Nachdem im Wahljahr 2007 die SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz zu massiven Ausschreitungen geführt hatte, wollte die Stadt Bern Kundgebungsumzüge vor nationalen Wahlen generell verbieten. Das Berner Verwaltungsgericht erklärte diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig und unverhältnismässig. Die Stadtberner Stimmbevölkerung lehnte zudem im Juni 2010 eine Initiative knapp ab, welche die Einschränkung des Demonstrationsrechts vorsah, indem der Polizei das Recht auf schnelles Auflösen von Kundgebungen eingeräumt worden wäre. Die gleiche Idee wurde kurz darauf im Nationalrat als Motion eingereicht (Motion Hochreutener, cvp, BE).

Kundgebung auf dem Bundesplatz