Réinitialiser la recherche

Contenu

  • La Poste

Acteurs

  • Schmid, Martin (fdp/plr, GR) SR/CE

Processus

3 Résultats
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Der Nationalrat machte Ende der Wintersession 2019 kurzen Prozess mit der Motion Schmid (fdp, GR) und versenkte sie diskussionslos. Die SPK-NR hatte dies mit 19 zu 1 Stimmen entsprechend empfohlen, genauso wie bereits der Bundesrat. Der Vorstoss hätte verlangt, dass eine Weiterbeschäftigung in der Bundesverwaltung auch nach Erreichen des Rentenalters bis 67 möglich sein soll, sofern dies von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gewünscht wird. In der Begründung für ihre Ablehnung betonte die SPK-NR, dass bereits heute die Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung bis zum 70. Altersjahr bestehe, wenn sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einverstanden seien. Zudem sei das Bundespersonalrecht angepasst worden: Mitarbeiterinnen hätten neu das Recht, nach Erreichen des AHV-Alters bis zum 65. Altersjahr weiterzuarbeiten – ohne dass eine Einwilligung des Arbeitgebers nötig ist. Diese Diskriminierung war ein Stein des Anstosses für die Motion Schmid gewesen, die wohl auch vor dem Hintergrund des damals anstehenden Frauenstreiktags vom Ständerat angenommen worden war. Ein weiterer Punkt für die ablehnende Haltung der SPK-NR war der Umstand, dass es Sache des Arbeitgebers sei, Anstellungsbedingungen zu regeln.

Rentenalter in der Bundesverwaltung (Mo. 19.3233)
Dossier: Hausse de l’âge de la retraite à 65 ans

Die Bundesverwaltung ist ab und zu Spielfeld oder Labor für arbeitsrechtliche Forderungen, die gesamtgesellschaftlich diskutiert werden, politisch aber keine Mehrheiten finden. Eine recht virulent diskutierte Forderung ist das Pensionsalter (vgl. dazu z.B. die Diskussionen bei der STAF). In seiner Motion machte Martin Schmid (fdp, GR) eben dieses Rentenalter in der Bundesverwaltung zum Thema. Im Sinne der Gleichstellung – Schmid verwies in der Debatte auf den anstehenden Frauenstreiktag – forderte er, dass beim Bund oder in bundesnahen Betrieben angestellte Frauen das Recht hätten, nach ihrem offiziellen Pensionsalter von 64 Jahren eine Weiterbeschäftigung zu beantragen. Dieses Recht bestehe heute nicht, was eine Diskriminierung darstelle. Darüber hinaus sei allen Angestellten ein Recht auf Weiterbeschäftigung bis zum 67. Altersjahr einzuräumen, sofern dies von ihne gewünscht werde und im Interesse des Arbeitgebers sei. Dies sei auch in Anbetracht der Diskussion um den Fachkräftemangel wichtig.
Bundespräsident Ueli Maurer – in seinem Votum wies Martin Schmid «spasseshalber» darauf hin, dass dieser aufgrund seines Alters mit der heute geltenden Regelung als Angestellter gar nicht mehr hier sein dürfte – betrachtete die Motion als bereits erfüllt. Die Diskriminierung habe der Bundesrat bemerkt und werde die Personalverordnung entsprechend anpassen. Bei der Bundesverwaltung sei es zudem möglich, auf Wunsch bis ins 70. Altersjahr weiterzuarbeiten. Die geltende Regelung gehe also sogar über die Forderungen der Motion hinaus. Allerdings gab Maurer zu, dass es durchaus Verbesserungsmöglichkeiten gebe. So müsste etwa vermehrt das Gespräch mit Mitarbeitenden vor der Pensionierung gesucht werden, damit eine Weiterbeschäftigung gefördert werden könnte. In seinem Departement könne sich mehr als ein Drittel der Angestellten vorstellen, länger zu arbeiten. Zudem müssten die gesetzlichen Vorlagen geändert werden, die verlangten, dass jemand nach dem Pensionsalter einen neuen Vertrag erhalten müsse. Dies gelte allerdings nur für die zentrale Verwaltung. Für bundesnahe Betriebe und vom Bund subventionierte Unternehmen sei der Bundesrat nicht zuständig; er könne aber auf Änderungen hinwirken. Der Bundesrat arbeite an der geforderten Flexibilisierung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, weshalb die Motion nicht nötig sei. Die kleine Kammer sah dies allerdings anders und folgte wohl auch dem Argument von Martin Schmid, die Annahme der Motion könne auch als Signal verstanden werden, dass es hier nicht nur in der zentralen Bundesverwaltung Anpassungen brauche: Der Vorstoss wurde mit 29 zu 5 Stimmen an den Nationalrat überwiesen.

Rentenalter in der Bundesverwaltung (Mo. 19.3233)
Dossier: Hausse de l’âge de la retraite à 65 ans

Ende 2015 reichte Erich Ettlin (cvp, OW) eine Motion zur „ungerechtfertigten Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen" ein. Der Motionär beanstandete, dass die Post die Revisionskosten, die durch zufallsmässige Überprüfungen am Schweizer Zoll entstehen, auf den jeweiligen Endverbraucher abwälze und die betroffenen Endverbraucher somit trotz korrektem Verhalten eine Gebühr von CHF 13 bezahlen müssten. Entsprechend solle das Zollgesetz so geändert werden, dass diejenigen Personen, denen durch die Beschau von Waren mit vereinfachter Zollanmeldung (105a ZV) – die also unter anderem einen Mehrwertsteuerwert von CHF 1000 und ein Gesamtgewicht von 1000 kg nicht überschreiten – Mehrkosten entstehen, für ihre Auslagen vom Bund einen Pauschalbetrag zurückfordern können. Diese Forderung unterstützte gemäss seinem Blog-Beitrag vom November 2016 auch Preisüberwacher Stefan Meierhans.

In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass durch das Prinzip der Selbstanmeldung im Zollrecht der Zollanmelder, also der Spediteur oder Paketdienstleister, bei der Überprüfung der Pakete am Zoll mitwirken müsse. Diese Beschau ist für den Zollanmelder zwar kostenlos, aber dennoch mit Aufwand verbunden. Diesen Aufwand verrechnen die Zollanmelder unterschiedlich: Während die Schweizerische Post von den betroffenen Auftraggebern (also den Absendern oder Warenempfängern) für die Beschau CHF 13 verlangt, integrieren viele Kurierunternehmen die Beschaukosten in ihre allgemeinen Transport- und Verzollungskosten und verteilen sie somit auf alle Kunden. Eine Vergütung dieser Kosten durch den Bund würde zu einer Ungleichbehandlung von Kleinsendungen gegenüber anderen Sendungen führen und den „Grundprinzipien einer behördlichen Kontrolle im Allgemeinen und auch der Systematik der Zollveranlagung im Besonderen" widersprechen – so die Argumentation des Bundesrates. Entsprechend empfahl dieser die Motion zur Ablehnung.

Trotz dieser Einwände sprach sich der Ständerat als Erstrat in der Frühjahrssession 2016 mit 20 zu 14 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für die Annahme der Motion aus. In der Folge beantragte die WAK-NR ihrem Rat jedoch, die Motion dahingehend zu ändern, dass nicht der Bund für die entstehenden Kosten aufkommen, sondern alle Zollanmelder die Beschaukosten in die übrigen Speditionskosten integrieren sollen. Auf diese Weise könne auch verhindert werden, dass nicht nur die Post, sondern alle Zollanmelder die entsprechenden Beträge vom Bund zurückforderten. In der Herbstsession 2016 sprachen sich sowohl Bundesrat Maurer als auch das Nationalratsplenum für diese Änderung aus. Somit lag der Ball wieder beim erstberatenden Ständerat, der den Vorschlag der WAK-NR in der Frühjahrssession 2017 behandelte. Martin Schmid (fdp, GR) erklärte sich im Namen der Kommission mit der Änderung einverstanden, vermutete jedoch, dass der Preisüberwacher die durch diese Lösung entstehende generelle Preiserhöhung der Post um etwa 45 Rappen pro Sendung nicht akzeptieren würde. Die WAK-SR ging hingegen davon aus, dass der Preisüberwacher mit dieser Lösung einverstanden sein werde, und Olivier Français (fdp, VD) wies darauf hin, dass der Preisüberwacher lediglich für die Umsetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes zuständig sei und folglich keinen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess habe. Der Ständerat nahm den Vorschlag der WAK-NR und mit ihm die geänderte Motion stillschweigend an. In der Folge liegt es nun am Bundesrat, eine Lösung auszuarbeiten, welche gemäss Bundesrat Maurer die Behörden, die Post sowie den Zoll in Zukunft vor Dutzenden von Bürgerbriefen verschonen wird.

Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen