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  • Détention d'animaux, expérimentation animale et protection des animaux

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Eine Dissertation der ETH Zürich sorgte im Herbst 2014 für Aufsehen. Bei Untersuchungen war festgestellt worden, dass sich Kuhglocken negativ auf die Gesundheit der Tiere auswirkten: Wenn Kühe 5,5 Kilogramm schwere Glocken um den Hals trügen, würden sie weniger fressen. Auch ihr Gehör werde durch die bis zu 100 Dezibel lauten Klänge beschädigt. Die Bauernschaft reagierte äusserst gereizt auf diese Ergebnisse: In Zeitungsartikeln und Interviews machten sie sich über die „nutzlose“ Forschung lustig. SBV-Direktor Jacques Bourgeois wandte sich gar mit einer Interpellation an den Bundesrat und fragte, ob man sich nicht der Lächerlichkeit preisgebe, wenn man solche Studien mit öffentlichen Mitteln unterstütze. Der Bundesrat verneinte und betonte nebst dem Prinzip der Forschungsfreiheit, dass das Tierwohl in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert einnehme und daher auch erforscht werden solle. Die heftige Antwort der Landwirtschaft zeigte, dass die Kuhglocken stark im Identitätsbild der Schweizer Bäuerinnen und Bauern verankert sind. Sie machten geltend, dass derartige Glocken, wie sie für die Untersuchung verwendet worden waren, nur bei traditionellen Anlässen wie Alpauf- und Alpabzügen verwendet würden. Im Alltag fänden Glocken seltener Verwendung – und wenn, dann würden sie nicht mehr als 500 Gramm wiegen.

Kuhglocken wirken sich negativ auf die Gesundheit der Tiere aus

2014 entschieden die eidgenössischen Räte mit einer Motion Freysinger (svp, VS), den Handel mit Robbenprodukten zu verbieten. Damit wurde ein Zeichen gesetzt gegen die äusserst brutale Robbenjagd, welche heutzutage vornehmlich noch in Kanada und Namibia betrieben wird. Seit 2008 waren mehrere erfolglose Vorstösse sowie eine Petition der Fondation Franz Weber mit über 10 000 Unterschriften zum Thema eingereicht worden. Dass das Parlament in einem von links bis rechts breit abgestützten Anliegen derart gezaudert hatte, ist auf strategische Gründe zurückzuführen: Eine ähnliche Regulierung der EU war 2009 bei der Welthandelsorganisation WTO angefochten worden, das entsprechende Verfahren zog sich bis zum Mai 2014 hin. Es war demnach lange unklar, ob ein Schweizer Entscheid auf internationaler Ebene allenfalls für nichtig erklärt werden würde, was den Ständerat 2012 zu einer Sistierung der Motion veranlasste. Die grosse Kammer, welche lieber sofort handeln wollte, hatte sich diesem Beschluss im Differenzverfahren zu beugen. Nachdem die WTO schliesslich das europäische Verbot grundsätzlich gutgeheissen, aber kleinere Anpassungen verlangt hatte, nahmen die Räte die Motion in einer abgeänderten Version an. Der Bundesrat soll das Gesetz dahingehend ändern, dass „die Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz den gleichen Bestimmungen unterliegen, wie sie die EU aufgrund des Entscheides des WTO-Berufungsgremiums trifft“.

Handel mit Robbenprodukten

Die Interessengruppe „Hornkuh“ lancierte unter Leitung des bernjurassischen Bergbauers Armin Capaul im September eine Volksinitiative. Demnach soll der Bund künftig Bauern mit zusätzlichen Direktzahlungen unterstützen, welche ihren Kühen und Ziegen nicht die Hörner absägen. Diese stellten ein wichtiges Kommunikations- und Körperpflegemittel für die Tiere dar und seien deshalb unerlässlich für eine artgerechte Haltung. Heutzutage haben weniger als 10% aller Schweizer Kühe noch Hörner: Gegner der Initiative argumentierten, dass Ställe wesentlich grosszügiger gestaltet werden müssten, um die Verletzungsgefahr unter den Tieren zu vermeiden. Auch die Bauern würden sich einem erhöhten Risiko aussetzen. Diverse Tierschutzorganisationen und Lebensmittellabels, darunter Demeter und Pro Specie Rara, sicherten dem Anliegen jedoch ihre Unterstützung zu.

Volksinitiative «für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Die 2011 durch eine Motion Hassler (bdp, GR) beantragte Revision des Wolfskonzepts stiess in der Vernehmlassung auf Widerstand von verschiedensten Seiten. Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie den Grünen ging der Vorschlag zu weit, während die SVP jeglichen Schutz des Wolfes in der Schweiz kategorisch ablehnte. Betroffene Kantone zweifelten zudem an der Praxistauglichkeit. UVEK-Vorsteherin Leuthard (cvp) beschloss daher, das Konzept zugunsten der hängigen Motion Engler (cvp, GR) zu sistieren. Da sich mit der klar befürwortenden Haltung der verantwortlichen Nationalratskommission bereits im November deren Annahme abzeichnete, schickte Leuthard im Dezember zudem eine Revision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung. Mit dieser soll der zur Verfügung stehende rechtliche Spielraum ausgenutzt werden, um die operative Verantwortung im Umgang mit dem Wolf wieder vermehrt den Kantonen zu überlassen. Der Bund solle sich künftig auf seine Rolle als Oberaufsicht beschränken. Die Umweltschutzverbände WWF und Pro Natura zeigten sich noch vor Beginn der Vernehmlassungsfrist enttäuscht von diesem Verordnungsentwurf. Die Politik habe sich von Polemik und Panikmacherei manipulieren lassen.

protection des troupeaux
Dossier: Assouplissement de la loi sur la protection du loup

Die Thematik des Umgangs mit Grossraubtieren blieb in den Medien generell stark präsent: Die Berichterstattung drehte sich hauptsächlich um ein Rudel von acht Wölfen, das sich in den Kantonen Graubünden und St. Gallen am Calanda angesiedelt hatte. Dort wurden diverse Massnahmen zum Schutz des Nutzviehs und der Bevölkerung getroffen, welche offenbar Wirkung zeigten: Bis Ende Jahr wurden die Wölfe am Calanda immer wieder als positives Beispiel hervorgehoben, wenn es um das Zusammenleben von Mensch und Raubtier ging. Anders erging es dem Bären M13: Er wurde im Frühling im Puschlav erschossen, nachdem er mehrere Male in Häuser eingedrungen war, Lebensmittelvorräte geplündert und auch sonst kaum mehr Scheu gegenüber Menschen gezeigt hatte. Der Abschuss wurde vielerseits stark kritisiert: Man habe kaum Präventionsmassnahmen getroffen und die Vergrämungsaktionen hätten noch wesentlich intensiviert werden können. Die italienische Umweltschutzorganisation Legambiente klagte die Schweiz sogar beim Europarat an: Mit der Erlegung von M13 sei sowohl gegen die Alpenkonvention als auch gegen die Berner Konvention verstossen worden. Die Schweizer Behörden hätten ihre italienischen Kollegen um Hilfe beten müssen: Im südlichen Nachbarland habe man mehr Erfahrung im Umgang mit Grossraubtieren und hätte die erfolgreiche Wiederansiedlung unterstützen können.

Umgangs mit Grossraubtieren
Dossier: Convention de Berne relative à la conservation de la vie sauvage et du milieu naturel de l'Europe

Im Sommer beschloss der Ständerat, das Jagdgesetz (JSG) entsprechend einer Motion Engler (cvp, GR) zur Lockerung des Wolfsschutzes zu ändern. Der Motionär argumentierte, dass der momentane Fokus der legalen Bestimmungen auf den Umgang mit Einzeltieren nicht mehr der Realität entspreche. In der Schweiz würden Wölfe seit kurzem wieder Rudel bilden, es entstünden gar ganze Populationen. Dies mache eine Regulierung des Bestandes notwendig, wie sie auch bei anderen Wildtieren erfolge. Nur so könnten die öffentliche Sicherheit bewahrt, Wild- und Nutztierschäden im Rahmen gehalten und die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung erhöht werden. Bundesrätin Leuthard zeigte sich einverstanden mit einer derartigen Anpassung. Sie stehe im Einklang mit der Berner Konvention, welche unter gewissen Umständen eine Populationskontrolle im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlaubt. Die Ratsdebatte war durch ein Ereignis am Vorabend überraschend mit zusätzlicher Aktualität versehen worden: In Schlieren (ZH) hatte eine S-Bahn einen Wolf erfasst und getötet. Es handelte sich dabei um die erste Wolfssichtung auf städtischem Gebiet. Sie untermauerte die Forderung, dass man sich vermehrt Gedanken zum Zusammenleben zwischen Mensch und Raubtier machen müsse. Die Motion gelangt nun zur Beratung an den Zweitrat.

Lockerung des Wolfsschutzes (Mo. 14.3151)
Dossier: Changement de loi fédérale sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages
Dossier: Assouplissement de la loi sur la protection du loup
Dossier: Convention de Berne relative à la conservation de la vie sauvage et du milieu naturel de l'Europe

Die beiden Kammern zeigten sich 2014 mit der Erfüllung einer Motion Hassler (bdp, GR) durch den Bundesrat zufrieden und schrieben sie ab. Die Exekutive hatte 2013 einen Bericht verfasst, in welchem sie darlegte, wie sie künftig den Herdenschutz organisieren und finanzieren will, um ein harmonisches Zusammenleben zwischen Menschen und Grossraubtieren wie etwa dem Wolf oder dem Bären zu ermöglichen.

protection des troupeaux
Dossier: Assouplissement de la loi sur la protection du loup

Die Volksinitiative zum Schutz der Grossraubtiere Bär, Wolf und Luchs scheiterte 2013 im Sammelstadium: Statt der erforderlichen 100 000 Unterschriften seien nur ca. 80 000 zusammen gekommen, wie die Initianten dem Blick mitteilten. Die Umweltverbände WWF und Pro Natura hatten das Anliegen nicht unterstützt: Der Initiativtext wurde als zu radikal empfunden, in Konfliktsituationen lasse er keinen Spielraum für ausgewogene Lösungen zu. Man wolle stattdessen auf Kooperation mit Betroffenen und den Behörden setzen.

Volksinitiative „Für den Schutz der Grossraubtiere (Bär, Wolf und Luchs)“

Ein Verordnungsentwurf zur Raumplanung, welcher bis Ende November in der Vernehmlassung war, stiess in Pferdeliebhaber-Kreisen auf heftige Kritik: Die Verordnung beinhaltete die Bestimmung, dass zukünftig in der Hobbytierhaltung maximal zwei Pferde gehalten werden dürfen. In einer Protestaktion ritten 100 Pferdeinhaberinnen und -inhaber mit ihren Tieren auf den Bundesplatz und reichten 2 500 Einsprachen gegen die Verordnung ein. Eine offizielle Reaktion von Seiten des Bundes stand am Ende des Berichtsjahres noch aus.

in der Hobbytierhaltung maximal zwei Pferde

In Reaktion auf Ereignisse mit Grossraubtieren und diversen Wolfssichtungen in unterschiedlichen Gegenden der Schweiz beschloss der Bundesrat im November, den Herdenschutz in der aktuellen Jagdverordnung stärker zu gewichten. Die Ausgaben dazu sollten von aktuell CHF 1,5 Mio. bis 2015 auf CHF 3 Mio. verdoppelt werden. Konkret wird die Haltung von Herdenschutzhunden verstärkt gefördert: Laut einem vom Parlament in Auftrag gegebenen Bericht seien Hunde am effizientesten, um Angriffen durch Grossraubtiere vorzubeugen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) soll fortan deren Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz kontrollieren. Dank der neuen Agrarpolitik bestehen zudem neu auch finanzielle Anreize für Nutztierhaltende: Die Beiträge an Herdenhaltung auf Sömmerungsweiden in den Alpen werden erhöht, sofern der Herdenschutz eingehalten wird.

Herdenschutz

Diverse Bestimmungen fanden entgegen anfänglicher Ablehnung doch noch Eingang in das Gesetz: So beharrte die grosse Kammer auf ihrer Forderung, dass der Bundesrat Einzelkulturbeiträge auch für die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Nutztierfutter verwenden können soll. Ziel dieser Massnahme ist die Reduktion der Futtermittelimporte, deren Einsatz in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik gekommen war: Die dadurch bestehende Abhängigkeit vom Ausland wurde als zu gross beurteilt, ausserdem kritisierte man die damit einhergehende, indirekte Förderung von Monokulturen in Schwellenländern. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte, dass die inländische Futtermittelproduktion bereits mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen gefördert werde. Eine bürgerliche Ratsmehrheit von 103 zu 76 Stimmen sowie im Ständerat eine Mehrheit von 23 zu 13 Stimmen beschlossen aber, dieses Anliegen auch bei den Einzelkulturbeiträgen zu verankern. Des Weiteren beschlossen die Räte, dass der Bund in Zukunft nicht nur die Verwertung von Kernobst, Steinobst und Trauben finanziell unterstützen kann, sondern auch jene von Beeren. Es handle sich hierbei um wichtige Produkte der Schweizer Landwirtschaft, deren Herstellung mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Auf dem Markt sei ihre Position zudem fragil aufgrund der von den Konsumierenden verlangten Frische und Qualität: Eine Förderung der Verwertung sei daher notwendig. Der Bundesrat hatte diese Gesetzesänderung abgelehnt mit der Begründung, dass Beeren Premiumprodukte im Hochpreissegment seien. Eine Subvention würde falsche Anreize setzen und die Produktion in einen wertschöpfungsschwachen Bereich lenken. Er unterlag im Nationalrat aber deutlich und im Ständerat mit 19 Ja- gegenüber 15 Nein-Stimmen.

Argrarpolitik 2014 bis 2017

Ohne es zu beraten, überwies der Nationalrat ein Postulat Rusconi (svp, TI) zum Umgang mit dem Bären in der Schweiz. Der verlangte Bericht soll Massnahmen erläutern, die der Bundesrat im Umgang mit diesem Grossraubtier zu ergreifen gedenkt, und dadurch entstehende Kosten aufzeigen. Ein klares Konzept sei unerlässlich, zumal die öffentliche Wahrnehmung zu diesem Thema hoch und derzeit eher negativ geprägt sei. Der Bund solle daher aufzeigen, wie er das langfristige Ziel des Braunbären-Schutzes in den Alpen erreichen will und welche Rolle Kantone und Gemeinden in diesem Zusammenhang spielen sollen.

Umgang mit dem Bären

Nach erfolgreicher Differenzbereinigung beschloss das Parlament im Berichtsjahr eine weitere Änderung des Raumplanungsgesetzes, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern soll. Dies erfolgte in Umsetzung einer im Jahre 2004 eingereichten parlamentarischen Initiative Darbellay (cvp, VS) und diente unter anderem dazu, Landwirten die Haltung von fremden Pferden zu ermöglichen. Das landwirtschaftliche Gewerbe solle zudem die Möglichkeit erhalten, zum Zwecke der Pferdehaltung auf dem eigenen Betrieb einen Hartplatz zu errichten. Umstritten war in den Räten insbesondere, ob es den Kantonen erlaubt sein soll, einschränkende Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone zu erlassen. Der Ständerat lenkte schlussendlich ein und beschloss im Sinne des Nationalrates, auf diese Möglichkeit zu verzichten.

Garde de chevaux de sport ou de loisirs en zone agricole (Pa.Iv. 04.472)
Dossier: Construction hors zone à bâtir

Im November erhielt die Schweiz aus Strassburg einen negativen Bescheid von der Berner Konvention: Die von einer 2010 verabschiedeten Motion geforderte Auflockerung des Artenschutzes bezüglich des Wolfes in der Schweiz und die damit einhergehende Möglichkeit zum Abschuss werde nicht gewährt. Der Motionär Fournier (cvp, VS) verlangte daraufhin den temporären Austritt der Schweiz aus dem Abkommen, wie es auch der Motionstext festgelegt hatte: Bei einem Neueintritt sollte dem Bundesrat die Möglichkeit zu einer Neuaushandlung bezüglich der Schutzstellung des Wolfes gegeben werden. Der definitive Entscheid über einen Austritt stand Ende Berichtsjahr noch aus.

Berner Konvention
Dossier: Assouplissement de la loi sur la protection du loup
Dossier: Convention de Berne relative à la conservation de la vie sauvage et du milieu naturel de l'Europe

In Reaktion auf die 2011 von der Fondation Franz Weber überwiesene Petition „Keine Einfuhr von Robbenprodukten in die Schweiz" nahm der Nationalrat eine Motion Freysinger (svp, VS) an, welche das schweizerische Tierschutzgesetz der europäischen Gesetzgebung anpassen und damit sämtlichen Handel mit Robbenprodukten verbieten will. Damit soll verhindert werden, dass die Schweiz als einziges Land in Europa ohne ein entsprechendes Verbot zur Drehscheibe solcher Produkte wird. Da zu jenem Zeitpunkt jedoch gegen die Bestimmung der EU ein Beschwerdeverfahren bei der WTO von Seiten Kanadas und Norwegens am Laufen war, beschloss der Ständerat die Aussetzung der Motion, um die Ergebnisse des Verfahrens abzuwarten.

Handel mit Robbenprodukten

Der Nationalrat lehnte in der Herbstsession eine Standesinitiative Basel-Stadt gegen den Transport von EU-Schlachttieren auf Schweizer Strassen ab und legte damit die letzte einer ganzen Reihe solcher praktisch identischer Initiativen ad acta. Das in der vorigen Session beschlossene Tierschutzgesetz beinhalte eine entsprechende und zudem noch ausführlichere Regelung, weshalb eine Annahme dieser Initiativen effektiv einen Rückschritt im Tierschutz darstellen würde.

Transport von EU-Schlachttieren

Die Diskussion, ob Grossraubtiere in der Schweiz zu schützen seien oder ob man sie vielmehr erlegen sollte, weil sie eine Gefahr für den Menschen und dessen Nutztiere darstellten, wurde auch im Berichtsjahr engagiert geführt. Mitte Mai wurde eine Volksinitiative „Für den Schutz der Grossraubtiere (Bär, Wolf und Luchs)“ von einer Genfer Gruppierung um den Politaktivisten Jean Barth lanciert: Die Initianten wollen den Abschuss mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug ahnden und den Bund zu verstärkten Schutzmassnahmen verpflichten. Die Initiative überstand die Vorprüfung der Staatskanzlei und befand sich Ende Berichtsjahr im Sammelstadium. Die ähnliche, im vorigen Jahr aufgegleiste Initiative „Wolf, Bär und Luchs“ kam hingegen im September nicht zustande: Sie hatte weniger als die Hälfte des Unterschriftenquorums erreicht.

Volksinitiative „Für den Schutz der Grossraubtiere (Bär, Wolf und Luchs)“

Die im vorigen Jahr in die Vernehmlassung geschickte revidierte Jagdverordnung sorgte auch 2012 für Diskussionen. Der Schweizer Tierschutz (STS) reichte im Januar eine Petition mit 10 000 Unterschriften ein, in welcher er die Verordnung als zu wenig tierfreundlich kritisierte: So sei etwa die Baujagd eine unzeitgemässe Praktik, die sowohl bei Jagdhund als auch bei gejagtem Tier grosse Ängste auslöse. Ansonsten drehte sich die Auseinandersetzung vor allem um die grossen Raubtiere: Von Seiten der Tierschützer wurde die Bestimmung verurteilt, dass Tiere wie Wolf oder Luchs in Zukunft nicht nur bei Vieh- oder Kulturland-Schaden, sondern auch bei Schaden am Wildtier zum Abschuss freigegeben werden dürften. Dies sei eine Massnahme, die einzig dem Schutz der Jäger diene. Entgegen dieser Einwände wurde die Jagdverordnung Ende Juni vom Bundesrat wie vorgesehen in Kraft gesetzt. Neu ist darin auch die Passage, dass Kantone sog. Ruhezonen für Wildtiere einrichten können, damit diese nicht durch Freizeit- und Tourismusaktivitäten gestört werden: Gerade im Winter und Frühjahr verlören Tiere durch die Flucht vor Menschen lebenswichtige Energie, was mit den neu eingeführten Ruhezonen verhindert werden soll.

révision de l’ordonnance sur la chasse

Das im vorigen Jahr vom Bundesrat präsentierte revidierte Tierschutzgesetz wurde von den Räten geringfügig modifiziert und in den Schlussabstimmungen mit 25 zu 15 bzw. 166 zu 16 Stimmen angenommen. Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf drei inhaltliche Punkte: Erstens wollte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates den Schutz von Menschen, Anlagen und Geschäftsgeheimnissen bei Tierversuchen als gesichert wissen. Sie schlug deshalb vor, dass der Bundesrat bei Festlegung der nach Tierversuchen obligatorisch zu veröffentlichenden Informationen durch das BVET jeweils die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentlichen Interessen beachten solle. Zweitens wurde die bis anhin auf Verordnungsstufe festgelegte Regelung für die Durchfuhr von Schlachttieren durch die Schweiz gesetzlich verankert: Fortan bedürfen Durchführer von internationalen Tiertransporten einer Bewilligung. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Schlachtpferde und Schlachtgeflügel dürfen zudem nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz geführt werden. Drittens haben sich die Räte nach längeren Diskussionen für ein Importverbot von Delfinen und anderen Walartigen (Cetacea) entschieden: Die artgerechte Haltung von solchen Tieren in Zoos und Aquarien sei unmöglich, da sie in freier Natur einen Lebensraum von ungefähr 300 km Durchmesser beanspruchten. Weil sich Delfine und Wale zudem äusserst selten in zoologischer Haltung vermehrten, sei die Haltung von solchen Tieren oft mit Wildfängen verbunden. Mit dem Importverbot soll den aktuell noch drei in der Schweiz lebenden Delfinen Rechnung getragen werden, die durch ein Haltungsverbot vermutlich in andere Länder mit noch weniger angemessenen Haltungsbedingungen abgeschoben würden. Die zukünftige Haltung von Delfinen und anderen Walartigen wird durch das Importverbot jedoch gänzlich unterbunden.

loi sur la protection des animaux

Eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Vertretern des Bundesamts für Umwelt (Bafu), Pro Natura, des Jagdverbands Schweiz, WWF und Schafzüchtern hat im Mai nach zwei Jahre dauernden Gesprächen ein Positionspapier zum Umgang mit Grossraubtieren veröffentlicht. Darin bekennen sich die Teilnehmer zur friedlichen Koexistenz zwischen Mensch und frei lebenden Tieren wie Wolf, Luchs und Bär. Zugleich bekräftigen sie aber auch, dass der Abschuss von schadenstiftenden Einzeltieren möglich sein müsse, solange das Überleben des Bestandes gesichert sei. Die Medien kritisierten, dass das Papier nicht viel mehr sei als eine Absichtserklärung, künftig vermehrt das Gespräch zu suchen statt durch Polemik zu polarisieren.

Arbeitsgruppe,

Die Ratsdebatte um Delfin- und Walhaltung in der Schweiz hat ihren Ursprung im plötzlichen Verenden zweier Delfine im Tierpark „Connyland“ im Winter 2011, was eine grosse mediale Aufmerksamkeit generiert hatte. Während eine Obduktion der Universität Zürich Schäden einer Antibiotikatherapie als Todesursache identifiziert hatte, gaben sich die Betreiber des Connylands überzeugt, dass die Tiere vergiftet worden seien. Da durch die Gesetzesänderung faktisch nur das Connyland betroffen war, kündigten die Betreiber des Parks ein Referendum gegen das Tierschutzgesetz an. Dieses wurde schliesslich jedoch nicht ergriffen, weil sich keine Partner fanden, die sich finanziell daran beteiligt hätten.

Tierpark „Connyland“

Der Ständerat wies mit Stichentscheid des Präsidenten eine zuvor vom Nationalrat angenommene Motion Teuscher (gps, BE) zurück, welche ein Importverbot von Reptilienleder aus Indonesien sowie die Ausarbeitung von Massnahmen verlangt hätte, um die Einführung von Reptilienhäuten aus tierquälerischer Produktion zu unterbinden. Die Abstimmungsprozedur zur Motion sorgte medial für Furore: Eine Videoaufnahme der Firma „Politnetz“ hatte ergeben, dass die Motion nicht mit 18 zu 18 Stimmen unentschieden ausgefallen war, – wie von den Stimmenzählern deklariert –, sondern mit 19 zu 17 Stimmen eigentlich hätte angenommen werden sollen. Ratspräsident Lombardi liess daraufhin eine zweite Abstimmung durchführen, in welcher erneut Verwirrung über das Stimmenverhältnis entstand. Eine dritte Abstimmung brachte schliesslich Klarheit. Der Wirbel um die Stimmenauszählung von Hand sorgte dafür, dass die Diskussion um eine elektronische Stimmabgabe im Ständerat erneut aufgenommen wurde.

Importverbot von Reptilienleder

Analog zum letztjährigen Nationalratsentscheid und auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission nahm der Ständerat das vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten einstimmig an. Auch die Schlussabstimmungen in den beiden Kammern fielen einstimmig zugunsten des neuen Gesetzes aus. Das 1975 von der Schweiz unterzeichnete internationale Abkommen, welches den Handel mit gefährdeten Spezies von wilder Flora und Fauna regeln soll, ist damit nun auch formell im schweizerischen Gesetz verankert.

internationalen Handel mit gefährdeten Wildtieren und -pflanzen

Le Conseil fédéral a présenté son message visant à mettre à jour et à adapter la loi sur la protection des animaux. Le gouvernement propose ainsi de mettre en place une base légale pour le système informatique de gestion des expériences sur animaux, de réglementer la publication des informations relatives à ces mêmes expériences, d’attribuer au gouvernement la charge de déterminer les exigences relatives à la formation des personnes actives dans les soins des animaux, d’élargir le champ d’application de l’interdiction de commerce des peaux de chat et de chien, de mieux réglementer l’obligation de dénonciation pénale et d’adapter les sanctions au nouveau code pénal. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont adopté le projet du gouvernement à l’unanimité.

loi sur la protection des animaux

Les chambres ont adopté une motion Carlo Sommaruga (ps, GE) chargeant le gouvernement de transposer dans la législation helvétique le règlement de la Communauté Européenne visant à éradiquer la pêche illicite, non déclarée et non réglementée (pêche INN), afin d’empêcher que la Suisse ne devienne un marché de substitution pour les produits en étant issus. Le motionnaire estime que la pêche INN décime des stocks de poissons déjà à 80% surexploités et que la Suisse, ayant signé la Convention des Nations Unies sur le droit de la mer, a une responsabilité sur la question en tant que pays importateur. Le Conseil fédéral s’est opposé à la motion estimant que cette transposition dépend avant tout des accords futurs dans le domaine des denrées alimentaires. Toutefois, le Conseil national a adopté la motion par 121 voix contre 51, les deux tiers des députés PLR et UDC s’y étant opposés, tandis que le Conseil des Etats l’a adoptée par 26 voix contre 8.

pêche illicite