Kantonen zu verwenden.

Motion zur Neuordnung der direkten Bundessteuer

Eine Standesinitiative des Kantons Aargau befasste sich mit der Frage des Eigenmietwerts. Der Vorstoss, welcher im Oktober vom Aargauer Grossen Rat überwiesen wurde, verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte auch für die direkte Bundessteuer gelten sollen, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Vor der Abstimmung stand gesamthaft eine breit organisierte Front von Gegnern einer eher unentschlossenen und wenig überzeugenden Gruppe von Befürwortern gegenüber. Im übrigen fand während der gesamten Kampagne ein Zahlenkrieg zwischen Gegnern und Befürwortern statt, in welchem die von Bundesrat Stich vorgerechnete Ertragsneutralität der gesamten Vorlage durch die Gegner in Zweifel gezogen wurde. So kam es, dass Stich vor der Abstimmung gegen die Falschinformationen der gegnerischen Komitees und des Gewerbeverbandes intervenieren musste, indem er klar stellte, unter welchen Bedingungen er die Ertragsneutralität berechnet hatte. Er erklärte, einerseits würden durch den – befristet auf fünf Jahre – verminderten MWSt-Satz von 4% beim Gastgewerbe über CHF 300 Mio. wegfallen; andererseits dürfe noch nicht von einem um 1,3% erhöhten MWSt-Satz (zugunsten der AHV) ausgegangen werden, da eine derartige Erhöhung referendumspflichtig sein werde. Bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lösten die Scharmützel zwischen Gegnern und Befürwortern eher Verunsicherung aus.

Bundesbeschluss Neuordnung der Bundesfinanzen.


Abstimmung vom 2. Juni 1991

Beteiligung: 33,3%
Ja: 664 304 (45,7%) / 2 1/2 Stände
Nein: 790 948 (54,3%) / 18 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP (8*), SP, CVP (1*), SVP (4*), LdU, EVP, EDU; SGB, CNG, VSA, LFSA; SBV, Bankiervereinigung, VSM, Finanzdirektorenkonferenz.
– Nein: LP, GP, GB, AP, SD, PdA; SGV, SHIV, Redressement national, Wirteverband, Arbeitgeberverband.
– Stimmfreigabe: Hotelierverein, SGCI
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die neue Finanzvorlage wurde am 2. Juni mit 54,3% Nein-Stimmen sowie von 18 Kantonen und fünf Halbkantonen abgelehnt. Damit scheiterte zum dritten Mal innert vierzehn Jahren die Einführung eines Mehrwertsteuermodells in der Volksabstimmung. Nur die Kantone Baselstadt und Zürich nahmen die Vorlage mit 55,8% resp. 55,1% klar an, Graubünden nur ganz knapp mit 50,1%. Es erstaunte nicht, dass die Wirtschaftskantone Zürich und Baselstadt das Paket annahmen, hatten sich doch der Finanzsektor und ein guter Teil der Exportwirtschaft für die Abschaffung der Taxe occulte und die Lockerung der Stempelabgaben stark gemacht. Graubünden war schon 1977 der einzige Stand, welcher die Mehrwertsteuervorlage angenommen hatte. Im Vergleich zu den zwei früheren Mehrwertsteuervorlagen sank die Stimmbeteiligung von 50% im Jahre 1977 auf 33,3% im Berichtsjahr.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Nouveau régime financier 1991

Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche zu Beginn des Jahres 1990 von der Auto-Partei lanciert worden war, kam nicht zustande. Der Schweizerische Gewerbeverband fasste den Beschluss, eine neue Initiative mit dem gleichen Ziel zu lancieren; unterstützt wird er unter anderem vom Redressement national.

Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer"

L'Autriche a fait savoir qu'elle souhaitait une modification de la convention sur la double imposition avec la Suisse. Alors que les travailleurs frontaliers autrichiens employés dans le secteur privé sur le territoire helvétique s'acquittent de leurs impôts en Autriche, ceux qui travaillent dans le secteur public sont imposés en Suisse. Cette situation a entraîné un "exode professionnel" du personnel de santé et des enseignants autrichiens, étant donné les taux d'imposition plus bas des cantons. La nouvelle convention devrait obliger les frontaliers autrichiens du secteur public à s'acquitter de leurs impôts en Autriche.

L'Autriche a fait savoir qu'elle souhaitait une modification de la convention sur la double imposition avec la Suisse

Les deux Chambres ont adopté la convention de double-imposition avec la Chine. Malgré la proposition d'une minorité de la commission du Conseil national de renvoyer le projet au Conseil fédéral en demandant la suspension de l'objet jusqu'à ce que la situation des droits de l'homme et des libertés démocratiques soit rétablie de façon durable, la chambre du peuple s'est ralliée à une confortable majorité à la proposition du gouvernement.

Une convention de double imposition avec la République populaire de Chine

Das Parlament nahm die Verlängerung des ursprünglich bis Ende 1992 befristeten Sofortprogramms bei der direkten Bundessteuer in unveränderter Form schon vor dem negativen Ausgang der Abstimmung über die Bundesfinanzordnung an. Das zu Beginn des Jahres 1989 in Kraft getretene Sofortprogramm brachte für Familien mit mittleren Einkommen eine Entlastung bei der direkten Bundessteuer und durch Einführung des Doppeltarifs für Ledige und Verheiratete den Abbau der vom Bundesgericht gerügten Vorteile für im Konkubinat lebende Paare.

Sofortmassnahmen

Einiges Aufsehen erregte die Nein-Parole des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins zum Finanzpaket. Unternehmerverbände wichtiger exportorientierter Branchen wie die Maschinenindustrie hatten sich zuvor, wegen der vorgesehenen Abschaffung der steuerlichen Belastung auf Betriebsmitteln und Investitionen (Taxe occulte) für das Finanzpaket ausgesprochen. Der Vorort begründete seinen Entscheid damit, dass er einen Wechsel zum Mehrwertsteuersystem wohl begrüssen würde, dass er aber das Kompromisspaket nicht unterstützen könne, weil auf einen gleichzeitigen Abbau der Direkten Bundessteuer verzichtet worden sei.
Der Arbeitgeberverband vertrat die gleiche Position wie der Vorort, während die Bankiervereinigung, welche primär an dem mit der Finanzreform gekoppelten Stempelsteuerabbau interessiert war, Zustimmung empfahl.
Die LdU-Initiative für den öffentlichen Verkehr empfahl der Vorort zur Ablehnung.

Parole des Vororts (Economiesuisse) zum Finanzpaket erregt Aufsehen

Die im Januar des Berichtsjahres gegründete Lega dei ticinesi, welche aus einer Gruppierung um den Unternehmer Bignasca und den Journalisten Flavio Maspoli – Herausgeber und Chefredaktor der Gratis-Sonntagszeitung «Il mattino della domenica» – entstanden ist, forderte in ihrem auf die kantonalen Wahlen ausgerichteten Programm einerseits Steuererleichterungen, eine 13. AHV-Rente, eine Reduktion der Krankenkassenprämien sowie eine Tessiner Universität, andererseits aber auch mehr Rechte für Automobilisten, den Ausbau des Gotthard-Autobahntunnels und die Errichtung eines Spielkasinos im Tessin. Der populistischen Protestbewegung, welche gleichzeitig an die Interessen der Pensionierten, der Autofahrer, Transporteure und Bauunternehmer appellierte sowie einen diffusen Antietatismus zum Ausdruck brachte, gelang es auf Anhieb, 12,8% der Wählerstimmen und zwölf Mandate zu gewinnen; die Lega-Wählerschaft bestand vor allem aus Neu- und Jungwählern sowie aus gelegentlichen, ungebundenen Urnengängern.

Gründung und Anfänge der «Lega dei ticinesi»

Auch das zusammen mit dem Steuerharmonisierungsgesetz als Paket behandelte Bundesgesetz über die direkten Steuern wurde im Berichtsjahr in die Kompromisslösung der Bundesratsparteien zur Reform der Bundesfinanzordnung einbezogen. Nach siebenjährigen Beratungen waren zwischen den beiden Räten noch bei der zeitlichen Bemessung der Steuerperiode und bei der Besteuerung der juristischen Personen wesentliche Differenzen verblieben. Dabei hatte sich der Nationalrat bisher für die auch von Bundesrat Stich verteidigte einjährige Gegenwartsbesteuerung ausgesprochen. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit gab er nun dem Ständerat nach und entschied sich für eine zweijährige Veranlagung als Normalfall, jedoch mit der Möglichkeit für die Kantone, von diesem System abzuweichen und die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen. Damit war die erste Differenz zum Ständerat aus dem Wege geschafft. (Dieser Beschluss des NR wurde bereits in der Sommersession, also vor der Ausarbeitung des erwähnten Kompromisses der Regierungsparteien gefasst. Zur Zeit kennen folgende Kantone die einjährige Besteuerung: BS, GE, JU, NE, SO.) Bei der Steuerbemessung für den Gewinn von juristischen Personen setzte sich hingegen der vom Bundesrat beantragte und vom Nationalrat unterstützte Proportionaltarif durch. Dieses Modell bevorzugt im Vergleich zum bestehenden Dreistufentarif, bei dem für die Steuerrechnung das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital massgeblich ist, kapitalschwache — in der Regel jüngere — Unternehmen. Zuerst hielt der Ständerat weiterhin am Stufentarif fest, dann zwang ihn aber der von den Bundesratsparteien vereinbarte Kompromiss zum Nachgeben. Allerdings musste der Nationalrat auf die von ihm geforderte zusätzliche Kapitalsteuer von 0,8 Promille verzichten. Am Ende der Wintersession konnte das Parlament beide Gesetzesrevisionen verabschieden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer kann freilich ebenfalls nur dann in Kraft treten, wenn die Einführung der MWSt in der Volksabstimmung angenommen wird.

Steuerharmonisierung (DBG und StHG, BRG 83.043)
Dossier: Nouveau régime financier 1991
Dossier: Confédération et cantons. Répartition des tâches. Première train de mesures (MCF 81.065)

Innerhalb der Steuerreform bildete das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) den Teil A, die Revision des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG) den Teil B. Für beide Vorlagen ging es im Rahmen der Differenzbereinigung vor allem noch darum, den Konflikt zwischen den beiden Ratskammern über die Bemessungsperiode zu eliminieren. Dabei gab der Nationalrat nach und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr als Kompromiss beschlossenen Lösung der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung mit dem Recht der Kantone, auch die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen, zu. Die übrigen noch verbliebenen Differenzen beim StHG waren vorwiegend technischer und redaktioneller Natur und konnten im Berichtsjahr ausgeräumt werden.

Steuerharmonisierung (DBG und StHG, BRG 83.043)
Dossier: Nouveau régime financier 1991
Dossier: Confédération et cantons. Répartition des tâches. Première train de mesures (MCF 81.065)

In der Differenzbereinigung fand dieses Entgegenkommen auch in der kleinen Kammer Zustimmung. In der Schlussabstimmung verabschiedeten die beiden Räte die Vorlage mit 120 zu 31 (bei 21 Enthaltungen) resp. 32 zu 2 Stimmen. Im Nationalrat stimmten von den Regierungsparteien die SP und CVP nahezu geschlossen dafür (1 Enthaltung resp. 2 Gegenstimmen), während bei der FDP und der SVP die Opposition recht bedeutend war (je rund 40% Enthaltungen oder Nein-Stimmen). Von den kleineren Fraktionen unterstützte die LdU/EVP die Reform, die LP sprach sich dagegen aus und die GP enthielt sich mehrheitlich der Stimme.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Nouveau régime financier 1991

Die vom Parlament verabschiedete Kompromisslösung zum Gesamtpaket vermochte aber nicht darüber hinwegzutäuschen, dass sich die Verfassungsvorlage der Zustimmung des Souveräns noch nicht sicher sein kann. Bereits vor der Beratung im Nationalrat hatte der Gewerbeverband heftige Opposition angekündigt und gedroht, die Einführung einer Mehrwertsteuer mit allen Mitteln zu bekämpfen. Der Vorort gab sich etwas zurückhaltender; er begrüsste zwar das Prinzip der MWSt, war aber enttäuscht, dass sich seine Forderung nach einer Entlastung bei der direkten Bundessteuer nicht durchgesetzt hatte.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Nouveau régime financier 1991