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Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung. Beide Räte überwiesen gegen den Widerstand der Linken je eine Motion ihrer Finanzkommissionen, welche den Bundesrat auffordert, eine Vorlage auszuarbeiten, die es ermöglicht, in Perioden mit wirtschaftlicher Rezession und defizitären Bundesfinanzen auf den vollständigen Ausgleich der Teuerung zu verzichten. Dabei ist die Motion des Nationalrats etwas zurückhaltender formuliert, indem sie dem Bundesrat die Möglichkeit einräumt, auch die Komponente des sozialen Ausgleichs zu berücksichtigen.

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung

Die bereits in den Vorjahren beobachtete Tendenz, den Teuerungsausgleich nicht mehr automatisch zu gewähren, sondern an eine Leistungskomponente zu koppeln, verstärkte sich weiter. So einigten sich der Schweizerische Bankpersonalverband und die Banken auf ein neues Salärsystem nach Leistungskriterien. Auch Ciba-Geigy schaffte den Automatismus beim Teuerungsausgleich ab, erhöhte die Löhne generell lediglich um 3,5% und stellte weitere zwei Prozent der Lohnsumme für individuelle Einkommensanpassungen zur Abgeltung der persönlichen Leistung zur Verfügung.

Leistungskomponente

Das BFS legte die Ergebnisse der 1991 erstmals durchgeführten schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) vor. Danach wird in der Schweiz im Schnitt 43 1/4 Stunden pro Woche gearbeitet, Überstunden nicht eingerechnet, wobei Überzeit um so häufiger vorkommt, je höher die berufliche Stellung ist. Knapp ein Viertel der 16 000 Befragten gaben an, sie würden gerne weniger als hundert Prozent arbeiten und wären bereit, dafür eine entsprechende Lohneinbusse in Kauf zu nehmen. Am häufigsten nicht voll erwerbstätig sind die Frauen. Insgesamt arbeiten 48% der Arbeitnehmerinnen voll, bei den Männern sind es 92%. Die Begründung der Teilzeitarbeit brachte zum Ausdruck, wie stark die Gesellschaft immer noch vom traditionellen Rollenverständnis geprägt ist. Drei Viertel der teilzeitarbeitenden Frauen gaben als Grund für ihr eingeschränktes Pensum die Kinderbetreuung an, während die Männer, die ihre Arbeitszeit reduzierten, dies primär aus Gründen der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung taten.

Mehr als die Hälfte (56%) der Mütter mit schulpflichtigen Kindern sind erwerbstätig. Meist handelt es sich dabei um Engagements von geringem Umfang. Wenn die Mutter arbeitet, wird die Kinderbetreuung in 38% der Fälle von andern Personen im gleichen Haushalt übernommen. Ein Viertel der Kinder wird ausserhalb des Haushalts von Verwandten, Tagesmüttern oder in Krippen betreut. Ein weiteres Viertel der Kinder bleibt während der Arbeitszeit der Mutter allein.

Ferner ergab die Umfrage, dass unregelmässige Arbeitszeiten häufig sind. Jede vierte erwerbstätige Person arbeitet auch am Abend oder nachts. An Wochenenden sind 40% beschäftigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten es relativ lange an der selben Stelle aus. Fast die Hälfte der Befragten arbeitete seit über sechs Jahren am gleichen Ort. Auch die Antworten der Arbeitslosen deuteten auf eine geringe geographische Mobilität der Schweizer Erwerbstätigen hin. Nur ein Fünftel signalisierte die Bereitschaft, für eine Stelle in eine andere Region zu ziehen. Männer und Mieter gaben sich dabei umzugsfreudiger als Frauen und Hauseigentümer.

Bei den Löhnen stellte die Studie signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen fest. In den untern Einkommensgruppen überwiegen die Frauen, in den obern die Männer, was mit der unterschiedlichen Ausbildung, der beruflichen Stellung und der Branchenzugehörigkeit erklärt wurde. Gesamthaft bezog die Hälfte aller Voll- und Teilerwerbstätigen ein Nettoeinkommen von weniger als 45 000 Fr. und nur gerade 10% mehr als 84 000 Fr.

Sozioökonomische Studien
Dossier: Statistiques sur le travail 1990-2000

Mehr zu reden als in früheren Jahren gab im Nationalrat der Antrag des Bundesrates, ihn für die Periode 1993-1996 zu ermächtigen, die Löhne des Bundespersonals an die Teuerung anzupassen. Er hatte vorgeschlagen, wie bisher den Anspruch des Personals auf die Erhaltung der Kaufkraft anzuerkennen und dazu einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Teuerungsausgleich auszurichten. Die Auto-Partei blieb zwar mit ihrem Nichteintretensantrag isoliert; in der Detailberatung schlug jedoch die von der FDP, der SVP und der LP unterstützte Kommissionsminderheit vor, den Bundesrat zur Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu ermächtigen, ohne aber einen expliziten Anspruch des Personals zu statuieren. Dieser Antrag unterlag freilich ebenso wie der Versuch, den Bundesrat zu verpflichten, bei der Festlegung der Höhe dieses Teuerungsausgleichs neben den Lebenshaltungskosten noch weitere Faktoren wie die Lage der Wirtschaft und der Bundesfinanzen zu berücksichtigen. Auch im Ständerat konnte sich ein analoger Antrag nicht durchsetzen.

Botschaft zum Teuerungsausgleich 1992-1996

Da sich gegen Ende Sommer die Fortsetzung der anhaltend hohen Teuerung verbunden mit einer Konjunkturflaute abzeichnete, waren harte Lohnverhandlungen für 1992 angesagt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ging als erster in die Offensive und verlangte zumindest den vollen Teuerungsausgleich. Die Arbeitgeber konterten, dies würde viele Firmen in Schwierigkeiten bringen und somit die Arbeitslosigkeit fördern. Schliesslich wurde die Teuerung sehr unterschiedlich ausgeglichen. Trotz Kampfdrohungen der Gewerkschaften und Protesten der Betroffenen (siehe unten) gewährten einige Branchen und öffentliche Verwaltungen (so etwa in den Kantonen Bern, Genf und Schaffhausen) den Teuerungsausgleich nicht vollständig. Die gesamthaft positive Entwicklung der Reallöhne kam in erster Linie durch jene Branchen zustande, in denen laufende Gesamtarbeitsverträge (GAV) die Lohnindexierung sowie jährliche Erhöhungen der Reallöhne vorschreiben bzw. durch Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit kompensieren. Auch wurden überdurchschnittlich oft die in den GAV vorgesehenen Schlichtungsstellen angerufen. Ende Jahr zeigten sich aber sowohl Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberverbände relativ zufrieden.

harte Lohnverhandlungen für 1992

In letzter Zeit hat sich der Trend verstärkt, wonach sich immer mehr Arbeitgeber weigern, den automatischen Teuerungsausgleich zu gewähren. Stattdessen sollen individuelle Lohnerhöhungen ausgehandelt werden, die von der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers abhängig gemacht werden. Als Schrittmacher bei dieser neuen Lohnpolitik erwiesen sich die Banken sowie die Migros, der grösste private Arbeitgeber der Schweiz. Aber auch vor den öffentlichen Verwaltungen machte diese Entwicklung nicht Halt; so wurde für die Reallohnerhöhung des Bundespersonais erstmals eine Leistungskomponente eingeführt.

Trend individuelle Lohnerhöhungen

In seiner Stellungnahme zu einer vom Nationalrat als Postulat überwiesenen Motion Segmüller (cvp, SG) versprach der Bundesrat, eine Neuregelung der Lohnfortzahlung bei Mutterschaft speditiv an die Hand nehmen zu wollen und dem Parlament in der kommenden Legislatur entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Allerdings wollte er sich in bezug auf die Finanzierung (Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und/oder Mutterschaftstaggeldversicherung) noch nicht festlegen.

Lohnfortzahlungspflicht bei Mutterschaft (Mo. 91.3039)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Der Schutz bei Mutterschaft wurde im Nationalrat ebenfalls thematisiert. Eine von E. Segmüller (cvp, SG) eingereichte Motion für eine Lohnfortzahlung bei Mutterschaft wurde, da der Bundesrat versicherte, das Anliegen speditiv an die Hand nehmen zu wollen, auf seinen Antrag allerdings nur als Postulat angenommen.

Lohnfortzahlungspflicht bei Mutterschaft (Mo. 91.3039)
Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Eine breitangelegte Lohnerhebung des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes (SMUV) ergab, dass in der schweizerischen Maschinen- und Uhrenindustrie fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 3500 Fr. im Monat verdienen. Zudem klaffen die Löhne von Frauen und Männern nach wie vor weit auseinander: Während der Monatslohn 1990 bei 88% der Frauen unter dem Durchschnitt lag, galt dies nur für 27% der Männer. Besonders betroffen von tiefen Löhne erwiesen sich Frauen mit mangelnder beruflicher Bildung. Eine Umfrage des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes (SKV) führte zu ähnlichen Ergebnissen: Frauen verdienen im kaufmännischen Bereich bis zu 30%, im Verkauf bis zu 36% weniger als ihre männlichen Kollegen – ungelernte Verkäuferinnen müssen sich vielerorts mit 2700 Fr. pro Monat begnügen.

Eine breitangelegte Lohnerhebung des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes (SMUV) ergab, dass in der schweizerischen Maschinen- und Uhrenindustrie fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 3500 Fr

Nominal erhöhten sich die Löhne im Berichtsjahr um einen Mittelwert von 6,9%, wodurch der Reallohnverlust des Vorjahres (–0,5%) kompensiert wurde. Unter Einbezug der durchschnittlichen Teuerung von 5,9% ergab sich damit allerdings nur ein reales Lohnplus von 0,9%. Mit 7,4% stiegen die Frauenlöhne stärker an als jene der Männer (+6,7%).

reales Lohnplus von 0,9%

L'année 1990 a été marquée par un recul du revenu paysan qui a régressé d'environ 10 pourcents par rapport à 1989. Cela signifie que le revenu du travail journalier d'une exploitation familiale a diminué d'environ 30 CHF par jour, ce qui correspond donc à 1000 CHF par mois. Cela provient, d'une part, d'une diminution du rendement brut d'environ 200 millions de CHF et d'une augmentation des charges réelles de près de 290 millions, due notamment à la hausse des taux hypothécaires.

Revenu paysan 1990

Nachdem sich der Bundesrat mit der von der Petititons- und Gewährleistungskommission vorgeschlagenen Änderung von Art. 325 OR einverstanden erklärt hatte, stand deren einstimmiger Annahme in den Räten nichts mehr im Wege. Die Vorlage ging auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Eggli (sp, ZH) aus dem Jahr 1986 zurück. Der inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete wollte in Art. 325 OR ein generelles Verbot von Abtretungen und Verpfändungen künftiger Lohnforderungen verankern, wobei er vor allem Lohnzessionen bei Abzahlungsund Kleinkreditgeschäften im Visier hatte. Der Nationalrat hatte 1988 diskussionslos beschlossen, dieser Initiative grundsätzlich stattzugeben, doch schwächte die ausarbeitende Kommission die Vorlage in dem Sinn ab, dass die Abtretung oder Verpfändung künftiger Lohnforderungen bei allen obligationenrechtlichen Rechtsgeschäften ausgeschlossen, zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten aber weiterhin zugelassen wird.

Parlamentarische Initiative (86.240) für ein Verbot der Lohnzession bei Kleinkreditverträgen

Da bei der Revision des Beamtengesetzes dem Prinzip eines schrittweisen Abbaus der zivilstandsabhängigen Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung für Lohnbestandteile und Sozialabgaben Rechnung getragen wurde, zog Nationalrätin Haller (sp, BE) ihre 1988 eingereichte diesbezügliche parlamentarische Initiative zurück.

Zivilstandsunabhängige Löhne für Beamte (Pa. Iv. 88.232)
Dossier: Egalité des chances entre femmes et hommes dans l'administration fédérale

Die Förderung preisgünstigen Wohnungsbaus war denn auch ein zentrales Anliegen der CVP, die im Sommer ein Positionspapier zur «Armut im Wohlstand» veröffentlichte. Sie verlangte zudem, der Bund solle sein Engagement bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausbauen, damit die Kantone die dadurch freiwerdenden Mittel zur Existenzsicherung derjeniger Menschen einsetzen könnten, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wie ausgesteuerte Arbeitslose oder Alleinerziehende. Die CVP fand auch die Einführung eines garantierten Mindesteinkommens (GME) prüfenswert. Da die Armut in der Schweiz primär die Frauen betrifft, erachtete sie die Durchsetzung der Lohngleichheit als vordringliches Postulat.

Positionspapier der CVP zur «Armut im Wohlstand» (1990)

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlitten im Berichtsjahr Lohneinbussen. Zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 stiegen die Löhne im Durchschnitt zwar um 5,9%, doch entstand bei einer gleichzeitigen Teuerung von 6,4% ein Verlust von 0,5 %. Frauen mussten eine Reallohneinbusse von 0,7%, Männer eine solche von 0,5% hinnehmen. Dieser Rückgang der Reallöhne aufgrund einer in ihrem Umfang nicht voraussehbaren Teuerung bezeichnete das Biga als aussergewöhnliche Entwicklung, die sich kaum wiederholen werde. Für 1991 handelten die Sozialpartner Lohnerhöhungen zwischen 6 und 10% aus. Reallohnerhöhungen zusätzlich zum Teuerungsausgleich wurden vielerorts in Form von individuellen und leistungsbezogenen Aufbesserungen gewährt.

Rückgang der Reallöhne

Obwohl die Besoldungen des Bundespersonals 1989 real um 2% erhöht worden waren, hatte sich die schlechte Konkurrenzsituation der Bundesverwaltung und -betriebe auf dem Arbeitsmarkt nicht grundlegend verbessert. Der Bundesrat schlug deshalb für den 1. Juli 1991 eine erneute Reallohnerhöhung um 3% und Verbesserungen der Zulagen vor; zudem wünschte er die Ermächtigung, die Besoldungen um höchstens weitere 5% an die zukünftige Reallohnentwicklung der Privatwirtschaft anzupassen. Dabei beantragte der Bundesrat, bei der Gewährung der Reallohnerhöhung die individuelle Leistung zu berücksichtigen. Er machte zu diesem Zweck von seiner mit der Revision des Beamtengesetzes von 1988 erhaltenen Kompetenz Gebrauch, und setzte den Artikel 45.2 in Kraft, welcher leistungsmässig differenzierte Erhöhungen vorsieht. Konkret sollen Beschäftigte mit nachweisbar ungenügenden Leistungen die für 1991 vorgesehene Reallohnerhöhung nicht erhalten.

Reallohnerhöhung für das Bundespersonal 1990

In der Sachpolitik setzte die GPS im Berichtsjahr mit ihrer Forderung nach einem staatlich garantierten Mindesteinkommen (GME) einen Akzent. Gemäss dem Thesenpapier der GPS soll dieses seit einiger Zeit von neoliberalen Ökonomen vertretene Modell die bestehenden Sozialwerke teilweise ersetzen und vor allem jenen zugute kommen, die keine Lohnarbeit verrichten oder wegen reduzierter Erwerbstätigkeit (z.B. infolge von Erziehungsaufgaben) das Existenzminimum nicht erreichen. Das Mindesteinkommen soll nicht mehr über Lohnprozente, sondern über eine Besteuerung der gesamten Wirtschaftskraft finanziert werden. Zudem sollte das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG) abgeschafft und die AHV gestärkt werden.

Sozialpolitik der GPS, 1990-1999