Als Erstrat nahm der Ständerat im Dezember 2016 die Debatte über das Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze auf. Passend zu den Zielen der Energiestrategie 2050 hatte der Bundesrat im April 2016 eine Botschaft zum Um- und Ausbau der Stromnetze an das Parlament gerichtet. Diese Stromnetzstrategie soll sicherstellen, dass das Elektrizitätsnetz den zukünftigen Ansprüchen gerecht und die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Die UREK-SR hatte die Vorlage mit einigen kleineren Änderungen gutgeheissen. Die Ständekammer trat denn auch ohne Gegenantrag ein. Mit der Annahme eines Kommissionsvorschlags zur Plangenehmigungspflicht von Schwachstromanlagen schuf der Rat eine Differenz zum Bundesrat. Weiteren kleinen Änderungen stimmte auch Bundesrätin Leuthard zu. Der Ständerat nahm einen Einzelantrag Engler (cvp, GR) bezüglich der Plangenehmigungspflicht an, lehnte den Antrag Engler zum Enteignungsverfahren hingegen ab. Mit einigen Differenzen in Detailfragen nahm die kleine Kammer den Entwurf schlussendlich einstimmig an. Der Ständerat stimmte weiter auch der Abschreibung der folgenden Geschäfte gemäss der Botschaft des Bundesrates zu: 09.4041, 10.3348, 10.4082, 11.3408, 11.3423, 11.3458, 12.3312 und 12.3843.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze