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  • Imposition du couple, de la famille ou individuelle

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In der Wintersession überwies der Nationalrat ein Postulat der BDP-Fraktion. Dieses beauftragte den Bundesrat, zivilstandsunabhängige Besteuerungen und Rentenzahlungen zu prüfen.

Postulat der BDP-Fraktion für zivilstandsunabhängige Besteuerungen und Rentenzahlungen (Po. 11.3545)
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?

Die Familieninitiative der SVP kam im September mit 113'000 gültigen Unterschriften zu Stande. Mit dieser Volksinitiative fordert die Volkspartei, dass alle Familien im gleichen Ausmass Steuerabzüge geltend machen können – unabhängig davon, ob die Eltern ihre Kinder selber oder in einer Krippe betreuen lassen.

SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

Une initiative populaire fédérale « Imposer les successions de plusieurs millions pour financer notre AVS (réforme de la fiscalité successorale) » a été lancée par les partis socialiste, écologiste, évangélique et chrétien-social ainsi que par l’Union syndicale suisse.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Im Bereich der Familienbesteuerung nahm der Nationalrat in der Sommersession als Erstrat eine Motion Bischof (cvp, SO) zur Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe an. Dieser Vorstoss forderte den Bundesrat auf, eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche der steuerlichen Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden sowie von Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerehepaaren auf Ebene des Bundes und der Kantone ein Ende setzt.

angenommene Motion zur Beseitigung der Heiratsstrafe (Mo. 10.4127)
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage

Im Mai beschloss die CVP, gleichzeitig zwei Volksinitiativen im Bereich der Familienbesteuerung zu lancieren. Das eine Begehren fordert die Streichung der Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen, während sich das andere gegen die Heiratsstrafe richtet.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Initiative populaire «Pour le couple et la famille – Non à la pénalisation du mariage»: Initiative, invalidation et retrait
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?

Die SVP lancierte eine Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung, die die vom Parlament verabschiedete Familienbesteuerungsvorlage korrigieren soll. Konkret fordert die SVP Steuerabzüge für traditionelle Haushalte und damit eine finanzielle Entlastung von Einverdienerfamilien. Diese würden durch die Steuervorlage wie sie vom Parlament beschlossen wurde, doppelt bestraft, da sie zum einen wegen der Kinder auf ein zweites Einkommen verzichten und zum anderen mit ihren Steuergeldern die ausserfamiliären Betreuungsangebote für Doppelverdiener unterstützen würden. Aus diesem Grund verlangt die Initiative, dass Eltern, die sich selbst um ihre Kinder kümmern, ein gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen.

SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

Anfang Dezember fand eine ausserordentliche Delegiertenversammlung der SVP in Pfäffikon (SZ) statt, an der die Lancierung einer Familieninitiative beschlossen wurde. Mit dieser Volksinitiative fordert die SVP, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens so hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen. Es soll mit anderen Worten ein „Eigenbetreuungsabzug“ im Steuerharmonisierungsgesetz eingeführt werden. Die Initiative stellt eine Reaktion auf den Entscheid des Parlaments in der Herbstsession dar, einen Fremdbetreuungsabzug in der Höhe von maximal 10'000 Fr. einzuführen. Die SVP sieht darin eine Diskriminierung von Frauen, die ihre Kinder selber betreuen.

SVP lanciert „Familieninitiative“

Bei der Behandlung der Vorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien beschloss der Ständerat Eintreten ohne Gegenantrag. Ein Rückweisungsantrag von Maximilian Reimann (svp, AG) blieb chancenlos. Reimann hatte argumentiert, dass die aktuelle Vorlage Familien benachteilige, die ihre Kinder vollumfänglich selbst betreuen würden. In der Detailberatung war vor allem die Höhe des Kinderbetreuungsabzuges sowie das Datum der Inkraftsetzung des Gesetzes umstritten. Beim maximal abzugsfähigen Betrag für die Kinderbetreuung wurde diskutiert, ob dieser wirklich 12'000 Fr. betragen sollte oder doch nur 8500 Fr. wie von einer die politischen Lager übergreifenden Minderheit gefordert wurde. Diese argumentierte, dass die effektiven Betreuungskosten heute durchschnittlich zwischen 5000 und 6000 Fr. lägen und nicht wenige Kantone einen wesentlichen tieferen Betrag für den Abzug vorsehen. Auch könnte dadurch, dass so viel mehr Geld für die Kinderbetreuung als für den Kinderabzug ausgegeben werde, tatsächlich der Eindruck entstehen, dass Frauen, die ihre Kinder selbst betreuen, benachteiligt seien. Mit 25 zu 15 Stimmen setzte sich jedoch die Kommissionsmehrheit und damit die Fassung des Bundesrates durch.

Was die Frage der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes anbelangte, sprach sich die vorberatende Kommission für einen früheren, rückwirkenden Termin aus (1. Januar 2010). Der Bundesrat hatte für den 1. Januar 2011 plädiert und argumentierte, die rückwirkende Inkraftsetzung sei vollzugstechnisch faktisch ausgeschlossen, dies vor allem wegen der echten Gegenwartsbemessung der quellenbesteuerten Personen. Der Rat schloss sich dieser Argumentation an und folgte dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz nach der Vorlage des Bundesrates mit 36 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Im Nationalrat wurde von der grünen Fraktion Nichteintreten sowie von zwei linken Minderheitsanträgen Rückweisung gefordert, mit dem Auftrag, zuerst darzulegen wie sich die Einkommensausfälle in Zeiten der Krise auf den Finanzhaushalt auswirken. Diese Anträge fanden jedoch keine Rückendeckung und wurden klar verworfen. In der Detaildebatte erzeugte wiederum die genaue Ausgestaltung des Kinderbetreuungsabzuges und des Kinderabzuges am meisten Diskussion. Die SVP argumentierte wiederum, dass die Vorlage die traditionelle Familie, die sich selbst um die Kinder kümmere, benachteilige. Deshalb verlangte sie einen Abzug für alle Familien und nicht nur für jene, die ihre Kinder auswärts betreuen liessen. Dieser Minderheitsantrag blieb jedoch ohne Chancen im Rat.

Bei der exakten Ausgestaltung der Abzüge setzte sich nach langer Diskussion schliesslich der Vorschlag von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG) durch, der den neuen Abzug für die Kinderbetreuung auf 10'000 statt 12'000 Fr. beschränkt, im Gegenzug jedoch den Rabatt auf den Steuerbetrag von 170 auf 250 Fr. pro Kind erhöht. Diese Ausgestaltung der Abzüge richtet die Steuerreform stärker auf die tieferen Einkommen aus und wurde deshalb von den Linken und der CVP unterstützt.

In der Frage der Inkraftsetzung folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit, die auf einer frühen Einführung der Reform beharrte, und sprach sich für den 1. Januar 2010 als Einführungsdatum aus. Die Kommission argumentierte, dass nur so eine möglichst rasche Entlastung der Familien durchgesetzt werden könne und auch ein Zeichen für die Ankurbelung der Konjunktur gesetzt werden könne. In der Gesamtabstimmung passierte die Gesetzesvorlage schliesslich mit 135 zu 21 Stimmen.

In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat stillschweigend an der Inkraftsetzung 2011 fest, während er in der Frage der Höhe der Steuerabzüge auf die Regelung des Nationalrates einschwenkte. Der Nationalrat stimmte in der zweiten Lesung der späteren Inkraftsetzung zu, worauf das Geschäft noch in der gleichen Session definitiv verabschiedet werden konnte.

Bundesegesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Im Berichtsjahr war auch die Ehepaarbesteuerung und ein möglicher Übergang zur Individualbesteuerung wieder ein Thema. Im Ständerat wurde eine Motion der FDP-Fraktion sowie drei Standesinitiativen aus den Kantonen Zürich (St. Iv. 06.302), Bern (St. Iv. 07.305) und Basel-Stadt (St. Iv. 08.318) überwiesen, die einen Übergang zur Individualbesteuerung forderten. Während sich die Kommissionsmehrheit für eine Ablehnung aussprach, weil die Vorschläge schon zu sehr eine Richtung vorgeben würden und zum Teil noch aus der Zeit vor der Diskussion von Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung stammten, beschloss der Rat alle zu überweisen. Im Nationalrat hatten alle Vorstösse keine Chance und wurden diskussionslos abgelehnt. Auch wurde vom Ständerat eine parlamentarische Initiative Schwaller (cvp, FR) (Pa. Iv. 05.468) angenommen, die die sofortige Beseitigung der Heiratsstrafe mittels Teilsplitting forderte. Auch hier war dem Rat wichtig, das Thema Ehepaarbesteuerung weiterzuverfolgen. Der Nationalrat lehnte diese Initiative jedoch diskussionslos ab.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Eine diesem Geschäft sehr ähnliche Motion Schmidt (cvp, VS), die verlangt hatte, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich abgezogen werden können, wurde im Juni im Nationalrat noch angenommen, während sie im August im Ständerat kein Gehör mehr fand, da das Problem mittlerweile durch die obengenannte Gesetzesänderung gelöst worden war.

Kinderbetreuungskosten

Im Februar schickte der Bundesrat die Vorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien in die Vernehmlassung. Damit soll eine rasche Entlastung von Familien erreicht werden ohne dabei jedoch einen Systemwechsel bei der Ehegattenbesteuerung zu forcieren. Ein solcher Systementscheid war nach einer ersten Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig eingestuft und deshalb vorläufig vertagt worden.

Die neue Vorlage enthielt deshalb nur rasch umsetzbare Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Kinderkosten im Steuerrecht. Das Ziel der Reform war die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit in zweierlei Hinsicht. Einerseits sollen Steuerpflichtige mit und ohne Kinder steuerlich gleicher gestellt werden. Andererseits sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglichst gleichbehandelt werden. In der Vernehmlassung wurden zwei Ausprägungen der Reform zur Diskussion gestellt. Die Kombinationslösung beinhaltete einerseits die Erhöhung des Kinderabzuges und andererseits die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung der Kinder. Bei der Alternative Elterntarif wurde die Einführung eines dritten Tarifs für Ehepaare mit Kindern und alleinerziehende Steuerpflichtige statt der Erhöhung des Kinderabzuges vorgeschlagen.

Die Auswertung der Vernehmlassung zeigte, dass die generelle Zielsetzung der Reform, nämlich die steuerliche Entlastung von Familien, grossmehrheitlich begrüsst wird. Auch war relativ unbestritten, einen Abzug für die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern einzuführen. Ob dafür jedoch eine Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer oder die Einführung eines Elterntarifs die bessere Lösung sei, war umstritten. Praktisch alle Kantone, die Finanzdirektorenkonferenz sowie fünf bürgerliche Parteien und mehrere Organisationen (zum Beispiel Economiesuisse) sprachen sich für die Erhöhung des Kinderabzuges und damit für die Kombinationslösung aus. Für den Elterntarif votierten die SP, die Grünen und die CVP, die Sozialdirektorenkonferenz sowie die Mehrheit der Organisationen (zum Beispiel die Gewerkschaften). Der Bundesrat sprach sich schliesslich für den Elterntarif aus mit der Begründung, dass damit den beiden Stossrichtungen der Reform am besten Rechnung getragen werde. Insbesondere werden Familien mit mittlerem Einkommen mit dem Elterntarif stärker entlastet als mit der Kombinationslösung.

Konkret schlug der Bundesrat in seiner im Mai vorgelegten Botschaft an das Parlament vor, für Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer einen Elterntarif einzuführen. Dieser Tarif führt zu einer Entlastung von 170 Fr. pro Kind, die den bestehenden Kinderabzug ergänzt. Weiter soll bei der direkten Bundesssteuer ein Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern bis zum 14. Altersjahr von maximal 12'000 Fr. pro Jahr eingeführt werden. Die Kantone werden verpflichtet, einen entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Kantone können frei über die Obergrenze eines solchen Abzuges befinden, fast alle kennen bereits heute einen entsprechenden Abzug.

Neben der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern soll durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes die Tarifautonomie der Kantone bei der Besteuerung von Alleinerziehenden nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wiederherstellt werden. Dies bedeutet, dass Alleinerziehende und Konkubinatspaare künftig nach dem schärferen Tarif besteuert werden und nicht mehr der mildere Verheiratetentarif angewendet wird. Ausserdem sollen Eltern, die nicht gemeinsam besteuert werden, jedoch das gemeinsame Sorgerecht besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen je die Hälfte des Kinderabzuges geltend machen können. Diese Reformvorschläge führen zu Mindereinnahmen von rund 600 Mio Fr. Davon fallen fast 500 Mio Fr. an den Bund, während die Kantone Mindereinnahmen von 100 Mio Fr. erwarten.

Bundesegesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Erfolg hatte Ständerat Schwaller (cvp, FR) mit seiner Motion, die verlangte, bei der anstehenden Revision der Familienbesteuerung sei in der Vernehmlassungsvorlage ein eigentlicher Kindertarif zur Diskussion zu stellen, da heisst ein Steuermodell mit einer je nach Anzahl der Kinder degressiven Besteuerung. Der Bundesrat hatte das Anliegen lediglich prüfen wollen. Schwaller argumentierte, die Hauptstossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge, nämlich die Erhöhung der Kinderabzüge, entlaste die niedrigsten Einkommen (unter 60'000 Fr.) nicht, da diese keine oder nur kaum ins Gewicht fallende direkte Bundessteuern entrichteten. Bei einem steuerbaren Einkommen über 180'000 Fr. sei eine Familienentlastung seiner Meinung nach nicht prioritär. Profitieren von seinem Vorschlag könnten also in erster Linie Mittelstandsfamilien. Der Bundesrat stimmte schliesslich der Motion zu, worauf sie ohne weitere Diskussionen angenommen wurde.

Kindertarif

Im Dezember gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine steuerliche Entlastung der Familien in die Vernehmlassung. Der Antrag Schwaller auf einen „Kindertarif“ wurde dabei nicht berücksichtigt. Grundlage bilden ein erhöhter Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer und die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern. Zudem soll bei Alleinerziehenden und bei getrennt lebenden Eltern eine Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 500 bis 600 Mio Fr. führen. Gleichzeitig nahm der Bundesrat auch Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung. Die Vernehmlassung hatte zu einer Pattsituation geführt. Der Bundesrat verzichtete deshalb vorläufig auf einen Grundsatzentscheid betreffend individuelle oder gemeinsame Besteuerung von Ehegatten.

Bundesegesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Bei der Behandlung der Legislaturplanung war man sich allgemein einig, dass mit der steuerlichen Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer jetzt zügig vorangegangen werden müsse. Während der Ständerat vorerst die steuerliche Entlastung von Familien und Ehepaaren festschreiben wollte, erreichte eine Minderheit aus FDP und SVP im Nationalrat mit 90 zu 88 Stimmen, dass alle natürlichen Personen, insbesondere aber Ehepaare und Familien davon profitieren sollten. Gegen einen Antrag der Linken, die befand, mit dieser Erweiterung werde ein spezifisch familienfreundlicher Steuerungseffekt vergeben, stimmte der Ständerat hier zu; als Begründung führte der Kommissionssprecher an, man habe mit diesem Passus nicht die Alleinstehenden diskriminieren wollen, eine Korrektur, die der Nationalrat nun vorgenommen habe.

Legislaturplanung 2007-2011 (BRG 08.007)
Dossier: Programmes de législature - rapports du Conseil fédéral

Mit 156 zu 31 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Meyer-Kälin (cvp, FR) ab, die verlangte, dass Investitionen, die von Privatpersonen oder Unternehmen für die Schaffung von ausserfamiliären Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter getätigt werden, von der Steuerpflicht befreit werden. Sie machte geltend, Firmen hätten zwar diese Möglichkeit, aber lediglich dort, wo sie selber für ihre Angestellten eine Krippe einrichten. Zuwendungen für Tagesstrukturen, die auf private Initiative zu Stande kommen, seien hingegen vom Steuerabzug ausgeschlossen. Da die Anstossfinanzierung des Bundes zur Gründung neuer Kinderkrippen am Auslaufen sei, müssten neue Anreize geschaffen werden, um das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu lösen. Die FK begründete ihren Antrag auf Ablehnung damit, dass das Anliegen bereits weitgehend erfüllt sei (Berücksichtigung des geschäftsmässig bedingten Aufwands, Zuwendungen Privater an gemeinnützige Einrichtungen).

Parlamentarische Initiative zur steuerlichen Befreiung von ausserfamiliärer Betreuung von Kindern im Vorschulalter (07.469)

Nationalrätin Meyer Kälin (cvp, FR) hatte im Vorjahr eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, das auslaufende Programm des Bundes zur Anstossfinanzierung von Kinderkrippen durch eine steuerliche Begünstigung von Investitionen von Privaten (vor allem Arbeitgebern) zur Förderung der ausserhäuslichen Betreuung von Kindern abzulösen. Die Kommission war ebenfalls der Ansicht, dass bei den Betreuungsplätzen für Kinder nach wie vor ein Missverhältnis von Angebot und Nachfrage besteht, und es deshalb wichtig ist, ausserfamiliäre Einrichtungen für Kinder gerade auch im Vorschulalter zu schaffen. Sie stellte aber auch fest, dass das Initiativanliegen bereits erfüllt ist: Die Kosten eines Unternehmens, welches eine Krippe oder eine andere Betreuungsstätte für Kinder finanziert oder einrichtet, gelten bereits heute als geschäftsmässig begründeter Aufwand. Auch Privatpersonen können ihre Zuwendungen an gemeinnützige Kinderbetreuungseinrichtungen schon heute steuerlich zum Abzug bringen. Deshalb beantragte sie Ablehnung der Initiative. Mit 156 zu 31 Stimmen wurde der Vorstoss verworfen.

Parlamentarische Initiative zur steuerlichen Befreiung von ausserfamiliärer Betreuung von Kindern im Vorschulalter (07.469)

Eine Motion Hutter (svp, SG), welche Mütter beziehungsweise Väter, die ihre Kinder im Familienkreis betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch nehmen, steuerlich entlasten wollte, lehnte der Nationalrat mit 77 zu 95 Stimmen ab. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG) (Mo. 06.3690), welche den Bundesrat aufforderte, den Umfang und die Voraussetzungen für die Verwandtenunterstützung neu festzulegen und die Grenzwerte erheblich zu erhöhen. Der Bundesrat erachtete ein weiteres Zurückdrängen der Verwandtenunterstützung als nicht angezeigt und würde es als stossend empfinden, wenn sich vermögende nahe Verwandte zulasten der Sozialhilfe aus ihrer Verantwortung für in Not geratene Familienmitglieder stehlen könnten.

Verwandtenunterstützung

In der Vernehmlassung über die vier Modelle für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung waren sich die Parteien, Kantone und Verbände zumindest darin einig, dass Ehepaare steuerlich entlastet werden müssen. Zur Diskussion standen einerseits das Modell der Individualbesteuerung, bei welchem jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen versteuert, dasjenige des Vollsplitting, bei dem das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert wird, das Modell der freien Wahl, bei dem die Ehepaare zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung auswählen können und als letztes Modell dasjenige des Status quo, wo es bei der heutigen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete bleibt, aber der Tarifverlauf neu festgelegt wird. Während die Linke die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, schwankten die Bürgerlichen zwischen der Variante des Vollsplitting und derjenigen der freien Wahl. Der Gewerkschaftsbund, Travail Suisse, Pro Familia, die SP und die Grünen hätten allerdings am liebsten ein fünftes Modell, bei dem nicht Ehepaare, sondern Eltern tiefer besteuert würden. Dass diese Forderung mehrheitsfähig sein könnte, zeigten auch die Vernehmlassungsantworten der anderen Parteien: SVP, CVP und EVP forderten ebenfalls Erleichterungen für Familien mit Kindern. In die gleiche Richtung zielte auch ein Postulat Meier-Schatz (cvp, SG) (Po. 06.3692), welches den Bundesrat aufforderte, einen Bericht zu erstellen, in welchem er Modelle einer Familienbesteuerung vorschlägt, bei denen das Kind als Ausgangspunkt genommen wird. Dieses wurde vom Nationalrat knapp mit 94 zu 84 Stimmen angenommen.

Vier Modelle des Bundesrates für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung (2006)
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Eine Motion Parmelin (svp, VD), welche den Bundesrat beauftragte, die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben, wurde vom Ständerat angenommen Der Nationalrat hatte die Motion bereits im Jahr 2005 gutgeheissen.

Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen

Der Nationalrat lehnte eine Motion Kohler Pierre (cvp, JU) ab, welche ähnlich wie eine Motion Frick (cvp, SZ) im Jahr zuvor verlangte, dass die Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden kann, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung befindet. Der Bundesrat war allerdings der Meinung, dass die vom Motionär geforderte Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung führen würde. Vielmehr würden die Ungleichbehandlungen gegenüber Ehepaaren, die in intakter Ehe leben, ausgedehnt.

Alimente

Nationalrätin Hutter (svp, SG) verlangte mit einer Motion, die Kinderbetreuung innerhalb der Familie sei steuerlich zu entlasten. Ihr Vorschlag sah einen Sozialabzug von 20'000 Fr. für ein Kind und von 30'000 Fr. für Familien mit zwei oder mehr Kindern vor. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Er begründete seine Haltung unter anderem damit, dass mit diesem Abzug ein ausserfiskalisches Ziel, nämlich die Förderung der Selbstbetreuung von Kindern verfolgt werde. Dieses umzusetzen, würde womöglich aufwändiger Kontrollen bedürfen und auf allen Ebenen zu enormen Steuerausfällen führen. Es seien zudem oft ökonomische Gründe, die einen Zweitverdienst in der Familie bedingten. Frauen mit guter Ausbildung durch derartige Steuerrabatte von einer Erwerbstätigkeit abzuhalten, wäre zudem volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Obgleich die Motion auch bei einzelnen CVP- und FDP-Abgeordneten Unterstützung fand, wurde sie mit 95 zu 77 Stimmen abgelehnt.

Verwandtenunterstützung

Im Dezember präsentierte der Bundesrat vier Modelle für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung: 1.) Bei der modifizierten Individualbesteuerung versteuert jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen. Weil eine reine Individualbesteuerung unabhängig vom Zivilstand zu einer Überlastung der Einverdiener-Ehepaare führen würde, sind für diese sowie für Alleinstehende mit eigenem Haushalt und für Alleinerziehende Abzüge vorgesehen. 2.) Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert, was die Progression mildert. Auch dieses Modell beinhaltet Abzüge für Alleinstehende und für Alleinerziehende. 3.) Ehepaare haben die Wahl zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung, wobei der Faktor, durch den die addierten Einkommen dividiert werden, deutlich kleiner ist als zwei. Dabei steht es den Ehepaaren frei, das System jederzeit zu wechseln, bspw. vom Teilsplitting zur Individualbesteuerung, wenn der zweite Ehepartner voll ins Erwerbsleben einsteigt. Alleinstehenden und Alleinerziehenden steht ein Abzug zu. 4.) Es bleibt bei der heutigen gemeinsamen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete. Lediglich der Tarifverlauf wird neu festgesetzt. Zum Modell gehören Abzüge für Verheiratete und Zweiverdiener. – Sollte keine Kategorie von Steuerpflichtigen mehr bezahlen als bisher, hätten die ersten drei Modelle laut EFD Mindereinnahmen von 3 Mia Fr., das vierte Einbussen von 2,6 Mia Fr. zur Folge; eine Begrenzung der Mindereinnahmen auf 900 Mio. führte bei einigen Steuerpflichtigen je nach Einkommenshöhe, Zivilstand oder Einkommensaufteilung zu Mehrbelastungen. CVP und SVP plädierten für das Vollsplitting, das am besten zur traditionellen Rollenteilung von Mann und Frau passt, SP und FPD hingegen favorisierten die Individualbesteuerung.

Vier Modelle des Bundesrates für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung (2006)
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Im Sommer behandelte der Ständerat die Vorlage zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung sprach sich der Rat mit 25:10 Stimmen für den neuen Verheiratetenabzug auch für Paare aus, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist, und verwarf damit einen Minderheitsantrag Sommaruga (sp, BE), welcher diesen streichen wollte. Die Vorlage passiert die Gesamtabstimmung mit 35:0 Stimmen.

Im Nationalrat hatten ein Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge keine Chance: Eine Minderheit Genner (gp, ZH) fand es unverständlich, vor dem anstehenden Systementscheid Splitting/Individualbesteuerung kostspielige Sofortmassnahmen zu beschliessen. Eine Minderheit Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte statt des neuen Verheiratetenabzugs eine Tarifanpassung, um keine Ungerechtigkeit bei den Rentnerpaaren zu schaffen, während Wäfler (edu, ZH) das Steuersystem auf den Haushalt als wirtschaftliche Einheit abstützen wollte. Gemäss Bundesrat Merz schaffe eine Tarifanpassung statt des Verheiratetenabzugs neue Probleme. In der Detailberatung unterlag ein Minderheitsantrag von Jacqueline Fehr (sp, ZH), der statt des Verheiratetenabzugs auch für pensionierte Ehepaare, die über zwei Renteneinkommen verfügen, den höheren Zweiverdienerabzug vorsah. Bundesrat Merz lehnte den Zweiverdienerabzug für Rentner vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Kommissionssprecher Zuppiger (svp, ZH) und Favre (fdp, VD) räumten eine Benachteiligung der verheirateten Rentner ein, doch schien ihnen diese im Hinblick auf das neue Steuersystem, das in absehbarer Zeit realisiert werden soll, vertretbar. Die Vorlage, die Mindereinnahmen von 650 Mio Fr. (davon 540 Mio für den Bund) zur Folge hat, wurde in der Gesamtabstimmung gegen Stimmen aus dem links-grünen Lager angenommen. Das Geschäft passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit Einstimmigkeit und im Nationalrat mit 166:0 Stimmen bei 19 Enthaltungen.

Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (BRG 06.037)
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Der Nationalrat überwies ein Postulat Meier-Schatz (cvp, SG), welches einen Bericht über die Folgen einer Einführung der Individualbesteuerung verlangt. Diskussionslos abgelehnt wurde ein Postulat derselben Parlamentarierin (Po. 06.3311) für ein koordiniertes Vorgehen bei der Modellwahl in der Steuergesetzgebung (Splitting oder Individualbesteuerung) und der AHV-Revision. Gemäss Bundesrat sei das geltende AHV-Rentensystem grundsätzlich nicht von einem Systemwechsel in der Besteuerung betroffen.

Postulat für ein koordiniertes Vorgehen bei der Einführung der Individualbesteuerung (Po. 05.3779)
Dossier: Abolition de la pénalisation du mariage
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?
Dossier: Tentatives d'introduction de l'imposition individuelle

Im Herbst lehnte der Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat überwiesene Motion der WAK-SR zu Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung ab, da das Anliegen mit der entsprechenden Vorlage des Bundesrates erfüllt war.

Sofortmassnahmen