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Pour endiguer la crise du Covid-19, le canton du Tessin a été au-delà des exigences du Conseil fédéral. Il a décidé de suspendre les chantiers, de fermer toutes les industries n'exerçant pas leurs activités dans des domaines essentiels comme l'alimentation ou la santé, et d'appliquer une nouvelle réglementation aux hôtels. Pour Berne, le régime tessinois était illégal car c'est à la Confédération de manœuvrer en cas de «situation extraordinaire». Les mesures n'étaient pas conformes au droit fédéral – comme l'a indiqué le directeur de l'Office fédéral de la justice (OFJ) Martin Dumermuth – puisque seuls les chantiers et les exploitations ne respectant pas les recommandations en matière d'hygiène et de distance devaient fermer; les autres entreprises ne devaient pas cesser leurs activités. Le président du Conseil d'Etat tessinois, Christian Vitta (TI, plr), a rétorqué qu'une gestion uniforme sur tout le territoire ne faisait pas de sens car la propagation du virus était différente entre les cantons. Cette situation, qui a duré plusieurs jours, n'a pas été sans conséquence pour l'économie régionale. En effet, une cessation d'activités en raison d'une injonction cantonale illégale, ne permettait pas aux entreprises d'être indemnisées pour le chômage partiel. Pour les entreprises de constructions tessinoises, il semblait peu probable qu'elles recourent à la justice pour être indemnisé, puisqu'une demande d'arrêt des chantiers avait été adressée aux autorités de la part d'acteurs du secteur.

Le 21 mars 2020, le Conseil fédéral a fait un pas en direction d'un compromis :«Si la situation épidémiologique d'un canton implique un risque pour la santé publique, le Conseil fédéral peut autoriser ce canton à ordonner, pour une durée limitée, la restriction ou l'arrêt des activités dans des branches entières de l'économie. Les entreprises qui respectent de manière crédible les mesures d'éloignement social et d'hygiène peuvent poursuivre leurs activités» (art. 7e Ordonnance 2 Covid-19). Afin d'éviter un patchwork fédéraliste et préserver une gestion unifiée de la crise, le Conseil fédéral a alors posé quelques conditions – un système de santé arrivant à saturation même après le soutien d'autres cantons, difficulté à respecter les mesures de prévention pour le secteur économique et fonctionnement entravé par le manque de main-d'œuvre transfrontalière, et approbation des restrictions par les partenaires sociaux. En contrepartie, les cantons bénéficiant de la clause d'exemption devaient autoriser la reprise des activités si une entreprise prouvait le respect de la réglementation de l'OFSP. Le canton du Tessin remplissait tous les critères, comme l'a évoqué Alain Berset, pour formuler une demande au Conseil fédéral.

Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen während der Covid-19-Krise
Dossier: Capacité institutionnelle du Conseil fédéral à faire face aux crises

Auf den 1. Juli trat für die ausgesteuerten Arbeitslosen des Kantons Waadt ein neues System in Kraft. Die Sozialhilfe wird dabei durch ein Mindesteinkommen zur Wiedereingliederung (revenu minimum de réinsertion RMR) ersetzt, das mit kompensatorischen Leistungen verknüpft ist. In diesem Modell finden auch Selbständigerwerbende, die finanziell nicht mehr über die Runden kommen, einen Platz. Das RMR sieht jährlche Ausgaben von 110 Mio Fr. für Sozialhilfeempfänger und Ausgesteuerte vor. Bis heute kosteten diese beiden Gruppen den Kanton jährlich 119,9 Mio Fr. Von den Ausgesteuerten und den Sozialihilfeempfängern, die sich für dieses System entscheiden, fordert das RMR Gegenleistungen. Die Bezüger und Bezügerinnen verpflichten sich, die von den RAV zur Wiedereingliederung angeordneten Massnahmen (Kurse, Beschäftigungsprogramme etc.) zu absolvieren. Als Anreiz dafür liegt das Mindesteinkommen monatlich 150 Fr. höher als die Sozialhilfe.

Waadt Mindesteinkommen zur Wiedereingliederung

In den Kantonen stand das Berichtsjahr im Zeichen des Aufbaus der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Im Laufe des Jahres öffneten gesamtschweizerisch rund 150 RAV mit insgesamt 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Tore. Die Kosten für die RAV beliefen sich auf rund 300 Mio. Fr. Das Ziel der RAV ist es, die Arbeitslosen möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, stehen die RAV in engem Kontakt mit den Arbeitgebern und den privaten Arbeitsvermittlern in ihrer Region.

Aufbaus der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren

Nach Genf und Tessin wird auch der Kanton Waadt für ausgesteuerte Arbeitslose ein garantiertes Minimaleinkommen einführen. Dieses wird 150 Fr. pro Monat über den üblichen Sozialhilfeleistungen liegen und an eine Gegenleistung (Weiterbildung, Arbeiten für die Gemeinschaft) gekoppelt sein. Während die Linke dieses "revenu minimum de réinsertion" zeitlich unbefristet ausrichten wollte, setzte die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat eine Beschränkung auf zwei Jahre durch. Der Kanton Wallis unterstellte nicht nur die Unterstützung der Ausgesteuerten, sondern generell seine Sozialhilfe unter den Gedanken eines Vertrages zwischen dem Individuum und der Gesellschaft ("contrat d'insertion sociale"). Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen wird mehr als moralische denn als rechtliche Verpflichtung verstanden und hat auch die Aufgabe, die Sozialhilfeempfänger aus ihrer Isolation zu führen. Im teilrevidierten Fürsorgegesetz des Kantons Bern soll ebenfalls die Möglichkeit geschaffen werden, die Unterstützung in besonderen Fällen an vertraglich vereinbarte Gegenleistungen zu knüpfen. Die Sozialhilfe bekäme in einem solchen Fall den Charakter eines Soziallohnes und wäre damit nicht mehr rückerstattungspflichtig. Der Grosse Rat des Kantons Luzern lehnte es hingegen ab, ein Recht auf Existenzminimum für Ausgesteuerte einzuführen

garantiertes Mindesteinkommen in den Kantonen

Ein innovativer Weg wurde - mit Unterstützung des BIGA - im Kanton Solothurn beschritten, nachdem es bei den Biber-Werken in Biberist und Utzenstorf zu Massenentlassungen gekommen war. In enger Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften, Unternehmen und kantonaler Arbeitsmarktbehörde wurde nach dem Vorbild der österreichischen "Arbeitsstiftungen", die seit zehn Jahren mit einem ähnlichen Modell erfolgreich gegen die Arbeitslosigkeit vorgehen, eine Transfer-Organisation (BibUtz) ins Leben gerufen. Diese hilft den Betroffenen durch ein breitgefächertes Angebot von Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsmassnahmen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt nicht zu verlieren, da damit am ehesten Gewähr besteht, sie rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig wurde auch für die Entlassenen der Monteforno-Werke in Bodio (TI) ein ähnliches Pilotprojekt initiiert.

Transfer-Organisation

Die von der SP und den Gewerkschaften in mehreren Kantonen eingereichten Volksinitiativen für die Schaffung von staatlichen Beschäftigungsprogrammen, welche mit Steuerzuschlägen auf mittleren und hohen Einkommen und Vermögen finanziert werden sollten, fanden an der Urne keine Zustimmung. Sowohl in St. Gallen als auch in Schaffhausen wurden sie mit deutlichen Mehrheiten (je 81%) verworfen.

Kantonale Volksinitiativen für die Schaffung von staatlichen Beschäftigungsprogrammen
Dossier: Mesures contre le chômage 1990-2000

Einige Kantone und Gemeinden unternahmen zusätzlich zu den Bemühungen des Bundes eigene Schritte im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Wirtschaft. Naturgemäss war dies insbesondere im Juraraum der Fall, der einseitig auf die Uhrenproduktion ausgerichtet ist. Im Kanton Neuenburg hiessen die Stimmbürger ein Gesetz über Krisenmassnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gut. Der Grosse Rat des Kantons Bern verabschiedete ein Investitionsprogramm zugunsten der Region Berner Jura–Biel–Seeland. Im Kanton Solothurn schickte das Volkswirtschaftsdepartement ein Strukturförderungsgesetz in die Vernehmlassung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Für die Juraregion, wo die einem ausgeprägten Strukturwandel unterworfene Uhrenindustrie vielerorts dominierender Erwerbszweig ist, drängten sich zusätzliche Massnahmen auf. Das bernische Parlament hiess die Gewährung von Kostenbeiträgen an Investitionsvorhaben von Kleinbetrieben im Seeland und Jura gut und hofft, damit rund 400 Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen. Zudem werden in den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Solothurn gezielte Ausbildungsprogramme für Arbeitslose angeboten; der Bund seinerseits verlängerte für Stellenlose dieser Region die Bezugsdauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Im Aargau sprach sich die Regierung gegen die staatliche Förderung der Industrieansiedlung aus und empfahl eine entsprechende sozialdemokratische Volksinitiative zur Ablehnung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Die fortbestehende Lehrerarbeitslosigkeit, die freilich nicht in allen Kantonen festzustellen ist, lässt neben einer Verkleinerung der Klassen die Schaffung von halben Stellen wünschbar erscheinen. Im Tessin, wo die Anwärter infolge der sprachlichen Isolierung und des starken weiblichen Andrangs zum Lehrerberuf besonders zahlreich sind, wurde die Stellenteilung versuchsweise institutionalisierte. Eine Entlastung kann auch die Lehrerfortbildung bieten, für welche Bern als erster Kanton sechsmonatige Kurse einrichtete. In der Waadt suchte man die Lösung dagegen in erschwerten Bedingungen für die Zulassung zum Lehrerseminare. Sanktionen gegen umstrittene Lehrkräfte machten insbesondere im Kanton Bern von sich reden. Auf den Einsatz des kantonalen Lehrervereins für separatistische Verbandsmitglieder im Südjura haben wir schon hingewiesen. Am französischen Gymnasium von Biel führte die Nichtbestätigung des Rektors L. Perret wegen seiner Amtsführung zu einem Schülerstreik. Obwohl sich auch Kreise ausserhalb der Schule für den wenig autoritären Pädagogen einsetzten, blieb der Entscheid der Schulkommission in Geltung. In Freiburg traten Spannungen zwischen der religiösen Tradition des Bildungswesens und den liberalen Grundsätzen der Bundesverfassung zutage. Als der Rektor des kantonalen Gymnasiums einem atheistischen Lehrer den Philosophieunterricht entzog und dies damit begründete, dass der Kanton kein laizistischer Staat sei, wurde er vom Erziehungsdirektor unterstützt.

Lehrerberuf