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Am 28. November 2021 stimmte die Stadtzürcher Stimmbevölkerung über zwei neue Richtpläne ab, einen Richtplan Verkehr und einen Richtplan Siedlung. Durch eine Reduktion an Verkehr und Schaffung neuer Grünflächen sollen die neuen Stadtzürcher Richtpläne die Stadt grüner machen. Weiter sollen unter dem Motto «15-Minuten-Stadt» alle für den Alltag wichtigen Orte zu Fuss oder per Velo innerhalb einer Viertelstunde erreicht werden können – dies dank eines verstärkten Fokus auf die Quartierzentren. Der wohl grösste Fokus des Richtplans Siedlung liegt auf der Verdichtung, da die Stadt damit plant, dass sie bis 2040 um 110'000 Personen auf 520'000 Personen anwachsen werde. So sollen beispielsweise ausserhalb des historischen Kerns und der «kleinteiligen Wohngebiete» überall Hochhäuser und Hochhauscluster von über 80 Metern Höhe erlaubt sein. Mit der geplanten Verdichtung setzt die Stadt Zürich die Vorgaben des eidgenössischen RPG um, welches die Verdichtung in den Zentren vorschreibt. Der Zürcher Heimatschutz kritisierte indes diese Pläne, da sie das Stadtbild in einem grossen Teil Zürichs nachhaltig verändern würden. Kritik kam auch von bürgerlicher Seite, namentlich von der SVP und der FDP, die insbesondere das Verschwinden von tausenden von Parkplätzen befürchteten, da diese nicht zuletzt neuen Velowegen Platz machen müssten. Der Abbau von Parkplätzen wirke sich negativ auf das städtische Gewerbe aus, das auf Parkplätze angewiesen sei, etwa um Ver- und Entsorgungen durchzuführen oder um Kunden und Kundinnen im Hochpreissegment anzulocken. Linke Parteien sprachen sich generell für den Richtplan aus, übten aber auch vereinzelt Kritik. So monierte etwa Gemeinderat Walter Angst (ZH, al), dass es «nicht genügend griffige Massnahmen für den Erhalt und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum» gebe. Er befürchtete deshalb durch die Aufwertung und Begrünung der Stadt auch einen Anstieg der Mietpreise.
Die Stimmbevölkerung hiess Ende November 2021 beide Richtpläne klar gut. 57.4 Prozent sagten Ja zum Richtplan Verkehr und 61.2 zum Richtplan Siedlung. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 62 Prozent.

Neuer Stadtzürcher Richtplan

Im Jahr 2018 genehmigte der Bundesrat Richtplananpassungen von insgesamt sechs Kantonen. Nachdem in den drei vergangenen Jahren bereits neun Kantone ihre Richtpläne angepasst hatten und somit von den mit der Revision des Raumplanungsrechts in Kraft getretenen Übergangsbestimmungen befreit worden waren, entfiel neu auch für die Kantone Nidwalden, Waadt, Appenzell Innerrhoden, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Solothurn die Pflicht, bei künftigen Einzonungen zeitgleich eine entsprechende Fläche kompensieren zu müssen.
In ihren Richtplänen gingen die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Solothurn, Thurgau und Waadt von einer Bevölkerungsentwicklung aus, die unterhalb des Szenario «Hoch» des BFS aus dem Jahr 2015 zu liegen kommt. Auf der anderen Seite planten die Kantone Appenzell Innerrhoden und Nidwalden ihren Bauzonenbedarf der nächsten Jahre unter Annahme des hohen Bevölkerungsszenarios. Appenzell Innerrhoden plante gar in zwei Varianten; neben dem Szenario «Hoch» des BFS präsentierte der Kanton ein noch höheres Wachstumsszenario. Der Bundesrat erinnerte den Kanton in seiner Antwort auf den Richtplan daran, dass ein grösseres Siedlungsgebiet erst dann beansprucht werden dürfe, wenn das vorhergesagte Szenario auch tatsächlich eintrifft. Die Kantone Nidwalden und Solothurn können ihren Bauzonenbedarf für die nächsten 15 Jahre voraussichtlich mit bestehenden Zonen abdecken. In den Kantonen Thurgau und Waadt könnten fallweise Einzonungen nötig werden. Auch auf das Bevölkerungsszenario «Hoch» des BFS (2015) gestützt wird der Kanton Appenzell Innerrhoden seine bestehenden Bauzonen in den nächsten 15 Jahren wohl nicht auslasten (96.6%). Mit dem angepassten Richtplan beauftragte der Kanton deswegen die Gemeinden, wo nötig Auszonungen zu prüfen. Ferner besteht für den Kanton bei neuen Einzonungen nach wie vor eine Kompensationspflicht. Auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird mit dem von ihm gewählten Szenario «Mittel-Plus» seine bestehenden Bauzonen nicht gänzlich auslasten (99.2%), weswegen auch dort Auszonungen notwendig werden könnten.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Révision de la loi fédérale sur l’aménagement du territoire LAT

Im November beschloss der Regierungsrat des Kantons Graubünden einen kantonalen Richtplan zur Lenkung des Zweitwohnungsbestandes. Der Kanton verlangte von 35 stark betroffenen Gemeinden das Ergreifen von raumplanerischen Massnahmen und definierte dabei erstmals verbindliche konkrete Vorgaben. Neu dürfen bei Neueinzonungen nur noch 30% der Bruttogeschossfläche für Zweitwohnungen ausgeschieden werden und innerhalb bestehender Bauzonen soll der Zweitwohnungsbau auf 30 bis 50% des bisherigen Volumens herabgesetzt werden. Von der Regelung nicht betroffen sind „warme Betten“, welche im Gegensatz zu „kalten Betten“ mehr als nur wenige Wochen pro Jahr belegt sind. Ende 2009 stand die Genehmigung des Richtplanes durch den BR noch aus.

Graubünden: Kantonaler Richtplan zur Lenkung des Zweitwohnungsbestandes

Der Bundesrat genehmigte die Richtpläne der Kantone Waadt, Glarus und Basel-Landschaft, womit zwei Jahre nach Ablauf der mehrmals verlängerten Frist noch immer diejenigen von vier Kantonen (Genf, Jura, St. Gallen, Tessin) ausstehen, während derjenige von Freiburg zwar eingereicht, aber noch nicht genehmigt ist.

Richtpläne