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In der Wintersession 2016 behandelte die kleine Kammer als Erstrat eine parlamentarische Initiative der UREK-SR zur Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz. Diese Änderung im Stromversorgungsgesetz soll die Vorränge zugunsten der Grundversorgung und der erneuerbaren Energien streichen. Diese würden sich in der Praxis nicht bewähren und seien systemfremd, versicherte Werner Luginbühl (bdp, BE) im Namen der Kommission, welche die parlamentarische Initiative einstimmig zur Annahme empfahl. Nachdem auch Bundesrätin Leuthard dargelegt hatte, dass sie die Gesetzesänderung begrüsse, trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und nahm sie einstimmig (bei 2 Enthaltungen) an.

Änderung Stromversorgungsgesetz

Mit der Annahme des Entwurfs zum Um- und Ausbau der Stromnetze genehmigte der Ständerat im Dezember 2016 auch die Abschreibung des Postulates Grossen (glp, BE) zur Investitionssicherheit für Stromversorger.

sécurité des investissements dans le secteur de l’électricité

Mit der Annahme des Entwurfs zum Um- und Ausbau der Stromnetze genehmigte der Ständerat im Dezember 2016 die Abschreibung der Motion bezüglich eines Energie-Austauschverbunds Schweiz-EU der BDP-Fraktion.

proposer à l’Union européenne (UE) un consortium destiné aux échanges énergétiques

Mit der Annahme des Entwurfs zum Um- und Ausbau der Stromnetze genehmigte der Ständerat im Dezember 2016 auch die Abschreibung der Motion Killer (svp, AG) bezüglich vereinfachten Bewilligungsverfahren für das Hochspannungsnetz.

Simplifier les procédures d'autorisation des projets de renouvellement des lignes électriques à très haute tension (Mo. 10.4082)

Die aus einer parlamentarischen Initiative der UREK-SR hervorgegangene Änderung im Stromversorgungsgesetz, welche die Streichung des Vorrangs erneuerbarer Energie bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz bezweckt, wurde in der bis März 2016 dauernden Vernehmlassung grösstenteils gut aufgenommen. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer stimmten dem Vorhaben zu und begründeten dies mit der höheren Netz- und Versorgungssicherheit. Skeptisch aufgenommen wurde die Vorlage von einigen Gebirgskantonen, die eine Benachteiligung der einheimischen Wasserkraft gegenüber ausländischem Strom aus Kohle und Gas ausmachten. Abgelehnt wurde die Vorlage von den Umweltverbänden und der SP, die in der Gesetzesänderung einen Widerspruch zu den Zielen der Energiestrategie 2050 sahen. Die UREK-SR sah sich durch die breite Zustimmung bestätigt und sprach sich am 1. September 2016 einstimmig für den Entwurf aus, der damit den Räten unterbreitet wird.

Änderung Stromversorgungsgesetz

Die UREK-NR hatte im November 2015 ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat mit einem Bericht über die Auswirkungen der Rückerstattungen der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze beauftragt. Es solle insbesondere aufgezeigt werden, wieviele Unternehmen die Rückerstattung des Netzzuschlags erhalten und in welchem Umfang dies geschieht. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Anliegen einverstanden und beantragte die Annahme des Postulates. Im März 2016 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend an.

Auswirkungen der Rückerstattungen der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze

In Erfüllung des Postulates Diener Lenz (glp, ZH) zur Transparenz auf dem Strommarkt veröffentlichte der Bundesrat im Januar 2016 einen Bericht über die Stromkennzeichnung bzw. über die vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen in der Abrechnung von Stromlieferungen. Der Bundesrat bezeichnete den Herkunftsnachweis als gutes Mittel, um den Stromkonsumenten über die Nachfrage eine Lenkungsmöglichkeit zu geben. Da in den Nachbarländern aber oft nur Strom aus erneuerbaren Quellen über einen Herkunftsnachweis verfüge, sei eine vollständige Deklarationspflicht mit Sonderregelungen verbunden.

Transparenz auf dem Strommarkt

Die UREK-SR reichte im April 2015 eine parlamentarische Initiative für eine Änderung im Stromversorgungsgesetz ein. Der im Stromversorgungsgesetz vorgesehene Vorrang von erneuerbarer Energie bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz wurde seit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes 2007 zum ersten Mal 2014 geltend gemacht. Dabei traten Rechtsunsicherheiten zu Tage, die von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom)untersucht wurden. Aufgrund seiner potentiell problematischen Auswirkungen soll Artikel 17 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes dahingehend geändert werden, dass der Vorrang nur noch für Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, gilt. Am 22. Juni 2015 gab die UREK-NR der Initiative Folge. Im Dezember 2015 gab die UREK-SR den Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung, welche bis am 21. März 2016 dauerte.

Änderung Stromversorgungsgesetz

Mit sogenannten Smart Grids – intelligenten Netzen – möchte das BFE den Herausforderungen der dezentralen Stromproduktion gerecht werden und ein sicheres, effizientes und zuverlässiges Stromnetz schaffen. Im Frühling 2015 präsentierte das Bundesamt dazu die «Smart Grid Roadmap», die als Wegleitung und einheitliche Verständnisgrundlage für die Weiterentwicklung der Schweizer Netze dienen soll. Zentraler Bestandteil solcher intelligenter Netzsysteme bildet der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, mithilfe derer beispielsweise der Stromverbrauch auf die mit erneuerbaren Energieträgern fluktuierende Stromproduktion abgestimmt werden und teure Kapazitätsausbauten im Übertragungsnetz vermindert werden können. Ein wichtiger Baustein solcher Netze sind dabei sogenannte Smart Meters (intelligente Messsysteme), die in den Haushalten und Unternehmen den Stromverbrauch auf spezifische Weise regulieren und messen können. Solche Smart Meters bilden später unter anderem (integrale) Bestandteile der «Energiestrategie 2050» (EnG), der «Strategie Stromnetze» und der Revision des StromVG.

Smart Grids – Intelligente Schweizer Stromnetze schaffen

In der Frühjahrssession 2015 revidierte die Kantonskammer mit 26 zu 17 Stimmen den im Vorjahr vom Nationalrat gefällten positiven Entscheid zur Motion Glättli (gp, ZH) mit der Forderung nach gesetzlicher Festschreibung der Netzneutralität. Dabei folgte der Ständerat der Mehrheit der vorberatenden KVF-SR, gemäss welcher die vom Bundesrat im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes vorgesehenen Massnahmen zur Erhöhung der Markttransparenz dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung trügen. Laut Mehrheitssprecher Imoberdorf (cvp, VS) sei eine Informationspflicht für Netzanbieter vorgesehen, wobei allfällige Differenzierungen bei der Datenübertragung offengelegt werden müssten. Ferner verwies Imoberdorf auf die im Vorjahr beschlossenen Verhaltensrichtlinien, worin sich verschiedene Fernmeldeunternehmen gegen die Blockierung von Internetdiensten und -anwendungen aussprachen. Eine linke Kommissionsminderheit sah die Informations- und Meinungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nach aktuellem Stand weiterhin gefährdet und forderte erfolglos verstärkte Massnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität. Der Verhaltenskodex erlaubt es den Netzanbietern, eigene Daten unter gewissen Umständen priorisiert zu behandeln.

Festschreibung der Netzneutralität

Die vom Nationalrat 2013 abgeänderte Motion Fournier (cvp, VS), welche eine Beschleunigung im Genehmigungsverfahren für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen sowie einen Zuschlag zur Deckung der Mehrkosten unterirdischer Netze forderte, erhielt am 27. November 2014 die Zustimmung des Ständerates. Die vom Ständerat akzeptierte Änderung des Nationalrates lag darin, dass die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens technikneutral erfolgen und also nicht nur für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen gelten soll. Die Forderung nach Kostenteilung wurde zudem in einen Prüfauftrag umgewandelt.

favoriser l’enfouissement des lignes à haute tension

Am 8. Oktober 2014 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einem Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung. Die vollständige Marktöffnung war schon im Stromversorgungsgesetz (StromVG) von 2007 enthalten, allerdings in zwei Schritten. Dieser zweite Schritt, die Marktöffnung für private Bezügerinnen und Bezüger sowie für kleine Firmenkunden, soll mit dem vorliegenden referendumsfähigen Bundesbeschluss vollzogen werden. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 22. Januar 2015. Sofern kein Referendum ergriffen wird, treten die neuen Bestimmungen per 1.1.2017 in Kraft. Per 1.1.2018 könnten dann erstmals auch Endverbraucher mit kleinem Verbrauch ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Stromversorgungsunternehmen werden ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer publizieren müssen, worauf alle Endverbraucher mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten per Ende Jahr ihren Anbieter wechseln können. Endverbraucher mit einem Verbrauch von weniger als 100 000 Kilowattstunden pro Jahr müssen nicht in den freien Markt eintreten. Sie können sich weiterhin von ihrem lokalen Anbieter beliefern lassen (Grundversorgung mit abgesicherter Stromversorgung). Endverbraucher mit höherem Verbrauch müssen zwingend in den freien Markt eintreten. Die Einführung der vollständigen Strommarktöffnung ist eine Voraussetzung für den Abschluss des Stromabkommens mit der EU.

libéralisation du marché électrique en deux étapes
Dossier: Libéralisation du marché de l'électricité

Eine im Oktober 2013 von der UREK-NR eingereichte parlamentarische Initiative zur Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie fand am 17. Juni 2014 im Nationalrat Zustimmung. Dennoch schuf die grosse Kammer eine Differenz zum Vorschlag der Kommission: Sie nahm neben der von der parlamentarischen Initiative geforderten Änderung des Stromversorgungsgesetzes zur Behebung einer Rechtsunsicherheit auch einen Einzelantrag Nordmann (sp, VD) an, welcher im Stromversorgungsgesetz ein Vorkaufsrecht an der Netzbetreibergesellschaft Swissgrid für Bund und Kantone anführen wollte. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 183 zu 0 Stimmen für die parlamentarische Initiative. Der Ständerat nahm sich dem Geschäft am 25. November 2014 an. Weil die Rechtsunsicherheit bei der Kostenübernahme für Ausgleichsenergie dringend zu beheben sei, die vom Nationalrat aufgenommene Änderung des Artikel 18 des Stromversorgungsgesetzes jedoch sachlich nichts damit zu tun habe und von der UREK-SR gerne noch eingehender geprüft werden möchte, wurde der kleinen Kammer beantragt, die beiden Anliegen in zwei Entwürfe aufzuteilen. Der Ständerat stimmte diesem Vorgehen mit 42 zu 0 Stimmen zu. Der Nationalrat kam am 1. Dezember auf das Geschäft zurück und stimmte dem Beschluss des Ständerates diskussionslos zu. In den Schlussabstimmungen vom 12. Dezember 2014 nahmen der Nationalrat und der Ständerat den Entwurf 1, welcher der ursprünglichen parlamentarischen Initiative entspricht, einstimmig an. Der aus dem Einzelantrag Nordmann resultierende Entwurf 2 wurde 2014 nicht mehr behandelt.

la prise en charge des coûts de l’énergie d’ajustement

Eine Motion Glättli (gp, ZH), die der Nationalrat 2014 als Erstrat behandelte, verlangte im Rahmen der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Festschreibung der Netzneutralität, die vor diskriminierenden Eingriffen in den im Internet stattfindenden Datenverkehr schützen soll. Obwohl der Bundesrat die unklare Gesetzeslage in diesem Bereich anerkannte, erachtete er eine gesetzliche Regelung zum gegebenen Zeitpunkt aufgrund Abwartens eines bundesrätlichen Berichts zum Fernmeldemarkt sowie aufgrund fehlender Anwendungsbeispiele als verfrüht. Eine "unheilige" Allianz im Nationalrat liess sich durch diese Antwort nicht beeindrucken und stimmte dem Anliegen mit 111 gegen 61 Stimmen aus der Mitte zu.

Festschreibung der Netzneutralität

Ungeachtet der Grösse ihrer Nachfrage sollen alle Konsumenten und Produzenten einen freien und gleichberechtigten Zugang zum Energiemarkt erhalten. Dies hatte eine Motion Noser (fdp, ZH) gefordert, welche 2013 im Nationalrat angenommen worden war und am 4. Juni 2014 im Ständerat behandelt wurde. Die UREK-SR beantragte (wie auch der Bundesrat) die Ablehnung der Motion: Einerseits sei die Forderung nach freiem Marktzugang überholt, da dieser mit der vollständigen Marktöffnung 2017 erreicht werde, andererseits sei die Forderung nach einem nationalen Netzbetreiber problematisch, da sich viele regionale Teilnetze im Besitz von Gemeinden und Städten befänden. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion ab.

les fournisseurs et les consommateurs aient un accès libre et égal au marché de l'énergie

Eine Motion Amherd (cvp, VS) für eine Lastenverteilung bei der Erneuerung des Hochspannungsnetzes war am 6. Mai 2014 im Nationalrat mit 89 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen worden. Die Motion verlangt eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes dahingehend, dass Planungsverfahren für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen beschleunigt und dass die Mehrkosten für die unterirdische Verlegung über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten abgegolten werden könnten. Zusammen mit der ähnlichen, aber abgeänderten Motion Fournier (cvp, VS) wurde am 27. November 2014 im Ständerat über die Motion Amherd diskutiert. Die UREK-SR empfahl die Ablehnung, ein Antrag Recordon (gp, VD) bat jedoch um Zustimmung. Während die allgemeiner gefasste Motion Fournier angenommen wurde, lehnte die kleine Kammer die Motion Amherd mit 24 zu 16 Stimmen ab.

favoriser l’enfouissement des lignes à haute tension

Am 20. März 2014 behandelte der Ständerat ein Postulat Diener (glp, ZH), welches die Transparenz auf dem Strommarkt erhöhen will. Der Bundesrat zeigte Bereitschaft, gemäss Punkt 1 des Postulats die Einführung eines Herkunftsnachweises für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom zu prüfen. Die weiteren Punkte des Postulats (Information über die Umweltauswirkungen, Deklarationsregelung bei Pumpspeicherkraftwerken und Deklarationspflicht für reinen Transithandel) wurden vom Bundesrat hingegen abgelehnt. Ständerätin Diener Lenz zeigte sich einverstanden mit der bundesrätlichen Haltung, Punkt 1 anzunehmen und die Punkte 2, 3 und 4 abzulehnen. Der Rat übernahm diese Haltung ebenfalls.

Transparenz auf dem Strommarkt

Im Januar 2014 liess Bundesrätin Leuthard verlauten, ein bilaterales Stromabkommen mit der EU solle noch in diesem Jahr unterzeichnet werden. Die Umstände seien günstig, die verbliebenen Differenzen klein und da sich der Europäische Energiebinnenmarkt per Anfang 2015 konstituiere, wäre es wichtig, dass sich die Schweiz zu diesem Zeitpunkt bereits mittels Abkommen den Zugang zu diesem Markt gesichert hätte. Ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen um ein Stromabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist die vollständige Marktöffnung, die in der Schweiz noch nicht vollzogen, aber im Stromversorgungsgesetz bereits angelegt ist. Die Hoffnungen auf einen baldigen Abschluss des Abkommens zerschlugen sich, als die EU-Kommission zwei Tage nach dem Ja des Stimmvolkes zur Masseneinwanderungsinitiative ein Treffen absagte und verlauten liess, das Stromabkommen komme erst wieder auf die Traktandenliste, wenn Klarheit bestehe über die weitere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU.

Verhandlungen mit der EU über ein Stromtransitabkommen ab dem Jahr 2006
Dossier: Accord sur l'électricité avec l'UE

Une étude réalisée par l’Office fédérale de l’énergie (OFEN) a analysé la rentabilité de 25 projets de centrales de grande hydraulique. Il en ressort que la construction de nouvelles installations engendre des coûts de 14 centimes par kilowattheures en moyenne. Ces coûts sont bien supérieurs au prix du marché de gros qui se situe aux alentours de 5 centimes par kilowattheures actuellement. Ces conditions ne favorisent donc pas l’investissement dans la force hydraulique.

la rentabilité de 25 projets de centrales de grande hydraulique

Le Conseil fédéral n’a toujours pas lancé la deuxième étape de la libéralisation du marché de l’électricité. Les petits consommateurs (consommation annuelle inférieure à 100 MWh) devront donc patienter avant de pouvoir bénéficier des prix de marché qui s’affichent en nette baisse en ce moment. C’est précisément pour cette raison que de nombreux grands consommateurs ont fait le choix de quitter l’approvisionnement de base au cours de l’année sous revue. Selon une enquête menée par l’ElCom, 27% des consommateurs finaux disposant du droit de libre accès au réseau seront sur le marché libre en 2014, ce qui correspond à 47% de la quantité d’électricité fournie aux grands consommateurs. Ces deux indicateurs ont quasiment doublé par rapport à 2013.

libéralisation du marché électrique en deux étapes
Dossier: Libéralisation du marché de l'électricité

En octobre, la commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) a déposé une initiative parlementaire quant à la prise en charge des coûts de l’énergie d’ajustement. La CEATE-CN a estimé qu’il y avait lieu de légiférer sur la question, étant donné que la jurisprudence du Tribunal administratif fédéral (TAF) contenait des incertitudes juridiques. Afin de garantir la sécurité de l’approvisionnement en électricité, le texte oblige Swissgrid, la société nationale du transport d'électricité, à facturer individuellement aux groupes-bilan les coûts de l'énergie d'ajustement. En adhérant au texte dans la foulée, la CEATE du Conseil des Etats a permis de rapidement donner suite à l’initiative parlementaire.

la prise en charge des coûts de l’énergie d’ajustement

Le Conseil national a adopté en septembre un postulat Grossen (pvl, BE) portant sur la sécurité des investissements dans le secteur de l’électricité. Par cette décision, le Conseil fédéral a été chargé d’examiner si des conditions-cadres contraignantes (telles que des normes pour les applications «smart-grid») devaient être mises en place afin d’assurer le développement des réseaux électriques.

sécurité des investissements dans le secteur de l’électricité

Le parlement a adopté, contre l’avis du Conseil fédéral, une motion Fournier (pdc, VS) ayant également pour but de favoriser l’enfouissement des lignes à haute tension. Le texte déposé demande que la loi sur l'approvisionnement en électricité (LApEI) soit complétée de deux dispositions. Premièrement, il préconise l’accélération de la procédure d'approbation des lignes enterrées. Deuxièmement, il prévoit que la société nationale du réseau de transport compense d'éventuels coûts supplémentaires liés à l'enterrement de lignes à haute tension par un supplément sur les coûts de transport. Alors que le Conseil des Etats s’est prononcé en faveur du texte sous sa forme originale en juin, le Conseil national a accepté une version modérée lors de sa session d’automne. Le texte modifié ne restreint pas les accélérations de la procédure d'approbation des plans aux lignes enterrées, mais y inclut de manière implicite les lignes aériennes. Estimant qu’une répercussion générale des surcoûts serait excessive, le Conseil national a par ailleurs chargé le Conseil fédéral d’examiner dans quelle mesure Swissgrid, la société nationale du réseau de transport, pouvait compenser d’éventuels coûts supplémentaires.

favoriser l’enfouissement des lignes à haute tension

Les deux chambres du parlement fédéral ont décidé de ne pas donner suite à une initiative cantonale du Valais. Celle-ci demande de modifier la loi fédérale concernant les installations électriques à faible et à fort courant en y introduisant le principe de l'enfouissement des lignes électriques dans tous les cas où la technologie le permettait.

initiative cantonale du Valais