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  • Accord international
  • Femmes et politique de parité

Acteurs

  • Dreifuss, Ruth (sp/ps) BR EDI / CF DFI

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Zu Beginn der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat als erster mit dem bereits im Vorfeld der Beratungen heftig umstrittenen Kulturgütertransfergesetz, mit dem eine Unesco-Konvention von 1970 umgesetzt werden soll. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von in- und ausländischen Kulturobjekten vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel. Kunsthändler, Sammler, verschiedene Museen, aber auch bürgerliche Politiker hatten von Anfang an den Entwurf des Bundesrates bekämpft, der zu perfektionistisch sei und eine für die Schweiz wichtige Branche in die illegale Ecke dränge. Nationalrat Fischer (fdp, AG) hatte kurz vor der Verabschiedung der Botschaft einen eigenen und bedeutend liberaleren Vorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative (01.450) eingereicht, der von branchennahen Experten ausgearbeitet worden war.

In der Eintretensdebatte herrschte Einigkeit darüber, dass Missbräuche beim Handel mit Kunstwerken wirksam zu bekämpfen seien. Während aber SP, Grüne und CVP grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrates folgen wollten, erklärten SVP, FDP und Liberale, sie würden der Initiative Fischer den Vorzug geben, falls nicht die von bürgerlicher Seite geforderten Korrekturen Aufnahme ins Gesetz fänden. In der Detailberatung nahm der Nationalrat eine Anregung Fischers an, wonach nicht mehr alle Gegenstände unter das Gesetz fallen sollen, sondern nur solche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe. Umgekehrt wollte er sich nicht auf archäologische, sakrale oder ethnologische Kulturgüter beschränken, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, sondern dehnte den Schutz auch auf andere Bereiche aus. Unbestritten war der Antrag des Bundesrates, dass die Schweiz künftig Projekte zur Erhaltung des Kulturgutes anderer Staaten finanziell soll unterstützen können, wenn sie durch politische oder kriegerische Ereignisse gefährdet sind.

Bei den mehr technischen Fragen der Meldepflicht, der Verjährung der Rückgabepflicht und der Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks waren die unterschiedlichen Meinungen umso ausgeprägter. Die Meldepflicht für vermutete oder beobachtete Verletzungen des Gesetzes (Geschäfte mit illegal eingeführten Kunstwerken und Kulturobjekten) war im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates enthalten gewesen, war dann aber auf Drängen jener Kreise, die hinter der parlamentarischen Initiative Fischer standen, zum Bedauern der damaligen Bundesrätin Dreifuss gestrichen worden. Die Kommission hatte die Bestimmung in Analogie zur Meldepflicht in Fällen von Verdacht auf Geldwäscherei wieder aufgenommen. Eine von Randegger (fdp, BS) angeführte Minderheit auf Streichen setzte sich jedoch mit 85 zu 81 Stimmen durch, nachdem auch Bundespräsident Couchepin als neuer Vorsteher des EDI erklärt hatte, die Festschreibung der Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht sei ein genügendes Instrumentarium.

Bei der Verjährung von Rückgabeforderungen hatten Bundesrat und Kommission eine Verlängerung der heute geltenden Frist von fünf auf neu 30 Jahre beantragt. Müller-Hemmi (sp, ZH) wollte noch weiter gehen und verlangte 50 Jahre, wie sie die Unidroit-Konvention vorschreibt, welcher der Bundesrat vorderhand nicht beitreten will. Mit dem Argument, 30 Jahre seien für die Rechtssicherheit des neuen Besitzers eines Kunstwerks zu lang, forderte Baumann (svp, TG) eine Verkürzung auf 15 Jahre. Gegen die Empfehlung von Couchepin wurde dieser Antrag mit 76 zu 72 Stimmen angenommen. Nicht durchsetzen konnten sich Bundesrat und Kommission auch bei der Frage, woran sich die Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks orientieren soll. Statt des Kaufpreises als Richtlinie brachte Wirz-von Planta (lp, BS) mit 81 zu 79 Stimmen den Verkehrswert durch. Couchepin erläuterte umsonst die Schwierigkeit, den Verkehrswert eines Objekts zu bestimmen, das gar nicht mehr auf dem Markt ist. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen verabschiedet. Angesichts der Drohung der noch liberaleren parlamentarischen Initiative Fischer stimmten CVP, Grüne und SP zähneknirschend der in wesentlichen Fragen entschärften Vorlage zu. Die Ratifikation der Unesco-Konvention wurde mit 123 zu 3 Stimmen bei 25 Enthaltungen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen zum Gesetz und die Enthaltungen bei der Konvention stammten grossmehrheitlich von der SVP. Mit der Begründung, dass zahlreiche Forderungen seines Vorschlags Eingang in die Vorlage gefunden hätten, zog Fischer seine parlamentarische Initiative zurück.

Ratifikation der UNESCO-Konvention und Änderung des Kulturgütertransfergesetzes zum Schutz vor illegalem Handel (BRG 01.077)

Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen.

internationalen Kooperation Meinungsäusserungsfreiheit David Rosenthal

In Anwesenheit von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss wurde Mitte Juni der Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann vorgestellt. Der Katalog von rund 3000 wünschenswerten Massnahmen ist eine Folgearbeit der 1995 in Peking durchgeführten UNO-Weltfrauenkonferenz. Die Umsetzung der unverbindlichen Empfehlungen hängt in erster Linie vom guten Willen und von den finanziellen Möglichkeiten der Adressaten (Behörden und Institutionen) ab. Die Ausarbeitung des Aktionsplanes erfolgte in enger Zusammenarbeit von 15 Bundesämtern und rund 50 nichtgouvernementalen Organisationen (NGOs).

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Am 9. Dezember – am Ende des Jubeljahres zum 150. Geburtstag des modernen Bundesstaates und 27 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts – wurde Ruth Dreifuss turnusgemäss zur ersten Bundespräsidentin der Schweiz gewählt. Sie wird dem Bundesrat im Jahr 1999 vorstehen.

Ruth Dreifuss turnusgemäss zur ersten Bundespräsidentin der Schweiz gewählt

Die Volksinitiative der SP und der Gewerkschaften ”für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters” wurde in der Volksabstimmung vom 27. September mit 58% Neinstimmen verworfen. Angenommen wurde sie nur von den welschen Kantonen Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Freiburg (sehr knapp) sowie dem Tessin. Die Initianten wollten mit dem Begehren einen Teil der 10. AHV-Revision, nämlich die schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 64 Jahre, vom Volk an der Urne korrigieren lassen. Sie argumentierten, dass sich im Juni 1995 bei der Abstimmung zur 10. AHV-Revision ein grosser Teil der Stimmenden in einer Zwickmühle befunden habe: ein Ja zum fortschrittlichen Paket (Splitting und Erziehungsgutschrift) habe zwingend auch eine Zustimmung zum heftig umstrittenen höheren Rentenalter für die Frauen bedeutet. Die Gegner taten dies als ”Rosinenpickerei” ab und führten vor allem die Finanzen ins Feld: Die Beibehaltung des Rentenalters 62 für die Frauen würde die AHV jedes Jahr mindestens 700 Mio. Fr. kosten. Bundesrätin Dreifuss, vor ihrer Wahl in den Bundesrat als Gewerkschafterin entschiedene Kämpferin gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters, zeigte sich nach der Abstimmung erfreut über das klare Ergebnis, äusserte aber gleichzeitig auch ihre Besorgnis über die starken regionalen Unterschiede mit Ja-Stimmenanteilen zwischen 23 und 68%.


Abstimmung vom 27. September 1998

Beteiligung: 51,6%
Nein: 1'347'139 (58%) / 17 6/2 Stände
Ja: 973'966 (42%) / 5 Stände

Parolen:
– Nein: CVP, FDP, SVP, LP, FP, SD, EDU, KVP; SGV, Arbeitgeber, Vorort, SBV; Schweizerischer Senioren- und Rentnerverband (SSRV).
– Ja: SP, GP, LdU, EVP, CSP, Lega, PdA; SGB, CNG, VSA; SAJV.

Eidgenössische Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" (BRG 97.008)
Dossier: 10ème révision de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS; 1980-1998)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragte dem Rat überraschend mit 12 zu 9 Stimmen Annahme der Initiative. In der Plenumsdebatte zeigte sich aber rasch, dass die befürwortende Kommissionsmehrheit einer fast geschlossenen Allianz der bürgerlichen Parteien gegenüber stand. Als Hauptargument führten diese an, die Initiative würde die an und für sich schon schwierige finanzielle Lage der AHV zusätzlich massiv belasten; ferner setze die den Frauen mit der 10. AHV-Revision zugestandene Gleichstellung in den Rechten auch eine solche bei den Pflichten voraus. Demgegenüber wiesen die Vertreter und Vertreterinnen der links-grünen Parlamentsminderheit auf die Folgen der Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen für den Arbeitsmarkt hin. Bundesrätin Dreifuss appellierte einmal mehr an das Parlament, Lösungen für eine flexible Pensionsaltersregelung zu finden. Mit 111 zu 72 Stimmen empfahl der Nationalrat Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative. Auch im Ständerat hatte die Initiative der Gewerkschaften keine Chancen. Als Gegenargumente wurden auch hier die Kosten und die finanzielle Lage der AHV vorgebracht.

Eidgenössische Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" (BRG 97.008)
Dossier: 10ème révision de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS; 1980-1998)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

In Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss lancierte anfangs Mai die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten eine zweimonatige, breit gestreute Kampagne zum Thema Gewalt gegen Frauen. Die Veranstaltung machte mit TV-Spots, Plakaten, Broschüren und einem Faltprospekt darauf aufmerksam, dass die Gewaltproblematik viel umfangreicher und komplizierter ist, als bisher in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wurde. Neben der physischen Gewalt leiden Frauen oft auch unter psychischen Misshandlungen (zerstörerische Kritik, Einschüchterungen und Drohungen). Als wichtigste Massnahme gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft wurden das Aufbrechen überkommener Rollenmuster und die Unterstützung der Gleichstellung der Frauen genannt, da mehrere Studien gezeigt hätten, dass Frauen in einer gleichberechtigten Partnerschaft weniger Gefahr laufen, Opfer von Gewalt zu werden.

Kampagne zum Thema Gewalt gegen Frauen

In der Frühjahrssession stimmte die kleine Kammer als Erstrat einstimmig der Ratifikation des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung aller Diskriminierungen der Frauen mit den vom Bundesrat beantragten Vorbehalten zu. Gegen die Ratifikation des Abkommens wandten sich lediglich die Abgeordneten Schmid (cvp, AI) und Reimann (svp, AG) mit der Begründung, das Abkommen beeinträchtige die in der Schweiz gültige Rechtsordnung, weil einzelne Bestimmungen zu direkt anwendbarem Recht führten und damit dem Einfluss von Volk und Ständen entzogen würden. Die Juristin Beerli (fdp, BE) beruhigte ihre Kollegen und erklärte, die einzigen in der Konvention enthaltenen direkt anwendbaren Rechtsansprüche seien in der Schweiz bereits umgesetzt. Auch Bundesrätin Dreifuss unterstrich, dass mit der Ratifikation des Übereinkommens keine Ausweitung der Sozialrechte verbunden sei. Mit 31:7 Stimmen wurde der Antrag Schmid, die Konvention nicht zu unterzeichnen, dafür aber deren Grundsätze in einen allgemeinen Bundesbeschluss zu kleiden, abgelehnt.

kleine Kammer Ratifikation des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung aller Diskriminierungen der Frauen direkt anwendbarem Recht bereits umgesetzt

Im Nationalrat war es der Thurgauer Gusset, der im Namen der FP argwöhnte, die Frauenkonvention sei wohl das Mittel, um sozialistische Anliegen wie das Recht auf Arbeit und die Mutterschaftsversicherung durch die Hintertür einzuführen. Vorbehalte brachten auch die Liberalen an, während die SVP sich eines Kommentars enthielt. Auch hier konterte Bundesrätin Dreifuss, die UNO-Konvention werde das politische Leben in der Schweiz nicht auf den Kopf stellen, sondern könne höchstens den Prozess zur Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen dynamisieren. Einig waren sich die Rednerinnen von CVP, FDP und SP, dass die Ratifizierung des Abkommens aus dem Jahr 1979 nun überfällig sei. Die Konvention wurde schliesslich mit 99 gegen 22 Stimmen und bei 14 Enthaltungen gutgeheissen.

Ratifizierung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Dossier: Égalité entre les femmes et les hommes dans le droit du nom

Der 5. Schweizerische Frauenkongress, der vom 19. bis 21. Januar in Bern stattfand, und an dem weit über 2000 Frauen aus allen Landesteilen sowie allen politischen, sozialen, kirchlichen und kulturellen Kreisen teilnahmen, stand unter dem Motto "L'avenir au féminin - Visionen unserer Zukunft - donne 2099". Den Auftakt der Veranstaltung machte Bundesrätin Ruth Dreifuss mit einer Rede, in der sie insbesondere die Rolle des Staates bei der Verwirklichung der Gleichstellung herausstrich. Nötig seien eine Feminisierung des Staates und mehr Frauen in allen Institutionen. Bei der Frauenförderung gehe es nicht darum, Frauen zu bevorzugen, sondern nicht länger systematisch Männer vorzuziehen. Herzstück des Kongresses waren 80 Workshops, die in vier Foren die Themen "Offene Schweiz - globale Verantwortung", "Neue Lebens- und Arbeitsformen", "Soziale Sicherheit im 21. Jahrhundert" und "Gewaltfreie Gesellschaft" diskutieren. Zum Abschluss wurden in einer Plenarversammlung knapp 80 Resolutionen verabschiedet. Als vordringlich wurde die Einführung einer Mutterschaftsversicherung für alle Frauen gefordert. Verlangt oder zumindest angeregt wurden ein flexibles Rentenalter mit ungekürztem Rentenanspruch, die gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, die Aufwertung der Familienbetreuung, die Förderung der Friedensforschung, die finanzielle Unterstützung der Frauenhäuser, die Aufhebung der Verjährung bei sexueller Ausbeutung, die Ratifikation der UNO-Konventionen über Frauen- und Kinderrechte sowie der Beitritt zu UNO und EU.

5. Schweizerische Frauenkongress Rolle des Staates bei der Verwirklichung der Gleichstellung knapp 80 Resolutionen

1995 schafften drei Frauen den Einbruch in eine traditionelle Männerdomäne: Claudia Kaufmann, ehemals Leiterin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und seit 1993 stellvertretende Generalsekretärin von Bundesrätin Dreifuss, wurde als erste Frau zur Generalsekretärin eines Departements (EDI) ernannt. Mit der Luzernerin Ursula Widmer-Schmied wählte die Vereinigte Bundesversammlung erstmals eine Frau zur Präsidentin des Eidgenössischen Versicherungsgerichts. Die Künstlerin Sophie Taeuber-Arp (1889-1943) schliesslich ziert als erste Frau eine Schweizer Banknote, nämlich die neu geschaffene 50-Franken-Note.

Einbruch in eine traditionelle Männerdomäne


Als Leiterin der Schweizer Delegation an der UNO-Frauenkonferenz in Peking verurteilte Bundesrätin Dreifuss vor dem Plenum scharf jede Form von Gewalt gegen Frauen als eine der unzulässigsten Menschenrechtsverletzungen und als Haupthindernis auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter. Sie erinnerte daran, dass sich nicht nur im Süden, sondern auch im Norden die Kluft zwischen Reich und Arm weiter vertieft. Frauen hätten häufig die Hauptverantwortung für Kinder, ältere Menschen und Kranke und seien deshalb in besonderem Masse von Armut bedroht. Seit der 3. Frauenkonferenz in Nairobi im Jahre 1985 habe es zwar Fortschritte, aber auch Stagnation und vielfach dramatische Rückschritte gegeben. Von der Chancengleichheit im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und bei den verantwortungsvollen Positionen in Politik und Gesellschaft seien die Frauen noch weit entfernt.

Bundesrätin Dreifuss legte auch die neuen Gesetzgebungsmassnahmen der Schweiz dar, die darauf abzielen, die Diskriminierung der Frauen abzubauen und ihre Situation im privaten wie im öffentlichen Sektor entscheidend zu verbessern, etwa durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei Gleichstellungskonflikten sowie durch die Anerkennung unentgeltlich geleisteter Arbeit für Kinder und andere zu betreuende Personen in den Sozialversicherungen. Als wichtigsten nächsten Schritt nannte sie die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die Revision des Scheidungsrechts.

Gesetzgebungsmassnahmen der Schweiz

Die grosse Kammer folgte der kleinen und stimmte der Ratifizierung von zwei UNO-Konventionen zum Umgang mit illegalen Drogen (Übereinkommen von 1971 über die psychotropen Substanzen und Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961) zu, allerdings erst nach einer längeren Grundsatzdebatte. Eine Kommissionsminderheit um den Zürcher CVP-Abgeordneten Seiler plädierte für Nichteintreten, da nur etwa 20 Staaten – und nicht die wichtigsten – die Abkommen auch in die nationale Gesetzgebung überführt hätten, weshalb die Schweiz auch bei einer Nichtratifizierung kein Aussenseiter wäre. Streng genommen würde die Anwendung der Konventionen dazu führen, neu auch den nicht ärztlich verordneten Konsum von Schlaf- und Beruhigungsmitteln zu kriminalisieren. Eine Minderheit Rechsteiner (sp, SG) beantragte Rückweisung an den Bundesrat, damit noch genauer abgeklärt werden könne, ob die Konventionen nicht doch den drogenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz entscheidend einengen würden. Als Vertreter einer auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik wollte SD-Vertreter Keller (BL) die Vorlage ebenfalls an die Regierung zurückweisen, allerdings verbunden mit dem Auftrag, auch das ungleich repressivere Wiener Übereinkommen von 1988 den Räten umgehend zur Ratifikation zu unterbreiten.

Bundesrätin Dreifuss betonte, mit den Übereinkommen werde eine eigenständige Drogenpolitik der Schweiz nicht beeinträchtigt. Es gehe allein darum, internationale Solidarität zu üben. Von einer Kriminalisierung des Medikamentenkonsums könne keine Rede sein, da sich die Konventionen lediglich gegen den Schwarzmarkt richten. Der Nichteintretensantrag und die beiden Rückweisungsanträge wurden daraufhin deutlich verworfen. In der Gesamtabstimmung passierte das Übereinkommen über psychotrope Substanzen mit 108 zu 42 Stimmen und das Zusatzprotokoll mit 107 zu 42 Stimmen.

Bei den durch die Überführung der Abkommen in nationales Recht notwendig werdenden Anpassungen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) beantragten mehrere Abgeordnete, Art. 8 BetmG, welcher Heroin und Cannabis als total verbotene Stoffe aufführt, die nicht einmal vom Arzt verordnet werden dürfen, ersatzlos zu streichen oder zumindest derart abzuschwächen, dass die Versuche mit der medizinisch indizierten Abgabe von Heroin erlaubt werden. Bundesrätin Dreifuss wies darauf hin, dass bereits eine Expertengruppe am Werk ist, um notfalls dringende Änderungen des BetmG vorzulegen, weshalb eine Gesetzgebung im Schnellzugsverfahren nicht angezeigt sei. Die Antragsteller beugten sich dieser Argumentation und zogen ihre Anträge zurück. Keinen Erfolg hatte auch ein weiterer Antrag Rechsteiner, zumindest jetzt schon auf die Bestrafung des Konsums zu verzichten. In der Gesamtabstimmung wurde das geänderte BetmG mit 108 zu 22 Stimmen deutlich angenommen.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Révision de la loi sur les stupéfiants (LStup) 2001-2004

Unter der Führung von Gret Haller (sp, BE), die im Berichtsjahr als Nationalratspräsidentin höchste Schweizerin war, und von Bundesrätin Ruth Dreifuss wurde das Solidaritätsnetz der politisch verantwortlichen Frauen weiter ausgebaut. Ende März trafen sich auf Einladung Hallers rund 120 nebenamtliche Präsidentinnen von Gemeinde- und Kantonsräten in Bern, um über ihre politischen Erfahrungen zu diskutieren. Im Mai lud Dreifuss jene Frauen zu einem Gedankenaustausch ein, die hauptamtlich ein Exekutivamt bekleiden. Im September schliesslich folgten die Parlamentspräsidentinnen von Deutschland, El Salvador, Grenada, Finnland, Island, Italien, Japan und Südafrika der Einladung Hallers zu einer internationalen Konferenz. Die Politikerinnen befassten sich mit der Rolle der Frau in der Politik, aber auch mit Fragen der Nord-Süd-Solidarität und des Minderheitenschutzes.

Solidaritätsnetz der politisch verantwortlichen Frauen

Da die Äusserungen der Arbeitgeber und der Vertreter von FDP und SVP - insbesondere auch die immer wieder vorgebrachte These, wonach die AHV kurz vor dem finanziellen Kollaps stehe - vor allem in der älteren Bevölkerung bedeutende Ängste auslösten, griff Bundesrätin Dreifuss schliesslich zu einem für schweizerische politische Verhältnisse ungewohnten Mittel. Sie liess der Presse einen offenen Brief an die Bevölkerung zukommen, in welchem sie das materielle Fundament der AHV bis über die Jahrtausendwende hinaus als solide und für die Sicherung der Renten ausreichend taxierte, weshalb sich ihrer Ansicht nach auch die Anhebung des Rentenalters der Frauen im Rahmen der 10. AHV-Revision nicht aufdränge. Da der Gesamtbundesrat im Vorjahr beschlossen hatte, sich entgegen seiner ursprünglichen Haltung dieser Erhöhung des Rentenalters nicht zu widersetzen, sah sich Dreifuss dem Vorwurf der bürgerlichen Parteien ausgesetzt, mit ihrer Initiative das Kollegialitätsprinzip verletzt zu haben.

AHV kurz vor dem finanziellen Kollaps offenen Brief an die Bevölkerung

Bundesrätin Dreifuss leitete die Schweizer Delegation an der Dritten europäischen Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann, welche Ende Oktober in Rom stattfand. Hauptthema der Konferenz waren die künftig zu wählenden Strategien zur Eliminierung der Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft. Neben juristischen und administrativen Massnahmen zur Gewaltbekämpfung stand vor allem die Rolle der Medien im Vordergrund. Die Schweiz legte einen Länderbericht vor, welcher eine Analyse der Wirkung und der Funktion von Medien lieferte und daraus Strategien zur Gewaltbekämpfung ableitete.

Dritten europäischen Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann

Eine Frau, die sich bereits im Vorfeld der parlamentarischen Debatte vehement für die Beibehaltung des bisherigen Rentenalters der Frauen eingesetzt hatte, war SGB-Sekretärin Ruth Dreifuss. In einem Zeitungsinterview vertröstete sie die Frauen darauf, dass in der Nachfolge des zurücktretenden Bundesrats Felber vielleicht eine Frau in den Bundesrat gewählt würde, welche hier entscheidenden Einfluss nehmen könnte. Wenige Wochen später war sie die neue Magistratin im Siebner-Gremium und zudem Vorsteherin des für die AHV-Revision zuständigen EDI – und konnte das Steuer dennoch nicht herumreissen. Nachdem der Bundesrat anlässlich der Beratungen der 10. AHV-Revision im Nationalrat entgegen seiner ursprünglichen Haltung erklärt hatte, die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 64 Jahre sei ein gangbarer Weg, dem er sich nicht widersetzen werde, versuchte Dreifuss zwei Monate später vergeblich, die Landesregierung zu bewegen, auf ihren Entscheid zurückzukommen und die Frage des Rentenalters der Frauen auf die 11. AHV-Revision zu verschieben. Die Kollegen von Dreifuss begründeten ihre Meinungsänderung damit, dass Unnachgiebigkeit in dieser Frage die Einführung des Splittings verzögern würde.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10ème révision de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS; 1980-1998)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes