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Für die Organisation und Finanzierung von grenznahen Kooperationszentren für Polizei und Zoll können seit dem 1. August 2014 Vereinbarungen zwischen den Kantonen und dem Bund abgeschlossen werden. Der Bundesrat beschloss, das in der Frühjahrssession 2014 verabschiedete revidierte Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten (ZentG) noch im August 2014 in Kraft zu setzen.

Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Österreich und Liechtenstein (BRG 13.013)
Dossier: Coopération internationale de police

Ohne grosse Diskussion genehmigte die Bundesversammlung einen Vertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Österreich und Liechtenstein. Die Revision des seit 2001 in Kraft stehenden trilateralen Polizeivertrags wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 194 zu 1 Stimme und im Ständerat einstimmig zur Ratifizierung freigegeben.

Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Österreich und Liechtenstein (BRG 13.013)
Dossier: Coopération internationale de police

Afin de lutter contre la criminalité transfrontalière, le Kosovo et la Suisse ont signé un accord de coopération policière. Les forces de polices des deux parties pourront ainsi mettre en commun leurs informations et leurs connaissances afin de lutter plus efficacement contre la criminalité.

Accord de coopération policière avec le Kosovo
Dossier: Coopération internationale de police

Da der Beitritt zu Schengen und Dublin mit einer erhöhten Komplexität der Grenzarbeit einherging, begrüsste der Bundesrat das Anliegen des überwiesenen Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, welches im Rahmen des Geschäftsberichts 2013 Auskunft über Auftragserfüllung und Personalbedarf des Grenzwachtkorps wünschte.

Grenzwachtkorps. Aufgabenerfüllung und Bestand (Po. 13.3666)

Lors de son voyage à Rome, la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga a signé un accord de coopération policière avec l’Italie. Cet accord permettra de mieux lutter contre la criminalité transfrontalière.

Accord de coopération policière avec l'Italie

Da die Anforderungen an das Grenzwachtkorps und dessen Ressourcen in einem Missverhältnis stünden, forderte eine parlamentarische Initiative Reymond (svp, GE) eine Gesetzgebung, die die Sicherheit der Angehörigen des Grenzwachtkorps und der Bevölkerung in den Grenzgebieten gewährleisten könne. Der Nationalrat gab dem Vorstoss mit 98 zu 89 Stimmen nur knapp Folge, wobei eine Mehrheit der Grünliberalen, der FDP und SP sowie die Hälfte der CVP dagegen stimmten. Der Ständerat lehnte das Begehren nach der Überweisung einer Motion des Nationalrats Romano (cvp, TI) (12.3071), die im Rahmen des Schengen/Dublin-Abkommens eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte, ab. Der Nationalrat sprach sich zudem erneut für eine rasche Aufstockung des Grenzwachtskorps um 100 bis 200 Professionelle aus und gab einer entsprechenden Motion Fehr (svp, ZH) (12.3180) mit 160 zu 17 Stimmen Folge. Auf eine Stärkung des Grenzwachtkorps hin hätte auch eine vom Nationalrat überwiesene Motion Barthassat (svp, GE) (12.3857) abgezielt. Sie hätte den Bundesrat beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Grenzwachtkorps seine sicherheitspolitischen Aufgaben wahrnehmen kann. Unter anderem sollte dafür die Koordination zwischen der Grenzwacht und den kantonalen Polizeikorps verbessert werden. Der Ständerat wies den Vorstoss jedoch ab.

Aufstockung des Grenzwachtkorps (Pa.Iv. 10.515)

Eine Motion Barthassat (cvp, GE), die den Bundesrat beauftragen wollte, mit den Nachbarländern Verhandlungen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität aufzunehmen, wurde 2013 abgelehnt. Insbesondere sollte die vermehrte Nutzung des Luftraumes Gegenstand dieser Verhandlungen sein. Stein des Anstosses war bei diesem Vorstoss die steigende Anzahl Straftaten in Genf. Die Motion konnte aber nicht überwiesen werden, da der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat dem Antrag seiner Rechtskommission und des Bundesrates folgend das Begehren ablehnte.

grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität
Dossier: Coopération internationale de police

Verschiedene Ereignisse machten Missstände in kantonalen Polizeien zum Gegenstand der Mediendebatten. So löste etwa die Meldung, dass eine Aargauer Regionalpolizei vorbestrafte Polizisten beschäftigte, einen kräftigen Medienwirbel aus, der auch Missstände in der Luzerner Polizei aufdeckte. Im Kanton Luzern hatten Polizisten trotz Verurteilung oder schwerer Anschuldigungen Karriere machen können. Als Antwort auf die lautgewordene Kritik richtete die Luzerner Polizei eine interne Meldestelle ein und nahm eine Reorganisation vor. Der Polizeichef Beat Hensler musste seinen Posten räumen. Auch die Zürcher Polizei war nicht vor Skandalen gefeit. Die Korruptionsaffäre in der Zürcher Sittenpolizei, in der den Stadtpolizisten vorgeworfen wurde, Informationen gegen sexuelle Dienste geliefert zu haben, entfachte eine Diskussion über den Regelungsbedarf der Prostitution.

Missstände in kantonalen Polizeien

Der Ständerat hiess die Revision des 1999 zwischen der Schweiz, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossenen Vertrags über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden gut. Die Vorlage sieht zum einen zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung der Schwerkriminalität wie die präventive, verdeckte Ermittlung und gemeinsame Einsatzformen vor. Zum anderen soll das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes so ergänzt werden, dass die Schweiz zusammen mit den Vertragspartnern ein gemeinsames Polizei- und Zollkooperationszentrum errichten kann. Da die Vertragsänderungen weder das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen tangiert, noch finanzielle Folgen mit sich bringt, nahm die kleine Kammer die Vorlage einstimmig an.

Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Österreich und Liechtenstein (BRG 13.013)
Dossier: Coopération internationale de police

Konkretere Massnahmen verlangten andere parlamentarische Vorstösse. So forderte die Schwesterkommission (SPK-NR) mit einer Motion die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Grenzen zu Staaten, die das Dublin-Abkommen nicht befriedigend umsetzen. Insbesondere an der Grenze zu Italien sollen die Grenzen stärker kontrolliert werden. Nachdem die Motion 2012 im Nationalrat Zustimmung gefunden hatte, wurde sie 2013 durch den Ständerat mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen an den Bundesrat überwiesen.

Wiedereinführung von Grenzkontrollen (Mo. 12.3337)
Dossier: Le règlement Dublin

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren beschloss die Schaffung von schweizweit 684 neuen Polizeistellen. Mit dieser Personalaufstockung soll der chronischen Unterbesetzung der Kantonspolizei abgeholfen werden.

neuen Polizeistellen

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des beurlaubten Chefs der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, abgewiesen und sich wie auch schon das Bundesverwaltungsgericht dafür ausgesprochen, dass Perler weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Perler nicht in anderer Funktion weiterhin für den Bund tätig sein kann. Als dessen Nachfolger wurde im Dezember René Wohlhauser ernannt.

Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler

Um Straftaten aufzuklären, werden oft Polizeibeamte in das kriminelle Umfeld eingeschleust. Solche als verdeckte Ermittlungen bezeichnete Massnahmen waren bis zum Inkrafttreten der Strafprozessordnung 2011 im Bundesgesetz über verdeckte Ermittlungen (BVE) geregelt. In seiner ständigen Praxis hielt das Bundesgericht fest, dass nur verdeckte Ermittlungen von gewisser Intensität und Dauer unter diese Regelungen fielen, einfache Lügen oder einfache Scheinkäufe jedoch keine gerichtliche Bewilligung bräuchten. 2008 änderte das Bundesgericht seine Meinung und stellte fortan jede verdeckte Ermittlung unter die Regelung des BVE (6B 777/2007 Erw. 3.6.4). Diese Praxisänderung konnte nicht mehr in die neue Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit ergab sich, dass für die präventive verdeckte Ermittlung und für selbstständige, polizeiliche verdeckte Ermittlung seit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung keine gesetzliche Grundlage mehr im Bundesrecht bestand. Scheinkäufe der Polizei im Drogenkleinhandel waren so fortan nicht mehr möglich. Um diese Lücke zu beheben, reichte Nationalrat Jositsch (sp, ZH) 2008 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Wiedereinführung der engen Definition von verdeckten Ermittlungen in der Strafprozessordnung fordert. Nach der Zustimmung beider Rechtskommissionen (RK-NR und RK-SR) erarbeitete die Rechtskommission des Nationalrates einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung und Fahndung. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Begriff der verdeckten Ermittlung nur noch jene Ermittlungshandlungen erfasst, bei denen Angehörige der Polizei nicht als solche erkennbar sind und im Rahmen eines auf längere Dauer angelegten Einsatzes, unter Verwendung einer durch falsche Urkunden abgesicherten Identität, in ein kriminelles Milieu einzudringen versuchen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Massnahmen von minderer Art sollen neu als verdeckte Fahndungen bezeichnet und separat in der Strafprozessordnung geregelt werden. Nicht geregelt werden jedoch weiterhin die präventiven verdeckten Ermittlungen, da diese unter das Polizeirecht und somit in den Kompetenzbereich der Kantone fallen. Die vom Bundesrat beantragte Änderung, dass nicht nur aktives, sondern auch passives, täuschendes Verhalten unter die neue Regelung fallen sollte, wurde von beiden Kammern angenommen und das Gesetz in der Wintersession von beiden Räten einstimmig verabschiedet.

verdeckte Ermittlungen

Die bereits vor Ostern durchgeführte Kampagne gegen Taschendiebstähle im Zug wurde auch vor Weihnachten 2012 wieder aufgenommen. Auf den Strecken Basel-Interlaken, Basel-Chur, Basel-Luzern sowie Basel-Mannheim informierten gemischte Patrouillen der Transportpolizei der SBB und der deutschen Bundespolizei die Fahrgäste über die Tricks von Taschendieben und über einfache Vorsichtsmassnahmen. Die Zunahme von Diebstählen und Gewalt in Zügen wurde im Berichtsjahr von den Medien thematisiert. Im ersten Halbjahr 2012 habe die Gewalt gegen SBB-Personal um 20%, jene gegen andere Bahnkunden um 93% zugenommen. Diebstähle seien um 60% häufiger vorgekommen als im Vorjahr. Die SBB mahnte jedoch zur vorsichtigen Verwendung dieser Zahlen, da die Einstufung von Vorfällen zuweilen schwierig sei.

Kampagne gegen Taschendiebstähle

Der Bundesrat verabschiedete am 7. November 2012 eine Verordnung, welche die Schaffung einer vom Bundesamt für Polizei geführten, zentralen Zeugenschutzstelle vorsieht. Dadurch soll die Aussagenbereitschaft von Zeugen terroristischer Gewaltkriminalität und anderer, vergleichbarer Schwerkriminalität erhöht werden. Die Regierung rechnet mit zehn bis fünfzehn Fällen und Kosten von zwei Millionen Franken pro Jahr, welche hälftig zwischen Bund und Kantonen geteilt werden sollen.

Zeugenschutzstelle

Der Kanton Luzern fällte als erster Kanton einen Kantonsbeschluss, nach dem Demonstrationsveranstalter zur Übernahme der Polizeikosten gezwungen werden können, falls eine Veranstaltung aus dem Ruder läuft. Verläuft die Demonstration friedlich, übernimmt der Kanton die Kosten für das Polizeiaufgebot. Bei der Einführung der Verantwortlichkeit nach dem Verbraucherprinzip liegt jedoch die Beweislast beim Kanton.

Polizeikosten

Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen nicht, die einer Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter keine Folge geben wollte. Die Petenten fordern Verschärfungen im Strafgesetzbuch, um der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte entgegenzuwirken. Die grosse Kammer wies die Petition an die Kommission zurück, mit dem Auftrag, einen entsprechenden Vorstoss auszuarbeiten.

Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter gegen Gewalt

In einer von der ETH durchgeführten Studie „Sicherheit“ wurde das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in verschiedene Institutionen abgefragt. Dabei wurde eine markante Zunahme des Vertrauens in die Polizei (7,6 Punkte auf einer Skala von 1 bis 10), die Gerichte (7,0), den Bundesrat (6,8) und ins Parlament (6,2) gemessen. Nach wie vor lediglich mittelmässig ist laut der ETH-Studie hingegen das Vertrauen in die Parteien (5,1) und die Medien (5,1).

Vertrauen

Die 2007 eingereichten Standesinitiativen von Bern (07.300) und Basel-Stadt (07.310), welche beide die Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates forderten, wurden abgeschrieben, da die Konvention bereits 2008 unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Die Schweiz erfüllt weitgehend die Anforderungen der Konvention, nur bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes besteht Handlungsbedarf. Der Bundesrat plant deshalb die Schaffung einer nationalen Zeugenschutzstelle. Jährlich werden voraussichtlich zehn bis fünfzehn Personen ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Zum Einsatz kommt das Programm ausschliesslich dort, wo die Zeugenaussage wesentlich dazu beiträgt, Delikte der Schwerstkriminalität aufzuklären. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 150‘000 Franken pro Fall. Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung der Konvention und stimmte dem Gesetzesentwurf über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG) zu.

Menschenhandelskonvention Zeugenschutzstelle

Travailsuisse machte in einer Studie darauf aufmerksam, dass ein Arbeitskräftenotstand bestehe. Bis 2030 könnten bis zu 400 000 Stellen, vor allem in den Bereichen Pflege, Schule und Polizei nicht besetzt werden. Der Verband forderte zudem eine Öffnung für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern, aufgrund des bisher nicht anerkannten Mangels an weniger gut qualifizierten Arbeitskräften für die Pflege und Haushaltshilfe.

Travailsuisse

Das EJPD gab einen Vorentwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll den Schutz gewisser Interessen und Grundsätze der Schweiz sicherstellen. Dazu ist ein Verbot bestimmter Aktivitäten wie das Söldnertum vorgesehen. Damit die Kontrolle ausgeübt werden kann, sollen die Unternehmen ihre Aktivitäten den zuständigen Behörden melden müssen.

privaten Sicherheitsdienstleistungen

Für Aufsehen sorgte die Affäre um den Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler. Perler hatte 2009 seine russische Lebensgefährtin an ein mehrtätiges Treffen in St. Petersburg mitgenommen und damit die Debatte ausgelöst, ob er ein Sicherheitsrisiko eingegangen war. Sowohl die Fachstelle für Personensicherheitsprüfung im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie das Bundesverwaltungsgericht schätzten Perler als eine Gefahr für die Staatssicherheit ein. Dieser hatte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen. Bis zum Urteil des Bundesgerichts befindet sich Perler in bezahltem Urlaub.

Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler

Nachdem das Parlament im Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr den Entscheid über die in den Räten äusserst umstrittene Bewaffnung der Sicherheitsorgane (Transportpolizei und Sicherheitsdienst) in Art. 2 an den Bundesrat delegiert hatte, regelte dieser deren Ausrüstung in einer Verordnung, die am 1. Oktober 2011 in Kraft trat. Demnach kann der Sicherheitsdienst, der auch von entsprechend ausgebildetem privatem Sicherheitspersonal ausgeübt werden darf, mit Fesselungsmitteln, Pfeffersprays, Diensthunden und Schlagstöcken, die Transportpolizei zusätzlich mit Feuerwaffen ausgerüstet werden. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die kantonale Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), der Verband Schweizer Polizei-Beamter und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) begrüssten die Verordnung. Nachdem sie die Ausrüstung der Bahnpolizei mit Handfeuerwaffen in der Anhörung noch abgelehnt hatten, entschieden sich die SBB im Herbst des Berichtsjahrs für eine entsprechende Bewaffnung ihrer Sicherheitsorgane ab Sommer 2012. Die BLS hingegen blieb bei ihrer ablehnenden Haltung.

Verordnung zum Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im ÖV 2011
Dossier: Loi fédérale sur les organes de sécurité des entreprises de transports publics (LOST)