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Pointiert äusserten sich die in der Organisation «Ärzte und Ärztinnen für soziale Verantwortung» engagierten Mediziner auch zu den Gefahren einer Umweltkatastrophe, insbesondere einer atomaren Verstrahlung. An einer nationalen Kundgebung wiesen sie darauf hin, dass die Schweiz für einen Ernstfall völlig ungenügend gerüstet sei und sie nicht in der Lage wären, die Bevölkerung medizinisch adäquat zu versorgen. Der Berner Arzt und Nationalrat P. Günter (ldu, BE) verdächtigte die Landesregierung, eine im Auftrag der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) erstellte Studie über Hilfeleistung bei nuklearen und strahlenbedingten Unfällen, welche auf Koordinationsprobleme und mangelnde Kapazitäten hinweist, mit Absicht über Monate hinweg nicht zu publizieren – und er witterte dabei ein ‹Manöver› im Vorfeld der Atom-Abstimmungen vom September 1990. Ebenfalls lange unter Verschluss gehalten wurde eine Untersuchung, die Mängel in der Jod-Prophylaxe der Bevölkerung auflistet. In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Bührer (sp, SH) zur Notfallplanung bei Atomunfällen verwies der Bundesrat darauf, dass das Gesundheitswesen primär eine kantonale Angelegenheit sei, zeigte sich jedoch zuversichtlich und versprach, der Jod-Prophylaxe in den kommenden Monaten die nötige Beachtung zu schenken.

Gefahren einer atomaren Verstrahlung (1990)

Erstmals seit fast zwanzig Jahren wiesen 1989 die Ausgaben für die stationäre Behandlung einen kleineren Zuwachs auf (+5.2%) als jene für die ambulante Behandlung (+8.1%). Dieser Trend dürfte auch auf den zunehmenden Ausbau der Spitex-Betreuung zurückzuführen sein. Anlässlich des 2. Spitex-Kongresses versprach Bundesrat Cotti, der Bund werde in den nächsten Jahren darauf hinwirken, dass Spitex den ihm gebührenden Stellenwert im Gesundheitswesen erhält. Dies verlangt auch die Petition des 1. Spitex-Kongresses, welche nun ebenfalls vom Ständerat diskussionslos überwiesen wurde.

Diskussionen über den Ausbau der Spitex-Leistungen (1988–1990)

Als Gründe für die Kostenexpansion im Gesundheitswesen nennen Fachleute das immer grössere Leistungsangebot in den Spitälern, die starke Zunahme der Zahl der Ärzte, den vermehrten Medikamentenkonsum, die steigenden Lohnkosten, die erhöhte Nachfrage nach therapeutischen Leistungen und die Alterung der Bevölkerung. Sie verweisen darauf, dass das Gesundheitswesen nicht nach Marktprinzipien funktioniert, ein Umstand, der preistreibend wirke, da sowohl für die Patienten wie für die Leistungsanbieter ein echter Anreiz zu kostengünstigeren Behandlungen fehlt.

Gründe für und Lösungen gegen die Kostenexpansion im Gesundheitswesen (1990)

Der Preisüberwacher Odilo Guntern nahm 1989 die Ärztehonorare unter die Lupe. Seiner Ansicht nach bildet eine blosse Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise noch kein taugliches Kriterium zur Bestimmung einer allfälligen Preisanpassung bei den Arztkosten. Er folgte damit der Haltung des Bundesrates, der bereits 1982 die Ärzteschaft in ihren – seiner Meinung nach ungerechtfertigten – Forderungen zurückband. Dem Preisüberwacher wurden von acht Kantonen Tarifanpassungsanträge vorgelegt. Bei Zürich, Solothurn, Neuenburg, Obwalden sowie Uri lehnte er die Erhöhungen als nicht gerechtfertigt ab. Einzig Zürich folgte dieser Empfehlung nicht.

Diskussionen um Ärztehonorare und Tarifverhandlungen (1989–1990)

Dies soll auch im Hinblick darauf geschehen, die galoppierende Entwicklung der Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen. Da auf den Spitalsektor annähernd 50 Prozent des Gesamtaufwandes für das Gesundheitswesen entfallen, wurden vor allem hier Alternativen gesucht. Dabei standen die Bestrebungen um den Ausbau der Spitex-Leistungen im Vordergrund, deren Uneinheitlichkeit und unsichere Finanzierung Anlass zu zahlreichen Diskussionen gab. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und sprach sich dafür aus, die Spitex-Petition des 1. Schweizerischen Spitexkongresses, die u.a. die versicherungsmässige Gleichstellung von Spitex- und Spitalpatienten fordert, an die mit der Revision der Krankenversicherung beauftragte Kommission weiterzuleiten. Der Nationalrat überwies ein Postulat Fischer (cvp, LU; Po. 88.872), welches den Bundesrat ersucht, zu prüfen, ob nicht über die Invalidenversicherung angemessene Taggelder ausbezahlt werden könnten, da die spitalexterne Pflege von den Angehörigen grosse materielle Opfer verlangt. Von frauenpolitischer Seite wurde befürchtet, Spitex werde das traditionelle Frauenbild weiter zementieren und zu bedenklichen Lücken in der Altersvorsorge derjenigen Frauen führen, die für die Pflege ihrer Angehörigen einen Erwerbsunterbruch in Kauf nehmen. Im Rahmen der 10. AHV-Revision gibt es deshalb auch Stimmen, die vorschlagen, Betreuungsgutschriften nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die Betreuung pflegebedürftiger und alter Angehöriger einzuführen.

Diskussionen über den Ausbau der Spitex-Leistungen (1988–1990)

Le développement des soins à domicile (Spitex) a fait l'objet d'un rapport de la part de la Fédération suisse des services de soins infirmiers de santé publique (FSSP) qui l'a ensuite transmis, sous forme de pétition, à la Chancellerie fédérale. En privilégiant les soins à domicile et en ne recourant pas systématiquement à l'hospitalisation des malades chroniques on peut, selon la FSSP, contribuer à diminuer les coûts de la santé tout en permettant au patient de rester dans son environnement. Et celle-ci de poursuivre en relevant que, face au vieillissement de la population et au manque de place tant dans les hôpitaux que dans les homes, la solution des soins à domicile deviendra indispensable.

Diskussionen über den Ausbau der Spitex-Leistungen (1988–1990)